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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
(ATV) Gerüstbauarbeiten GERÜSTBAUAREITEN (ATV) Allgemeines Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18451 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 685 Normenreihe:Geprüfte Rundstahlketten DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen DIN EN 13374 Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren DIN EN 13377 Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis DIN EN 13411-5 Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel DIN EN 13414-1 Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1:Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke DIN EN 15113-1 (Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1: Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bewertung DIN VDE 0682-742 Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V ISO 18893 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten BGI 825 Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten BGR 179 Einsatz von Schutznetzen Angaben zur Ausführung Sämtliche Arbeits- und Schützgerüste, sowie Arbeitsbühnen und Schutznetze, wie auch weitere nicht genannte Schutzeinrichtungen, die zur Montage notwendig sind, auch die mit Arbeitshöhen über 3,50m, sind in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen. Beachten Sie, dass in allen 2015 und 2016 fachtechnisch bearbeiteten ATV Gerüste nicht mehr bis zu einer Arbeitshöhe bis 2,50 m, sondern bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von 3,50 m Nebenleistungen darstellen. Darüber hinaus müssen sämtliche Absturzkanten an seitlichen Öffnungen oder Öffnungen auf Arbeitsebenen, bzw. Geschossdecken jederzeit durch feste Schutzeinrichtungen gesichert werden. Lose Einrichtungen wie Flatterbänder oder Hinweisschilder sind nicht zulässig. Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern. Eingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen. Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden. Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern. Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (Betonsichtflächen, Fassadenverkleidungen etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind auf eigene Kosten zu beseitigen. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste zu schließen.
(ATV) Gerüstbauarbeiten
(ATV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Innenputzarbeiten gem. VOB / C - Technische Hinweise 1.0 Die Preise gelten für die fertige Leistung, einschl. aller Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen im Sinne der VOB (in der jeweils neuesten Fassung) und der Forderungen der technischen Vorbemerkungen. 2.0 Für Aufmaß, Ausführung und Abrechnung ist die VOB Teil C - ATV DIN 18340 (jeweils neueste Fassung) maßgebend, soweit in der Leistungsbeschreibung nichts anderes beschrieben ist. 3.0 Vor Abgabe eines Angebotes hat der Bieter sich an der Örtlichkeit über alle Unwegsamkeiten zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht gesondert vergütet. Der Bieter verpflichtet sich, alle Massen- ansätze zu prüfen. Abweichungen oder Unstimmigkeiten teilt der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe schriftlich mit. Der Bieter verpflichtet sich, alle Gutachten vor Auftrags- annahme zu sichten und auf Basis dessen Massen und Qualität zu prüfen. 4.0 Alle Arbeiten sind in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen in der jeweiligen aktuellen gültigen Fassungen durchzuführen. 5.0 Gerüste bis 3,50 m, die für die Erstellung der Vertrags- leistungerforderlich sind, werden nicht besonders vergütet. Die Demontage und spätere Wiederherstellung von Schutzgerüsten bzw. -geländern ist Sache des Auftragnehmers. Gerüste bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von 3,50 m sind Nebenleistungen. 6.0 Elektro-Dosen sind sofort nach den Putzarbeiten freizulegen und zu reinigen. 7.0 Fertiggestellte Leistungen anderer Unternehmer (z.B. Fenster) sind ohne besondere Vergütung abzudecken und frei von Putzspritzern zu halten. Dies gilt insbesondere für Installationen, Fenster- und Fliesenflächen. 8.0 Freibleibende Flächen für Fliesensockel u.ä. sind vor Arbeitsaufnahme bei der Bauleitung abzufragen. 9.0 Nach Ausführung der Putzarbeiten sind die Böden sauber zu reinigen. Es darf kein Putzmaterial auf den Böden liegen bleiben. 10.0 Einmaliges Fegen der Räume vor Arbeitsbeginn ist einzukalkulieren, einschl. des Abtransportes des dabei anfallenden Bauschuttes sowie der Beseitigung der in den Räumen vorgefundenen kleineren Schuttmengen. 11.0 Der Schutz aller freien Kanten sowie die Ausbildung von Knickpunkten mittels entsprechend geeigneter Profile sind zur Erlangung sauberer Abschlüsse und Anschlüsse grundsätzlich auszuführen. Die Profile werden alle gesondert vergütet. 12.0 Das Unterlegen aller Wände mit ausreichend breiten und mind. 1 cm dicken Presskork-Streifen (bzw. nach Hersteller- vorschrift) sowie die schalltechnisch funktionsfähige Trennung zwischen angrenzenden Decken und Wänden (Hinweis: Anforderung gem. DIN 4109 / Ausg. 1989) ist einzukalkulieren. 13.0 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immermindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter (der Weisungsbefugter) seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 14.0 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderliche Anzahlfachlich geeigneter Kräfte rechtzeitig zu stellen, damit dieVertragsleistungen termin- und fachgerecht erbracht werdenkönnen. Nachweislich ungeeignete Kräfte sind auf Verlangendes AG abzulösen.
(ATV) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Vorgewerksprüfung Vor Beginn der Arbeiten sind die Vorleistungen anderer Unternehmer zu überprüfen und die Bedenken der Bauleitung schriftlich anzumelden. Verspätete Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.
Vorgewerksprüfung
01 VORBEREITENDE MAßNAHMEN
01
VORBEREITENDE MAßNAHMEN
01.__.0010 Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen Vollflächiges Abkleben / Abdecken von angrenzenden Bauteilen wie z. B. Fenster, Türen, Ein- und Anbauteilen, Bodenflächen, etc. zum Schutz vor Verunreinigungen mit geeignetem Material, wie z. B. PE-Folie, Malervlies oder Tetrapack-Tüten (nach Wahl des AN), einschl. dem Vorhalten und dem Beseitigen, nach Abnahme der Bauleistungen. Ausführungsort: UG - DG Arbeitshöhe: bis 3,50 m
01.__.0010
Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen
828,00
m2
01.__.0020 Grundierung für feine Lehmputze, saugende Untergründe Grundierung mit Feinkornanteilen auf saugendem Wand- und Deckenuntergrund, einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten zum Vorbereiten des Untergrundes. Verarbeiten nach Herstellervorschrift. Mit einheitlichem Körnungsbild, griffig für den nachfolgenden Putzauftrag aus feinem Lehmputzmörtel. Material: Grundierung: Bindemittelbasis Wasserglas, Körnung bis 1 mm, Dispersion < 5% Arbeitshöhe: bis 6,0 m Ausführungsort: UG - DG Hinweis: Die erforderlichen Rollgerüste, Hilfsmitteln etc. sind einzukalkulieren.
01.__.0020
Grundierung für feine Lehmputze, saugende Untergründe
415,00
m2
01.__.0030 Grundierung für feine Lehmputze, Laibungen an den Laibungen. Laibungsbreite: bis 20 cm
01.__.0030
Grundierung für feine Lehmputze, Laibungen
W
49,00
m
02 INNENWAND- UND DECKENPUTZ, LEHMPUTZ
02
INNENWAND- UND DECKENPUTZ, LEHMPUTZ
02.__.0010 Unterputz aus feinem Lehmmörtel Auftragen einer dünnen Grundschicht aus Lehmputzmörtel nach DIN 18947, SII, WS III, auf Wände und Decken als Unterputz in einer Stärke von ca. 10 mm einschl. fachgerechter Vorbereitung des Untergrundes. In fertig ausgeführter Oberfläche für den nachfolgenden Lehmverputz. Alle Flächen sind absolut eben und alle Kanten rechtwinklig herzustellen. Untergrund: Beton, Trockenbau Arbeitshöhe: bis 6,0 m Material: Lehmoberputzmörtel, fein nach DIN 18947 - LPM 0/1 f - S II - 1,8 Natur-Baulehm, gemischtkörniger gewaschener Sand 0 bis 0,6 mm, Feinfasern, Festigkeitsklasse S II, Druckfestigkeit 2,5 N/mm2, Haftfestigkeit 0,10 N/mm², Abrieb 0,4 g, Wasserdampfadsorptionsklasse WS III Ausführungsort: UG - DG Angebotenes Material: Hinweis: Die erforderlichen Rollgerüste, Hilfsmitteln etc. sind einzukalkulieren.
02.__.0010
Unterputz aus feinem Lehmmörtel
415,00
m2
02.__.0020 Unterputz aus feinem Lehmmörtel, Kamin als Ofenputz für Kamin, hitzebeständig. Auftretende Temperaturschwankungen muss der Ofenputz ausgleichen können. Untergrund: Schamottsteine
02.__.0020
Unterputz aus feinem Lehmmörtel, Kamin
W
30,00
m2
02.__.0030 Unterputz aus feinem Lehmmörtel an Laibungen an den Laibungen. Laibungsbreite: bis 20 cm
02.__.0030
Unterputz aus feinem Lehmmörtel an Laibungen
W
49,00
m
02.__.0040 Armierung Flächiges Einbetten eines Armierungsgewebes in die frische, nasse Oberfläche des Lehmunterputzes auf Wänden / Decken inkl. notwendiger Überlappungen. Arbeitshöhe: bis 6,0 m Material: Flachsgewebebahnen, Masche 5 x 5 mm oder Glasgewebebahnen, Masche 5,5 x 5,5 mm oder Jutegewebebahnen, Masche 4,5 x 4,5 mm Angebotenes Material:
02.__.0040
Armierung
415,00
m2
02.__.0050 Vorspritz aus Lehmmörtel Lieferung und Auftrag eines Vorspritzes aus grobem Lehmputzmörtel nach DIN 18947, SII, WS III, auf Wände und Decken als Vorbereitung und zur Verbesserung der Putzhaftung und zur Vereinheitlichung der Saugfähigkeit des Putzuntergrundes. Zur Vereinheitlichung der Saugfähigkeit des Putzuntergrundes und zur Verbesserung der Putzhaftung. Flächendeckung knapp 100%, Relief warzenartig. Ggf. einschl. fachgerechter Vorbereitung des Untergrundes. Arbeitshöhe: bis 6,0 m Material: Lehmputzmörtel grob ohne Stroh nach DIN 18947 - LPM 0/4 m - S II - 2,0 Natur-Baulehm bis 5 mm, gemischtkörniger gewaschener oder gebrochener Sand 0 bis 2,8 mm, Festigkeitsklasse S II, Druckfestigkeit 2,0 N/mm², Haftfestigkeit 0,20 N/mm², Wasserdampfadsorptionsklasse WS III Angebotenes Material:
02.__.0050
Vorspritz aus Lehmmörtel
415,00
m2
02.__.0060 Vorspritz aus Lehmmörtel an Laibungen an den Laibungen. Laibungsbreite: bis 20 cm
02.__.0060
Vorspritz aus Lehmmörtel an Laibungen
W
49,00
m
02.__.0070 Deckputz Lehm-Feinputz Liefern und auftragen von Lehm-Feinputz aus feinem Lehmputzmörtel nach DIN 18947, SII, WS III, Abrieb = 0,5, auf Wände und Decken. Auftragen einer einlagigen Putzschicht als Deckschicht  i. M. 5 mm einschließlich fachgerechter Vorbereitung des Putzuntergrundes. Oberfläche in geriebener Ausführung, fertig für den Anstrich oder die sonstige Weiterbehandlung. Nebenleistungen, besondere Leistungen und Abrechnung analog VOB DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten). Grundlagen aus Lehmunterputz müssen vollständig ausgetrocknet sein. Oberfläche in geriebener Ausführung, fertig für den Anstrich oder die sonstige Weiterbehandlung. Alle Flächen sind absolut eben und alle Kanten rechtwinklig herzustellen. Arbeitshöhe: bis 6,0 m Oberflächengüte: Q 2 Material: Lehmoberputzmörtel, fein nach DIN 18947 - LPM 0/1 f - S II - 1,8 Natur-Baulehm, gemischtkörniger gewaschener Sand 0 bis 0,6 mm, Feinfasern, Festigkeitsklasse S II, Druckfestigkeit 2,5 N/mm2, Haftfestigkeit 0,10 N/mm², Abrieb 0,4 g, Wasserdampfadsorptionsklasse WS III Angebotenes Material:
02.__.0070
Deckputz Lehm-Feinputz
415,00
m2
02.__.0080 Farbspachtel auf Lehmputz Liefern und auftragen eines Farbspachtels auf Wände und Decken als farbige Deckschicht i. M. 2-3 mm. Oberfläche in geschwämmter Ausführung. Oberflächengüte: Q 2 Verarbeitung gemäß Herstellerrichtlinien. Nebenleistungen, besondere Leistungen und Abrechnung analog VOB DIN 18350 (Putz- und Stuckarbeiten). Arbeitshöhe: bis 6,0 m Angebotenes Material:
02.__.0080
Farbspachtel auf Lehmputz
415,00
m2
02.__.0090 Deckputz Lehm-Feinputz an Laibungen an den Laibungen. Laibungsbreite: bis 20 cm
02.__.0090
Deckputz Lehm-Feinputz an Laibungen
W
49,00
m
02.__.0100 Farbspachtel, Laibungen an den Laibungen. Laibungsbreite: bis 20 cm
02.__.0100
Farbspachtel, Laibungen
W
49,00
m
02.__.0110 Erschwerniszulage für Gauben und Dachschräge Zulage für Mehraufwand im Bereich der Dachgauben und Dachschrägen.
02.__.0110
Erschwerniszulage für Gauben und Dachschräge
153,00
m2
02.__.0120 Zulage Putzoberfläche Q 3 Zulage für das Herstellen der Wand- und Deckenputzflächen mit erhöhter Anforderung an die Ebenheit, mit der Oberflächengüte Q 3. Ausführungsort: UG - DG
02.__.0120
Zulage Putzoberfläche Q 3
415,00
m2
02.__.0130 Mehrstärke Lehm-Feinputz, 5 mm Mehrstärke des vor beschriebenen Deckputzes (Lehm-Feinputz), je 5 mm. Ausführung nur nach besonderer Anordnung des Auftraggebers.
02.__.0130
Mehrstärke Lehm-Feinputz, 5 mm
E
415,00
m2
02.__.0140 Nachträgliche Beiputzarbeiten im Unterputz Fensterlaibungen und andere streifenförmige Fehlstellen im Unterputz nach nachträglichem Einbau von Bauelementen beiputzen. Streifenbreite: bis 20 cm
02.__.0140
Nachträgliche Beiputzarbeiten im Unterputz
E
20,00
m
02.__.0150 Einbau einer Sperrschicht am Fußpunkt Einbau einer Sperrschicht zum Schutz des Fußpunktes der Innenschale gegen Feuchtigkeit. Angebotenes Material:
02.__.0150
Einbau einer Sperrschicht am Fußpunkt
E
1,00
m
02.__.0160 Bautrocknung Eigenverantwortliche und fachgerechte Bautrocknung der Putzlagen einschl. Bereitstellen der notwendigen Geräte, Transport- und Mietkosten. Einschl. aller notwendigen Entleer- oder Wartungsarbeiten. Kontrolle und Dokumentation der Trocknung durch Führen eines Trocknungsprotokolls.
02.__.0160
Bautrocknung
E
P
1,00
psch
02.__.0170 Gittexgewebe auf Wandschlitzen, b = 45 cm Überspannen von bauseits vermörtelten Wandschlitzen der Heizungs- und Sanitärinstallation mit Innenwandputzbewehrung aus Gittexgewebe. Breite des Armierungsgewebes: bis ca. 45 cm
02.__.0170
Gittexgewebe auf Wandschlitzen, b = 45 cm
10,00
m
02.__.0180 Rippenstreckmetall auf Wandschlitzen, b = 45 cm Überspannen von bauseits vermörtelten Wandschlitzen der Elektroinstallation aus verzinktem, vollwandigem Rippenstreckmetall, inkl. Lieferung. Breite des Streckmetalls: bis ca. 45 cm
02.__.0180
Rippenstreckmetall auf Wandschlitzen, b = 45 cm
10,00
m
03 PROFILE
03
PROFILE
Ausführungshinweise Für die Ausführung aller Putzprofile gilt: Alle rechtwinkligen Ecken sind als Gehrung vollflächig auszuführen. Es sind keine Stöße von Profilen in einer Fläche / Länge zugelassen. Ausnahme bei großen Längen nur in Abstimmung mit der Bauleitung.
Ausführungshinweise
03.__.0010 Eckschutzschienen, verzinkt Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech in verschiedenen Längen liefern, setzen und in die Innenwandputzflächen einarbeiten. Putzdicke: bis 15 mm
03.__.0010
Eckschutzschienen, verzinkt
160,00
m
03.__.0020 APU-Leiste Fenster/Türen Putzanschlussprofil mit Armierungsgewebe und Dichtlippe, liefern und 3-seitig um Fenster- und Öffnungselemente fluchtgerecht in die Putzflächen einarbeiten.
03.__.0020
APU-Leiste Fenster/Türen
328,00
m
04 STUNDENLOHNARBEITEN
04
STUNDENLOHNARBEITEN
Hinweis Stundenlohnarbeiten Die Ausführung von Stundenlohnleistungen erfolgt nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden (siehe VOB/B §15, Ziffer 3). Der Nachweis ist zwingend durch den Vertreter des AG zu unterzeichnen und anzuerkennen. Stundenlohnnachweise müssen grundsätzlich für jeden Kalendertag getrennt fortlaufend numeriert ausgefertigt sein und sind der Objektüberwachung des Auftraggebers täglich zur Bestätigung einzureichen. Die Stundenlohnarbeiten sind durch werktägliche Stundenlohnzettel mit folgenden Angaben zu dokumentieren: - Geleistete Arbeitsstunden - Name des Beschäftigten und Qualifikation - Art der Leistung - Material- und Geräteeinsatz Nachträglich eingereichte Stundenlohnnachweise werden nicht anerkannt. Die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze sind vom Bieter unter Berücksichtigung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Sie gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Eventuell anfallende Reise- und Auslösekosten sind in die Stundenlohnverrrechnungssätze einzukalkulieren und mit diesen abgegolten.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
04.__.0010 Stundenlohn Facharbeiter/-in Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfaßt sind und nur auf ausdrückliche Anordnung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, für: Facharbeiter/-in Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Der Verrechnungssatz umfasst ebenso Arbeiten, welche nicht in den Positionen dieses LV erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Stundenlohnarbeiten sind mit der Bauleitung im Vorfeld abzustimmen, ansonsten erfolgt keine Vergütung. Ausführung nach besonderer Anordnung des AG / Bauleitung.
04.__.0010
Stundenlohn Facharbeiter/-in
E
16,00
h
04.__.0020 Stundensatz Helfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in.
04.__.0020
Stundensatz Helfer/-in
E
W
16,00
h
05 DOKUMENTATION
05
DOKUMENTATION
05.__.0010 Dokumentation Dokumentation der Leistungsbereiche dieses LVs auf digitalem Datenträger nach Abschluss sämtlicher Arbeiten.
05.__.0010
Dokumentation
P
1,00
psch

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