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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. BAUSTELLE 1. BAUSTELLE
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Bebauung des
4. Bauabschnitts des Hellweges (Häuser 48-58) im
Stadteil Flingern in
Düsseldorf.
Die Wohnanlage umfasste ursprünglich 48 Wohneinheiten.
Die Häuser sind 4 -geschossig mit einem unausgebautem
Dachgeschoss.
Nach Komplettsanierung der Wohnanlage sollen 36
Wohnungen entstehen. Das Gebäude ist während der
Baumaßnahme unbewohnt.
Der Bieter sollte sich vor Abgabe des Angebotes an Ort
und Stelle über Art, Umfang und evtl. Erschwernisse der
auszuführenden Leistungen sowie über die
Zufahrtsmöglichkeiten zum Gebäude hin überzeugen.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
2. LAGERFLÄCHEN/ BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die räumlich eingeschränkten
Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden nach
Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt. Diese
Lagerflächen sind zum Zwecke der kurzfristigen
Zwischenlagerung nach Anweisung der Bauleitung des AG
zu nutzen. Für die Absicherung der Flächen hat der AN
zu sorgen. Die Plätze für Personal-, Geräte- und
Abfallcontainer müssen mit der Bauleitung abgestimmt
werden.
Der AN hat ohne besondere Vergütung
unaufgefordert und jeweils umgehend den Schmutz und
Abfall zu entsorgen, der durch die von ihm geleisteten
Arbeiten entstanden ist. Die Baustelle und sonstige
benutzte Flächen sind sauber zu halten.
Verunreinigungen/ Verschmutzungen der umliegenden
Straßen sind umgehend zu entfernen. Die Belästigung im
Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/
auf den Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung
o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das
unvermeidbare Maß zu beschränken. Hierbei ist zu
beachten, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und
die
Arbeitszeiten den gültigen Bestimmungen entsprechen
müssen. Ausnahmen sind mit dem Bauherren, den Anwohnern
und mit den zuständigen Behörden eigenverantwortlich
abzustimmen.
3. BESONDERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Da das Gebäude für den Denkmalschutz vorgesehen ist,
sind die gesamten Arbeiten so durchzuführen, dass die
zu erhaltende Bausubstanz nicht beschädigt wird. Alle
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der
Gebäude und Anlagen sind auf Kosten des AN so zu
treffen, dass es zu keinerlei Schäden kommt.
Transporte zu und auf der Baustelle sind vor der
Ausführung mit der Bauleitung des AG vor Ort
abzustimmen. Belästigungen durch Lärm und Staub sind
auf das Minimum zu beschränken, ggf. sind gesonderte
Maßnahmen erforderlich.
4. SANITÄREINRICHTUNGEN/
VERSORGUNGSANSCHLÜSSE
Versorgungsanschlüsse/ Sanitäreinrichtungen sind
vorhanden und können genutzt werden.
5. WASSERVERSORGUNG
Die Versorgung der Baustelle mit Brauchwasser erfolgt
bauseits über einen bereitgestellten Wasseranschluss
aus dem bestehenden Gebäude.Die Kosten werden mit 0,5%
der Auftragssumme auf den AN umgelegt.
6. BAUSTROM
Stromanschlüsse werden bauseits zur verfügung gestellt.
Die Kosten werden mit 0,5% der Auftragssumme auf den AN
umgelegt.
7. ENTSORGUNG
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)- z.B. Bau- und
Abbruchabfälle, Erdaushub etc.- sind vorrangig zu
verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden können,
sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei wird zwischen
nicht überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen
und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
unterschieden. Abfälle im Sinne des
Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der im
Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen müssen
entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie
zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zugeführt werden.
Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der
Abrechnung liegt die VOB, neuester Fassung sowie die
entsprechende DIN-Norm zugrunde. Auskünfte zu diesem
Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und
die Unteren Abfallwirtschaftsbehörden erteilen. Der
Nachweis über die Entsorgung (gemäß der
Nachweisverordnung)
ist spätestens mit der Schlussrechnung zu
erbringen. Die Entgelte für die Entsorgung sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
8. LEISTUNGSUMFANG
8.1
Neben den in den Technischen Vorbemerkungen
aufgeführten Normen und Vorschriften gelten folgende
Regelwerke:
1. Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften
2. Sicherheitsregeln
3. Merkblätter des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
4. Richtlinien der Hersteller
5. VOB/ B aktuelle Ausgabe
8.2
Alle Leistungen verstehen sich einschließlich aller
Materiallieferungen, Transportleistungen, Arbeits- und
Schutzgerüste und der erforderlichen Nebenleistungen,
die zu einer gebrauchsfähigen Leistung gehören, unter
Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften,
sowie nach den anerkannten Regeln der Technik.
8.3
Evtl. auftretende Leistungen, die vorher nicht
festgestellt und erfasst werden konnten, sind gesondert
nachzuweisen, die Preise vorher bzw. sofort mit dem
Auftraggeber zu vereinbaren.
8.4
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur vollen
Leistung erforderlichen Unterlagen und Bedingungen zu
prüfen und sich über die besonderen Verhältnisse in
Bezug auf alle das Objekt betreffenden Randbedingungen
Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen aus Unkenntnis
der Örtlichkeit werden nicht berücksichtigt.
8.5
Alle für die Durchführung seiner Arbeiten
erheblichen Maß- und Mengenangaben sowie die
Leistungsbeschreibung hat der AN vor Ausführungsbeginn
eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Angaben der
Ausführungsunterlagen zu vergleichen.
8.6
Die zur Verfügung gestellte Unterlagen werden
Vertragsbestandteil (siehe Anlagen). Der AN hat vor
Ausführung der Arbeiten die Übereinstimmung der
Zeichnung mit der Örtlichkeit durch Aufmaß zu prüfen
und etwaige Differenzen der Bauleitung schriftlich
mitzuteilen. Bedenken gegen die geplante Konstruktion
sind schriftlich einzureichen. Der Bieter ist gehalten,
die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben auf
Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung
für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und
übernimmt für die von ihm angebotene Konstruktion die
uneingeschränkte Haftung. Vorleistungen, die nicht dem
LV oder den Zeichnungen entsprechen oder Mängel haben,
sind der Bauleitung sofort vor Ausführung der Arbeiten
schriftlich mitzuteilen.
8.7
Der AN benennt bei der Auftragserteilung schriftlich
den für das Projekt verantwortlichen Bauleiter. Die
Anwesenheit des verantwortlichen erfahrenen
Vorarbeiters während der gesamten Ausführungszeit auf
der Baustelle gehört zur Leistung des AN.
9. GÜTEÜBERWACHUNG
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile
entsprechnend den betreffenden DIN-Normen vor Einbau zu
erbringen. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien
sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellers
einzubauen. Stoffe und Bauteile müssen sich in
ungebrauchtem Zustand befinden. Die eingebauten
Materialien sind anhand von Lieferscheinen
nachzuweisen.
10. KORROSIONSSCHUTZ
Sämtliche Materialien, die in das Bauwerk eingehen,
müssen korrosionsgeschützt sein, auch wenn dies im LV
nicht ausdrücklich erwähnt wird. Alle Stahlteile und
Befestigungsmaterialien müssen aus nichtrostendem Stahl
bestehen oder galvanisch verzinkt ausgeführt werden.
11. LÄRMSCHUTZ
Der Unternehmer hat alle Arbeiten mit Geräten
auszuführen, die dem neuesten Stand des
Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Schneidgeräte
sind mit Schalleinhausungen zu umwehren. Die Kosten
hierfür sind in die EP einzurechnen.
12. SCHUTZ VORHANDENER BAUTEILE UND
GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Vorhandene Bauteile, die sich im Arbeitsbereichs des AN
befinden, sind umfassend für die gesamte Bauzeit gegen
jegliche Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Sofern diese dennoch auftreten, sind sie, in Abstimmung
mit der Bauleitung, auf Kosten des Verursachers
umgehend zu beseitigen.
13. AUSFÜHRUNGSFREIGABEVERMERK
Die endgültige Ausführung darf nur nach Unterlagen, die
einen Ausführungsfreigabevermerk tragen, erfolgen.
Festgestellte Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen
der Planer hat der Bieter vor Ausführung der Arbeiten
mit der Bauleitung und dem Aufsteller zu klären.
14. WIEDERHOLTER ARBEITSEINSATZ
Bauseitig ist nicht zu gewährleisten, dass alle
Arbeiten zügig hintereinander ohne Unterbrechung
durchgeführt werden können. Auf den Baufortschritt
anderer Gewerke ist Rücksicht zu nehmen.
Schwierigkeiten, evtl. wiederholter Arbeitseinsatz,
mehrfache Einrüstung von Flächen und dgl. sind mit den
Angebotspreisen abgegolten und werden nicht gesondert
vergütet.
15. ERGÄNZENDE AUFTRAGNEHMERSEITIGE
LEISTUNGEN
15.1 Anfertigen der erforderlichen Revisions- und
Abrechnungszeichnungen. Sämtliche Aufmaß- und
Revisionsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung
einzureichen.
15.2 Der AN bekommt die nötigen Planunterlagen in
1-facher Form in Papier und in 1-facher Form digital
vom AG bereitgestellt. Jeder weitere Vervielfältigungen
sind durch den AN selbst zu tragen und auszuführen.
16. BAUTECHNISCHE ABNAHMEN
Alle für die Leistungen des AN erforderlichen
bautechnischen Abnahmen und TÜV-Abnahmen sowie die
Abnahmen mit den Behörden und den öffentlichen
Versorgungsträgern sind vom AN eigenverantwortlich
vorzubereiten und durchführen zu lassen. Die Bauleitung
ist zu diesen Abnahmen einzuladen. Die Kosten dieser
Abnahmen trägt der AN.
17. KOORDINATION MIT ANDEREN FIRMEN
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten
abzustimmen.Schnittstellen sind mit den jeweiligen
Firmen zu koordinieren.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist für den AN oder
einen durch ihn benannten Vertreter verpflichtend.
18. SCHLECHTWETTER
Erschwernisse während der Bauarbeiten durch
Witterungseinflüsse sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen, sie werden nicht besonders vergütet.
Evtl. auftretende wolkenbruchartige Regenfälle und ihre
Folgen während der Bauzeit gelten als typische
Gefahrenursache im Bauwesen, die weder als höhere
Gewalt, noch als unabwendbarer Umstand im Sinne der VOB
/ B sect; 7, anzusehen sind. Alle Schäden, die durch
Niederschlags- und Oberflächenwasser entstehen, sind
vom AN ohne Vergütung unverzüglich zu beseitigen. Aus
einer evtl. Verschlammung des Bodens kann der AN keine
Mehrkosten herleiten. Zudem haben Witterungseinflüsse
mit denen ortsüblich gerechnet werden muss keine, die
Ausführungstermine verlängernde, Wirkung.
19. AUSFÜHRUNGSBEGINN/ DAUER/ FERTIGSTELLUNG
Die Arbeiten sollen im Sommer 2023 beginnen und
sind gem. Terminplan (Anlage) fertigzustellen. Sollte
eine spätere Ausführungszeit erforderlich werden, muss
spätestens 5 Werktage nach Aufforderung durch die
Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mit der
Ausführung begonnen werden.
1. BAUSTELLE
ANLAGEN ANLAGEN
Grundrisse 1:50
Ansichten 1:50
Schnitte 1:50
Baustelleneinrichtungsplan
Plan Balkonlage
Plan Balkongestaltung
ANLAGEN
01 Aluminium-Fertigbalkone
01
Aluminium-Fertigbalkone
KONSTRUKTION, KALKULATION UND AUSFÜHRUNG: KONSTRUKTION, KALKULATION UND AUSFÜHRUNG:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die vollständige:
Lieferung und Montage von Aluminium-Fertigbalkone in
fix und
fertiger Arbeit. Alle Balkone liegen auf der
Innenhofseite der
Häuser. Die Wohnungen inkl. der Balkone mit seinen
Zugänge
sind nach DIN 18025 Teil 2 barrierefrei auszuführen.
Der Anbieter hat seine Balkon-Konstruktion so zu
wählen, dass
das anfallende Niederschlags- und Fassadenwasser
ordnungsgemäß und sicher abgeleitet wird.
Die hausseitigen Balkonauflager sind im Zuge der
Rohbauarbeiten auf / an der Geschossdecke oder an den
tragenden Aussenwandflächen gemäß den statischen
Erfordernissen zu montieren. Bei der Ausbildung des
hausseitigen Balkonauflagers ist die Wärmebrücke so
gering
wie möglich zu halten. Die Montage der Balkone erfolgt
nach
Fertigstellung der Fassadensanierung und der
Gerüstabrüstung. Besonders zu erwähnen an dieser
Stelle ist,
dass das Gebäude für den Denkmalschutz vorgesehen ist.
So
dass die zu erhaltende Bausubstanz nicht beschädigt
werden
soll.
Die Balkonaufstellflächen sind hofseitig frei
zugänglich. Falls
als notwendig angesehen, ist ein Kran, eine
Straßensperrung
sowie eine Sondernutzungserlaubnis in das Angebot
einzukalkulieren. Diese Kosten fallen zu Lasten des
Unternehmers.
Für Beschädigungungen an der fertigen Hausfassade, die
durch unsachgemäße Montage entstehen haftet der AN. Die
Leistung umfaßt die gebrauchsfertige Herstellung der
angebotenen Arbeit. Ausführung, Aufmaß und Abrechnung
der
Leistungen erfolgt auf Grundlage der VOB Teil C,
neueste
Fassung.
Grundlage für die Ausführung der Arbeiten sind die: die
Vorschriften der VOB, DIN 18306, neueste Fassung.
Ferner
sind die angebotenen Leistungen entsprechend den
gültigen
Fachvorschriften und allgemeinen Regeln der Technik
auszuführen.
KONSTRUKTION, KALKULATION UND AUSFÜHRUNG:
Aufgrund des Denkmalschutzes wurde das Aussehen der Aufgrund des Denkmalschutzes wurde das Aussehen der
Balkone mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Aus
diesem
Grund ist das Aussehen zwingend an das der vorhandenen
Balkonanlagen in der Dieselstraße, bzw. dem 1. BA
(Hellweg
84- 92) und dem 2. BA (Hellweg 72-82) anzupassen.
Die Farbe der Brüstungselemente ist jedoch heller als
in den
vorangegangenen Bauabschnitten.
Aufgrund des Denkmalschutzes wurde das Aussehen der
Die angegebene Konstruktion ist lediglich als Die angegebene Konstruktion ist lediglich als
Ausführungsvorschlag zu verstehen. Alternativen sind
möglich,
wobei hier nochmals auf die geforderte Optik
hingwiesen wird.
Die angegebene Konstruktion ist lediglich als
01.__.0001 Typ A (Einzelbalkon), ca. 2,70 x 2,00 m Ausbau Bauteil: Einzelbalkon
Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage
Außenabmessungen [m]: 2,70 x 2,00
Form: rechteckige Form auf 4 Stützen
Ausführung: aus stranggepressten Aluminium- Quadrat-
Profile
(100mm x 100mm)
Montage: die Gründung der Stützen erfolgt auf
Fundamenten,
sowie 2 thermisch getrennten Wandauflagern aus
Aluminium-Form-Profilen zur Einstellung der
Barrierefreiheit.
Hierauf wird ein zusätzlicher Längsträger, 220/100 mm
aus
Aluminium-Form-Profilen montiert, auf dem die
Aluminium-Plattform gelegt wird
Werkstoff Verbindungselemente: Edelstahl
Beschichtung Aluminiumprofile: farbbeschichtet in RAL 7042 Verkehrsgrau
Farbton: nach Wahl AG
Untersicht: mit gekantetem Aluminiumblech
Hinweis: Entwässerung der Balkone über Fallrohr bis OK
Gelände zu führen
Aluminium-Plattform:
Bauteile Plattform: bestehend aus Längs- und
Querträgern,
einer darauf gelegte Aluminiumwanne und einer
integrierten
Entwässerungsrinne mit Fallrohr
Gefälle: 1-2 %
Werkstoff Längs- und Querträger: stranggepresste
Aluminium-Form-Profile
Ausführung Plattform: Aluminium-Plattform wird auf dem
zusätzlichen Längsträger, sowie auf 2 thermisch
getrennten
Wandauflager befestigt.
Balkon-Oberboden aus Betonwerksteinplatten:
Farbe: hellgrau
Abmessungen [cm]: 40 x 40 x 4
Oberfläche: vergütet
Ausführung Kanten: allseitig gefast,
Ausführung Ober- und Unterseite: plangeschliffen
Montage Platten: lose verlegt auf trittschalldämmenden
Dichtungen mit stirnseitiger Rinnenentwässerung. Der
Lückenschluss zur Fassade besteht aus einem
Aluminiumprofil
mit Gummilippe und Kompriband.
Hinweis: zur Montage eines barrierefreien
Türaustrittes erhalten
die entlang der Balkontür verlaufende Werksteine eine
Ausklinkung. Die Montage des Bodenbelages auf dem
obersten Balkon erfolgt auf einem Ständerwerk von 100
mm
Höhe.
Balkongeländer aus Aluminium:
Bauteile Balkongeländer: Handlauf und Geländerstützen
als
Rechteckprofile, farbbeschichtet in RAL 7042 Verkehrsgrau. Befestigung Balkongeländer: erfolgt
an den
Längs- und Querträgern der Balkonkonstruktion
Hinweis: die seitlichen Querträger und der vordere
Längsträger
bleiben sichtbar
Brüstungselemente
Baustoff: als geschlossene Brüstung, Bekleidung aus Fundermax-Platten 0776 Betongrau NT (RAL 7042).
NCS S 4005-B20G
CMYK 36-23-30-8
Geländerhöhe [cm]: ca. 100,00
Farbton: nach Wahl AG
Hinweis zur Ausführung der Balkone: Die Balkone werden
jeweils in einem Turm á 4 Etagen (4-geschossig)
ausgeführt.
Die Stückanzahl bezieht sich auf einen Einzel- oder Doppelbalkon (Typ A/B = 4 Stützen, Typ C = 6 Stützen).
01.__.0001
Typ A (Einzelbalkon), ca. 2,70 x 2,00 m
8,00
St
01.__.0002 Typ B (Einzelbalkon), ca. 2,95 x 2,00 m Ausbau Bauteil: Einzel-Balkon
Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage
Außenabmessungen [m]: 2,95 x 2,00
Form: rechteckige Form auf 4 Stützen
Hinweis zur Ausführung der Balkone: Die Balkone werden
jeweils in einem Turm á 4 Etagen (4-geschossig)
ausgeführt.
Die Stückanzahl bezieht sich auf einen Einzel- oder Doppelbalkon (Typ A/B = 4 Stützen, Typ C = 6 Stützen).
Sonstige Leistung wie zuletzt im vollen Wortlaut
beschrieben.
01.__.0002
Typ B (Einzelbalkon), ca. 2,95 x 2,00 m
12,00
St
01.__.0003 Typ C (Doppelbalkon), ca. 5,80 x 2,00 m Ausbau Bauteil: Doppelbalkon
Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage
Außenabmessungen [m]: 5,80 x 2,00
Form: rechteckige Form auf 6 Stützen
Ausführung: aus stranggepressten Aluminium- Quadrat-
Profile
(100mm x 100mm)
beim Typ C mit 6 Stützen ausgeführt
Montage: die Gründung der 6 Stützen erfolgt auf
Fundamenten,
sowie 2 thermisch getrennten Wandauflagern aus
Aluminium-Form-Profilen zur Einstellung der
Barrierefreiheit.
Hierauf wird ein zusätzlicher Längsträger, 220/100 mm
aus
Aluminium-Form-Profilen montiert, auf dem die
Aluminium-Plattform gelegt wird.
Hinweis zur Ausführung der Balkone: Die Balkone werden
jeweils in einem Turm á 4 Etagen (4-geschossig)
ausgeführt.
Die Stückanzahl bezieht sich auf einen Einzel- oder Doppelbalkon (Typ A/B = 4 Stützen, Typ C = 6 Stützen).
Sonstige Leistung wie zuletzt im vollen Wortlaut
beschrieben.
01.__.0003
Typ C (Doppelbalkon), ca. 5,80 x 2,00 m
16,00
St
01.__.0004 Barrierefreie Türaustritte Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage eines
barrierefreien Türaustritts
Ausführung: bestehend aus Aluminium-Gitterrost oder
Tränenblech, auf Profillager in der zweiteiligen
Aluminium-Wanne.
Länge [mm]: ca. 1.440
01.__.0004
Barrierefreie Türaustritte
36,00
St
01.__.0005 Prüffähige statische Berechnung Prüffähige statische Berechnung
Die Erstellung muss nach EN 1090 erfolgen.
01.__.0005
Prüffähige statische Berechnung
1,00
Psch
01.__.0006 Arbeitsbühne/ Hebezeug Erforderliche Hebezeuge/ Arbeitsbühnen/
Teleskopstapler für
die Montage der Balkone und Konsolen.
01.__.0006
Arbeitsbühne/ Hebezeug
P
1,00
psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bauleiters des Auftraggebers ausgeführt werden.
Für Stundenlohnarbeiten sind nur Facharbeiter oder Helfer einzusetzen.
Höhere Stundensätze als die in gesonderter Position im Angebot genannten werden nicht vergütet. Für Auflösungen, Reisekosten, Wegegelder usw. erfolgt
keinerlei gesonderte Vergütung.
Bei Stundenlohnarbeiten muss der Auftragnehmer der Bauleitung täglich einen Bericht vorlegen, der
· die namentliche Aufstellung der Arbeitskräfte,
· deren Berufsbezeichnung
· die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden (Beginn und Ende der Arbeitszeit);
· die Bezeichnung der durchgeführten Arbeiten;
· die Angabe der verbrauchten Baustoffe und genutzten Arbeitsgeräte.
enthalten muss.
Unterschriften unter Stundenzetteln gelten nicht als Anerkenntnis. Sie bestätigen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf
02.__.0001 Facharbeiterstunden Gerüstbauer (Berufsgruppe IV) für besondere
Tagelohnarbeiten
auf Anweisung der örtlichen Bauleitung zum Nachweis.
02.__.0001
Facharbeiterstunden
E
1,00
h
02.__.0002 Helferstunden Gerüstbau-Helfer (Berufsgruppe VI) für besondere
Tagelohnarbeiten auf Anweisung der örtlichen
Bauleitung zum
Nachweis.
02.__.0002
Helferstunden
E
1,00
h
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