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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
A) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1 Allgemeine Angaben und Beschreibung des Projektes
1.01 Abkürzungen
AG – Auftraggeber (Bauherr) AN – Auftragnehmer (Bieter) BB – Baubetreuung (Fachbauleitung) EP – E-Preis LL – Lieferungen und Leistungen LB – Leistungsbeschreibung NG – Nebengewerke des Auftragnehmers NU – Nachunternehmer des Auftragnehmers BAB – Bauaufsichtsbehörden
1.02 Baumaßnahme
Projektbeschreibung
Die Grundstücke befinden sich in zentraler Lage in Altenerding, einem modernen Wohn- und Gewerbegebiet mit sehr guter Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten (z. B. Lidl), Restaurants, Arztpraxen und das Klinikum Erding sind schnell erreichbar. Die fußläufig gelegene Therme Erding bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Das familienfreundliche Umfeld bietet zahlreiche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Der S-Bahnhof Altenerding sowie Bushaltestellen sind in wenigen Minuten erreichbar und ermöglichen eine schnelle Verbindung nach München. Die Münchener Straße sorgt für eine gute Anbindung an das regionale Straßennetz, der Flughafen München ist ca. 15 Minuten entfernt.
Das ca. 5.379 m² große Grundstück mit den Flurnummern 473/4, 473/5 und 473/6 in der Gemarkung Altenerding bietet Platz für vier Mehrfamilienhäuser mit zwei Tiefgaragen. Insgesamt entstehen 116 Wohnungen, 122 PKW-Stellplätze, 148 Fahrradabstellplätze, 13 Stellplätze für Lastenfahrräder in der Tiefgarage, drei oberirdische Lastenfahrrad-Stellplätze, vier oberirdische Behinderten-Stellplätze für PKW sowie zwei Kinderspielplätze und Freiflächen.
Folgende Hausnummern sind vergeben: Haus 1 – Hausnummer 8 + 10 Haus 2 – Hausnummer 4 + 6 Haus 3 – Hausnummer 12 + 14 Haus 4 – Hausnummer 2
Das Objekt wird gemäß den Anforderungen, Vorgaben und Richtlinien der KfW für klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) errichtet. Hierfür werden die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 und des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) umgesetzt.
Verpflichtung des AN für die Nachhaltigkeitszertifizierung
Das Objekt wird gem. Anforderungen, Vorgaben und Richtlinien der KfW für klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) errichtet. Hierfür werden die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 und des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) umgesetzt.
Der AN verpflichtet sich, ausschließlich zertifizierungskonforme Materialien und Produkte einzusetzen, insbesondere die Anforderungen zur Schadstoffvermeidung (gemäß QNG-Anhang 3.1.3) sowie zur nachhaltigen Materialgewinnung (insbesondere Holz: ≥ 80 % FSC/PEFC oder gleichwertig, keine unkontrollierte Herkunft) einzuhalten.
Der AN stellt die hierfür notwendigen Nachweise (Materiallisten, Datenblätter, Zertifikate) mindestens zwei Wochen vor Einbau über den Projektraum zur Verfügung und gibt nach Fertigstellung seiner Leistungen eine abschließende Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen ab. Die Nachweise werden stichprobenartig durch den Auditor geprüft.
Sämtliche angebotenen Preise beinhalten die vollständige Berücksichtigung dieser Anforderungen. Etwaige notwendige Änderungen oder Austausch von Produkten/Materialien zur Erreichung der Zertifizierung sind im Angebot enthalten; Nachforderungen oder Mehrkosten werden ausgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die vollständige, funktionsfähige Erstellung des Gewerkes unter Erreichung des geforderten Zertifikats
Erschließung und Konstruktion
Der Wohnpark besteht aus vier Häusern mit zwei Tiefgaragen. Alle Häuser erhalten ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse, ein Dachgeschoss und ein Kellergeschoss mit Anschluss an die jeweilige Tiefgarage. Der Zugang zu den Häusern erfolgt über Zuwegungen in den Außenanlagen und über die Tiefgarage. In die Wohnungen gelangt man über innenliegende Treppenhäuser mit jeweils einem Aufzug.
In den jeweiligen Kellergeschossen befinden sich die Kellerabteile der Wohnungen sowie die Räumlichkeiten für die Hausanschlüsse. Haus 2 (Hausnummer 4+6) und Haus 3 (Hausnummer 12+14) erhalten im Kellergeschoss zusätzliche Hobbyräume.
Die Gründung und Abdichtung erfolgt gemäß den Anforderungen aus dem Baugrundgutachten und der statischen Berechnung. Die Außenwände des Untergeschosses werden aus Stahlbeton ausgeführt. Die tragenden Außenwände der Obergeschosse werden in Stahlbeton und/oder Mauerwerk gemäß den statischen, energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen errichtet. Das Putzsystem wird gemäß Farb- und Materialkonzept nach Vorgaben des Planungsrechts und nach Festlegungen durch den Architekten ausgeführt.
Die Dachkonstruktion besteht aus einem Schrägdach als Holzkonstruktion mit Sparren und Zwischensparrendämmung gemäß den Vorgaben des Energieberaters sowie aus Flachdachbereichen in Beton mit Wärmedämmung. Das Schrägdach wird mit Frankfurter Pfannen aus Beton oder gleichwertig eingedeckt. Das Flachdach wird mit einer bituminösen Abdichtung oder Kunststofffolienabdichtung mit extensiver Dachbegrünung nach Angabe des Architekten ausgeführt.
Nichttragende Innenwände in den Wohnbereichen werden als Gipskarton-Ständerwände mit innenliegender Mineralfaserdämmung erstellt. In den Nassbereichen werden hydrophobierte Gipskarton-Platten verwendet. Die Decken werden in Stahlbeton gemäß Statik ausgeführt.
Gebäudetechnik
Im technischen Bereich ist die vollständige Herstellung sämtlicher gebäudetechnischer Anlagen vorgesehen. Die Wärmeversorgung für die Fußbodenheizung der Gebäude erfolgt über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe pro Haus. Die Warmwasserversorgung erfolgt separat über eine zentrale Warmwasseraufbereitung durch eine Fernwärmeübergabestation im Hausanschlussraum je Haus.
In den Wohn- und Aufenthaltsräumen (außer Hobbyräume) wird ein dezentrales Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung eingebaut, welches den hygienischen Luftwechsel sicherstellt. Bäder erhalten eine mechanische Entlüftung mittels Unterputzlüfter.
Die Wohnungen werden mit einem Smart Home System ausgestattet, das Licht, Rollläden und Heizung zentral über eine Zentraleinheit steuert. Die Fußbodenheizung wird über das Smart Home System raumweise geregelt.
Auf den Dachflächen werden PV-Anlagen errichtet, welche zur Deckung eines Teils des Allgemeinstroms verwendet werden. Die Größe der PV-Flächen richtet sich nach den Anforderungen der Energieeffizienzklasse und der Nachhaltigkeitszertifizierung.
In jedem Treppenhaus wird eine Aufzugsanlage (Fabrikat Otis oder gleichwertig) installiert, welche alle Geschosse erschließt.
Bei der Planung des Projektes wurde größte Sorgfalt auf die Wirtschaftlichkeit der Systeme und die Integration der Anlagen in das vorhandene Umfeld gelegt. Das Ziel ist die Erstellung einer Gebäudeanlage mit Tiefgaragen, welche mit minimalem Energieeinsatz betrieben werden kann und das Projektumfeld hinsichtlich Schall- und Schadstoffausstoß nicht tangiert.
Anpassungen am Gebäude:
Alle Kernbohrungen müssen von einem Statiker geprüft werden.
Alle Mauerschlitze müssen schonend erstellt werden. Schlitzarbeiten in der Wohnung nur mit Staubschutz und besenrein nach Abschluss der Arbeiten überlassen.
1.03 Ausführungstermine
Montagebeginn gemäß Bauablaufplan und den vertraglichen Vereinbarungen.
3 Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen
Einheitspreise
Der Bieter erkennt bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich an, dass er bei der Bildung der E-Preise, die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, An- und Abfahrtsmöglichkeiten, Lagermöglichkeiten, Anschlussmöglichkeiten zwecks Versorgung mit Bauwasser und Baustrom sowie alle anderen Kosten beeinflussenden Gegebenheiten der Baustelle berücksichtigt hat.
In den Einheitspreisen sind enthalten:
alle zur ordnungsgemäßen und handwerklichen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Vor-, Neben- und Nacharbeiten angelehnt VOB / C, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht gesondert verlangt werden. Sind E-Preise im Leistungsverzeichnis gefordert, so sind diese auch anzugeben; Lieferungen aller zur einwandfreien Fertigstellung des Auftrages erforderlichen Werkstoffe; alle Rüstungen und Vorhalten aller Geräte während der gesamten Bauzeit; bei „bauseits gelieferten Materialien" trägt der verarbeitende Auftragnehmer die Transportkosten von „frei Baustelle" bis zur Einbaustelle; der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einbauteile der bauherrenseitigen Leistungen mit den entsprechenden Firmen und der Baubetreuung abzuklären; eventuell anfallende Materialprüfungsgebühren, falls Werkstoffe von der Baubetreuung als nicht vorschriftsmäßig bezeichnet und verworfen werden. Dabei ist die Prüfungsstelle mit der Baubetreuung zu vereinbaren; die Baureinigung hat Bau begleitend zu erfolgen.
A) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
B) TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.1 Angebotsgrundlagen
Dem Angebot und der Ausführung liegen nachstehende Bedingungen und Vorschriften zugrunde:
die Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses; die Schlussbemerkungen; die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung sowie die §§ 631 ff. und §§ 650a ff. BGB; die technische Beschreibung dieses Leistungsverzeichnisses; die Zeichnungen des Architekten und die vom Architekten genehmigten Anlagezeichnungen des Lieferers; die Vorschriften des VDE in der jeweils gültigen Fassung; die DIN- und EN-Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung; die Verordnungen im Gesetzblatt des Freistaates Bayern; die Unfallverhütungsvorschriften der DGUV, insbesondere DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).
1.2 Allgemeine Ausführungsrichtlinien
Insbesondere sind folgende Normen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten:
DIN 18012 – Anschlusseinrichtungen für Gebäude; DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen (soweit für Tiefgarage, Treppenhäuser und Allgemeinbereiche zutreffend); DIN 14676 – Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung; DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau; DIN 18534 – Abdichtung von Innenräumen; VDE 0100 – Errichten von Niederspannungsanlagen; DIN VDE 0108-100 – Sicherheitsstromversorgungsanlagen (soweit für Treppenhaus-Sicherheitsbeleuchtung und Tiefgarage zutreffend); DIN VDE 0833 Teile 1 bis 4 – Gefahrenmeldeanlagen (soweit für Tiefgarage zutreffend); VOB/C in der jeweils gültigen Fassung; die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der zuständigen Versorger; Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in der jeweils bauaufsichtlich eingeführten Fassung; Garagenverordnung (GaStellV) des Freistaates Bayern.
1.3 Allgemein
1.3.1 Alle Materialien werden frei Verwendungsstelle geliefert.
1.3.2 Bei der Angebotsausarbeitung sind die „Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen" und die „Technischen Vorbemerkungen" des AG zu beachten.
1.3.3 Vorliegende Ausführungszeichnungen und Detailpläne sind verbindlich zu prüfen. Unklarheiten sind vor Beginn der Arbeiten durch Rücksprache mit der Bauleitung zu klären.
1.3.4 Etwa vorhandene Mängel und fachliche Fehler der Vorarbeiten (Projektplanung), welche die Güte der Arbeiten beeinträchtigen können, sind bei der Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
1.3.5 Sollten Widersprüche zwischen der Ausschreibung und örtlichen Baubestimmungen vorliegen, so hat der Bieter spätestens bei Angebotsabgabe darauf hinzuweisen.
1.3.6 Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu einer wirtschaftlicheren Lösung führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Sie sind unter Hinweis auf den entsprechenden Titel ausführlich zu erläutern und die Minderkosten anzugeben.
1.3.7 Alle Sicherungsmaßnahmen der DGUV sind einzuhalten.
1.4 Objektspezifische Anforderungen
1.4.1 Es handelt sich um einen Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit 116 Wohneinheiten. Sofern während der Bauzeit bereits Teilbereiche an Erwerber übergeben oder bezogen sind, sind die Arbeiten in diesen Bereichen mit allen beteiligten Gewerken abzustimmen und koordiniert in komprimierten Zeitfenstern abzuwickeln. Die Beeinträchtigung der Bewohner ist auf ein Minimum zu beschränken.
1.4.2 Die gesamte Baumaßnahme ist entsprechend des vorliegenden Bauzeitenplanes durchzuführen. Der Auftragnehmer hat seinen Leistungsbereich so zu planen und auszuführen, dass der Gesamtbauablauf nicht beeinträchtigt wird.
1.4.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach Abnahme die Kontaktdaten der relevanten Fachlieferanten und Subunternehmer zu übergeben sowie die empfohlenen Wartungsintervalle und -inhalte schriftlich mitzuteilen, damit der Auftraggeber bzw. die Wohnungseigentümergemeinschaft eigene Wartungsverträge abschließen kann.
1.4.4 Alle in den Vorbemerkungen, der Anlagenbeschreibung und im Titelvorspann enthaltenen Beschreibungen sind, soweit kostenrelevant, bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
1.4.5. Für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist ein Wartungsangebot abzugeben
1.4.6. Für die Brandmeldeanlage ist ein Wartungsangebot abzugeben
1.4.7. Für das smart home ist ein Wartungsangebot abzugeben
B) TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
01 NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN (443)
01
NIEDERSPANNUNGSSCHALTANLAGEN (443)
01.01 NSHV / Zählerverteiler (443.01)
01.01
NSHV / Zählerverteiler (443.01)
02 NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN (444)
02
NIEDERSPANNUNGSINSTALLATIONSANLAGEN (444)
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Für das Angebot ist das gesamte Klein-, Klemm- und Befestigungsmaterial einzukalkulieren. Das Material ist zu liefern und betriebsfertig zu montieren.
Abrechnungsregeln:
Die verlegten Kabel werden von Anschluss bis Anschluss gemessen. Das Absetzen und Klemmen ist im Einheitspreis der Kabel nicht einkalkuliert.
Kabelanlage:
Als Kabelanlage gelten Starkstromkabel, isolierte Starkstromleitungen, Installationskabel und Leitungen für Fernmeldeanlagen.
Kabelanlage ohne Funktionserhalt:
Tragsystemverlegung:
Wenn nicht anders angegeben, sind die Kabel in einer Länge (ungemufft) in oder auf einem Tragsystem verlegt. Die erforderlichen Tragsysteme wie Rohre, Sammelhalter, Kabelformsteine, Unterflurkanäle bzw. Kabelleitern oder Installationskanäle sind vorhanden. Energiekabel sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und dem technischen Erfordernis ein- oder mehrdrahtig, mit runden oder segmentierten Leitern, ach Wahl des Auftragnehmers ausgeführt. In die Einheitspreise der Kabel sind Verschnitt und Metallzuschläge, das Verlegezubehör, sowie das Beistellen der Kabeltrommeln, Böcke, Rollen Kabelzug und sonstigen Hilfsgeräten einkalkuliert.
Schellenverlegung als Aufzahlung.
Verlegen im Erdreich, Schutz der Kabel:
Die Kabel sind in ein vorbereitetes Sandbett verlegt und in Abständen von ca. 4 m mit Merkern gekennzeichnet. In die Einheitspreise sind Verschnitt und Metallzuschläge, die unverlierbar am Kabel befestigten Kabelmerker aus Kunststoffbänder, sowie das Beistellen der Kabeltrommeln, Böcke, Rollen, Kabelzug und sonstigen Hilfsgeräten einzukalkulieren.
Die Maßnahmen zum Schutz der Kabel gegen mechanische Beschädigung, z.B. Einsanden und das Verlegen der Kabelabdeckungen sowie das Wiederverfüllen sind enthalten. Die Überwachung der Durchführung dieser Maßnahmen durch den Auftragnehmer ist in die Einheitspreise einkalkuliert.
Werkstoffe:
Wenn nicht anders angegeben, sind die Werkstoffe für Isolierung und Mantel Polymere.
Die Kabel und Leitungen sind zu liefern und entsprechend den Positionen sowie der Verlegeart zu verlegen.
Energiekabel 0,5 kV tragsystemverlegt
Ausführungshinweise:
Energiekabel in 0,5 kV in oder auf vorhandenem Tragsystem verlegt.
Angaben im Positionsstichwort:
Wenn nicht anders angegeben werden Energiekabel entweder mit dem harmonisierten mit dem nationalen Bauart- Kurzzeichen, der Nennspannung in kV, der Adernzahl, dem Nennquerschnitt der Leiter in mm² und bei Schirmung mit dem Nennquerschnitt des Schirms in mm² beschrieben. Die Kabel sind zu liefern und entsprechend der Verlegeart zu verlegen.
Vorbemerkungen
02.01 Kabel und Leitungen (444.01)
02.01
Kabel und Leitungen (444.01)
02.02 Unterverteilungen mit Einbauten (444.02)
02.02
Unterverteilungen mit Einbauten (444.02)
02.03 Kabelträger, Rohre und Zubehör (444.03)
02.03
Kabelträger, Rohre und Zubehör (444.03)
02.04 Kabel, Leitungen und Allgemeines für MSR Anlagen (444.04)
02.04
Kabel, Leitungen und Allgemeines für MSR Anlagen (444.04)
02.05 Installationsgeräte (444.05)
02.05
Installationsgeräte (444.05)
02.06 Brandschutzarbeiten (444.06)
02.06
Brandschutzarbeiten (444.06)
02.07 Betoneinlegearbeiten (444.07)
02.07
Betoneinlegearbeiten (444.07)
02.08 Baustromversorgung und Beleuchtung (444.08)
02.08
Baustromversorgung und Beleuchtung (444.08)
02.09 Photovoltaikanlage / Speicher (444.09)
02.09
Photovoltaikanlage / Speicher (444.09)
02.10 KNX / smart home (444.10)
02.10
KNX / smart home (444.10)
03 BELEUCHTUNGSANLAGEN (445)
03
BELEUCHTUNGSANLAGEN (445)
Technische Vorbemerkungen Beleuchtungsanlagen Technische Vorbemerkungen Beleuchtungsanlagen
Sämtliches Zubehör wie Abhängungen, Befestigungsmaterial, Durchgangsverdrahtung, Endstücke, Leuchtmittel und sonstiges Kleinmaterial ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Bei Lichtlinien sind die jeweiligen Längen entsprechend der baulichen Situation abzustimmen. Alle benötigten Montagezubehöre und Eckverbinder sind mit einzukalkulieren.
Sämtliche Leuchten müssen in allen Teilen den VDE-Vorschriften entsprechen. Die Leuchten müssen gem. DIN VDE 0875 Teil 2 funkentstört und zur Montage auf normal entflammbaren Baustoffen geeignet sein. Die vorgeschriebenen Bezeichnungen sind dauerhaft an jeder Leuchte anzubringen. Außerdem müssen die Leuchten mit Fabrikat, Typ und Herstellungsjahr oder Seriennummer dauerhaft bezeichnet sein.
Nach Anforderung sind Musterleuchten vorzulegen. Leuchten, die aufgrund von Umdispositionen überzählig werden, müssen, soweit noch originalverpackt, zum vollen Rechnungsbetrag zurückgenommen werden.
Gleichwertigkeit muss durch Lichtberechnung und Bemusterung nachgewiesen werden.
Technische Vorbemerkungen Beleuchtungsanlagen
03.01 Innenbeleuchtung (445.01)
03.01
Innenbeleuchtung (445.01)
03.02 Außenbeleuchtung (445.02)
03.02
Außenbeleuchtung (445.02)
03.03 Notbeleuchtungsanlage (445.03)
03.03
Notbeleuchtungsanlage (445.03)
04 BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGE (446)
04
BLITZSCHUTZ- UND ERDUNGSANLAGE (446)
Anmerkung: Anmerkung: Der Fundamenterder wird im Rahmen der Baumeisterarbeiten durch eine geeignete Firma geliefert und verlegt.
Anmerkung:
04.01 Erdungen, Potentialausgleich (446.1)
04.01
Erdungen, Potentialausgleich (446.1)
05 FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGE (450)
05
FERNMELDE- UND INFORMATIONSTECHNISCHE ANLAGE (450)
Technische Vorbemerkungen Folgende Leistungen sind vom Bieter jeweils in die Einheitspreise miteinzukalkulieren:
- Lieferung und Montage aller zur Anlage gehörenden Bauteile
- Abklärung und Koordination aller auf das jeweilige System aufzuschaltender Funktionen bzw. Koor- dination der Zusammenschaltungen v. g. Anlagen
- Überarbeitung der Ausführungsunterlagen, Funk- tionslisten und Anlagenschemata mit Erstellung der herstellerspezifischen Werkstatt- und Montage- zeichnungen
- Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Einweisung des Bedienungspersonals, einschl. Erstellen des Formblattes mit Unterschrift, welches enthält: Datum, Baugruppe, eingewiesene Person, Liefer- firma, Gerätehersteller und sonst. techn. Angaben.
- Abklärung und Koordination der Aufschaltung von Anlageteilen auf vorhandene Zentralen (Uhren, Brandmelder etc.)
- Einbau in UP-Gehäuse in einer Briefkastenanlage
Technische Vorbemerkungen
05.01 RWA-Anlagen (456.1)
05.01
RWA-Anlagen (456.1)
05.02 Datentechnik (457)
05.02
Datentechnik (457)
05.03 Brandmeldeanlage (456.1) - Geräte, Installation
05.03
Brandmeldeanlage (456.1) - Geräte, Installation
05.04 Brandmeldeanlage (456.2) - Leitungen
05.04
Brandmeldeanlage (456.2) - Leitungen
05.05 Brandmeldeanlage (456.3) - Sonstige Dienstleistungen
05.05
Brandmeldeanlage (456.3) - Sonstige Dienstleistungen
06 SONSTIGES (459)
06
SONSTIGES (459)
06.01 Sonstiges (459)
06.01
Sonstiges (459)
07 TECHNISCHE ANLAGEN IN AUSSENANLAGEN (540)
07
TECHNISCHE ANLAGEN IN AUSSENANLAGEN (540)
07.01 Starkstromanlagen (546)
07.01
Starkstromanlagen (546)
08 STUNDENLOHNARBEITEN ELEKTRO
08
STUNDENLOHNARBEITEN ELEKTRO
08.01 STUNDENLOHNARBEITEN ELEKTRO
08.01
STUNDENLOHNARBEITEN ELEKTRO