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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Hinweise zur WELL-Zertifizierung / Nachhaltigkeitsanforderungen Das Bürogebäude ist im Rahmen der LEED-Zertifizierung als "Shell & Core" betrachtet. Für die ausgeschriebenen Innenausbauleistungen ergeben sich hieraus keine zusätzlichen LEED-Anforderungen.
Bei der Planung und Ausführung der Innenausbauleistungen sind die für das Projekt relevanten Anforderungen der WELL-Zertifizierung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für Bereiche mit Nutzung durch den Bauherrn sowie für Mietbereiche, für die eine spätere WELL-Zertifizierung vorgesehen wird.
Die Innenausbauleistungen sind so zu planen und auszuführen, dass die Voraussetzungen für eine WELL-konforme Nutzung der betreffenden Bereiche soweit möglich erhalten bleiben. Besondere Beachtung ist hierbei den Sanitärräumen zu widmen.
Für die eingesetzten Materialien und Produkte sind durch den AN die zugehörigen Produktdatenblätter und technischen Herstellerunterlagen in digitaler Form vorzulegen und dem AG für die projektspezifische WELL-Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich werden für das Gebäude Anforderungen im Zusammenhang mit WELL Health & Safety berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise zur WELL-Zertifizierung / Nachhaltigkeitsanforderungen
ZTV Metalbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für das Gewerk Metallbauarbeiten
1. Leistung:
Die Leistung umfasst die Fertigung, Lieferung und Montage der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Metallbauarbeiten.
Hierzu gehören insbesondere die in den jeweiligen LV-Positionen beschriebenen:
- Stahltragkonstruktionen,
- Geländer- und Brüstungskonstruktionen,
- Handläufe,
- Metall-Wandbekleidungen,
- Briefkastenanlagen sowie
- abgehängten Metallkonstruktionen und Metallrasterdecken.
Soweit für Lieferung und Montage gesonderte LV-Positionen vorgesehen sind, sind diese Leistungen getrennt zu berücksichtigen und zu vergüten.
Maßgebend für Konstruktion, Abmessungen, Geometrie, Materialien, Profilquerschnitte, Oberflächen, Anschlüsse und Befestigungen sind die jeweiligen LV-Positionen und Planunterlagen.
Gesondert ausgeschriebene Positionen und Zulagen sind nicht Bestandteil der jeweiligen Grundposition. Dies betrifft insbesondere gesondert ausgeschriebene Montageleistungen, die gemauerte Stufen-/Auflagerkonstruktion, besondere Schrägzuschnitte sowie sonstige ausdrücklich als Zulage beschriebene Leistungen.
2. Technische Anforderungen:
Die Ausführung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden Vorschriften sowie den einschlägigen DIN-, DIN-EN-Normen und sonstigen technischen Regelwerken in der jeweils vertraglich maßgebenden Fassung zu erfolgen.
Die verwendeten Werkstoffe, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie die angewandten Fertigungs- und Montageverfahren müssen für den jeweiligen Einbauort und die vorgesehene Nutzung geeignet sein.
Soweit konstruktive Abmessungen oder Materialstärken in den Planunterlagen nicht abschließend festgelegt sind, sind diese durch den AN entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen festzulegen.
Tragende und aussteifende Metallkonstruktionen sind so auszubilden, dass Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und dauerhafte Formstabilität sichergestellt werden.
Die technischen Vorgaben sowie die Verarbeitungs-, Montage- und Befestigungsvorschriften der eingesetzten Produkte und Systeme sind einzuhalten.
3. Werkstoffe und Oberflächen:
Werkstoffe, Profilarten, Blechstärken, Oberflächen und Farbtöne sind entsprechend den jeweiligen LV-Positionen und Planunterlagen auszuführen.
Sichtbare Metalloberflächen sind gleichmäßig, sauber und entsprechend der vorgesehenen architektonischen Oberflächenqualität herzustellen. Sichtflächen müssen frei von Verformungen, Kratzern, Schweißspritzern und sonstigen aus Fertigung oder Montage resultierenden optischen Beeinträchtigungen sein.
Sichtbare Schweißnähte, Stoßbereiche, Schnittkanten, Kantungen und sonstige Bearbeitungsbereiche sind entsprechend der vorgesehenen Oberflächenqualität sauber und fachgerecht auszuführen.
Material-, Farb- und Oberflächenmuster sind, soweit in den jeweiligen LV-Positionen vorgesehen, vor Fertigungsbeginn mit dem AG / Architekten abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen.
Werkseitig ausgeführte Lackierungen, Pulverbeschichtungen, Verzinkungen und sonstige Oberflächenbehandlungen sind während Transport, Einbringung und Montage vor Beschädigungen zu schützen.
Beschädigungen an werkseitig ausgeführten Oberflächen infolge von Montage-, Schweiß- oder Anschlussarbeiten sind fachgerecht und entsprechend dem vorhandenen Oberflächensystem nachzuarbeiten.
4. Aufmaß und Fertigung:
Vor Fertigungsbeginn sind die maßgeblichen Abmessungen, Höhenlagen und Anschlussbedingungen entsprechend den jeweiligen LV-Positionen durch örtliches Aufmaß zu überprüfen.
Festgestellte Abweichungen zwischen Planung und tatsächlicher Einbausituation, die Einfluss auf Konstruktion, Fertigung oder Montage haben, sind vor Fertigungsbeginn mit dem AG abzustimmen.
Maßgefertigte Metallkonstruktionen sind entsprechend der vorgesehenen Geometrie vollständig und passgenau werkseitig vorzufertigen, soweit dies konstruktiv und montagebedingt möglich ist.
Sämtliche entsprechend der jeweiligen LV-Position erforderlichen Zuschnitte, Kantungen, Rundungen, Neigungen, Richtungsänderungen, Übergänge sowie Anschluss-, Knoten-, Verstärkungs- und Ergänzungselemente sind fachgerecht auszuführen.
5. Montage und Befestigung:
Vor Beginn der Montage sind die maßgeblichen Anschluss- und Befestigungsbereiche auf Übereinstimmung mit der Planung sowie auf Eignung des vorhandenen Befestigungsgrundes zu überprüfen.
Festgestellte Mängel oder Abweichungen der Vorleistungen, die eine fachgerechte Montage beeinträchtigen können, sind dem AG vor Beginn der Ausführung anzuzeigen.
Die Montage umfasst, soweit Bestandteil der jeweiligen LV-Position, das Einbringen, Positionieren, Zusammenbauen, lot-, flucht-, lage- und höhengerechte Ausrichten, Justieren und dauerhafte Befestigen der Metallkonstruktionen.
Schraub-, Bolzen-, Schweiß-, Dübel-, chemische Verankerungs- und sonstige Befestigungsverbindungen sind entsprechend der jeweiligen Konstruktion und den Vorgaben der LV-Positionen fachgerecht herzustellen.
Bei der Stahltragkonstruktion der Treppenanlage sind die in der jeweiligen LV-Position beschriebenen chemischen Verankerungen, Gewindestangen, Schraub-/Bolzenverbindungen und erforderlichen Montageverschweißungen entsprechend der Planung auszuführen.
Erforderliche Montagehilfen, temporäre Abstützungen und Sicherungen sind, soweit in den jeweiligen LV-Positionen vorgesehen, während der Montage vorzuhalten.
6. Treppenanlage sowie Geländer- und Brüstungskonstruktionen:
Die Stahltragkonstruktion der Treppenanlage ist entsprechend der in den LV-Positionen und Planunterlagen beschriebenen Treppengeometrie vollständig und standsicher auszuführen.
Die Treppenanlage besteht gemäß Planung aus drei Treppenläufen mit insgesamt 31 Steigungen. Die Treppenläufe sind mit 13, 6 und 12 Steigungen bei einer Steigung/Auftritt-Geometrie von ca. 16,7/30 cm vorgesehen.
Die Konstruktion ist entsprechend den jeweiligen LV-Positionen einschließlich der erforderlichen Stützen und vertikalen Tragglieder, Stahlträger, Treppenwangen, Podesttragkonstruktionen, abgehängten Tragkonstruktionen, Stufenrahmen, Aussteifungen, Anschlussplatten sowie Anschluss-, Knoten- und Verbindungselemente vollständig herzustellen.
Die Stahltragkonstruktion ist so auszubilden, dass die gesondert ausgeschriebenen Holzbekleidungen sowie Geländer- und Brüstungskonstruktionen fachgerecht aufgenommen und befestigt werden können.
Geländer- und Brüstungskonstruktionen sind entsprechend dem Verlauf der Treppenläufe und Podeste einschließlich gerader, geneigter, gekrümmter und geometrisch angepasster Bereiche auszuführen.
Die Geländer- und Brüstungskonstruktionen sind konstruktiv für die Aufnahme der gesondert ausgeschriebenen Holzbekleidungen vorzubereiten.
Die gemauerte Stufen-/Auflagerkonstruktion im Antrittsbereich mit drei Stufen ist nur Bestandteil der Leistung, soweit die hierfür vorgesehene Zulageposition beauftragt wird.
7. Briefkastenanlage und Handlauf:
Briefkastenanlage und Handlauf sind entsprechend den jeweiligen LV-Positionen und Planunterlagen maßgefertigt herzustellen und zu montieren.
Die Briefkastenanlage ist einschließlich Einbaurahmen, Türen, Einwurfklappen, Schlössern, Schlüsseln sowie erforderlichen konstruktiven Verstärkungen entsprechend der jeweiligen LV-Position vollständig und funktionsgerecht auszuführen.
Die Anlage ist als flächenbündige Einbaukonstruktion maß-, lot- und fluchtgerecht einzubauen, zu justieren und funktionsgerecht zu übergeben.
Der Handlauf ist entsprechend der vorgegebenen Geometrie, Materialität, Oberfläche und Farbgebung gemäß LV und Planung maßgefertigt herzustellen.
Bei der Befestigung des Handlaufs an der Trockenbauwand sind die gemäß Planung vorgesehenen, mit UA-Profilen verstärkten Befestigungsbereiche zu berücksichtigen.
8. Metall-Wandbekleidungen:
Metall-Wandbekleidungen sind entsprechend den jeweiligen LV-Positionen einschließlich erforderlicher Unterkonstruktionen und konstruktiver Verstärkungen sowie sämtlicher Rand-, Anschluss- und Abschlussausbildungen, Befestigungs- und Verbindungsmittel fachgerecht auszuführen.
Anschlüsse und Übergänge an Türen, Türzargen, angrenzende Wandbekleidungen sowie sonstige Einbau- und Bauteile sind fluchtgerecht, passgenau und mit einem sauberen, optisch einwandfreien Abschluss gemäß Planung herzustellen.
Gesondert ausgeschriebene Schrägzuschnitte einschließlich der erforderlichen Anpassungen der Rand- und Abschlussbereiche sowie der fachgerechten Ausbildung der Schnittkanten werden über die hierfür vorgesehene Zulageposition vergütet.
9. Metallrasterdecke:
Die Metallrasterdecke ist als maßgefertigte, abgehängte Metallkonstruktion entsprechend der jeweiligen LV-Position und den Planunterlagen herzustellen.
Rastergeometrie, Profilaufteilung, Konstruktionshöhe, Abhängungen, Randanschlüsse sowie Befestigungs- und Verbindungsmittel sind entsprechend der Planung auszuführen.
Die Rasterkonstruktion ist entsprechend der dargestellten Geometrie vollständig und passgenau werkseitig vorzufertigen.
Die Abhängung und Befestigung an der Stahlbetondecke ist entsprechend der jeweiligen LV-Position mittels der vorgesehenen Gewindestangen, Halter und Betonanker fachgerecht herzustellen. Abhängeabstände und Rasteraufteilung richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen LV-Position und der Planung.
Die endgültigen Abmessungen und Anschlussbedingungen sind vor Fertigungsbeginn durch örtliches Aufmaß zu überprüfen.
Material- und Oberflächenmuster sind vor Fertigungsbeginn entsprechend der LV-Position zur Abstimmung und Freigabe von Farbton und Oberflächenqualität vorzulegen.
ZTV Metalbauarbeiten
00 Übergeordnete Leistungen
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Übergeordnete Leistungen
00.01 Baustelleneinrichtung für den AN
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Baustelleneinrichtung für den AN
00.02 Technische Bearbeitung
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Technische Bearbeitung
00.03 Bemusterung
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Bemusterung
00.04 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
01 Metallbauarbeiten
01
Metallbauarbeiten
01.01 Metallbauarbeiten
01.01
Metallbauarbeiten