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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 EMSR Zuarbeit
05
EMSR Zuarbeit
1. Zusätzliche EMSR - technische Vertragsbedingungen 1. Zusätzliche EMSR - technische Vertragsbedingungen
In Folge einer ggf. losweisen Vergabe und hier weiterer Auftragnehmer sind im Besonderen die Schnittstellen zu prüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich nach bekannt werden, mit dem Ingenieurbüro zu bereinigen.
Unabhängig von den nachfolgend aufgeführten EMSR - technischen Vertragsbedingungen, sind die "Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)" im Vorspann der Ausschreibung des Gesamtvorhabens zu beachten.
Um abrechnungsfähige Einheiten zu schaffen, wurden die Leistungen entsprechend aufgeteilt.
Alle in den Verdingungsunterlagen geforderten Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben! Fehlen Unterlagen oder Angaben ist das Angebot nicht prüfbar! Es kann auch ohne Prüfung des Preises von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Der Hinweis "wird bei Auftragsvergabe nachgereicht" wird nicht anerkannt.
1. Zusätzliche EMSR - technische Vertragsbedingungen
1.1 Allgemeingültige Bestimmungen und Normungen 1.1 Allgemeingültige Bestimmungen und Normungen
Die Ausführung der Anlagen hat nach den anerkannten Regeln der Technik und der zur Zeit des Vertragsabschlusses maßgebenden und gültigen Gesetze, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Regeln usw., insbesondere den aktuell gültigen:
Unfallverhütungsvorschriften
TÜV-technischen Regeln
ASR-Arbeitsstättenrichtlinien
VDMA-Einheitsblättern
Bundesbauordnung und Bauordnung der jeweiligen Bundesländer
RAL-Lieferbedingungen und Gütesicherungen
Werksvorschriften des Bauherren
zu erfolgen.
Der AN garantiert gegenüber dem AG, dass durch die nach diesem Vertrag zu liefernde Anlage, keine in- und ausländischen Schutzrechte verletzt werden und verpflichtet sich, den AG auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von etwaigen Verpflichtungen freizuhalten, welche sich daraus ergeben, dass durch die nach diesem Vertrag gelieferte Anlage bzw. deren Benutzung in- und ausländische Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Der AN verpflichtet sich insbesondere, dem AG jeden durch eine solche Verletzung von Patent- oder sonstigen Schutzrechten entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sollte wegen Nichterfüllung der in den vorstehend genannten Auflagen, Vorschriften und/oder Normen, Änderungen an der Anlage notwendig werden, so sind diese vom AN kostenlos vorzunehmen.
Die Anlagen müssen in allen Teilen mindestens den DIN-Normen genügen, wenn nicht im Leistungsverzeichnis weiteres gefordert wird. Bei der Ausführung der Leistungen sind folgende Vorschriften (ggf. auch nur in Teilen) in der aktuellen Fassung zu beachten:
die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3 und Arbeitsstättenverordnung
die Bestimmungen der Bau- und Gewerbepolizei - die Bestimmungen der Gewerbeaufsicht - die Bestimmungen der örtlichen Feuerwehr
die TAB der zuständigen Versorgungsnetzbetreiber
die VdS - Richtlinien
die Arbeitsstättenrichtlinien
die gültigen DIN / EN - Normen/ VDE-Bestimmungen und dazugehörigen Ergänzungen und Berichtigungen:
DIN VDE 0100-Reihe (Errichten von Niederspannungsanlagen;
z. B. Teile -100, -410, -540)
DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) – Elektrische Ausrüstung von
Maschinen
DIN EN 60865-1 (VDE 0103) – Kurzschlusswirkungen in
Niederspannungsanlagen
DIN EN 60909 (VDE 0102) – Kurzschlussstromberechnung in
AC-Anlagen
DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) – Planung und Installation in
explosionsgefährdeten Bereichen
DIN EN 60073 (VDE 0199) – Codierungsgrundsätze für Anzeigen
und Bedienteile (Mensch-Maschine-Schnittstelle)
DIN VDE 0293-308 – Kennzeichnung der Adern von
Kabeln/Leitungen durch Farben
DIN VDE 0815 – Installationskabel für Fernmelde- und
Informationsverarbeitungsanlagen
DIN EN 61326-1 (VDE 0843-20-1) – EMV-Anforderungen für
Mess-, Steuer- und Regelgeräte
DIN VDE 0845 – Überspannungsschutz für IT-Anlagen
DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1) – Erstellung von elektrischen
Dokumenten und Schaltplänen
DIN EN 61643-11 – Überspannungsschutzgeräte für
Niederspannungsanlagen
DIN EN 61643-21 – Überspannungsschutzgeräte für
Telekommunikations- und Signalnetze
DIN EN IEC 60079-0 (VDE 0170-1) – Allgemeine Anforderungen
für Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
ATEX 2014/34/EU – EU-Richtlinie für Explosionsschutz von
Geräten
ATEX 1999/92/EG – Mindestanforderungen für Sicherheit in
Ex-Bereichen (Arbeitsschutz)
DIN EN 62305-Reihe (VDE 0185-305) – Blitzschutz für bauliche
Anlagen
EMV-Anforderungen: IEC/EN 61000-4-x Prüfverfahren,
generische Normen IEC/EN 61000-6-3 (Emission) und
IEC/EN 61000-6-1 (Immunität)
CE-Kennzeichnung – Nachweis der Konformität mit einschlägigen
EU-Richtlinien (z. B. EMC-Richtlinie, Niederspannungsrichtlinie)
weiterhin soweit erforderlich:
VDE-AR-N 4223 Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung
für erdverlegte Leitungen
1.1 Allgemeingültige Bestimmungen und Normungen
1.2 Änderungen und / oder Ergänzungen von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen und Vorschriften, sowie Änderungen von DIN- und anderen Normen. 1.2 Änderungen und / oder Ergänzungen von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen und Vorschriften, sowie Änderungen von DIN- und anderen Normen.
Treten nach Vertragsabschluss Änderungen in den Gesetzen, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Regeln usw. in Kraft, so hat der AN unverzüglich den AG schriftlich hierauf hinzuweisen und auf Verlangen des AG´s, die Änderungen bei der Vertragsausführung zu berücksichtigen.
Hierdurch nachweislich entstehende Mehr- oder Minderkosten gehen zu Lasten oder Gunsten des AG´s.
Unterlässt der AN einen Hinweis auf nach Vertragsabschluss eingetretene Änderungen wie oben genannt, so gehen diejenigen Mehrkosten, die auf dem unterlassenen Hinweis beruhen, zu Lasten des AN´s.
1.2 Änderungen und / oder Ergänzungen von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen und Vorschriften, sowie Änderungen von DIN- und anderen Normen.
1.3 Technische Alternativen 1.3 Technische Alternativen
Sollten die technischen Daten der angebotenen Alternativen von den im Leistungsverzeichnis (LV) beschriebenen abweichen, so müssen diese in einer separat beigefügten Aufstellung mit dem Angebot eingereicht werden.
Entstehen durch die Alternativen Neben- und Folgekosten, wie z.B. größere Aggregate, höhere Lautstärken usw. sind diese, auch wenn sie in anderen Gewerken entstehen, in Art und Umfang mit der Angebotsabgabe zu deklarieren und kostenmäßig aufzuführen.
Der AN hat für alle von ihm herzustellenden Werkstücke, Fertigungspläne und erforderliche Nachweise zu erbringen. Diese Unterlagen werden nicht besonders vergütet. Dies gilt besonders für Sondervorschläge des Bieters.
Alternativen sind nur an den im LV mit "oder gleichwertig" gekennzeichneten Stellen erlaubt. Besonders wegen der erforderlichen Kompatibilität Wartung/Instandhaltung, Schulung und Versorgungssicherheit sind dort, wo nicht "oder gleichwertig" steht, die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen anzubieten.
1.3 Technische Alternativen
1.4 Kalkulations- und sonstige Hinweise 1.4 Kalkulations- und sonstige Hinweise
Sollte es bei der Angebotsprüfung nicht möglich sein genau zu erkennen, was in welcher Qualität angeboten wurde, kann es möglich sein, dass zur Klärung dieser Fragen die Angebote von Lieferanten und Subunternehmern zur Einsichtnahme vorgelegt werden müssen.
Nach Auftragserteilung ist ein Wechsel der/des Partner/s oder Weitervergabe von Leistungen nur in besonderen Fällen und mit Genehmigung des AG möglich. Zuwiderhandlungen dieser Auflage können den sofortigen Auftragsentzug mit Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
In den Einheitspreisen ist alles inbegriffen, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und fachgerechten Ausführung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anlage notwendig ist.
Insbesondere gehören hierzu alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte, Hebezeuge, Gerüststellung - auch über 2m Höhe - sofern nicht besonders ausgewiesen, erforderlich werdende Stemm- und Nachputzarbeiten, die Gestellung von Lagerflächen/ -räumen und Mannschaftsunterkünften, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Durchbrüche unter 100mm Durchmesser sind in die Einheitspreise zur Kabelverlegung mit einzurechnen.
Soweit in den Vertragsunterlagen vom AG nicht anders bestimmt, bzw. im LV nicht gesondert ausgewiesen, beinhaltet der vom Bieter in seinem Angebot benannte Preis auch ggf. anfallende Lizenz- und/oder Patentgebühren, die für die Errichtung bzw. den Betrieb der Anlage notwendig werden. Dem Bieter obliegt hierzu eine besondere Prüf- und Hinweispflicht mit seinem Angebot.
Alle Stellen, an denen im LV Bieterangaben vorgesehen sind, müssen ausgefüllt werden. Erfolgt dies bei Fabrikat und Typ nicht, so gilt das ausgeschriebene Gerät/Material als angeboten. Spätere Änderungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Ingenieur/Bauherren statthaft.
Mit Angebotsabgabe muss der Bieter erklären, welche Leistungen er nicht mit bei ihm fest angestellten Mitarbeitern, bzw. in Arbeitsgemeinschaft mit Partnern oder Nachunternehmern erbringen will.
Da die Realisierung über einen längeren Zeitraum erfolgt, hat der Bieter dafür Sorge zutragen, dass mit der Weiterentwicklung von Hard- und Software über den Realisierungszeitraum hinweg keine Probleme bezüglich bereits im Rahmen dieser Ausschreibung installierter, und am Ende der Bauzeit noch einzubringender Hard- und Softwarekomponenten entstehen.
Sollte die Weiterentwicklung von Hard- und Software im Realisierungszeitraum Updates von Hard- und Software erfordern, so hat dies der AN auf seine Kosten vorzunehmen! Die Anlage ist zum Zeitpunkt der Übergabe an den Bauherren mit der neuesten Softwareversion, welche offiziell verfügbar ist auszustatten und zu übergeben.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe ausreichend über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies gilt besonders für Zufahrtmöglichkeiten zur Baustelle und die Platzverhältnisse. Seine Preise müssen diese Gegebenheiten berücksichtigen. Nachforderungen aus Unkenntnis sind ausgeschlossen.
Der AN verpflichtet sich, die Baustelle mit fachkundigem Aufsichtspersonal zu besetzen, welches über sämtliche einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften informiert ist und allein die Verantwortung und Haftung über alle Schäden übernimmt, die dem AG, seinem Beauftragten oder irgendeinem sonstigen Dritten durch den AN selbst oder einem seiner Erfüllungsgehilfen zugefügt werden.
Die Baustelleneinrichtungen sind entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften und in Absprache mit der Bauleitung vorschriftsmäßig zu sichern, abzusperren und zu beschildern. Materiallager im Außenbereich sind vorschriftsmäßig zu beleuchten. Die Kosten hierfür sind in den Pauschal- bzw. Einheitspreis einzurechnen.
Umsetzen der gesamten Einrichtungen bei Bedarf der Flächen auf Anweisung durch die Bauleitung sowie Abbau der gesamten Einrichtung nach Fertigstellung eines Bauabschnittes. Das Umsetzen (auch mehrmalig) wird nicht gesondert vergütet.
Der verlassene Platz ist zu reinigen.
Die ordnungsgemäße Ausrüstung der Monteure mit Sicherheitshelmen, Haltegurten usw. entsprechend den einschlägigen Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Sicherung und Bewachung aller Leistungen und Materialien des vom AN zu erstellenden Werkes sind zu gewährleisten.
Arbeits- und Schutzgerüste sowie Schutzgeländer und Abdeckungen sind entsprechend den unfallverhütungstechnischen Vorschriften vorzusehen, zu kontrollieren und zu unterhalten. Alle Unfallquellen sind ständig zu kontrollieren und festgestellte Gefahrenpunkte ohne gesonderte Aufforderung sofort zu beseitigen.
Verursacht der AN im Rahmen seiner Bautätigkeit Verunreinigungen z.B. auf öffentlichen Straßen oder entstehen durch ihn außerhalb des als Baustelle abgegrenzten Bereiches Gefahren für fremde Personen, so hat er solche Verunreinigungen oder Gefahren, unverzüglich auf seine Kosten zu beseitigen. Zur Sauberhaltung gehört auch z.B. die Beseitigung von hohem Graswuchs auf den von ihm beanspruchten Flächen.
Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten nicht zügig an einem Stück durchgeführt werden können. Mehrmaliges Besetzen und wieder Beräumen der Baustelle ist einzukalkulieren. Der AN ist auch dann für die Sicherheit auf der Baustelle und für etwa noch dort verbliebene Materialien und Ausrüstungen verantwortlich wenn die Baustelle nicht durch ihn besetzt ist.
Sämtliche Anlagenteile und Armaturen sind während der Bauzeit bis zur Übergabe vom AN gegen Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung in geeigneter Weise zu schützen.
Der AN ist für die Verwahrung und Unterbringung seiner Werkzeuge, Materialien, Geräte, Bau- und Hilfsstoffe selbst verantwortlich.
Schadenersatzansprüche gegen den AG sind ausgeschlossen.
Der Gefahrenübergang findet erst mit mängelfreier Abnahme der gesamten Baumaßnahme (auch der anderen Gewerke) durch den Bauherren statt, falls nicht die Übergabe in Teilabschnitten erfolgt. Teilabschnitte werden ebenfalls komplett nutzungsfähig mit allen Gewerken übergeben / übernommen.
Hinweis:
Geräte und Material für "Bedarfspositionen" dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Ingenieur, mit dem Hinweis, dass diese Position realisiert wird, bestellt werden. Vorher darf auch nicht mit Vorbereitungsarbeiten usw. begonnen werden.
1.4 Kalkulations- und sonstige Hinweise
1.5 Zusammenarbeit, Mitwirkungen und Teilnahmen 1.5 Zusammenarbeit, Mitwirkungen und Teilnahmen
Der Auftragnehmer (AN) hat für die Dauer des Vertrages einen fachlich befähigten Projektleiter zu bestellen, der berechtigt ist, selbstständig und jederzeit Entscheidungen für den AN zu treffen. Der Projektleiter ist dem AG und der örtlichen Bauleitung bei Vertragsabschluss schriftlich zu benennen.
Der AN ist verpflichtet, den Fachbauleiter zu stellen und dem AG und der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zu benennen. Ein Wechsel des Bauleiters während der Bauzeit kann nur in gegenseitigem Einvernehmen erfolgen. Soweit nicht anders beschrieben, ist mit den Einheitspreisen die Übernahme der verantwortlichen Bauleitung und einer Fachbauleitung abgegolten.
Der Fachbauleiter ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen. Darin sind wöchentlich die Anzahl der auf der Baustelle anwesenden Arbeitskräfte, die ausgeführten Arbeiten, Vorkommnisse und Besonderheiten zu vermerken. Kostenrelevante Eintragungen, wie z.B. Zusatzleistungen oder unvorhergesehene Umstände müssen vom Ingenieur gegengezeichnet werden.
Der Fachbauleiter ist verpflichtet, an den turnusmäßig stattfindenden Projektbesprechungen und Bauberatungen teilzunehmen, soweit dies für den Leistungsumfang des AN im Bauablaufplan ausgewiesen ist. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewährt.
Es ist das Formblatt EFB-Bautagebuch zu verwenden und auf der Baustelle der Bauleitung zugänglich zu verwahren. Die Richtlinien für die Führung des Bautagebuches -siehe da, letzte Seite- sind zu beachten.
Der AG kann, sofern ein dem Bauvorhaben förderliches Zusammenarbeiten mit dem Projektleiter oder sonstigen Arbeitnehmern des AN´s nicht möglich ist, deren Ablösung verlangen. Der AN hat diesem Verlangen unverzüglich zu entsprechen. Jeder Wechsel in der Person des Projektleiters ist dem AG und der örtlichen Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Es muss damit gerechnet werden, dass parallel zu den Leistungen des AN auf dem Baugelände oder im Bauwerk zusätzliche Arbeiten durch andere Unternehmer durchgeführt werden müssen. Diese Arbeiten sind zu dulden und von Behinderungen freizuhalten. Sie berechtigen nicht zu Terminverlängerungen.
Dieser Umstand ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und Kosten, die daraus resultieren sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Das Zusammenwirken mit den anderen Unternehmern ist im Bauzeitenplan mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
1.5 Zusammenarbeit, Mitwirkungen und Teilnahmen
1.6 Abwicklung 1.6 Abwicklung
Sämtliche Maße sind vom AN am Bau zu nehmen bzw. zu überprüfen. Für ihre Richtigkeit ist er allein und voll verantwortlich. Evtl. Unstimmigkeiten sind dem AG und den planenden Ingenieuren sofort zur Kenntnis zu geben, damit umgehend eine für alle Beteiligten verbindliche Klarstellung herbeigeführt werden kann.
Die zur Koordinierung der anderen technischen Gewerke erforderlichen Ausführungsunterlagen, Montagepläne usw. sind spätestens innerhalb der im Terminplan festgelegten Frist zur Genehmigung vorzulegen.
Transportwege, z.B. für Schaltschränke sind vom AN in Eigenregie mit den anderen Gewerken abzustimmen.
Sämtliche Betriebsanweisungen, Zeichnungsunterlagen, Beschriftungsschilder, Ersatzteillisten etc. sind auch dann in deutscher Sprache zu liefern, wenn ausländische Fabrikate verwendet werden.
Der AN ist für die Auswahl der verwendeten Materialien und deren Korrosionsbeständigkeit und Verträglichkeit untereinander sowie in Verbindung mit den Betriebsstoffen allein verantwortlich.
Der AN hat gemäß VDE und ASR für ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsplätze selbst zu sorgen.
An fertig angelieferten Anlagenkomponenten dürfen keine Schweißarbeiten ausgeführt werden.
Der AN ist ohne besondere Aufforderung verpflichtet, die Anlage, aufgrund der endgültigen Bauausführung und Belastungsverhältnisse nachzurechnen und eventuelle Abweichungen von der Planung mit den planenden Ingenieuren zu besprechen. Sämtliche Auslegungsdaten sind in übersichtlichen Spezifikationsblättern zusammen mit Schemata vor Ausführung dem Fachplaner zur Genehmigung vorzulegen.
Die Montage- und Detailzeichnungen sowie sämtliche Berechnungsunterlagen gehören zum Lieferumfang der ausführenden Firmen.
Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Bauherrn gelieferten Stoffe, Betriebsstoffe und Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Bauherrn bzw. dessen Beauftragten - vor Beginn seiner Arbeiten und Leistungen - schriftlich, mit Angaben von Gründen und unter Vorlage von Verbesserungsvorschlägen, mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so sind die daraus eventuell entstehenden Kosten einschließlich der Folgeschäden vom AN zu tragen.
Die von den behördlichen Institutionen geforderten amtlichen Bescheinigungen und Abnahmen, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind, müssen vom AN rechtzeitig dem AG zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Befestigungen am Baukörper (einschl. Bohren) sind Sache des Auftragnehmers/ Bieters. Bei Lasten größer als 50kN pro Dübel sind grundsätzlich Sicherheitsspreizdübel einzusetzen. Die Verwendung von Schussapparaten ist nicht gestattet. Bei Dübelarbeiten sind die im Zulassungsbescheid definierten Mindest- Bauteildicken sowie die zulässigen Lasten zu beachten.
Unabhängig von der generellen Verpflichtung des Auftragnehmers/Bieters, Verunreinigungen aus dem Bereich seiner Lieferungen und Leistungen zu entfernen, obliegt ihm in jedem Fall die besondere Verpflichtung - unabhängig von der allgemeinen Baureinigung - brennbare Verpackungsmaterialien, unverzüglich selbst von der Baustelle zu entfernen.
Demontagearbeiten sind so in Eigenregie mit anderen Gewerken zu koordinieren, dass sie vor Beginn der Arbeiten zur Erreichung des Endzustandes eines jeden Gewerkes abgeschlossen sind.
Bei der Kabelverlegung ist darauf zu achten, dass zwischen Netzspannung führenden und Signal- Mess- und Meldekabeln bei Parallelführung ein Mindestabstand von 100mm eingehalten wird.
Der AN ist nicht berechtigt selbständig Eingriffe oder Bedienhandlungen an in Betrieb befindlichen Anlagen vorzunehmen (z.B. Armaturen zu betätigen oder Pumpen ein- und auszuschalten).
1.6 Abwicklung
1.7 Prüfung und Genehmigung von EMSR - Unterlagen, Qualität von Werkplanungsunterlagen und Fabrikateliste 1.7 Prüfung und Genehmigung von EMSR - Unterlagen, Qualität von Werkplanungsunterlagen und Fabrikateliste
Alle dem AN übergebenen Ausführungsunterlagen des AG sind vor Errichtung der Anlage fachtechnisch zu prüfen und bei Unstimmigkeiten mit dem AG und IB zu klären. Die übergebenen Unterlagen dienen als Grundlage für eine vom AN zu erstellende Werkplanung.
Erstellt der AN EMSR - Technik im Rahmen des Pflichtenheftes eine Funktionsbeschreibung, dann sind darin die Funktionsabläufe der Einzelanlage und deren Zusammenspiel darzustellen zu entnehmen sind. Weiterhin sind mindestens folgende Unterlagen zu erstellen, wenn nicht im LV anders ausgewiesen:
Pflichtenheft zur Dokumentation der Programmabläufe sowie Hard- und Softwareseitigen Belegung und Arbeitsweise der Fernwirk-/ Automatisierungsstation
? Adressübersichten der Fernwirk-/ Automatisierungsstation in Abstimmung mit dem AG
? Stromlaufpläne in Anlehnung an die Ausführungsunterlagen
Alle Pläne sind mittels Planungssoftware in einem vom Bauherren festgelegten CAD-System neuester Version zu erstellen.
Alle Elektro-Schaltpläne sind mit Anlage/ Ort-Kennzeichnung zu erzeugen.
Querverweise von Potentialen, Leitungen, Bauteilen (BMK), Zeichnungen usw. sind nur automatisch zu vergeben.
Bei selbsterzeugten Bauteilen sind diese mit Artikelnummer, Bezeichnung , Funktionstext etc. zu versehen, die dann bei „Mausklick“ auf das Bauteil sichtbar werden.
? Klemmen- und Kabelpläne
? Kabelbelegungspläne mit Kennzeichnung des Signals jeder Ader
? Frontansichten und Belegungspläne von EMSR - Schränken
? Beschilderungsplan für die EMSR - Komponenten
? Bauablaufplan als Feinplan, der mit den anderen Gewerken abgestimmt ist, basierend auf dem Bauablaufplan des Ing.-Büros.
? Inbetriebnahmeplan und Plan zur komplexen Funktionsprobe
HINWEIS:
Vor Bestellung von Bauteilen und Materialien ist dem AG und IB eine auf die LV - Position bezogene Fabrikateliste für mindestens folgende Titel
Elektroinstallation
Schaltanlagern
Messtechnik
zu übergeben aus der die genaue Spezifikation mit Angabe der Bestellnummer ersichtlich wird.
Die Fabrikateliste ist durch den AG oder das IB freigeben zu lassen.
Diese Unterlagen müssen vor Beginn der Arbeiten durch das Ingenieurbüro und den Auftraggeber genehmigt werden.
1.7 Prüfung und Genehmigung von EMSR - Unterlagen, Qualität von Werkplanungsunterlagen und Fabrikateliste
1.8 Terminkoordination 1.8 Terminkoordination
Der Auftragnehmer für die EMSR - Technik ist verpflichtet, die Ausführung seiner Leistung, die Inbetriebnahme, den Probebetrieb und die Abnahme terminlich mit den Auftragnehmern für die technologischen Gewerke abzustimmen und einzuhalten, damit die gemeinsame Fertigstellung des Objektes gewährleistet ist.
1.8 Terminkoordination
1.9 Schaltschrankaufbau und Ausführung 1.9 Schaltschrankaufbau und Ausführung
Für neue Schränke bzw. für neue Türen gilt, dass sie konstruktiv und in der Farbe den vorhandenen Schaltschränken entsprechen müssen.
Schnittkanten von Tür- und anderen Ausschnitten, die nach der Farbgebung bei der Schrankproduktion eingebracht wurden, sind gegen Korrosion zu schützen.
Geeignete Maßnahmen sind zu treffen
-> für ausreichende Belüftung
-> gegen Kondenswasserbildung
-> für Schaltschrankinnenbeleuchtung mit Türkontaktschaltern
Zur Aufbewahrung von Schalt- und Stromlaufplänen ist eine fest eingebaute Schaltplantasche (eingeklebte Kunststoffhüllen sind nicht zugelassen) pro Schaltschrank vorzusehen.
Zur Erfüllung der Aufgabe sind auch Änderungen in bestehenden Schaltschränken notwendig. Hier ist besondere Sorgfalt walten zu lassen. Sofern Arbeiten bei laufendem Betrieb durchgeführt werden müssen, sind die Teile an denen gearbeitet wird so abzuschotten und spannungsfrei zu schalten, dass weder Gefahr für den Menschen, noch für die Technik besteht. Einschlägige Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten. Der Betrieb der übrigen Anlage darf nur in Abstimmung mit dem Betreiber unterbrochen werden.
Zum Lieferumfang gehören:
die komplette Ausrüstung des Schaltschrankes mit allen Einbauten, der Verdrahtung für die Gesamtfunktion einschließlich aller Nebenleistungen, sowie die Erstellung von Stromlaufplänen und Konstruktions- und Verdrahtungsunterlagen.
Prüfbescheinigung über eine Funktionsprüfung aller im Schaltschrank gemäß Anlagenbeschreibung im Rahmen dieser Ausschreibung eingebauten Teile, nach Fertigung
die Aufstellung und der funktionsfertige Zusammenbau der Schaltschränke auf der Baustelle, einschließlich der Sammelschienen- bzw. Unterverbindungen
die Herstellung der Schaltschränke in Transporteinheiten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auf der Baustelle, sowie eventuelle Stellung eines Hebezeuges für Entladung und Transport.
Grundsätze zum konstruktiven Aufbau und damit verbundenen
Bedienfunktionen:
Der Handbetrieb hat Vorrang vor dem Automatikbetrieb. Die Umschaltung erfolgt grundsätzlich vor Ort und wird zur Zentrale gemeldet. Eingriffe von der Zentrale aus sind bei Handbetrieb nicht möglich, es werden jedoch die Betriebszustände weiterhin übertragen.
Wenn Freiluftschränke eingesetzt werden oder die Schaltschränke in einem separaten Raum stehen, werden örtlich am Aggregat zusätzliche Schalteinrichtungen geschaffen. Bei Pumpen sind das normalerweise Schalter, mit denen die Pumpe ohne Verzögerung ausgeschaltet werden kann und bei elektrisch betriebenen Absperrorganen solche Schalter, die ein Erreichen der gefahrlosen Endlage bewirken.
Schaltschränke sind je nach Einbauten geschlossen oder werden über Konvektion oder mechanisch gelüftet, beheizt oder gekühlt. Die Beheizung erfolgt überwiegend nach der relativen Luftfeuchte und bei starker Frostgefahr zusätzlich über die Temperatur.
Jeder Schaltschrank erhält eine Schaltschrankleuchte und mindestens für je drei Schränke wird eine separat abgesicherte Steckdose vorgesehen.
In jedem Bauwerk oder pro Schaltschrankgruppe wird ein Hauptschalter vorgesehen, der auch als Leistungsschalter ausgeführt sein kann.
Diese Art der Schaltschrankplatzierung ist aber nur möglich, wenn genügend Platz im Bauwerk vorhanden ist. DIN-gerechte Gangbreiten und Bewegungsfreiheit für Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen vorhanden sein. Zu beachten ist weiterhin der Schutzgrad, da bei Havarien Spritz- oder gar Strahlwasser auftreten kann.
Die zulässigen Bereiche für die Anordnung von Bedien- und Anzeigeelementen sind der DIN VDE 016-100 unter zusätzlicher Berücksichtigung der Anforderungen aus DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1) und DIN EN 60439-1 (VDE 0660 Teil 500) zu entnehmen.
Farben für Bedienelemente:
Vor Ausführung sind die Farben der Bediengeräte mit dem AG/IB abzustimmen.
Verdrahtung und Klemmen:
Die Verdrahtung hat in abgedeckten Kabelkanälen zu erfolgen, die Verbindungen zu beweglichen Türen sind in Schutzschläuchen flexibel zu gestalten. Wichtig ist dabei, dass die Drehachse ausreichend lang ist und die Leiter vorwiegend axial verwunden werden.
Die Verdrahtung wird in HO5V-K oder HO7 V-K ausgeführt. Messleitungen werden auch innerhalb des Schaltschrankes geschirmt ausgeführt.
Schaltschranktüren, -blenden, -rückwände und Montagerahmen bzw. -platten sind durch eine Verbindungsleitung in die Schutzmaßnahme mit einzubeziehen.
Die Kontaktnummern der eingebauten Geräte sind in den Stromlaufplan zu übernehmen.
Der Nennquerschnitt der Verdrahtungskanäle darf nur zu 75% belegt werden. Unzulässige Beanspruchung, z.B. Erwärmung, mechanische Belastung, sind zu vermeiden.
Die Enden flexibler Adern dürfen bei Klemmanschlüssen nicht verlötet werden. Es sind Aderendhülsen mit Isolierkragen oder Quetschkabelschuhe zu verwenden.
Bei der Anordnung der Klemmen ist auf Potentialtrennung zu achten.
Alle Abgänge bis einschl. 35mm², sind auf die im Schrankteil angeordneten Abgangsreihenklemmen zu führen. Klemmenanordnung gemäß VDE 0100, Klemmenfolge: L1, L2, L3, N, PE.
Für die Adernfarbkennzeichnung gilt folgende Vorschrift, die zu beachten ist:
Falls nicht Vorgaben des Bauherren oder durch bereits vorhandene Schaltschränke dem entgegenstehen
Vor Ausführung sind die Farben der Bediengeräte mit dem AG/IB abzustimmen.
Für Signalschleifen sind Trennklemmen und solche, die ganz oder teilweise außerhalb von Gebäuden verlaufen, Blitzschutzeinrichtungen vorzusehen.
Bei allen die Gebäude verlassenden Kabeln sind entsprechend der Spannungs- und Schutzebene Mittel- und Feinschutzelemente vorzusehen.
Klemmen und Klemmleisten sind dauerhaft, gut erkennbar und übereinstimmend mit dem Stromlaufplan fortlaufend zu kennzeichnen. Die Klemmleisten müssen fortlaufend von links nach rechts nummeriert werden, wobei die Bezeichnungen so angebracht sein müssen, dass sie von vorn ablesbar sind. In Anreihklemmen darf auf jeder Seite nur je ein Draht angeklemmt werden. Werden weitere Klemmstellen benötigt, so sind genügend Klemmen durch Brücken zu verbinden. Diese Parallelklemmen sind ebenfalls fortlaufend zu kennzeichnen.
Auf Klemmleisten sollen Anschlüsse mit gleicher Spannung soweit wie möglich zusammengefasst werden. Entsprechend soll für jede Spannung darin Reserveplatz gehalten werden. Es ist auf Potentialtrennung zu achten.
Für alle von außen kommenden N- und PE-Adern müssen die Klemmen jederzeit zugänglich und einzeln lösbar angeordnet sein.
Alle Adern, der von außen in Schaltschränke oder andere Gehäuse kommenden Kabel sind aufzulegen. Dafür sind entsprechend viele Klemmen vorzusehen.
Schirme von Kabeln müssen großflächig mittels entsprechender Schellen oder Bänder aufgelegt werden.
Alle Kabel in Schaltschränken sind nach Potentialgruppen getrennt, an Kabelfangschienen einzeln! mittels Schellen abzufangen. An diesen Stellen sind die Kabel mit Kabelbezeichnungsschildern zu beschriften.
Paarig verseilte Fernmeldekabel werden vom Installateur systemgerecht! paarweise auf die Klemmleisten oder andere Verbindungselemente aufgelegt. Im Schaltschrank ist besonders für Messungen und Eingänge der Fernwirk-SPS diese Paarigkeit weiterzuführen.
Die Kabelkennzeichnung hat in Anlehnung an DIN 40719 wie folgt zu erfolgen:
Eine Kabelnummer setzt sich daher wie folgt zusammen:
(bei Erstellung mit WS-CAD beginnend mit "W" für Kabel, sonst ohne W)
Sicherungsmaßnahmen gegen Kurzschluss und Überstrom:
Motorstromkreise sind generell gegen Kurzschluss durch Schmelzsicherungen und gegen Überstrom durch thermische Überstromrelais oder mit Motorschutzschaltern zu schützen, sofern nicht Motorvollschutzeinrichtungen vorgesehen sind. Schmelzsicherungen über 35A sind als NH- Sicherungslasttrenner auszuführen.
Mess- und Regelgeräte erhalten eine separate Steuersicherung bzw. einen Sicherungsautomat mit Hilfskontakt für Störmeldung.
Bei dem Einsatz von Relais-Koppelgliedern wird der Signalzustand durch eine Leuchtdiode angezeigt. Durch geeignete Schutzbeschaltungen mittels Dioden, Varistoren und/ oder RC-Gliedern ist die Kontaktbelastung der ansteuernden Bauelemente und die der Relaiskontakte zu reduzieren.
Beschilderung:
Alle Geräte, sowie Bauteile und Klemmen sind dauerhaft zu kennzeichnen und mit ihrer Bezeichnung im Schaltplan zu beschriften.
Damit die Bezeichnungen bei Austausch der Geräte nicht verloren gehen, sind die Schilder sowohl auf/am Gerät vorzusehen als auch an ständig im Schaltschrank verbleibenden Konstruktionsteilen, zum Beispiel der Montageplatte, anzubringen. Die Schilder dürfen hier nicht auf den Verdrahtungskanälen angebracht werden.
Befehls-, Melde- und Messgeräte auf Schaltschranktüren sind mit gravierten, selbstklebenden Bezeichnungsschildern zu beschriften. Die Bezeichnungstexte sind zuvor dem Ingenieurbüro und dem Auftraggeber vorzulegen und werden durch diese bestätigt.
1.9 Schaltschrankaufbau und Ausführung
1.10 Inbetriebnahme mit komplexer Funktionsprobe, Probebetrieb und Einregulierung 1.10 Inbetriebnahme mit komplexer Funktionsprobe, Probebetrieb und Einregulierung
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten legt der AN dem Ingenieurbüro einen Inbetriebnahmeplan vor, aus dem ersichtlich ist in welcher Reihenfolge die Anlagenteile in Betrieb genommen werden sollen und welche Voraussetzungen durch andere Gewerke dazu erforderlich sind.
Dieser Plan ist vorher mit den anderen Beteiligten abzustimmen. Nur nach Genehmigung des Planes durch das Ingenieurbüro können dem AN Aufwendungen, die ihm durch Mitwirkung bei den Inbetriebnahmearbeiten andere Beteiligter entstehen vergütet werden.
Die Inbetriebnahme muss mit Medium in Zusammenarbeit mit dem technologischen Ausrüster oder dem Betreiber erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch Fehlschaltungen oder andere ungewollte Zustände kein Schaden entsteht. Verantwortlich für die rechtzeitige Koordinierung der Arbeiten ist der AN.
Zunächst erfolgt im ersten Schritt in Eigenregie des AN die Simulation des Prozesses, wodurch soweit wie möglich die internen Funktionen der Leittechnik- Anlage geprüft und eingestellt werden können.
Alle Funktionsabläufe, gemäß der Funktionsbeschreibung und den Angaben in den Technologie- und Regelschemen, alle Sollwerte, alle Sicherheits- und Verriegelungsfunktionen, alle Störabschaltungen bzw. Störumschaltungen sind zunächst innerhalb der Leittechnik selbstständig zu prüfen und durchzuchecken und ggf. Mängel zu beseitigen.
Der Betrieb aller Anlagen und deren Betriebsereignisse, Einschaltfolgen, Ver- und Entriegelungen werden manuell und bei Notwendigkeit durch Simulation geschaltet. Die Funktion von Störschaltungen aller Sicherheitseinrichtungen wird im einzelnen nachgewiesen und protokollarisch durch den AN bestätigt, wobei die Störungen simuliert werden.
Danach erfolgt im zweiten Schritt die Inbetriebnahme gemeinsam zwischen dem AN der E-MSR-Technik und dem AN der Leittechnik. Die Verantwortung für die gemeinsame Inbetriebnahme trägt der Auftragnehmer der E-MSR-Technik.
Er ist dem AN der Leittechnik fachtechnisch weisungsberechtigt.
Alle AN sorgen für die Mängelbeseitigung, jeweils in ihrem Bereich, mit dem Ziel, die Abnahmebereitschaft der Gesamtanlage als eine Funktionseinheit aussprechen zu können.
Probebetrieb ist erst möglich, wenn der zweite Inbetriebnahmeschritt von allen Beteiligten erfolgreich durchgeführt wurde.
Nach der Inbetriebnahme und vor dem Probebetrieb wird eine komplexe Funktionsprobe unter Beteiligung aller involvierten Gewerke durchgeführt. Dabei ist es möglich, dass Arbeiten für andere Gewerke durchgeführt werden müssen.
Solche Arbeiten für andere Gewerke sind im Inbetriebnahmeplan aufzuführen. Wenn sie durch den Ingenieur bestätigt sind, werden sie mit den im LV angebotenen und dafür vorgesehenen Stundensätzen vergütet.
Die Tage der Anwesenheit im Zeitraum des Probebetriebes legt der Bauherr fest. Der Auftragnehmer hat eine Rufbereitschaft einzurichten. Für den Fall des Abrufes durch den Bauherren erfolgt die Vergütung pro Stunde der Anwesenheit ohne Zuschläge, unabhängig von der Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte. Die Anfahrt wird entsprechend dem angebotenen Preis vergütet. Fahrzeit wird nicht gesondert bezahlt, sondern ist in den Preis für die Anfahrt eingeschlossen.
Probebetrieb wird vom Bauherren mindestens 2 Tage vorher angekündigt.
Als Abruf für den Probebetrieb gilt nicht, wenn der AN zur Beseitigung von ihm verursachter Mängel gerufen wird.
1.10 Inbetriebnahme mit komplexer Funktionsprobe, Probebetrieb und Einregulierung
1.11 Leistungsfahrt, Leistungsmessungen 1.11 Leistungsfahrt, Leistungsmessungen
Spätestens am Ende des Probebetriebes, in der Regel jedoch zum Abschluss der Inbetriebnahme wird eine (oder mehrere) Leistungsfahrt(en) durchgeführt. Dabei sind die geplanten und zu erreichenden Parameter nachzuweisen.
Zeitpunkt und Dauer der Leistungsfahrt legt der AG fest. Zur Dokumentation der Ergebnisse ist ein Leistungsfahrtprotokoll durch den AN auszufüllen und durch Unterschrift bestätigen zu lassen.
Alle Aufwendungen für Personal, Material, Hilfsstoffe, Energie usw. sind einzukalkulieren.
Werden die vorgesehenen Parameter nicht erreicht, ist diese ohne gesonderte Vergütung zu wiederholen. Dabei kann der AG dem AN die Kosten, welche dadurch bei ihm und den anderen Gewerken entstehen, in Rechnung stellen.
1.11 Leistungsfahrt, Leistungsmessungen
1.12 Abnahme 1.12 Abnahme
Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn die AN der beteiligten Gewerke gemeinsam die Abnahmebereitschaft schriftlich erklärt haben.
An der gemeinsamen Abnahme müssen Vertreter aller AN teilnehmen.
Die Abnahmebescheinigung für alle Gewerke kann nur unter der Voraussetzung ausgestellt werden, dass alle Gewerke mängelfrei sind. Deshalb ist ein gegenseitiges Einwirken der AN erforderlich.
Die Abnahme wird nicht gesondert vergütet. Sie findet in der Regel direkt anschließend an die erfolgreiche Leistungsfahrt statt.
Zur Abnahme gelangen grundsätzlich nur die vereinbarten kompletten, funktionsbedingt zusammenhängenden Leistungen laut Vertrag.
Das Verlangen zur Abnahme kann vom AN frühestens mit Fertigstellung der Leistung schriftlich an den AG gerichtet werden.
Bauzeit, Probebetrieb und Abnahme sind folgendermaßen geregelt:
Zur Abnahme sind vom AN insbesondere nachstehende Unterlagen zu übergeben:
Bedienungsanleitung mit Wartungsvorschriften 3-fach
handrevidierte Ausführungszeichnungen 1-fach
Anlagedokumentation (mit AG abzustimmen) 3-fach
Planwerk entsprechend den Vorschriften des AG 3-fach
(siehe auch Anlage zur Ausschreibung)
Alle Unterlagen sind auch auf Datenträger (Art und Format nach Wahl des AG jedoch in einem für Export/Import gebräuchlichen Format) zu übergeben. Die Daten gehen in das Eigentum des AG über. Er kann sie zur weiteren Bearbeitung des Bauvorhabens für seine Aufgaben nutzen und auch dritten ausschließlich für diese Zwecke überlassen.
Die komplette Dokumentation (endgültige Ausführungszeichnungen) gemäß der Ausschreibung ist vor der Abnahme über den Ingenieur an den AG zu übergeben.
Aufnahmeskizzen sind ausschließlich von fachkundigem Personal unter Einsatz von geeignetem Vermessungsgeräten bzw. von einem zugelassenen Vermessungsbüro zu erstellen und der Bauleitung entsprechend Baufortschritt fortlaufend zur Kontrolle vorzulegen.
Für die Erstellung des Aufmaßes gelten die Festlegungen der VOB. Die Mengen und Massen sind handschriftlich einzutragen und vom Ingenieur durch Unterschrift zu bestätigen.
1.12 Abnahme
1.13 Mängelanspruch 1.13 Mängelanspruch
Die Mängelanspruchzeit beinhaltet die Verpflichtung, bei Mängelansprüchen des AG, die Leistungen der technologischen Ausrüstung, soweit sie auf die E-MSR-Technik Einfluss nehmen, mit zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass die betreffenden Mängel zur Sicherstellung der Gesamtfunktion beseitigt werden. Es handelt sich hierbei um Funktionsmängel, die in direktem Zusammenhang mit der Gesamtfunktion der E-MSR-Technik stehen.
1.13 Mängelanspruch
1.14 Bedienungs- und Wartungsanleitungen / Bestandsunterlagen / Dokumentation 1.14 Bedienungs- und Wartungsanleitungen / Bestandsunterlagen / Dokumentation
Sämtliche Unterlagen sind ausnahmslos in deutscher Sprache zu liefern, auch dann, wenn Geräte ausländischer Hersteller eingesetzt werden.
Bestandteile der Unterlagen sind:
a) Bestandspläne, die den letztgültigen Ausführungsstand in räumlicher und funktioneller Hinsicht darstellen.
a1) Ein zusätzlicher Satz der unter d) aufgeführten Elektropläne ist in den Zeichnungstaschen der Schaltschränke zu hinterlegen.
b) Anlagenschemata und Betriebsbeschreibungen über den Aufbau und die bestimmungsgemäße Funktion der einzelnen Anlagen.
c) Zusammenstellung aller wichtigen Technischen Daten und bestimmungsgemäßer Einstellwerte.
d) Elektro-Schaltpläne, Anschlusspläne (Klemmenpläne), Verdrahtungspläne, Kabellisten, Schaltschrankansicht- und Aufbaupläne, Lüftungsberechnungen und Materiallisten mit Bezugsquellen.
e) Protokolle der im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme und Einregulierung durchgeführten Messungen und Einstellungen. Bescheinigungen über erfolgreiche Prüfungen und
behördliche Abnahmen, die der Auftragnehmer zu veranlassen bzw. durchzuführen hatte.
f) Bestätigung des Bedienungspersonals, dass dieses in die bestimmungsgemäße Funktion und Betriebsweise in dem im LV benannten Umfang eingewiesen wurde und die Anlagen allein bedienen und betreiben kann.
g) Bedienungs- und Wartungsanleitungen, in Anlehnung an die ATV Arbeitsblätter 124 und als Zuarbeit für die Gesamtbedienungs- und Wartungsanleitung aus denen jedes regelmäßige Bedienen und Warten hervorgeht. Dabei sind die Kriterien der Betriebssicherheit und der wirtschaftlichen Betriebsführung besonders hervorzuheben.
Für Wartungsarbeiten ist in jedem Einzelfall die Abhängigkeit von der Zeit- bzw. Betriebsdauer anzugeben. Dort, wo unterlassene und/oder unsachgemäße Wartung Schäden bewirken kann, ist der Betreiber auf regelmäßige Kontrollen oder Prüfungen detailliert hinzuweisen.
Soweit für die bestimmungsgemäße Anlagenfunktion Leistungen bestimmter Menge und Qualität aus anderen Gewerken notwendig sind, hat der Auftragnehmer/Bieter diese genau zu benennen.
Die Bedienungsanweisung muss auch Hinweise für Bedienhandlungen und Fahrweisen bei Havarien oder sonstigen Störungen enthalten.
h) Geräte- und Ersatzteilliste, aller verwendeten Geräte aus der die Bestelldaten und Bezugsquellen für diese Geräte und für sämtliche Verbrauchs- und Verschleißteile zu entnehmen sind.
i) Errichterbescheinigung zur fach- und vorschriftengerechten Ausführung der Anlage.
j) Auf den Bauherren ausgestellte Softwarelizenzen mit Zertifikat/Urkunde und Datenträger.
k) Anlagenspezifische und sonstige erstellte / verwendete bzw. installierte Software als Programmausdrucke und/oder Quelltexte mit Kommentaren und auf Datenträger. Handbücher und Softwarebeschreibungen.
l) Nachweis der Verlustleistung aller in einem Schaltschrank eingebauten elektrischen und elektronischen Komponenten mit einem Berechnungsprogramm. Der notwendige Klimatisierungsbedarf ist an Hand dieser Ergebnisse auszuwählen.
Bestandspläne:
enthalten die vollständige Wiedergabe der vom AN gelieferten Anlagen, einschl. der zur Funktion erforderlichen bauseitigen Leistungen und Lieferungen, in leicht erkennbarer Form. Das sind z.B.: Aufstellungspläne, Grundrisspläne, Kabel und Trassenpläne, Ansichtszeichnungen usw.
Lagepläne mit eingezeichneten und entsprechend der vorgegebenen Einmessordnung bemaßten Erdkabeltrassen.
Die Bestandsunterlagen sind in Formaten der beim Bauherren vorhandenen Systeme zu erstellen.
Da es sich teilweise um eine Rekonstruktion handelt, sind die vorhandenen Unterlagen zu ergänzen. Dies muss mit den gleichen Programmen, oder deren direkten Folgeversionen geschehen, die zur Erstellung der Unterlagen gedient haben. Dies sind bisher „E-Plan und WS-CAD“. Zusätzlich sind die Daten als DXF. Files zu übergeben. Für neu erstellte Unterlagen gelten die unter d) aufgeführten Forderungen.
Kennzeichensysteme, Begriffsdefinitionen, Systemstrukturen und Festlegungen des Betreibers sind anzuwenden und in die Unterlagen einzuarbeiten.
Anlagenbeschilderung
Alle E-Verbraucher, MSR-Geräte, sowie Kabel und Leitungen sind dauerhaft zu kennzeichnen und gemäß Beschilderungsplan zu beschriften. Damit die Bezeichnungen bei Austausch der Geräte nicht verloren gehen, dürfen die Schilder nicht auf/am Gerät befestigt werden, sondern sind an Gebäude- oder Konstruktionsteilen zu befestigen. Neben der E-MSR-Stellen-, technologischen- bzw. Stromkreisbezeichnung muss das Schild die Nummer der Zeichnung enthalten, auf der das Gerät zu finden ist. Die Schrifthöhe muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein.
Vorzugsweise sind Kunststoffschilder mit auswechselbaren Beschriftungsstreifen einzusetzen.
Vor der Bestellauslösung ist eine Schilderliste zu erstellen. Sie ist dem Ingenieurbüro und dem Bauherren zur Genehmigung vorzulegen.
1.14 Bedienungs- und Wartungsanleitungen / Bestandsunterlagen / Dokumentation
1.15 Sicherheitshinweise 1.15 Sicherheitshinweise
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle gültigen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Vorschriften der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik anzuwenden bzw. einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich zu ergreifen.
Alle Maßnahmen, die der Arbeitssicherheit und der Baustellensicherung dienen werden nicht gesondert vergütet. Die Aufwendungen dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Eine Bauwesenversicherung muss der AN selbst abschließen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Mit Eröffnung der Baustelle ist der Abschluss solch einer Versicherung dem Auftraggeber schriftlich nachzuweisen.
1.15 Sicherheitshinweise
1.16 Leistungsgrenzen 1.16 Leistungsgrenzen
Als Leistungsgrenzen zum Bau und zur technologischen Ausrüstung gelten wenn nicht explizit anders beschrieben:
alle Erdarbeiten sind Bestandteil Bau
Leerrohre und Gebäudeeinführungen in den Außenbereichen sind Bestandteil Bau, bis auf die gesondert ausgewiesenen
Armaturen mit Antrieben sind Bestandteil der technologischen Ausrüstung
Zugehörige elektrische Anschlüsse werden durch die EMSR-Technik realisiert. Steuerungen sind Bestandteil EMSR-Technik
Durchflussmessungen (MID) sind Bestandteil E-MSR-Technik
Stutzen mit entsprechenden Absperrarmaturen für Druckmessungen, Füllstandsmessungen, Messwasserentnahme und Dosierstellen sind Bestandteil der technologischen Ausrüstung, die Messeinrichtungen gehören zur MSR-Technik
1.16 Leistungsgrenzen
***HINWEIS FÜR DEN AUFTRAGNEHMER*** ***HINWEIS FÜR DEN AUFTRAGNEHMER***
Dieses Gewerk ist Teil eines komplexen Gesamtprojektes und hat sich dem Bauablaufplan des Baugewerkes unter zu ordnen, sodass zu erbringende Leistungen teilweise in mehreren zeitlich und räumlich getrennten Abschnitten erfolgen und zu erbringen sind. Generell ist die Maßnahme in 2 Bauabschnitte getrennt. Eine Zuordnung der zeitlich getrennten Maßnahmen ist der Baubeschreibung zu entnehmen.
BAUSTELLZUFAHRT
Die Zu- und Abfahrt für die Baustelle am Abschlussbauwerk (TO 11) kann nur aus und in Richtung Erfurt auf der B4 für alles (außer PKW) benutzt werden.
***HINWEIS FÜR DEN AUFTRAGNEHMER***
05.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG EMSR
05.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG EMSR
05.02 DEMONTAGEN
05.02
DEMONTAGEN
05.03 BLITZSCHUTZ, ERDUNG, POTENZIALAUSGLEICH
05.03
BLITZSCHUTZ, ERDUNG, POTENZIALAUSGLEICH
05.04 STEUERBOX
05.04
STEUERBOX
05.05 KABELTRASSEN UND WEGEAUSBAU
05.05
KABELTRASSEN UND WEGEAUSBAU
05.06 KABEL UND LEITUNGEN
05.06
KABEL UND LEITUNGEN
05.07 ELEKTROINSTALLATION
05.07
ELEKTROINSTALLATION
05.08 SCHALTSCHRÄNKE
05.08
SCHALTSCHRÄNKE
05.09 MSR-TECHNIK
05.09
MSR-TECHNIK
05.10 AUTOMATISIERUNGS- UND NETZWERKTECHNIK
05.10
AUTOMATISIERUNGS- UND NETZWERKTECHNIK
05.11 ABGABEPEGEL TLUBN
05.11
ABGABEPEGEL TLUBN
05.12 DIENSTLEISTUNG - SOFTWARE
05.12
DIENSTLEISTUNG - SOFTWARE
05.13 DIENSTLEISTUNG - SOFTWARE PLS
05.13
DIENSTLEISTUNG - SOFTWARE PLS
05.14 DIENSTLEISTUNGEN EMSR
05.14
DIENSTLEISTUNGEN EMSR
05.15 WARTUNGSVERTRÄGE EMSR
05.15
WARTUNGSVERTRÄGE EMSR