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Leistungsverzeichnis
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Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Fliesenlegerarbeiten
Bauvorhaben: Hermannstr. 10 C in Darmstadt
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Fliesenlegerarbeiten
01 Fliesenlegerarbeiten
01
Fliesenlegerarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen.
Auszug aus Freiflächenplan
Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen.
Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand.
Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen.
Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden.
Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude:
Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV
Haus 10B: Gebäudeklasse GK III
Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender
Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und
Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen.
Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet,
die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech-
nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan-
lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim.
Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor.
Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden:
·
Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum.
Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen:
·
Schadstoffsanierung
· Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke
· Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren
· Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG)
· Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel
· Betonsanierung (u.a. Balkone)
· Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C)
· Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge
· Anstrich Kellerwände und Decken
· Anbringung Kellerdeckendämmung
· Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder
· Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu
· Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu
· Bäder neu
· Anpassung Gasversorgung
· Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel
· Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu
· Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer
· Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu
· Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu
· Glasfaserversorgung neu
· Innenbeleuchtung neu
· Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B
· Möblierung der Gemeinschaftsräume
· Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser
· Barrierearme Erschließung
· Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich.
Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen.
Voraussichtlicher Bauablauf:
1.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B
06/2025 - 06/2026
2.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungsgang zu Haus 10
08/2026 – 06/2027
3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B
07/2027 - 01/2029
Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bauabschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B).
Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.)
Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld
Die Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt:
·
Kellergeschoss
Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet.
· Erdgeschoss:
Die Trennung erfolgt im Außenmauerwerk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbindungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet.
Grafische Darstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
2. Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren.
5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten.
8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen.
9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
-
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen;
- ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.;
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren;
- Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt
Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU- Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
2. Allg. Hinweise
Maßgebende technische Vorschriften Maßgebende technische Vorschriften
Zusätzlich zur DIN 18 352 gelten für die Ausführung der Fliesenarbeiten alle notwendigen DIN- , EN- und ISO- Normen, insbesondere die
DIN 18 336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18 353 Estricharbeiten
sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes
ZH 1 /571 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit erhöhter Rutschgefahr
DIN 18 195, DIN 18 190 Bauwerksabdichtungen
Ausführungsrichtlinien
Die alten Fliesenbeläge (Wand und Boden) sowie der Wandputz in den Bädern werden bauseits abgestemmt. Die Wände in den Bädern werden neu mit Kalkzementputz verputzt.
Die Wand- und Bodenbeläge sind hohlraumfrei zu verlegen.
Alle Werkstoffe der Abdichtung, Verlegung und Verfugung sind als komplettes System eines Herstellers auszuwählen, um die Verträglichkeit der Materialien untereinander zu gewährleisten.
Es dürfen nur Markenfabrikate verwendet werden, die für den Untergrund geeignet sind. Es ist grundsätzlich 1. Sorte einzubauen. Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum werden grundsätzlich nicht zugelassen.
Alle Fugen zwischen Wand- und Bodenbelag, an Türzargen, Innenecken, Anschlüsse an Einbauteile und sanitäre Einrichtungsgegenstände usw. sind mit dauerelastischem Fugenmaterial gemäß DIN 18540 abzudichten. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Das Herstellen von Löchern und Aussparungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro ist in den Preis einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß nur einwandfrei gereinigte Beläge abgenommen werden. Die Oberflächen dürfen keinerlei Verschmutzungen aufweisen. Alle Beläge sind durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.
Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird ein hydraulischer Fertigfugenmörtel verarbeitet, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten.
Alle Wandfliesen sind im Fugenschnitt, d.h. mit senkrecht und waagerecht durch- laufender Fuge, anzubringen.
Vor Aufbringen des Abdichtungsaufbaus ist der vorhandene Untergrund zu reinigen. Mörtelreste und sonstige Erhebungen sind flächig abzustoßen. Grundsätzlich muss der Untergrund dazu sauber, eben, rissfrei, druck- und zugfest, tragfähig und dauerhaft trocken sein. Bei Verlegung auf Unterböden, die noch nicht ihre entgültige Haushaltsfeuchtigkeit erreicht haben oder auf Flächen, die einen diffusionsfähigen Bodenbelag haben müssen, soll mit Hilfe geeigneter Klebstoffe gearbeitet werden. Die Hinweise und Verarbeitungsempfehlungen der Klebstoff- und Spachtelmassenhersteller sind zu beachten. Vor Verlegung ist durch den AN eine CM- Messung zur Feststellung des Restfeuchtegehaltes durchzuführen und zu protokollieren.
Im Bereich von Rohrleitungen der Heizungs- und Sanitärinstallationen ist durch einen Ausgleich eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Abdichtungen zu schaffen. An den Randausbildungen sind die Abdichtungen entsprechend dem Fußbodenaufbau zu fixieren. Haftbrücken müssen vollständig abtrocknen.
Abdichtungen in Innenräumen sollen stets als "alternative Abdichtungen" nach ZDB- Regelwerk ausgeführt werden. Eine Abdichtung in Innenräumen nach DIN 18195-5 ist nur zulässig, wenn die Abdichtung im Gefälle liegt und sich eine Drainage über der Abdichtung befindet. Die dauerhafte Dichtigkeit der Badewannenanschlüsse und Abdichtungen ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Die Untergründe sind mit Tiefengrundimprägnierung nach Herstellervorschrift zu isolieren.
Badewannen erhalten bauseitig schallentkoppelte geschäumte Wannenträger und werden ohne Untertritt versetzt. Die Wannenträger sind analog den Wänden zu verfliesen, eine Revisionsöffnung ist jeweils einzubauen, die Fugen in diesem Bereich sind dauerelastisch zu schließen.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Verlegerichtung mit der Bauleitung festzulegen. Ein Fliesenverlegeplan ist bei Bedarf herzustellen und vom AN separat zwei Wochen vor Verlegung dem AG vorzulegen. Die Bemusterung findet spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung statt.
Sofern nic ht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung anders beschrieben, sind alle Preise für die komplette Ausführung der Arbeiten einschl. Lieferung aller Stoffe, Lagerung inkl. deren Wetterschutz, zu kalkulieren und einzutragen.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Maßgebende technische Vorschriften
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Fliesenarbeiten in Wohnungen
01.02
Fliesenarbeiten in Wohnungen
01.03 Fliesenarbeiten im Treppenhaus
01.03
Fliesenarbeiten im Treppenhaus
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten
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