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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Gerüstbauarbeiten - Hermannstr. 10C in Darmstadt (Bauabschnitt BA1)
01
Gerüstbauarbeiten - Hermannstr. 10C in Darmstadt (Bauabschnitt BA1)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt
ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für
Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und
direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen.
Auszug aus Freiflächenplan
Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung
von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von
Gemeinschaftsräumen.
Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten
erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Ver-
bindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem groß-
zügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baum-
bestand. Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern be-
stehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denk-
malschutz inkl. Freianlagen. Alle Gebäude sind unterkellert
und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die
Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrenn-
wände nichttragend ausgeführt wurden.
Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende
Einstufung der Gebäude:
Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV
Haus 10B: Gebäudeklasse GK III
Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen,
sodass ein umfassender Sanierungsbedarf besteht. Für
einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und
Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht
reparable Ausfälle drohen. Generell sind die technischen
Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet,
die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es
bestehen brandschutztechnische sowie energetische
Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan-
lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und
Pflegewohnheim.
Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine
fertige Planung bis LPH 3 vor. Hierbei sollen folgende
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umge-
setzt werden:
·
Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung
neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl.
neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu
Wohnraum.
Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestands-
gebäude mit folgenden Maßnahmen:
·
Schadstoffsanierung
· Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärme-
dämmung der OG-Decke
· Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren
· Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG)
· Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel
· Betonsanierung (u.a. Balkone)
· Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser,
neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in
Haus 10C)
· Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge
· Anstrich Kellerwände und Decken
· Anbringung Kellerdeckendämmung
· Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für
Fahrräder
· Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Misch-
wasser-Grundleitungen neu
· Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu
· Bäder neu
· Anpassung Gasversorgung
· Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas-
BW-Kessel
· Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz
neu
· Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer
· Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu
· Stark-/Schwachstrom e inschl. Hausanschluss und
Stromzähler neu
· Glasfaserversorgung neu
· Innenbeleuchtung neu
· Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10
und Verbindungsbau zu Haus 10B
· Möblierung der Gemeinschaftsräume
· Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der
außenliegenden Fluchttreppenhäuser
· Barrierearme Erschließung
· Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellen-
bereich.
Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten
Zustand erfolgen.
Voraussichtlicher Bauablauf:
1. Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungs-
gang zu Haus 10B
06/2025 - 06/2026
2. Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungs-
gang zu Haus 10
08/2026 – 06/2027
3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Ver-
bindungsgang zw. Haus 10 und 10B
07/2027 - 01/2029
Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bau-
abschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B).
Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.)
Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum
restlichen Baufeld
Die örtliche Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen
den Häusern 10C und 10B wie folgt:
·
Kellergeschoss
Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger
Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet.
· Erdgeschoss: Die Trennung erfolgt im Außenmauer-
werk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbin-
dungsgang im EG wird dem bauabschnitt 1 zugeordnet.
Grafische Schnittdarstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18451 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Angaben zur Ausführung
Die folgenden Bemerkungen sind zu beachten und in die jeweiligen Leistungspositionen einzukalkulieren:
Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Der Ausgleich unterschiedlicher Geländehöhen und Geländeversprünge bei den Einrüstarbeiten ist mit einzukalkulieren.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des AN, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüst- verankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade, Betonsichtflächen, etc.) abgestimmt ist.
Hauseingänge sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächern, Dachterrassen und Flachdächern erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den NU für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene Kosten ausbessern zu lassen. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
Die Einholung aller Abnahmen und Zulassungen ist in die Angebotspreise einzurechnen.
Für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gelten die Vorschriften der DIN 18 345, sofern in den Positionen, Allgemeinen Vertragsbedigungen und Zusät zlichen Technischen Vertragsbedigungen keine anderen Aussagen getroffen werden.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Gerüstbauarbeiten
01.01
Gerüstbauarbeiten
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
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