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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Fenster- und Rollladenbauarbeiten
Bauvorhaben: Hermannstr. 10C in Darmstadt
(Bauabschnitt BA1)
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Fenster- und Rollladenbauarbeiten
01 Fensterbauarbeiten
01
Fensterbauarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen.
Auszug aus Freiflächenplan
Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen.
Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand.
Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen.
Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden.
Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude:
Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV
Haus 10B: Gebäudeklasse GK III
Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender
Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und
Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen.
Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet,
die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech-
nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan-
lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim.
Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor.
Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden:
·
Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum.
Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen:
·
Schadstoffsanierung
· Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke
· Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren
· Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG)
· Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel
· Betonsanierung (u.a. Balkone)
· Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C)
· Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge
· Anstrich Kellerwände und Decken
· Anbringung Kellerdeckendämmung
· Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder
· Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu
· Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu
· Bäder neu
· Anpassung Gasversorgung
· Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel
· Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu
· Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer
· Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu
· Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu
· Glasfaserversorgung neu
· Innenbeleuchtung neu
· Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B
· Möblierung der Gemeinschaftsräume
· Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser
· Barrierearme Erschließung
· Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich.
Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen.
Voraussichtlicher Bauablauf:
1.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B
06/2025 - 06/2026
2.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungsgang zu Haus 10
08/2026 – 06/2027
3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B
07/2027 - 01/2029
Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bauabschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B).
Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.)
Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld
Die Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt:
·
Kellergeschoss
Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet.
· Erdgeschoss:
Die Trennung erfolgt im Außenmauerwerk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbindungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet.
Grafische Darstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
E
Anforderungen an die Konstruktion
Die Herstellung der Fensterelemente hat nach den aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen für Holzfenster zu erfolgen. Das Fenstersystem muss einen gültigen Eignungsnachweis besitzen, der durch eine entsprechende Eignungsprüfung z.B. durch das ift Rosenheim oder durch das RAL-Gütezeichen nachzuweisen ist.
Dem Angebot ist der systemgebundene Produktpass (CEZertifizierung) nach EN 14351-1 beizufügen.
Alle nachfolgend genanten Anforderungen sind auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen und Prüfzertifikate zu belegen.
Holzart: Kiefer (Europäischer Herkunft mit FSC - Nachweis,
Rohdichte min. 440Kg/m³)
Oberflächenbehandlung, Fenster zweifarbig,
Tauchgrundierung im Flutverfahren mit Sondergrundierung vor der Verleimung
Remmers AIDOL SW 900 (oder gleichwertig)
Aufbau: Imprägnierung mit Aidol SW 900,
Grundierung, 1. Farbgebung,
Zwischenschliff,
2.Farbgebung (4-fach-Beschichtung!) deckend endbehandelt,
Schichtstärke ca. 120?m, Remmers DW 601 (oder glw.)
Achtung: Die Grundierung vor der Verleimung muss vom AN
bei Angebotsabgabe nachgewiesen werden!
Farbton: innen weiß
außen nach Farbkonzept und Wahl AG
Schallschutz und Abdichtung
Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die ergänzenden Bestimmungen zur DIN 4109 (9.75)
und die VDI-Richtlinie 2719.
Anschlüsse zwischen Fenster (Türen) und Baukörper sind unter Beachtung der Anforder-
ungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Durch Anforderungen des Denkmalschutzes ist die Verwendung von Montageschaum
unzulässig. Es ist mit klassischen Materialien zu arbeiten (z.B. Teerhanfstricke, Mineral-
wolle, Kompriband).
Montage
Der Baukörperanschluss und Einbau sind nach den anerkannten Regeln der Technik
auszuführen.
Der Einbau und die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen
Anforderungen zwischen Innen- und Außenklima gerecht werden, d.h. die Anforder-
ungen aus Wärmeschutz, Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und Fugenbewegung
sind zu beachten.
Ausgleich von Bewegungen durch Temperaturveränderungen, Windlasten und
Bauwerksverformungen muss gewährleistet sein. Die Befestigung muss, mit auf das
Mauerwerk abgestimmten Durchsteckdübeln oder Ankern, spannungsfrei erfolgen.
Die Anschlusskonstruktion muss so ausgebildet werden, dass ein Feuchteausgleich
nach außen möglich ist, d.h. innen müssen die Dichtmaterialien einen höhen
Diffusionswiderstand aufweisen als außen.
Bei der Anschlussausbildung ist DIN 4108-2, Beiblatt 2 zu DIN 4108, DIN 4108-7,
EnEV und die aktuelle Richtlinie "Leitfaden zur Montage", herausgegeben von der
RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren, zu beachten.
Ausführung
Alle im Zuge der Ausführung erforderl. Maßnahmen zum Schutze von schon fertig- oder
teilweise fertigestellten Leistungen sind vom AN in Eigenverantwortung zu erbringen.
Es dürfen ausnahmslos nur Dübel/ Verbindungsmittel verwendet werden, die eine
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DlfBt besitzen oder nach den Regel der
Technik bemessen werden können.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit
auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d. R. ohne Lösungs-
mittel) abzudichten.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen und Dichtungen sind auf Gehrung herzustellen.
Hohlräume sind mit Dämmmaterial satt und ohne Fehlstellen auszustopfen.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute
Durchlüftung der Räume zu sorgen.
Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt.
Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind
diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten.
Verbindungen und Befestigungen
In die Einheitspreise einzukalkulieren sind sämtliche Befestigungselemente wie
Schrauben, Dübel, etc. und die dazu notwendigen Bohrungen an allen Bauteilen.
Statischer Nachweis wird vorausgesetzt.
Der Bieter bestätigt dem AN schriftlich vor Abnahme, dass er die Einflüsse aus der
Rohbaukonstruktion und den Temperatureinflüssen berücksichtigt hat.
Die Verbindungen und Konstruktionen müssen so ausgelegt sein, dass ein
Toleranzausgleich gegenüber dem Baukörper möglich ist.
Fugenabdichtung
Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht
werden, d.h. Anforderungen aus Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutz- und Fugen-
bewegungen sind zu beobachten.
Die Dichtungsart ist nach der Tabelle "Anschluss der Fenster zum Baukörper" vom
Institut für Fenstertechnik in Rosenheim zu wählen.
Raumseitige Fugen dienen umlaufend als Dampfsperre und müssen verhindern,
dass Feuchtigkeit zwischen Rahmen und Wand eindringen kann.
Bei Maueranschlag ist das Fenster so einzubauen, dass max. 15mm des Blendrahmens
in die lichte äußere Maueröffnung tritt.
Je nach Einbauort und Situation (z.B. Fachwerkhaus) sind klassische Fenstereinbau-
materialien zu verwenden (teergetränkte Hanfstricke, Mineralwolle, Spritzkork, auch
Kompriband).
Angebotene Montagematerialien: ....................................................
(vom Bieter einzutragen)
Beschläge
Für isolierverglaste Dreh-, Drehkipp-Fenster dürfen nur Beschläge angeboten und verarbeitet werden, die den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V., Velbert entsprechen.
Die Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgrößen ausgestellt sein (AUBI TITAN IP oder gleichwertig). Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung sowie zum Austausch der Beschläge muss gegeben sein.
Es dürfen nur Beschläge mit Pilzkopfverriegelung angeboten und eingebaut werden.
Beschlagteile müssen ausreichenden Korrosionsschutz (mind. 12 my) haben oder aber aus nichtrostendem Material bestehen. Es sind nur handelsübliche Beschläge einzubauen.
Der Einbau hat nach den Einbaurichtlinien der System- und/ oder der Beschlaghersteller zu erfolgen. Beschlag- und Verbindungsteile sind dauerhaft sicher einzubauen und scherentlastend zu befestigen. Stark beanspruchte Scherenlager, Bänder und Ecklager müssen in den Metallverstärkungen der Fensterprofile verschraubt werden.
Dem Angebot sind Prospekte der angebotenen Bedienungselemente beizulegen.
Beschläge für Drehkipp-/ Dreh-/ Kippflügel:
Einhandbeschlag, verdeckt liegend, mit RAL- Gütezeichen (Güte- und Prüfbestimmungen Drehkippbeschläge, RAL-RG 607/3), bestehend aus:
-
Griff erfüllt die Anforderungen nach Ahs RAL-RG 607/13, selbsttätige Verriegelung gegen unbefugtes Verschieben des Fensterbeschlages und Verdrehen des Vierkantstiftes von außen,
Fabrikat: Hoppe Aluminium Natur --> Serie Atlanta, Tokyo oder Liége
Angebotenes Erzeugnis/Produkt: ....................................................
(Vom Bieter einzutragen)
-
funktionssichere Fehlbedienungssperre
-
Einstiegsicherung, die verhindert, dass der Beschlag bei Kippstellung des Flügels von außen fehlgeschaltet werden kann
-
Pilzkopfverriegelung mit hinterschnittene Schließstücke,
-
stabile Aluminium-Dreipunktschere mit korrosionssicheren ausgebuchsten Scharnieren
-
tx5760im Scherenlenker integrierte Windsicherung in Kippstellung, automatisch einrastend
-
unteres Traglager mit Aushängesicherung und exakter Lagerung der Kippecke;
die Führung bleibt auch erhalten, wenn der Drehkippflügel durch eine Windboe
plötzlich aufgestoßen wird und dabei hochspringt.
Fabrikat Beschlag: Fa. ROTO, Winkhaus oder Siegenia
Angeb. Fabrikat: ....................................................................
Zusätzlich ist bei wandnahen Fenstern ein Öffnungsbegrenzer einzubauen.
Beschlagteile für andere Öffnungsarten müssen so ausgeführt sein, dass sie die Funktion des Fensters auf Dauer sicherstellen. Ferner müssen sie einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.
Die Bedienung der Flügel muss leicht und unfallsicher möglich sein. Die Bedienungs-
höhe der Griffe ist in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen.
Benutzerinformationen mit Wartungs - und Pflegeanleitung sind entsprechend der Landesbauordnung und des Produkthaftungsgesetzes dem Auftraggeber spätestens mit der Abnahme zur Weitergabe an die Nutzer zu übergeben.
Dichtungsprofile für den Glaseinbau
Äußere und innere Dichtungen sind aus Polychlorprene-Kautschuk (z. B. Neoprene oder APTK/EPDM) herzustellen und müssen DIN 7893 und EN 12365 entsprechen. Die Profile müssen bündig hinter den Anschlägen liegen, Dichtungslippen mit 3 mm Federweg.
Die Dichtungsprofile müssen die Anforderungen an die Beanspruchungsgruppe erfüllen. Sie sind rundumlaufend in einer Ebene einzubauen oder müssen an den Ecken verschweißt sein und gegen Wind und Wasser dauerhaft dicht sein. Die Dichtungsprofile müssen auswechselbar sein.
Erzeugnis der Dichtprofile: ....................................................
(Vom Bieter einzutragen)
Angebotene Eckverbindung: .................................................
(Vom Bieter einzutragen)
Der AN hat dem AG eine verbindliche Erklärung des Herstellers der Dichtprofile zu übergeben die beinhalten muss, dass die Herstellung der verwendeten Dichtprofile durch Eigenüberwachung oder Fremdüber- wachung erfolgt und eine uneingeschränkte Gewährleistung für das Dichtungsmaterial vom Hersteller übernommen wird. Folgemängel aus nicht vertragsmässiger Herstellung dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Verglasung
Die Glasdicken sind unter Berücksichtigung der Windbelastung nach den Vorschriften der Glashersteller zu ermitteln. Falls der Einbau von Sondergläsern geplant ist, wird in den einzelnen Positionen darauf hingewiesen.
Die Verglasung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller müssen beachtet werden. Der Ausführung liegt die DIN 18 361 zugrunde.
Auszuführen sind Dreischeiben-Isoliergläser, die gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen Mehrscheiben-Isolierglas ( Gütesicherung RAL-RG 520) hergestellt und den Anforderungen des LVs in Bezug auf Wärmeschutz,Schallschutz und Sicherheit entsprechen. Weiterhin müssen sie die statischen Erfordernisse erfüllen.
Im Randverbund sämtlicher Isolierglaseinheiten sind mindestens die vorgeschriebenen Daten (Baujahr, Hersteller, Glastyp-Bezeichnung, Uw-Wert, alles in Codierung nach Vorschrift) deutlich sichtbar einzutragen.
Brüstungsscheiben erhalten raumseitig eine VSG-Verglasung. Weitere Anforderungen siehe Positionstext.
Glaseinbau
Die Verglasung ist gemäß der Systembeschreibung durchzuführen. Die Vorschriften der Isolierglashersteller und die "Verglasungsrichtlinien" des Institutes des Glaserhandwerks in Hadamar müssen beachtet werden.
Die Verglasung hat von außen regen- und winddicht und von innen dampfdurchströmungsdicht zu erfolgen.
Die nutzbare Glasfalztiefe muss auf die zur Anwendung kommende Scheibenstärke abgestimmt sein. Der Falzgrund muss eben und ohne Vorsprünge ausgebildet sein und eine vollflächige Auflage der Trage- und Distanzklötze haben. Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, massgenau eingepasst und konstruktiv so ausgebildet sein, dass sie durchlaufend kraftschlüssig einrasten. Sie müssen in den Ecken dicht gestoßen und austauschbar sein. Die Vorgaben des Systemherstellers müssen beachtet werden. ar
Scheibendicke, Dichtprofile und Glasleisten müssen aufeinander abgestimmt sein.
Vor dem Einsetzen der Wärmeschutzverglasungen sind die Fälze sowie die Scheibenränder im Bereich der Dichtungsprofile zu entfetten und zu reinigen.
Die Verglasung ist mit EPDM- oder Silikon-Profilen auszuführen, die an der Innen- und Außenseite der Scheiben angeordnet sind. Die Außenprofile sind an den Ecken auf Gehrung zu einem Rahmen zu vulkanisieren und in eine Profilnut einzuziehen. Die inneren Dichtungsprofile müssen in den Ecken abgedichtet werden.
Gerüst
Für die gesamte Bauzeit wird durch den AG für die erforderlichen Einbau- und Abdichtungsarbeiten ein Gerüst zur Verfügung gestellt. Der Transport und die Verteilung der Fensterelemente erfolgt, wenn nicht anders möglich über dieses Gerüst. Mit der Bauleitung sind rechtzeitig Abstimmungen zur Höhe der Arbeitslagen und Abstand des Gerüstes zum Baukörper durchzuführen. Notwendige Umbauten des Gerüstes erfolgen nur bauseits.
Anforderungen an die Konstruktion
01.01 Holzfenster
01.01
Holzfenster
01.02 Lüftungselemente
01.02
Lüftungselemente
01.03 Innenfensterbänke
01.03
Innenfensterbänke
01.04 Erneuerung vorhandener Rollläden
01.04
Erneuerung vorhandener Rollläden
01.05 Aufsatzrollläden
01.05
Aufsatzrollläden
01.06 Kellerfenster
01.06
Kellerfenster
01.07 Stundenlohnarbeiten
01.07
Stundenlohnarbeiten
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