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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
VORBEMERKUNGEN Bauherr : Land Brandenburg
Vertreten durch: Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN
Auf der Grundlage der Dienstlichen Veranlassung des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaft und Bauen, Bereich 3, Baumanagement Bund vom 25.01.2018 mit Bezug auf den Planungsauftrag des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundeswehr - Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg ist die Baumaßnahme Neubau Unterkunftsgebäude I in der Havelland-Kaserne Potsdam geplant.
Die Baumaßnahme umfasst den Abriss des Gebäudes 14 und den Neubau des Unterkunftsgebäudes für 78 unterkunftspflichtige Soldaten am gleichen Standort. Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und ist der Bundeswehr zur Nutzung überlassen. Das Grundstück ist direkt an die Infrastruktur der Liegenschaft angeschlossen.
VORBEMERKUNGEN
VOLLSTÄNDIGKEITSPRÜFUNG, BAUSTELLENBEGEHUNG
Das Angebot umfasst alle Grund- und Nebenleistungen, die zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten benötigt werden.
Der Bieter ist aufgefordert, sich vor Abgabe seines Angebotes mit den örtlichen Verhältnissen der Baustelle, der Art und dem Umfang der auszuführenden Arbeiten sowie den Einsatzmöglichkeiten der vorgesehenen Technik und der gewählten Verfahren vertraut zu machen und der Kalkulation zugrunde zu legen. Die Unkenntnis dieser Verhältnisse berechtigt den Bieter nicht zu irgend welchen Nachforderungen. Der Beginn der Bauarbeiten ist vom AN mind. 2 Wochen vorher beim AG anzuzeigen und abzustimmen.
Gleichzeitig ist die Ausschreibung auf Eindeutigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Erkannte Unstimmigkeiten, Widersprüche bzw. offene Fragen sind vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle abzuklären. Unterlassene Klärungen sind während der Vertragsdurchführung dem Unternehmer anzulasten und berechtigen nicht zur Geltendmachung von diesbezüglichen Nachtragsforderungen.
Die Umwelt ist zu schützen, Gewässerverunreinigungen sind zu verhindern. Die Baustelle ist vor unbefugtem Betreten zu schützen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender MA seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
HINWEISE FÜR DIE ANGEBOTSBEARBEITUNG
Für die Bearbeitung des Angebotes sind insbesondere zu erkunden und in die Einheitspreise einzurechnen:
- Die örtlichen Verhältnisse der Baustelle mit Berücksichtigung der konkreten Bedingungen zur Umsetzung des vorgesehenen technologischen Konzeptes.
- Die Anschlussmöglichkeiten der Baustelle hinsichtlich Strom und Trinkwasser für den Betrieb der Baustelle.
Wenn nicht über gesonderte Positionen des Leistungsverzeichnisses erfasst, sind folgende Besondere Leistungen in die Einheitspreise einzurechnen:
- Maßnahmen zur Unfallverhütung, zur Sicherung und gefahrlosen Führung des öffentlichen Verkehrs.
- Berücksichtigung der Anweisungen eines SIGE-Koordinators.
- Vorhaltung, Unterhaltung und Betreibung der Baustelle mit allen benötigten Geräten und Anlagen.
- Die zur Ausführung der beschriebenen Arbeiten benötigten Provisorien, Zwischenzustände und Hilfskonstruktionen.
- Behinderungen aus den jahrestypischen Witterungsabläufen unter Beachtung der 20-jährigen Spitzenwerte.
- Aufwendungen für die Eigenüberwachung.
- Der AN übernimmt für das Vorhaben der Brandenburgische Bauordnung (§ 56 BbgBO). Die sich daraus ergebenen zusätzlichen Leistungen sind in das Angebot einzukalkulieren.
Zu beachten ist:
- Das Leistungsverzeichnis gilt nicht als Bestellunterlage.
PLANMANAGEMENT
Sämtliche Planlieferungen erfolgen ausschließlich digital. Der AG schuldet somit keine Ausführungsunterlagen in Papierform.
Die Erstellung der Ausführungsunterlagen in Papierform erfolgt durch den AN in Eigenverantwortung durch Herunterladen und eigenständige Vervielfältigung in Papierform durch den AN oder durch Dritte. Die Kosten trägt der AN.
Es ist die Verpflichtung des AN sich laufend über den aktuellen Stand der Planung zu informieren. Mit Abgabe seines Angebotes erkennt der AN die Vorgehensweise an.
Über aktualisierte Planstände werden alle Beteiligten per E-Mail von der AG informiert.
DOKUMENTATION
Vollständige Dokumentation der verwendeten Baustoffe, technische Datenblätter, Materialprüfugen, Einbauteile, u.ä., gegliedert nach den Positionsnummern des LVs, Übergabe in Papierform DIN A4 bzw. DIN A3, Übergabe an die Bauleitung zweifach von Aktenordnern zusammen mit der Schlussrechnung.
UNTERLAGEN ZUR KALKULATION
PLANUNTERLAGEN
Architektur, Stand: AFU Erstausgabe vom 20.02.2023
BE-Plan - Vorabzug
VORBEMERKUNGEN
ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN
1. ALLGEMEIN
Das Bauvorhaben liegt im Trinkwasserschutzgebiet.
2. NORMEN, RICHTLINIEN UND GENEHMIGUNGEN
2.1. Sämtliche erforderlichen Bescheinigungen und Genehmigungen sind dem AG in mind. 3-facher Ausfertigung vorzulegen, sowie:
- Bauleiterbescheinigung mit eigenhändiger Unterschrift des Fachbauleiters sowie Auftragnehmers
- Nachweise und Bescheinigungen über die verwendeten Materialgüten und Systeme. Diese sind rechtzeitig vor Baubeginn dem AG zu übergeben. Es dürfen nur geprüfte Materialien verwendet werden.
- Werkzeugnisse, Gütenachweise, Prüf -und Eignungsnachweise sowie bauaufsichtliche Zulassungen
- Hersteller -und Produktverzeichnisse
3. BAUSTELLENEINRICHTUNG
3.1 Soweit keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, hat der AN sämtliche für die eigene Leistung erforderliche Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren, die über die bauseits vorgesehene Herstellung und Unterhaltung von Baustraßen, Baubeleuchtung, der Verkehrswege und sanitärer Einrichtungen hinausgeht, insbesondere die Maßnahmen von Umwelt -und Gewässerschutz und die Entsorgung von sämtlichem Schutt und Abwässern etc.
3.2 Bei der Aufstellung von Lagerplätzen, Containern, etc. hat sich der AN mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen und nur die ihm zugewiesenen Flächen einzunehmen. Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
3.3 Baustrom/Bauwasser
Durch das Los Baustelleneinrichtung werden ein Baustromanschluss sowie einem Bauwasseranschluss zentral bereitgestellt. Alle weiteren ggf. innerhalb des Gebäudes erforderlichen Verteilungen sind durch den AN unentgeltlich bereitzustellen. Verbrauch ist durch den AN zu dokumentieren.
Baustrom und Bauwasser werden bauseits bereitgestellt.
Die ständige Reinigung von verschmutzten Verkehrsflächen ist durch den AN zu gewährleisten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4. BAUABLAUF
4.1 Terminplanung
Die jeweiligen, durch den AN zu realisierenden terminlichen Meilensteine sind in einem vom AG entwickelten, projektbezogenen Gesamtablaufplan verzeichnet. Die Schnittstellentermine zu anderen im Gesamtanlaufplan dargestellten Gewerken sind durch den AN zu gewährleisten. In Abstimmung mit dem AG ist vom AN unter Berücksichtigung seiner angebotenen Technologien ein konkreter gewerkebezogener Bauablaufplan zu erarbeiten, der zum Vertragsbestandteil erhoben wird. Dabei sind die Bauzeiten mit entsprechenden Kapazitätsnachweisen (Geräte und AK) zu untersetzen. Auch sind die technologischen Abhängigkeiten der Gewerke untereinander und die Erstellung und Prüfung von Werkplanungen, sowie die Freigaben durch Dritte (z. B. Prüfstatik) zu berücksichtigen, sodass die Gesamtterminkette gewahrt wird.
4.2 Bauleitung des AN
Zur Wahrnehmung der Verpflichtungen des Auftragnehmers nach VOB/B § 4 hat dieser eine leitende, deutschsprachige Person als Bauleiter mit entsprechenden Qualifikationen zu stellen. Diese muss im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zeiträume sowie während der gesetzlich geregelten Arbeitszeiten über Funktelefon erreichbar sein und hat an den Besprechungen zur Koordination der Baumaßnahme teilzunehmen.
Im Krankheitsfall oder bei Urlaub muss ein qualifizierter Vertreter eingesetzt werden, der über die Aufgabenstellung, den Stand und die Belange der Baumaßnahme entsprechend informiert ist.
Während der gesamten Ausführungszeit der beauftragten Arbeiten muss ein verantwortlicher Bauleiter ständig am Bau anwesend sein und die einzelnen Arbeitsschritte mit der Bauüberwachung des Auftraggebers abstimmen. Er ist verantwortlich für die Einweisung seines Personals und die Beaufsichtigung der einzelnen Abschnitte, für die Ordnung an der Baustelle wie Materialtransport, Schutt- und Abfallbeseitigung, Sicherheit der eigenen Gerüste usw.
4.3 Bautagebuch
In Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen ZVBIE wird festgelegt, dass der Auftragnehmer Bautagesberichte nach den "Richtlinien für die Führung des Bautagebuches" des VHB (Vergabehandbuches des Bundes) einschließlich der für das jeweilige Bundesland geltenden Ergänzungen arbeitstäglich zu führen hat. Dieses wird dem AN durch die Bauüberwachung in Form eines auszufüllenden Musters bereitgestellt.
Insbesondere sind anzugeben:
- die Anzahl der beschäftigten Arbeiter
- die eingesetzten Maschinen und Großgeräte
- die geleistete Arbeit
- Art und Menge der entsorgten Abfälle des AN
Ferner sind alle besonderen Anordnungen, die nicht im LV bzw. in den Zeichnungen enthalten sind, zu vermerken.
Alle Maße und sonstigen Feststellungen zur Abrechnung, die nicht zeichnerisch klar sind, sind zu beschreiben.
Kontrollgänge und Reparaturen müssen im Bautagebuch vermerkt sein.
Das Baustellentagebuch ist dem Auftraggeber, z. B. beim Baustellen-Jour fixe, zur Kontrolle vorzulegen. Eine Durchschrift ist gemäß Abstimmung mit der Bauleitung in regelmäßigen Abständen zu übergeben.
4.4 Baubesprechungen
Der Auftragnehmer oder ein entscheidungsbefugter Vertreter (Bauleiter) verpflichtet sich zur Teilnahme an wöchentlichen Bausitzungen zur Koordinierung der Bauarbeiten, die nicht gesondert vergütet werden. Entstehende Kosten (Fahrkosten etc.) sind in die EP einzurechnen. Die Sitzungen werden von der Bauüberwachung protokolliert, die Bauprotokolle werden den Beteiligten per E-Mail zugesandt.
Alle schriftlich mitgeteilten oder vereinbarten Zwischen- und Endtermine, insbesondere der Bauzeitenplan, gelten als Vertragsfristen. Bedenken gegen die im Bauzeitenplan festgesetzten Fristen sind rechtzeitig gegenüber der Bauleitung, z. B. während der Bausitzungen, zu äußern.
5. SCHUTZ- UND SICHERUNGSMASSNAHMEN
5.1 Der AN ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Bauvorhaben durch regelmäßiges Säubern und Aufräumen, immer in einem ordentlichen Zustand befindet. Bauschutt, Verpackungsmaterialien etc. sind abzufahren und dürfen auf der Baustelle nicht entsorgt werden.
Alle benutzten öffentlichen Zu- und Abfahrtstraßen sind, nach Bedarf bzw. auf Anweisung des AG, von Verschmutzungen durch die Baufahrzeuge zu reinigen. Dies gilt auch für die Lieferfahrzeuge des AN.
5.2 Der AN hat dem AG einen für die Sicherheit am Bau verantwortlichen Mitarbeiter entsprechender Qualifikation (Bauleiter) schriftlich zu benennen.
6. HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN DES LEISTUNGS-
VERZEICHNISSES
6.1 Bei fehlenden Angaben ist das LV unvollständig.
6.2 Kalkulationshinweise:
6.2.1 Ausbildungen von Anschlüssen, etc. sind ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten (Kellenschnitte u. dgl.), sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist.
Alle Positionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung beziehen sich auf die AFU-Planung des AG. Etwaige Unklarheiten, Unstimmigkeiten sowie Abweichungen der AFU-Planung zum Leistungstext sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Unter Hinweis auf VOB/C DIN 18299 sind das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle und die Baustellengemeinkosten mit den Einheitspreisen abgegolten. Lagerflächen stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und sind vor Benutzung mit dem AG abzustimmen.
6.2.2 Materialien
Von den zur Verwendung kommenden Materialien sind auf Verlangen der Bauüberwachung vor Ausführung Proben / Muster mit Angaben des Lieferwerkes und den amtlichen Materialprüfzeugnissen zur Genehmigung vorzulegen.
(siehe hierzu auch Punkt 2.2.)
Alle für die eigenen Leistungen erforderlichen Befestigungsmittel die die Wärmedämmebene durchdringen, sind thermisch getrennt auszuführen.
6.2.3 Die verwendeten Materialien, Konstruktionen und Bauelemente sind in Ihrer Art, Spezifikation und Einbausituation durch den AN zu dokumentieren. Die Dokumentation ist vollständig, wenn nicht bereits vorher erforderlich, in 3-facher Ausführung zur Schlussrechnung vorzulegen.
6.2.4 Alle Anschlüsse und Durchdringungen sind eigenverantwortlich auszuführen und absolut dicht im Sinne der Anforderungen an das durchdrungene Bauteil herzustellen.
6.2.5 Toleranzen, Abmessungen, Maße
Die im LV angegebenen Maße sind Circamaße. Zur Fertigung sind die Planmaße mit entsprechenden Rohbautoleranzen zu Grunde zulegen. Zur Ausführung sind die Maße am Bau vom AN zu nehmen und zugleich auch auf Übereinstimmung mit den Werkplanmaßen zu kontrollieren. Unstimmigkeiten sind der Objektüberwachung sofort mitzuteilen.
Bei groben Fehlausführungen sind die Bauteile unentgeltlich abzutragen und neu zu errichten.
Folgekosten infolge Terminverzögerungen sind ebenfalls vom AN zu übernehmen.
6.3 Stufenweiser Leistungsabruf
In der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Leistungserbringung in Abhängigkeit vom Baufortschritt ggf. stufenweise abgerufen werden kann.
ZUSÄTZLICHE VORBEMERKUNGEN
Hinweis militärische Liegenschaft Die Leistungen werden in einer militärischen Liegenschaft ausgeführt. Das
Betreten der Liegenschaft Havelland-Kaserne unterliegt besonderen militärischen Bestimmungen. Die daraus resultierenden Sicherheitsprüfungen und Vorgaben sind von der für die Liegenschaft jeweils gültigen Gefährdungsstufe abhängig. Die Regelungen für den Zutritt sind durch die ausführenden und liefernden Firmen einzuhalten.
Der Zutritt zur Liegenschaft ist nur für Arbeitnehmer/Innen mit der
Staatsbürgerschaft eines NATO-Mitgliedsstaates möglich. Der AN hat alle zum Einsatz kommenden Arbeitnehmer/Innen sowie Fahrzeuge entsprechend beim Nutzer anzumelden.
Die gültigen Ausweisdokumente der angemeldeten Arbeitnemer/Innen sind für den täglichen Zugang zur Liegenschaft zwingend notwendig und stets mitzuführen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ohne vorherige Anmeldung beim Nutzer der Zutritt für Personen oder Fahrzeuge zur Liegenschaft verwehrt wird. Hierein sind auch Materiallieferungen inbegriffen. Etwaige Nachforderungen durch erlittenen Arbeitsausfall werden nicht anerkannt.
Der Nutzer behält sich vor, die angemeldeten Personen zu überprüfen.
Arbeitnehmer/Innen denen nach einer solchen Überprüfung der Zutritt zur
Liegenschaft verwehrt wird, sind durch entsprechendes Personal auszutauschen. Dies gilt auch für Nachunternehmer. Dem AG entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Arbeitszeiten:
Montag- Freitag: 07:00-16:00Uhr
Arbeit außerhalb dieser Zeiten, nach Anmeldung auf der Liegenschaft, möglich, vom AG aber nicht vorgesehen.
Alle Arbeitnehmer des AN sowie seines NAN dürfen sich auf dem
Kasernengelände nur im unmittelbaren Bereich des Baufeldes aufhalten. Bei Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Personen sofort der Baustelle verwiesen.
Hinweis militärische Liegenschaft
Hinweise Malerarbeiten Hinweise Malerarbeiten
Im Gebäude sind verschiedene Untergründe als Basis für die Malerarbeiten (Erstbeschichtung) anzutreffen, bestehend aus:
- Stahlbetonwänden- und decken (Sichtbeton SB2)
- Gipskartonwänden
- Gipsputzflächen von Wänden (Oberfläche Q2)
Vor der Ausführung sind dem Bauherrn/ Architekten Oberflächen- und Farbmuster mit 1 m² Größe der zur Ausführung kommenden Farbe vorzustellen. Die Freigabe vom Bauherrn/ Architekten ist vom AN einzuholen.
Auftragsverfahren für die Farbbeschichtungen: Rollen
Es gilt ATV DIN 18363 "Maler- und Lackierarbeiten - Malerblatt.
Hinweise Malerarbeiten
Technische Vorbemerkungen Für Maler- und Lackierarbeiten - DIN 18363 1. Es gelten die ATV in der VOB/C, die einschlägigen DIN-Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung, einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
2. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
3. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
4. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
5. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
6. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
7. Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
8. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
9. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
10. Mörtelreste u.a. Fremdkörper dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
11. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
12.Es gilt die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU)
Umweltschutzanforderungen für Wandfarben
Nachweis ist durch den Bietern zu erbringen:
· Gütezeichen (z.B. das Umweltzeichen Blauer Engel oder die EU Blume)
· oder gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische
Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen.
Technische Vorbemerkungen Für Maler- und Lackierarbeiten - DIN 18363
01 Malerarbeiten - Vorbereitende Arbeiten
01
Malerarbeiten - Vorbereitende Arbeiten
01.01 Bauteilschutz
01.01
Bauteilschutz
01.02 Vorbereitende Arbeiten an Oberflächen
01.02
Vorbereitende Arbeiten an Oberflächen
02 Malerarbeiten
02
Malerarbeiten
02.02 WAND - Kalkzementputz
02.02
WAND - Kalkzementputz
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