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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung 1. Baubeschreibung:
1.1 Allgemeines zum Bauvorhaben:
Das Bauvorhaben "heise.flats" umfasst den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 116 Wohneinheiten sowie zwei Tiefgaragen mit 122 PKW-Stellplätzen am Standort Heisenbergstraße 2-14 in 85435 Erding. Die Wohnungen werden im Einzelvertrieb zum Kauf als Kapitalanlage angeboten. Das Wohnquartier bietet moderne Wohnungen, 148 Fahrradabstellplätze, mehrere Lastenrad- und Behindertenstellplätze, sowie zwei Kinderspielplätze und großzügige Freianlagen.
Die Gebäude werden nach dem KfW-Standard "Klimafreundliches Wohngebäude" mit Effizienzhaus-Stufe 40 und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) errichtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Zur Ausstattung gehören Smart Home-Systeme, Fußbodenheizung, außenliegende elektrische Rollläden, digitale Schließsysteme, moderne Einbauküchen sowie barrierefreie Zugänge gemäß Landesbauordnung. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe pro Haus, während die Warmwasseraufbereitung zentral über Fernwärme gewährleistet wird. Zusätzlich sorgen Photovoltaikanlagen für die Versorgung eines Teils des Allgemeinstroms.
Die Baugenehmigung liegt seit September 2025 vor. Im Juli 2026 wurde mit den Bauarbeiten am nördlichen Haus 1 / Tiefgarage 1 begonnen.
Die Häuser 2, 3 und 4, die baulich mit der Tiefgarage 2 verbunden sind, folgen als 2. Bauabschnitt.
Die Pfasterarbeiten in den beiden Tiefgaragen 1 und 2 werden also nicht gleichzeitig bzw. in einem Zug ausgeführt. Es ist beim Arbeitsablauf von zwei sich nicht überlappende Ausführungszeitfenstern für die Tiefgaragen 1 und 2 auszugehen. Das ist entsprechend bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
1.2 Lage der Baustelle:
Die Baustelle befindet sich in zentraler Lage im Ortsteil Altenerding in einem Wohn- und Gewerbegebiet.
Das ca. 5.379 qm große Grundstück umfasst die Flurnummern 473/4, 473/5 und 473/6 in der Gemarkung Altenerding.
Im Süden grenzt es an die Max-Planck-Straße, welches die Haupterschließungsstraße für das Quartier ist. Im Westen grenzt das Grundstück an die Paul-Heise-Straße, die von der übergeordneten Max-Planck-Straße nach Norden abgehend abzweigt. Sie endet nach rund 75 Metern auf der Höhe zwischen Haus 1 und Haus 2 mit einem Wendehammer.
Im Bereich dieses Wendehammers erfolgt die Zufahrt zur nördlichen Tiefgarage 1, die Zufahrt zur südlichen Tiefgarage 2 erfolgt bereits rund 30 Meter vorher.
Die Anfahrt zu den Baubereichen für die in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten innerhalb der beiden Tiefgaragen erfolgt also immer von der Max-Planck-Straße kommend über die Paul-Heise-Straße.
1.3 Beschreibung der Arbeitsbereiche:
Die beiden Tiefgaragen sind getrennte Einheiten - jeweils mit eigener Zufahrt über eine eingehauste einspurige Zufahrtsrampe.
Die Grundfläche der beiden Tiefgaragen einschl. Rampen, Fahrbereiche und Parkflächen beträgt jeweils ca. 1.060 m².
Die Tiefgaragen verfügen teils über konventionelle Stellplätze, ferner auch über Duplexparker auf doppelstöckigen Plattformen, die angehoben bzw. abgesenkt werden. Im Bereich der Duplexparker sind daher entsprechende Gruben vorgesehen, die unterseits eine Stahlbeton-Bodenplatte aufweisen.
Die Abfahrtsrampen, die Fahrflächen, sowie die Flächen mit konventionellen Stellplätzen, sind dagegen nicht mit einer baulichen Bodenplatte versehen - sprich: Sie sind nach unten hin offen bzw. gründen auf dem gewachsenen Boden bzw. einer aufgebrachten Lage von verdichtungs- und sickerfähigem Füllboden.
Die lagenweise Einbringung und Verdichtung des Füllbodens erfolgt durch einen Vorunternehmer auf einer näherungsweisen Höhe von OK-Belag abzügl. Gesamtdicke des gem. diesem Leistungsverzeichnis einzubringenden Oberbaus.
Auf diesen Bereichen ohne Bodenplatte sind die in diesem LV beschriebenen Tragschichten und Pflasterdecken einzubringen.
Die zu pflasternde Gesamtfläche in der TG1 (abzügl. der Duplexparkergruben) umfasst ca. 885 m², in der TG2 (hier sind anteilig mehr Duplexparker) sind es ca. 570 m².
Die zu erstellenden Belagsflächen sind auf Nutzungskategorie N2 gem. ZTV Wegebau ausgelegt, also befahrbare Flächenbefestigungen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen.
Die beiden Tiefgarage werden jeweils über eine 2,80 Meter breite, ca. 25 Meter lange und mit bis zu 17,2 % geneigte einspurige Rampe erschlossen (Verkehrsregelung später über Ampelschaltung).
Die Einfahrtsöffnung der Einhausung oben beim Rolltor hat eine lichte Weite von 2,50 m, sowie eine finale Einfahrtshöhe von 2,10 m zwischen fertiger OK-Pflasterbelag und UK-Sturz. Innerhalb der Einhausungen im Bereich der Rampe beträgt die finale Durchfahrtshöhe ab fertiger OK-Pflasterbelag ebenfalls mindestens 2,10 m.
Die lichte Höhe von OK-fertiger Belag bis UK-Decke innerhalb der Tiefgaragen im Bereich von Fahrspuren und konventionelle Stellplätzen beträgt überwiegend 3,0 m, im Bereich von Unterzügen verringert sich diese Höhe auf ein Maß von bis minimal 2,20 m.
Zu Beginn der Arbeiten sind freilich um das Maß der Dicke des einzubringenden Oberbaus (Tragschichten + Pflasterbelag in Bettung) jeweils größere lichte Höhen gegeben.
Bei der Auswahl der für die Durchführung einzusetzenden Maschinen und Geräte sind die besonderen Gegebenheit innerhalb der Tiefgaragen mit sehr geringer lichter Höhe - insbesondere unter Unterzügen, Rohrleitungen oder Lüftungskanälen - vom Auftragnehmer zu beachten.
Der Schwenkbereich von fahrbaren Geräten ist durch Stützen, Wände und die niedrige Decke massiv eingeschränkt. Es besteht akute Kollisionsgefahr mit der Gebäudestruktur oder der Haustechnik (Regenwasserleitungen, Kabeltrassen, etc.) Großgeräte scheiden daher völlig aus. Es dürfen nur extrem kompakte Maschinen (Minibagger, Kompaktlader, Mikrodumper) eingesetzt werden.
Für die verwendeten Geräte gilt ferner ein Verbrennerverbot - Maschinen mit herkömmlichen Diesel- oder Benzinmotoren dürfen innerhalb der Tiefgaragen nicht eingesetzt werden. Es sind ausnahmslos emissionsfreie Elektro- oder Akkubaumaschinen (z. B. Elektro-Minibagger, E-Dumper) zu verwenden und einzukalkulieren.
Für die vom Auftragnehmer gemäß diesem LV auszuführenden Bauarbeiten in den Tiefgaragen erforderliche ordnungsgemäße Beleuchtung hat der AN eigenverantwortlich zu sorgen. Es müssen entsprechende schatten- und blendfreie Zusatzbeleuchtungen (z. B. LED-Baustrahler) installiert werden. Die Kosten für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beleuchtung werden nicht gesondert vergütet - sie sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren.
Die aufgehenden Wände und Pfeiler innerhalb der Tiefgarage sind bis 50 cm über fertiger OK-Belag mit einer flexiblen rissüberbrückenden Beschichtung versehen, die Wände und Fundamente aus Beton vor Feuchte- und Chlorid-Eintrag schützt. Diese Beschichtungen dürfen im Zuge der Durchführung der Arbeiten nicht beschädigt werden.
Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen auf dem Baugrundstück werden von der Bauleitung zugewiesen.
Während der Ausführung der Pflasterarbeiten in den Tiefgaragen laufen die Ausbaugewerke des Hochbaus parallel.
Diese Rahmenbedingungen und Beschränkungen sind bei der Kalkulation der in der Tiefgarage auszuführenden Arbeiten zu berücksichtigen und einzupreisen.
1.3 Beschreibung der ausgeschriebenen Arbeiten:
In den beiden Tiefgaragen ist in den nicht mit einer Stahlbeton-Bodenplatte versehenen Flächen der Rampen, der Fahrspuren und der konventionellen Stellplätze ein Pflasterbelag aus Doppelverbundpflaster (H-Verbund) einschließlich notwendiger Einfasssungszeilen und Borde einzubauen.
Durch das Vorgewerk wird verdichtungs- und versickerungsfähiger Füllboden lagenweise eingebracht und verdichtet und grob auf auf Höhe Baugrundplanum planiert.
Das so gegebene Rohplanum ist gemäß den Vorgaben an das finale Baugrundplanum nachzuarbeiten und nochmals zu verdichten.
Die Gesamtdicke des gem. diesem LVs einzubringenden Oberbaus beträgt im Bereich der beiden Zufahrtsrampen 40 cm, innerhalb der unteren Ebene der Tiefgarage beträgt die Dicke 35 cm (siehe Ausführungsplan Regelschnitte).
Auf das fachgerecht vorbereite Baugrundplanum sind die Tragschichten aus Bruchsteingemisch lagenweise aufzubringen und zu verdichten.
Randlich längs aufgehender Wände und um freistehende Pfeiler, die mit einer abdichtenden Beschichtung versehen sind, sind Randzeilen aus quadratischem Betonpflaster in Betonbettung zu setzen. Diese starren Zeilen verhindern das Einwirken von Kräften aus Brems- und Lenkbewegungen und damit verbundenem Schadpotential auf die Beschichtung. Zwischen beschichteter Wand und der Pflasterzeile wird zudem eine Schutzlage eingebaut. Diese Lage wird auch auf unter die Belagsflächen horizontal auskragenden Fundamenten aufgebraucht, hier dartunter zusätzlich eine zweilage dünne PE-Folie als Gleitlage.
Im Bereich der Rampe wird beidseitig ein Beton-Hochbord mit Anlauf als Schrammbord gesetzt. Um Schäden am Belag durch Schubkräfte im Bereich der Rampen entgegen zu wirken, werden hier in Abständen von ca. 4,32 m (Rastermaß des Verbundpflaster-Belags) Beton-Tiefbordsteine quer zur Fahrtrichtung eingebaut.
Unmittelbar vor der Einfahrtsöffnung in der Rampeneinhausung wird am Beginn der Rampe eine leistungsfähige Kastenrinne DN 200 mit Gußrost und lärmdämpfender Einlage versetzt, im Abstand von ca. 4,5 m folgt innerhalb der Einhausung eine zweit Kastenrinne gleicher Ausführung um restliches eingetragenes Schleppwasser aufzufangen und am Weiterlaufen über die Rampe nach unten zu hindern.
Die Rinnenstränge sind jeweils mit einem System-Ablaufkasten zu versehen. Der Anschluss erfolgt mittels Leitungen DN 150 aus KG 2000 an die vom Kanalbauer herangeführten Anschlussleitungen.
Die flächigen Beläge in ungebundener Bettung aus Splitt-Brechsandgemisch werden stets zwischen vorab erstellter Pflasterzeilen oder Borde verlegt. Es kommen hier System-Doppelverbund-Pflastersteine (H-Verbundsteine) zum Einsatz.
Im Bereich der Zufahrtsrampen wird das Pflaster im Gefälle mit bis zu 17,2 % Neigung verlegt. Am Anfang und Ende der Rampen sind die Pflasterflächen entsprechend den Planvorgaben auszurunden.
Auf den unteren Ebenen der Tiefgaragen wird der Pflasterbelag ohne Gefälle verlegt.
Die Pflasterverlegung im Verband erfolgt grundsätzlich so, dass die längeren Fugen quer zur jeweiligen Hauptfahrtrichtung verlaufen.
An den im Ausführungsplan definierten Anlegekanten längs kommen sogenannte Anfangssteine als durchgehende Reihe zum Einsatz. An den definierten Anlegekanten quer werden in jeder 2. Reihe sogeannnte Halbsteine eingelegt. Bei den definierten Kanten mit Richtungswechsel treffen Anfangssteine und Halbsteine aufeinander (siehe auch Details). Entsprechend dieser Vorgaben werden an den genannten Kanten keine Einpassarbeiten durch Schnitte notwendig.
Alle verwendeten Mineralstoffe für Bettung und Fugen müssen den definierten Anforderungen der vereinbarten Regelwerke entsprechen und geeignet für die Anforderungen der Nutzungskategorie 2 / ZTV-Wegebau sein.
Fugen- und Bettungsstoffe müssen aufeinander abgestimmt und filterstabil sein.
Die ungebundenen Fugen des erstellten Pflasterbelags sind in den ersten 6 Monaten nach Verkehrsfreigabe regelmäßig zu überprüfen und ggfs. nachzusanden.
Für die Verlegung sind die Ausführungspläne ("Pflasterbelagsflächen Tiefgaragen"´+ "Regelschnitte und Details Pflasterbelag Tiefgaragen") zwingend zu beachten.
Einpassarbeiten durch Schnitt sind soweit als möglich zu vermeiden. Entsprechend sind im Plan Anfangspunkte und Ansatzkanten für die Verlegung vorgegeben.
Das Gesamtraster der Verlegung muss nach ZTV Pflaster durch vorheriges Auslegen von Steinreihen ermittelt bzw. überprüft werden. Die im Werkplan angegebenen Maße sind näherungsweise anhand der Rastermaße aus Datenblättern errechnet - diese sind vor Ort zu verifizieren und ggfs. anzupassen.
Dabei werden Steinreihen zur Prüfung des Verbandes ("Schnurzeile") ausgelegt. Dies stellt einen entscheidender Zwischenschritt dar, der vom Auftragnehmer unaufgefordert und eigenverantwortlich vorzusehen ist. Das Trockenlegen einer Probereihe stellt sicher, dass das gewählte Verlegemuster (der Verband) exakt aufgeht, die Fugenbreiten gleichmäßig bleiben und unnötiger Verschnitt verhindert wird.
Rastermaße mit regelgerechten oder systembedingten Fugenbreiten sind einzuhalten. Pflastersteine haben herstellungsbedingte Toleranzen. Das Auslegen zeigt das tatsächliche Maß inklusive der erforderlichen Fugenbreite. Insbesondere für den vorab erfolgenden Einbau von einfassenden Pflasterzeilen oder Borden ist die vorherige Ermittlung der exakten lichten Weite zwischen den Einfassungen wichtig, um unnötige Schnitte auszuschließen.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass an den Rändern keine zu kleinen und damit instabilen Steinstücke eingepasst werden müssen.
Beim Verlegen ist die Fläche in Abständen von 2 m auszurichten und auf Einhaltung der Rastermaße, Fugenverläufe und die Rechtwinkligkeit zu überprüfen.
Mehrkosten durch zusätzliche Einpassarbeiten durch Schnitt der Pflastersteine, die durch Nichtbeachtung der vorgenannten Festlegungen verursacht werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
1.4 Aufstellung wesentlicher Teilleistungen:
Wesentliche Einzelleistungen sind:
Baugrund planieren und verdichten ca. 1.520 m²
Gleitlage ca. 250 m²
Schutzlage Noppenfolie ca. 450 m²
Ungebundene Tragschicht (D: 23 cm) ca. 1.320 m³
Ungebundene Tragschicht (D: 26 cm) ca. 185 m³
Beton-Bordstein mit Anlauf ca. 95 m
Beton-Kantensteine als Tiefbord ca. 37 m
Einfassungzeile aus Betonpflaster ca. 510 m
Flächenbelag aus Verbundpflaster (H-Verbund) ca. 1.220 m²
Rampenbelag aus Verbundpflaster (H-Verbund) ca. 160 m²
Schnittkante Verbundpflaster (D: 8-10 cm) ca. 400 m²
Regenwasserleitungen KG 200 - DN 150 ca. 40 m
Kastenrinne DN 200 Beton mit Gußrost ca. 11,5 m
1. Baubeschreibung
2. Technische Vertragsbedingungen 2. Technische Vertragsbedingungen:
2.1 Allgemeine Hinweise:
Die nachfolgend aufgeführten Technischen Vertragsbedingungen gelten für den gesamten Leistungsbereich dieses Leistungsverzeichnisses; alle Arbeiten sind fachgerecht, gemäß den gültigen Normen und den geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Richtlinien auszuführen, ohne dass diese in den Positionstexten explizit erwähnt sein müssen.
Bei der Ausführung und Kalkulation sind die zur Ausführung der Leistungen selbst gehörenden und zum Zeitpunkt der Ausschreibung geltenden 'Gewerkenormen' der VOB/C (DIN 18299 ff) und die dort aufgeführten gültigen Fachnormen, Richtlinien und Regelungen zu beachten. Zu beachten ist ebenfalls die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde.
Die anerkannten Regeln der Technik und die Richtlinien der jeweiligen Gewerke und deren Verbände sind bei der Ausführung zu Grunde zu legen. Abweichungen von Festlegungen der VOB, Vorschriften, Normen, Richtlinien und Regeln sind nur in schriftlich begründeten und vom AG genehmigten Fällen zulässig. Abweichungen stellen immer eine Ausnahme dar.
Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten vorrangig zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen. Innerhalb der Kategorien gelten sie entsprechend der Reihenfolge, in der sie aufgelistet sind.
Enthalten die Bestimmungen Widersprüche, ist der AN verpflichtet, im Zweifelsfall umgehend und vorab eine Klärung durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigten herbeizuführen.
Folgende Normen, Regelwerke, Richtlinien und Vorschriften werden technische Vertragsbedingungen:
2.2 Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
VOB Fassung 2019 + VOB-Egänzungsband 2023, Teil C
mit allen dort erfaßten ATV-Normen (DIN 18299 - DIN 18459), sowie den zugehörigen Fachnormen
Auf die Beachtung folgender ATVs und Fachnormen sei nochmals besonders hingewiesen:
DIN 18 318
Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Pflasterbeläge in ungebundener Ausführung,
Einfassungen
DIN 18 320
Landschaftsbauarbeiten
DIN 18 196
Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke
DIN 18336
Abdichtungsarbeiten
DIN 18338
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18 531
Dachabdichtungen
DIN 18 532
Abdichtung für befahrbare Verkehrsflächen
DIN 18 533
Abdichtung für erdberührte Bauteile
2.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Folgende Regelwerke, Richtlinien, Merkblätter und Qualitätsanforderungen
in der - falls abweichend zur angegebenen Ausgabe - gültigen Fassung:
ZTV-Wegebau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von
Flächen des Straßenverkehrs
Hrsg: FLL, Ausgabe 2022
ZTV-SoB-StB 04
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
Hrsg: FGSV, Ausgabe 2004 / Fassung 2007
TL SoB-StB 20
Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne
Bindemittel m Straßenbau
Hrsg: FGSV, Ausgabe 2020
TL G SoB-StB 20/23
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne
Bindemittel im Straßenbau;
Teil: Güteüberwachung
Hrsg: FGSV, Ausgabe 2020 / Fassung 2023
TL Min-StB 2000
Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau
Hrsg: FGSV 699, Ausgabe 2000
TP Gestein-Stb
Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau
Hrsg: FGSV 610, Ausgabe2008 / Stand 2024
TL Gestein StB 04/07
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
Hrsg: FGSV 613, Ausgabe 2004 / Fassung 2018
ZTV Pflaster-StB 20
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken,
Plattenbelägen und Einfassungen
Hrsg: FGSV, Ausgabe 2020
TL Pflaster-StB 06/15
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und
Einfassungen
Hrsg: FGSV, Ausgabe 2006 / Fassung 2015
ZTV P-StB 2000
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Pflasterdecken und
Plattenbelägen
Hrsg: FGSV, Ausgabe 2000
DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen"
Hrsg.: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.
Fassung Januar 2018, aktualisierter Nachdruck September 2022
Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflaster- und Plattenbelägen
Teil 1: Regelbauweise (Ungebundene Ausführung)
Hrsg: FGSV 618/1, Ausgabe 2024
Merkblatt Pflasterdecken und Plattenbeläge aus Naturstein für Verkehrsflächen DNV, Würzburg, Stand: April 2000
Richtlinie Fassadensockelputz / Aussenanlage
Hrsg.: Gemeinsame Richtlinie der Berufsverbände:
SAF-Verband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg
Verband Garten-, Landschafts- u. Sportplatzbau Baden-Württemberg e.V.
4. überarbeitete Auflage 2024
Enthalten die vorgenannten Bestimmungen Widersprüche unter sich, gelten sie vorrangig gemäß der angegebenen Reihenfolge. Gleichwohl ist der AN verpflichtet, im Zweifelsfall eine Klärung durch den AG bzw. dessen Bevollmächtigten vorab herbeizuführen.
Wichtiger Hinweis zur Verlegung der Pflasterbeläge:
Das Gesamtraster der Verlegung muss nach ZTV Pflaster durch vorheriges Auslegen von Steinreihen ermittelt werden.
Das Verlegemuster der vertragsgegenständlichen Platten- und Pflasterbeläge wurde so geplant, dass zwischen parallelen Belagseinfassungen
(Borde, Pflasterzeilen, Stahlbänder, Rinnen, etc.) im Regelfall keine Schneidearbeiten erforderlich sind.
Ein randliches Einpassen an den Rändern oder zwischen den Borden in mit Platten- oder Pflasterbelägen ist folglich durch oben beschriebenes
vorheriges Überprüfen der exakten einzuhaltenden lichten Weiten nicht notwendig bzw. zu vermeiden. Schneidearbeiten, die durch Missachtung dieses Hinweises notwendig werden, werden nicht vergütet.
2.4 Unfallverhütungsvorschriften
Die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, die von den Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften) herausgegeben werden, ist verpflichtend.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner zur Erfüllung der Obliegenheiten aus der Betriebshaftpflicht. Er nennt vor Auftragserteilung dem AG den Sicherheitsbeauftragten seines Unternehmens.
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen und sonstigen Maßnahmen, ausschließlich unter eigener
Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen.
2.5 Erkundigungs- und Sicherungspflicht des AN im Bereich von Ver- und Entsorgungsanlagen
Vor jeder Durchführung von Erdarbeiten - insbesondere im Bereich öffentlicher Wege und Straßen, aber auch auf Privatgrund - hat der Auftragnehmer mit unterirdischen Versorgungsanlagen (Kabel- und Rohrleitungsanlagen) zu rechnen. Er ist verpflichtet, eine Beschädigung an Versorgungsanlagen oder eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Mitarbeiter und/oder beauftragte Subunternehmer sind entsprechend zu unterweisen und zu beaufsichtigen.
Der Bestand und die Betriebssicherheit der Versorgungsanlagen sind während und nach Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.
Für den Bauunternehmer besteht, nach Rechtsprechung des Bundesgerichts- hofes, vor Durchführung von Erdarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen eine Erkundigungs- und Sicherungspflicht.
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen sind die betroffenen Versorgungsunternehmen über den Umfang der Arbeiten zu informieren.
Eine entsprechende Planauskunft über die Lage von unterirdischen (und oberirdischen) Versorgungsleitungen ist einzuholen.
Das Planwerk ist auf der Baustelle vorzuhalten und muss jeder bautätigen Person zugänglich sein. Die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
Sollte die lokale Erkundung von Lage, Verlauf und Einbautiefe von Leitungen vor Ort nach Rücksprache mit den Versorgungsträgern erforderlich sein, ist dies ggfs. durch Anlegen von Suchgräben durchzuführen. Auch für solche Suchgräben in Handschachtung ist eine Leistungsposition im Leistungsverzeichnis vorhanden.
Werden Kabel oder Rohrleitungen gefunden, die nicht in den Bestandsplänen eingezeichnet sind, ist dies sofort zu melden.
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich vor der Durchführung von Tiefbauarbeiten nach Existenz und Verlauf unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu erkundigen. An diese Erkundigungspflicht sind strenge Anforderungen gestellt. Bei Verstößen droht die Haftung für den Schaden an den Leitungen, Versorgungsunterbrechungen und sogar strafrechtliche Verfolgung.
Versorgungsanlagen dienen der öffentlichen Energieversorgung und sind vor Beschädigung bzw. vor äußeren Einwirkungen zu schützen.
Neben den jeweiligen Sicherheitshinweisen der Versorgungsträger gelten unter anderem die folgenden Regelungen in den jeweils aktuell gültigen Fassungen:
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" DGUV-Vorschrift 3
"Bauarbeiten"
DGUV-Vorschrift 38 (bisher BGV C22)
"Betreiben von Erdbaumaschinen"
DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.12
"Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen"
DGUV Information 203-017
"Betrieb von elektrischen Anlagen"
DIN VDE 0105-100
Vorschriften der DVGW (Dt. Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.)
"Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen" DVGWHinweis GW129
"Bauunternehmen im Leitungstiefbau-Mindestanforderung" DVGW-Arbeitsblatt GW381
Vorschriften d. BDEW (Bundesverb. d. Energie- u.Wasserwirtschaft e.V.)
2. Technische Vertragsbedingungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen Baustelle einrichten:
Vollständige Einrichtung der Baustelle nach Maßgabe der in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Leistungen für die Dauer der Baumaßnahme mit allen, für den Baubetrieb notwendigen Anlagen, Maschinen und Geräten.
Dazu gehören auch:
a: Herrichten der Baustelleneinrichtungs- und Lagerplätze
samt Zufahrten,
b: Aufstellen beheizbarer Tagesunterkünfte, Magazine,
hygienische Anlagen.
c: Herstellen der speziell hierfür erforderlichen Strom- und
Wasseranschlüsse und der Entwässerungsanlagen.
d: Einfriedung der BE- und Lagerplätze mit Bauzäunen aus
mittels Schellen verschraubter Gitterelemente.
Die BE-Flächen und Lagerflächen werden dem AN auf dem Baugrundstück vom AG zugewiesen.
Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschließlich ihres Unterhaltes für die Gesamtzeit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Baumaßnahme,
Bereitstellen der notwendigen Betriebsstoffe zum Betrieb und Unterhalt der Baustelleneinrichtung.
Die Ausführung der Belagsarbeiten in beiden Tiefgaragen wird in zeitlich getrennten Zeitfenstern erfolgen.
In den Pauschalbetrag sind daher die Kosten für einen zwischenzeitlichen Abzug und einen späteren Wiederaufzug der Baustelleneinrichtung wie oben beschrieben einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtung nach vollständigem Abschluss der Arbeiten in beiden Tiefgaragen räumen.
Wiederherstellen aller für die Einrichtungen benötigten Flächen, Lagerplätze u. Anfahrtswege einschl. Entfernen und Abtransport aller in der Einrichtungsposition beschriebenen Geräte, Maschinen und Anlagen. Nach dem vollständigen Abräumen der Baustelle ist, soweit erforderlich, der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
01.__.0001
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
P
1,00
psch
02 Befestigte Flächen
02
Befestigte Flächen
Arbeiten am Baugrund:
Arbeiten am Baugrund:
02.__.0001 Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen planieren,
Ausführung innerhalb der Tiefgaragen
Neigung Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1 : 20 Baugrund, bauseits grob vorplaniert, im Bereich zukünftiger befestigter Flächen innerhalb der Tiefgaragen vor Auftrag der Tragschichten planieren,
Neigung der Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1:20,
Ab-/Auftragsdicke bis 10 cm,
Neigung entsprechend dem Oberflächengefälle des Deckbelages,
zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm,
Ebenheit: Stichmaß max. 2 cm auf 4 m Meßstrecke,
Bodenklasse 3-5 DIN 18300.
02.__.0001
Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen planieren,
Ausführung innerhalb der Tiefgaragen
Neigung Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1 : 20
M
1.320,00
m²
02.__.0002 Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen planieren,
Ausführung innerhalb der Tiefgaragen im Bereich der geneigten Rampen,
Neigung Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1:20 Baugrund, bauseits grob vorplaniert, im Bereich zukünftiger befestigter Flächen der geneigten Rampen innerhalb der Tiefgaragen, vor Auftrag der Tragschichten planieren,
Neigung der Bearbeitungsflächen: über n = 1 : 20 bis n = 1 : 5,
Ab-/Auftragsdicke bis 10 cm,
Neigung entsprechend dem Oberflächengefälle des Deckbelages,
zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm,
Ebenheit: Stichmaß max. 2 cm auf 4 m Meßstrecke,
Bodenklasse 3-5 DIN 18300.
02.__.0002
Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen planieren,
Ausführung innerhalb der Tiefgaragen im Bereich der geneigten Rampen,
Neigung Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1:20
M
185,00
m²
02.__.0003 Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen verdichten,
Neigung Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1 : 20 Baugrund verdichten im Umgriff zukünftiger befestigter Flächen innerhalb der Tiefgaragen vor Auftrag der Tragschichten verdichten,
Neigung der Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1 : 20 (5 %)
Verdichtungsgrad DPr mind 95 %
Verformungsmodul EV2 mind. 45 NM/m²
02.__.0003
Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen verdichten,
Neigung Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1 : 20
M
1.320,00
m²
02.__.0004 Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen verdichten,
Neigung Bearbeitungsflächen: über n = 1 : 20 bis n = 1 : 5 Baugrund verdichten im Umgriff zukünftiger befestigter Flächen im Bereich der geneigten Rampen innerhalb der Tiefgaragen, vor Auftrag der Tragschichten verdichten,
Neigung der Bearbeitungsflächen: über n = 1 : 20 bis n = 1 : 5,
Verdichtungsgrad DPr mind 95 %
Verformungsmodul EV2 mind. 45 NM/m²
02.__.0004
Baugrund im Umgriff zu befestigender Flächen verdichten,
Neigung Bearbeitungsflächen: über n = 1 : 20 bis n = 1 : 5
M
185,00
m²
02.__.0005 Trenn- und Gleitfolie PE 0,2 mm - zweilagig Trenn- und Gleitlage liefern und in zwei Lagen mit jeweils 10 cm Überlappung horizontal verlegen auf Fundamente in den Tiefgaragen (vor Einbau des Oberbaus) zum Schutz der vorhandenen Beschichtung / Abdichtung durch Vermeidung der Übertragung von Scher- und Bremskräften aus der späteren Nutzung.
Einbaubereiche:
in den beiden Tiefgaragen auf den horizontalen Oberseiten freiliegender (beschichteter) Fundamente aufgehender Wände oder Pfeiler
Eigenschaften:
Material: Recycling-PE
bitumen- und polystyrolverträglich,
Bestimmungsgrenze Gleitreibungszahl laut FLL < 0,6 für Folien </= 0,2 mm,
Gewicht: ca. 185 g/m²
Dicke: ca. 0,2 mm
Fabrikat: OPTIGRÜN-Trenn- u. Gleitfolie PE 0,2 mm
Hersteller: Optigrün international AG
Am Birkenstock 15-19
D-72505 Krauchenwies-Göggingen
Tel: 07576/772-0 - Fax: 07576/72-299 E-Mail: info@optigruen.de www.optigruen.de
oder gleichwertig
'....OPTIGRÜN TGF 0,2................' (angebotenes Fabrikat vom Bieter einzutragen,
falls abweichend)
Abgerechnet wird die mit jeweils 2 Lagen belegte horizontale Fläche!
02.__.0005
Trenn- und Gleitfolie PE 0,2 mm - zweilagig
240,00
m²
02.__.0006 Schutzlage an erdberührten Fundamenten und aufgehenden Wänden:
Noppenbahn - vlieskaschiert Grundmauerschutz mit Dränfunktion gem. DIN 18 195 und DIN 4095 aus Kunststoff-Noppenbahn an aufgehenden erdberührten Bauteilen (Innenwände + Pfeiler in TG) und über deren auskragenden Fundamenten, Noppenbahn gemäß Regelschnitt und nach Herstellervorschrift als Schutz der Bauwerksabdichtung einbauen.
Auf ausreichende Überlappung der Bahnen an Stößen ist zu achten.
Material: HDPE
Flächenmasse: ^400 g/m²
Dicke: ca. 0,4 mm
Druckfestigkeit: ca. 150 kN/m²
Noppenhöhe ca. 8 mm,
Richtqualität: DELTA-NB
Hersteller: Dörken GmbH & Co.KG
Wetterstr. 58 - D-58313 Herdecke
Tel: +49 (0)2330-63-636
Fax:+49 (0)2330-63-357
eMail: membranes@doerken.de
www.doerken.de
oder gleichwertig
(angebotenes Material + Lieferquelle vom Bieter einzutragen, falls abweichend)
Der Überstand ist nach Fertigstellung der angrenzenden Pflasterbelagsflächen sauber mit Cutter abzuschneiden.
Dabei ist - z.B. durch Einstellen eines Blechstreifens - zwingend darauf zu achten, dass beim Abschneiden die Abdichtung bzw. Beschichtung der Wand nicht beschädigt wird!
Abgerechnet wird die fertige horizontal oder vertikal abgedeckte Fläche. Verluste durch Überlappungen und das Einkürzen der Bahnen sind in den EP einzurechnen.
02.__.0006
Schutzlage an erdberührten Fundamenten und aufgehenden Wänden:
Noppenbahn - vlieskaschiert
E
450,00
m²
Trag- und Frostschutzschichten:
Trag- und Frostschutzschichten:
02.__.0007 Tragschicht 23 cm aus Bruchsteingemisch 0/45
im Bereich befestiger Flächen Nutzungskategorie N2
in Fahrspuren und Parkbereichen der Tiefgarage Tragschicht ohne Bindemittel gem. ZTV SoB-StB
aus gebrochenem Natursteinmaterial 0/45 gem. TL SoB-StB
lagenweise einbauen und verdichten
im Bereich befestigter Flächen in Fahrspuren und Parkbereichen innerhalb der Tiefgarage
- Nutzungskategorie N2 gem. ZTV-Wegebau,
Schichtdicke: 23 cm,
einschl. Feinplanie,
Neigung der Bearbeitungsflächen: eben bis n = 1 : 20 (5 %)
Neigung entsprechend dem Oberflächengefälle des Deckbelages,
zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm,
Ebenheit: Stichmaß max. 2 cm auf 4 m Meßstrecke,
Verdichtungsgrad DPr mind 100 %
Verformungsmodul EV2 mind. 100 MN/m²,
Einbau zwischen TG-Aussenwänden.
02.__.0007
Tragschicht 23 cm aus Bruchsteingemisch 0/45
im Bereich befestiger Flächen Nutzungskategorie N2
in Fahrspuren und Parkbereichen der Tiefgarage
1.320,00
m²
02.__.0008 Tragschicht 26 cm aus Bruchsteingemisch 0/45
im Bereich befestiger Flächen Nutzungskategorie N2
im Bereich der geneigten Fahrspuren der Abfahrtsrampen der Tiefgarage Tragschicht ohne Bindemittel gem. ZTV SoB-StB
aus gebrochenem Natursteinmaterial 0/45 gem. TL SoB-StB
lagenweise einbauen und verdichten
im Bereich der geneigten Fahrspuren der Abfahrtsrampen der Tiefgarage - Neigung bis 17,2 %,
- Nutzungskategorie N2 gem. ZTV-Wegebau,
Schichtdicke: 26 cm,
einschl. Feinplanie,
Neigung der Bearbeitungsflächen: über n = 1 : 20 bis n = 1 : 5,
Neigung entsprechend dem Oberflächengefälle des Deckbelages,
zulässige Abweichung von der Sollhöhe +/- 2 cm,
Ebenheit: Stichmaß max. 2 cm auf 4 m Meßstrecke,
Verdichtungsgrad DPr mind 103 %
Verformungsmodul EV2 mind. 120 MN/m²,
Einbau zwischen TG-Aussenwänden.
02.__.0008
Tragschicht 26 cm aus Bruchsteingemisch 0/45
im Bereich befestiger Flächen Nutzungskategorie N2
im Bereich der geneigten Fahrspuren der Abfahrtsrampen der Tiefgarage
185,00
m²
Einfassungen:
Einfassungen:
02.__.0009 Bordstein A4 - 12-15/30/100 cm aus Beton als Hochbord einbauen
- als seitlichen Schrammbord innerhalb der einghausten TG-Rampen Bordsteine mit Anlauf aus Beton gem. DIN EN 1340, Qualität DTI (Querschnitte nach DIN 483 [2004-04]) fachgerecht gemäß DIN 18318 versetzen als Hochbord,
als seitlichen Schrammbord beidseitig innerhalb der einghausten TG-Rampen:
Maße nach DIN 483:
Breite: 120/150 mm
Höhe: 300 mm
Länge: 1.000 mm
Farbe: betongrau
Fabrikat: Hochbordstein HB 150 x 300
Fa. Kann - Betonwerk
Werk Fürstenfeldbruck
Augsburger Str. 100 - 82256 Fürstenfeldbruck
Tel: 08145/9201-0 - Fax: 08145/6505
oder gleichwertig
(angebotenenes Produkt vom Bieter einzutragen)
Bettung in Beton C20/25, 20 cm dick,
Fugenbreite: 1 cm, Fugenverfüllung mit Mörtel MGIII, sauber verstreichen,
Steinoberflächen anschließend gründlich reinigen.
In den erforderlichen Abständen - im Mittel: 7 m - sind bei Einfassungen mit Borden Dehnfugen zwischen den Borden einschl. Bettung und Rückenstütze mit geeigneter flexibler Fugeneinlage einzubauen.
02.__.0009
Bordstein A4 - 12-15/30/100 cm aus Beton als Hochbord einbauen
- als seitlichen Schrammbord innerhalb der einghausten TG-Rampen
95,00
m
02.__.0010 Beton-Kantenstein 10/30/100 cm als Tiefbord einbauen
- als Schubsicherung für den Pflasterbelag in den TG-Rampen Beton-Kantenstein nach DIN EN 1340 D I T als Tiefbord einbauen,
als querlaufende Schubsicherung für den Pflasterbelag im Bereich der Zufahrtsrampen zu den beiden Tiefgaragen:
Länge: 100 cm
Breite: 10 cm
Höhe: 30 cm
Oberfläche: betonglatt - grau
Randstein oberseits scharfkantig ( ohne Fase)
(angebotenes Produkt vom Bieter einzutragen)
Kantenstein versetzen auf 20 cm dickes Bett aus Beton C 20/25 mit beidseitiger 15 cm breiten Rückenstütze bis 12 cm unter OK-Randstein,
Die Kantensteine sind so einzubauen, dass die Bord-Oberseite im Gefälle der Rampe (bis 17,2 %) liegt,
Fugenbreite: max. 1 cm, Fugenverfüllung mit Mörtel MGIII, sauber verstreichen, Steinoberflächen anschließend gründlich reinigen.
An beiden Rändern zum Schrammbord hin sind bei den Borden einschl. Bettung und Rückenstützen Dehnfugen vorzusehen - mit geeigneter flexibler Fugeneinlage.
Pro 5 Metern Tiefbord sind jeweils 2 Dehnfugen mit einzukalkulieren.
02.__.0010
Beton-Kantenstein 10/30/100 cm als Tiefbord einbauen
- als Schubsicherung für den Pflasterbelag in den TG-Rampen
37,00
m
02.__.0011 Belagseinfassung - Pflasterzeile aus Betonpflaster DIN EN 1338 Typ DI(K),
Breite: 20 cm, Nenndicke: 10 cm, Farbe: betongrau, mit Minifase Einfassung aus Betonpflaster nach DIN EN 1338 DI(K) / DIN EN 1339 DIKPU herstellen,
als einzeilige Pflasterzeile längs aufgehender Bauteile (Außenwände, Pfeiler, angrenzende Innenwände der Gruben der Duplexparker) innerhalb der Tiefgarage zur Einfassung des flächigen Belages aus Verbundpflaster und zur Vermeidung der Einleitung von Schub- und Scherkräften aus dem Belag in die Abdichtungshochzüge an vorgenannten Bauteilen.
Nutzungskategorie N2 gem. ZTV-Wegebau.
Einbau als Läuferzeile auf 15 cm dickes Betonbett C16/20.
Pflasterzeilen bestehend aus Pflastersteinen eines Formats :
Formate: quadratisch
Rastermaße: Steinlänge: 20 cm
Steinbreite: 20 cm (= Zeilenbreite)
mit Abstandshaltern / Verschiebeschutz (an der Oberfläche nicht sichtbar),
Nenndicke: 10 cm
Ausführung: zweischichtig
Farbe: betongrau
Oberfläche: planmäßig eben
Kanten: mit Minifase R5/2 mm
Rutschhemmung nach DIN 51130: R13
Richtqualität: KANN MultiTec
Hersteller: KANN GmbH Baustoffwerke
Werk Fürstenfeldbruck
Augsburger Straße 100
82256 Fürstenfeldbruck - Puch
(oder gleichwertig)
(angebotenes Fabrikat vom Bieter einzutragen, falls abweichend)
02.__.0011
Belagseinfassung - Pflasterzeile aus Betonpflaster DIN EN 1338 Typ DI(K),
Breite: 20 cm, Nenndicke: 10 cm, Farbe: betongrau, mit Minifase
510,00
m
Flächige Beläge:
Flächige Beläge:
02.__.0012 Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
in Fahr- und Stellflächen innerhalb der Tiefgaragen, Nutzungskategorie N2,
Nenndicke: 8 cm, Farbe: grau Belag aus Pflastersteinen aus Beton nach DIN EN 1338, Qualität DI als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen.
System-Doppelverbund-Pflastersteine (H-Verbundsteine) liefern einschl. der erforderlichen Halb- und Anfangssteine,
mit Mikrofase und Vorsatzschicht aus Natursteinkörnung,
Oberseite, Unterseite und Seitenflächen planmäßig eben,
mit verdeckt angeformten Abstandshaltern,
frost- und tausalzbeständig.
Einbau innerhalb der Tiefgaragen in ebenen Fahr- und Stellflächen,
Nutzungskategorie N2 gem. ZTV-Wegebau.
Einbau zwischen vorhandenen Pflaster-Einfassungszeilen oder Borden.
Format Normalstein:
Rastermaß: 20,0 x 16,5 cm
Format Anfangsstein:
Rastermaß: 20,0 x 14,0 cm
Format Halbstein:
Rastermaß: 10,0 x 16,5 cm
Nenndicke: 80 mm
Ausführung: zweischichtig
Farbe: grau
Oberfläche: unbearbeitet
Rauhigkeit: Rutschhemmung - Klasse R13
Kanten: Fase ca. 3,5 x 6 mm
Typ: H-Beton gefast 20 x16,5 x 8
Hersteller: Godelmann GmbH & Co. KG
Pointner 2 - 83558 Maitenbeth
Tel: +49 8076 8872-0 - Fax: +49 8076 8872-26
Email: info@godelmann.de
www.godelmann.de
oder gleichwertig
(angebotenes Fabrikat vom Bieter einzutragen,
falls abweichend)
Verband in Reihen mit versetzten Fugen - abschnittsweiser Wechsel der Verlegerichtung ist zu beachten.
Für die Verlegung ist der Ausführungsplan "Pflasterbelagsflächen Tiefgaragen" maßgeblich - die dort festgelegten Anlegepunkte und Anfangskanten sind zwingend einzuhalten, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit der Bauleitung getroffen wird.
Rastermaße mit regelgerechten oder systembedingten Fugenbreiten sind einzuhalten (an den Steinen vorhandene Abstandshilfen geben nicht das Maß der Fugenbreite vor!).
Beim Verlegen ist die Fläche in Abständen von 2 m auszurichten und auf Einhaltung der Rastermaße, Fugenverläufe und die Rechtwinkligkeit zu überprüfen.
Das Gesamtraster der Verlegung muss nach ZTV Pflaster durch vorheriges Auslegen von Steinreihen ermittelt werden.
Die Verlegehinweise des Herstellers sind ebenso Vertragsgrundlage, wie die DIN 18 318 und die ZTV Pflaster-StB 06.
Die Verwendung von Verlegeeisen oder vergleichbaren Hilfsmitteln wird empfohlen.
Bettung:
Brechsand-Splittgemisch (Hartgestein) - gebrochene Gesteinskörnung:
Gesteinskörnungsgemisch 0-5 mm.
Bettungsmaterial gleichmäßig gemischt, mit optimalen Wassergehalt einzubauen. Die Oberfläche der Bettung muss in der Querneigung und Ebenheit den Anforderungen an Pflasterdecken der DIN 18 318 entsprechen.
Dicke im verdichteten Zustand: 3-5 cm
Verfugung:
Brechsand-Splittgemisch (Hartgestein) - gebrochene Gesteinskörnung:
Gesteinskörnungsgemisch 0-4 mm / 0-5 mm.
Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem
Fortschreiten des Verlegens erfolgen. Das Fugenmaterial ist einzuschlämmen.
Alle verwendeten Mineralstoffe für Bettung und Fugen müssen nach RG Min-StB güteüberwacht sein und der TL Gestein-StB 2004 entsprechen und geeignet für die Anforderungen der Nutzungskategorie 2 / ZTV-Wegebau.
Fugen- und Bettungsstoffe müssen aufeinander abgestimmt und filterstabil sein.
SZ8/12 </= 18 (Schlagzertrümmerungswert)
Der saubere Pflasterbelag ist bei Steinhöhen bis einschl. 10 cm mit einem geeigneten Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 170 bis 200 kg und einer Zentrifugalkraft von 20 bis 30 kN bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur im trockenen Zustand unter Verwendung einer Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden.
Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen.
Hierzu wird das Fugenmaterial unter Wasserzugabe eingeschlämmt.
Die ungebundenen Fugen des erstellten Pflasterbelags sind in den ersten 6 Monaten nach Verkehrsfreigabe in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 4 Wochen, auf vollständige Füllung hin zu überprüfen.
Sind die Fugen oder Teile davon zu weniger als 80% der Steindicke gefüllt ist bis zur vollständigen Füllung mit Fugenmaterial wie oben beschrieben nachzufugen.
Ausführung in Abstimmung mit der Bauleitung. Der diesbezügliche Mehraufwand ist den EP einzurechnen.
02.__.0012
Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
in Fahr- und Stellflächen innerhalb der Tiefgaragen, Nutzungskategorie N2,
Nenndicke: 8 cm, Farbe: grau
G
1.220,00
m²
02.__.0013 Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
zur Behandlung u. Versickerung von Niederschlagsabflüssen mit allgem. Bauartgenehmigung,
in Fahr- und Stellflächen innerhalb der Tiefgaragen, Nutzungskategorie N2,
Nenndicke: 8 cm, Farbe: grau Belag aus Pflastersteinen aus Beton nach DIN EN 1338, Qualität DI als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen.
Flächenbefestigung mit erhöhtem Fugenanteil, zur Behandlung und Versickerung von Niederschlagsabflüssen, mit entsprechender allgemeiner Bauartgenehmigung.
System-Doppelverbund-Pflastersteine (H-Verbundsteine) liefern einschl. der erforderlichen Halb- und Anfangssteine,
mit Mikrofase und Vorsatzschicht aus Natursteinkörnung,
Kernbeton haufwerksporig,
Oberseite, Unterseite und Seitenflächen planmäßig eben,
mit verdeckt angeformten Abstandshaltern,
frost- und tausalzbeständig.
Einbau innerhalb der Tiefgaragen in ebenen Fahr- und Stellflächen - unter Verwendung von über die Bauartgenehmigung zugelassenem Fugenmaterial,
Nutzungskategorie N2 gem. ZTV-Wegebau.
Einbau zwischen vorhandenen Pflaster-Einfassungszeilen oder Borden.
Format Normalstein:
Rastermaß: 20,0 x 16,5 cm
Format Anfangsstein:
Rastermaß: 20,0 x 14,0 cm
Format Halbstein:
Rastermaß: 10,0 x 16,5 cm
Nenndicke: 100 mm
Ausführung: zweischichtig
Vorsatzbeton aus hochfester Quarzkörnung.
Kernbeton mit hochfesten Quarz-, Granit- oder
Basaltzuschlägen (kein Kalkgestein),mit hohem
Anteil an Feinporen zur Zwischenspeicherung
und Verdunstung von Niederschlagswasser,
hydrothermale Nachbehandlung i im Produk-
tionsprozess zur Qualitätssicherung.
Farbe: grau
Oberfläche: unbearbeitet
Rauhigkeit: Rutschhemmung - Klasse R13
Kanten: Fase ca. 3,5 x 6 mm
Spezifische Versickerungsrate: dauerhaft >/= 270 l/(s x ha)
ansetzbarer Abflussbeiwert: ψ = 0,0
Fabrikat:
- Pflaster: GDM.H stone gefast 20 x16,5 x 10
abG Nr. Z-84.1-29
- Fugenmat.: GDM.FUGE
aBG Nr. Z-84.1-29
Liefernachweis: Godelmann GmbH & Co. KG
Pointner 2 - 83558 Maitenbeth
Tel: +49 8076 8872-0 - Fax: +49 8076 8872-26
Email: info@godelmann.de
www.godelmann.de
Verband in Reihen mit versetzten Fugen - abschnittsweiser Wechsel der Verlegerichtung ist zu beachten.
Für die Verlegung ist der Ausführungsplan "Pflasterbelagsflächen Tiefgaragen" maßgeblich - die dort festgelegten Anlegepunkte und Anfangskanten sind zwingend einzuhalten, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit der Bauleitung getroffen wird.
Rastermaße mit regelgerechten oder systembedingten Fugenbreiten sind einzuhalten (an den Steinen vorhandene Abstandshilfen geben nicht das Maß der Fugenbreite vor!).
Beim Verlegen ist die Fläche in Abständen von 2 m auszurichten und auf Einhaltung der Rastermaße, Fugenverläufe und die Rechtwinkligkeit zu überprüfen.
Das Gesamtraster der Verlegung muss nach ZTV Pflaster durch vorheriges Auslegen von Steinreihen ermittelt werden.
Die Verlegehinweise des Herstellers sind ebenso Vertragsgrundlage, wie die DIN 18 318 und die ZTV Pflaster-StB 06.
Die Verwendung von Verlegeeisen oder vergleichbaren Hilfsmitteln wird empfohlen.
Bettung:
Gemisch aus natürlicher Gesteinskörnung gemäß den Bestimmungen der allgemeinen Bauartgenehmigung.
Korngruppe 0/5 mit beim DIBt hinterlegter Zusammensetzung und hinterlegten Eigenschaften.
Bettungsmaterial entspricht den Anforderungen der DIN EN 13242, TL Gestein-StB 04 Anhang H und TL Pflaster-StB 06.
Die Leistungen des Bettungsmaterials müssen auf der Grundlage von DIN EN 13242 durch den Hersteller wie folgt erklärt sein:
- CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 13242,
Anhang ZA, Abschnitt ZA.3
einschließlich Hersteller/Lieferwerk
- Stoffliche Kennzeichnung (Basalt, Diabas, Granit, Grauwacke
oder Porphyr)
- Korngruppe 0/5
Bettungsdicke verdichtet gem. ATV DIN 18318: 4 cm ± 1 cm
Verfugung:
Baustoffgemisch aus natürlichen Gesteinskörnungen, werkseitig gemischt gemäß den Bestimmungen der aBG.
Gesteinskörnung 0-4 mm - entsprechend den Anforderungen der TL Gestein-StB 04 und DIN EN 13285.
Das Schließen der Fugen muss kontinuierlich mit dem
Fortschreiten des Verlegens erfolgen. Das Fugenmaterial ist einzuschlämmen.
Der saubere Pflasterbelag ist bei Steinhöhen bis einschl. 10 cm mit einem geeigneten Flächenrüttler mit einem Betriebsgewicht von 170 bis 200 kg und einer Zentrifugalkraft von 20 bis 30 kN bis zur Standfestigkeit abzurütteln. Der Belag darf nur im trockenen Zustand unter Verwendung einer Platten-Gleit-Vorrichtung abgerüttelt werden.
Nach dem Abrütteln sind die Fugen erneut zu schließen.
Hierzu wird das Fugenmaterial unter Wasserzugabe eingeschlämmt.
Die ungebundenen Fugen des erstellten Pflasterbelags sind in den ersten 6 Monaten nach Verkehrsfreigabe in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 4 Wochen, auf vollständige Füllung hin zu überprüfen.
Sind die Fugen oder Teile davon zu weniger als 80% der Steindicke gefüllt ist bis zur vollständigen Füllung mit Fugenmaterial GDM.FUGE gemäß aBG Nr. Z-84.1-28. nachzufugen.
Ausführung in Abstimmung mit der Bauleitung. Der diesbezügliche Mehraufwand ist den EP einzurechnen.
02.__.0013
Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
zur Behandlung u. Versickerung von Niederschlagsabflüssen mit allgem. Bauartgenehmigung,
in Fahr- und Stellflächen innerhalb der Tiefgaragen, Nutzungskategorie N2,
Nenndicke: 8 cm, Farbe: grau
A
1.220,00
m²
02.__.0014 Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
in Fahr- und Stellflächen innerhalb der Tiefgaragen, Nutzungskategorie N2,
mit Drainfuge 6 mm, Nenndicke: 8 cm, Farbe: grau Belag aus Pflastersteinen aus Beton nach DIN EN 1338, Qualität DI als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen.
System-Doppelverbund-Pflastersteine (H-Verbundsteine) einschl. der erforderlichen Halb- und Anfangssteine
Leistung wie in Pos. 01.02.12 in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch:
H-Verbundpflaster mit systemintegrierter Drainfuge,
Fugenbreite: 6 mm
Format: 22 x 20 cm
Dicke: 8 cm
Farbe: grau
Typ: H-Verbund - Park-Drain 22 x 20 x 8 cm
Hersteller: Egner + Sohn GmbH
Regensburger Str. 160 - 92318 Neumarkt
Tel: +49 (0)9181 4806-0
Fax: +49 (0)9181 4806-50
Email: info@egner-pflastersteine.de
www.egner-pflastersteine.de
oder gleichwertig
(angebotenes Fabrikat vom Bieter einzutragen,
falls abweichend)
02.__.0014
Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
in Fahr- und Stellflächen innerhalb der Tiefgaragen, Nutzungskategorie N2,
mit Drainfuge 6 mm, Nenndicke: 8 cm, Farbe: grau
A
1.220,00
m²
02.__.0015 Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
in eingehausten Tiefgaragenrampen, Nutzungskategorie N2,
Nenndicke: 10 cm, Farbe: grau Belag aus Pflastersteinen aus Beton nach DIN EN 1338, Qualität DI als Flächenbefestigung fachgerecht herstellen.
System-Doppelverbund-Pflastersteine (H-Verbundsteine) einschl. der erforderlichen Halb- und Anfangssteine
Leistung wie in Pos. 01.02.12 in vollem Wortlaut beschrieben, jedoch:
Einbau in den eingehausten Tiefgaragenrampen,
Rampenneigung bis 17,2 %,
Nenndicke: 100 mm
02.__.0015
Belag aus Betonpflaster H-Doppelverbund DIN EN 1338 Qualität DI
in eingehausten Tiefgaragenrampen, Nutzungskategorie N2,
Nenndicke: 10 cm, Farbe: grau
160,00
m²
Einpassarbeiten:
Einpassarbeiten:
02.__.0016 Kantensteine aus Beton passgenau schneiden -
Dicke: 120-150 mm, Höhe: 250-300 mm Schnittkanten bei Kantensteinen aus Beton passgenau herstellen,
anpassen an örtliche Gegebenheiten an Stößen
oder Anschlüssen,
Schnittwinkel: 45° - 90°,
Schnittkanten herstellen mittels Steinsäge im Nassschneideverfahren,
Dicke: 120-150 mm, Höhe: 250-300 mm
02.__.0016
Kantensteine aus Beton passgenau schneiden -
Dicke: 120-150 mm, Höhe: 250-300 mm
25,00
Stk
02.__.0017 Kantensteine aus Beton passgenau schneiden -
Dicke: 100 mm, Höhe: 250-300 mm Schnittkanten bei Kantensteinen aus Beton passgenau herstellen,
anpassen an örtliche Gegebenheiten an Stößen
oder Anschlüssen,
Schnittwinkel: 45° - 90°,
Schnittkanten herstellen mittels Steinsäge im Nassschneideverfahren,
Dicke: 100 mm, Höhe: 250-300 mm
02.__.0017
Kantensteine aus Beton passgenau schneiden -
Dicke: 100 mm, Höhe: 250-300 mm
15,00
Stk
02.__.0018 Schnittkante Betonpflaster - D: 8-10 cm Schnittkanten bei Belägen aus Betonpflaster (Verbundpflasterbeläge innerhalb der Tiefgarage) herstellen,
Pflaster sauber einpassen an Belagsrändern oder um Einbauten, etc.,
Schnittkanten herstellen mittels Steinsäge im Nassschneideverfahren,
Pflasterdicke: 8-10 cm,
die Schnittkanten müssen auch in der Flucht mehrerer geschnittener Platten / Pflastersteine exakt gradlinig verlaufen, d.h. es dürfen in der Flucht keine Knicke oder Wellen erkennbar sein!
02.__.0018
Schnittkante Betonpflaster - D: 8-10 cm
400,00
m
Baugrunduntersuchungen:
Baugrunduntersuchungen:
02.__.0019 Dynamischer Lastplattendruckversuch Dynamischen Lastplattendruckversuch auf Abruf durchführen und auswerten,zur Tragfähigkeitsprüfung des Baugrundes,
Ausführung mit einem leichten Fallgewichtsgerät (LFG) gemäß TP BF-StB Teil B 8.3 (Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau) auf dem vorbereiteten Planum.
Gerätetyp: Fallgewicht 10 kg
Fallhöhe 726 mm, Stoßkraft ca. 7 kN
Lastplattendurchmesser 300 mm
Umfang je Ansatz: Jeweils 3 Vorlaststößen und 3 Messstößen an der gleichen Messstelle.Leistungsumfang: Inklusive Herrichten einer ebenen Standfläche (ggf. mit Fein-Sandausgleich), Durchführung der Messung, Dokumentation der Setzungslinien sowie Erstellung und Übergabe eines Prüfprotokolls mit Angabe des dynamischen Verformungsmoduls \(E_{vd}\) in MN/m²
(sowie GPS-Koordinaten der Messpunkte).
02.__.0019
Dynamischer Lastplattendruckversuch
10,00
Stk
02.__.0020 Rammsondierung Rammsondierung gem. DIN EN ISO 22476-2 durchführen,
auswerten und in einem Diagramm darstellen,
Sondiertiefe: 300 cm.
02.__.0020
Rammsondierung
5,00
Stk
03 Abwasseranlagen
03
Abwasseranlagen
Regenwasserleitungen:
Regenwasserleitungen:
03.__.0001 Abwasserleitung aus PP-Rohren KG 2000 DN/OD 160 Abwasserleitung System KG 2000 herstellen,
aus Vollwandabwasserrohre aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1,
Nennweite: DN/OD 160,
werksseitig eingelegte patentierte Lippendichtung, Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > SN 10 (gemäß MPA-Gutachten: > 10 kN/m² nach DIN EN ISO 9969) im Schwerlastbereich (SLW 60) einsetzbar.
Verlegung und Prüfung gemäß DIN EN 1610,
Auflager (mind. 10 cm) und Ummantelung bis 30 cm über
Rohrscheitel aus Sand,
Rohr-OK mind. 80 cm unter Gelände-OK,
Längsgefälle: mind. 1 %,
Formstücke (Bögen, Abzweige, etc.) werden übermessen und als Zulage vergütet.
03.__.0001
Abwasserleitung aus PP-Rohren KG 2000 DN/OD 160
40,00
m
03.__.0002 Zuschlag Formstücke Bögen DN/OD 160 Zuschlag für Formstücke für Entwässerungsleitung
System KG 2000,
Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1,
Nennweite: DN/OD 160
Bögen 15° - 87°
Der erfolgte Einbau sämtlicher Formstücke ist vor Grabenverfüllung mittels prüfbarer digitaler Fotos vom AN zu dokumentieren. Die Fotos sind zur Abrechnung als Nachweis beizulegen.
03.__.0002
Zuschlag Formstücke Bögen DN/OD 160
15,00
Stk
03.__.0003 Zuschlag Formstücke Abzweige DN/OD 160 Zuschlag für Formstücke für Entwässerungsleitung
System KG 2000,
Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1,
Nennweite: DN/OD 160
Abzweige 45° - 87°
Der erfolgte Einbau sämtlicher Formstücke ist vor Grabenverfüllung mittels prüfbarer digitaler Fotos vom AN zu dokumentieren. Die Fotos sind zur Abrechnung als Nachweis beizulegen.
03.__.0003
Zuschlag Formstücke Abzweige DN/OD 160
E
1,00
Stk
03.__.0004 Zuschlag Formstücke Reduktion DN/OD 160/110 Zuschlag für Formstücke für Entwässerungsleitung
System KG 2000,
Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1,
Reduktion DN/OD 160/110
Der erfolgte Einbau sämtlicher Formstücke ist vor Grabenverfüllung mittels prüfbarer digitaler Fotos vom AN zu dokumentieren. Die Fotos sind zur Abrechnung als Nachweis beizulegen.
03.__.0004
Zuschlag Formstücke Reduktion DN/OD 160/110
E
1,00
Stk
03.__.0005 Rohranschlüsse DN/OD 110-160 an Anschlussleitungen herstellen Rohranschlüsse an vorhandene Anschlussleitungen (durch Tiefbauer bereits eingebaut) fachgerecht herstellen,
Rohrdimension: DN/OD 110-160
Freigraben der Leitung im Anschlussbereich,
Tiefe: bis 150 cm,
Bodenklasse 3-5 DIN 18300,
Ummantelung der Rohre bis 30 cm über
Rohrscheitel aus Sand,
Aufgrabung mit seitlich gelagertem Boden
wiederverfüllen und verdichten.
Überschüssiger Boden ist im Baustellenbereich profilgerecht einzuplanieren.
03.__.0005
Rohranschlüsse DN/OD 110-160 an Anschlussleitungen herstellen
4,00
Stk
Rinne in Zufahrtsrampen zu Tiefgaragen:
Rinne in Zufahrtsrampen zu Tiefgaragen:
03.__.0006 Entwässerungsrinne Polymerbeton DN 200 an der TG-Rampe,
Kantenschutz Stahl verzinkt, Längsstabgussrost Gusseisen - Klasse C 250 Entwässerungsrinne aus Polymerbeton gem. DIN EN 1433 / DIN 19580 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung(abZ) nach Herstellerangaben einbauen.
Rinnen müssen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen.
Einbau im Bereich der Zufahrtsrampen der beiden Tiefgaragen - jeweils eine Rinne oben - unmittelbar vor der Einhausung - sowie jeweils eine Rinne im Bereich der Rampe innerhalb der baulichen Einhausung.
Rinnenkörper aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton,
mit integriertem Kantenschutz aus Stahl verzinkt,
mit schraubloser Rostarretierung Drainlock,
mit Sicherheitsfalz auf der Auslaufseite, flüssigkeitsdicht bis Oberkante Rinnenelement,
mit integrierter austauschbarer Dämpfung.
Nennweite: 200 mm
Baulänge: 1000 mm
Baubreite: 235 mm
Bauhöhe: 315 mm (mit Wasserspiegelgefälle),
Verbesserte Selbstreinigung durch V-Querschnitt, durchgängig glatte Rinnensohle
Belastungsklasse A15 - E600 nach DIN EN 1433.
Längsstabgussrost in Maschenoptik, MW 31 x 14 mm,
Baulänge: 500 mm
Baubreite: 223 mm
Einlaufquerschnitt: 905 cm²/lfm
Belastungsklasse C 250 nach DIN EN 1433.
Rinnenkörper höhen- und fluchtgerecht einbauen,
an Rinnenstößen gem. Herstellerangaben elastisch abdichten,
Bettung aus Beton C25/30, Dicke: 25 cm,
mit beidseitiger Rückenstütze 25 cm breit,
Rinne beidseitig von Pflasterzeilen auf Betonbettung eingefasst (Pflasterzeilen werden über gesonderte Position erfasst und abgerechnet).
OK-Rinne 3-5mm unter fertiger OK des angrenzenden Belags.
Fabrikat: ACO Multiline Seal in V 200
Liefernachweis: ACO Tiefbau Vertrieb GmbH
Am Ahlmannkai - 24782 Büdelsdorf
Tel. 04331/354-500 - Fax: 04331/354-358
Mail: tiefbau@aco.com
oder gleichwertig
(angebotenes Fabrikat vom Bieter einzutragen, falls abweichend)
Abrechnung nach fertig eingebauter Länge. Verluste durch Restlängen beim Einpassen sind mit einzukalkulieren. Ablaufkästen und senkrechte Abgänge werden übermessen und als Zulage vergütet.
03.__.0006
Entwässerungsrinne Polymerbeton DN 200 an der TG-Rampe,
Kantenschutz Stahl verzinkt, Längsstabgussrost Gusseisen - Klasse C 250
11,50
m
03.__.0007 Zulage für Ablaufkasten zur Entwässerungsrinne DN 200 Zulage für den Einbau eines Einlaufkastens, passend zu
Entwässerungsrinne DN 200 gem. Pos. vorher,
aus frost- und tausalzbeständigem Polymerbeton,
mit integriertem Kantenschutz aus Stahl feuerverzinkt:
Baulänge: 500 mm,
Baubreite: 235 mm,
Bauhöhe: 710 mm,
mit zwei Einlaufseiten,
mit stirnseitigen ausschneidbaren Schablonen zum
Anschluss der Rinnen,
mit seitlichen Vorformungen für Eck-, T- und Kreuzverbindung,
mit Lippenlabyrinthdichtung aus NBR für waagerechten, flüssigkeitsdichten Rohranschluss DN/OD 160 und DN/OD 200, mit Schlammeimer aus PP.
Fabrikat: ACO Multiline Seal in V 200
Liefernachweis: ACO Tiefbau Vertrieb GmbH
Am Ahlmannkai - 24782 Büdelsdorf
Tel. 04331/354-500 - Fax: 04331/354-358
Mail: tiefbau@aco.com
oder gleichwertig
(angebotenes Fabrikat vom Bieter einzutragen, falls abweichend)
03.__.0007
Zulage für Ablaufkasten zur Entwässerungsrinne DN 200
4,00
Stk
03.__.0008 Anfangs- bzw. Endscheiben für Entwässerungsrinne DN 200,
Polymerbeton, Kantenschutz aus Stahl feuerverzinkt Anfangs- bzw. Endstück (Stirnwand) einbauen,
passend zu Entwässerungsrinne DN 200 gem. Pos. vorher,
aus Polymerbeton,
Kantenschutz / Zarge aus Stahl feuerverzinkt,
passend zu Entwässerungsrinne gemäß Pos. vorher. mit:
Nennweite: 200 mm
Baubreite: 235 mm
Bauhöhe: 315 mm
03.__.0008
Anfangs- bzw. Endscheiben für Entwässerungsrinne DN 200,
Polymerbeton, Kantenschutz aus Stahl feuerverzinkt
8,00
Stk
03.__.0009 Entwässerungsrinne Polymerbeton DN 200 einpassen durch schneiden - einschl. Abdeckung aus Gussrost Entwässerungsrinne DN 200 aus Polymerbeton gem. Pos. vorher,
Kantenschutz / Zarge aus Stahl verzinkt,
Abdeckung als Gussrost,
passgenau schneiden mit geeignetem Schneidegerät,
Schnittwinkel 90° bzw. nach örtlicher Erfordernis,
Schnittkanten von verzinktem Stahl sind ggfs. mit Zink-Staub-Grund zu versiegeln.
03.__.0009
Entwässerungsrinne Polymerbeton DN 200 einpassen durch schneiden - einschl. Abdeckung aus Gussrost
2,00
Stk
04 Stundenlohnarbeiten + Materiallieferungen
04
Stundenlohnarbeiten + Materiallieferungen
VERRECHNUNGSSÄTZE FÜR STUNDENLOHNARBEITEN:
VERRECHNUNGSSÄTZE FÜR STUNDENLOHNARBEITEN:
04.__.0001 Stundenverrechnungssatz für Meister
im Straßen- und Tiefbau oder im Garten- und Landschaftsbau Stundenverrechnungssatz für Meister
im Straßen- und Tiefbau oder
im Garten- und Landschaftsbau
04.__.0001
Stundenverrechnungssatz für Meister
im Straßen- und Tiefbau oder im Garten- und Landschaftsbau
E
5,00
h
04.__.0002 Stundenverrechnungssatz für Facharbeiter
im Straßen- und Tiefbau oder im Garten- und Landschaftsbau Stundenverrechnungssatz für Facharbeiter
im Straßen- und Tiefbau oder
im Garten- und Landschaftsbau
04.__.0002
Stundenverrechnungssatz für Facharbeiter
im Straßen- und Tiefbau oder im Garten- und Landschaftsbau
E
10,00
h
04.__.0003 Stundenverrechnungssatz für Gehilfen Stundenverrechnungssatz für Gehilfen
04.__.0003
Stundenverrechnungssatz für Gehilfen
E
10,00
h
MASCHINENVERRECHNUNGSSÄTZE: Maschinenverrechnungssätze:
Der jeweilige Verrechnungssatz für Geräte bzw. Fahrzeuge hat sämtliche Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere für Vorhalten , Betriebsstoffe, sowie sämtliche Zuschläge und Kosten für das Bedienungspersonal zu enthalten.
Vorausgesetzt wird der Einsatz des hierzu geschulten und zahlenmäßig erforderlichen Personals. Eine Vergütung besser qualifizierter Arbeitskräfte als erforderlich wird nicht gewährt.
MASCHINENVERRECHNUNGSSÄTZE:
04.__.0004 Stundenverrechnungssatz - Kompaktlader, batteriebetrieben - 30 bis 60 kW,
einschl. Bediener Kompaktlader,
mit Elektromotor / batteriebetrieben,
Motorleistung über 30 bis 60 kW,
Gesamthöhe: bis 2,00 m,
einschl. Bediener
04.__.0004
Stundenverrechnungssatz - Kompaktlader, batteriebetrieben - 30 bis 60 kW,
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0005 Stundenverrechnungssatz - Minibagger, batteriebetrieben - Einsatzgewicht 0,8 - 1,0 t,
einschl. Bediener Minibagger - Einsatzgewicht 0,8 - 1,0 t,
mit Elektromotor / batteriebetrieben,
Motorleistung 7 bis 10 kW,
Gesamthöhe: bis 2,00 m,
einschl. Bediener
04.__.0005
Stundenverrechnungssatz - Minibagger, batteriebetrieben - Einsatzgewicht 0,8 - 1,0 t,
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0006 Stundenverrechnungssatz - Minidumper, batteriebetrieben - Einsatzgewicht 0,5- 0,8 t,
einschl. Bediener Minidumper - Einsatzgewicht 0,5- 0,8 t,
mit Elektromotor / batteriebetrieben,
Motorleistung 4,8 bis 11 kW,
einschl. Bediener
04.__.0006
Stundenverrechnungssatz - Minidumper, batteriebetrieben - Einsatzgewicht 0,5- 0,8 t,
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0007 Stundenverrechnungssatz - Transporter - zGG bis 3,5 t,
einschl. Bediener Transporter - zGG bis 3,5 t
einschl. Bediener
04.__.0007
Stundenverrechnungssatz - Transporter - zGG bis 3,5 t,
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0008 Stundenverrechnungssatz - Leichter LKW - zGG über 3,5 bis 7,5 t,
einschl. Bediener Leichter LKW - zGG über 3,5 bis 7,5 t,
einschl. Bediener
04.__.0008
Stundenverrechnungssatz - Leichter LKW - zGG über 3,5 bis 7,5 t,
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0009 Stundenverrechnungssatz - Leichter LKW mit Selbstlader / Ladekran
- zGG über 3,5 bis 7,5 t, einschl. Bediener Leichter LKW mit Selbstlader / Ladekran,
zGG über 3,5 bis 7,5 t,
einschl. Bediener
04.__.0009
Stundenverrechnungssatz - Leichter LKW mit Selbstlader / Ladekran
- zGG über 3,5 bis 7,5 t, einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0010 Stundenverrechnungssatz - Flächenrüttler
einschl. Bediener Flächenrüttler,
Fliehkraft über 10 bis 16 kN,
mit Bediener
04.__.0010
Stundenverrechnungssatz - Flächenrüttler
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0011 Stundenverrechnungssatz für Stampfer
einschl. Bediener Stampfer,
mit Bediener
04.__.0011
Stundenverrechnungssatz für Stampfer
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0012 Stundenverrechnungssatz - Abbruchhammer
einschl. Bediener Abbruchhammer,
mit Bediener
04.__.0012
Stundenverrechnungssatz - Abbruchhammer
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0013 Stundenverrechnungssatz für Trennschleifer
einschl. Bediener Trennschleifer,
mit Bediener
04.__.0013
Stundenverrechnungssatz für Trennschleifer
einschl. Bediener
E
1,00
h
04.__.0014 Stundenverrechnungssatz - Nassschneidegerät
einschl. Bediener Nassschneidegerät,
mit Bediener
04.__.0014
Stundenverrechnungssatz - Nassschneidegerät
einschl. Bediener
E
1,00
h