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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Gewerk: Sanitär+ Lüftungstechnik - Haus 10C
Bauvorhaben:
Sanierung Umbau Seniorenwohnheim
64285 Darmstadt
Haus 10 - 10A-C
Bauherr:
Bauverein AG
Siemensstraße 20
64289 Darmstadt
Auftraggeber:
B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstraße 6
09130 Chemnitz
Bieter:
........................................
Angebotssumme netto .............................EUR ............................EUR
Mehrwertsteuer 19% .............................EUR ............................EUR
Angebotssumme brutto .............................EUR .............................EUR
(ungeprüft) (geprüft)
......................................
Unterschrift und Stempel
Leistungsverzeichnis
Grundsätzliche Forderungen Grundsätzliche Forderungen
Alle Rohrleitungen sind gemäß Herstellerangaben, dem Stand der Technik
und unter Einhaltung der Bestimmungen und Normen des Baugesetzbuches,
der Sächsischen Bauordnung, der DIN-Normen und der Richtlinien des DVGW,
des VDI sowie des VDE zu installieren. Bei der Auswahl der Materialien
sind die Forderungen des Leistungsverzeichnisses zu erfüllen.
Die Befestigungen und Aufhängungen sind so auszuführen, dass die
Rohrleitungen und Anlagenteile dauerhaft fest, statisch sicher und bei
Bedarf leicht lösbar sind. Die Aufnahme der durch die thermische
Ausdehnung der Materialien entstehenden Kräfte ist besonders zu
berücksichtigen.
Alle Deckendurchführungen sind feuerfest nach DIN 4102 auszuführen.
Hierfür sind nur Materialien mit Abnahmeprüfung und Prüfzeichen (z. B.
Brandschutzmanschetten, Brandschutzmasse) zulässig. Maßgebend für die
Lieferung, Ausführung und Abrechnung der o. g. Anlagen, soweit nicht
nachstehend erwähnt oder in der Leistungsbeschreibung eine andere
Regelung getroffen wurde, sind die technischen Vorschriften der VOB,
Teil C. Ferner sind alle einschlägigen Vorschriften und Normen sowie
DVGW-, VDE- und VDI-Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sowie
sonstige behördliche Vorschriften, örtliche Bauauflagen und Richtlinien
der Versorgungsunternehmen zu beachten.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren, soweit sie
nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden. Sie beinhalten
insbesondere:
- Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers,
- bauseitige Aussparungen und Durchbrüche sind zu prüfen und Mängel
oder Abweichungen sind der Bauleitung anzuzeigen
- Einstellen und Justieren der Anlage und von Anlagenteilen sowie
Funktionsprüfungen,
- Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber
Räume, die leicht verschließbar gemacht
werden könnten, nicht zur Verfügung stellt,
- besondere Maßnahmen zur Körperschalldämmung von Anlagenteilen gegen
Baukörper,
- Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und
Halterungen sowie das Herstellen von
Schlitzen und Durchbrüchen,
- Liefern der für die Druckprobe, die Inbetriebnahme und den
Probebetrieb nötigen Baustoffe,
- Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen, z. B.
Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte,
schwere Rohrlager mit Gleit- oder Rollenschellen, Tragschalen, Konsole
und Stützgerüsten,
- Entrosten, Aufarbeiten und Ausbessern des Innen- und Außenschutzes der
vom Auftraggeber beigestellten bzw.
vorhandenen Installationen, Stoffe und Bauteile,
- Liefern und Befestigen der Funktions-, Bezeichnungs- und
Hinweisschilder,
- Anschließen und Einbauen von bauseits gestellten Anlagenteilen an
Rohrleitungen,
- wiederholtes Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals,
- Herstellen von Bestands- und Revisionsplänen,
- die Insgemeinkosten wie Fracht und Anfuhr der Materialien frei
Baustelle,
- Rücktransport der Restmaterialien und Werkzeuge,
- Versicherungen, insbesondere die Montage- und Haftpflichtversicherung,
- Fahrgelder und Auslösungen,
- sämtliche Hilfsmaterialien, die für eine ordnungsgemäße, komplette Montage erforderlich sind,
- Demontage- und Montagehilfsmittel und -konstruktionen, insbesondere Hebezeuge und Gerüste,
- tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche und Grundreinigung nach Montageende.
- Inbetriebnahme Checkliste - Wohnungsabnahmen und Inbetriebnahmen sind zu dokumentieren
Abrechnung
Für die Richtigkeit der Massen im Leistungsverzeichnis wird bei
Pauschalübernahme keine Gewähr geleistet. Dem Auftragnehmer bleibt es
anheim gestellt, die Massen vor Abgabe seines Angebotes bzw. vor
endgültiger Übernahme der Arbeiten zu prüfen. Stundenlohnarbeiten dürfen
nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden.
Regelwerke und Vorschriften
Allgemeines
Sofern es der Verwendungszweck erfordert, müssen Stoffe und Bauteile
korrosionsgeschützt sein.
Beschilderungen an Bauteilen (Schilder, Skalen, Hinweise) müssen in
deutscher Sprache und entsprechend dem "Gesetz über Einheiten im
Messwesen" ausgeführt sein.
Für die gebräuchlichen Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen in den
nachstehend genannten Regelwerken aufgeführt.
Für die Ausführung gelten die nachstehend aufgeführten technischen
Regeln mit den dort enthaltenen Anforderungen an Schallschutz,
Brandschutz, Zulassung und Prüfung.
Folgende Vorschriften, sind in der jeweils neusten Fassung maßgebend:
- die Landesbauordnung,
- die VDE-Regeln,
- die Bedingungen des TÜV,
- DVGW-Empfehlungen,
- VDMA-Einheitsblätter,
- AD-Merkblätter - A3 Blau,
- VOB Teil B und C,
Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung
Bei der Ausführung bi- und trivalenter Anlagen ist besonders auf die
gegenseitige Abstimmung der Heiz- und Regeleinrichtungen zu achten.
Die Berechnung und Ausführung heizungstechnischer Anlagen hat unter
Beachtung der entsprechenden DIN-Normen sowie VDI-, VDE-, DVGW- und
TVR-Richtlinien zu erfolgen. Außerdem sind die baulichen Auflagen und
behördlichen Vorschriften zu beachten. Wenn im Leistungsverzeichnis
darüber hinaus Forderungen genannt sind, müssen diese erfüllt werden.
Besonders die folgenden Vorschriften sind in der jeweils neusten Fassung
maßgebend:
- Feuerungsverordnung
- Energieeinsparverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Bei der Installation in den Technikräumen wird darauf hingewiesen, dass alle
Anlagenteile körperschall- und schwingungsgedämmt auf dem Boden aufzustellen sind.
Medienführende Leitungen, Pumpen und sonstige Peripheriegeräte dürfen nicht direkt
am Baukörper befestigt werden! Notwendige Befestigungen dürfen nur an Traversenkonstruktionen,
die körperschall- und schwingungsentkoppelt auf dem Boden aufgestellt sind, vorgenommen werden.
Bei der Installation in den Wohnungen wird darauf hingewiesen dass keine Befestigungen in
den Wohnungstrennwänden erfolgen dürfen.
Grundsätzliche Forderungen
1 Sanitärtechnik
1
Sanitärtechnik
1.1 Demontagen
1.1
Demontagen
1.2 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
1.2
Schmutzwasserleitungen und Zubehör
1.3 Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.3
Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.4 Armaturen und Zubehör
1.4
Armaturen und Zubehör
1.5 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
1.5
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
1.6 Dämmung
1.6
Dämmung
1.7 Besondere Leistungen
1.7
Besondere Leistungen
1.8 Baunebenarbeiten
1.8
Baunebenarbeiten
1.9 Stundenlohnarbeiten
1.9
Stundenlohnarbeiten
2 Lüftungsinstallation
2
Lüftungsinstallation
Grundsätzliche Forderungen
Alle Rohrleitungen sind gemäß Herstellerangaben, dem Stand der Technik
und unter Einhaltung der Bestimmungen und Normen des Baugesetzbuches,
der Bauordnung, der DIN-Normen und der Richtlinien des DVGW,
des VDI sowie des VDE zu installieren. Bei der Auswahl der Materialien
sind die Forderungen des Leistungsverzeichnisses zu erfüllen.
Die Befestigungen und Aufhängungen sind so auszuführen, dass die
Rohrleitungen und Anlagenteile dauerhaft fest, statisch sicher und bei
Bedarf leicht lösbar sind. Die Aufnahme der durch die thermische
Ausdehnung der Materialien entstehenden Kräfte ist besonders zu
berücksichtigen.
Alle Deckendurchführungen sind feuerfest nach DIN 4102 auszuführen.
Hierfür sind nur Materialien mit Abnahmeprüfung und Prüfzeichen (z. B.
Brandschutzmanschetten, Brandschutzmasse) zulässig. Maßgebend für die
Lieferung, Ausführung und Abrechnung der o. g. Anlagen, soweit nicht
nachstehend erwähnt oder in der Leistungsbeschreibung eine andere
Regelung getroffen wurde, sind die technischen Vorschriften der VOB,
Teil C. Ferner sind alle einschlägigen Vorschriften und Normen sowie
DVGW-, VDE- und VDI-Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sowie
sonstige behördliche Vorschriften, örtliche Bauauflagen und Richtlinien
der Versorgungsunternehmen zu beachten.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren, soweit sie
nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden. Sie beinhalten
insbesondere:
- Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers,
- bauseitige Aussparungen und Durchbrüche sind zu prüfen und Mängel
oder Abweichungen sind der Bauleitung anzuzeigen
- Einstellen und Justieren der Anlage und von Anlagenteilen sowie
Funktionsprüfungen,
- Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber
Räume, die leicht verschließbar gemacht
werden könnten, nicht zur Verfügung stellt,
- besondere Maßnahmen zur Körperschalldämmung von Anlagenteilen gegen
Baukörper,
- Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und
Halterungen sowie das Herstellen von
Schlitzen und Durchbrüchen,
- Liefern der für die Druckprobe, die Inbetriebnahme und den
Probebetrieb nötigen Baustoffe,
- Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen, z. B.
Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte,
schwere Rohrlager mit Gleit- oder Rollenschellen, Tragschalen, Konsole
und Stützgerüsten,
- Entrosten, Aufarbeiten und Ausbessern des Innen- und Außenschutzes der
vom Auftraggeber beigestellten bzw.
vorhandenen Installationen, Stoffe und Bauteile,
- Liefern und Befestigen der Funktions-, Bezeichnungs- und
Hinweisschilder,
- Anschließen und Einbauen von bauseits gestellten Anlagenteilen an
Rohrleitungen,
- wiederholtes Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals,
- Herstellen von Bestands- und Revisionsplänen,
- die Insgemeinkosten wie Fracht und Anfuhr der Materialien frei
Baustelle,
- Rücktransport der Restmaterialien und Werkzeuge,
- Versicherungen, insbesondere die Montage- und Haftpflichtversicherung,
- Fahrgelder und Auslösungen,
- sämtliche Hilfsmaterialien, die für eine ordnungsgemäße, komplette Montage erforderlich sind,
- Demontage- und Montagehilfsmittel und -konstruktionen, insbesondere Hebezeuge und Gerüste,
- tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche und Grundreinigung nach Montageende.
- Inbetriebnahme Checkliste - Wohnungsabnahmen und Inbetriebnahmen sind zu dokumentieren
Abrechnung
Für die Richtigkeit der Massen im Leistungsverzeichnis wird bei
Pauschalübernahme keine Gewähr geleistet. Dem Auftragnehmer bleibt es
anheim gestellt, die Massen vor Abgabe seines Angebotes bzw. vor
endgültiger Übernahme der Arbeiten zu prüfen. Stundenlohnarbeiten dürfen
nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden.
Regelwerke und Vorschriften
Allgemeines
Sofern es der Verwendungszweck erfordert, müssen Stoffe und Bauteile
korrosionsgeschützt sein.
Beschilderungen an Bauteilen (Schilder, Skalen, Hinweise) müssen in
deutscher Sprache und entsprechend dem "Gesetz über Einheiten im
Messwesen" ausgeführt sein.
Für die gebräuchlichen Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen in den
nachstehend genannten Regelwerken aufgeführt.
Für die Ausführung gelten die nachstehend aufgeführten technischen
Regeln mit den dort enthaltenen Anforderungen an Schallschutz,
Brandschutz, Zulassung und Prüfung.
Folgende Vorschriften, sind in der jeweils neusten Fassung maßgebend:
- die Landesbauordnung,
- die VDE-Regeln,
- die Bedingungen des TÜV,
- DVGW-Empfehlungen,
- VDMA-Einheitsblätter,
- AD-Merkblätter - A3 Blau,
- VOB Teil B und C,
Besonders die folgenden Vorschriften sind in der jeweils neusten Fassung
maßgebend:
- Feuerungsverordnung
- Energieeinsparverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Bei der Installation in den Technikräumen wird darauf hingewiesen, dass alle
Anlagenteile körperschall- und schwingungsgedämmt auf dem Boden aufzustellen sind.
Medienführende Leitungen, Pumpen und sonstige Peripheriegeräte dürfen nicht direkt
am Baukörper befestigt werden! Notwendige Befestigungen dürfen nur an Traversenkonstruktionen,
die körperschall- und schwingungsentkoppelt auf dem Boden aufgestellt sind, vorgenommen werden.
Bei der Installation in den Wohnungen wird darauf hingewiesen dass keine Befestigungen in
den Wohnungstrennwänden erfolgen dürfen.
Grundsätzliche Forderungen
2.1 Dachventilatoren und Zubehör
2.1
Dachventilatoren und Zubehör
2.2 Wohnungen Zu- und Abluftelemente
2.2
Wohnungen Zu- und Abluftelemente
2.3 Wohnungen Lüftungsleitungen und Zubehör
2.3
Wohnungen Lüftungsleitungen und Zubehör
2.4 Belüftung Heizraum
2.4
Belüftung Heizraum
2.5 Baunebenarbeiten
2.5
Baunebenarbeiten
2.6 Regiestunden
2.6
Regiestunden
Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die zugrunde gelegten Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen an und bestätigt mit
seiner Unterschrift, daß er alle Lieferungen und Leistungen im
vorstehenden Leistungsverzeichnis erfaßt hat und in der Lage ist eine
sach-, und fachgerechte Arbeit zu liefern und auszuführen.
................................................. ..............................................
Ort, Datum Stempel, rechtsgültige Unterschrift
Im Auftragsfalle gewährt der Bieter projektbezogen:
....... % Abgebot
....... % Skonto/....... Tagen
Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die zugrunde gelegten
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