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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens LV HLS Wohnpark Heisenberg Erding
Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau einer Wohnanlage in der Heisenbergstraße 2–14 in 85435 Erding. Bei dem Projekt handelt es sich um einen EH 40 QNG-Neubau und umfasst insgesamt vier Gebäude mit insgesamt 116 Wohneinheiten sowie Tiefgaragen, Kellerabteile und Technikräume.
Die Aufteilung der Wohneinheiten erfolgt wie folgt:
Haus 1: 44 Wohneinheiten
Haus 2: 30 Wohneinheiten
Haus 3: 28 Wohneinheiten
Haus 4: 14 Wohneinheiten
Ausführung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen sowie den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Haus 1 verfügt über eine eigene Tiefgarage mit zugehörigen Kellerabteilen, Häuser 2 bis 4 über eine gemeinsame Tiefgarage mit entsprechenden Kellerbereichen. Je Gebäude sind separate Technikräume zur Versorgung der jeweiligen Hausanlage vorgesehen. Die Wärmeversorgung der Gebäude erfolgt über einen Fernwärmeanschluss in Kombination mit jeweils einer Luft/Wasser-Wärmepumpe pro Gebäude. Für jedes Gebäude ist eine separate Wärmeerzeugungsanlage vorgesehen. Aufstellung der Wärmeerzeuger einschließlich aller Nebenaggregate, Speicher-, Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen in den Technikräumen im Untergeschoss.
Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude über zentrales 4-Leiter Heizwassernetze zu den Wohneinheiten. Versorgung jeder Wohneinheit über eine eigene Wohnungsstation zur Übergabe der Heizenergie sowie zur dezentralen Trinkwarmwasserbereitung im Durchflussprinzip über den Wärmertauscher. Die Beheizung der Wohnungen erfolgt über Fußbodenheizungen. Die Auslegung der Heizflächen erfolgt raumweise auf Grundlage der Heizlastberechnung. Alle beheizten Räume sind mit einer Einzelraumregelung auszustatten, die eine individuelle Temperaturregelung ermöglicht. Die Systeme sind hydraulisch aufeinander abzustimmen und entsprechend den geltenden technischen Regeln auszuführen.
Trinkwasserversorgung je Gebäude über zentralen Hausanschluss mit Verteilung zu den Wohnungsstationen. Warmwasserbereitung dezentral innerhalb der Wohnungsstationen. Ausführung der Trinkwasserinstallation gemäß den geltenden hygienischen Anforderungen einschließlich aller erforderlichen Absperr-, Sicherheits- und Messeinrichtungen. Sammlung des häuslichen Schmutzwassers im Rahmen der Gebäudeentwässerung über Sammel- und Fallleitungen sowie Weiterführung über Grundleitungen bis zur Hauseinführung Entwässerung an der Kelleraußenwand. Die Entwässerung erfolgt im Freigefälle. Entwässerungsgegenstände im Erdgeschoss unterhalb der Rückstauebene werden über eine Hybrid-Hebeanlage gegen Rückstau gesichert. Kondensat und Abwasser aus Technikräumen werden über Kleinhebeanlagen eingebunden.
Die Lüftung der Wohnungen erfolgt über dezentrale mechanische Wohnraumlüftungsanlagen zur Sicherstellung der kontrollierten Be- und Entlüftung. Die Luftführung erfolgt über Außenwanddurchführungen oder über in die Gebäudehülle integrierte Systeme. In innenliegenden Bädern erfolgt die Lüftung über mechanische Entlüftungssysteme. Hierfür sind elektrisch betriebene Unterputzlüfter vorzusehen. Die Lüftungsmauerblöcke werden durch das HLS-Gewerk beschafft und dem Rohbauer zum fachgerechten Einbau in die Außenwand übergeben. Die dezentralen Lüftungsgeräte werden ebenfalls durch das HLS-Gewerk geliefert und entweder durch eigene Elektrofachkräfte montiert und angeschlossen oder durch einen externen Elektriker installiert. Sämtliche Anlagen sind vollständig für alle Gebäude zu liefern, zu montieren, in Betrieb zu nehmen, einzuregulieren und zu dokumentieren. Revisionsunterlagen, Prüfungen, Einweisungen und Abnahmen sind Bestandteil der Leistung.
Beschreibung des Bauvorhabens
Vorbemerkung Allgemein Vorbemerkung Allgemein
Diese Ausschreibung beinhaltet die Leistungen zur Herstellung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen im Rahmen des Neubaus einer Wohnpaks in der Heisenbergstraße 2-14, 85435 Erding.
Die auszuführenden Arbeiten umfassen die Lieferung, Montage und betriebsfertige Herstellung sämtlicher Komponenten der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Bestandteil der Leistung sind insbesondere die Installation der Wärmeerzeugungsanlage, der Wärmeverteilung, der wohnungsweisen Übergabestationen, der Heizflächen, der Lüftungsanlagen, der Trinkwasserinstallation sowie der Schmutz- und Regenwasserentwässerung. Die vollständige Inbetriebnahme, Einregulierung, Prüfung und Übergabe der Anlagen in funktionsfähigem Zustand ist Bestandteil der Leistung.
Die Vergabe und spätere Ausführung erfolgen auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (VOB/C), in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht durch gesonderte Vereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden. Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen DIN-Vorschriften, unter anderem:
DIN 18380 – Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 18381 – Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
DIN 18379 – Raumlufttechnische Anlagen
DIN 18382 – Elektrische Anlagen (soweit Schnittstellen bestehen)
Die Angebotsmengen wurden auf Grundlage der erstellten Planungsunterlagen mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt. Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich über die örtlichen Gegebenheiten, den Bauablauf sowie den vollständigen Leistungsumfang zu informieren. Ein späterer Verweis auf Unkenntnis wird ausgeschlossen. Ein Vor-Ort-Termin mit der Bauleitung wird empfohlen.
Die Arbeiten sind fachgerecht und unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie der einschlägigen Normen auszuführen. Die Herstellerrichtlinien der eingesetzten Systeme und Komponenten sind verbindlich einzuhalten.
Sämtliche Leistungen sind auf Grundlage der Leistungsbeschreibung sowie der beigefügten Planunterlagen auszuführen. Vor Ausführungsbeginn ist ein verbindlicher Ablauf- und Montageplan vorzulegen. Die Abstimmung der Schnittstellen zu anderen Gewerken erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer.
Lager- und Abstellflächen stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Diese sind während der Bauzeit ordnungsgemäß zu nutzen und nach Abschluss der Arbeiten sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
Bei allen Positionen mit Fabrikatsvorgaben sind grundsätzlich auch alternative Fabrikate zugelassen. Abweichungen von den im Leistungsverzeichnis benannten Fabrikaten sind eindeutig zu kennzeichnen. Die vollständige technische Dokumentation sowie der Nachweis der Gleichwertigkeit sind dem Angebot beizufügen.
Die Abgabe von Nebenangeboten ist zulässig. Nebenangebote sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit, der Gesamtfunktion sowie alle erforderlichen Berechnungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Abweichungen gegenüber dem Hauptangebot sind klar und nachvollziehbar darzustellen.
Vorbemerkung Allgemein
Vorbemerkung Nachhaltigkeit Verpflichtung des AN für die Nachhaltigkeitszertifizierung
Das Objekt wird gemäß den Anforderungen, Vorgaben und Richtlinien der KfW für klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) errichtet. Hierfür werden die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 sowie des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) umgesetzt.
Der AN verpflichtet sich, ausschließlich zertifizierungskonforme Materialien, Produkte und Komponenten einzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Anforderungen zur Schadstoffvermeidung (gemäß QNG-Anhang 3.1.3), z. B. hinsichtlich Emissionen, Inhaltsstoffen, Kältemitteln, Dämmstoffen, Kabeln und sonstigen TGA-relevanten Materialien.
Sofern Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt werden (z. B. Holzanteile in Komponenten oder Dämmstoffe), sind die Anforderungen an eine nachhaltige Herkunft (z. B. FSC, PEFC oder gleichwertig) einzuhalten.
Der AN stellt die hierfür erforderlichen Nachweise (Produktdatenblätter, Umweltdeklarationen, Zertifikate, Materiallisten) mindestens zwei Wochen vor Einbau über den Projektraum zur Verfügung. Nach Abschluss seiner Leistungen hat der AN eine abschließende Konformitätserklärung vorzulegen. Die Nachweise können stichprobenartig durch den Auditor geprüft werden.
Sämtliche angebotenen Preise beinhalten die vollständige Berücksichtigung dieser Anforderungen. Etwaige zur Erreichung der Zertifizierung notwendige Anpassungen oder der Austausch von Produkten und Materialien sind im Angebot enthalten. Nachforderungen oder Mehrkosten werden ausgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die vollständige, funktionsfähige Erstellung der TGA-Anlage unter Erreichung des geforderten Zertifikats.
Vorbemerkung Nachhaltigkeit
Vorbemerkung Systemgrenzen Systemgrenzen und Schnittstellen der Gewerke
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen umfassen jeweils die vollständige Lieferung und Montage der Anlagen innerhalb der definierten Systemgrenzen. Übergabepunkte zwischen den Gewerken sind eindeutig zu beachten und in die Ausführung einzubeziehen.
Als Systemgrenze der technischen Gebäudeausrüstung gilt grundsätzlich die Gebäudehülle, sofern nicht abweichend beschrieben. Die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlagen erforderlichen Anschlüsse an die Grundstücksentwässerung, an Versorgungsleitungen sowie an den öffentlichen Bereich sind Bestandteil des Leistungsumfangs und mit herzustellen.
Für die einzelnen Gewerke gelten insbesondere folgende Schnittstellen:
Schmutzwasserentwässerung: Systemgrenze an der Gebäudeaußenwand; Anschluss an die Grundleitungen/Schächte außerhalb des Gebäudes erfolgt über den Tiefbauer. Sammlung des häuslichen Schmutzwassers im Rahmen der Gebäudeentwässerung über Sammel- und Fallleitungen sowie Weiterführung über Grundleitungen bis zur Hauseinführung Entwässerung an der Kelleraußenwand.
Die Entwässerung erfolgt im Freigefälle. Entwässerungsgegenstände im Erdgeschoss unterhalb der Rückstauebene werden über eine Hybrid-Hebeanlage gegen Rückstau gesichert. Kondensat und Abwasser aus Technikräumen werden über Kleinhebeanlagen eingebunden. Die Systemgrenze der Trinkwasserinstallation liegt nach der Wasseruhr. Die Wasseruhr wird bauseits bereitgestellt. Der Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz erfolgt durch den zuständigen Versorger. Die Systemgrenze der Heizungsanlage liegt nach der Fernwärmeübergabestation. Die Fernwärmeübergabestation wird bauseits bereitgestellt. Die Einspeisung in das gebäudeseitige Heizsystem erfolgt ab dem Übergabepunkt. Im Smart-Home-System sind ausschließlich die Raumthermostate der jeweiligen Räume eingebunden. Weitere Einbindungen technischer Anlagen in ein Gebäudeautomations- oder Smart-Home-System sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Die komplette Steuerung der Heizungsanlage erfolgt über das Gewerk HLS. Die erforderlichen elektrischen Anschlüsse der Anlagenkomponenten werden durch das Gewerk Elektro nach Vorgabe der HLS-Planung hergestellt. Der AN hat seine Leistungen, insbesondere hinsichtlich Durchführungen, Platzbedarf, Leitungsführung und Befestigung, mit den angrenzenden Gewerken eigenverantwortlich abzustimmen. Die Ausführung erfolgt gemäß Ausführungsplanung sowie den Herstellervorgaben. Bauteildurchdringungen sind in Abstimmung mit den jeweiligen Gewerken herzustellen und entsprechend den Anforderungen an Brand-, Schall- und Feuchteschutz fachgerecht auszuführen. Alle Leistungen, die zur vollständigen Funktionsfähigkeit der Anlagen erforderlich sind, jedoch nicht ausdrücklich beschrieben wurden, gelten als mit auszuführen.
Vorbemerkung Systemgrenzen
Vorbemerkung Wartungsverträge Inbetriebname Wartung Inbetriebnahme, Unterweisung, Wartung und Messkonzept
Die vollständige Inbetriebnahme der Anlagen ist durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierzu gehören alle erforderlichen Funktionsprüfungen, Einstellungen, Einregulierungen sowie die betriebsfertige Übergabe der Anlagen. Sämtliche Mess-, Steuer- und Regelungsfunktionen sind zu prüfen und zu dokumentieren.
Vor Abnahme ist eine umfassende Einweisung des Betreibers bzw. der vom Auftraggeber benannten Personen durchzuführen. Diese umfasst insbesondere die Bedienung der Anlagen, sicherheitsrelevante Hinweise, Betriebsweisen sowie Maßnahmen zur Störungsbehebung.
Die für den Betrieb erforderlichen Revisionsunterlagen sind vollständig zu übergeben. Hierzu zählen insbesondere Bestandspläne, Schemata, Datenblätter, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Prüf- und Messprotokolle.
Für alle Anlagen sind die erforderlichen Wartungsintervalle gemäß Herstellervorgaben einzuhalten. Wartungs- und Inspektionsleistungen sind so zu planen, dass ein ordnungsgemäßer und dauerhafter Betrieb gewährleistet ist. Entsprechende Wartungsempfehlungen sind dem Betreiber zu übergeben.
Die Wärmemengenzähler werden im Rahmen eines Miet- bzw. Contractingmodells bereitgestellt und sind nicht Bestandteil der Lieferung des Auftragnehmers. Die Vorbereitung zur Aufnahme der Messgeräte (Einbaustrecken, Passstücke, Verschraubungen, Absperrungen etc.) ist durch den Auftragnehmer vorzusehen und auszuführen.
Vorbemerkung Wartungsverträge Inbetriebname Wartung
Vorbemerkung Besondere Leistungen Besondere Leistungen
Leistungen, die nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sind und aufgrund besonderer Umstände, nicht vorhersehbarer Gegebenheiten, Planänderungen oder zusätzlicher Anforderungen erforderlich werden, gelten als besondere Leistungen im Sinne der VOB/C. Deren Ausführung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber und gesonderter Vergütungsvereinbarung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erkennbare zusätzliche Leistungen vor Ausführung anzuzeigen und eine schriftliche Freigabe einzuholen. Ohne entsprechende Beauftragung besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Vorbemerkung Besondere Leistungen
01 KG 411 Abwasser-, Wasseranlagen
01
KG 411 Abwasser-, Wasseranlagen
Hinweistext Gebäudeentwässerung Gemäß Planung liegt die Rückstauebene OK Straßenoberfläche. Entwässerungsgegenstände unterhalb dieser Ebene, insbesondere im Bereich EG, werden über eine Hybrid-Hebeanlage gegen Rückstau gesichert. Die installierte Hebeanlage dient der Rückstausicherung und ist nur für den Betrieb im Rückstaufall vorgesehen; im Normalbetrieb erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers im freien Gefälle.
Über die Rückstauebene geführte Druckleitungen werden oberhalb dieser in die Freispiegelleitung eingebunden. Die Auslegung der Hebeanlage erfolgt gemäß den im Strangschema dargestellten Abflusswerten.
Als Systemgrenze der Schmutzwasserentwässerung gilt die Gebäudeaußenwand, Hauseinführung druch Kanalbauer; ab diesem Punkt erfolgt der Anschluss an die Grundstücksentwässerung bzw. den öffentlichen Kanal.Im Technikraum des Untergeschosses ist die Hebeanlage angeordnet und entsprechend zugänglich für Wartung und Betrieb auszuführen.
Innerhalb des Gebäudes werden die Schmutzwasserleitungen im Freispiegelsystem mit entsprechendem Gefälle geführt. Grundleitungen werden gemäß Planung mit einem Regelgefälle von ca. 0,5 % ausgeführt, Anschlussleitungen innerhalb der Geschosse entsprechend der vorgesehenen Dimensionierung.
Hinweistext Gebäudeentwässerung
01.01 Entwässerungssystem Schmutzwasser Haus 1-3
01.01
Entwässerungssystem Schmutzwasser Haus 1-3
01.02 Entwässerungssystem Schmutzwasser Haus 4
01.02
Entwässerungssystem Schmutzwasser Haus 4
01.03 Schmutzwasserleitungen
01.03
Schmutzwasserleitungen
01.04 Zusätzliche Leistungen Schmutzwasser
01.04
Zusätzliche Leistungen Schmutzwasser
01.05 Regenwasserleitungen
01.05
Regenwasserleitungen
01.06 Zusätzliche Leistungen Regenwasser
01.06
Zusätzliche Leistungen Regenwasser
02 KG 412 Trinkwasseranlagen
02
KG 412 Trinkwasseranlagen
Hinweistext Trinkwasser Innerhalb des Gebäudes erfolgt die Verteilung über ein zentrales Trinkwassernetz für Kalt- und Warmwasser gemäß Planung und Strangschema. Die Leitungsdimensionierung erfolgt entsprechend den angeschlossenen Entnahmestellen
Die Ausführung der Trinkwasserinstallation hat gemäß den geltenden technischen Regeln, insbesondere zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene, zu erfolgen.
Als Systemgrenze der Trinkwasserinstallation gilt die Wasseruhr im Technikraum des Untergeschosses.
Im Technikraum des Untergeschosses sind die zentrale Wasseraufbereitung mit Enthärtungsanlage sowie Dosieranlage angeordnet und entsprechend zugänglich für Betrieb und Wartung vorzusehen.
Hinweistext Trinkwasser
02.01 Trinkwasserleitungen
02.01
Trinkwasserleitungen
02.02 Absperrorgane und Armaturen Trinkwasser
02.02
Absperrorgane und Armaturen Trinkwasser
02.03 Wärmedämmung und Brandschutz Trinkwasser
02.03
Wärmedämmung und Brandschutz Trinkwasser
02.04 Zusätzliche Leistungen Trinkwasser
02.04
Zusätzliche Leistungen Trinkwasser
02.05 Sanitärobjekte-Einrichtungen
02.05
Sanitärobjekte-Einrichtungen
02.06 Fertigmontage von Sanitärobjekten
02.06
Fertigmontage von Sanitärobjekten
03 KG 420 Heizungsinstallation
03
KG 420 Heizungsinstallation
Hinweistext Heizung Die Wärmeversorgung erfolgt über ein bivalentes, hydraulisch verschaltetes System aus Luft/Wasser-Wärmepumpe und Fernwärmeanschluss, wobei die hydraulische Einbindung über zwei Pufferspeicher (Hochtemperatur- und Niedertemperaturspeicher) sowie motorisch betriebene Dreiwege-Umschaltventile erfolgt. Die Betriebsweise ist so ausgelegt, dass die Wärmepumpe im Grundlastbetrieb beide Speicher auf ein einheitliches Temperaturniveau von ca. 40 °C beaufschlagt, abhängig von der Außentemperaturregelung und Heizkurve. Das Niedertemperatursystem Fußbodenheizung wird aus dem NT-Speicher versorgt und über nachgeschaltete Mischer auf ein Systemniveau von 35 °C Vorlauf /28 °C Rücklauf mit einer Spreizung von ΔT ≈ 7 K geregelt, wodurch ein effizienter und wärmepumpenoptimierter Betrieb gewährleistet wird.
Das Hochtemperatursystem dient der Trinkwarmwasserbereitung über dezentrale Wohnungsstationen mit integrierten Frischwasser-Wärmetauschern im Durchflussprinzip. Im Grundlastbetrieb erfolgt auch hier die Vorhaltung über die Wärmepumpe auf niedrigerem Temperaturniveau, die Fernwärme erhöht die System temperatur auf 55°C . Bei erhöhtem Warmwasserbedarf und damit einhergehendem Temperaturabfall im HT-Speicher wird über die hydraulische Umschaltung mittels motorischer Dreiwegeventile die Fernwärme zugeschaltet und hebt das Temperaturniveau auf ca. 55 °C an.
Die Systemhydraulik ist so ausgeführt, dass im Störungs- oder Wartungsfall eines Wärmeerzeugers eine vollständige Übernahme der Versorgung durch den jeweils verbleibenden Wärmeerzeuger möglich ist. Die Fernwärme kann hierbei sowohl das Hochtemperatur- als auch das Niedertemperatursystem vollständig versorgen. Umgekehrt ist die Wärmepumpe aufgrund ihrer modularen Leistungsstruktur von 10-50 KW ebenfalls in der Lage, das Hochtemperatursystem zeitweise mit erhöhter Systemtemperatur zu betreiben, insbesondere im Teillast- und Sommerbetrieb. Die Umschaltung und Priorisierung der Wärmeerzeuger erfolgt über die im Schema dargestellten Regel- und Umschaltkomponenten, wodurch ein redundanter, betriebssicherer und lastabhängig optimierter Anlagenbetrieb sichergestellt wird. Die Heizungsanlagen werden mit einer werkseitig vorkonfigurierten Regelung geliefert; die Inbetriebnahme und Feinabstimmung erfolgt durch den Fachunternehmer vor Ort.
Die Ausführung der Heizflächen erfolgt überwiegend als Fußbodenheizung. Die Auslegung basiert auf den in den Heizungsplänen dargestellten Raumheizlasten sowie den zugehörigen Heizkreislängen und Verlegeabständen. Im Technikraum des Untergeschosses ist die zentrale Wärmeerzeugung mit Fernwärmestation, Pufferspeichern sowie der Verteilung angeordnet. Die Stellmotoren sind in das Smart-Home-System der Wohnungen eingebunden Die Gebäudeautomation beschränkt sich ausschließlich auf die Regelung der Stellmotoren der Fußbodenheizung innerhalb der Wohnung. Alle übrigen Komponenten der Heizungs-/Sanitäranlage werden dem Gewerk HLS zugeordnet und sind dort vollständig zu berücksichtigen. Die Hauptverteilung erfolgt über die in den Geschossen geführten Steigstränge und Verteilleitungen gemäß den Heizungsplänen (EG–DG), mit Anbindung der jeweiligen Nutzungseinheiten über Wohnungsstationen.
Hinweistext Heizung
03.01 Wärmeerzeuger Haus 1
03.01
Wärmeerzeuger Haus 1
03.02 Wärmeerzeuger Haus 2-3
03.02
Wärmeerzeuger Haus 2-3
03.03 Wärmeerzeuger Haus 4
03.03
Wärmeerzeuger Haus 4
03.04 Wärmeverteilnetz
03.04
Wärmeverteilnetz
03.05 Heizungsrohrleitungen mit Zubehör Heizung
03.05
Heizungsrohrleitungen mit Zubehör Heizung
03.06 Wärmedämmung und Brandschutz Heizung
03.06
Wärmedämmung und Brandschutz Heizung
03.07 Heizflächen
03.07
Heizflächen
03.08 Zusätzliche Leistungen Heizung
03.08
Zusätzliche Leistungen Heizung
04 KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
04
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
04.01 Abluft
04.01
Abluft
04.02 Dezentrale Lüftung
04.02
Dezentrale Lüftung
05 Zusätzliche Leistungen
05
Zusätzliche Leistungen
05.01 Allgemein
05.01
Allgemein