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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 | Baubeschreibung | Hinweise | ZTV 1  Baustellensituation Das Grundstück und Areal ist grundsätzlich nur über die Max-Planck-Straße und die Heisenbergstraße erreichbar. Das Projekt ist in zwei Bauabschnitten (Bereich Tiefgarage 1 und 2) geplant. Wir weisen explizit darauf hin, dass es keine Verkehrsbehinderungen in der  geben darf. Die öffentlichen Straßenbereiche sind durch den AN sauber zu halten. Bauablauf: Ein Bauzeitenplan wird zur Verfügung gestellt; Detailablaufplan ist vom AN zu erstellen und mit dem AG abzustimmen.
01 | Baubeschreibung | Hinweise | ZTV
ZTV Spezialtiefbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Spezialtiefbauarbeiten 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18301: Bohrarbeiten, DIN 18302: Arbeiten zum Ausbau von Bohrungen, DIN 18303: Verbauarbeiten, DIN 18304: Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten, DIN 18309: Einpressarbeiten, DIN 18313: Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten DIN 18321: Düsenstrahlarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. 2Vorbereitung und Planung Der AN erstellt unabhängig von etwaigen Vorgaben des AG eine eigenständige Werkstatt- und Montageplanung auf Grundlage der von ihm erstellten Statik.. Der Prüfingenieur wird vom AG bestimmt und beauftragt. Verbau- und Sicherungsmaßnahmen, die einen Eingriff in den Grundwasserhaushalt darstellen, sind vom AN gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu berechnen, zu planen und rechtzeitig zu beantragen. Hierfür anfallende Genehmigungsgebühren gehen zulasten des AG, soweit nicht in an anderer Stelle abweichend beschrieben. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Allgemeine Hinweise Rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten besorgt der AN sich unaufgefordert die Kataster- und Leitungspläne des Baugrundstücks und ggf. der angrenzenden Flächen. Die Örtlichkeit ist durch den AN mit den Planunterlagen auf Übereinstimmung zu überprüfen. Ferner hat sich der AN vor Beginn der Erdarbeiten bei allen infrage kommenden Leitungsträgern über mögliche Leitungen zu informieren. Der AN hat einen speziellen Unbedenklichkeitsnachweis für alle verwendeten Stoffe und Zusätze zu führen, die in das Grundwasser gelangen können. Darüber hinaus holt der AN eigenverantwortlich alle zur Verwendbarkeit erforderlichen behördlichen Genehmigungen ein. Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn sind angrenzende Bauteile oder Gebäude vom AN eigenverantwortlich mit geeigneten Maßnahmen gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen, hierzu gehören auch entsprechende Bausicherungsmaßnahmen. Gegebenenfalls aus einem Altbestand vorhandene Mauerwerks- oder Betonwände und Fundamente sind im Bereich der geplanten neuen Bebauung restlos abzubrechen und auszuheben. Mehrtiefen sind gegebenenfalls zu verfüllen und zu verdichten. Der AG ist vor Beginn solcher Mehraufwendungen vom AN zu verständigen, um das Aufmaß des AN für solche Leistungen rechtzeitig vor Leistungserbringung durchzuführen. Für Aufmaße, die der AG nicht rechtzeitig vor Erbringung später verdeckter oder untergegangener Leistungen prüfen kann, erfolgt mangels Anspruchsgrundlage keine Vergütung. Unaufgefordert, spätestens jedoch auf Verlangen des AG, des Prüfingenieurs bzw. des Tiefbauamtes ist vom AN der Nachweis der Druckfestigkeit für verfüllte und verdichtete Bodenmassen unentgeltlich für den AG zu erbringen. Über die geforderte Tragfähigkeit der Gründungsebene ist ein Nachweis unter Zuhilfenahme eines vereidigten Sachverständigen für den Erd- oder Grundbau zu führen. Der AG errichtet alle für die Ersteinmessung der nachfolgenden Leistungen erforderlichen Absteckungen und Schnurgerüste. Der AN teilt dem AG die notwendigen Absteckungen mit einem Vorlauf von zwei Wochen mit. 3.2Bauverfahren Die Wahl des Bauverfahrens obliegt dem AN und ist mit dem AG vor Beginn der Ausführungsplanung unter Beteiligung eines Baugrundgutachters und Tragwerkplaners abzustimmen. Der Nachweis, dass das gewählte Bauverfahren bei gleichartigen Gegebenheiten erfolgreich eingesetzt wurde, ist in prüffähiger Form durch den AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu erbringen. 3.3Baugrubenverbau 3.3.1Konstruktionsaufbau Der vom AG vorgeschlagene Verbau ist aus den Verbauplänen sowie der Konstruktionsbeschreibung, soweit vorhanden, ersichtlich. Schlägt der AG keine Verbauart vor, so obliegt es dem AN, einen Verbau unter Berücksichtigung der Randbedingungen zu konzipieren. Verbau, der nicht in das Bauwerk integriert wird, ist vollständig zurückzubauen, Sämtliche Kosten, auch für Ablöse- oder Genehmigungsgebühren, die sich aus im Boden belassenen Verbauteilen ergeben, sind vom AN zu tragen, soweit ein vollständiger Rückbau des Verbaus beschrieben ist, jedoch nicht durchgeführt wird. Ein Belassen von Verbaubestandteilen im Boden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG zulässig. 3.3.2Rückbau des Verbaus Baugrubenverbau in Form von Trägerbohlwänden ist vom AN vollständig zurückzubauen bzw. zu ziehen. Die Aufwendungen für eine zum Rückbau von Verbau ggf. erforderliche nochmalige Baustelleneinrichtung sind vom AN mit in seine Preise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Sollen oder können Trägerbohlwände nicht vollständig zurückgebaut werden, so gelten folgende Mindest-Rückbauhöhen: Berliner Verbau: Ausbau bis 1,00 m unter geplante GOK, Bohrpfähle: Abspitzen bis 1,00 m unter geplante GOK. Die Ausführungspläne sind zu beachten (KG und TG). Zu erwartender Toleranzen bei der Baugrubenumschließung sind vom AN zu berücksichtigen, um zu vermeiden, dass bspw. Tiefgaragenstellplätze durch Maßveränderungen aus zulässigen Toleranzen in der Baugrubenumschließung nicht mehr die vorgeschriebenen Stellplatz-Mindestmaße einhalten. Dem AG ist rechtzeitig ein Rückbaukonzept vorzulegen, das mit dem Rohbau abzustimmen ist. 3.3.3Rückverankerungen Bei Anordnung von rückwärtigen Verankerungen sind die Abstimmung, Genehmigung und die Kostenübernahme mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke nur Sache des AN, wenn Abweichungen zu Vorgaben des AG oder eine vom AN selbst gewählte Art des Verbaus/Rückverankerung zur Ausführung kommen. 3.4Bohrarbeiten - falls g.g. 3.4.1Konstruktion - falls g.g. Falls Erforderlich ist der Nachweis der inneren Tragfähigkeit von Pfählen gehört zum Leistungsumfang des AN einschließlich der zugehörigen statischen Prüfung und der hierfür anfallenden Gebühren. 4Kampfmittel/historische Funde - falls g.g. Funde von Kampfmitteln (Bomben, Munition, Sprengkörper, Chemikalien) sind umgehend dem AG und den zuständigen Behörden zu melden. Der AN wird unverzüglich die nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Sollten vorgenannte Arbeiten bzw. Maßnahmen notwendig werden, so führen diese in keinem Falle zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Die Kampfmittelberäumung und Entfernung liegen im Verantwortungsbereich des AG.
ZTV Spezialtiefbauarbeiten
01 Trägerbohlwand-Verbau
01
Trägerbohlwand-Verbau
ARBEITSVORBEREITUNG
ARBEITSVORBEREITUNG
Ausführungsbeschreibung Berliner Verbau Trägerbohlwand, "Berliner Verbau" nach VOB DIN 18303, erschütterungsarm erstellt, Verbau ist für schweren Baustellenverkehr (SLW 60) im Abstand e< 1,50 m zu bemessen.
Ausführungsbeschreibung Berliner Verbau
01.__.__.0010 Baustelleneinrichtung Trägerbohlwand Baustelleneinrichtung (BE) für das Einbringen und Ziehen von Verbauträgern einschl. erforderlicher Hilfsmaßnahmen und Geräte. Sämtliche für die Arbeiten des AN erforderlichen Geräte und Maschinen für in nachfolgendenen Positionen beschriebenen Verbau aus Trägerbohlwand, ggf. auch einschl. Vergurtung. Leistungsumfang Anschlüsse oder provisorische Versorgung von Wasser und Strom, soweit vom AN für seine Arbeiten benötigt Personalräume und Sanitäre Anlagen, soweit vom AN für seine Mitarbeiter benötigt Anfuhr Material und Geräte Aufstellung, Umsetzen nach Erfordernis Vorhaltung der BE für die Dauer der Arbeiten Betrieb der BE für die Dauer der Arbeiten Abbau/Abtransport auch verteilt auf mehrere Freigaben
01.__.__.0010
Baustelleneinrichtung Trägerbohlwand
P
1,00
psch
01.__.__.0020 Baustraße für Bohrgerät Baustraße als Transport- und Bewegungsfläche für Bohrgerät. Leistungsumfang Oberboden lösen, seitliches lagern, andecken, d= 30 cm Anfuhr Einbau und Verdichten von RC-Material in benötigter Stärke, jedoch mind. 50cm wiederherrrichten der Baustraße nach Ausführungsende der Bohrpfahlarbeiten durch Auffüllen und Nachverdichten der Oberfläche RC Material geht in das Eigentum des AN über Zweck:Aufstell- und Bewegungsfläche für Bohrgerät Beanspruchung: Beanspr. vom AN eingesetztem Bohrgerät Vorleistung:Grundstück, wie es liegt Folgeleistung:Rückbau Baustraße durch AG oder in gesonderter Position Material:RC-Material Stärke:d= mind. 50 cm, nach Bemessung AN Einbauort:Transport- und Bewegungsfläche Bohrgerät
01.__.__.0020
Baustraße für Bohrgerät
E
1,00
m2
01.__.__.0030 statische Berechnung Trägerbohlwand Statische Berechnung als prüffähige Statik für den in nachfolgendenen Leistungspositionen beschriebenen Verbau, ggf. samt Gurtung und Ankerung. Leistungsumfang Ausführungszeichnungen und prüffähige statische Nachweise für Verbaumaßnahme unter Berücksichtigung der erforderlichen Bauzustände und Hilfsmaßnahmen Einreichung zur Prüfung und Genehmigung Überarbeitung unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse, sowie im Rahmen sonstiger Planfortschreibungen zur Genehmigung Erstellung Statik 3-fach Erstellung Ausführungszeichnungen 6-fach
01.__.__.0030
statische Berechnung Trägerbohlwand
P
1,00
psch
TRÄGERBOHLWAND BERLINER VERBAU, RÜCKBAU
TRÄGERBOHLWAND BERLINER VERBAU, RÜCKBAU
01.__.__.0040 Berliner Verbau, frei, Wandhöhe 4-7,5m, mit Rückbau Trägerbohlwand, "Berliner Verbau" nach VOB DIN 18303, als frei kragender Verbau. Die Bohlwände sind nach Abschluss der Arbeiten insgesamt und komplett wieder zu ziehen. Leistungsumfang Einbau der Träger Einbau der Bohlen und zeitgleicher Aushub Vergurtungskonstruktion zum Übertragen der Ankerkräfte auf die Verbauwand, in statisch erforderlicher Dimension. Einlegen von Ziehblechen- und Gurten Vorhaltung über die gesamte Bauzeit Rückbau, Ziehen des Verbaus Zweck:senkrechte Baugrubenumschließung Vorhalte-/Bauzeit:18 Wochen Abrechnung:freie Bohlwandhöhe (Sichtfläche) Einbauort:Bereich Baugrube Kellergeschoss und Tiefgarage
01.__.__.0040
Berliner Verbau, frei, Wandhöhe 4-7,5m, mit Rückbau
750,00
m2
EINBAUTEILE, SONSTIGES
EINBAUTEILE, SONSTIGES
01.__.__.0050 Injektionsanker Trägerbohlwand Injektionsanker als semi-temporäre Rückverankerung der zuvor beschriebenen Trägerbohlwände nach statischen Vorgaben. Leistungsumfang Herstellen der Löcher in Bohlen Einbau der Anker Herstellen Spannlager Spannen der Anker Lösen der Anker nach Aufforderung Rückbau und Entsorgung Spannlager und Spannelemente, nach Aufforderung durch den AG Verbleibdauer:Gesamte Bauphase Ankerlänge/St:ca. 3m (nach Statik) Abstand:nach Statik
01.__.__.0050
Injektionsanker Trägerbohlwand
E
1,00
St
01.__.__.0060 Ablösegebühr für Anker Einmalige, vom AN zu tragende Ablösegebühr für im Nachbarbaugrund, bzw. öffentlichem Grund verbleibende Injektionsanker. Die Anker werden nach Entspannung abgetrennt.
01.__.__.0060
Ablösegebühr für Anker
E
1,00
St
01.__.__.0070 Berliner Verbau, Vorhaltung Verlängerte Vorhaltung für Berliner Verbau über die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer hinaus. Abrechnung:Sichtfläche Trägerbohlwand ohne Einbindetiefe x Vorhaltedauer (in Wochen) Vorhaltedauer:1 Woche Beispielrechnung der Preisangabe für die Kalkulation: 750 m² x 1 Woche = 750 m2Wo. Abrechnung erfolgt nach nach tatsächlicher Standzeit der Vorhaltung.
01.__.__.0070
Berliner Verbau, Vorhaltung
E
750,00
m2WO
02 Regiearbeiten
02
Regiearbeiten
02.__.__.0010 Regiearbeitsstunden Regiearbeiten auf Anordnung des Bauherren oder der Bauleitung, gegen Nachweis und unterschriebenen Regieberichten. Der angegebene Preis als Regiestundensatz ist als Mischpreis für (Vorarbeiter, Facharbeiter und Helfer etc.) anzugeben.
02.__.__.0010
Regiearbeitsstunden
E
1,00
h
02.__.__.0020 Hydraulikbagger einschl. Fahrer Hydraulikbagger  einschl. Fahrer, mit Radfahrwerk, und Tieflöffel, Löffel-Korbinhalt 0,5 m3, auf Anordnung und zum Nachweis, betreiben.
02.__.__.0020
Hydraulikbagger einschl. Fahrer
E
1,00
h
02.__.__.0030 Mobilbagger Betreiben eines Mobilbaggers bis 3,5 to Betriebsgewicht, Grabtiefe mind. 3,0 m, mit Bedienung.
02.__.__.0030
Mobilbagger
E
1,00
h
02.__.__.0040 Minibagger Betreiben eines Minibaggers bis 2,5 to Betriebsgewicht, Grabtiefe mind. 1,50 m, mit Bedienung.
02.__.__.0040
Minibagger
E
1,00
h
02.__.__.0050 Radlader Betreiben eines Lader bis 5,0 to Einsatzgewicht, Schaufelinhalt bis 0,75 m³, mit Bedienung.
02.__.__.0050
Radlader
E
1,00
h
02.__.__.0060 Rüttelplatte 0,5-0,8 to Betreiben einer Rüttelplatte 0,5-0,8 to mit Bedienung.
02.__.__.0060
Rüttelplatte 0,5-0,8 to
E
1,00
h
02.__.__.0070 Elektrohammer Betreiben eines Elektrohammers, Abbruchleistung bis 1000 kg/h, mit Bedienung.
02.__.__.0070
Elektrohammer
E
1,00
h
02.__.__.0080 LKW-Nutzlast 5 to Betreiben eines LKW (Nutzlast 5 to) mit Bedienung.
02.__.__.0080
LKW-Nutzlast 5 to
E
1,00
h
02.__.__.0090 LKW-Nutzlast 11 to Betreiben eines LKW (Nutzlast 11 to) mit Bedienung.
02.__.__.0090
LKW-Nutzlast 11 to
E
1,00
h
02.__.__.0100 Fertigbeton liefern Fertigbeton liefern.
02.__.__.0100
Fertigbeton liefern
E
1,00
m3
02.__.__.0110 Splitt 3-5 liefern Splitt 3-5 mm liefern
02.__.__.0110
Splitt 3-5 liefern
E
1,00
m3

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