Parkettarbeiten
Herthastraße 11
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Das Bauvorhaben liegt im Bezirk Pankow in der Herthastraße 11 in 14193 Berlin. Geplant werden zwei Mehrfamilienhäuser mit 34 Wohnungen, ein Vorder- und ein Gartenhaus mit jeweils fünf Obergeschossen (EG-4.OG) und einem Dachgeschoss (5.OG). Das Vorderhaus wird von der Herthastraße erschlossen uns das Gartenhaus wird durch das Vorderhaus und den zwischen Vorder- und Gartenhaus liegenden Hof erschlossen. Jedes Wohnhaus hat einen eigenen Zugang und ein eigenes innenliegendes Treppenhaus mit einem Aufzug auch für Krankentragen.
Allgemeine Projektbeschreibung
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Baustelleneinrichtung Die Flächen der Baustelleneinrichtung werden durch die örtliche Bauüberwachung vorgegeben. Deren Nutzung ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen und wird in letzter Entscheidung durch die örtliche Bauüberwachung festgelegt. Es dürfen nur soviel Materialien geliefert werden, wie innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen, für die notwendige Zeitdauer gelagert werden können. Die eigene Baustelleneinrichtung ist durch den AN eigenverantwortlich in Absprache mit Projektleitung abzugrenzen und zu sichern, einschl. eventuell erforderlicher Verkehrssicherungen. Weiterhin hat der AN für einen ausreichend sicheren und fachgerechten Baumschutz innerhalb seiner Baustelleneinrichtungsbereiche eigenverantwortlich und zu seinen Lasten zu sorgen. Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen. Fahrstraßen, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrbewegungsflächen und Umfahrungen dürfen dafür nicht genutzt werden und sind permanent freizuhalten. Wirtschaftswege, öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe - Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Telekom, Feuerwehr usw. - wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten und dürfen nicht versperrt werden. Durch den AN ist sicherzustellen, dass nur zugelasseneund geprüfte Geräte und Werkzeuge verwendet werden. Jeder AN hat die für seine Leistungerbringung benötigten Beleuchtungsmittel zur Ausleuchtung der Arbeitsbereiche selbst beizustellen und zu betreiben. Der ordnungsgemäße Betrieb, die arbeitstägliche Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme sowie der Verschluss und die Sicherung der eigenen sowie allgemeinen Baustelleneinrichtung ist Sache des AN. Vom AN ist die verbleibende Bepflanzung pfleglich zu behandeln und zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes gehen zu Lasten des AN. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht den Baustellenbereich. Der bestehende Zustand der angrenzenden öffentlichen Bereiche, Nachbargrundstücke und Zuwegungen ist durch den AN ausreichend und nachweislich zu dokumentieren (einschl. Fotos), vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung orr Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und ¿sadurch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Nach Beendigung des BV sind die Baustellen- und Arbeitsbereiche durch den AN zu beräumen, gründlich zu reinigen und die Außenanlagen in ihren ursprünglichen vorherigen Zustand wieder herzustellen. Kommt der AN dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der Bruttoschlussrechnungssumme des AN abziehen. Alle Beschädigungen im öffentlichen Gehweg- und Verkehrsbereich sind durch den verursachenden AN zu seinen Lasten wieder instandzusetzen. Die Wiederherstellungsarbeiten sind ausschließlich von einer durch das örtliche Straßen- und Tiefbauamt zugelassenen Tiefbaufirma auszuführen.
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb Mit der Baustelleneröffnung wird dem Auftragnehmer die gültige Baustellenordnung übergeben. Diese ist strikt einzuhalten. Alle eigenen Arbeitskräfte, sowie der Nachunternehmer sind zum schriftlichen Nachweis über die Baustellenordnung zu belehren. Der Nachweis ist der örtlichen Bauüberwachung zu Beginn des Vorhabens zu übergeben. Für den An- und Abtransport aller Materialien bis zur jeweiligen Verwendungsstelle/ Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und hat die dafür notwendige Technik/Leistung selbst zu erbringen. Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich durch die AN zu sichern und zu verschließen, d.h. alle Türen sind zu schließen und zu verriegeln, vorh. Bauzäune sind zu schließen, Verkehrssicherungen sind zu prüfen und ggf. wieder korrekt aufzustellen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen. Die Klappen der Leitergänge und alle Leitern der unteren Gerüstlage sind täglich nach Arbeitsschluss zu schließen/ sichern. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl obliegt dem Auftragnehmer.
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personal- und Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, daß alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden. Für die Planung der Montagekapazität ist eine tägliche Arbeitszeit von 7.00 bis 18.00 Uhr zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit beinhaltet das tägliche Aufräumen, Sichern und Reinigen der Baustellen- und Arbeitsbereiche. Sind zur Sicherstellung der vereinbarten Fertigstellungstermine darüber hinausgehende Arbeitszeiten erforderlich, so sind diese auf Anforderung durch die örtliche BÜ durch die AN abzusichern und zu realisieren. Die behördlichen Genehmigungen für die Durchführung von Arbeiten in mehreren Schichten/ Nachtarbeit/ Wochenendarbeit sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen. Die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des AN. Vor Beginn der Arbeiten ernennt der Auftragnehmer einen geeigneten Bauleiter, mit Befugnis zu rechtskräftigen Abstimmungen, der die gesamte Verantwortung für die Arbeitsausführung/ Auftragsabwicklung des Auftragnehmers auf der Baustelle trägt. Entsprechend der Landesbauordnung muß er die Qualifikation als Fachbauleiter gegenüber der BÜ nachweisen. Eine personelle Auswechslung bis zur mängelfreien Abnahme durch den Auftraggeber kann nur mit Zustimmung der BÜ erfolgen. Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer folgendes zu beachten bzw. zu leisten: Der Bauleiter bzw. ein weisungsberechtigter Vertreter (Vorarbeiter) ist verpflichtet, während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Baustelle zu sein und die Arbeiten fachgerecht zu überwachen. Längere Abwesenheit von der Baustelle ist der örtlichen BÜ vorher anzuzeigen. Für diesen Fall ist vom Auftragnehmer ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sämtliche Arbeiten einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung nur erfahrene und geschulte Arbeitskräfte einzusetzen. Arbeitskräfte des Auftragnehmers, die der Auftraggeber aufgrund Ihrer Verhaltensweise als unfähig oder sonst wie ungeeignet erachtet, sind auf Verlangen der örtlichen BÜ sofort von der Baustelle zu entfernen. Sie sind seitens des Auftragnehmers unverzüglich und kostenlos für den Auftraggeber durch akzeptable Arbeitskräfte zu ersetzen. Der Bauleiter und der Vorarbeiter müssen über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen. Es wird mind. wöchentlich 1x eine Bauberatung/ Baubesprechung mit allen Projektbeteiligen AN durchgeführt. An dieser regelmäßigen Besprechung müssen alle AN bindend teilnehmen. Die Teilnehmer müssen berechtigt sein, rechtskräftige Abstimmungen treffen zu können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und etwaige erforderliche behördliche Kontrollen durchführen zu lassen. Schweißarbeiten und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind vor Beginn der Arbeiten zwingend bei der örtlichen BÜ anzuzeigen. Durch den AN sind ausreichend Schutzmaßnahmen vorzunehmen (Abdeckung und Schutz aller brennbaren Stoffe/Oberflächen im Arbeitsbereich und dessen Umfeld) und zusätzliche geeignete und funktionsfähige Löschmittel in ausreichender Menge bereitzustellen und im Arbeitsbereich vorzuhalten, ggf. Brandwache.
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über folgende Punkte gemäß den beiliegenden Anlagen genau zu informieren: - Lage und Zufahrt zum Bauvorhaben, einschl. dem Umfeld - Baustellenverhältnisse - Bodenverhältnisse - Flächen, die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehen - Beschaffenheit der Nachbarbebauung sowie Lage der im Baubereich vorhandenen Versorgungsleitungen Texte des Leistungsverzeichnisses und beigefügte Anlagen erläutern das Konstruktionsprinzip im Rahmen der Architekturgestaltung, dementsprechend hat die Konstruktionsausführung zu erfolgen. Die Anfragen bzw. Nachfragen bei Unklarheiten zu den Ausschreibungsunterlagen bzw. zu den zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich an domoplan zu stellen. Die Ausführungsunterlagen, die der Auftragnehmer verwendet, müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Alle Positionen verstehen sich grundsätzlich inkl. der Leistungen herstellen, liefern und montieren.
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen Die Ausführung hat in jedem Fall nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie unter Beachtung und Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, der örtlichen Vorschriften, der örtlichen Verordnungen, aller behördlichen Auflagen, den Hochbaurichtlinien und den Runderlassen der Länder zu erfolgen, sofern sie dieses Bauvorhaben und Gewerk betreffen oder tangieren. Der AN ist bei seiner Arbeitsausführung auf der Baustelle für die strikte Einhaltung der Arbeits-Sicherheits-, Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaften allein verantwortlich. Bei Baustelleneröffnung ist der Sicherheitsbeauftragte des AN der Bauüberwachung schriftlich zu benennen. Besonders hingewiesen wird auf aktuell gültige Baustellenverordnung (BStVO). Bei der Ausführung der Arbeiten sind die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zwingend zu beachten und umzusetzen.
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung Alle Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten müssen gemäß Bauregelliste über die erforderlichen Verwendbar- keitsnachweise, Zulassungen oder Prüfzeugnisse verfügen, der entsprechende Nachweis ist dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren, einschl. aller erforderlichen Übereinstimmungsnachweise/ -erklärungen des AN. Evtl. erforderliche Zustimmungen im Einzelfall sind in Verantwortung und zu Lasten des AN herbeizuführen und zu veranlassen. Die nachstehenden Leistungen sind grundsätzlich als Komplettleistung zu verstehen, einschl. Entsorgung alles anfallenden Bauschutt, Lieferung aller erforderlichen Materialien und Baustoffe, Verschnitt, Transport zu Verwendungsstellen, aller erforderlichen Untergrund- vorbereitungen, Anpassungen, Herstellung von Anschlüssen, Aussparungen, Schutzmaßnahmen, Versiegelungen usw. Vor Ausführungsbeginn sind die einzelnen Baustoffe und Ausführungen als Materialmuster zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen bzw. Musterflächen an Ort und Stelle in ausreichender Größe und Anzahl anzubringen. Der Umfang der erforderlichen Bemusterungen ist rechtzeitig mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom AN so rechtzeitig vorzunehmen, daß eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe, unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen, erfolgen kann.
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen Diese sicherheitstechnischen Vorbemerkungen dienen als grundsätzliche Regelung zur Umsetzung und Einhaltung der Forderungen aus der Baustellenverordnung. Sie entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung insbesondere folgender Vorschriften: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO) - Baustellenverordnung (BStVO) - Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) - Technische Regelungen TRGS sowie den gültigen Vorschriften und Regelungen dergesetzlichen Unfallversicherer, insbesondere den jeweils gültigen - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinien, Sicherheitsregeln und anderen bauberufsgenossenschaftlichen Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ZH 1 -Schriften). Für die Einhaltung vg. Regelungen bleibt der Auftragnehmer allein verantwortlich. Mit Auftragserteilung werden folgende Dokumente zum Vertragsbestandteil: - SiGe-Plan (Stand - Ausführungsplanung) - Baustellenordnung (Stand - Ausführungsplanung) Mit Baubeginn ist vom Bieter gem. § 5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse für die zu seinem Leistungsumfang gehörenden Leistungen und Arbeiten sowie eine Sicherungskonzeption zur Verminderung von Gefährdungen und Risiken seiner Angestellten durch die gewählten Arbeits-/ Produktionsverfahren durchzuführen. Diese ist als Dokumentation vor Baubeginn der Bauüberwachung zu übergeben Vor Ausführungsbeginn sind, sofern für bestimmte Arbeiten erforderlich, entsprechende Sachkundenachweise gem. § 7 ArbSchG für die jeweilig für die Ausführung vorgesehenen Fachkräfte in Kopie dem SiGe-Koordinator zu übergeben. Vor Ausführungsbeginn sind die erforderlichen Montage- und/ oder Abbruchanweisungen an den zuständigen SiGe-Koordinator zu übergeben. Der SiGe-Plan unterliegt erfahrungsgemäß bauablaufbedingt ständigen Anpassungen (Änderungen Planung, hieraus erforderliche Änderungen im Bauablauf, temperaturbedingte Änderung/ Unterbrechung von Ausführungszeiten, Änderungen im Baustellenumfeld durch weitere Baumaßnahmen, usw.). Spätestens mit Baubeginn ist dem zuständigen SiGe-Koordinator vom AN der nach Bauordnung verantwortliche Bauleiter sowie die Person zu benennen, die entsprechend UVV BGV 1 § 6 der vom AN beauftragten Subunternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz abstimmt. Der SiGe-Koordinator ist zur Einstellung sicherheitswidriger Arbeiten berechtigt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN.
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen
1.8 Leistungseinschluss In den allgemeinen Vorbemerkungen (Pkt. 1.1 bis 1.7) aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Angbeotsberarbeitung zu berücksichtigen/ einzukalkulieren.
1.8 Leistungseinschluss
01 Parkettarbeiten
01
Parkettarbeiten
Vorbemerkungen Für die Ausführung der Arbeiten gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und C und die DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten in der aktuell gültigen Fassung. Die Verlegeanleitungen der Bodenbelags-Hersteller sind einzuhalten. Voranstriche, Spachtel- und Ausgleichsmassen müssen auf den Untergrund, sowie den nachfolgenden Bodenbelag abgestimmt sein und sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbinden. Die nachstehend beschriebenen Arbeiten verstehen sich als Komplett-Leistungen inkl. Lieferung und Montage. Kosten für Befestigungsmaterialien etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. In den Einheitspreisen sind zusätzlich enthalten: - Herstellen von Aussparungen in Bodenbelägen sowie Anschließen der Beläge an Einbauteile, z.B. Türzargen, Stützen, Pfeilervorlagen, Heizungsdurchgänge, Bodentanks etc. - Entfernen des Estrichrandstreifens bündig vor Aufbringen des Bodenbelags, wenn vorhanden - Anarbeiten an Türschienen passgenau und oberflächenbüdnig - Übergabe von Produktnachweisen und Pflegeanleitungen mit der Schlussrechnung
Vorbemerkungen
01.__.0010 Estrichrandstreifen abschneiden In einer Höhe von ca. 1 cm über OKFFB abzuschneiden und anfallendes Material durch den AN ist sofort zu entsorgen.
01.__.0010
Estrichrandstreifen abschneiden
1.980,00
m
01.__.0020 Untergrundvorbehandlung von Böden, bis 3 mm Ausgleichsmasse unter Fußbodenbelag, bis 3 mm, selbstnivellierend als Höhenausgleich inkl. Untergrund-vorbehandlung, Reinigung und Haftgrund fachgerecht einschl. aller notwendigen Nebenleistungen herstellen Untergrund: Estrich
01.__.0020
Untergrundvorbehandlung von Böden, bis 3 mm
E
1,00
01.__.0030 Parkett Eiche 490 x 70 x 11 mm als Bodenbelag Als Zweischichtparkett frei Baustelle liefern, auf bauseits vorhandenen DIN- gerechten Unterboden in Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18356 fachgerecht verlegen einschließlich aller Anschlussarbeiten. Die Verlegeung soll als Schiffsverband gerade zur Wand erfolgen. Die erforderliche Vorbehandlung des Untergrundes (Schleifen, Reinigen, Voranstrich) ist im Preis enthalten. Eine Reinigungsanweisung ist bei Fertigstellung zu übergeben. Dicke gesamt: 11 mm Dicke Nutzschicht: 3,6 mm Abmaße: 490 x 70 x 11 mm Verklebung: verklebt Holzart: Eiche natura Fabrikat: Bembe Tabis Eiche Classic , lackiert oder glw. gewähltes Fabrikat: '.......................'
01.__.0030
Parkett Eiche 490 x 70 x 11 mm als Bodenbelag
2.175,00
01.__.0040 Parkett Eiche 490 x 70 x 11 mm als Trittstufen Betontreppe Als Zweischichtparkett frei Baustelle liefern, auf bauseits vorhandenen DIN- gerechten Unterboden der Betontreppe in Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18356 fachgerecht verlegen einschließlich aller Anschlussarbeiten. Die erforderliche Vorbehandlung des Untergrundes (Schleifen, Reinigen, Voranstrich) ist im Preis enthalten. Eine Reinigungsanweisung ist bei Fertigstellung zu übergeben. Treppenanzahl: 4 Stück Stahlbetontreppen Treppe: 17Stg x 19,88 cm x 23 cm Dicke gesamt: 11 mm Dicke Nutzschicht: 3,6 mm Abmaße: 490 x 70 x 11 mm Verklebung: verklebt Holzart: Eiche natura Fabrikat: Bembe Tabis Eiche Classic , lackiert oder glw. gewähltes Fabrikat: '.......................'
01.__.0040
Parkett Eiche 490 x 70 x 11 mm als Trittstufen Betontreppe
68,00
Stk
01.__.0050 Parkett Eiche Natur 1000 x 90 x 11 mm Als Zweischichtparkett frei Baustelle liefern, auf bauseits vorhandenen DIN- gerechten Unterboden in Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18356 fachgerecht verlegen einschließlich aller Anschlussarbeiten. Die Verlegeung soll als Schiffsverband gerade zur Wand erfolgen. Die erforderliche Vorbehandlung des Untergrundes (Schleifen, Reinigen, Voranstrich) ist im Preis enthalten. Eine Reinigungsanweisung ist bei Fertigstellung zu übergeben. Dicke gesamt: 11 mm Dicke Nutzschicht: 3,6 mm Abmaße: 1000 x 90 x 11 mm Verklebung: verklebt Holzart: Eiche natur Fabrikat: Parat DOS Plus oder glw. gewähltes Fabrikat: '......................'
01.__.0050
Parkett Eiche Natur 1000 x 90 x 11 mm
E
1,00
01.__.0060 Parkett Eiche weiß 1000 x 90 x 11 mm Als Zweischichtparkett frei Baustelle liefern, auf bauseits vorhandenen DIN- gerechten Unterboden in Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18356 fachgerecht verlegen einschließlich aller Anschlussarbeiten. Die Verlegeung soll als Schiffsverband gerade zur Wand erfolgen. Die erforderliche Vorbehandlung des Untergrundes (Schleifen, Reinigen, Voranstrich) ist im Preis enthalten. Eine Reinigungsanweisung ist bei Fertigstellung zu übergeben. Dicke gesamt: 11 mm Dicke Nutzschicht: 3,6 mm Abmaße: 1000 x 90 x 11 mm Verklebung: verklebt Holzart: Eiche weiß Fabrikat: Parat DOS Plus oder glw. gewähltes Fabrikat: '......................'
01.__.0060
Parkett Eiche weiß 1000 x 90 x 11 mm
E
1,00
01.__.0070 Parkett Eiche Coupal 1000 x 90 x 11 mm Als Zweischichtparkett frei Baustelle liefern, auf bauseits vorhandenen DIN- gerechten Unterboden in Kunstharzkleber (DIN 281) nach DIN 18356 fachgerecht verlegen einschließlich aller Anschlussarbeiten. Die Verlegeung soll als Schiffsverband gerade zur Wand erfolgen. Die erforderliche Vorbehandlung des Untergrundes (Schleifen, Reinigen, Voranstrich) ist im Preis enthalten. Eine Reinigungsanweisung ist bei Fertigstellung zu übergeben Dicke gesamt: 11 mm Dicke Nutzschicht: 3,6 mm Abmaße: 1000 x 90 x 11 mm Verklebung: verklebt Holzart: Eiche Coupal Fabrikat: Parat DOS Plus oder glw. gewähltes Fabrikat: '......................'
01.__.0070
Parkett Eiche Coupal 1000 x 90 x 11 mm
E
1,00
01.__.0080 Dehnungsfugen mit Korkstreifen Dehnungsfugen anlegen und mit Korkstreifen ausführen. Vorhandene Estrichfugen verharzen, einschl. aller notwendigen Nebenarbeiten.
01.__.0080
Dehnungsfugen mit Korkstreifen
34,00
lfm
01.__.0090 Sockelleiste MDF 10 x 60 mm, fertigbeschichtet weiß An allen aufgehenden Wandanschlüssen, Material MDF, Höhe ca. 60 mm, weiß, Herstellung der Schnittstellen von Sockelleisten mit Gehrungsschnitt.
01.__.0090
Sockelleiste MDF 10 x 60 mm, fertigbeschichtet weiß
1.980,00
lfm
01.__.0100 Bodenbelag schützen Vorhandenen Bodenbelag mit Rohfilzpappee abdecken. Stöße überlappend, Übergänge verkleben und gegen Verrutschen sichern. Lieferung und Montage sowie Demontage und Entsorgung nach Abschluss der Baumaßnahme. Abrechnungsfläche: Grundfläche in m²
01.__.0100
Bodenbelag schützen
2.175,00
01.__.0110 Bodenbelag vollflächig schützen - Filz Unmittelbar nach der Verlegung den Bodenbelag mit Filz abdecken. Stöße überlappend, Übergänge verkleben und gegen Verrutschen sichern. Lieferung und Montage sowie Demontage und Entsorgung nach Abschluss der Baumaßnahme.
01.__.0110
Bodenbelag vollflächig schützen - Filz
E
1,00
01.__.0120 Niveaugleiches Spachteln bei Belagswechsel Niveaugleiches Spachteln bei Belagswechsel zum Aus- gleich von Höhenunterschieden bei Bodenbelägen, wie z. B. Parkett zu Lino fachgerecht einschl. aller notwendigen Nebenarbeiten herstellen. bis 4 mm Schichtdicke
01.__.0120
Niveaugleiches Spachteln bei Belagswechsel
E
1,00
lfm
01.__.0130 Risse im Estrich kraftschlüssig tränken und vernadeln Risse/Scheinfugen mit dem Trennschleifer aufweiten und absaugen. Querschlitze im Abstand von 20 - 30 cm und Länge von 10 cm einschneiden und Wellenverbinder einlegen.Sehr emissionsarmes (GEV_ EMICODE EC 1 PLUS R) Injektionsmaterial bis zur Sättigung einfüllen und für nachfolgende Beschichtungen mit Quarzsand 0,3- 0,8 mm abstreuen. Produkte: PCI Apogel SH oder glw. gewähltes Fabrikat: '......................' Verbrauch : 1,2 g/ cm³
01.__.0130
Risse im Estrich kraftschlüssig tränken und vernadeln
E
1,00
lfm
Zusätzliche Leistungen im Auftrage Bauleitung AG - Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (§ 2 Nr.1 VOB Teil B). Es handelt sich um Leistungen, die in der Planung nicht vorhersehbar bzw. nicht erfasst sind, deren Ausführung sich jedoch als notwendig erweist. Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen.
Zusätzliche Leistungen im Auftrage Bauleitung AG - Stundenlohnarbeiten
01.__.0140 Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter Gemittelter Stundenverrechnungssatz für einen Bauvorarbeiter der an der Leistungsausführung Fliesen-, Platten und Natursteinarbeiten beteiligten Gewerke. Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter oder dgl. (Berufsgruppe II)
01.__.0140
Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter
E
1,00
h
01.__.0150 Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter
01.__.0150
Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter
E
W
1,00
h
01.__.0160 Stundenverrechnungssatz für einen Helfer Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
01.__.0160
Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
E
W
1,00
h

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Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
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Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

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