Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten
Bauvorhaben: Hermannstr. 10 C in Darmstadt
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Bodenbelagsarbeiten
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen.
Auszug aus Freiflächenplan
Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen.
Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand.
Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen.
Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden.
Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude:
Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV
Haus 10B: Gebäudeklasse GK III
Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender
Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und
Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen.
Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet,
die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech-
nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan-
lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim.
Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor.
Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden:
·
Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum.
Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen:
·
Schadstoffsanierung
· Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke
· Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren
· Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG)
· Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel
· Betonsanierung (u.a. Balkone)
· Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C)
· Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge
· Anstrich Kellerwände und Decken
· Anbringung Kellerdeckendämmung
· Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder
· Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu
· Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu
· Bäder neu
· Anpassung Gasversorgung
· Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel
· Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu
· Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer
· Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu
· Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu
· Glasfaserversorgung neu
· Innenbeleuchtung neu
· Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B
· Möblierung der Gemeinschaftsräume
· Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser
· Barrierearme Erschließung
· Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich.
Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen.
Voraussichtlicher Bauablauf:
1.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B
06/2025 - 06/2026
2.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungsgang zu Haus 10
08/2026 – 06/2027
3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B
07/2027 - 01/2029
Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bauabschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B).
Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.)
Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld
Die Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt:
·
Kellergeschoss
Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet.
· Erdgeschoss:
Die Trennung erfolgt im Außenmauerwerk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbindungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet.
Grafische Darstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
2. Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren.
5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten.
8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen.
9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
-
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen;
- ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.;
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren;
- Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt
Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU- Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
2. Allg. Hinweise
Maßgebende technische Vorschriften Zusätzlich zur DIN 18 365 gelten für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere
DIN 18 353 Estricharbeitem
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
Herstellervorschriften und Ausführungsdetails.
Ausführungsvorschriften
Pflegeanleitungen sind dem AG für alle verlegten Bodenbeläge bei Abnahme zu übergeben.
Bodenbeläge werden ohne Unterlage mit stuhlrollengeeigneten Klebstoffen verklebt.
Es dürfen nur Klebstoffe eingesetzt werden, die nach Art und Klebstoffmenge für den angebotenen Belag von der Klebstoffindustrie freigegeben und empfohlen werden. Die verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen, Ausgasungen und Emissionen sein.
Klebstoffe dürfen folgende Bestandteile nicht enthalten:
Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel-Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol, sowie alle weiteren zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordneten Lösungsmittel und Zusatzstoffe.
Grundsätzlich dürfen keine gesundheitsschädlichen Baustoffe zur Ausführung kommen. Nicht einzusetzen sind beispielsweise asbesthaltige, radioaktive und PCB-haltige Baustoffe, sowie unter Einsatz von Fluorkohlenwasserstoffen hergestellte Baustoffe. (z.B. FCKW geschäumte Platten). Alle verwendeten Baustoffe müssen baubiologisch unbedenklich sein.
Im Übergang zu anderen Baustoffen und Bauteilen sind Anschlussfugen herzustellen.
Materialwechsel sind mittels Übergangsschiene sauber auszuführen.
An durchdringenden Bauteile ist sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG eingebaut werden.
Die vorhandenen Zargen werden ausgebaut und durch Stahlzargen bzw. Stahleckzargen ersetzt. Die Stahlzargen stehen auf dem vorhandenen Estrich. Ein passgenaues Anarbeiten an die eingesetzten Stahlzargen einschl. Verfugung ist Leistung des AN.
Alle Bodenbeläge sind nach Herstellervorschrift auf fertig vorbereitetem Untergrund vollflächig und unter Berücksichtigung der Rapportangaben zu verkleben.
Grundsätzlich sind die neuesten, vom Hersteller herausgegebenen Verlegeanleitungen zu beachten. Sollte es sich als erforderlich erweisen, so ist mit dem Hersteller Rücksprache zu nehmen.
Klebstoffrückstände auf dem Bodenbelag sind sofort zu entfernen.
Die Untergrundvorbehandlung erfolgt durch Aufbringen einer Spachtelmasse bzw. bei größeren Unebenheiten einer Ausgleichsmasse. Die Spachtel- oder Ausgleichsmasse ist so aufzubringen, dass sie sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbindet, nicht reißt und ausreichend druckfest ist. Für die Verträglichkeit der Spachtelmasse mit dem Klebstoff und dem Untergrund ist der Bieter verantwortlich.
Herstellen von Randdämmstreifen bei Estrichausbesserungen im Randbereich einschl. entfernen der überstehenden Randstreifen.
Auf Estrichen, mit denen sich die Spachtel- oder Ausgleichsmasse ungenügend verbindet, ist ein Voranstrich als Haftbrücke zur Erzielung einer besseren Adhäsionsfähigkeit aufzubringen.
Es sind Spachtelmassen, die für die Untergründe geeignet sind, einzusetzen. Die verwendeten Materialien müssen frei von gesundheitsschädlichen Ausdünstungen, Ausgasungen und Emissionen sein, auch im Zusammenhang mit den sie berührenden bauseitigen Materialien wie Estrich oder Oberbelag.
Der Beanspruchung des Oberbelages entsprechend sind ausschließlich geprüfte Systeme zur Untergrundvorbehandlungen zugelassen.
Auf Verlangen des AN sind geeignete Nachweise / Prüfzeugnisse vorzulegen.
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen.
Bei Anschlüssen an aufgehende Bauteile ohne Sockelleisten oder an Schienen und dergleichen sind sämtliche sichtbaren Randabschlüsse scharfkantig und glatt herzustellen und vorher sauber anzuspachteln, so dass ein exakter Abschluss entsteht. Die Fuge ist dauerelastisch zu verfugen.
Übergangsschienen sind ohne sichtbare Schrauben anzubringen, das Kleben ist nicht gestattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das nur einwandfrei gereinigte Beläge abgenommen werden. Die Oberflächen dürfen keinerlei Verschmutzungen aufweisen. Alle Beläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen. Reservebelag von jeder Sorte von je 10 m² sind dem AG zu überlassen.
Maßgebende technische Vorschriften
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Bodenbelagsarbeiten
01.02
Bodenbelagsarbeiten
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten
Ihre Angebotsdetails
Ihre Dokumente
Ziehen Sie Dateien und Ordner in diesen Bereich, um sie hochzuladen.