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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Beschreibung:
Die Stadt Nieheim plant den Umbau und die energetische Sanierung der
Stadthalle Nieheim zu einem "Haus der Kultur und Vereine". Die Maßnahme
umfasst die Modernisierung der bestehenden Hallenbereiche einschließlich
Bühnenhaus, die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes sowie
einen Ersatzneubau als Massivbau mit monolithischem Mauerwerk aus
Hochlochziegeln und Stahlbetondecken. Ziel ist die Schaffung eines
zukunftsfähigen, multifunktionalen Kultur-, Veranstaltungs- und
Vereinsstandortes unter Berücksichtigung der funktionalen, technischen,
energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen.
Der Neubau besteht aus einem eingeschossigen Hauptgebäude mit Satteldach
sowie einem Foyerbereich mit Flachdach und vorgelagertem Vordach in
Leichtbauweise. Das Hauptgebäude erhält ein ca. 42° geneigtes
Sparren-Pfettendach mit Gründach und Photovoltaikanlage. Es umfasst
neben dem Erdgeschoss ein Dachgeschoss sowie einen Spitzboden. Die
Außenabmessungen des Hauptgebäudes betragen ca. 17,35 × 23,60 m, die
Firsthöhe liegt bei ca. 12,74 m.
Die brandschutztechnische Gliederung erfolgt geschossweise: Das
Erdgeschoss einschließlich des historischen Gebäudeteils, das
Dachgeschoss sowie der Spitzboden bilden jeweils eigene Brandabschnitte.
Bauablauf:
Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen, der
historische Gebäudeteil wird entkernt. Neubau und Sanierung erfolgen
parallel und erfordern eine intensive Abstimmung mit der örtlichen
Bauleitung. Der Rückbau in Eigenregie der Stadt Nieheim wird
voraussichtlich bis Ende Juli 2026 abgeschlossen. Der Abbruch der
Bodenplatte ist für August 2026 vorgesehen. Der Baubeginn für den Neubau
ist voraussichtlich Ende August / Anfang September 2026 geplant; die
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme soll bis Ende 2027 erfolgen.
Die Maßnahme wird über öffentliche Fördermittel finanziert. Dabei
erfolgt eine Aufteilung in die EFRE-Förderung für die energetische
Sanierung von Halle 1, Halle 2 und Bühnenhaus sowie in die
Städtebauförderung für den Ersatzneubau und den Innenausbau von Halle 2.
Der Arbeitstitel aller EFRE-Förderung betroffenen Gewerke lautet:
Haus der Kultur und Vereine funktionale und energetische Ertüchtigung
der Stadthalle
Dieser ist zwingend in den Rechnungen aufzuführen.
Projektleitung und Teilnahme an Jour-Fixe-Terminen:
Der Auftragnehmer hat spätestens vor Ausführungsbeginn einen
verantwortlichen, deutschsprachigen Projektleiter als festen
Ansprechpartner zu benennen. Der Projektleiter muss zur Koordination der
Leistungen, zur Abstimmung mit der Bauleitung sowie zur Klärung
technischer und terminlicher Fragen ausreichend entscheidungsbefugt
sein.
Der Projektleiter hat an den regelmäßig stattfindenden
Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen, soweit die Belange seines Gewerkes
betroffen sind oder die Bauleitung die Teilnahme anordnet. Die Termine
finden nach Festlegung der Bauleitung vor Ort auf der Baustelle oder
digital als Videokonferenz statt. Eine Vertretung ist nur durch eine
fachkundige, deutschsprachige und entscheidungsbefugte Person zulässig.
Projektraum / Planablage
Der Projektraum Dalux wird durch den Bauherrn als zentrale Planablage
zur Verfügung gestellt. Dort werden die jeweils aktuellen Planstände
hinterlegt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die für ihre Leistungen
relevanten aktuellen Planunterlagen dort eigenverantwortlich einzusehen,
zu berücksichtigen und die Baustelle entsprechend mit den aktuellen
Planständen zu versorgen.
Die Kommunikation im Projekt soll bevorzugt über die Plattform erfolgen.
Andere Kommunikationswege werden dadurch nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern dies im Einzelfall zweckmäßig oder erforderlich
ist. Jeder Auftragnehmer hat einen zuständigen Mitarbeiter
einschließlich E-Mail-Adresse zu benennen, der den Zugang zur Plattform
erhält und für die laufende Sichtung der dort bereitgestellten
Informationen verantwortlich ist.
Geschuldete Vertragsleistung
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die
allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen
einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden
Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund
spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die
erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen.
Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen
Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige
Leistung geschuldet wird.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer
Benutzung.
Die Baustelle befindet sich an der Stadthalle Nieheim, Am Teich 5, 33039
Nieheim.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße "Am Teich" und im
weiteren Verlauf über die Straße "Lehmkuhle" auf der Südseite der
Stadthalle. Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche.
Besondere Gewichtsbeschränkungen sind nicht bekannt.
Gem. Baustelleneinrichtungsplan werden Umfahrt, Mitarbeiterstellplätze,
Kranstellplätze, Lagerplätze für Material- und Bürocontainer
ausgewiesen. Abweichungen von dieser Vorgabe sind mit der Bauleitung
abzustimmen. Die Zufahrt ist beengt; ein Begegnungsverkehr von Lkw ist
nicht möglich. Eine Wendemöglichkeit besteht am Ende der Zufahrt im
Bereich des Parkplatzes. Die Zufahrt ist während der Bauzeit dauerhaft
von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, insbesondere zur Sicherstellung
der Feuerwehrzufahrt zum Gebäude.
Die Baustelle wird örtlich eingezäunt. Straßensperrungen sind nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der
Geschosse.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung und Erweiterung der
bestehenden Stadthalle Nieheim.
Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen. Der
historische Gebäudeteil bleibt erhalten, wird entkernt und während bzw.
nach dem Abbruch provisorisch geschlossen.
Der Neubau ist nicht unterkellert und besteht aus einem Hauptgebäude mit
Erdgeschoss, Dachgeschoss und Spitzboden sowie einem eingeschossigen
Foyerbereich. Die Firsthöhe des Neubaus beträgt ca. 12,74 m und
entspricht im Wesentlichen der Höhe des Bestandsgebäudes.
Die Zugänge zu den jeweiligen Gebäudeteilen erfolgen während der Bauzeit
dezentral.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen.
Innerhalb der Baustelle sind die Verkehrsflächen aufgrund der
Bestandssituation und der örtlichen Randbedingungen eingeschränkt. Die
Baustellenlogistik ist durch die Auftragnehmer eigenverantwortlich mit
der Bauleitung abzustimmen.
Lkw-Begegnungsverkehr auf der Zufahrt ist nicht möglich. Lieferungen
sind entsprechend zu koordinieren. Die Feuerwehrzufahrt und
freizuhaltende Verkehrsflächen dürfen nicht durch Lieferfahrzeuge,
Lagerung oder parkende Fahrzeuge blockiert werden.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Die Zufahrt über "Am Teich" / "Lehmkuhle" ist dauerhaft freizuhalten.
Dies gilt insbesondere für Feuerwehr-, Rettungs- und
Entsorgungsfahrzeuge sowie für erforderliche Baustellenverkehre.
Außerhalb des Bauzauns vorhandene Park- und Verkehrsflächen dürfen nur
im abgestimmten Umfang genutzt werden. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten,
Zugänge sowie Zu- und Abfahrten sind jederzeit freizuhalten.
0.1.5 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von
Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Bauwasser und Baustrom werden bauseits unentgeltlich an zentraler Stelle
bereitgestellt. Für den Baustrom werden ausreichend Verteiler
vorgehalten. Bauwasser wird an einer zentralen Entnahmestelle zur
Verfügung gestellt.
Auf dem Gelände befinden sich östlich des Gebäudes Hofeinläufe, die an
das Mischwassersystem angeschlossen sind. Darin dürfen übliche
unbelastete Abwässer, z. B. aus der Werkzeugreinigung, eingeleitet
werden. Das Einleiten belasteter Abwässer, Schlämme, Mörtelreste,
Farbreste, Reinigungschemikalien oder sonstiger wassergefährdender
Stoffe ist nicht zulässig.
0.1.6 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner
Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und
Räume.
Im Außenbereich der Stadthalle stehen innerhalb des Bauzauns gem.
Baustelleneinrichtungslageplan Flächen für Materiallagerung,
Bürocontainer und Baustelleneinrichtung in begrenztem Umfang zur
Verfügung. Die genaue Lage und Nutzung sind mit der Bauleitung
abzustimmen.
Parkflächen für Mitarbeitende sind am Gebäude außerhalb des Bauzauns in
begrenzter Anzahl vorhanden. Ein Anspruch auf bestimmte Stellplätze
besteht nicht.
Es werden Umfahrung und Wendemöglichkeiten ausgewiesen.
Die vorhandenen Pflasterflächen im Außenbereich werden nach Abschluss
der Maßnahme weiter genutzt und nicht erneuert. Diese Flächen sind daher
vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Insbesondere sind
Verschmutzungen durch Mörtel, Beton, Öl, Farbe, Rost, Schlamm oder
vergleichbare Stoffe zu vermeiden bzw. unverzüglich fachgerecht zu
entfernen.
Vorhandene Sanitärflächen werden für die Bauzeit bauseits vorgehalten
und regelmäßig gereinigt.
0.1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse
von Bodenuntersuchungen.
Ein Baugrundgutachten liegt vor und ist als Anlage den Vergabeunterlagen
beigefügt. Die Angaben und Empfehlungen des Baugrundgutachtens sind bei
der Ausführung zu beachten.
Die Gründung des Neubaus ist nach derzeitigem Planungsstand als
Sohlplatte auf Schottertragschicht vorgesehen. Streifenfundamente und
Frostschürzen sind nicht vorgesehen.
0.1.8 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage,
Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern.
Ergebnisse von Wasseranalysen.
Eine Grundwasserhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu
erwarten.
Besondere hydrologische Randbedingungen, Vorfluter oder Wasseranalysen
sind für die auszuführenden Leistungen derzeit nicht bekannt. Im Übrigen
wird auf das Baugrundgutachten verwiesen.
0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Besondere umweltrechtliche Vorschriften über die allgemein geltenden
gesetzlichen und behördlichen Anforderungen hinaus sind derzeit nicht
bekannt.
Die einschlägigen Vorschriften zum Boden-, Gewässer-, Immissions-,
Staub- und Abfallschutz sind einzuhalten.
0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Abfälle sind durch den jeweiligen Auftragnehmer fachgerecht, sortenrein
und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen,
soweit in den Leistungspositionen nichts anderes geregelt ist.
Belastete Baustoffe und Schadstoffe gemäß Schadstoffgutachten werden vor
Beginn der hier beschriebenen Leistungen durch ein Fachunternehmen
zurückgebaut und entsorgt. Dies betrifft sowohl den Abbruchbereich als
auch den historischen Gebäudeteil im Rahmen des Rückbaus.
Belastete Abwässer, Reinigungsreste, Mörtel- und Betonschlämme,
Farbreste, Öle, Chemikalien oder sonstige wassergefährdende Stoffe
dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.
0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B.
wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder
Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten o. ä.
In der näheren Umgebung befindet sich ein Naherholungsgebiet bzw. eine
öffentliche Grünfläche. Bei der Ausführung ist daher besondere Sorgfalt
hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle einzuhalten.
Insbesondere ist zu verhindern, dass Verpackungen, leichte Baustoffe,
Folien, Dämmstoffreste, Staub, Abfälle oder sonstige Materialien durch
Wind in die umliegenden öffentlichen Grün- und Aufenthaltsbereiche
gelangen.
Arbeiten sind ohne Nachtzeiten auszuführen. Besondere
Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Nachbarschaft sind nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht vorgesehen. Die allgemeinen
immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bleiben unberührt.
0.1.12 Art und Umfang des Schutzes von Verkehrsflächen, Bauteilen, u. ä.
im Bereich der Baustelle.
Die zu erhaltende Bruchsteinfassade des historischen Gebäudeteils ist
während der Bauzeit besonders zu schützen. Sie gilt als
stadtbildprägend. Ein formaler Denkmalschutz besteht nicht.
Das vorhandene Parkett im historischen Gebäudeteil ist zu erhalten und
wird bauseits gegen mechanische Beanspruchung geschützt. Ergänzend ist
durch die Auftragnehmer besondere Rücksicht zu nehmen; insbesondere sind
Durchfeuchtungen und Verschmutzungen zu vermeiden.
Vorhandene Pflasterflächen im Außenbereich sind vor Beschädigung und
Verunreinigung zu schützen, da diese nach Abschluss der Maßnahme weiter
genutzt und nicht erneuert werden.
Weitere zu schützende Vegetationsflächen, Bäume oder Grenzpunkte sind
vor Ausführung vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen.
0.1.13 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und
Versorgungsleitungen.
Die bestehenden Hausanschlüsse werden zum Zeitpunkt der Sanierung und
des Neubaus außer Betrieb genommen.
Im Bereich des abzubrechenden Anbaus ist eine außer Betrieb genommene 20
KV Leitung vorhanden. Der Ausbau der Leitung wird unter den Positionen
Abbruch beschrieben. Weiter sind keine erhaltenswerten Leitungen
unterhalb der abzubrechenden Sohlplatte zu erwarten. Vorhandene
Leitungen, Schächte, Fundamente und sonstige Bauteile im Bereich des
abzubrechenden Anbaus werden im Zuge der Abbrucharbeiten in den
jeweiligen Leistungspositionen beschrieben.
0.1.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.
B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und, soweit bekannt,
deren Eigentümer.
Bekannte Hindernisse im Bereich des abzubrechenden Anbaus sind
insbesondere Sohlplatte, Fundamente, Leitungen und Schächte. Diese
werden in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses explizit
beschrieben.
Weitere nicht bekannte Hindernisse, Bauwerksreste oder Leitungen können
im Bestand nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei Antreffen
unbekannter Leitungen, Bauteile oder sonstiger Hindernisse ist die
Bauleitung unverzüglich zu informieren. Arbeiten in dem betroffenen
Bereich dürfen erst nach Freigabe fortgesetzt werden.
0.1.15 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von
Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen.
Angaben zu Kampfmitteln liegen derzeit nicht vor.
Bei Verdacht auf Kampfmittel sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen
und die Bauleitung ist zu informieren.
0.1.16 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer
oder anderer Weisungsberechtigter von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im
Bereich der Baustelle.
Besondere Anordnungen von Leitungsträgern oder sonstigen Eigentümern
sind derzeit nicht bekannt.
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, die Sicherung der Zufahrt
sowie etwaige Arbeiten im Bereich vorhandener Straßen, Wege oder
Leitungen sind mit der Bauleitung und, soweit erforderlich, mit den
zuständigen Stellen abzustimmen.
0.1.17 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der
Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten
o. ä.
Ein Schadstoffgutachten liegt vor. Die darin beschriebenen belasteten
Baustoffe werden vor Beginn der hier beschriebenen Leistungen durch ein
Fachunternehmen zurückgebaut und entsorgt.
Nach Abschluss der Schadstoffsanierung sind nach derzeitigem
Kenntnisstand keine schadstoffbelasteten Bauteile oder Stoffe im
unmittelbaren Leistungsbereich zu erwarten. Sollten im Zuge der
Ausführung dennoch verdächtige Materialien angetroffen werden, sind die
Arbeiten in diesem Bereich einzustellen und die Bauleitung unverzüglich
zu informieren.
0.1.18 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Der Rückbau des Bestands erfolgt teilweise in Eigenregie der Stadt
Nieheim und soll bis Ende Juli 2026 abgeschlossen sein.
Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen. Der
historische Gebäudeteil wird entkernt. Der Abbruch der Bodenplatte ist
für August 2026 vorgesehen.
Der Baubeginn für den Neubau ist voraussichtlich Ende August / Anfang
September 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist bis
Ende 2027 geplant.
0.1.19 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Neubau und Sanierung erfolgen parallel. Es ist daher mit gleichzeitig
tätigen Unternehmern verschiedener Gewerke zu rechnen.
Die Koordination erfolgt durch das bauüberwachende Architekturbüro sowie
durch die Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung. Zusätzlich ist
ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt.
Die Auftragnehmer haben ihre Leistungen mit der Bauleitung, den
Fachplanern und den parallel tätigen Unternehmen abzustimmen.
Behinderungen, Schnittstellenkonflikte oder absehbare Terminprobleme
sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen.
Für das o. g. Gewerk sind die spezifischen DIN-Normen der VOB/C
Vertragsbestandteil.
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Für die Ausführung der Rohbauarbeiten gelten insbesondere folgende ATV
DIN-Normen der VOB/C in der jeweils aktuellen Fassung:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Die vorgenannten Normen gelten, soweit sie für die ausgeschriebenen
Leistungen einschlägig sind. Ergänzend gelten die anerkannten Regeln der
Technik, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die
den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen, statischen
Berechnungen, Schal- und Bewehrungspläne, Entwässerungsplanung,
Baugrundgutachten und sonstigen Fachplanungen.
Leistungsumfang
Das Gewerk Rohbau umfasst insbesondere die Baustelleneinrichtung für die
eigenen Leistungen, Tiefbau-, Erd- und Kanalbauarbeiten, Rückbauarbeiten
im Bereich der vorhandenen Bodenplatte und Fundamente des abzubrechenden
Anbaus, die Herstellung der Gründungsebene, Beton- und
Stahlbetonarbeiten sowie Mauerwerksarbeiten.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
Erdarbeiten für den Neubau einschließlich Aushub, Laden, Abfahren und
Entsorgen des Bodenaushubs,
Herstellung der frostsicheren Schottertragschicht unter der Bodenplatte,
Herstellung der Sauberkeitsschicht,
Herstellung der Stahlbetonsohlplatte,
Herstellung von Punktfundamenten für das Vordach,
Rückbau und Entsorgung vorhandener Grundleitungen, Schächte, Fundamente
und Bauteile im Bereich des abzubrechenden Anbaus, soweit in den
Leistungspositionen beschrieben,
Entwässerungskanalarbeiten vor und unter der Sohlplatte,
Schmutz- und Regenwasserleitungen einschließlich Anschluss an den
Mischwasserkanal gemäß Entwässerungsplanung,
Hausanschlussleitungen bis zur Mehrspartenhauseinführung,
Herstellung neuer Revisionsschächte sowie Einbindung vorhandener
Schächte gemäß Planung,
Stahlbetonarbeiten für Bodenplatte, Decken, Überzüge, Wandscheiben,
Stützen und TGA-Schacht,
Herstellung von Durchbrüchen, Aussparungen und Einbauteilen gemäß
Ausführungsplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung,
Mauerwerksarbeiten aus Hochlochziegeln für Außen- und Innenwände,
Innenmauerwerk als Innendämmung im historischen Teil Halle 1+2
Herstellung von Ziegelsystemstürzen, U-Schalen, Ringankern,
Ausgleichsschichten und sonstigen systemzugehörigen Ergänzungsbauteilen,
Herstellung des Schnurgerüstes durch den Auftragnehmer Rohbau.
Die Abdichtung der Sohlplatte und der Sockelbereiche ist nicht
Bestandteil dieses Gewerkes und wird gesondert im Gewerk Dachabdichtung
/ Abdichtung ausgeschrieben. Gerüstarbeiten werden bauseits gestellt,
soweit in den Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.
Erdarbeiten und Baugrund
Die Ausführung der Erdarbeiten hat auf Grundlage der Ausführungsplanung,
der statischen Berechnung und des Baugrundgutachtens zu erfolgen. Das
Baugrundgutachten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und bei der
Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen.
Der Neubau befindet sich im Bereich des zuvor in Eigenleistung bzw.
gesondert zurückzubauenden Altbaus. Der anfallende Bodenaushub ist nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht zur Wiederverwendung vorgesehen und
durch den Auftragnehmer abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Bodenplatte ist mit einer Dicke von ca. 30 cm vorgesehen. Unterhalb
der Bodenplatte ist eine frostsichere Schottertragschicht von ca. 60 cm
sowie eine Sauberkeitsschicht herzustellen. Eine unterseitige Dämmung
der Bodenplatte ist nicht vorgesehen. Streifenfundamente und
Frostschürzen unterhalb der Sohlplatte sind nach derzeitigem
Planungsstand nicht vorgesehen. Für das Vordach sind Punktfundamente
herzustellen.
Beim Verdichten der Schottertragschicht und bei sonstigen
erschütterungsrelevanten Arbeiten ist mit besonderer Sorgfalt und
möglichst erschütterungsarm zu arbeiten. Auswirkungen auf angrenzende
Bestandsbauteile sind zu vermeiden.
Eine Grundwasserhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu
erwarten. Soweit im Zuge der Ausführung dennoch Wasserhaltungsmaßnahmen
erforderlich werden, sind diese unverzüglich mit der Bauleitung
abzustimmen. DIN 18305 ist für etwaig erforderlich werdende
Wasserhaltungsarbeiten zu beachten.
Entwässerungskanalarbeiten
Die Entwässerungsarbeiten umfassen Schmutz- und Regenwasserleitungen vor
und unter der Sohlplatte sowie die Hausanschlussleitungen bis zur
Mehrspartenhauseinführung. Die Entwässerung erfolgt gemäß Planung an den
Mischwasserkanal.
Für die Entwässerung liegt eine separate Entwässerungsplanung mit
expliziten Angaben zu Leitungsführung, Dimensionierung, Gefälle,
Anschlusspunkten und Schächten vor. Diese ist verbindliche Grundlage der
Ausführung.
Teilweise werden vorhandene Schächte genutzt, teilweise sind neue
Revisionsschächte gemäß Planung herzustellen. Der Hauptkanal bleibt im
Bestand erhalten. Alte Grundleitungen unterhalb bzw. im Bereich des
abzubrechenden Anbaus sind durch den Auftragnehmer Rohbau zurückzubauen
und ordnungsgemäß zu entsorgen, soweit sie im Leistungsumfang
beschrieben sind.
Für die neu hergestellten Entwässerungsleitungen ist eine
Dichtheitsprüfung durchzuführen und prüffähig zu dokumentieren.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Die Beton- und Stahlbetonarbeiten umfassen insbesondere die Bodenplatte,
Decken, Überzüge, Wandscheiben, Stützen, den TGA-Schacht sowie sonstige
Stahlbetonbauteile gemäß Ausführungsplanung und Tragwerksplanung.
Sichtbetonanforderungen bestehen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme
bildet die Außentreppe als Fertigteil in Sichtbeton, soweit diese dem
Leistungsumfang des Rohbaugewerks zugeordnet ist bzw. in den
Leistungspositionen beschrieben wird.
An die Betonoberflächen bestehen, soweit in den Leistungspositionen
nichts Abweichendes geregelt ist, keine besonderen Anforderungen. Die
Decke über dem Dachgeschoss erhält nach derzeitigem Planungsstand keinen
Bodenbelag und ist daher entsprechend geglättet herzustellen.
Schal- und Bewehrungspläne werden bauseits durch den Tragwerksplaner zur
Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese vor Ausführung
eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den
Ausführungsplänen und erkennbare Unstimmigkeiten zu prüfen. Bedenken
sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Durchbrüche und Aussparungen in Decken und Wänden sind gemäß
Ausführungsplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung herzustellen.
Ergänzende Kernbohrungen können durch die TGA-Gewerke erfolgen.
Bodeneinläufe und Schmutzwasseranschlüsse in der Sohlplatte sind gemäß
Planung zu berücksichtigen und mit den Fachplanern abzustimmen.
Blitzschutz- und Fundamenterderarbeiten erfolgen als separates Gewerk.
Anschlussfahnen und Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer Rohbau
bei der Ausführung zu beachten und mit dem zuständigen Gewerk
rechtzeitig abzustimmen.
Mauerwerksarbeiten
Die Mauerwerksarbeiten umfassen Außen- und Innenwände aus
Hochlochziegeln gemäß Ausführungsplanung und statischer Berechnung. Die
Ausführung erfolgt produktneutral, jedoch systemgerecht entsprechend den
planerischen, bauphysikalischen und statischen Anforderungen.
Die Außenwände sind nach derzeitigem Planungsstand in einer Wanddicke
von ca. 36,5 cm vorgesehen. Innenwände sind überwiegend in Wanddicken
von ca. 24 cm bzw. 17,5 cm vorgesehen. Maßgebend sind die
Ausführungsplanung und die statische Berechnung als Anlagen der
Vergabeunterlagen.
Zum Leistungsumfang gehören auch systemzugehörige Ergänzungsbauteile wie
Ziegelsystemstürze, U-Schalen, Ringanker, Ausgleichsschichten und
sonstige erforderliche Ergänzungsbauteile, soweit diese zur
vollständigen und fachgerechten Herstellung der Mauerwerkskonstruktion
erforderlich sind.
Drempelwände im Dachgeschoss werden überwiegend in Trockenbauweise
hergestellt und sind nicht Bestandteil der Mauerwerksarbeiten, soweit in
den Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.
Im historischen Teil der Halle 1 und 2 wird das Innenmauerwerk teilweise
mit in minereralischen, massiven, nichtbrennbaren Leichtmauersteinen /
Wärmedämmseinen tausgeführt. Die Dämmung ist fachgerecht an die
bestehenden Innenwände anzuschließen.
Die Mauerwerksarbeiten sind mit besonderer Sorgfalt hinsichtlich
Anschlussausbildung, Stoßfugen, Lagerfugen, Wandfußpunkten,
Durchdringungen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile auszuführen.
Fehlstellen, offene Fugen und ungeplante Undichtigkeiten sind zu
vermeiden bzw. fachgerecht zu schließen.
Auf das Mauerwerk wird im Anschluss eine Wandheitung aufgebracht.
Diese wird mit einem dicklagigem Putz eingeputzt. Daruf erfolgt ein
Feinputz.
Schnittstellen und Koordination
Die Leistungen sind mit den parallel tätigen Gewerken und Fachplanern
abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die Schnittstellen zu:
Zimmererarbeiten / Dachkonstruktion, insbesondere Fußpfetten und
Auflager gemäß Statik,
Technischer Gebäudeausrüstung, insbesondere Durchbrüche, Aussparungen,
Bodeneinläufe, Schmutzwasseranschlüsse und Kernbohrungen,
Entwässerungsplanung,
Blitzschutz und Fundamenterder,
Abdichtungsarbeiten an Sohlplatte und Sockel,
späteren Ausbaugewerken.
Brandschutztechnische Schottungen im Bereich von TGA-Durchführungen
erfolgen durch die TGA-Gewerke, soweit in den Leistungspositionen nichts
Abweichendes beschrieben ist.
Die Koordination der Baustelle erfolgt durch das bauüberwachende
Architekturbüro sowie die Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung.
Zusätzlich ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
beauftragt. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit der
Bauleitung, den Fachplanern und den übrigen Unternehmen abzustimmen.
Gerüst / Arbeitsgerüste für Mauerwerksarbeiten im Bestand
Für die Mauerwerksarbeiten im Bestand ist ein eigenes Arbeitsgerüst oder
Hubbühnen vom Auftragnehmer zu stellen.
Mauerhöhe an den Traufen bis
zu 5,5 m
Mauerhöhe an dem Giebel Bühnenhaus bis zu 7,50m
Hierzu gibt es eine gesonderte Position im Leistungsverzeichnis.
Schutzmaßnahmen und Ausführung im Bestand
Der historische Gebäudeteil bleibt erhalten und wird im Zuge der
Maßnahme saniert. Staubschutzmaßnahmen zum Bestand werden bauseits
hergestellt. Der Auftragnehmer hat diese Schutzmaßnahmen zu beachten und
darf sie nicht eigenmächtig entfernen oder verändern.
Bei erschütterungsrelevanten Arbeiten, insbesondere beim Verdichten,
Stemmen, Schneiden oder Rückbauen, ist mit besonderer Sorgfalt
vorzugehen. Schäden an angrenzenden Bestandsbauteilen sind zu vermeiden.
Winterheizung und Bautrocknung erfolgen bauseits. Der Auftragnehmer hat
seine Leistungen so auszuführen, dass die bauseits vorgesehenen
Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Erforderliche Hinweise zu
Feuchtigkeit, Austrocknungszeiten oder besonderen Ausführungsbedingungen
sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.
Planunterlagen und Projektraum
Für die Ausführung sind ausschließlich die aktuellen, freigegebenen
Planunterlagen maßgebend. Der Projektraum Dalux wird durch den Bauherrn
als zentrale Planablage zur Verfügung gestellt. Dort werden die jeweils
aktuellen Planstände hinterlegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für seine Leistungen relevanten
aktuellen Planunterlagen dort eigenverantwortlich einzusehen, zu
berücksichtigen und die Baustelle entsprechend mit den aktuellen
Planständen zu versorgen.
Die Kommunikation im Projekt soll bevorzugt über die Plattform erfolgen.
Andere Kommunikationswege werden dadurch nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern dies im Einzelfall zweckmäßig oder erforderlich
ist. Der Auftragnehmer hat einen zuständigen Mitarbeiter einschließlich
E-Mail-Adresse zu benennen, der den Zugang zur Plattform erhält und für
die laufende Sichtung der dort bereitgestellten Informationen
verantwortlich ist.
Allgemeine Beschreibung:
03 Betonarbeiten Städtebauförderung
03
Betonarbeiten Städtebauförderung
03.__._. 3 Abschweißen Wandanschluss zum Bestand Abschweißen des Wandanschluss zum Bestand
Auf der Sauberkeitssschicht , bis an die Wand des
Bestand hochführen
Abwicklung ca 20 + 60 =80 cm
Gewähltes Produkt:_________________
03.__._. 3
Abschweißen Wandanschluss zum Bestand
23,50
m
03.__._. 4 Perimertdämmung vor der Betonsohle Dämmung ist in einer Stärke von 60 mm
Höhe 300 mm
WLG 035
vor die Schalung zu setzten und einbetonieren.
Die Dämmung ist mit Krallen in der Bodenplatte zu
befestigen. Anordnung nach Vorgabe durch den
Hersteller.
Verwendetes Produkt:______________________
03.__._. 4
Perimertdämmung vor der Betonsohle
60,00
m
Auf der untersten Bewehrungslage ist ein Fundamenterder
durch eine separater Fa. zu verlegen.
Ein Termin mit der entsprechenden Firma ist von AN für
den Bauablauf abzustimmen.
Auf der untersten Bewehrungslage ist ein Fundamenterder
03.__._. 5 Bodendurchführung DN 100 KRASO Typ BDF - DN 100 - KG 2000
für den Einbau in WU-Bodenplatten zum Anschließen von
KG 2000 - Grundleitungen, mit druckwasserdichter,
umlaufender, thermisch verschweißter KRASO
Vierstegdichtung, MPA geprüft bis 7,0 bar, gas- und
geruchsdicht im Sinne der TA Luft, und einseitig
angeformter
Steckmuffe und KRASO Deckel als Einbauhilfe,
Lieferlänge: ca. 50 cm, liefern und
fachgerecht in die Bodenplatte einbauen.
Hersteller:
KRASO GmbH & Co. KG · 46414 Rhede,
03.__._. 5
Bodendurchführung DN 100
0,00
St
03.__._. 6 Mehrspartenhauseinführung für 4 Rohre Mehrspartenhauseinführung als 4-fach-Hauseinführung
liefern und fachgerecht einbauen, geeignet zur
gebündelten Einführung von Versorgungsleitungen in das
Gebäude.
Ausführung einschließlich:
Mehrspartenhauseinführung für 4 Medien / 4 Rohre
geeignet für Strom, Wasser, Telekommunikation,
Gas/Fernwärme je nach Versorgervorgabe
druckwasserdichte Ausführung
Einbau in Bodenplatte oder Wand, nach Planung
Dichteinsatz / Dichtpackung passend zu den
Leitungsdurchmessern
Futterrohr bzw. Mantelrohrsystem
Abdichtung gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes Wasser
bzw. drückendes Wasser nach Erfordernis
Anschluss an Bauwerksabdichtung
Kernbohrung oder Aussparung, falls erforderlich,
gesondert oder inklusive nach Ausschreibung
Montage nach Herstellerangaben und Vorgaben der
Versorger
einschließlich Befestigungsmaterial, Dichtungen,
Kleinteile und Nebenarbeiten
03.__._. 6
Mehrspartenhauseinführung für 4 Rohre
1,00
St
03.__._. 7 Hauseinführung 2-fach, Ø = 150 mm Hauseinführung als 2-fach-Einführung mit
Mantelrohr/Futterrohr Durchmesser mindestens 150 mm
liefern und fachgerecht einbauen, geeignet zur
Einführung von zwei Versorgungsleitungen in das
Gebäude.
Ausführung einschließlich:
Hauseinführung für 2 Rohre / 2 Medien
Mantelrohr/Futterrohr DN/Ø = 150 mm
druckwasserdichte Ausführung
Einbau in Bodenplatte oder Außenwand nach Planung
Dichteinsatz / Ringraumdichtung passend zu den
Leitungsdurchmessern
Anschluss an Bauwerksabdichtung
Abdichtung gegen Bodenfeuchte, nichtdrückendes Wasser
bzw. drückendes Wasser nach Erfordernis
Montage nach Herstellerangaben und Vorgaben der
Versorger
einschließlich Dichtungen, Befestigungsmaterial,
Kleinmaterial und Nebenarbeiten
Abrechnung je vollständig eingebauter Hauseinführung.
03.__._. 7
Hauseinführung 2-fach, Ø = 150 mm
1,00
St
03.__._. 22 Konsole aus Stahlwinkel S235 L 200x 16 Konsole aus Stahlwinkel S235 L 200x 16
F 30 Anstrich
Stahlkonsole liefern und gem. Statik an den
Betonunterzug bzw. Betondecke anschrauben.
03.__._. 22
Konsole aus Stahlwinkel S235 L 200x 16
14,835
m
0,00
03.__._. 26 Abfangträger Pos 70 Abfangträger aus WU Schale 18,5/18,5
U Schalen liefern, Mauern einschl. Unterstützung
und ausbetonieren mit Beton gem. Statik.
UK U-Schale 3,805 m
03.__._. 26
Abfangträger Pos 70
6,40
m
03.__._. 27 Ringbalken aus Gitterziegel wärmegedämmte U- Schale 36,5 Ringanker unterhalb der Spannbetonhohldecke im
Außenmauerwerk
Gitterstein U Schale - wärmegedämmt.
U- Schale mauern und mit Beton ausfüllen in fertiger
Arbeit.
Der Beton muss geringfügig über der U- Schale
herausstehen zur Auflager der Hohldielen.
(Die Holdilen dürfen nur auf dem Beton aufliegen).
in fertiger Arbeit inkl. aller Nebenleistungen
herstellen-
03.__._. 27
Ringbalken aus Gitterziegel wärmegedämmte U- Schale 36,5
24,75
m
03.__._. 28 Trenn- und Gleitlage auf Mauerwerkskrone Trenn- und Gleitlage auf Mauerwerkskrone unter
Stahlbetondecke herstellen, als horizontale Entkopplung
zwischen hochwärmedämmendem Ziegelmauerwerk und
Stahlbetondecke.
Mauerwerksoberseite reinigen, Unebenheiten ausgleichen
und tragfähigen Untergrund herstellen. Trennlage
vollflächig, eben, faltenfrei und mit ausreichender
Überdeckung verlegen. Stöße überlappen. Anschlüsse an
angrenzende Bauteile fachgerecht ausbilden. Material
produktneutral als geeignete Bitumenbahn,
Kunststoffbahn, PE-Folie oder gleichwertige
Trenn-/Gleitlage, geeignet für den Einsatz im
Deckenauflagerbereich, nach statischen und
bauphysikalischen Anforderungen.
Einbau gemäß allgemein anerkannten Regeln der Technik,
statischen Vorgaben und Ausführungsplanung.
Abrechnungseinheit: m²
Menge: nach Aufmaß der belegten Wandauflagerfläche
03.__._. 28
Trenn- und Gleitlage auf Mauerwerkskrone
46,487
m²
03.__._. 30 Ringanker um die Hohldielen Ringanker / Ringbalken vor Spannbeton-Hohldielen, in
breite von ca 10-15 cm gemäß Statik, herstellen,
betonieren zwischen Abmauerung und Hohldiele
Betonage, Verdichten, Nachbehandlung,
Bewehrung in gesonderter Position nach statischer
Berechnung und Verlegeplan der Spannbeton-Hohldielen
03.__._. 30
Ringanker um die Hohldielen
1,125
m³
03.__._. 35 Zwischenwanddämmung Liefern und fachgerecht einbauen einer nichtbrennbaren
mineralischen Dämmung in den Zwischenraum zwischen
bestehendem Mauerwerk und neu herzustellendem Mauerwerk
bzw der Betonwand.
Ausführung als dicht gestoßene, hohlraumfreie
Verfüllung der Fuge / des Zwischenraums. Dämmstoff
passend zuschneiden und lagenweise einbauen. Anschlüsse
an angrenzende Bauteile sauber und wärmebrückenarm
herstellen.
Material: Mineralwolle, nichtbrennbar, Euroklasse A1
Dicke: nach Fugenbreite / gemäß Plan, ca. 20 mm
Ausführung: klemmend eingebaut, dicht gestoßen, ohne
Hohlstellen
03.__._. 35
Zwischenwanddämmung
198,12
m²
03.__._. 39 Wärmedämmelement zur thermischen Trennung auskragender
Stahlbetonbauteile Element gem. Staik mit folgenden Angaben z. B
Typ Schöck XT
K-M11-V1-REI120-CV35-X120-H200-L500-6.4
oder glw. Hersteller.
Hersteller bitte angeben:
____________________________________
03.__._. 39
Wärmedämmelement zur thermischen Trennung auskragender
Stahlbetonbauteile
1,30
m
03.__._. 40 wie vor, jedoch mit der Bezeichnung; Typ 2 Isokorb XT Typ K-M3-V2-REI 120-CV50 X 120-H200-6,0
03.__._. 40
wie vor, jedoch mit der Bezeichnung; Typ 2
1,30
m
03.__._. 41 wie vor, jedoch mit der Bezeichnung; Typ 2 Isokorb XT Typ K-M4-VV1-REI 120-CV50 X 120-H200-6,0
03.__._. 41
wie vor, jedoch mit der Bezeichnung; Typ 2
9,25
m
04 Mauerwerksarbeiten Städtebauförderung
04
Mauerwerksarbeiten Städtebauförderung
Die Wand zum Bestandsgiebel muss als 1. Schritt nach
Fertigstellung der Decke EG hergestellt werden.
Da beziht sich auch auf den darunter befindlichen
Überzug.
Vor die Wand muss vorübergehend ein Gerüst für die
Dachdeckerarbeiten am Bestand gestellt werden.
Das Gerüst wird zur Herstellung der Decke über diesem
Geschoss wieder rechtzeitig abgebaut.
Die Wand zum Bestandsgiebel muss als 1. Schritt nach
04.__._. 1 Abdichtung unter dem Mauerwerk auf der Sohle Horizontale Abdichtung unter aufgehenden
Mauerwerkswänden auf Bodenplatte/Sohle aus
Abdichtungsbahn als Mauersperrbahn liefern und
fachgerecht verlegen.
Untergrund säubern und für die Verlegung vorbereiten.
Abdichtungsbahn in erforderlicher Breite passend zur
Wanddicke !!mit 15 cm Überstand zur Raumseite-n!!
zuschneiden und vollflächig bzw. gemäß
Herstellerangaben verlegen.
Überlappungen, Stöße, Anschlüsse und Eckausbildungen
fachgerecht herstellen.
Einschließlich sämtlicher Nebenleistungen,
Materialanpassungen und aller zur vollständigen
Ausführung erforderlichen Arbeiten.
Für alle Mauerwerksbreiten
Gewähltes Produkt:______________
04.__._. 1
Abdichtung unter dem Mauerwerk auf der Sohle
77,00
m²
04.__._. 3 Meterriss RS 21r Meterriss-Plaketten RS 21r mit Putzpinsel liefern,
aufkleben und mit Schrauben fixieren.
04.__._. 3
Meterriss RS 21r
30,00
St
04.__._. 4 Planziegel Außenmauerwerk T 7 monolithisches Mauerwerk Planziegel D 36,5
Wärmeleitfähigkeit min. = 0,7 [W/mK]
Rohdichteklasse: 0,55
Druckfestigkeitsklasse: 6
Mörtel: Poroton-Dünnbettmörtel, vollflächig deckelnd
aufgetragen
Stoßfuge: verzahnt, unvermörtelt
Mauerwerk lot- und fluchtgerecht nach Zeichnung bzw.
Angabe des Architekten herstellen.
Öffnungen kleiner als 2,5m² werden gem. VOB übermssen
und sind als Nebenleistung anzulegen
Überdecken in gesonderter Position
Achtung Geschosshöhe Rohbau EG 4,43 m
Geschosshöhe OG 3,15 m
Hersteller und Fabrikat:
04.__._. 4
Planziegel Außenmauerwerk T 7 monolithisches Mauerwerk
332,95
m³
0,00
04.__._. 5 Ziegelstürze gem. Statik für Öffnung 1,01 m Systemsturz für Wandstärke 36,5 cm liefern und einbauen
Systemsturz für Mauerwerksöffnungen in 36,5 cm
Wandstärke, passend zum verwendeten Ziegelsystem,
entsprechend Statik, Werk- und Ausführungsplanung
liefern und fachgerecht einbauen.
Einschließlich erforderlicher Auflagerlängen,
Mörtelbett bzw. systemgerechter Verlegung, höhen- und
fluchtgerechtem Ausrichten, Anarbeiten an das
angrenzende Mauerwerk sowie sämtlicher Nebenleistungen.
04.__._. 5
Ziegelstürze gem. Statik für Öffnung 1,01 m
14,00
St
04.__._. 6 Ziegelstürze gem. Statik für Öffnung 1,38m Systemsturz für Wandst ärke 36,5 cm liefern und einbauen
Systemsturz für Mauerwerksöffnungen in 36,5 cm
Wandstärke, passend zum verwendeten Ziegelsystem,
entsprechend Statik, Werk- und Ausführungsplanung
liefern und fachgerecht einbauen.
Einschließlich erforderlicher Auflagerlängen,
Mörtelbett bzw. systemgerechter Verlegung, höhen- und
fluchtgerechtem Ausrichten, Anarbeiten an das
angrenzende Mauerwerk sowie sämtlicher Nebenleistungen.
04.__._. 6
Ziegelstürze gem. Statik für Öffnung 1,38m
4,00
St
04.__._. 7 Zulage: Leibungen an allen Öffnungen, Leibungen an Öffnungen im T7-Ziegelmauerwerk, Wanddicke
36,5 cm, systemgerecht ausbilden
Leibungen an Tür- und Fensteröffnungen im
monolithischen Ziegelmauerwerk aus Planziegel T7,
Wanddicke 36,5 cm, entsprechend Werk- und
Ausführungsplanung sowie Herstellervorgaben
systemgerecht herstellen.
Ausführung mit geschnittenen Passziegeln passend zum
verwendeten Ziegelsystem.
Einschließlich lot- und fluchtgerechter Ausbildung,
erforderlicher Zuschnitte, Anarbeiten, Herstellen eines
geeigneten Putzgrundes, sauberer Anschlussausbildung
sowie sämtlicher Nebenleistungen.
04.__._. 7
Zulage: Leibungen an allen Öffnungen,
92,041
m
04.__._. 8 Anschlagziegel für Leibungen liefern und versetzen
P-AS 12,0/4,5 45mm Anschlagziegel für Leibungen liefern und versetzen
Anschlagziegel zur Ausbildung von Tür- und
Fensterleibungen im Ziegelmauerwerk passend zum
verwendeten Mauerwerkssystem liefern und fachgerecht in
jeder Leibung 3 - seitig anbringen versetzen.
Einschließlich lot- und fluchtgerechter Ausrichtung,
Herstellen sauberer Anschläge, Zuschneiden, Anarbeiten
an angrenzendes Mauerwerk sowie sämtlicher
Nebenleistungen.
Hersteller Fabrikat_____________________
04.__._. 8
Anschlagziegel für Leibungen liefern und versetzen
P-AS 12,0/4,5 45mm
121,097
m
04.__._. 9 Zulage zur vor Pos. Sockelanschluss Zulage für das nachträgliche anbringen des untern
Leibungsstein bei bodentiefen Türen und Fenster.
Di Steine sind in dem Bereich erst nach dem Einbau der
Fenster und nach der Abdichtung der Fenster im
Sockelbereich anzubringen
Hier als reine Zulage-
Die Menge der Anschlagssziegel ist in der Hauptposition
enthalten.
04.__._. 9
Zulage zur vor Pos. Sockelanschluss
12,50
m
04.__._. 10 Deckenrandstein vor der Decke EG und OG Deckenrandsteine aus Ziegel mit werkseitig integrierter
Wärmedämmung entsprechend statischen, konstruktiven und
bauphysikalischen Anforderungen liefern und fachgerecht
versetzen.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten,
Zuschneiden, Anpassen, Ausrichten, Herstellen der
Anschlüsse sowie Einbau nach Verlegeanleitung des
Herstellers und Planung.
Ausführung passend zu Deckenstärke/ in diesem Fall
Sohlenstärke Wandaufbau und vorgesehenem Putz- bzw.
Mauerwerksanschluss.
Breite 90 mm Höhe 200 mm
Der Deckenrandstein wird auf die Sauberkeitsschicht vor
die Abschalung gemauert.
04.__._. 10
Deckenrandstein vor der Decke EG und OG
72,00
m
0,00
04.__._. 11 Mauerwerk Innen tragend 24 er Mauerwerk aus Planhochlochziegeln PHLZ B 16-0,9/DM
herstellen
Mauerwerk aus Planhochlochziegeln, Lochbild B,
Druckfestigkeitsklasse 16, Rohdichteklasse 0,9, im
Dünnbettmörtelverfahren nach Ausführungsplanung und
statischen Erfordernissen herstellen.
Einschließlich Liefern und Verarbeiten der Steine und
des Dünnbettmörtels, Herstellen eines sauberen
Verbandes, lot- und fluchtgerechtem Mauern,
erforderlichem Zuschneiden, Anarbeiten, Schließen von
Stoßfugen nach Systemvorgabe sowie sämtlicher
Nebenleistungen.
Öffnungen gem VOB
Abrechnung: m³
Angebotenes Fabrikat:________________________
04.__._. 11
Mauerwerk Innen tragend 24 er
92,284
m²
0,00
04.__._. 12 Mauerwerk nicht tragende Wände Obere Fuge ausfüllen Das Mauerwerk der nichttragenden Wände ist entweder
nach dem Betonieren und Ausschalen der Decke,
(Verformung der Decke) zu erstellen oder aber mit einer
offenen Fuge unterhalb der Decke von mind.1,5 cm
herzustellen.
In dieser Position ist das schließen der Fuge unterhalb
der Decke erfasst. Die Vergütung dieser Leistung
bezieht sich ausschließlich auf Wände, die vor der
Decke schon eingemauert werden.
Die Fuge ist nach dem Ausschalen der Decke (nach der
Verformung) mit Mörtel auszufüllen.
04.__._. 12
Mauerwerk nicht tragende Wände Obere Fuge ausfüllen
95,00
m
04.__._. 13 Mauerwerk wie vor, jedoch 17,5 er als tragendes und auch als nicht tragendes Mauerwerk
04.__._. 13
Mauerwerk wie vor, jedoch 17,5 er
544,389
m²
0,00
04.__._. 14 Zulage für Mauerwerkshöhe über 3,50 m Zulage für den Mehraufwand für das zusätzliche rüsten
für die Herstellung des Mauerwerks.
Hier nur das Mauerwerk im Spitzboden.
04.__._. 14
Zulage für Mauerwerkshöhe über 3,50 m
9,25
m²
04.__._. 15 Abschluss Mauerwerk 17,5 im Bereich der Duschräume unterhalb der
Sparren. Abschluss des Mauerwerkes mittels konstruktiven
Ringanker, beidseitig geschalt oder aus fertiger
Ringbalkenschalung.
Ausführung unterhalb der Sparren.
Betonieren oben waagerecht.
Höhe bis zu 3 cm über UK Sparren innen (an der höchste
Stelle).
Ausführung nach dem Richten, vor dem verschalen des
Daches.
Betonquerschnitt ca. 17,5x15 cm
04.__._. 15
Abschluss Mauerwerk 17,5 im Bereich der Duschräume unterhalb der
Sparren.
8,00
m
04.__._. 16 Abschluss Mauerwerk 17,5 auf freien Wände Abschluss aus Ringanker konstruktiv
auf allen waagerechten und schrägen Wandabschlüssen.
Ringanker 17,5x 20
in fertiger Arbeit herstellen.
Abschluss im Sparrenverlauf OK Ringanker ca. 5 cm über
UK Sparren.
Ausführung nach dem Richten vor dem verschalen des
Daches.
04.__._. 16
Abschluss Mauerwerk 17,5 auf freien Wände
29,82
m
04.__._. 18 Innenwände 11,5 er Wände Mauerwerk aus Planziegeln, d = 11,5 cm, herstellen
Nichttragendes/tragendes Mauerwerk aus Planziegeln,
Wandstärke 11,5 cm, nach Ausführungsplanung und
statischen Erfordernissen im Dünnbettmörtelverfahren
herstellen.
Einschließlich Liefern und Verarbeiten der Steine,
Dünnbettmörtel, Herstellen eines sauberen Verbandes,
lot- und fluchtgerechtem Mauern, Zuschneiden,
Anarbeiten, Ausbilden der Stoß- und Lagerfugen sowie
sämtlicher Nebenleistungen.
04.__._. 18
Innenwände 11,5 er Wände
89,075
m²
0,00
04.__._. 19 Mauerwerk Abmauerung außen Eingang nichttragend Planziegel D 17,5cm
Dünnbettmörtel Mauerwerk nach bauaufsichtlicher Zulassung, der
nichttragenden Außenwand DIN 4103-1, für späteren
Putzauftrag, DIN 4102-4, nicht gehalten,
Leichthochlochziegel Planziegel, DIN 105-6 oder nach
Zulassung, Mauerwerksdicke 17,5 cm, Dünnbettmörtel DM
DIN 18580 oder DIN 20000-412 in Verbindung mit DIN EN
998-2, Arbeitshöhe bis 5,5 m, Ausführung gemäß
Zeichnung,
Hersteller und Typ '
....................................................'
vom Bieter einzutragen.
Diese Mauerwerk ist nach Fertigstellung des Rohbaus uns
Dachdeckerarbeiten auf der EG Decke, nach dem setzen
der Dachabläufe einschl. Montage der Fallrohre in dem
entstehenden Zwischenraum zu mauern.
Das erforderliche Arbeitsgerüst für die Wand ist zu
stellen (oder Arbeitsbühnen).
Das Schutzgerüst wird unmittelbar nach Fertigstellung
der Wand aufgebaut.
04.__._. 19
Mauerwerk Abmauerung außen Eingang nichttragend Planziegel D 17,5cm
Dünnbettmörtel
36,794
m²
04.__._. 20 Abdecken des Mauerwerks der vor Pos. Abdecken des Mauerwerk der vor Position mittels
konstruktiven Betonringbalken
Mit Fertigschalung Gesamt Querschnitt 17,5/25
Fertigschalung setzen und ausbetonieren.
inkl. aller Nebenleistungen
Stahl in gesonderter Position.
04.__._. 20
Abdecken des Mauerwerks der vor Pos.
5,356
m
04.__._. 21 Öffnungen abdecken Mauerwerk vor dem Eingang Ziegelstürze liefern und verlegen b/h 11,5/11,3
Länge 3,00 m
Ziegelstürze entsprechend Wanddicke und statischen
Erfordernissen liefern und fachgerecht verlegen,
einschließlich Auflagerlängen, höhen- und
fluchtgerechtem Einbau, Mörtelbett, Pass- und
Anpassarbeiten sowie aller erforderlichen
Nebenleistungen, nach Herstellervorgaben, Statik und
Ausführungsplanung.
Breite 36,5 cm je Öffnung
04.__._. 21
Öffnungen abdecken Mauerwerk vor dem Eingang
2,00
St
04.__._. 22 Öffnungen im 24 er Mauerwerk abdecken Ziegelstürze liefern und verlegen b/h 11,5/11,3
Länge 1,50 m
Ziegelstürze entsprechend Wanddicke und statischen
Erfordernissen liefern und fachgerecht verlegen,
einschließlich Auflagerlängen, höhen- und
fluchtgerechtem Einbau, Mörtelbett, Pass- und
Anpassarbeiten sowie aller erforderlichen
Nebenleistungen, nach Herstellervorgaben, Statik und
Ausführungsplanung.
04.__._. 22
Öffnungen im 24 er Mauerwerk abdecken
8,00
St
04.__._. 23 Öffnungen im 17,5 er Mauerwerk abdecken Ziegelsturz wie vor, jedoch b/h 17,5 /7,1
04.__._. 23
Öffnungen im 17,5 er Mauerwerk abdecken
16,00
St
04.__._. 24 Öffnungen im 11,5 er Mauerwerk abdecken Ziegelstürze liefern und verlegen b/h 11,5/7,1
Länge 1,50 m
Ziegelstürze entsprechend Wanddicke und statischen
Erfordernissen liefern und fachgerecht verlegen,
einschließlich Auflagerlängen, höhen- und
fluchtgerechtem Einbau, Mörtelbett, Pass- und
Anpassarbeiten sowie aller erforderlichen
Nebenleistungen, nach Herstellervorgaben, Statik und
Ausführungsplanung.
04.__._. 24
Öffnungen im 11,5 er Mauerwerk abdecken
4,00
St
04.__._. 25 U-Schalen aus Ziegel, d = 17,5 cm, U-Schalen aus Ziegel, d = 17,5 cm, als verlorene
Schalung für Ringanker, Ringbalken oder
Sturzergänzungen, einschließlich Lieferung, Versetzen
im Verband, Eck- und Passstücke, höhen- und
fluchtgerechtes Ausrichten sowie aller erforderlichen
Nebenleistungen, einschl Betonfüllung nach statischen
und konstruktiven Vorgaben.
Bewehrung in gesonderter Position
04.__._. 25
U-Schalen aus Ziegel, d = 17,5 cm,
6,942
m
04.__._. 26 Außenmauerwerk T 7 monolithisches Mauerwerk
Als 1 Schicht Attika aud dem Flachdach Planziegel D 36,5
Wärmeleitfähigkeit min. = 0,7 [W/mK]
Rohdichteklasse: 0,55
Druckfestigkeitsklasse: 6
Mörtel: Poroton-Dünnbettmörtel, vollflächig deckelnd
aufgetragen
Stoßfuge: verzahnt, unvermörtelt
Mauerwerk lot- und fluchtgerecht nach Zeichnung bzw.
Angabe des Architekten herstellen.
Hersteller und Fabrikat:
04.__._. 26
Außenmauerwerk T 7 monolithisches Mauerwerk
Als 1 Schicht Attika aud dem Flachdach
3,699
m³
0,00
04.__._. 27 U-Schalen, aus Ziegel d = 36,5 Poroton-U-Schalen, Wanddicke 36,5 cm, Schalung für
Ringanker / Ringbalken liefern und versetzen,
einschließlich Anarbeiten, Ausrichten, Eck- und
Passstücke sowie aller erforderlichen Nebenarbeiten,
einschl Betonfüllung gemäß Statik, Detailplanung und
Herstellervorgaben.
Bewehrung in gesonderter Position.
04.__._. 27
U-Schalen, aus Ziegel d = 36,5
14,685
m
04.__._. 28 Poroton-U-Schalen, Wanddicke 36,5 cm, Abschluss Giebel Poroton-U-Schalen - wärmegedämmt passend zum Mauerwerk
Wanddicke 36,5 cm, Schalung für Ringanker / Ringbalken
liefern und versetzen, einschließlich Zuschneiden, des
Giebelmauerwerks in Dachneigung Anarbeiten,
Ausrichten, Eck- und Passstücke sowie aller
erforderlichen Nebenarbeiten, einschl Betonfüllung
gemäß Statik, Detailplanung und Herstellervorgaben.
Bewehrung in gesonderter Position.
04.__._. 28
Poroton-U-Schalen, Wanddicke 36,5 cm, Abschluss Giebel
24,50
m
05 Maurerarbeiten im Bestand EFRE Förderung
05
Maurerarbeiten im Bestand EFRE Förderung
05.__._. 12 Mauerwerk aus mineralischen, massiven, nichtbrennbaren Mauerwerk aus mineralischen, massiven, nichtbrennbaren
Leichtmauersteinen / Wärmedämmsteinen, geeignet für
hochwärmedämmende monolithische bzw. ergänzende
Mauerwerkskonstruktionen, herstellen.
Steine im Dünnbettmörtel nach Herstellervorgabe
vermauern, einschließlich Zuschnitt, Anarbeiten an
angrenzende Bauteile, lot- und fluchtgerechter
Ausführung sowie Ausbildung der Stoß- und Lagerfugen.
Anforderungen:
Wanddicke: 20,0 cm
Baustoff: mineralischer Wärmedämmstein / Porenbeton-
oder Calciumsilikat-basierter Mauerstein
nichtbrennbar, Baustoffklasse A1
geeignet für Innen- nach statischer und
bauphysikalischer Anforderung
Verarbeitung mit systemgeeignetem Dünnbettmörtel
Ausführung nach DIN EN 1996 / DIN 1053, VOB/C DIN 18330
sowie Herstellervorgaben
Angebotenes Produkt:
Ausführung gem Planung:
Mauerhöhen bis 5,00 m
Ein Arbeitsgerüst ist in dieser Position mit
einzukalkulieren.
05.__._. 12
Mauerwerk aus mineralischen, massiven, nichtbrennbaren
413,988
m²
05.__._. 14 Leibungen von Fenster- und Türöffnungen mit Leibungen von Fenster- und Türöffnungen mit
mineralischen, nichtbrennbaren Dämmplatten bekleiden,
liefern und fachgerecht herstellen.
Platten vollflächig bzw. nach Herstellervorgabe mit
systemgeeignetem mineralischem Klebemörtel auf
tragfähigem Untergrund ansetzen, einschließlich
Zuschnitt, Anarbeiten an Fenster-/Türrahmen, Sturz- und
Brüstungsbereichen, lot- und fluchtgerechter Ausführung
sowie Ausbildung sauberer Kanten und Anschlüsse.
Anforderungen:
Dämmstoff: mineralische Leibungsdämmplatte, z. B. auf
Calciumsilikat-/Porenbetonbasis
Baustoffklasse: A1, nichtbrennbar
geeignet für Innen- nach bauphysikalischer Anforderung
Dicke: 4 cm,
nach Detailplanung
Oberfläche geeignet zur Aufnahme von mineralischem
Putzsystem
Verarbeitung mit systemzugehörigem Klebe- und
Armierungsmörtel
Anschlüsse an Fenster-/Türrahmen luftdicht bzw.
schlagregendicht nach Detailplanung herstellen
Abrechnung nach m² bekleideter Leibungsfläche.
05.__._. 14
Leibungen von Fenster- und Türöffnungen mit
91,725
m²
05.__._. 15 Zulage für Leibungen oben mit Rundbogen Leibungsplatten in der Rundung in kleinen schmalen
Streifen schneiden und die Rundung herstellen. Breite
der Platte maximal 6 cm
05.__._. 15
Zulage für Leibungen oben mit Rundbogen
7,00
St
05.__._. 16 Zulage wie vor, jedoch komplett rundes Fenster Durchmesser ca. 90 cm
05.__._. 16
Zulage wie vor, jedoch komplett rundes Fenster
1,00
St