Rollgittertore
Hochhaus am Park HaP
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
A) Allgemeine Vorbemerkungen 0.1. Projektbezogene Vorbemerkungen 0.1.1. Angaben zum Projekt 0.1.1.1. Baugenehmigung Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt seit 31.Januar 2018 vor. Eine 5. Tektur ist eingereicht. 0.1.1.2. Bestandsbeschreibung Die bestehenden Gebäude werden durch Kernsanierung revitalisiert. Hierzu ist geplant, die Gebäude bis auf den Rohbau zurückzubauen. Die Gebäude Turm A und Turm B sind in Massivbauweise erstellt worden. 0.1.1.3. Revitalisierung und Umbau Allgemein Die Gebäude werden komplett modernisiert. Der gesamte Innenausbau wird bis auf den Rohbau zurückgebaut und entsprechend den heutigen Anforderungen an die Baukonstruktion (Brandschutz, Ausstattung, Bauphysik) und die technischen Anlagen (Medienversorgung, Trassen, Technikzentralen) neu aufgebaut. Die Gebäude Turm A und Turm B sind miteinander verbunden. Des Weiteren wird die Fassade im Zuge der Revitalisierung komplett erneuert. Die Raumaufteilung wird neugestaltet, organisiert und umfassend umgebaut. 0.1.2. Angaben zur Ausführung 0.1.2.1. Schnittstellen zu anderen Gewerken Der AN hat sich vor Ausführung über die Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren und erkennbare Schnittstellen zu anderen Gewerken, mit der Planung und Bauleitung vorab abzustimmen. 0.1.2.2. Nebenleistungen und besondere Leistungen, die für die Montage erforderliche Baustelleneinrichtung ist Nebenleistung im Sinne der VOB und vom AN einzukalkulieren. 0.1.2.3. Müllentsorgung, Mülltrennung und Gefahrstoffe Der AN ist für die fachgerechte Beseitigung des Baumülls verantwortlich. Der AG strebt eine überdurchschnittlich saubere und ordentliche Baustelle an. Arbeitsbereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen. Die Entsorgung erfolgt durch die übergeordnete Baustellenlogistik. 0.1.3. Ausschreibung und Angebot Grundsätzlich sind die ZTV zu beachten und einzuhalten. 0.1.3.1. Angebotsbezogene Hinweise Der Ausschreibung liegt eine Planung des Architekten bei. Die in der Planung enthaltenen Angaben sind Konstruktionsprinzipien. Toleranzen sowie die genaue Einbausituation sind theoretisch berücksichtigt, müssen aber nach dem vor Ortaufmaß eigenständig in die Werk- und Montageplanung umgesetzt werden. 0.1.3.2. Optionen und Alternativangebote (Sondervorschläge des AN) Alternativangebote und / oder Optionen müssen zu seinem Angebot, schriftlich erläutert, begründet und durch Prinzipzeichnungen der wesentlichen Details dokumentiert sein. Allgemeine, nicht begründete und belegte Hinweise auf Alternativen werden nicht beachtet. Ein Alternativangebot des Bieters setzt die Abgabe eines Angebotes für die ausgeschriebene Grundleistung voraus. Ein Alternativangebot muss grundsätzlich die gleichen oder höhere technische und physikalische Anforderungen erfüllen, wie in der Ausschreibung gefordert. Diese Forderung gilt grundsätzlich auch für die übrigen Anforderungen (z.B. Anforderungen der Gebäudenutzer wie Reinigung, Unterhalt, Austauschbarkeit, Bedienbarkeit, Lebensdauer, usw. Darauffolgende Bemusterungsprozesse sind sowohl zeitlich als auch monetär zu berücksichtigen. 0.1.4. Unterlagen Die Unterlagen zum Projekt und insbesondere die Vertragsbestandteile sollen vom AN im Rahmen einer vorvertraglichen Angebotsprüfung gesichtet werden. Nachfolgende Liste stellt einen Überblick dar, die Vollständigkeit wird mit der gemeinsamen Sichtung Bauherr/AN hergestellt. Übersicht Planunterlagen : Funktionale Leistungsbeschreibung, technische Spezifikationen, Plansätze, Fachberichte, Käuferbaubeschreibung Wohnungen (Turm A) Mieterbaubeschreibung Hotel (Turm B) Immissionsschutzkonzept, Stand 17.04.2019 Liste der Ansprechpartner Übersicht Projektversicherung Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG Bürgschaftsmuster (Vorauszahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft) BE-Plan und Logistigkonzept. 0.1.5. Projektierung und Ausführungsplanung 0.1.5.1. Verbindlichkeit der Projektierungsunterlagen für die Ausführung Die zur Angebotsstellung überlassenen Planungsunterlagen entsprechen dem derzeitigen Stand der Projektbearbeitung. Der Auftragnehmer hat sich vor Erstellung der ihm mit der LB übertragenen Planungsleistung über den letzten Stand der Planung beim AG zu informieren. 0.1.5.2. Planungsunterlagen für die Ausführungsplanung Planungsleistung des AN Vom AN sind entsprechend den Erfordernissen der definierten Projektziele insbesondere folgende Planungsleistungen zu erbringen: Erstellung von Werk- und Montageplänen im erforderlichen Maßstab für alle Bauteile mit allen Details, einschließlich der angrenzenden Bauteile anderer Gewerke. In der Aufzählung inbegriffen sind die prüfbaren Nachweise und die Lieferung von Materialdatenblättern für alle wesentlichen Materialien. Die Angaben in den Werkplänen (Materialbezeichnungen, Oberflächenbehandlungen, usw.) müssen vollständig sein, damit eine Freigabe der werkvertraglich vereinbarten Ausführung vor der Fertigung und Montage überhaupt möglich ist. Dazu gehören u.a. die übersichtliche Darstellung komplizierter Details, Ecken, Bauanschlüsse, Übergänge, Lage von Stößen, usw., mit entsprechenden Detailschnitten bzw. die Bezeichnung von Fix- und Dehnpunkten, müssen aus den Werkplänen eindeutig hervorgehen. Des Weiteren sind z.B. Oberflächenbehandlungen darzustellen und zu definieren. In der Planung des AN müssen die angrenzenden Bauteile mit eingezeichnet werden, auch wenn sie nicht zum Lieferumfang des Auftragnehmers gehören. Vom AN sind für sämtliche Materialien und Oberflächen, Produktdatenblätter, Bemusterungblätter zu erstellen und mit der Planung des AN zur Prüfung einzureichen. Es sind zudem alle Nachweise (Produktnormanforderungen, BPH etc.) zu erbringen. Nach Auftragserteilung ist umgehend mit der Werk- und Montageplanung zu beginnen. Diese ist innenhalb von 10 AT zur Freigabe bei koordinierenden Architekten (hochform) einzureichen. 0.1.6. Qualitätssicherung in Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Montage Grundsätzlich richtet sich die Qualität nach der Funktionalen Baubeschreibung, den vorliegenden Leistungsbeschreibungen und den Planungsunterlagen. 0.1.7. Ausführungsgrundsätze/Leistungsbeschreibung 0.1.7.1. Allgemeine Angaben Das Gebäude ist ein Bestandsgebäude und wurde in massiver Betonbauweise erstellt. Grundsätzlich sind sämtliche Anforderungen aus den statischen Nachweisen der Fachplaner und eventuellen Auflagen der Baugenehmigung zu erfüllen. 0.1.7.2. Zulässige Bodenlasten Rohböden Die zulässige Belastung der Rohböden mit evtl. Montagehilfen (MiniKran, usw.) und/oder Lagerplätzen muss vor einer Belastung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden. Eine Montage (insbesondere auf den Geschossdecken) ist nur mit Rollgerüst möglich. 0.1.7.3. Technische Angaben Die Türme stehen nicht im Lot und weichen aus ihrer jeweiligen Achse ab. Grundsätzlich sind die Befestigungen gemäß gültiger Normen nachzuweisen.Wo erforderlich, ist besonderer Wert auf die Schallentkopplung der Befestigungen zu legen. 0.1.7.4. Ausführungszeiten Beginnvoraussichtlich ab 01.12.2025 Bauausführung ca. 2 Wochen Es handelt sich bei der vorliegenden Gewerkeausschreibung um eine teilfunktionale Leistungsbeschreibung. Somit sind alle, nicht in den beschriebenen Positionen enthaltenen und für die Ausführung erforderlichen Leistungen und Positionen in das Angebot mit einzurechnen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Leistung in mehrere Abschnitte unterteilt wird. Neben der eigentlichen Bauleistung sind auch sämtliche Nebenleistungen, die zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung erwähnt werden, wie z.B.: Ausschnitte und geringe Anpassungen (insbesondere Anpassungen an das Bauwerk) etc. geschuldete Vertragsleistung. Der AN ist im Rahmen der geschuldeten Planung verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Angaben den zuständigen Planungs- und Projektbeteiligten (z.B. Architekten, Ingenieuren, Fachplanern, Beratern und dem Prüfstatiker) so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese die Unterlagen jeweils ohne Verzögerung prüfen und rechtzeitig nutzen sowie ggf. bearbeiten können. Es ist hierbei von einer Prüffrist von ca. 10 Arbeitstagen auszugehen. Weiterhin ist der AN verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Angaben, die er für die Ausführung seiner Leistungen benötigt, proaktiv und eigenständig so rechtzeitig unmittelbar von den Architekten anzufordern, dass der AN jederzeit in der Lage ist, seine Leistungen fristgemäß zu erbringen. Für den Fall, dass der AN entsprechende Unterlagen, Informationen und Angaben von den anderen Projektbeteiligten nicht rechtzeitig erhält, hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen, um diesem die Möglichkeit zu geben, entsprechend auf die betroffenen Projektbeteiligten einzuwirken und ggf. vertragliche Rechte geltend zu machen. Der AN hat seine Planungsleistungen mit den Leistungen der Architekten, Fachplanern und Sonderfachleuten abzustimmen. Die übergeordnete Planungskoordination erfolgt durch die Architekten, bzw. der Planungskoordination des AG. Der AN hat an der Koordination seiner Planungsbeiträge mitzuwirken und seine Planung unter Berücksichtigung der Planungsbeiträge anderer Projektbeteiligter zu erbringen. Die Abstimmung umfasst unter Einbeziehung der Planer des AG alle erforderlichen Prüfläufe, bis alle Planungen umfassend aufeinander abgestimmt sind. Der AN hat den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn eine erhebliche Kostensteigerung abzusehen ist und ihn über die Kostenentwicklung auf dem Laufenden zu halten. In diesem Fall hat der AN zusammen mit dem AG und den anderen Planungsbeteiligten Optimierungsvorschläge zu entwickeln und gemeinsam Einsparpotenziale zu erarbeiten, wobei solche nicht zulasten der vertraglich vereinbarten Qualitäten gehen dürfen. Der Leistungsumfang des AN umfasst im Zusammenhang mit den geschuldeten Leistungen gemäß insbesondere auch nachfolgend genannte Leistungen: Baustelleneinrichtungsflächen stehen dem AN gemäß Logistikunterlagen und in Abstimmung mit dem AG, bzw. dessen Objektüberwachung, zur Verfügung. Erfüllung aller dem AN obliegenden Pflichten aus der Baustellenverordnung und aller sonstigen anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie sonst geltender Bestimmungen, z.B. der Berufsgenossenschaften; insbesondere ist der AN zuständig und verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle in seinen Arbeitsbereichen und für den Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter und der Angestellten seiner Nachunternehmer. Schutz der durch den AN genutzten Arbeitsbereiche und Baustelleneinrichtungsflächen insoweit diese Maßnahmen nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung der vom AG zur Verfügung gestellten und von dem AN-Baulogistik erbrachten übergeordneten Baustelleneinrichtung zugeordnet sind; unverzügliche Beseitigung aufgetretener Beschädigungen und Verschmutzungen, sofern diese durch den AN verursacht worden sind. Die Einhaltung des vorhandenen Baulärm-/ Immissionsschutzkonzeptes sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere der AVV Baulärm, in enger Abstimmung mit den Konzeptverfassern und der Objektüberwachung des AG, soweit diese Maßnahmen nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung der vom AG zur Verfügung gestellten und von dem AN-Baulogistik erbrachten übergeordneten Baustelleneinrichtung zugeordnet sind. Mitwirkung des AN bei der Herbeiführung aller Abnahmen, Gutachten und Prüfungen sowie die Beschaffung und Übergabe vorbehaltsfreier Prüfungsbescheinigungen, für die vom AN nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen. Erstellung der Revisionsunterlagen gemäß Vorgaben aus dem Projekthandbuch bzw. nach Vorgabe Mindestens folgende Inhalte sind beizulegen: FU, FB, Zulassungen, Statiken , Zeichnungen, Produktdatenblätter etc. 0.1.8 Transport und Montage auf der Baustelle Die Kosten für den Transport und die Montage der Bauteile sind in den Einheitspreis einzukalkulieren..
A) Allgemeine Vorbemerkungen
B) Technische Bearbeitung 0.1 Allgemien Sofern im Weiteren nicht anders angegeben, sind vom AN zu liefernde Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen etc.) 0.2 Planungsleistungen des AN Der AN hat die vollständige Werk- und Montageplanung für seine Leistungen zu erbringen. Die Werk-, und Montageplanung enthält ebenso die statische Dimensionierung der jeweiligen Bauteile. In die Position ist die Vorlage beim Prüfstatiker mit einzukalkulieren. Vorgenommene Änderungen des Prüfstatikers sind kostenneutral in die Werk-, und Montageplanung einzukalkulieren. Insbesondere hat der AN folgende Leistungen zu erbringen: - Revisionsunterlagen Zusammenstellung der Revisionsunterlagen (gem. Vorgabe aus dem Projekt-Handbuch). - Erstellung Konzepte und Planung Bauablauf / Baubehelfe Des weiteren ist der Aufwand der rechtzeitigen Vorleistungsprüfung einzukalkulieren. Hat der AN Zweifel an der Eignung der entsprechenden Vorleistung so hat er seine Zweifel durch entsprechende Messungen zu verifizieren. Der AG erwartet,dass der AN proaktiv die Ausführung der Vorleistungsgewerke fachtechnisch bewertet und den AG und dessen Objektüberwachung auf etwaige Systemfehler hinweist. Baustelleneinrichtungsflächen in Abstimmung mit dem AG vorhanden. Angaben der Baustellenlogistik erfolgen über den separaten AN des AG -Fa. BCL. 0.3 Terminplanung Der AN hat umgehend nach Auftragserteilung einen Detailterminplan seiner Leistungen zu erstellen und entsprechend den Erfordernissen des Bauablaufes baubegleitend fortzuschreiben. Der Terminplan dient vor allem der vorausschauenden Koordination der entsprechenden Bauabläufe einschl der für die Leistungserbringung des AN erforderlichen Vorleistungen. Diese sind im Terminplan zwingend darzustellen. Hierzu gehören auch ggf. erforderliche Planungsleistungen, Genehmigungen, etc.
B) Technische Bearbeitung
C) Gewerkevorbemerkungen Tore Technische Vorbemerkungen Die Ausführung der Metallbauarbeiten hat entsprechend DIN 18360, sowie den einschlägigen DIN-Normen zu erfolgen, wie z.B: DIN 18339 Klempnerarbeiten DIN 4113 Aluminium im Hochbau DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18301 Verglasungsarbeiten, den zugehörige Normen und Materialnormen, den Herstellervorschriften, im Wesentlichen sind dies insbesondere die Normen DIN EN 12604 Tore Mechanische Aspekte, Anforderungen DIN EN 12453 Tore Nutzungssicherheit, Anforderungen mit den jeweiligen Prüfnormen DIN EN 12605 DIN EN 12445 DIN EN 12978 Türen und Tore, Anforderungen und Prüfverfahren, zu erfolgen. Die Ausführung darf nur nach vom Architekten bzw. durch den Statiker genehmigten Zeichnungen erfolgen. Der vereinbarte Einzelpreis versteht sich grundsätzlich für die fertige, komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich liefern, abladen, lagern und einbauen der Materialien auf der Baustelle etc. und aller Leistungen unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. 0.1. Materialien u. Qualitäten Die im Leistungsverzeichnis und in den Planunterlagen geforderten Materialien, Konstruktionen und Qualitäten werden verlangt. Jedoch sind Änderungen aufgrund ggfs. abweichender Dimesionen durch den Statiker bzw. Prüfstatiker mit dem Auftraggeber bzw. dessen Architekten abzustimmen. Die Ausführung gleichwertiger Konstruktionen und Materialien muß vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch vergleichbare statische Werte, Konstruktionszeichnungen, Herstellernachweise, Prüfzeugnisse und Muster zu erbringen. Der AN hat dem AG unaufgefordert den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt. 0.2. Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen ausKunststofffolie oder dgl. vorzusehen 0.3. Maße und Toleranzen Alle Maße der Ausführungszeichnungen sind vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen, sämtliche Maße sind vor Ausführung der Leistung am Bau nachzumessen. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht. Massdifferenzen zwischen den Ausführungszeichnungen und baulichen Gegebenheiten sind unverzüglich der örtlichen Bauleitung mitzuteilen und mit ihr inhaltlich abzustimmen. Der Auftragnehmer hat vor Fertigungsbeginn zu prüfen, ob die Ausführung am Bau nach den vereinbarten Details Maße und Toleranzen und den zulässigen Toleranzen erfolgt. Für Toleranzen gelten DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203. An die Ebenheit von Flächen werden die erhöhten Anforderungen gem. DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 2, 4 und 7 gestellt. Evtl. Änderungs- oder Zusatzmaßnahmen sind vor Fertigungsbeginn zu vereinbaren. Abweichend hiervon kann die Fertigung nach theoretischen Maßen (Planmaßen) vereinbart werden. 0.4. Ausführungsunterlagen Die Werk- und Montageplanung ist nach vollständiger Klärung des Auftragnehmers mit den planenden Architekten und dem Statiker vom Auftragnehmer 3-fach an den Auftraggeber zu übergeben. Die Werk- und Montageplanung ist beim Prüfstatiker einzureichen. Eine Ausführung erfolgt erst nach Freigabe Die Planung ist durch den Architekten zu prüfen und freizugeben. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sowie die genannten Dimensionen sind nur Richtmaße und müssen nach Auftragsvergabe durch die, vom bauseitigen Statiker, zu erbringende Statik berechnet, geprüft und mit der Bauleitung genau festgelegt werden. Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. 0.5. Verbindungen Die in der Werkstatt auszuführenden Verbindungen erfolgen als Vollschweissung. Bei der Montage auf der Baustelle sind geschraubte Verbindungen auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis bzw. Zeichnungen nicht anders angegeben. Sämtliche Schnittstellen sind sauber zu entgraten und flächenbündig zu verschleifen. Rohrenden sind grundsätzlich zu schließen wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. Die Schnittkanten und Profilenden sind auszurunden, daß die Forderungen der UVV Kindergartenbau GUV-S1 (Radius 2 mm) eingehalten werden. Sichtbare Verschraubungen sind regelmäßig mit gleichbleibenden Abständen und möglichst symmetrisch anzuordnen. Für die Aufteilung ist die Zustimmung des Architekten einzuholen. Geschraubte und geschweißte Montagestöße die nicht durch die Ausführungsplanung vorgegeben sind, bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Architekten und des Tragwerkplaners. 0.6. Werkstoffe Für die Werkstoffe gilt folgendes, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes angeben ist: Stahlprofile: Stahlgüten mindestens S 235JR, DIN EN 10027-1 scharfkantig, gem. DIN EN 10025 Stahlbleche: Gütegruppe ST IX 320 nach DIN 1623, Abkantungen mit gleichmäßigem Radius Edelstahl: Austenitische Chrom- Nickel-Molybdänstähle entsprechend DIN 17440 und DIN 17445 Schrauben: Güte 5.6 nach DIN 18800, sichtbare Schrauben aus Chrom-Nickel-Stahl als Innensechskantschrauben. Verankerungen: bauaufsichtlich zugelassene Schwerlastdübel (im Aussenbereich nur V4A) Alle Schweißnähte a= 5,0 mm. Sind einzelne im Leistungsverzeichnis vorgesehene Profile nicht lieferbar, so dürfen andere Profile nur mit der Zustimmung des Architekten eingebaut werden. 0.7. Befestigungsmittel Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sowie alle Anschlußteile wie Stirnplatten, Schrauben, Steifen, Unterfütterungen, etc. sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Für die Verankerung sind nur bauaufsichtlich zugelassene bzw. Befestigungsmittelim Einzelfall von den zuständigen Behörden zugelassene Befestigungssysteme zu verwenden und dabei deren Zulassungs-/ Anwendungsbedingungen zu beachten. Die Auswahl der kompletten Befestigungsteile trifft der Auftragnehmer entsprechend dem gegebenen Anwendungsfall unter Berücksichtigung der Erfordernisse hinsichtlich Justage, Toleranzausgleich, Dehnungsaufnahme und Tragfähigkeit. Der Auftragnehmer hat die Größe, Lage und Einteilung der Befestigungsmittel eigenverantwortlich zu ermitteln. Alle sichtbar verbleibenden Befestigungsmittel sind zu bemustern und durch die Prüfstatik freizugeben. Verlangt werden komplette Montage an der Baustelle, einschl. allen erforderlichen Geräten, Werk- und Versatz-/ Hebezeugen (z. B. auch Autokran etc.), sowie Montagesicherungen, notwendigen Schweissverbindungen einschl. Gerät und Schweissmaterial, notwendige Schraubverbindungen, einschl. Bohrungen. Bei Befestigungen an Beton bzw. Mauerwerk etc. sind die erforderlichen Stemm- und Bohr- und Vergussarbeiten enthalten, ebenso Dübel und Steinschrauben. 0.8. Eignungsnachweis Die ausführende Stahlbaufirma muß die Herstellerqualifikation für geschweißte Stahlbauten (Eignungsnachweis) nach DIN EN 1090 Ausführungsklasse EXC 2 erfüllen. Die Eignung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Es dürfen nur Schweißer eingesetzt werden, die entsprechende Prüfzeugnisse besitzen. 0.9. Oberflächenbehandlung Der Oberflächenbehandlung ist wie folgt auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist: Vorbehandlung und Verzinkung von Stahlprofilen im Aussenbereich: Einwandfreie Entrostung als metallisch blanke Oberfläche durch Entfetten und Entfernen von Rost und Zunder in Beizbädern und anschließender Flußmittelbehandlung. Schweißschlacken, Beschichtungsreste,etc. müssen vorher entfernt werden. Oberflächenvorbereitungsgrad: SA 2 1/2 Feuerverzinkung als Korrosionsschutz, Mindestschichtdicken in Abhängigkeit von der Materialdicke 70 - 90 my, entsprechend der flächenbezogenen Zinkauflage von 310 - 610 g/qm. Alle verzinkten Stahlteile müssen nach der Verzinkung geprüft und nachgearbeitet werden. Verformungen, die beim Verzinken eingetreten sind, sind zu richten. Das Richten hat kalt zu erfolgen. Schäden an der Verzinkung (durch Schweißen, Bohren, Sägen, Schleifen oder Transportschäden) müssen umgehend ausgebessert werden, im Werk durch thermisches Spritzen, auf der Baustelle durch Zinkstaubbeschichtung. Die entsprechenden Stahloberflächen müssen für beide Verfahren dem Oberflächenvorbereitungsgrad SA 2 1/2 nach DIN EN ISO 12944-4 entsprechen. 0.10. Werkstattzeichnungen Im Auftragsfall sind nach Aufmaß vom Bieter über sämtliche Positionen vermaßte Werkstattzeichnungen nach erfolgtem Aufmaß unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, gemäß nachfolgendem Beschrieb und auf der Grundlage von Detailzeichnungen zu erstellen. Die Werkstattzeichnungen sind vor Fertigungsbeginn mit genügend Vorlauf und ca. 14 Tagen Prüfzeit den Architekten und dem Prüfstatiker dreifach vorzulegen und von diesen zur Ausführung freigeben zu lassen, so dass durch evtl. notwendige Änderungen oder Korrekturen keine Verzögerung bei der Arbeitsvorbereitung eintreten. Die Korrekturen der Architekten beziehen sich auf maßliche und gestalterische Angaben und befreien den AN nicht von der technisch einwandfreien und Werkstattzeichnungenvorschriftsgemäßen Ausführung der Arbeiten vor Ort. Bedenken des AN gegen vorgeschlagene Ausführungsarten sind im Rahmen dieser Werkstattzeichnungen zu klären. 0.11. Mustervorlage Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach der Beauftragung von den durch die Architekten festzulegenden Profilarten und sichtbar verbleibenden Blechen und Befestigungsmitteln auf Verlangen ggfs.ein Handmuster mit der gewünschten Oberfläche zur Freigabe vorzulegen. 0.12. Schutz der Leistung Alle Konstruktionselemente sind während und nach der Montage gegen äußere Einflüsse (Beschädigung, Verunreinigung etc.) in geeigneter Weise zu schützen
C) Gewerkevorbemerkungen Tore
02 Rollgittertor
02
Rollgittertor
Detailpläne - 5-A-GE-Z-G-EG0-01-F08-1-A - 5-A-GE-Z-S-EG0-02-F08-1-A - 5-A-BO-Z-D-720-06-000-6-A - 5-A-BO-Z-D-720-06-001-6-A
Detailpläne
02.__.0001 Rollgittertor Lieferung und betriebsfertige Montage einer leichte Alu-Gitterkonstruktion mit Gewichtsausgleich durch Zugfedertechnik, für optimierte Lebensdauer bei minimalem Einbauraum. CO2-neutral durch Reduktion und Kompensation. Rohbauöffnung (Breite x Höhe): 8000 x 2260 mm Leistungseigenschaften: CE-Kennzeichen nach EN 13241-1 Behang aus leichtem Alu-Gitter. Über Wabenverbindungen mit Querstäben miteinander verbunden und Auszugsicherung. Bodenabschluss aus doppelwandigem, biegesteifem Alu-Strangpressprofil mit EPDM-Bodendichtung. Oberfläche: Aluminium walzblank (unbeschichtet). Optional in RAL nach Wahl oder eloxiert in E6/C-0. Torführung: Stranggepresste Alu-Führungsschiene mit Einlauftrichter, Führungsschienengleitprofil und Bürstendichtung. Stahl-Blechkonsole verzinkt, Wickelwelle Stahlrohr verzinkt mit Durchbiegungsbegrenzung nach DIN 2458 von I / 500. Verschleißreduziert über Gewichtsausgleich mittels Zugfedern in separaten Federkammern. Behang- und Motorverkleidung inklusive. Torbedienung: Wellenantrieb WA 300 R S4, Wechselstrom 0,25 KW, IP 65. Torzyklen ca. 20/Stunde und 300/Tag. Mit integrierter Mikroprozessorsteuerung (Impuls), einstellbarer Kraftbegrenzung sowie Soft-Start und Soft-Stopp. Automatischer Zulauf, CEE Stecker IP 44. Leitfab. Hörmann Rollgitter TGT HG-L Aluminium Wabengitteroder glw. Montage: Fachgerechte Montage des Tors einschließlich Verkabelung sowie Einstell- / Justierarbeiten und Probelauf, an vorhandener und zur Tormontage geeigneter Unterkonstruktion. Lieferung und Montage der VK Stahlbleche sind ebenfalls Bestandteil der Leistung. Eingreifschutz / Panzerverkleidung TGT Tor (PVTGT) mit verzinkten Stahlblechen Antriebsverkleidung VWA für Wellenantrieb, verzinktes Stahlblech AFA - Abdeckung Federkammer Aluminium, mit Sichtfenster Besondere Hinweise: Die Installation erfolgt im Innenbereich des Gebäudes. Alle notwendigen Befestigungs- und Anschlusskomponenten für die Montage sind im Lieferumfang enthalten. Die Steuerungseinheit ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu positionieren und zu verdrahten. Die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Übergabe sind Bestandteil der Leistung. Einbauort:Erdgeschoss / Rampe Tiefgarage
02.__.0001
Rollgittertor
2,00
Stk
02.__.0002 Wartungsangebot VV-Prüfung und Wartung der vorbeschriebenen Anlagen als Vollwartungsvertrag gemäß ASR A1.7 und DIN EN 12635. Der Auftragnehmer hat die regelmäßige Wartung, Inspektion und UVV-Prüfung der Anlagen gemäß den Herstellervorgaben durchzuführen. Die Leistung ist im Rahmen eines Vollwartungsvertrags über einen Zeitraum von 5 Jahren anzubieten. Der Vertrag umfasst alle erforderlichen Prüfungen, Wartungsarbeiten, Verschleißteile sowie die Dokumentation gemäß den geltenden Vorschriften.
02.__.0002
Wartungsangebot
E
P
1,00
psch
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundenlohnarbeiten für Polier, Meister Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte sind nur auf besondere Anordnung des AG ausführen. Im Preis enthalten sind neben dem tatsächlichen Lohn die vermögenswirksamen Leistungen mit den Zuschlägen der Gemeinkosten, anteiligen Bauleitungskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten und die Zuschläge für Überstunden. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Polier
04.__.0001
Stundenlohnarbeiten für Polier, Meister
E
1,00
h
04.__.0002 Stundenlohnarbeiten für Baufacharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung des AG ausführen, wie vor jedoch für: Baufacharbeiter
04.__.0002
Stundenlohnarbeiten für Baufacharbeiter
E
1,00
h
04.__.0003 Stundenlohnarbeiten für Bauwerker, Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf besondere Anordnung des AG ausführen, wie vor jedoch für: Bauwerker
04.__.0003
Stundenlohnarbeiten für Bauwerker, Helfer
E
1,00
h

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