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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV "ERDARBEITEN/TIEFBAUROHBAU,STAHLBAU,DACH" ATV "ERDARBEITEN/TIEFBAUROHBAU,STAHLBAU,DACH"
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
KANALBAU, ERDARBEITEN/ TIEFBAU, ROHBAU, STAHLBAU, DACH
Baubeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit (nachfolgend BA genannt)
sowie die Stadt Hanau (nachfolgend Hanau Immobilien-
und Baumanagement, abgekürzt IBM, genannt) planen, als
zwei separate Auftraggeber, im Stadtgebiet der Stadt
Hanau, Bundesland Hessen, die Errichtung einer
gemeinsamen bürgerfreundlichen und innovativen
Anlaufstelle "Haus des Erwerbslebens". Hierfür sollen
kosteneffiziente, zukunftsfähige und nachhaltige
Büroflächen auf einem bereits definierten Areal im
Stadtgebiet Hanau errichtet werden. Mit der Errichtung
soll zudem das Konzept und die Zielvorstellung einer
bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung in
bestmöglicher Weise umgesetzt werden.
Es ist beabsichtigt die beiden Teilprojekte der Stadt
Hanau und der BA parallel zu errichten.
Die Neubauten entstehen in unmittelbarer Nähe zum
aktuellen Standort der Bundesagentur für Arbeit in
Hanau. Der dortige Stadtraum ist geprägt durch den
angrenzenden Hauptbahnhof sowie die vorgelagerten
Verkehrsflächen. Die auf dem Baufeld befindlichen
Bestandsbauten werden bis zum Baubeginn abgebrochen,
das bestehende Hauptgebäude der BA wird nach
Fertigstellung des Neubaus zurückgebaut. Auf dieser
Fläche entsteht dann der Parkplatz für die
Bundesagentur für Arbeit.
Zwischen den Gebäuden der Bundesagentur für Arbeit und
der Stadt Hanau ist eine zentrale Erschließung von
Süden vorgesehen.
Gebäudestruktur Gebäude BA
Das Volumen verteilt sich über fünf Obergeschosse, das
gemeinsame Foyer (Bestandteil der BA) fügt sich
eingeschossig zwischen die beiden Baukörper der BA und
Stadt Hanau. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen.
Das Gebäude ist als ringförmiger Baukörper mit einem
zentral angeordneten Innenhof konzipiert.
Das Gebäude basiert auf einem Ausbauraster von 1,43
Metern.
Konstruktion
Das Tragwerk wird überwiegend als
Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Die Geschossdecken
werden als Elementdecken (Fertigteil-Elemente mit
Ortbetonergänzung) mit einer Regelstärke von 28 cm
hergestellt. Die Dachdecke wird ebenfalls als
Elementdecke mit einer Regelstärke von 28 cm
ausgebildet. Im Bereich der Sitzungssäle 1 und 2 im 4.
Obergeschoss wird zur Realisierung der stützenfreien
Spannweiten eine verstärkte Deckenkonstruktion mit
einer Bauteilstärke von 40 cm vorgesehen. Decken über
Aufzugsschächten, TGA-Schächten sowie sonstigen
Dachaufbauten werden ebenfalls als Elementdecken
ausgeführt.
Die vertikalen Lasten werden über Stahlbetonstützen mit
unterschiedlichen Querschnitten in die Gründung
abgetragen. Tragende Innenwände werden als
Stahlbetonwände überwiegend in Halbfertigteilbauweise
(Elementwände) hergestellt. Eine tragende
Außenwandkonstruktion ist nicht vorgesehen, da die
Gebäudehülle vollständig als nichttragende
Fassadenkonstruktion ausgeführt wird.
Die nichttragenden Innenwände werden abhängig von den
funktionalen Anforderungen als Mauerwerkswände,
Trockenbauwände oder nichttragende Stahlbetonwände
ausgeführt. Nichttragende Stahlbetonwände erhalten zur
Vermeidung von Zwängungen eine Trennfuge zur
darüberliegenden Geschossdecke.
Die Treppenanlagen werden überwiegend als
Stahlbetonfertigteiltreppen ausgeführt. Im Bereich der
Achsen E'-F' /
6'-7' ist eine Ortbetontreppe vorgesehen.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt über eine elastisch
gebettete Stahlbetonbodenplatte. Aufgrund der
Anforderungen an die Bauwerksabdichtung wird die
Bodenplatte als wasserundurchlässige Konstruktion
(WU-Konstruktion) mit Frischbetonverbundsystem.
ausgeführt. Gleiches gilt für die Schachteinführungen
sowie die Aufzugsunterfahrten, die ebenfalls als
wasserundurchlässige Bauteile mit
Frischbetonverbundsystem hergestellt werden.
Die Aussteifung des Gebäudes gegen horizontale
Einwirkungen aus Wind und Imperfektionen erfolgt durch
das Zusammenwirken der Stahlbetondeckenscheiben mit den
vertikalen Stahlbetonwandscheiben. Hierzu dienen
insbesondere die durchlaufenden Treppenhaus- und
Aufzugskerne, Installationsschächte sowie weitere
tragende Innenwände aus Stahlbeton. Die aussteifenden
Wandscheiben werden über alle Geschosse hinweg von der
Gründung bis zur Dachdecke durchlaufend ausgebildet und
gewährleisten die räumliche Stabilität des Bauwerks.
Die brandschutztechnischen Anforderungen an das
Tragwerk ergeben sich aus dem Brandschutzgutachten.
Demnach sind die tragenden Bauteile mindestens in die
Feuerwiderstandsklasse F90 einzustufen. Die Einhaltung
der geforderten Feuerwiderstandsdauer wird bei den
Stahlbetonbauteilen durch die Wahl geeigne-
ter Bauteilabmessungen, ausreichender
Betonüberdeckungen, die Einhaltung der normativ
erforderlichen Mindestbewehrungen sowie durch die
Ausbildung geeigneter statischer Systeme
sichergestellt. Insbesondere die druckbeanspruchten
Tragglieder, wie beispielsweise Stützen und tragende
Wände, werden entsprechend den Anforderungen an den
Feuerwiderstand bemessen und konstruktiv ausgebildet.
Die tragenden Geschossdecken, Dachdecken, Stützen sowie
tragenden Wände aus Stahlbeton werden unter
Berücksichtigung der einschlägigen
brandschutztechnischen Regelwerke und
Bemessungsvorgaben so ausgeführt, dass die geforderte
Feuerwiderstandsklasse F90 nachgewiesen wird.
Dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit ist ein
eingeschossiger Eingangs- und Foyerbereich vorgelagert.
Das Foyer bildet den gemeinsamen Haupteingang für die
Bundesagentur für Arbeit sowie das benachbarte
Verwaltungsgebäude der Stadt Hanau und dient als
zentrale Erschließungs- und Empfangszone des
Gesamtkomplexes.
Aus konstruktiver und planerischer Sicht wird der
Foyerbereich dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit
zugeordnet.
Die Dachkonstruktion des Foyers wird als
Stahlbeton-Elementdecke ausgebildet.
Die Lastabtragung erfolgt über Stahlbetonstützen. Die
vorgelagerten Vordächer werden als auskragende
Stahlbetonfertigteilplatten ausgeführt und bilden einen
witterungsgeschützten Zugangsbereich. Die Gründung des
Foyerbauwerks erfolgt über eine Stahlbetonbodenplatte.
Die Bodenplatte wird als wasserundurchlässige
Konstruktion (WU-Konstruktion) mit
Frischbetonverbundsystem hergestellt und erfüllt die
Anforderungen an die Bauwerksabdichtung.
Zwischen dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit und
dem Verwaltungsgebäude der Stadt Hanau wird eine
durchgehende Gebäudetrennfuge angeordnet. Hierdurch
werden die beiden Baukörper konstruktiv voneinander
entkoppelt, sodass unterschiedliche Verformungen,
Setzungen sowie temperaturbedingte Längenänderungen
unabhängig voneinander aufgenommen werden können. Die
Gebäudetrennfuge erstreckt sich über die gesamte
Bauwerkshöhe einschließlich der Gründungskonstruktionen
und gewährleistet eine statisch eigenständige
Tragwirkung der beiden Gebäude.
Das Gebäude der Bundesagentur für Arbeit erhält an den
Außenfassaden eine Fassadenbegrünung. Auf jedem
Obergeschoss werden später Wartungsbalkone als
Stahlkonstruktionen vorgelagert.
Auf der Dachfläche befinden sich die RLT- Geräte sowie
die Kanalanbindung an die Schächte.
Die Geräte sind auf Stahlkonstruktionen aufgeständert,
mit umlaufenden Sichtschutzfassaden mit
Lamellenkonstruktionen.
Es ist eine extensive Begrünung inklusive einer
Retentionsebene geplant. Im System des Gründachaufbaus
ist ein auflastgehaltenes Trägersystem für eine
TGA-seitig geplante Photovoltaik Anlage vorgesehen.
Das neue Gebäude ist mit folgenden Abmessungengeplant:
Länge: ca. 50,13 m (ca. 48,13 m Außenkante thermische
Hülle)
Breite: ca. 44,0 m (ca. 42,00 m Außenkante thermische
Hülle)
Höhenlage EG: OKFF 0,00 = 104,55 m ü. n.N.
Gebäudehöhe: ca. 21,30 m OK Attika Dach (= 125,85 m ü.
n.N.)
Die lichten Geschosshöhen betragen im Erdgeschoss 3,97
m sowie in den Obergeschossen jeweils 3,80 m.
Entsprechend der bauordnungsrechtlichen Einstufung
handelt es sich bei dem Gebäude um ein Gebäude der
Gebäudeklasse 5 (GBK 5), Sonderbau.
Die ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen
(BE-Flächen) sind den beigefügten Planunterlagen zu
entnehmen.
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Vorbemerkungen
Gelten für alle in dieser Vergabeeinheit beschriebenen
Leistunsgbereiche.
Grundlage der DIN 18299 Abschnitt 0
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
0.1 Angabe zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung
Generell können die erforderlichen Angaben dem
vorliegenden Baustelleneinrichtungsplan entnommen
werden.
Da das Grundstück direkt an öffentliche Flächen
angrenzt, sind die relevanten Behörden/ Ämter der Stadt
Hanau bei eventuellen kurzfristigen Einschränkungen
einzubinden. Dieses liegt in der
Koordinationsverantwortung des Auftragnehmers.
0.1.2 besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
Der Betrieb in den an das Baufeld angrenzenden
Bestandsgebäuden der BA muss uneingeschränkt
weiterlaufen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch
Anzahl und Höhe der Geschosse.
Siehe Planunterlagen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen.
Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Die Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B.
Montageöffnungen.
Montageöffnungen sind vom Auftragnehmer entsprechend
der Objekt- und Fachplanungen und der Ablaufplanung des
Auftragnehmers zu berücksichtigen. Die UVV müssen
eingehalten werden.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser.
Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Die Medienversorgung mit Baustrom und Bauwasser, wird
durch das Gewerk Baulogistik bauseits durch den
Auftraggeber gestellt. Die Verteilung ab den
Übergabepunkten obliegt dem Auftragnehmer. Nähere
Beschreibung in den Positionen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume.
Siehe Baustelleneinrichtungsplan.
Besondere Baustelleneinrichtung gemäß beigefügtem
Baustelleneinrichtungsplan für das gesamte Baufeld der
grundstücksübergreifenden Gebäudestruktur der IBM und
BA, wie Geländevorbereitung und Herstellen von
Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, sind in
gesonderter Vergabeeinheit IBM VE 01 erfasst.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind dem
beigelegten Baugrund- und Gründungsgutachten zu
entnehmen.
Die Ergebnisse der umwelttechnischen Untersuchungen
sind dem beigelegten Bericht - Umwelttechnische
Untersuchungen im Bereich B-Plan-Gebiet Nr. 7.2.1
"Dienstleistungszentrum am Bahnhof" 63450 Hanau - zu
entnehmen.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und
Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von
Wasseranalysen.
Die Ergebnisse der Baugrunderkundung bzw. zur
Wasserhaltung sind dem beigelegten Baugrund- und
Gründungsgutachten zu entnehmen. Die Gutachten sind
grundlegender Bestandteil des LVs.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Nicht relevant.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B.
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und
Abfall.
In den einzelnen Positionen und im - Hinweis
Erdarbeiten und Regelungen zur Entsorgung -
beschrieben.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-,
Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes;
vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Nicht relevant.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im
Bereich der Baustelle.
Baumschutzmaßnahmen werden, falls erforderlich,
bauseits durch den Auftraggeber erstellt.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs.
Herstellung durch den Auftragnehmer nach Erfordernis
und Vorgaben und in Abstimmung mit den zuständigen
Straßenverkehrsbehörden einschl. Einholen der
Genehmigungen, Ausführung gemäß den Genehmigungen sowie
deren Auflagen und aller Kosten.
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen.
Ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle,
Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer.
S.o.
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland
geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und
gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich
Kampfmitteln erfüllt wurden.
Kampfmittel- Untersuchungen erfolgen durch den
Auftraggeber.
Nähere Erläuterungen im Leistungsverzeichnis.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene
Maßnahmen.
Es ist ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator seitens des Auftraggebers
bestellt.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen
Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und
dergleichen im Bereich der Baustelle.
Siehe Beschreibung in Leistungspositionen.
Die bauseits vorhanden Zaunteile dürfen nicht
beschädigt werden und nicht zum Befestigen von Teilen
usw. genutzt werden. Gleiches gilt für Bäume, Schilder
usw.
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B.
des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und
Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen.
Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind dem
beigelegten Baugrund- und Gründungsgutachten zu
entnehmen. Die Ergebnisse der umwelttechnischen
Untersuchungen sind dem beigelegten Bericht -
Umwelttechnische Untersuchungen im Bereich
B-Plan-Gebiet Nr. 7.2.1 "Dienstleistungszentrum am
Bahnhof" 63450 Hanau - zu entnehmen.
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten.
Kampfmittel-Untersuchungen für das Baufeld IBM und BA
werden durch den Auftraggeber im Vorfeld veranlasst.
Die Baustelle wird vorab seitens des Auftraggebers von
allen Leitungen spannungsfrei geschaltet.
Nähere Beschreibung in den Leistungstexten.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Sämtliche Arbeiten sind mit dem Leistungsbereich
Baustellenlogistik zu koordinieren.
Erdeingreifende Tiefbauarbeiten (Aushub) werden durch
den Leistungsbereich Kampfmittel- Untersuchungen
kampfmittelbezogen begleitet und sind mit diesem zu
koordinieren.
Die Koordination von Nachunternehmern obliegt dem
Auftragnehmer.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach
Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen
anderer.
Für den Erdaushub ist eine Zwischenlagerung auf
Haufwerke zur Beprobung / Deklarationsanalyse
vorgesehen. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung,
z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb
weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder
bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen.
Die angrenzenden Bestandsgebäude der BA sind während
der Baumaßnahme in Nutzung. Dies bedeutet eine
erforderliche Rücksichtnahme bei den Arbeiten und der
notwendigen Schutzmaßnahmen auch für die Nutzer.
Notwendige Fluchtwege müssen während der gesamten Zeit
verfügbar und benutzbar sein.
Forderungen des Brandschutzes während der Bauzeit sind
vom Auftragnehmer zu berücksichtigen und umzusetzen.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß
Baustellenverordnung ergeben.
Anforderungen des Auftraggebers beachten.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung
für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere
Abdeckungen.
Gemäß Anforderungen des SiGe-Koordinator, der
allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften und der
Vorschriften der BG-Bau.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere
Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Es ist ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator seitens des Auftraggebers
bestellt. Besondere Bereiche sind bisher nicht bekannt.
0.2.6 Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.
B. Behälter für die getrennte Erfassung.
Der Auftraggeber liefert über das zentrale Gewerk
Baulogistik
- Containeranlage AG,
- Containeranlage Sanitär und Erste Hilfe Handwerker.
Sanitäreinrichtungen gemäß ASR,
- Bauzaunanlage mit Toren,
- Medienversorgung (Baustrom, -beleuchtung und
-wasser), Fluchtwegkennzeichnung,
- Baubeheizung,
gemäß Darstellung im Baustelleneinrichtungsplan. Nähere
Beschreibung in den Positionen.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen
sowie Vorhalten von Gerüsten.
In Leistungen des Auftragnehmers für dessen
Erfordernisse enthalten.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und
dergleichen durch den Auftragnehmer.
Siehe einzelne Leistungspositionen.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls
für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste,
Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer
vorzuhalten hat.
Siehe einzelne Leistungspositionen.
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von
wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen.
Siehe Beschreibung in Leistungspositionen.
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete
(Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und
Bauteile.
Siehe Beschreibung in Leistungspositionen.
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.
B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen.
Siehe Beschreibung in Leistungspositionen.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten
Eignungs- und Gütenachweise.
Siehe Beschreibung in Leistungspositionen.
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen
oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind.
Siehe Beschreibung in Leistungspositionen.
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe
und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die
Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über
Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu
tragenden Entsorgungskosten.
Die Entsorgung des anfallenden Bodenmaterials erfolgt
durch den Auftragnehmer und ist in den entsprechenden
Positionen zu bepreisen.
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und
Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden,
sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer
Übergabe.
Entfällt.
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen,
Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen
übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder
Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Entfällt.
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.
Entfällt.
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und
bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken
mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer
für die Gebäudeautomation.
Entfällt.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme.
Entfällt.
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für
maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische
Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung
Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit
hat (vergleiche ⌡ 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch
einen besonderen Wartungsvertrag.
Entfällt.
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder
Tabellen.
Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, Wiegescheinen und
Entsorgungsnachweisen.
Ende Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
ATV "ERDARBEITEN/TIEFBAUROHBAU,STAHLBAU,DACH"
ZTV "ERDARBEITEN/TIEFBAU,ROHBAU,STAHLBAU,DACH" ZTV "ERDARBEITEN/TIEFBAU,ROHBAU,STAHLBAU,DACH"
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
FÜR DIE LEISTUNGSBEREICHE
- TITEL 3 KANALARBEITEN
- TITEL 4 ERDARBEITEN, TIEFBAU
- TITEL 5 ROHBAUARBEITEN
- TITEL 6 STAHLBAUARBEITEN
- TITEL 7 DACHARBEITEN
1.Normen, Richtlinien
Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften und
ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die
vorgesehenen Materialien und Elemente, deren
Verarbeitung und Einbau beziehen, insbesondere:
- VOB Teil B und C
- Hessische Bauordnung
- geltende UVV-Bestimmungen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) FÜR
DIE LEISTUNGSBEREICHE
- TITEL KANALARBEITEN
sind in dem jeweiligen LV Titel erfasst und gelten
ergänzend zu vorangestellten. ZTV.
Ende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV "ERDARBEITEN/TIEFBAU,ROHBAU,STAHLBAU,DACH"
07 Dacharbeiten
07
Dacharbeiten
07.01 Dachabdichtungsarbeiten
07.01
Dachabdichtungsarbeiten
07.02 Dachbegrünung
07.02
Dachbegrünung
07.03 Kiesstreifen und Wartungswege
07.03
Kiesstreifen und Wartungswege
07.04 Dachentwässerung
07.04
Dachentwässerung
07.05 Geländer- und Solarkonstruktion
07.05
Geländer- und Solarkonstruktion
07.06 Attiken und Klempnerarbeiten
07.06
Attiken und Klempnerarbeiten
07.07 Rauchabzugsanlagen und Dachausstiege
07.07
Rauchabzugsanlagen und Dachausstiege