Zimmererarbeiten
Hellweg 48-58 (4. BA)
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. BAUSTELLE 1. BAUSTELLE Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Bebauung des 3. Bauabschnitts des Hellweges (Häuser 60-70) im Stadteil Flingern in Düsseldorf. Die Wohnanlage umfasste ursprünglich 48 Wohneinheiten. Die Häuser sind 4 -geschossig mit einem unausgebautem Dachgeschoss. Nach Komplettsanierung der Wohnanlage sollen 36 Wohnungen entstehen. Das Gebäude ist während der Baumaßnahme unbewohnt. Der Bieter sollte sich vor Abgabe des Angebotes an Ort und Stelle über Art, Umfang und evtl. Erschwernisse der auszuführenden Leistungen sowie über die Zufahrtsmöglichkeiten zum Gebäude hin überzeugen. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen. 2. LAGERFLÄCHEN/ BAUSTELLENEINRICHTUNG Die räumlich eingeschränkten Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden nach Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt. Diese Lagerflächen sind zum Zwecke der kurzfristigen Zwischenlagerung nach Anweisung der Bauleitung des AG zu nutzen. Für die Absicherung der Flächen hat der AN zu sorgen. Die Plätze für Personal-, Geräte- und Abfallcontainer müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden. Der AN hat ohne besondere Vergütung unaufgefordert und jeweils umgehend den Schmutz und Abfall zu entsorgen, der durch die von ihm geleisteten Arbeiten entstanden ist. Die Baustelle und sonstige benutzte Flächen sind sauber zu halten. Verunreinigungen/ Verschmutzungen der umliegenden Straßen sind umgehend zu entfernen. Die Belästigung im Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/ auf den Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und die Arbeitszeiten den gültigen Bestimmungen entsprechen müssen. Ausnahmen sind mit dem Bauherren, den Anwohnern und mit den zuständigen Behörden eigenverantwortlich abzustimmen. 3. BESONDERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Da das Gebäude für den Denkmalschutz vorgesehen ist, sind die gesamten Arbeiten so durchzuführen, dass die zu erhaltende Bausubstanz nicht beschädigt wird. Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gebäude und Anlagen sind auf Kosten des AN so zu treffen, dass es zu keinerlei Schäden kommt. Transporte zu und auf der Baustelle sind vor der Ausführung mit der Bauleitung des AG vor Ort abzustimmen. Belästigungen durch Lärm und Staub sind auf das Minimum zu beschränken, ggf. sind gesonderte Maßnahmen erforderlich. 4. SANITÄREINRICHTUNGEN/ VERSORGUNGSANSCHLÜSSE Versorgungsanschlüsse/ Sanitäreinrichtungen sind vorhanden und können genutzt werden. 5. WASSERVERSORGUNG Die Versorgung der Baustelle mit Brauchwasser erfolgt bauseits über einen bereitgestellten Wasseranschluss aus dem bestehenden Gebäude.Die Kosten werden mit 0,5% der Auftragssumme auf den AN umgelegt. 6. BAUSTROM Stromanschlüsse werden bauseits zur verfügung gestellt. Die Kosten werden mit 0,5% der Auftragssumme auf den AN umgelegt. 7. ENTSORGUNG Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)- z.B. Bau- und Abbruchabfälle, Erdaushub etc.- sind vorrangig zu verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei wird zwischen nicht überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen unterschieden. Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen müssen entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zugeführt werden. Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegt die VOB, neuester Fassung sowie die entsprechende DIN-Norm zugrunde. Auskünfte zu diesem Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und die Unteren Abfallwirtschaftsbehörden erteilen. Der Nachweis über die Entsorgung (gemäß der Nachweisverordnung) ist spätestens mit der Schlussrechnung zu erbringen. Die Entgelte für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 8. LEISTUNGSUMFANG 8.1 Neben den in den Technischen Vorbemerkungen aufgeführten Normen und Vorschriften gelten folgende Regelwerke: 1. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 2. Sicherheitsregeln 3. Merkblätter des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften 4. Richtlinien der Hersteller 5. VOB/ B aktuelle Ausgabe 8.2 Alle Leistungen verstehen sich einschließlich aller Materiallieferungen, Transportleistungen, Arbeits- und Schutzgerüste und der erforderlichen Nebenleistungen, die zu einer gebrauchsfähigen Leistung gehören, unter Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. 8.3 Evtl. auftretende Leistungen, die vorher nicht festgestellt und erfasst werden konnten, sind gesondert nachzuweisen, die Preise vorher bzw. sofort mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 8.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur vollen Leistung erforderlichen Unterlagen und Bedingungen zu prüfen und sich über die besonderen Verhältnisse in Bezug auf alle das Objekt betreffenden Randbedingungen Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht berücksichtigt. 8.5 Alle für die Durchführung seiner Arbeiten erheblichen Maß- und Mengenangaben sowie die Leistungsbeschreibung hat der AN vor Ausführungsbeginn eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Angaben der Ausführungsunterlagen zu vergleichen. 8.6 Die zur Verfügung gestellte Unterlagen werden Vertragsbestandteil (siehe Anlagen). Der AN hat vor Ausführung der Arbeiten die Übereinstimmung der Zeichnung mit der Örtlichkeit durch Aufmaß zu prüfen und etwaige Differenzen der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Bedenken gegen die geplante Konstruktion sind schriftlich einzureichen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und übernimmt für die von ihm angebotene Konstruktion die uneingeschränkte Haftung. Vorleistungen, die nicht dem LV oder den Zeichnungen entsprechen oder Mängel haben, sind der Bauleitung sofort vor Ausführung der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. 8.7 Der AN benennt bei der Auftragserteilung schriftlich den für das Projekt verantwortlichen Bauleiter. Die Anwesenheit des verantwortlichen erfahrenen Vorarbeiters während der gesamten Ausführungszeit auf der Baustelle gehört zur Leistung des AN. 9. GÜTEÜBERWACHUNG Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechnend den betreffenden DIN-Normen vor Einbau zu erbringen. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellers einzubauen. Stoffe und Bauteile müssen sich in ungebrauchtem Zustand befinden. Die eingebauten Materialien sind anhand von Lieferscheinen nachzuweisen. 10. KORROSIONSSCHUTZ Sämtliche Materialien, die in das Bauwerk eingehen, müssen korrosionsgeschützt sein, auch wenn dies im LV nicht ausdrücklich erwähnt wird. Alle Stahlteile und Befestigungsmaterialien müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen oder galvanisch verzinkt ausgeführt werden. 11. LÄRMSCHUTZ Der Unternehmer hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die dem neuesten Stand des Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Schneidgeräte sind mit Schalleinhausungen zu umwehren. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. 12. SCHUTZ VORHANDENER BAUTEILE UND GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Vorhandene Bauteile, die sich im Arbeitsbereichs des AN befinden, sind umfassend für die gesamte Bauzeit gegen jegliche Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Sofern diese dennoch auftreten, sind sie, in Abstimmung mit der Bauleitung, auf Kosten des Verursachers umgehend zu beseitigen. 13. AUSFÜHRUNGSFREIGABEVERMERK Die endgültige Ausführung darf nur nach Unterlagen, die einen Ausführungsfreigabevermerk tragen, erfolgen. Festgestellte Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen der Planer hat der Bieter vor Ausführung der Arbeiten mit der Bauleitung und dem Aufsteller zu klären. 14. WIEDERHOLTER ARBEITSEINSATZ Bauseitig ist nicht zu gewährleisten, dass alle Arbeiten zügig hintereinander ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Auf den Baufortschritt anderer Gewerke ist Rücksicht zu nehmen. Schwierigkeiten, evtl. wiederholter Arbeitseinsatz, mehrfache Einrüstung von Flächen und dgl. sind mit den Angebotspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. 15. ERGÄNZENDE AUFTRAGNEHMERSEITIGE LEISTUNGEN 15.1 Anfertigen der erforderlichen Revisions- und Abrechnungszeichnungen. Sämtliche Aufmaß- und Revisionsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen. 15.2 Der AN bekommt die nötigen Planunterlagen in 1-facher Form in Papier und in 1-facher Form digital vom AG bereitgestellt. Jeder weitere Vervielfältigungen sind durch den AN selbst zu tragen und auszuführen. 16. BAUTECHNISCHE ABNAHMEN Alle für die Leistungen des AN erforderlichen bautechnischen Abnahmen und TÜV-Abnahmen sowie die Abnahmen mit den Behörden und den öffentlichen Versorgungsträgern sind vom AN eigenverantwortlich vorzubereiten und durchführen zu lassen. Die Bauleitung ist zu diesen Abnahmen einzuladen. Die Kosten dieser Abnahmen trägt der AN. 17. KOORDINATION MIT ANDEREN FIRMEN Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten abzustimmen.Schnittstellen sind mit den jeweiligen Firmen zu koordinieren. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist für den AN oder einen durch ihn benannten Vertreter verpflichtend. 18. SCHLECHTWETTER Erschwernisse während der Bauarbeiten durch Witterungseinflüsse sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen, sie werden nicht besonders vergütet. Evtl. auftretende wolkenbruchartige Regenfälle und ihre Folgen während der Bauzeit gelten als typische Gefahrenursache im Bauwesen, die weder als höhere Gewalt, noch als unabwendbarer Umstand im Sinne der VOB / B sect; 7, anzusehen sind. Alle Schäden, die durch Niederschlags- und Oberflächenwasser entstehen, sind vom AN ohne Vergütung unverzüglich zu beseitigen. Aus einer evtl. Verschlammung des Bodens kann der AN keine Mehrkosten herleiten. Zudem haben Witterungseinflüsse mit denen ortsüblich gerechnet werden muss keine, die Ausführungstermine verlängernde, Wirkung. 19. AUSFÜHRUNGSBEGINN/ DAUER/ FERTIGSTELLUNG Die Arbeiten sollen im Sommer 2023 beginnen und sind gem. Terminplan (Anlage) fertigzustellen. Sollte eine spätere Ausführungszeit erforderlich werden, muss spätestens 5 Werktage nach Aufforderung durch die Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mit der Ausführung begonnen werden.
1. BAUSTELLE
Zimmer- und Holzbauarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. (Erläuterung: "Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird.") DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff - Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und Prüfung DIN 68364 Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten DIN EN 316 Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 351-1 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme DIN EN 384 Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gefährdungsklassen DIN EN 822 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite DIN EN 823 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 844 Normenreihe: Rund- und Schnittholz - Terminologie DIN EN 912 Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz DIN EN 1313-1 Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 1: Nadelschnittholz DIN EN 1313-2 Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 2: Laubschnittholz DIN EN 1315 Dimensions-Sortierung von Rundholz DIN EN 1316 Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitäts-Sortierung DIN EN 1380 Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen DIN EN 1602 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte DIN EN 1607 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 12089 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 13810-1 Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil 1: Leistungsspezifikationen und Anforderungen DIN EN 14250 Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen DIN EN 14322 Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich - Definition, Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 14519 Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2: Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 5 Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau Innenraumabdichtung nach DIN 18534 Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 402 Blockhausbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 411 Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 422 Holzhausbau - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 428 Recyclingholz - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2021 Baustellen  Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) WTA-Merkblatt 8-3-10/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-5-18/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-7-10/D Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen auf Fachwerkwänden -  Holz Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: (EIGENE ANGABEN) Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN) Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst: Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,00 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Beim Einbau von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen. Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen. Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen. Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig. Dämmungen Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Holzschutz Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden. Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen. Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 zu übergeben. Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen. Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen. Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind. Angaben zur Abrechnung Auffangnetze nach § 12 DGUV Vorschrift 38, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des Auftragnehmers dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299. Besondere Leistungen Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Zimmer- und Holzbauarbeiten
ANLAGEN ANLAGEN Grundrisse 1:50 Ansichten 1:50 Schnitte 1:50 Details 1:20/ 1:5 Baustelleneinrichtungsplan
ANLAGEN
01 Zimmererarbeiten
01
Zimmererarbeiten
01.__.0001 Werkplanung Herstellen von prüffähigen Werk- und Montageplänen für das gesamte Leistungsvolumen als Werkstattplanung in Abstimmung mit dem beauftragten Tragwerksplaner zur Ausführungsfreigabe durch die planenden Architekten.
01.__.0001
Werkplanung
1,00
Psch
01.__.0002 Winkelverbinder Stahl, verzinkt Verbindungsmittel: Winkelverbinder Werkstoff, Verbindungsmittel: Stahl, verzinkt Stahlqualität: S 250 GD +Z 275 gemäß DIN EN 10346 Korrosionsschutz: 275 g/m2 beidseitig Abmessungen [mm]: ca. 100 x 100 x 90 Dicke [mm]:  2,0 Ausführungsort: Eingangsvorbauten Hinweis: Die angegebene Menge ist eine Schätzmenge und ist vom AN vor Baubeginn selbst zu überprüfen und nach statischen Belangen abzusprechen Gewähltes Fabrikat: Simpson Strong- Tie ABR 100 oder gleichwertig Angebotener Hersteller: (vom Bieter anzugeben) angebotenes/ r Produkt/ Typ: (vom Bieter anzugeben) Wenn vom Bieter keine Eintragung erfolgt, gilt das Fabrikat der Planung als vertraglich vereinbart
01.__.0002
Winkelverbinder Stahl, verzinkt
300,00
St
01.__.0003 Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten liefern Bauholz: Konstruktionsvollholz für Dachkonstuktion Eingangsvorbauten (KVH) liefern Holzart: Lärche- oder Douglasie Nutzungsklasse Bauteil: 1 (Innenbereich)
01.__.0003
Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten liefern
2,00
m3
01.__.0004 Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten gem. Statik abbinden, aufstellen, verlegen Bauholz: vorgenanntes Konstruktionsvollholz (KVH) für Dachkonstuktion Eingangsvorbauten abbinden, aufstellen, verlegen Abrechnungseinheit: m³ Bauteil, Holzbau: Eingangsvorbauten- Dach Balkenlage, Konstruktionshölzer Sonstige Leistungen: nicht in der Statik gesondert aufgeführte Verbindungen sind zimmermannsmäßig oder mit Stahlformteilen auszuführen Leistungsumfang Montage: Montage gem. Herstellervorgaben, Werkplanung und Statik Befestigung Holzverbindung: gemäß Statik Ausführungsunterlagen: Detail 4329-5-2-DE-EV-V1
01.__.0004
Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten gem. Statik abbinden, aufstellen, verlegen
100,00
m
01.__.0005 Dach-Attikaschalung OSB 20 mm liefern, einbauen Unterkonstruktion Dachbekleidung: Dachschalung + Attikabekleidung (Ausführung gemäß Detail) Baustoff, Schalung/Bekleidung: OSB-Platte Dicke [mm] OSB-Platte: 20 Untergrund Dachschalung: Holzsparren Befestigung: verschraubt Ausführungsunterlagen: Detail 4329-5-2-DE-EV-V1
01.__.0005
Dach-Attikaschalung OSB 20 mm liefern, einbauen
100,00
m2
01.__.0006 Mineralwolle-Dämmung, im Attikabereich, 40 mm Mineralwolle-Wärmedämmung als Klemmfilz zwischen der UK für die Attikaaufkantung, d= 40mm Anwendungstyp: DZ WLG: 040 Anzahl der Lagen: 1-lagig Baustoffklasse: A1 (DIN 4102-1) Brandverhalten: A1 (DIN EN 13501) Dämmdicke: 40 mm Bezeichnung: MW-DZ-040-A1-50
01.__.0006
Mineralwolle-Dämmung, im Attikabereich, 40 mm
10,00
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere Nachfolgende Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere Anweisung durch die Bauleitung durchzuführen. Sie müssen vorher durch die Bauleitung genehmigt werden und spätestens drei Tage nach Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift vorgelegt werden. Nicht genehmigte und unterschdriebene Stundenlohnzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt.
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere
02.__.0001 Facharbeiter Facharbeiter einschl. aller Neben- und Geschäftskosten, Auslösung, Akkordausgleich usw.
02.__.0001
Facharbeiter
10,00
Std
02.__.0002 Helfer Helfer einschl. aller Neben- und Geschäftskosten, Auslösung, Akkordausgleich usw.
02.__.0002
Helfer
10,00
Std