Elektroinstallation
Hardenbergbrücke A40 Mülheim
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Die Bundesautobahn A40 ist eine wichtige Querverbindung im Ruhrgebiet. Zwischen dem Autobahnkreuz Kaiserberg und der Anschlussstelle Essen-Frohnhausen ist der bestehende Fahrbahnquerschnitt der Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen. Nach Prognosen wird die Verkehrsbelastung und somit auch die negativen Auswirkungen wie Stau, Lärm und Schadstoffbelastung weiter steigen. Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit ist die Strecke auf sechs Fahrspuren auszubauen. Der zukünftige Ausbauabschnitt beginnt bei der Anschlussstelle Duisburg-Kaiserberg und endet bei der Anschlussstelle Mülheim-Heißen. Da die Restnutzungsdauer einiger Bauwerke bald erreicht ist, sind Ersatzneubauten als Vorabmaßnahme notwendig. Der vorliegende Planungsabschnitt liegt im Bereich der Anschlussstellen 18, Mülheim-Winkhausen und 19, Mülheim-Heißen zwischen den Betriebskilometer km 52+800 und km 53+030 und beinhaltet den Rück- und Ersatzneubau der beiden Überführungsbauwerke „Hardenbergbrücke“ und der Brücke über die Geitlingstraße (kurz „BW Geitlingstraße) sowie der dazwischenliegenden Stützwand auf West- und Ostseite. Im Bereich zwischen den Widerlagern vom BW Geitlingstraße und Hardenbergbrücke wird die Autobahn in Dammlage mit seitlichen Stützwänden geführt. Es liegen aufgrund der Nähe der Bauwerke zueinander räumliche Abhängigkeiten vor. Die Hardenbergbrücke überführt die hoch elektrifizierten Gleisanlagen der Deutschen Bahn (Fernbahn- und Nahverkehrstrecke). Zurzeit liegen bestätigte Sperrpausen für die Jahre 2026 und 2027 vor. Aufgrund der ablaufenden Restnutzungsdauer der Brückenbauwerke Hardenbergbrücke (Ende 2026) und BW Geitlingstraße (Ende 2025) werden die Brücken gemäß § 4 FStrG als Vorabmaßnahme vorab gebaut. Das heißt, die Ersatzneubauten werden für den sechs-spurigen Ausbau gebaut, nach der Fertigstellung jedoch nur vierspurig markiert (je Fahrtrichtung zwei Fahrspuren und ein Standstreifen). Da die Restnutzungsdauer des BW Geitlingstraße Ende 2025 ausläuft, wird das Brückenbauwerk mit einem Bauwerksmonitoring ausgestattet. Das Monitoring bleibt bis zum Rückbau des zweiten Teilbauwerks in Betrieb.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkung Elektro Das Brückenbauwerk wird in zwei Teilbauwerken errichtet. Jedes Teilbauwerk besteht aus vier begehbaren Hohlkästen (Längsträgern) sowie begehbaren Querträgern. Die Längs- und Querträger erhalten zur Aussteifung Schottbleche mit Durchstiegsöffnungen. Zur Verbesserung der Begehbarkeit werden Laufstege hergestellt. Für Inspektions- und Wartungsarbeiten in den Hohlkästen wird eine elektrische Anlage installiert. Diese umfasst regelmäßig angeordnete Unterverteiler mit Steckdosen sowie eine Beleuchtungsanlage. Die Beleuchtungssteuerung erfolgt zentral an den Widerlager-Zugängen Achsen 100 und 400. Für die Kabelverlegung in den Längs- und Querträgern werden bauseits durch den Stahlbau Kabelrinnen sowie Befestigungsmöglichkeiten für die Unterverteiler vorgesehen. Des Weiteren werden Kabeldurchführungen in den Schottblechen vorbereitet. Die Stromversorgung der Bauwerke erfolgt über eine Zählerhauptverteilung am Widerlager der Achse 400. Die acht Kabelzuführungen von der Zählerhauptverteilung bis in das Widerlager erfolgen über bauseits verlegte Leerrohre. Von dort werden die Zuleitungen auf Putz durch das Widerlager in die jeweiligen vorhandenen Kabelrinnen der Längs- und Querträger bis zu den Unterverteilern verlegt. Die Verkabelung der Beleuchtung erfolgt ebenfalls über diese Kabelrinnen. Die Rohrleuchten werden seitlich an den Kabelrinnen mit Rohrschellen befestigt. Hinweis: Die gesamte Metallkonstruktion erhält eine Beschichtung. Diese darf nicht beschädigt werden. Der Ausbau beider Teilbauwerke wird in zwei Bauabschnitten durchgeführt. Die Ausführungszeiten sind wie folgt vorgesehen: Bauabschnitt: ca. Februar 2027 bis März 2027 Bauabschnitt: ca. März 2028 bis April 2028 Die genannten Ausführungszeiten sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Allgemeine Vorbemerkung Elektro
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ELEKTRO Die elektrischen Anlagen sind nach den neuesten und gültigen Vorschriften und den "Anerkannten Regeln der Technik" zu erstellen. Dazu gehören insbesondere - VDE-Bestimmungen - TAB des versorgenden EVU - Vorschriften des örtlichen Bauordnungsamtes/des TÜV - UVV der Berufsgenossenschaften - Arbeitsstättenverordnung - DIN-Normen - VDS-Richtlinien - EMV-Gesetz 1.   Betriebsmittel Alle Betriebsmittel müssen den für sie geltenden VDE-Bestimmungen entsprechen. Sie sind auszuwählen unter besonderer Berücksichtigung der "Allgemeinen Leitsätze für das sicherheitsgerechte Gestalten technischer Erzeugnisse" - VDE 1000. Die Bezeichnung "Betriebsmittel" entspricht der Defini- tion in VDE 1000/Begriffe. Sofern zutreffend, sind sie nach energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen. Ferner auch im Hinblick auf den späteren gefahrlosen Betrieb entsprechend den Allgemeinen- und Zusatz-Festlegungen VDE 0105. 2.   Ausführungsrichtlinien für Kabeltrassen Kabel sind grundsätzlich in einer Länge ohne Ver- bindungsmuffen zu verlegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der BÜ. Alle Kabel/Leitungen sind so- wohl auf Rinnen als auch in Kanälen, an Decken oder Wänden ordnungsgemäß zu verlegen. Auf waagerechten Kabelbahnen sind Befestigungen mit PVC-Bandagen oder gleichwertig im 1 m - Ab- stand vorzunehmen. Bei senkrechten Bahnen sind KSV-Schellen mit Ge- genwanne zu verwenden im Abstand von ca. 600 mm. Um übermäßige Reduktionsfaktoren für die Dimen- sionierung von Kabeln und Leitungen zu vermeiden, sind Leistungskabel auf Kabelträgersystemen so zu verlegen, daß eine vertikale Durchlüftung gewähr- leistet ist. Die Kabelträgersysteme sind entspre- chend vorzurüsten. Bei den Leistungsinstallationen sind Starkstrom- leitungen von Leitungssystemen nachrichtentechni- scher Anlagen -entsprechend den  Bestimmungen VDE 0800- getrennt zu verlegen. In diesem Zusammenhang wird auch auf VDE 0228 verwiesen, besonders auf das Erfordernis einer rechtzeitigen gegenseitigen Unterrichtung, darüberhinaus auch der Bauleitung. Alle metallischen Kabelträger sind untereinander elektrisch gut leitend zu verbinden. Es ist nur feuerverzinktes bzw. bei Blechen auch sendzimierverzinktes Material zu verwenden. Schnittstellen und Bohrungen sind fachgerecht mit Zinkanstrich zu versehen. Befestigungen untereinander und an Tragkonstruk- tionen wie Wänden, Decken usw. sind nur mit sy- stemgerechten Zubehörteilen  auszuführen. Hänge- stiele erhalten an der unteren Schnittkante in Kopfhöhe Kunststoff-Schutzkappen zur Unfallverhü- tung. An Ausfädelstellen sind Gummitüllen, Kan- tenschutz oder ähnliches vorzusehen. Bei Gebäude-Dehnungsfugen sind entsprechende Maß- nahmen zu treffen. Befestigungen aller Art sind nur mit gebohrten Dübeln auszuführen. Geschossene Befestigungsbolzen sind nicht zulässig. Es  dürfen nur mit Zulas- sungsbescheid bauaufsichtlich zugelassene Dübel Verwendung finden. Sind Ankerschienen vorhanden, hat die Befestigung vorrangig an diesen zu erfolgen. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung zulässig. Der AN hat sich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung nach der zulässigen Belastung der An- kerschienen zu erkündigen. Evtl. auftretende Schäden gehen zu Lasten des AN. 3.   Mindestanforderungen an die technische Ausführung       von Kabelpritschen/Kabelrinnen aus Stahl Die Holme sind als Verstärkung und Kantenschutz mit oberem Falz zu versehen. Sprossen aus C-Profil, Abstand höchstens 300 mm, mit gratloser Kabelauflagefläche. Bei Verzinkung (DIN 50 976) ist nach Bearbeitung eine Zinkschichtdicke von 70-90 Mikrometer einzuhalten. Die Verzinkung der Bauteile muß den Richtlinien des Deutschen Ver- zinkerei Verbandes (DVV) entsprechen. Bei galva- nischer Verzinkung der Bauteile muß die Zink- schichtdicke mind. 12 Mikrometer betragen. Sämtliche Kabelbahnen sind leitend miteinander zu verbinden und zu erden. Die Erdverbindungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 4.   Allgemeine Installation Bei sichtgemauerten Wänden ist darauf zu achten, daß die Schalter bzw. Steckdosen auf die Stein- mitte montiert werden. In allen Abzweigdosen und -kästen, Verteilungen und Verbrauchern sind sämtliche Leitungen und Ka- bel dauerhaft und haltbar zu kennzeichnen. Die Abzweigdosen, Kastendosen und Durchführungs- kästen sind vor dem Verputz mit Putzdeckeln so abzudichten, daß während der Putzarbeiten kein Speis in diese eindringen kann. Das für die Montage erforderliche Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterial wie Schellen, Schrauben, Deckenhaken, Enddosen, Dübel, Stahl- und Isoliermuffen, Isolierband, Klemmen, Kabelschuhe und dergleichen, soweit diese im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind, sowie der gesamte Verschnitt an Rohren, Leitungen und dergleichen, muß in den Einheitspreisen enthalten sein. Ebenso werden die aus den Rohren überstehenden Leitungsenden für den Anschluß an die Armaturen, Verteilungen und dergleichen nicht gesondert verrechnet. Kabelbahnen, auf denen Leitungen und Kabel mit Funktionserhalt (E 90) geführt werden, sind ent- sprechend den Prüfzeugnissen zu befestigen, d.h. mit geschraubter zweiter Abhängung. Befestigungen an Stahlbetonfertigelementen sind mittels Dübeln oder Klauenbefestigungen einschl. aller Lieferungen zu erstellen, wobei jedoch kei- nerlei Beschädigungen an den Fertigteilen auftre- ten dürfen. Die Befestigungen an Ortbeton- und Mauerwerkteilen sind in der vorgenannten Art bzw. durch Veranke- rung in dafür vorgesehenen Aussparungen zu er- stellen. Alle diesbezüglichen Leistungen mit Ausnahme der Vergußarbeiten für Aussparungen sind vom Auftragnehmer auszuführen. Für die Befestigung der Verteilungen, Geräte, Leuchten, Kabel und Kabelbahnen etc. sind evtl. Hilfskonstruktionen sowie Befestigungsmaterial mitzuliefern. Stößt der Auftragnehmer auf eine fehlerhafte Schaltung oder Planung, ist er verpflichtet sofort die Bauleitung zu benachrichtigen, damit schnellstens eine Klärung durchgeführt wird. Evtl. erforderliche Wand- und Deckendurchbrüche bis zu einer Größenordnung von 35mm Durchmesser und einer Wand / Deckendicke von 35cm sind vom Ersteller der Elektroanlagen nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung kostenlos zu erstellen. Sämtliche zum Lieferumfang gehörenden Eisenteile sind grundsätzlich zu entrosten und mit zwei rostschützenden Grundanstrichen und einem Ferti- ganstrich zu versehen.(Farbton und Material nach Wahl der örtlichen Bauleitung.) Bei einer Anhäufung von Schaltgeräten ist für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen. Für die Stromkreise und Schaltgeräte sind auf der Ab- deckung Bezeichnungsschilder aus zweischichtigem, verschiedenfarbigem Kunststoff für jeden Strom- kreis getrennt anzubringen. Gleiches gilt für die Verteilung selbst. Beschriftung mit Klebestreifen von Prägezangen oder dergleichen ist nicht er- laubt. Für eine Installationsart ist nur Material eines Fabrikates und eines Types zu verwenden. Werden die Arbeiten eines Bauvorhabens an mehrere Firmen vergeben, so werden vor Beginn der Montagearbeiten gemeinsam mit der Bauleitung die zu verwendenden Typen und Fabrikate festgelegt. Alle Geräte sind vor Einbau und Bestellung zu be- mustern. In allen Räumen, in denen mit Feuchtigkeit oder Dämpfen gerechnet werden kann, dürfen nur Mes- singschrauben für die Befestigung der Leuchten verarbeitet werden. Dort wo eine Verkittung mög- lich ist, muß dieselbe vorgenommen werden. Nach Fertigstellung der Anlagen, jedoch vor Nut- zung der Räume hat der Unternehmer den Nutzer ohne Aufforderung in die Anlage einzuweisen. Die Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Positionen sind als betriebsfertig anzubie- ten; spätere Nachforderungen in Bezug auf die Po- sitionen werden nicht extra vergütet. Überstun- denzuschläge für Arbeiten, die zur Erreichung der gesetzten Termine geleistet werden müssen, werden nicht als Zuschläge vergütet, sondern mit den Einheitspreisen abgegolten. Werden Anlagenteile ohne Rücksicht auf andere In- stallationen eingebaut, so sind diese erforderli- chenfalls ohne Vergütung auszutauschen und ord- nungsgemäß wieder einzubauen. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Der AN verpflichtet sich, mit anderen Gewerken über Trassenverläufe zu koordinieren. Der Montageverlauf ist dem zu den Vertragsbedin- gungen gehörenden Bauzeitplan anzupassen. Verzö- gerungen sowie Unterbrechungen in einzelnen Ab- schnitten müssen durch verstärkten Personaleinsatz kurzfristig wieder aufgeholt werden. Es werden keine Verzögerungen, die aus vorangehenden Ab- schnitten stammen, für den weiteren Montageverlauf anerkannt. Bei der Montage ist zu beachten, daß nur Schlitze, Durchbrüche etc. benutzt werden, die für die ent- sprechenden Gewerke vorgesehen sind. Nimmt der AN darauf keine Rücksicht, wird die Entfernung und Neuverlegung ohne Vergütung verlangt. Die im LV offengelassenen Angaben über Fabrikat, Type, technische Daten etc. sind vom Bieter ge- nauestens auszufüllen. Angebote, die die erfor- derlichen Angaben nicht enthalten, können von der Zuschlagserteilung ausgeschlossen werden. Beige- fügte Prospekte, Abbildungen und dergl. sind mit der sie betreffenden Titel- und Positionsnummer zu bezeichnen. Der AN muß sich vor Beginn der Arbeiten mit den zuständigen Behörden und Versorgungsunternehmen in Verbindung setzen und alle zur Ausführung zu be- achtenden Vorschriften und Auflagen einholen. Der AG behält sich vor, Positionen, Titel oder Teile aus dem Angebot über den Rahmen der VOB hinaus zu mindern, ohne daß dem AN ein Anrecht in irgendeiner Form auf Ersatz zusteht. Falls Nachtragsaufträge erforderlich werden, gel- ten die Bedingungen des Hauptauftrages. Die Kupfernotiz ist frei kalkulierbar und gilt als Festpreis bis zum Ende der Bauzeit. 5.   Ausführungsrichtlinien für Installationen Mehrfach-Steckdosen mit einer Einbaudose sind un- tersagt, stattdessen sind separate Einbaudosen und Kombi-Abdeckplatten zu verwenden. Es sind nur Schalterdosen mit Befestigungsschrau- ben einzusetzen, so daß der Geräteeinsatz ange- schraubt werden kann. Eine Befestigung mit Kral- lenbügel allein ist nicht statthaft. Iso-Dosen müssen aus schwerentflammbarem Material bestehen. Bei Entzündung darf das Material nicht weiterbrennen, wenn die Zündquelle erlischt. Tropfen dürfen nicht brennend herunterfallen. Installationsrohre unter-Putz sind mit Zementbin- der oder Schellen in Schlitzen zu befestigen. Einbaudosen müssen mit der fertiggeputzten Wand bündig abschließen. Mehrfachabdeckungen bei Gerätekombinationen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Schalter, Taster und Schuko-Steckdosen dürfen nur aus einem Programm eingesetzt werden. Es ist als Standardausführung ein zeitlos elegantes Programm im Baukastensystem mit vielfältigen  Kombinati- onsmöglichkeiten zu wählen. Im gleichen Programm müssen auch Dekorausführungen zum Einsatz  in Sonderbereichen vorhanden sein. Gerätesockel, Rahmen und Abdeckungen müssen aus bruchfestem, antistatischem Formstoff bestehen. Eine Span- nungsprüfung muß von vorne ohne Ausbau des Gerä- teeinsätzes möglich sein. Der AN stellt auf Anforderung leihweise, ohne Vergütung und Montage, Mustergeräte zur Verfügung. Der AG kann diese zu Vergleichzwecken bis zur Ab- wicklung des Auftrages zurückhalten. Auf-Putz-Installationen sind grundsätzlich in of- fener Rohrverlegung auszuführen, auch innerhalb von abgehängten Decken. Maximaler Abstand der Be- festigungsschellen 1 m.  Strapse sind zur Befe- stigung von Leitungen nicht zulässig. Bei aP-Abzweigdosen/-kästen ist jede eingeführte Lei- tung mit einer Abstandschelle gegen Zug zu entla- sten. Es dürfen keine Leitungen lose auf abgehängten Deckensystemen liegen. Alle Strahler sind mit Silikon-Leitung anzu- schließen, Silikon-Schlauchüberzüge sind hierfür kein Ersatz. 6.   Verlegen von Leitungen und Kabeln mit       Funktionserhalt Bei der Verlegung von Leitungen mit Funktionser- halt (E 90) a.P. und in abgehängter Decke ist zu beachten, daß die entsprechenden Bügelschellen mit Langwanne bzw. zweilappigen Schellen verwendet werden müssen. Die Mehrkosten der Befestigungsmaterialien sind mit zu kalkulieren und mit den Einheitspreisen der Kabel und Leitungen in der entsprechenden Verle- geform abgegolten. Werden mehrere Schalter und Steckdosen untereinander angeordnet, sind Kombinationsplatten zu verwenden. Angegebene Maße beziehen sich auf die Mitte der Abdeckplatte. Die Höhe der Schalter und Steckdosen beträgt, wenn nicht anders angegeben, in allen Räumen     a) Schalter                        1,05 m     b) Steckdosen für Kochend-        wassergeräte                   1,55 m     c) Herdanschlußdosen                     0,30 m     d) Steckdosen                                 0,30m     e) Antennensteckdosen              0,30 m     f) Telefondosen                    0,30 m     g) Steckdosen für Arbeits-        pl. (Küche)                     1,05 m     h) Wandauslaßdosen        (WC, Dusche, Bad)               1,95 m     i) Sprechstellen                   1,50 m     j) Abstand von der Türfüllung      0,15 m        (Fertigmaß)      über fertigem Fußboden. 7.   Grundsätzliche Ausführungsrichtlinien für       sämtliche Verteilungen und Schaltanlagen Verteilungsbezeichnung durch ein graviertes Reso- palschild außen angeschraubt, weiß mit schwarzer Schrift oder gleichwertig. Die Verteilung erhält an der Türinnenseite eine Tasche zur Aufnahme des Schaltplanes. Für die Leitungseinführung und -rangierung ist ein ausreichend bemessener Raum vorzusehen einschl. Registerschiene für die Halterung der Leitungen durch Anreihklemmen und zur Zugentlastung. Über- flüssige Leitungslängen dürfen nicht im Rangier- raum untergebracht werden. Das Verlängern von Leitungsadern durch Klemmen jeglicher Art inner- halb der Verteilung ist nicht statthaft. Die Leitungen werden auf Schaltanlagen-Reihen- klemmen geführt, wobei allen Abgängen die N- und PE-Reihenklemmen zuzuordnen sind. Auch Reserve- adern von Steuerleitungen sind an Reihenklemmen anzuschließen. Die Reihenklemmen sind zu numerie- ren. Alle Betriebsmittel sind mit einem Gerätebuchsta- ben nach  DIN 40 719 Teil 2 zu kennzeichnen, und zwar gleichlautend am  Gerät, im Schaltplan und in der Stückliste (Revisionsunterlagen!). Die Geräte-Kennzahl muß mit der Stromkreis-Nr. des Installationsplanes übereinstimmen. Aus dem in der Verteilung befindlichen Revisions- plan muß bei jedem Stromkreis eindeutig der ange- schlossene Bereich der Verbraucher hervorgehen. In Türen eingebaute Geräte sind durch eine Iso-- Abdeckung rückseitig abzudecken als Berührungs- schutz bei offenliegenden Geräteklemmen. Türen müssen eine Feststellvorrichtung haben. Freiliegende Sammelschienen sind berührungssicher abzudecken. Sicherungsautomaten und Schraubsiche- rungen sind so zu montieren, daß die Anschluß- klemmen beim Bedienen nicht berührt werden können. Geräte mit offenen Klemmen sind räumlich getrennt anzuordnen, so daß keine Gefahr des zufälligen Berührens besteht. Nach Abschalten des Hauptschalters noch Spannung führende Klemmen sind eindeutig zu kennzeichnen. Mehrreihige Klemmenleisten sind so anzuordnen, daß durch die angeschlossenen Adern keine Klemmen verdeckt werden. Auf eine gleichmäßige Phasenbelastung der UV-Zuleitung ist besonders zu achten. Die Größe von Reihenklemmen muß für den Nennstrom des zugehörigen Schalt-/Sicherungsorganes ausge- legt werden. Die Verteilungen müssen einen ca. 20%-igen Leer- platz Reserve aufweisen, und zwar bezogen auf je- den ausgeführten Schienenabschnitt. 8.   Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat nach den Ausführungsplänen des Auftraggebers Montagezeichnungen nach DIN (Grundrißpläne, Übersichtsschaltpläne und Strang- schemen) unaufgefordert 14 Tage vor Montagebeginn der Bauleitung vorzulegen. Es sind Einbau-, Fundament-, Schlitz- und Durch- bruchpläne aufzustellen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Sofern die Schlitz- und Durchbruch- pläne bereits vorliegen, hat der Auftragnehmer diese zu prüfen. 9.   Revisionsunterlagen es sind nach DIN 18 382/3-114 Bestandspläne in dreifacher Ausfertigung zu  liefern, davon einfach farbig angelegt, sowie zusätzlich ein auf CD ROM im DWG / DXF und Wordformat nach Wunsch des Auftraggebers. Ferner Bedienungs- und Wartungsanweisungen. Sie sollen Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen:     -  Anlagenbeschreibung:        Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung        aktualisierte Energiebilanz        Betriebsdaten        Installationsdaten        anlagenspezifische Merkmale     -  Bedienungsanweisung:        Funktion und Lage der Bedienungsorgane        Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der        Betriebsweise        Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und        Regelgeräte        Sicherheitseinrichtungen        Erläuterungen von Störungsmeldungen     -  Wartungsanweisung:        Wartungsumfang als Inspektionstabelle        erforderliche Spezialwerkzeuge        Art und Zeitfolge von behördlichen Prüfungen     -  Ersatzteilaufstellung:        Stücklisten für Schaltanlagen, Verteilungen,        Tableaus mit Gerätetypen und Bestelldaten        Ersatzteillisten mit Angabe von Hersteller        (Hauptwerk),        Auslieferungslager und Kundendienststützpunkt        mit Anschrift und Telefonnummer     -  Zählerlisten der Mieter     -  Auflistung der internen Unterzähler als        Schemadarstellung     -  Meßprotokolle über Beleuchtungsstärkemessungen        für alle Bereiche, sowohl der Normalbeleuchtung        als auch der Sicherheitsbeleuchtung.        Für die Messungen gelten die Aussagen des        Entwurfes DIN 5035 Teil 6
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN ELEKTRO
01 440 Elektrische Anlagen
01
440 Elektrische Anlagen
01.01 443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.01
443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.02 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.02
444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03 445 - Beleuchtungsanlagen
01.03
445 - Beleuchtungsanlagen
01.04 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Potentialausgleich
01.04
446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen - Potentialausgleich
01.05 449 - Sonstiges zur KG 440
01.05
449 - Sonstiges zur KG 440