Maler & Lackierarbeit
HNO-MedicalCenter
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 Maler- und Lackierarbeiten
05
Maler- und Lackierarbeiten
Vorbemerkungen zum Projekt HNO-Praxis Vorbemerkungen zum Projekt Bei dem Projekt geht es um Innenausbau einer HNO-Praxis. Die Umbaumaßnahme einer vorhandenen Flächen im Bestandsgebäude zur Nutzung als HNO-Praxis ist  im 2. OG, Bauteil C1. Die Gesamtfläche der relevanten Mieteinheiten (C1) - 2.OG beträgt ca. 476,85 m² Netto-Grundfläche Die Flächen sind derzeit entkernt und ohne Wandausbildung im Rohbau errichtet. Objekt Adresse: Luise-Rainer-Str. 6-12, 40235 Düsseldorf Termine Der geplante Arbeitbeginn ist voraussichtlich im Oktober / November 2025 nach Erteilung der Baugenehmigung. Der Fertigstellungstermin ist verbindlich im März / April 2026 zu benennen Zeitlicher Ablauf der Baustelle - Submission: 18.09.2025 - Vergabeverhadlungen38. - 39. KW 2025- Auftragsvergabe40. - 41. KW 2025 - Beginn der Maßnahme: Oktober / November 2025- Bauzeit:5 bis 6 Monate - Fertigstellungstermin und Übergabe:März / April 2026 Die Leistungen des AN Die Leisungen des AN umfassen alle Bauleistungen sowie alle GU-spezifischen Projektmanagementleistungen, die erforderlich sind, um das Bauvorhaben als Generalunternehmer schlüsselfertig zu erstellen, und zwar einschließlich solcher Leistungen, die nach dem Vertrag und seinen Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch notwendig sind, um die Funktionstauglichkeit und Schlüsselfertigkeit herbeizuführen. Etwas anderes gilt nur hinsichtlich solcher Leistungen, die nach diesem Vertrag von der Leistungspflicht des AN ausdrücklich ausgenommen sind oder solche im Einzelnen nicht beschriebenen Leistungen, mit denen der AN unter Berücksichtigung seiner vorhandenen Kenntnisse, bauüblicher Vorbesichtigungen und sorgfältiger Analyse der Vertragsbestandteile und den sonstigen Anforderungen eines entsprechenden Projektes nicht rechnen konnte. Prüfung der Unterlagen: Der AN hat alle ihm überlassenen Ausführungsunterlagen sowie alle sonstigen Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit den auszuführenden Leistungen zur Verfügung gestellt worden sind, auf Unstimmigkeiten zu überprüfen. Das gilt insbesondere für Fehler, Widersprüche, Lücken sowie Abweichungen von sonstigen Vertragsbestimmungen, Verstöße gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik oder  behördliche Bauvorschriften. Ausführungsunterlagen dürften im Übrigen nur zugrunde gelegt werden, sofern sie vom  AG oder dem Architekten zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet worden sind. Baustellenabwicklung Die Baustelle befindet sich im 2. OG des Bauteil C1 der o.g. Liegenschaft. Materiallagerfläche kann im 2. OG des Bauteil C2 zur Verfügung gestellt werden. Die Erschließung und die Anlieferung für die Umbauarbeiten erfolgt über den zentralen Treppenhaus- und Aufzugskern des Gebäudeabschnittes C, zu erreichen über die Straße Luise-Rainer-Straße 6-10. Die tägliche Arbeitszeiteneinschränkung werden in der Regel montags - freitags in der Zeit zw. 07:00 - 18:00 Uhr (bis 20 Uhr nach Abstimmung) ausgeführt. Parkplätze für Firmenfahrzeuge und die Entsorgungscontainer, die vor Staub und Beschädigungen geschützt werden müssen können vorne bei Bauteil C1 zu Verfügung  gestellt werden. Sicherheitseinrichtungen des Gebäudesbestands, wie Rettungswege, Beleuchtung, Rettungsweg-Beschilderungen etc. müssen stets in Betrieb bleiben. Zur Gewährleistung des störungsfreien Ablaufs finden wöchendlich oder nach Bedarf entsprechende Koordinierungsgespräche statt. Der AN stellt hierzu den erforderlichen Firmenbauleiter zur Verfügung. Der Firmenbauleiter hat bei laufenden Tätigkeiten seiner Fa. an der Baustellen anwesend zu sein. gestattet sind: 1. Stromabnahme im Verwaltungs- und Werkstattbereich des AG. 2. Benutzung von WC-Anlagen des AG Arbeitstechnisch bedingt sind bestehende Bauteile freizulegen, wie Attika, Fassadenanschlüsse, etc). Es ist jeder Zeit, insbesondere bei Feierabend, zu gewährleisten, dass: 1. die Bauteile vor Witterungseinflüssen (Niederschlag, Sturm etc.) geschützt sind. Regenwasser darf unter keinen Umständen ins Bestandgebäude dringen. Hinweis: Im Geschoss unterhalb der Baustelle befinden sich Lagerräume für Materialen von z.T. erheblichem Wert. 2. Sicherheit des bestehenden Gebäudes (Schutz vor Einbruch, Diebstahl, Vandalismus) Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung wird bauseits nicht zur Verfügung gestellt, bzw. besonders vergütet, sofern nicht im folgenden ausdrücklich benannt. Weitere Baustelleneinrichtung  hat der AN in seine Einheitspreise einzukalkulieren. Reinigung der Baustelle und Arbeitsbereiche Die Reinigung der Arbeitsbereiche hat täglich zu erfolgen. Hält der AN sich nicht an diese Vereinbarung, so kann der AG die Reinigung auf Kosten des AN ohne weitere Aufforderung veranlassen. Schutt und Baustellenabfall darf auf der Baustelle nicht zwischengelagert werden, sondern ist unverzüglich in Behältnisse des AN zu verfüllen. Arbeitsweisen Generell sind Arbeitsweisen auszuwählen, die eine möglichst geringe Staub- und  Lärmbelästigung beinhalten. Stemmarbeiten dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Absprache mit dem AG ausgeführt werden. Arbeiten die stärkeren Lärm verursachen oder sonstige Störfaktoren darstellen, sind möglichst in Zeiträume zu verlegen, die sich ausserhalb Dienstzeiten des AG befinden. Die für die Baustelle vorgesehene Subunternehmer und Personal sind über die vor genannten Verhältnisse eingehend zu informieren. Maßaufnahme, Einmessung Alle notwendig werdenden Maßaufnahmen und Vermessungsarbeiten. Einmessungen etc. sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Das Übertragen von Meterrissen und deren Kontrolle ist Sache des AN. Die Übergabe einer Messhöhe erfolgt durch die Bauleitung. Entsorgung Bei Verwendung des Begriffs "Entsorgung" sind Materialien von der Baustelle zu transportieren und zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu befördern. Alle Transportkosten, Container-, Entsorgungsgebühren und sonstige Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Anzubietende Materialien Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bei angegebenen Produkten sind vorrangig diese und nur im Ausnahmefall gleichwertige Produkte anzubieten. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den AN zu erbringen. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 21, Nr.2. Bei Verwendung von Systembauteilen /-baustoffen sind sämtliche Komponenten eines Herstellers zur Ausführung zu verwenden. Die Herstellervorgaben für die Elemente sind zu berücksichtigen. Bestandsdokumentation Der Erhaltungszustand der bestehenden Bauteile ienschl. der Aussenanlage im Bereich der Baustelle ist vor Benutzung zu dokumentieren. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Begehung mit der Bauleitung. Erfolgt diese Begehung nicht, wird von einem einwandfreien Zustand der Gebäudeteile und der Aussenanlage ausgegangen. Das bestehende Gebäude, als auch das Aussengelände sind nach Beendigung der Maßnahme in den Ursprungszustand zu versetzen. Baustellen-Materialliste Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Auftraggeber eine Baustellen-Materialliste zu übergeben, in der das verwendete Material gegliedert nach Verwendungszweck Fabrikat und Hersteller gelistet ist. Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nach Abschluss der Arbeiten genügend Restmaterialien zu übergeben. Bautagebuch Der AN hat überdies ein Bautagebuch mit arbeitstäglicher Übergabe von Durchschriften der Aufzeichnungen an den  AG zu führen. Bauschild Es ist kein allgemines Bauschild vorgesehen. Der AN kann in Absprache mit dem AG ein Bauschild errichten. Kosten Baustrom Pauschaler Abzug in Höhe von 0,25 % der Brutto- Abrechnungssumme Bauleistungsversicherung Der AN hat eine eigene Bauwesenversicherung abzuschließen. Durch die Versicherung nicht gedeckte Ansprüche wie Selbstbeteiligungen u.ä. gehen zu Lasten des AN. Bedienanweisung und Inbetriebnahme Die Bedienanweisung und Inbetriebnahme ist durch den AN zu erbringen und mit in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Vorbemerkungen zum Projekt HNO-Praxis
Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten - Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18363 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr. - Schutz angrenzender Bauteile Böden, Sanitäreinrichtungen, Beschläge und Einrichtungsgegenstände müssen abgedeckt bzw. abgeklebt werden. Das Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistung rückstandslos zu entfernen. Insbesondere sind Glas- und Aluminiumflächen bei der Verwendung Silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. Wenn möglich, sind die vorhandenen Dichtungen an Zargen, Türen und Fenstern u.dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, andernfalls sind sie abzukleben. Dies gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Klebebänder dürfen die Untergründe, auf denen sie angebracht sind, nicht angreifen. Angrenzende Bauteile wie Fenster und Türen sowie nach Erfordernis auch die Bodenbeläge sind mit einer behelfsmäßigen Schutzvorrichtung für die Dauer der vertraglichen Ausführungsfristen vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. - Wetterschutz Frisch beschichtete Flächen sind den Witterungs- bedingungen entsprechend zu schützen und nachzubehandeln. - Material-Lagerflächen Wenn der Auftragnehmer für das Lagern von Geräten und Material Lagerflächen oder Räume benötigt, sind diese mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Zuweisung von Räumen erfolgt stets widerruflich. Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden. Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Nach Aufforderung durch den AG sind die benutzten Räume und Lagerflächen innerhalb von 3 Werktagen besenrein zu räumen. - Angaben zur Baustelle und Ausführung Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrunde- legung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Be- stimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. STOFFE UND BAUTEILE - Allgemeine Hinweise Die zu verarbeitenden Stoffe müssen der jeweiligen Stoffnorm entsprechen und sind gem. den Verarbeitungs- richtlinien der Hersteller zu verarbeiten. Dem Auftrag- geber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Für Beschichtungsaufbauten müssen Produkte desselben Herstellers verwendet werden. Insbesondere bei Beschichtungssystemen, die als solche vom Hersteller ausgewiesen sind, sind ausschließlich die entsprechenden Systemkomponenten zu verwenden. - Vermeidung von Gefährdungen Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die vorwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung darstellen. Soweit es vergleichbare Produkte gibt, sind die mit der Kennzeichnung "Blauer Engel - Umweltschutz" zu bevorzugen. - Verarbeitung von Gefahrstoffen Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS eingeordnete Beschichtungsstoffe und Lösemittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. - Anforderungen an ölbeständige Beschichtungsstoffe Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung haben. - Hinweise zum Umgang mit Resten * Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Abdeckmaterial, Behälter u.dgl. * Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen ent- sprechenden Nachweis verlangen. * Farbreste dürfen, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, nicht in die Entwässerung des Gebäudes oder der Außenanlagen gelangen. * Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altbeschichtungen gelten als Sonderabfall im Sinne der "TA Sonderabfall" und sind entsprechend zu entsorgen. - Baustellen-Materialliste Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Auftraggeber eine Baustellen-Materialliste zu übergeben, in der das verwendete Beschichtungsmaterial, gegliedert nach Verwendungszweck, Fabrikat und Hersteller gelistet ist. Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nach Abschluss der Arbeiten genügend Restmaterialien zu übergeben. - Anzubietende Materialien Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen sowie Sorten anzubieten. Bei angegebenen Produkten sind vorrangig diese und nur im Ausnahmefall gleichwertige Produkte anzubieten. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den AN zu erbringen. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 21, Nr. 2. - Bemusterung Für alle sichtbaren Bauteile ist rechtzeitig eine Bemusterung durchzuführen. Dabei sind 3 Farbmuster, nach Angabe der Bauleitung vorzulegen. Die Ausführung hat erst nach Freigabe durch die Bauleitung zu erfolgen. AUSFÜHRUNGSHINWEISE - Anzufertigende Unterlagen Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Folgende Unterlagen sind nach begründeter Anforderung durch die Bauleitung dem AG 3-fach zu Lasten des AN vorzulegen: * Montagezeichnungen/Beschreibungen, * Konstruktionszeichnungen, * Festigkeitsberechnungen, * Prüfzeugnisse. Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen. - Anmeldung von Bedenken Ergänzend zu DIN 18363 Nr. 3.1.1 hat der Auftragnehmer Bedenken noch vor Ausführung der Arbeiten schriftlich anzumelden. Dies trifft insbesondere zu: * wenn das vorgesehene Reinigungsverfahren keinen Erfolg verspricht, * bei mineralischem Untergrund mit zu hoher Feuchtigkeit, * bei feuchtem, harzreichem, gerissenem oder astreichem Holz, * Betonflächen, die an der Oberfläche Bindemittel- anreicherungen enthalten oder anstrichunverträgliche Schalölrückstände aufweisen, * wenn zum Schutz der Umgebung Maßnahmen erforderlich werden, welche die Wirtschaftlichkeit der geplanten Ausführung fraglich erscheinen lassen, * bei Grundanstrichen auf Stahlbauteilen, deren Eignung für die Voranstriche nicht gegeben ist (Nachweis über Gitternetz), * bei unterrosteten, schlecht haftenden Untergründen. - Hinweise zu Farben und Tönungen Falls aus den Ausschreibungsunterlagen nicht eindeutig ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftrags- erteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vor- gesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen. Für die verwendeten Begriffe bei Tönungen gelten: * Leicht oder hell getönt: Weißpigmentiert, geringe Buntpigmentzusätze * Mittelgetönt: Weißpigment und Buntpigment ohne Sättigung * Vollgetönt: Weißpigment mit Buntpigment höchster Sättigung - Abbeizmittel Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden). Alle Abbeizmittel müssen frei von FCKW sein. - Beschichtung von Metallteilen Mehrfache Beschichtung von Metallteilen kann von der Bauleitung in unterschiedlichen Farbbtönen verlangt werden. - Betonbeschichtungen Schalmittel sind sicher zu entfernen. Ggf. ist eine Benetzungsprobe durch den Auftragnehmer durchzuführen. Organische Lösungsmittel sind zur Vorbereitung des Betonuntergrundes nicht zugelassen. Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. - Beschichtungen korrosionsgefährdeter Bauteile Korrosionsgefährdete Bauteile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig durchzuführen. - Beschichtungen von Dichtstoffen Zu überstreichende Dichtstoffe sind vom Auftragnehmer auf Anstrichverträglichkeit zu prüfen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sind nicht zu überstreichen. - Hinweise zu Abbeizarbeiten Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so gilt dies bis auf den unbeschichteten Untergrund. - Abstimmung mit anderen Gewerken Maßgebend für die Ausführung sind die vom Auftraggeber genehmigten Ausführungsunterlagen. Notwendige Änderungen und Detailpunkte der Ausführung sind vor dem Beginn der einzelnen Montageschritte mit dem Auftraggeber und den beteiligten Gewerken abzustimmen. Der Montageablauf erfolgt entsprechend dem Bauablauf in zeitlich getrennten Abschnitten und ist vom AN mit den anderen Gewerken abzustimmen. Der AN hat vor Beginn seiner Arbeiten Bedenken gegenüber der geplanten Ausführung und den Rahmenbedingungen sowie Mängel der Vorgewerke rechtzeitig der Bauleitung anzuzeigen und erst nach Freigabe durch die Bauleitung mit den Arbeiten zu beginnen. - Sicherheits- und Gesundheitskoordination ( SiGeKo ) Den Anweisungen der SiGeKo ist strikt Folge zu leisten. - Höhenfestlegung Die Ausführung aller höhenmäßigen Angaben der Ausführungszeichnungen haben sich auf die örtlich angebrachten Meterrisse zu beziehen. - Führung der Baustelle Die Baustelle ist vom AN so zu führen, dass der jeweilige Arbeitsbereich entsprechend den anzuwendenden Richtlinien abgesichert ist. Die Arbeitsbereiche sind täglich aufzuräumen. Die Übergabe der fertigen Leistung hat einschließlich der leistungsspezifisch notwendigen Säuberung zu erfolgen. Alle Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterialien gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind von ihm entsprechend den dafür geltenden Richtlinien zeitnah zu entsorgen. NEBENLEISTUNGEN Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18363 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen: Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für alle fertigen Oberflächen nach Erfordernis. Entfernen von Farbspuren, Spritzern und dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers Schutzmaßnahmen durch Hinweisschilder für den Personenverkehr, sowie Absperrungen im üblichen Umfang. Sichern von Außenwandbeschichtungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten. Alle für die ortnungsgemäße und den Richtlinien entsprechende Ausführung des Gewerkes notwendigen Hilfsmittel einschließlich aller notwendigen Gerüste und Sicherungsmaßnahmen. Alle für die ordnungsgemäße und den Richtlinien entsprechende Erstellung des Gewerkes notwendige Ausführungen von An- oder Abschlussfugen als dauerelastische Dichtungsfugen oder Kompri-Dichtbandfugen. Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Einrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten
05.02 Voarbeiten
05.02
Voarbeiten
05.03 Spachtelvlies Q3
05.03
Spachtelvlies Q3
05.04 Decken- u. Wandflächenflächen streichen
05.04
Decken- u. Wandflächenflächen streichen
05.05 Lackierarbeiten
05.05
Lackierarbeiten
05.06 Stundenlohnarbeiten - Sonstiges
05.06
Stundenlohnarbeiten - Sonstiges

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