Trockenbauarbeiten Haus 10C
Hermannstraße 10 / 10A / 10B / 10 C - Darmstadt
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Trockenbauarbeiten Bauvorhaben: Hermannstr. 10 C in Darmstadt Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Trockenbauarbeiten
01 Trockenbauarbeiten
01
Trockenbauarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen. Auszug aus Freiflächenplan Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen. Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand. Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen. Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden. Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude: Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV Haus 10B: Gebäudeklasse GK III Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen. Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet, die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech- nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan- lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim. Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor. Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden: · Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum. Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen: · Schadstoffsanierung · Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke · Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren · Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG) · Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel · Betonsanierung (u.a. Balkone) · Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C) · Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge · Anstrich Kellerwände und Decken · Anbringung Kellerdeckendämmung · Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder · Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu · Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu · Bäder neu · Anpassung Gasversorgung · Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel · Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu · Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer · Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu · Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu · Glasfaserversorgung neu · Innenbeleuchtung neu · Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B · Möblierung der Gemeinschaftsräume · Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser · Barrierearme Erschließung · Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich. Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen. Voraussichtlicher Bauablauf: 1. Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B 06/2025 - 06/2026 2. Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungsgang zu Haus 10 08/2026 – 06/2027 3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B 07/2027 - 01/2029 Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bauabschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B). Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.) Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld Die Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt: · Kellergeschoss Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet. · Erdgeschoss: Die Trennung erfolgt im Außenmauerwerk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbindungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet. Grafische Darstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
2. Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen; - ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege - Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.; - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren; - Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU- Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
2. Allg. Hinweise
3. Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 1 8 340 gelten für die Ausführung der Trockenbauarbeiten alle notwendigen DIN- , EN- und ISO - Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere DIN 18 334 Zimmer - u nd Holzbauarbeiten DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 355 Tischlerarbeiten DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau Herstellervorschriften und Ausführungsdetails Merkblatt Nr . 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der Verspachtelung Für Decken- und Wandkonstruktionen sind Prüfzeugnisse und statische Nachweise vorzulegen. Es sind grundsätzlich nur komplette Systeme mit allem Zubehör nach Herstellerrichtlinien und Verlegeanleitung einzubauen. Die Schalldämmung der angebotenen Bauteile muss mind. den in der DIN 4109 angegebenen Anforderungen entsprechen Randbedingungen, welche eine Abminderung des Schallschutzes bedingen, sind nach Erfordernis durch besondere Maßnahmen zu kompensieren. Für die angebotenen Konstruktionen muss ein Prüfbericht über den Rechenwert vorliegen. Der AN hat für alle maßgeblichen Konstruktionen Spezifikationen zu den Baustoffen (Bauplatten, Unterkonstruktion, Dämmstoffe etc.) sowie die entsprechenden schalltechnischen und brandschutztechnischen Nachweise vorzulegen. Die Konstruktionen sind am Bau so auszuführen, dass der jeweils geforderte Schallschutz realisiert wird. Der Bauherr behält sich vor, die vertraglichen Schalldämmungen insbesondere zwischen den neu aufgeteilten Wohnungen, oder für spezielle Bauteile, z.B. Wohnungstrennwände, messtechnisch überprüfen zu lassen. Sofern der vertragliche Sollwert der Schalldämmung nicht erfüllt wird, gehen entsprechende Nacharbeiten und erneute messtechnische Prüfungen gemäß DIN 52210 bzw. DIN EN ISO 717 eines unabhängigen Ing.-Büros für Akustik, ohne eine gesonderte Vergütung zu Lasten des AN. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. In Feuchträumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipskartonplatten eingebaut werden. Bei mehrlagigen Beplankungen mit Brand- oder Schallschutzanforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu verspachteln. Querschnittschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (ohne Lösungsmittel) abzudichten. Der Bieter hat durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die technologischen Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind mit ihren Fabrikaten zu benennen und in Form von Handmustern zu bemustern. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen und Wandanschlussprofile sind auf Gehrung herzustellen. Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Anschlüsse an andere Bauteile (Boden-, Decken- und Wandanschlüsse im System der Wand unter Berücksichtigung der Deckendurchbiegung, sowie an Fenster, Türen und sonstige Einbauteile) sind nach den Herstellerrichtlinien herzustellen und dauerelastisch zu verfugen. Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichfähigem Material herzustellen. Werden Metallständerwände im Bereich von abgerissenen Wänden o.ä. eingebaut, müssen die umlaufenden Boden-, Wand- und Deckenanschlüsse vorher oberflächenbündig egalisiert sein um einen dichten und geraden Anschluss der Metallständerwände zu erhalten. Kantenschutzwinkel als eingespachtelte Eckwinkel. Alle vorbeschriebenen Leistungen inkl. aller erforderlichen Materialien (alle erforderl. Profile, Kantenschutz, GKB- Platten, alle Anschlussfugen, freie Wandenden, Eckausbildungen, Befestigungsmittel, Plattenausschnitte für Rohrdurchführungen, Schalter, Dosen etc. sind mit den EPs abgegolten und in die nachfolgend ausgeschriebenen Pos. einzukalkulieren.
3. Maßgebende technische Vorschriften
01.01 Wände, Schächte, Vorsatzschalen
01.01
Wände, Schächte, Vorsatzschalen
01.02 Decken
01.02
Decken
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen