Balkonanlagen
Hellweg 48-58 (4. BA)
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. BAUSTELLE 1. BAUSTELLE Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Bebauung des 4. Bauabschnitts des Hellweges (Häuser 48-58) im Stadteil Flingern in Düsseldorf. Die Wohnanlage umfasste ursprünglich 48 Wohneinheiten. Die Häuser sind 4 -geschossig mit einem unausgebautem Dachgeschoss. Nach Komplettsanierung der Wohnanlage sollen 36 Wohnungen entstehen. Das Gebäude ist während der Baumaßnahme unbewohnt. Der Bieter sollte sich vor Abgabe des Angebotes an Ort und Stelle über Art, Umfang und evtl. Erschwernisse der auszuführenden Leistungen sowie über die Zufahrtsmöglichkeiten zum Gebäude hin überzeugen. Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen. 2. LAGERFLÄCHEN/ BAUSTELLENEINRICHTUNG Die räumlich eingeschränkten Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden nach Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt. Diese Lagerflächen sind zum Zwecke der kurzfristigen Zwischenlagerung nach Anweisung der Bauleitung des AG zu nutzen. Für die Absicherung der Flächen hat der AN zu sorgen. Die Plätze für Personal-, Geräte- und Abfallcontainer müssen mit der Bauleitung abgestimmt werden. Der AN hat ohne besondere Vergütung unaufgefordert und jeweils umgehend den Schmutz und Abfall zu entsorgen, der durch die von ihm geleisteten Arbeiten entstanden ist. Die Baustelle und sonstige benutzte Flächen sind sauber zu halten. Verunreinigungen/ Verschmutzungen der umliegenden Straßen sind umgehend zu entfernen. Die Belästigung im Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/ auf den Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und die Arbeitszeiten den gültigen Bestimmungen entsprechen müssen. Ausnahmen sind mit dem Bauherren, den Anwohnern und mit den zuständigen Behörden eigenverantwortlich abzustimmen. 3. BESONDERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG Da das Gebäude für den Denkmalschutz vorgesehen ist, sind die gesamten Arbeiten so durchzuführen, dass die zu erhaltende Bausubstanz nicht beschädigt wird. Alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gebäude und Anlagen sind auf Kosten des AN so zu treffen, dass es zu keinerlei Schäden kommt. Transporte zu und auf der Baustelle sind vor der Ausführung mit der Bauleitung des AG vor Ort abzustimmen. Belästigungen durch Lärm und Staub sind auf das Minimum zu beschränken, ggf. sind gesonderte Maßnahmen erforderlich. 4. SANITÄREINRICHTUNGEN/ VERSORGUNGSANSCHLÜSSE Versorgungsanschlüsse/ Sanitäreinrichtungen sind vorhanden und können genutzt werden. 5. WASSERVERSORGUNG Die Versorgung der Baustelle mit Brauchwasser erfolgt bauseits über einen bereitgestellten Wasseranschluss aus dem bestehenden Gebäude.Die Kosten werden mit 0,5% der Auftragssumme auf den AN umgelegt. 6. BAUSTROM Stromanschlüsse werden bauseits zur verfügung gestellt. Die Kosten werden mit 0,5% der Auftragssumme auf den AN umgelegt. 7. ENTSORGUNG Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)- z.B. Bau- und Abbruchabfälle, Erdaushub etc.- sind vorrangig zu verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei wird zwischen nicht überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen unterschieden. Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen müssen entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zugeführt werden. Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der Abrechnung liegt die VOB, neuester Fassung sowie die entsprechende DIN-Norm zugrunde. Auskünfte zu diesem Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und die Unteren Abfallwirtschaftsbehörden erteilen. Der Nachweis über die Entsorgung (gemäß der Nachweisverordnung) ist spätestens mit der Schlussrechnung zu erbringen. Die Entgelte für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 8. LEISTUNGSUMFANG 8.1 Neben den in den Technischen Vorbemerkungen aufgeführten Normen und Vorschriften gelten folgende Regelwerke: 1. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften 2. Sicherheitsregeln 3. Merkblätter des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften 4. Richtlinien der Hersteller 5. VOB/ B aktuelle Ausgabe 8.2 Alle Leistungen verstehen sich einschließlich aller Materiallieferungen, Transportleistungen, Arbeits- und Schutzgerüste und der erforderlichen Nebenleistungen, die zu einer gebrauchsfähigen Leistung gehören, unter Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften, sowie nach den anerkannten Regeln der Technik. 8.3 Evtl. auftretende Leistungen, die vorher nicht festgestellt und erfasst werden konnten, sind gesondert nachzuweisen, die Preise vorher bzw. sofort mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 8.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur vollen Leistung erforderlichen Unterlagen und Bedingungen zu prüfen und sich über die besonderen Verhältnisse in Bezug auf alle das Objekt betreffenden Randbedingungen Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht berücksichtigt. 8.5 Alle für die Durchführung seiner Arbeiten erheblichen Maß- und Mengenangaben sowie die Leistungsbeschreibung hat der AN vor Ausführungsbeginn eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Angaben der Ausführungsunterlagen zu vergleichen. 8.6 Die zur Verfügung gestellte Unterlagen werden Vertragsbestandteil (siehe Anlagen). Der AN hat vor Ausführung der Arbeiten die Übereinstimmung der Zeichnung mit der Örtlichkeit durch Aufmaß zu prüfen und etwaige Differenzen der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Bedenken gegen die geplante Konstruktion sind schriftlich einzureichen. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und übernimmt für die von ihm angebotene Konstruktion die uneingeschränkte Haftung. Vorleistungen, die nicht dem LV oder den Zeichnungen entsprechen oder Mängel haben, sind der Bauleitung sofort vor Ausführung der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. 8.7 Der AN benennt bei der Auftragserteilung schriftlich den für das Projekt verantwortlichen Bauleiter. Die Anwesenheit des verantwortlichen erfahrenen Vorarbeiters während der gesamten Ausführungszeit auf der Baustelle gehört zur Leistung des AN. 9. GÜTEÜBERWACHUNG Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechnend den betreffenden DIN-Normen vor Einbau zu erbringen. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellers einzubauen. Stoffe und Bauteile müssen sich in ungebrauchtem Zustand befinden. Die eingebauten Materialien sind anhand von Lieferscheinen nachzuweisen. 10. KORROSIONSSCHUTZ Sämtliche Materialien, die in das Bauwerk eingehen, müssen korrosionsgeschützt sein, auch wenn dies im LV nicht ausdrücklich erwähnt wird. Alle Stahlteile und Befestigungsmaterialien müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen oder galvanisch verzinkt ausgeführt werden. 11. LÄRMSCHUTZ Der Unternehmer hat alle Arbeiten mit Geräten auszuführen, die dem neuesten Stand des Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Schneidgeräte sind mit Schalleinhausungen zu umwehren. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. 12. SCHUTZ VORHANDENER BAUTEILE UND GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Vorhandene Bauteile, die sich im Arbeitsbereichs des AN befinden, sind umfassend für die gesamte Bauzeit gegen jegliche Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Sofern diese dennoch auftreten, sind sie, in Abstimmung mit der Bauleitung, auf Kosten des Verursachers umgehend zu beseitigen. 13. AUSFÜHRUNGSFREIGABEVERMERK Die endgültige Ausführung darf nur nach Unterlagen, die einen Ausführungsfreigabevermerk tragen, erfolgen. Festgestellte Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen der Planer hat der Bieter vor Ausführung der Arbeiten mit der Bauleitung und dem Aufsteller zu klären. 14. WIEDERHOLTER ARBEITSEINSATZ Bauseitig ist nicht zu gewährleisten, dass alle Arbeiten zügig hintereinander ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Auf den Baufortschritt anderer Gewerke ist Rücksicht zu nehmen. Schwierigkeiten, evtl. wiederholter Arbeitseinsatz, mehrfache Einrüstung von Flächen und dgl. sind mit den Angebotspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. 15. ERGÄNZENDE AUFTRAGNEHMERSEITIGE LEISTUNGEN 15.1 Anfertigen der erforderlichen Revisions- und Abrechnungszeichnungen. Sämtliche Aufmaß- und Revisionsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen. 15.2 Der AN bekommt die nötigen Planunterlagen in 1-facher Form in Papier und in 1-facher Form digital vom AG bereitgestellt. Jeder weitere Vervielfältigungen sind durch den AN selbst zu tragen und auszuführen. 16. BAUTECHNISCHE ABNAHMEN Alle für die Leistungen des AN erforderlichen bautechnischen Abnahmen und TÜV-Abnahmen sowie die Abnahmen mit den Behörden und den öffentlichen Versorgungsträgern sind vom AN eigenverantwortlich vorzubereiten und durchführen zu lassen. Die Bauleitung ist zu diesen Abnahmen einzuladen. Die Kosten dieser Abnahmen trägt der AN. 17. KOORDINATION MIT ANDEREN FIRMEN Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten abzustimmen.Schnittstellen sind mit den jeweiligen Firmen zu koordinieren. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist für den AN oder einen durch ihn benannten Vertreter verpflichtend. 18. SCHLECHTWETTER Erschwernisse während der Bauarbeiten durch Witterungseinflüsse sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen, sie werden nicht besonders vergütet. Evtl. auftretende wolkenbruchartige Regenfälle und ihre Folgen während der Bauzeit gelten als typische Gefahrenursache im Bauwesen, die weder als höhere Gewalt, noch als unabwendbarer Umstand im Sinne der VOB / B sect; 7, anzusehen sind. Alle Schäden, die durch Niederschlags- und Oberflächenwasser entstehen, sind vom AN ohne Vergütung unverzüglich zu beseitigen. Aus einer evtl. Verschlammung des Bodens kann der AN keine Mehrkosten herleiten. Zudem haben Witterungseinflüsse mit denen ortsüblich gerechnet werden muss keine, die Ausführungstermine verlängernde, Wirkung. 19. AUSFÜHRUNGSBEGINN/ DAUER/ FERTIGSTELLUNG Die Arbeiten sollen im Sommer 2023 beginnen und sind gem. Terminplan (Anlage) fertigzustellen. Sollte eine spätere Ausführungszeit erforderlich werden, muss spätestens 5 Werktage nach Aufforderung durch die Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mit der Ausführung begonnen werden.
1. BAUSTELLE
ANLAGEN ANLAGEN Grundrisse 1:50 Ansichten 1:50 Schnitte 1:50 Baustelleneinrichtungsplan Plan Balkonlage Plan Balkongestaltung
ANLAGEN
01 Aluminium-Fertigbalkone
01
Aluminium-Fertigbalkone
KONSTRUKTION, KALKULATION UND AUSFÜHRUNG: KONSTRUKTION, KALKULATION UND AUSFÜHRUNG: Gegenstand dieser Ausschreibung sind die vollständige: Lieferung und Montage von Aluminium-Fertigbalkone in fix und fertiger Arbeit. Alle Balkone liegen auf der Innenhofseite der Häuser. Die Wohnungen inkl. der Balkone mit seinen Zugänge sind nach DIN 18025 Teil 2 barrierefrei auszuführen. Der Anbieter hat seine Balkon-Konstruktion so zu wählen, dass das anfallende Niederschlags- und Fassadenwasser ordnungsgemäß und sicher abgeleitet wird. Die hausseitigen Balkonauflager sind im Zuge der Rohbauarbeiten auf / an der Geschossdecke oder an den tragenden Aussenwandflächen gemäß den statischen Erfordernissen zu montieren. Bei der Ausbildung des hausseitigen Balkonauflagers ist die Wärmebrücke so gering wie möglich zu halten. Die Montage der Balkone erfolgt nach Fertigstellung der Fassadensanierung und der Gerüstabrüstung. Besonders zu erwähnen an dieser Stelle ist, dass das Gebäude für den Denkmalschutz vorgesehen ist. So dass die zu erhaltende Bausubstanz nicht beschädigt werden soll. Die Balkonaufstellflächen sind hofseitig frei zugänglich. Falls als notwendig angesehen, ist ein Kran, eine Straßensperrung sowie eine Sondernutzungserlaubnis in das Angebot einzukalkulieren. Diese Kosten fallen zu Lasten des Unternehmers. Für Beschädigungungen an der fertigen Hausfassade, die durch unsachgemäße Montage entstehen haftet der AN. Die Leistung umfaßt die gebrauchsfertige Herstellung der angebotenen Arbeit. Ausführung, Aufmaß und Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Grundlage der VOB Teil C, neueste Fassung. Grundlage für die Ausführung der Arbeiten sind die: die Vorschriften der VOB, DIN 18306, neueste Fassung. Ferner sind die angebotenen Leistungen entsprechend den gültigen Fachvorschriften und allgemeinen Regeln der Technik auszuführen.
KONSTRUKTION, KALKULATION UND AUSFÜHRUNG:
Aufgrund des Denkmalschutzes wurde das Aussehen der Aufgrund des Denkmalschutzes wurde das Aussehen der Balkone mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Aus diesem Grund ist das Aussehen zwingend an das der vorhandenen Balkonanlagen in der Dieselstraße, bzw. dem 1. BA (Hellweg 84- 92)  und dem 2. BA (Hellweg 72-82) anzupassen. Die Farbe der Brüstungselemente ist jedoch heller als in den vorangegangenen Bauabschnitten.
Aufgrund des Denkmalschutzes wurde das Aussehen der
Die angegebene Konstruktion ist lediglich als Die angegebene Konstruktion ist lediglich als Ausführungsvorschlag zu verstehen. Alternativen sind möglich, wobei hier nochmals auf die geforderte Optik hingwiesen wird.
Die angegebene Konstruktion ist lediglich als
01.__.0001 Typ A (Einzelbalkon), ca. 2,70 x 2,00 m Ausbau Bauteil: Einzelbalkon Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage Außenabmessungen [m]: 2,70 x 2,00 Form: rechteckige Form auf 4 Stützen Ausführung: aus stranggepressten Aluminium- Quadrat- Profile (100mm x 100mm) Montage: die Gründung der Stützen erfolgt auf Fundamenten, sowie 2 thermisch getrennten Wandauflagern aus Aluminium-Form-Profilen zur Einstellung der Barrierefreiheit. Hierauf wird ein zusätzlicher Längsträger, 220/100 mm aus Aluminium-Form-Profilen montiert, auf dem die Aluminium-Plattform gelegt wird Werkstoff Verbindungselemente: Edelstahl Beschichtung Aluminiumprofile: farbbeschichtet in RAL 7042 Verkehrsgrau Farbton: nach Wahl AG Untersicht: mit gekantetem Aluminiumblech Hinweis: Entwässerung der Balkone über Fallrohr bis OK Gelände zu führen Aluminium-Plattform: Bauteile Plattform: bestehend aus Längs- und Querträgern, einer darauf gelegte Aluminiumwanne und einer integrierten Entwässerungsrinne mit Fallrohr Gefälle: 1-2 % Werkstoff Längs- und Querträger: stranggepresste Aluminium-Form-Profile Ausführung Plattform: Aluminium-Plattform wird auf dem zusätzlichen Längsträger, sowie auf 2 thermisch getrennten Wandauflager befestigt. Balkon-Oberboden aus Betonwerksteinplatten: Farbe: hellgrau Abmessungen [cm]: 40 x 40 x 4 Oberfläche: vergütet Ausführung Kanten: allseitig gefast, Ausführung Ober- und Unterseite: plangeschliffen Montage Platten: lose verlegt auf trittschalldämmenden Dichtungen mit stirnseitiger Rinnenentwässerung. Der Lückenschluss zur Fassade besteht aus einem Aluminiumprofil mit Gummilippe und Kompriband. Hinweis: zur Montage eines barrierefreien Türaustrittes erhalten die entlang der Balkontür verlaufende Werksteine eine Ausklinkung. Die Montage des Bodenbelages auf dem obersten Balkon erfolgt auf einem Ständerwerk von 100 mm Höhe. Balkongeländer aus Aluminium: Bauteile Balkongeländer: Handlauf und Geländerstützen als Rechteckprofile, farbbeschichtet in RAL 7042 Verkehrsgrau. Befestigung Balkongeländer: erfolgt an den Längs- und Querträgern der Balkonkonstruktion Hinweis: die seitlichen Querträger und der vordere Längsträger bleiben sichtbar Brüstungselemente Baustoff: als geschlossene Brüstung, Bekleidung aus Fundermax-Platten 0776 Betongrau NT (RAL 7042). NCS S 4005-B20G CMYK 36-23-30-8 Geländerhöhe [cm]: ca. 100,00 Farbton: nach Wahl AG Hinweis zur Ausführung der Balkone: Die Balkone werden jeweils in einem Turm á 4 Etagen (4-geschossig) ausgeführt. Die Stückanzahl bezieht sich auf einen Einzel- oder Doppelbalkon (Typ A/B = 4 Stützen, Typ C = 6 Stützen).
01.__.0001
Typ A (Einzelbalkon), ca. 2,70 x 2,00 m
8,00
St
01.__.0002 Typ B (Einzelbalkon), ca. 2,95 x 2,00 m Ausbau Bauteil: Einzel-Balkon Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage Außenabmessungen [m]: 2,95 x 2,00 Form: rechteckige Form auf 4 Stützen Hinweis zur Ausführung der Balkone: Die Balkone werden jeweils in einem Turm á 4 Etagen (4-geschossig) ausgeführt. Die Stückanzahl bezieht sich auf einen Einzel- oder Doppelbalkon (Typ A/B = 4 Stützen, Typ C = 6 Stützen). Sonstige Leistung wie zuletzt im vollen Wortlaut beschrieben.
01.__.0002
Typ B (Einzelbalkon), ca. 2,95 x 2,00 m
12,00
St
01.__.0003 Typ C (Doppelbalkon), ca. 5,80 x 2,00 m Ausbau Bauteil: Doppelbalkon Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage Außenabmessungen [m]: 5,80 x 2,00 Form: rechteckige Form auf 6 Stützen Ausführung: aus stranggepressten Aluminium- Quadrat- Profile (100mm x 100mm) beim Typ C mit 6 Stützen ausgeführt Montage: die Gründung der 6 Stützen erfolgt auf Fundamenten, sowie 2 thermisch getrennten Wandauflagern aus Aluminium-Form-Profilen zur Einstellung der Barrierefreiheit. Hierauf wird ein zusätzlicher Längsträger, 220/100 mm aus Aluminium-Form-Profilen montiert, auf dem die Aluminium-Plattform gelegt wird. Hinweis zur Ausführung der Balkone: Die Balkone werden jeweils in einem Turm á 4 Etagen (4-geschossig) ausgeführt. Die Stückanzahl bezieht sich auf einen Einzel- oder Doppelbalkon (Typ A/B = 4 Stützen, Typ C = 6 Stützen). Sonstige Leistung wie zuletzt im vollen Wortlaut beschrieben.
01.__.0003
Typ C (Doppelbalkon), ca. 5,80 x 2,00 m
16,00
St
01.__.0004 Barrierefreie Türaustritte Leistung: Fertigung, Lieferung und Montage eines barrierefreien Türaustritts Ausführung: bestehend aus Aluminium-Gitterrost oder Tränenblech, auf Profillager in der zweiteiligen Aluminium-Wanne. Länge [mm]: ca. 1.440
01.__.0004
Barrierefreie Türaustritte
36,00
St
01.__.0005 Prüffähige statische Berechnung Prüffähige statische Berechnung Die Erstellung muss nach EN 1090 erfolgen.
01.__.0005
Prüffähige statische Berechnung
1,00
Psch
01.__.0006 Arbeitsbühne/ Hebezeug Erforderliche Hebezeuge/ Arbeitsbühnen/ Teleskopstapler für die Montage der Balkone und Konsolen.
01.__.0006
Arbeitsbühne/ Hebezeug
P
1,00
psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bauleiters des Auftraggebers ausgeführt werden. Für Stundenlohnarbeiten sind nur Facharbeiter oder Helfer einzusetzen. Höhere Stundensätze als die in gesonderter Position im Angebot genannten werden nicht vergütet. Für Auflösungen, Reisekosten, Wegegelder usw. erfolgt keinerlei gesonderte Vergütung. Bei Stundenlohnarbeiten muss der Auftragnehmer der Bauleitung täglich einen Bericht vorlegen, der · die namentliche Aufstellung der Arbeitskräfte, · deren Berufsbezeichnung · die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden (Beginn und Ende der Arbeitszeit); · die Bezeichnung der durchgeführten Arbeiten; · die Angabe der verbrauchten Baustoffe und genutzten Arbeitsgeräte. enthalten muss. Unterschriften unter Stundenzetteln gelten nicht als Anerkenntnis. Sie bestätigen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf
02.__.0001 Facharbeiterstunden Gerüstbauer (Berufsgruppe IV) für besondere Tagelohnarbeiten auf Anweisung der örtlichen Bauleitung zum Nachweis.
02.__.0001
Facharbeiterstunden
E
1,00
h
02.__.0002 Helferstunden Gerüstbau-Helfer (Berufsgruppe VI) für besondere Tagelohnarbeiten auf Anweisung der örtlichen Bauleitung zum Nachweis.
02.__.0002
Helferstunden
E
1,00
h

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