Wärmedämmverbundsytem Komplettleistung
Hans-Grade-Schule
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeine Angaben
01
Allgemeine Angaben
01.01 Allgemeine Angaben
01.01
Allgemeine Angaben
1. Auftraggeber, Angebots- und Rechnungsempfänger Auftraggeber: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin SE Facility Management Rinkartstr. 13 12437 Berlin 2. Angaben zur Baustelle Adresse der Baustelle: Hans-Grade-Schule Heubergerweg 37 12487 Berlin Das Bauvorhaben liegt im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin. Nutzer des Gebäudes ist die Hans-Grade-Schule, eine 4-zügige Sekundarschule mit Ganztagsbetrieb. Das Bestandsgebäude wurde im Jahr 1975 als Typenschulbau in Plattenbauweise errichtet. Der Gebäudetyp SK Berlin besteht aus einem viergeschossigen, unterkellerten, einhüftigen Stahlbeton-Skelettbau. Die Fassaden wurden im Jahr 2000 einer Betonsanierung unterzogen und mit WDVS ertüchtigt. Das Bestandsgebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet, das überwiegend aus Einfamilienhäusern in offener Bauweise besteht. Das Gelände ist als eben zu bezeichnen. Die Erschließung des Baugrundstücks erfolgt über die Baustellenzufahrten in der Hoevelstraße und Heubergerweg. Über die Zufahrt Heubergerweg kann nur die Fläche der Sanitärcontainer erschlossen werden. Eine Durchfahrt zum Baufeld ist nicht möglich. Die für den Transport und die Anlieferung notwendigen Halteverbotsschilder im Bereich von Schleppkurven werden durch den AG im Rahmen der allgemeinen Baustelleneinrichtung zur Nutzung durch alle Gewerke beantragt und aufgestellt. Gemäß Information der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 14.01.2015 besteht kein konkreter Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Wasserschutzgebietes Johannisthal und ist als Zone IIIA ausgewiesen. Aktuell liegt der Grundwasserstand bei ca. +31,2 über NHN. Dieser Grundwasserstand ist derzeit durch die technische Entnahme von Wasser durch das Wasserwerk Johannisthal beeinflusst. Bei Einstellung des Betriebes des Wasserwerkes und bei extremen Niederschlägen würde sich gemäß Baugrundgutachten ein maximaler Grundwasserstand von +33,50 NHN einstellen. Eine wasserbehördliche Genehmigung für die Baumaßnahme wurde beantragt und liegt vor. 3. Angaben zur Baumaßnahme / Gebäude Das Bestandsgebäude wird durch einen Erweiterungsbau, bestehend aus vier oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss, ergänzt. Der Erweiterungsbau wird an der Südseite über einen Verbindungsbau an das bestehende Schulgebäude angeschlossen. Im Übergang vom Bestand zum Neubau wird ein Aufzug errichtet. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb im Bestandsgebäude durchgeführt. Die Beeinträchtigungen der Nutzer durch die Bauarbeiten sind grundsätzlich so gering wie möglich zu halten.Daher ist bei der Durchführung der Arbeiten insbesondere auf möglichst staub-, lärm-, und erschütterungsarme Vorgehensweise zu achten. Es ist im Bereich des Schulgrundstücks zu allen Zeiten außer in den Ferien und am Wochenende mit der Anwesenheit von Schulkindern zu rechnen. Die Anlieferung von Baumaterialien, der Abtransport von Abfällen und die An- und Abfahrt haben außerhalb der regulären Schulzeit bzw. außerhalb der Pausenzeiten zu erfolgen. Diese werden im Bauanlaufgespräch bekanntgegeben. Es darf nur im Schritttempo mit Einweiser auf vorher festgelegten Bereichen gefahren werden. Rückwärtsfahren ist nicht gestattet. Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt. Lediglich die Herstellung des zweiten Rettungswegs aus dem Treppenhaus des Bestandsgebäudes wird als vorgezogene Maßnahme realsiert. 4. Baustelleneinrichtung Die zur Verfügung stehende Baustelleneinrichtungsfläche umfasst einen Bereich der die gesamte Grundstücksbreite an der Hoevelstraße sowie einen Teilbereich am Heubergerweg und das eigentliche Baufeld im Bereich des Schulhofs mit Arbeitsraum einschließt. An der Kreuzung Heubergerweg / Hoevelstraße befindet sich neben der Baustellenzufahrt der Bereich für Sanitärcontainer, die durch den AG für die Nutzung durch alle am Bau vertretenen Firmen zur Verfügung gestellt. Die im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche befindlichen Bestandsbäume werden mit einem Wurzel- und Baumschutz versehen und sind unter allen Umständen vor Beschädigung durch Transporte zu schützen. Entlang der Hoevelstraße werden Flächen für Abfallcontainer sowie gewerkeeigene Lagercontainer zur Verfügung gestellt. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zuweisung einer Fläche für gewerkeeigene Lagercontainer. Diese Flächen werden nach Abstimmung mit der Bauleitung durch diese freigegeben. Die ausgewiesene Baustelleneinrichtungfläche grenzt an die weiter im Betrieb befindliche Sporthalle. Zwischen Baufeld und Sporthalle ist eine Baustellenzufahrt vorgesehen. Schulhofseitig wird eine Fläche von ca. 100 m2 als Lagerfläche für Schalungsmaterialien etc. eingerichtet. Auch hier ist die Nutzung der Fläche im Vorfeld durch die Bauleitung zu bestätigen. Die gesamte Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einem Bauzaun, mit z. T. beweglichen Torelementen vom Schulgelände abgetrennt. Durch den Auftraggeber werden mindestens zwei Anschlusspunkte für Bauwasser und Baustrom ausgewiesen. Diese befinden sich zum einen an der Giebelseite des Bestandsgebäudes und an der Schmalseite der Sporthalle. Für die Nutzung von Bauwasser und Baustrom werden den am Bau beteiligten Firmen 0,4% der Nettoabrechnungssumme abgezogen. Es werden keine Zwischenzähler für einzelne Gewerke vorgesehen. Die Beleuchtung der Baustelleneinrichtungsfläche sowie der einzelnen Geschosse des zu errichtenden Gebäudes wird bauseits durch eine Elektrofirma ausgeführt. Alle händischen Transportwege (Bauschutt, Baumaterialien) im Bestandsgebäude sowie im neu zu errichtenden Gebäudes sind in die Einheitspreise der Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die maximalen Transportwege sind den beiliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Für die Rohbauarbeiten wird durch den AN Rohbau ein Turmdrehkran innerhalb des Baufelds aufgestellt. Dieser wird nach Beendigung der Rohbauarbeiten zurückgebaut sowie die Öffnungen in den Deckenflächen nachfolgend geschlossen. Die mögliche Nutzung ist eigenverantwortlich mit dem AN Rohbau abzustimmen. Der AN hat alle für seine Leistungen benötigten Transport- oder Hebezeuge selbst zu stellen, einschliesslich deren Vorhaltung. Die Aufwendungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Der AG wird ein umlaufendes Fassadengerüst mit Dachdeckerfangschutz aufstellen lassen. Dieses wird baubegleitend errichtet und steht allen am Bau beteiligten Gewerke zur Vergügung. Fassadengerüst: Lastklasse: 4 (bis 3 kN/m2) Belagbreite: W06 (bis 90 cm) Höhenklasse: 2 Nutzung: alle Gerüstlagen 5. Angaben zur Ausführung Jedes Gewerk hat für seine betreffenden Baustoffe die entsprechenden Eignungs- und Gütenachweise nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung vorzulegen. Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind grundsätzlich vor der Bestellung rechtzeitig und erfolgreich zu bemustern sowie mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Es sind die Festlegungen der Baustellenordnung zwingend einzuhalten. Weisungsbefugt sind die Objektplaner und Behördenbauleiter bzw. deren Vertreter sowie der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Schulkräfte (Rektor, Lehrer, Hausmeister und andere Schulangestellte) sind ausdrücklich nicht weisungsbefugt. Da die Arbeiten bei laufendem Schulbetrieb stattfinden werden, gilt es, Baulärm und Verschmutzungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Regelarbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 7:00 - 19:00 Uhr. Lärmintensive Arbeiten sind am frühen Morgen vor Schulbeginn bis 8:00 oder am späteren Nachmittag nach 16:00 Uhr aufgrund des Schulbetriebes auszuführen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Arbeiten nicht kontinuierlich am Stück ausgeführt werden können, sondern dass an mehreren Stellen bzw. Gebäuden gleichzeitig gearbeitet bzw. gewechselt werden muss. Das Rauchen ist auf der Baustelle, im Schulgebäude und im Außenraum (auch Innenhof) strengstens untersagt. Für Rauchpausen ist das Schulgelände zu verlassen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen etc. ist untersagt. Bei Arbeiten mit offenem Feuer (z. B. Schweißen, Löten, Abdichten etc.) oder bei Entstehen von Funkenflug muss ein tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorhanden sein. Es ist ggf. eine ausreichend bemessene Brandwache vorzusehen. Es sind Schweißerlaubnisscheine rechtzeitig und unaufgefordert einzureichen. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklassen B2 bzw. B3 nach DIN 4102-1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom AN zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten sind Glasflächen, glasierte Keramikflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Der Arbeitsplatz ist arbeitstäglich durch den AN zu reinigen. Fenster und Türen sind täglich nach Arbeitsschluss zu verschließen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG regelmäßig (mind. 1x wöchentlich) durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahme ist zwingend und wird nicht vergütet. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Sämtliche eingesetzten Materialien sollten umweltfreundlich sein und eine schnelle biologische Abbaubarkeit im Entsorgungsfall begünstigen. Materialien, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen können, müssen ökologisch und physiologisch unbedenklich sein und dürfen keinerlei toxische Bestandteile haben. Sämtliche auf der Baustelle durch einen AN gewonnenen Stoffe, die während der Baumaßnahme nicht wieder verwendet werden, werden Eigentum des betreffenden AN. Dieser hat die Stoffe ordnungsgemäß der vorgeschriebenen Verwertung zuzuführen. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine Dokumentationsunterlage zu erstellen. Diese ist spätestens 2 Wochen vor der förmlichen Abnahme vollständig vorzulegen und muss folgende Dokumente für alle verbauten Materialien und Bauteile enthalten: - Garantieurkunden, Produktbeschreibungen, Datenblätter zu den Elementen und deren Baueilen - Revisionszeichnungen zur Dokumentation der ausgeführten Leistungen bei Abweichen der Ausführung von den Werk- und Konstruktionszeichnungen - Betriebsanleitungen, Wartungsvorschriften, Reinigungs- und Pflegevorschriften für die Oberflächen Die Unterlagen sind in 1-facher Papierausfertigung und 1-facher .pdf- Ausfertigung vorzulegen. 6. Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Zeitpunkt der Kalkulation gültigen Fassung, einschl. Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Für die in den Leistungsverzeichnissen genannten DIN- Vorschriften und sonstigen technischen Normen sowie Nachweisen für die Ausführung und Materialien können auch nach den internationalen Regeln der Technik als gleichwertig zu bezeichnende Produkte und Ausführungen angeboten werden.
1. Auftraggeber, Angebots- und Rechnungsempfänger
06 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmverbundsystem
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Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmverbundsystem
06.01 Vorbemerkungen
06.01
Vorbemerkungen
Allgemeines Die Ausführung erfolgt nach den Ausführungszeichnungen der Architekten, gegebenenfalls. sind auch Ausführungsunterlagen der Fachplaner (z.B. Haustechnik, Tragwerksplanung) hinzuzuziehen. Die Wahl technischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem AN überlassen. Alle Maße sind am Bau zu prüfen. Bei Abweichungen von den. Planmaßen sind die Fertigungsmaße vor Ausführung erst nach Rücksprache mit der Bauleitung anzupassen. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller sind einzuhalten, auf Verlangen ist der Bauleitung Einsicht in diese zu gewähren. Innenputzarbeiten Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Stellen, an denen Risse im Putzgrund sichtbar sind oder wo Risse erwartet werden, sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung zu besichtigen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Rissen sind mit dem Auftraggeber abzusprechen und deren Vergütung zu regeln. Das gilt besonders für Stoßstellen unterschiedlicher Materialien (Mauerwerk, Beton, Dämmmaterial) als Putzgrund und dabei vor allem an unterschiedlichen Bauteilen (z. B. Decke/Unterzug). Fehlstellen, zu tiefe oder zu breite Fugen sind mit besonderen Maßnahmen auszugleichen; sie dürfen nicht im Zusammenhang mit der ersten Putzlage ausgeglichen werden. Ebenso dürfen mit Mörtel geschlossene Fugen und Aussparungen auf keinen Fall "nass-in-nass" überputzt werden. Fenster, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton- Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen. Das Klammern, die Verwendung von Reißzwecken oder ähnlichen Befestigungsmitteln, die die abzudeckende Oberfläche verletzen oder Rost verursachen, ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung gehen auch Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten; ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden. Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Diese Arbeiten gelten als Nebenleistung. Wandputz im Innenbereich darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben, wenn Maßnahmen zum Trittschallschutz vorgesehen sind. Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass am Putz keine Schäden durch thermische Längenänderungen entstehen können. Sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Die Oberflächenbehandlung der Schichten sowie die Wartezeiten zum Aufbringen der nächsten Schicht richten sich ausschließlich nach den Herstellervorschriften unter Beachtung der Raumfeuchte und -temperatur. Das Aufheizen von Räumen zum Zweck der Trocknung ist untersagt. Zugluft ist zu vermeiden. Anfallender Schutt ist täglich zu beseitigen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. Wärmedämmverbundsystem Die Verarbeitungsrichtlinien des Wärmedämm- Verbundsystem-Her­stellers müssen eingehalten werden. Auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Die Mindestverarbeitungstemperaturen der Materialien dürfen in keinem Fall unterschritten werden. Bei Verklebungs- und Beschichtungsarbeiten darf die Temperatur der Außenluft, der Untergründe und der Materialien bis zur vollständigen Durchhärtung nicht unter + 5 Grad Celsius liegen, sofern die Herstellervorschriften nicht andere Grenzwerte vorschreiben. Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Wärmedämmverbundsystem haben. Sie sind durch geeignete Maßnahmen, z.B. entsprechende An- und Abschlussprofil, Kompribänder und dgl. zu trennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse alle zu erwartenden Bewegungen, insbesondere die thermischen Längenänderungen aufnehmen können, ohne dass Schäden im Wärmedämmverbundsystem auftreten. Hohlräume zwischen Bauteilen und dem Wärmedämmverbundsystem sind mit Dämmmaterial zu füllen. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass diese Anschlüsse dauerhaft gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet sind. Weiterhin darf keine kalte Außenluft durch Anschlussfugen, z.B. unter Fensterbänken, an Sockelabschlussprofilen gelangen. Hier sind Kompribänder vorzusehen.
Allgemeines
06.03 Wärmedämmverbundsystem
06.03
Wärmedämmverbundsystem