Bauendreinigung
Hannover-Kronsrode, 1600-VK0027, Baufeld C5
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Projektbeschreibung Das Bauvorhaben Kronsrode Süd Baufeld C5 umfasst 76 frei finanzierte und 58 öffentlich gefördert Wohneinheiten. Die insgesamt 134 Mietwohnungen verfügen über ein Untergeschoss mit Abstellräumen, einer Tiefgarage für 40 Kraftfahrzeuge sowie diverser Fahrradabstellflächen. Der Gebäudekomplex besteht aus zwei zusammenhängenden viergeschossigen Gebäudekörpern die im Süden durch vier und im Norden durch sechs Einzelhäuser sowie vier integrierte Stadthäuser (Maisonetten über 3 Ebenen) gegliedert werden. Acht der zehn Häuser stehen auf dem verbindenden Untergeschoss mit Tiefgarage. Zwei der südlichen Häuser sind nicht unterkellert. Im begrünten Innenhof befindet sich ein Trafohaus mit einer überdachten Sitzlandschaft als Aufenthaltsbereich. Die Erschließungen der Häuser verbinden den Straßen- und Hofbereich miteinander. Die Haupteingänge werden durch Rampen im Vorgartenbereich barrierefrei erreicht. Das Erdgeschossniveau der Wohneinheiten wird teilweise durch innenliegende Rampen im Treppenhaus barrierefrei erreicht. Die Hauseingänge werden mit einem leicht zurückspringenden, witterungsgeschützten Vorbereich ausgestattet. Baustelle Die Zu- und Ausfahrt auf das Baufeld ist nur beschränkt über die Baustellenzufahrt möglich. Die Zufahrt der Baustelleneinrichtungsfläche wird mit einer verdichteten Schotterschicht hergerichtet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist auf dem Baufeld selbst kein Wendehammer herstellbar, so dass die Baustellenfahrzeuge, je nach Größe, rückwärts ein- oder ausfahren müssen. Das Parken ist auf dem Baufeld nicht gestattet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen KG 310 Baugrube Gemäß dem Bodengutachten liegt der Baugrubenaushub in der Bodenklasse 6-7 (Fels). KG 320 Gründung Die Gründung erfolgt im Bereich des Untergeschosses (Haus A-F, I und J) als Flachgründung mit einer WU-Sohlplatte auf einer Sauberkeitsschicht. Die Außenwände werden ebenso in WU-Qualität ausgeführt. Das Untergeschoss wird so als geschlossene WU-Konstruktion ausgeführt. Die Untergeschoss-Decke wird nicht aus WU-Beton ausgeführt, sondern erhält im Außenbereich eine oberseitige Abdichtung. Im Untergeschoss (Treppenhäuser, Technik und Abstellflächen) wird unterseitig sowie an den Begrenzungswänden eine Perimeterdämmung mit einer umlaufenden Flankendämmung (Anschluss Tiefgarage) vorgesehen. Die Tiefgarage wird ebenso mit einer WU-Sohlplatte (ungedämmt) gegründet. Die Häuser G und H sind nicht unterkellert und die Gründung erfolgt mit einer Stahlbeton-Bodenplatte und einer umlaufenden Frostschürze. KG 330 Außenwände Die Außenwände werden straßenseitig als zweischaliges Mauerwerk bzw. Stahlbeton mit Vorsatzschale ausgebildet. Die Innenhofbereiche und Loggien werden mit Klinkerriemchen oder als WDVS-Fassade ausgeführt. Die horizontale Fassadengliederung wird durch eine sichtbare Bänderung im Bereich der Geschossdecken (Klinker und WDVS) betont. Der sichtbare Klinker an den straßenseitigen Fassaden wird mittels Mauerwerksanker und Konsolankern geschossweise an eine Stahlbeton-Aufkantung an die Deckenbereiche gehängt. Die horizontale Gliederung der Fassade soll durch einen Wechsel zwischen Normal- und Fußsortierung des Ziegelverblenders sowie durch eine leichte Farbunterscheidung des Klinkers erfolgen und so die Bänder gestalterisch hervorheben. Teilbereiche (Betonfertigteile der Loggien und Dachterrassen sowie Fassadenteile im Innenhof) werden mit Riemchenfassaden geplant, welche aus dem Vollstein geschnitten werden. Die Gebäudeecken, die aufgrund des Baufelds von einem 90° Winkel abweichen, werden aus Klinker-Formsteinen (Sonderformate) gemauert. Die Innenhöfe erhalten eine WDVS-Fassade mit zwei hochwertigen unterschiedlichen Putzstrukturen. Das Thema der horizontalen Bänder im Zwischenbereich der Geschossdecken wird hier aufgegriffen, wodurch diese Bereiche entsprechend einen linierten Strukturputz (Besenstrich) erhalten. Durch den Einsatz von feinstrukturiertem Putz in unterschiedlichen Farben an den restlichen Flächen entsteht hier, wie auch an der Klinkerfassade, eine horizontale Gliederung der Geschosse. Die Treppenhäuser werden mit einer Stahlbeton-Außenwand geplant. Ein besonderes Detail in der Fassadengestaltung liegt bei den Hauseingängen: Eine markante Rundung als Einschnitt in die Kubatur, welche durch ein Klinkerrelief betont wird. Das Ziel bei der Umsetzung der Fassadenkurve im Nordriegel besteht darin, den Anforderungen des Städtebaus sowohl gestalterisch als auch wirtschaftlich und bautechnisch gerecht zu werden. Daraus resultiert eine Segmentierung der Fassade, mit der kleinstmöglichen Anzahl an Segmenten (Stahlbeton und Mauerwerk), um die Baulinie annähernd halten zu können. Ferner wurden die Knickpunkte so platziert, dass sie entweder an Fensterlaibungen anschließen oder an Kubatur-Rücksprüngen liegen. Die Fenster sind als bodentiefe, warmgrau folierte Kunststofffenster mit Dreifachverglasung geplant. Die erforderliche Absturzsicherung wird durch einen Brüstungsriegel gewährleistet. Im Erdgeschoss werden die Fenster mit einem Rollladenkasten für den Sonnen- und Einbruchschutz geplant. Alle weiteren Fenster erhalten eine Sonnenschutzverglasung. Die Absturzsicherungen der Balkone, Loggien und Dachterrassen werden als Flachstahlgeländer ausgeführt, wobei sich die Staketen jeweils im Wechsel um 45° zueinander verdrehen. Dies dient dem Sichtschutz und der Privatheit. Hierbei ergibt sich ein Spiel der optischen Öffnung bzw. Schließung je nach Einblickwinkel. Die Fallrohre im Bereich der Klinkerfassade werden frei revisionierbar in verblechten Fassadentaschen ausgeführt und dem Klinker farblich angeglichen. Die Fallrohre im Innenhof und in den Loggien und Balkonen werden Aufputz farblich an die Fassaden angepasst geplant. KG 340 Innenwände Das Gebäude wird in massiver Bauweise geplant. Die Stahlbetondecken werden von Mauerwerks- und Stahlbetonwänden getragen. Die Trennung der Häuser erfolgt durch Mauerwerkswände. Das Haus B und C sowie das Haus G und H trennt eine gebäudehohe Stahlbetonbrandwand. Die Treppenhaus- und Wohnungstrennwände werden umfassend als Kalksandsteinwände bzw. Betonwände geplant. Sie werden nach Vorgaben des Brandschutzes in Brandwandqualität ausgeführt. Alle nicht tragenden Innenwände werden als Metallständerwände mit Gipskarton-Beplankung ausgeführt, deren Oberflächen tapeziert oder gefliest werden. KG 350 Decken Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgebildet. Die Bodenbeläge werden auf schwimmendem Estrich oberhalb der Fußbodenheizung verlegt. Die Wohnbereiche werden mit PVC-freiem Vinylboden und die Bäder und Treppenhäuser mit Fliesen belegt. Somit ergibt sich für die Wohngeschosse ein 17cm starker Fußbodenaufbau. Lediglich im Erdgeschoss der nicht unterkellerten Häuser G und H ist aufgrund der zusätzlichen Dämmung ein abweichender Bodenaufbau von 28cm vorgesehen. Die Decke über der Tiefgarage im Innenhof wird als Stahlbetondecke ausgeführt. Aufgrund des umlaufenden Geländeniveaus und dessen barrierefreien Anschlüssen verspringt die Decke über der Tiefgarage zwischen dem Süd- und Nordriegel. Unterzüge und Konsolen fangen die innenhofseitigen Gebäudeaußenwände in der Tiefgarage ab. Die Tiefgarage wird natürlich be- und entlüftet, sodass hierfür Lüftungsbauwerke und Lichtschächte geplant wurden. Das Untergeschoss befindet sich in der thermischen Hülle - ausgenommen die Tiefgarage und der Fahrradraum. Die Decke außerhalb der Bereiche der Abstellräume wird ober- und unterseitig mit einer Flankendämmung versehen. Die Treppenläufe der notwendigen Treppenhäuser aus Stahlbetonfertigteilen werden mit Tronsolen von den Ortbetonpodesten und -decken entkoppelt. Die Treppengeländer werden als zweiteilige Flachstahl-Staketen mit Obergurt seitlich ins Treppenauge gehängt. KG 360 Dächer Das Dach wird als Flachdach mit einer umlaufenden Attika ausgebildet. Die Dachflächen werden als Retentionsdach mit einem Systemaufbau für extensive Begrünung geplant. Gemäß Bebauungsplan wird die erforderliche Fläche für Photovoltaikanlagen bereitgestellt. Jedes Treppenhaus verfügt über einen Dachausstieg zu Wartungszwecken. Das Untergeschoss ragt teilweise über den Umriss des Erdgeschosses hinaus. Somit ergeben sich in diesem Bereich Flachdächer, deren Aufbauhöhen gemäß Planung der Freianlagen variieren. Die Deckenplatten der Loggien und Balkone werden durch ISO-Körbe thermisch von den Geschossdecken getrennt. Die Freisitze erhalten einen aufgeständerten Werksteinbelag überwiegend mit barrierefreien Zugang.
Objektbeschreibung nach Bauteilen und Kostengruppen
Allgemeine Vertragsbedingungen Bestandteil dieses Vertrags zwischen dem Auftraggeber (AG) und dem Auftragnehmer (AN) sind, sofern in den Leistungsbeschreibungen nicht abweichend beschrieben, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) bestenhend insbesondere aus der DIN 18299 sowie gewerkespezifischen Bestimmungen, in der aktuellen Fassung. Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Bautageberichte Es sind für jeden Arbeitstag Bautageberichte zu erstellen und wöchentlich bei der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital einzureichen. Hier sind die Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter, Arbeitszeit, Maschineneinsatz, Wetterbedingungen sowie Tätigkeiten und Arbeitsfortschritt festzuhalten. Arbeitsablauf und Koordinationsgespräche Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit den weiteren tätigen Gewerken, die seine eigene Leistung technisch oder organisatorisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Regelmäßige Koordinationsgespräche im Rahmen einer Baubesprechung mit allen Gewerken finden wöchentlich statt. Die Teilnahme eines vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiters ist erforderlich und Vertragsbestandteil. Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten der Bauüberwachung anzuzeigen und durch den AG freizugeben. Auf den unterschriebenen Stundenlohnnachweisen sind die entsprechenden Mitarbeiter namentlich aufzuführen. Anzugeben sind Art und Umfang der Leistung mit Datum der Ausführung. Weiterhin sind die Stundenlohnarbeiten zu begründen. Schuttbeseitigung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der Ausführungsfrist seiner Leistungen in einem sauberen Zustand zu halten. Sämtlicher anfallender Bauschutt aus dem Leistungsbereich des Auftragnehmers (Materialschutt, Verpackungsmaterialien usw.) ist entsprechend der Bauschuttmenge arbeitstägig abzufahren und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die betreffenden Einzelpositionen mit einzurechnen. Es werden vom AG keine Müllcontainer gestellt. Eigene Müllcontainer auf der Baustelleneinrichtungsfläche müssen mit der Bauüberwachung des AG abgestimmt werden. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, durch einen Dritten die Baustelle reinigen und den Bauschutt entsorgen zu lassen. Die dafür anfallenden Kosten werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in Rechnung gestellt. Lärm- und staubverursachende Arbeiten Zur Gewährleistung eines möglichst geräuscharmen Baubetriebes ist die günstige Aufstellung der Baumaschinen zu beachten und ggf. sind Abschirmungsmaßnahmen zum Einhalten der zulässigen Richtwerte vorzusehen. Grundsätzlich dürfen nur schallgedämpfte Geräte eingesetzt werden. Die Vorgaben der AVV Baulärm sind einzuhalten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Das trockene Fegen / Kehren in Innenräumen ist untersagt. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Scheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem Stand der Technik. Die Einrichtungen sind regelmäßig zu warten und zu prüfen. Diese Maßnahmen sind u.a. zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Die Aufwendungen hierfür sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. Verschmutzungen, Beschädigungen Der Unternehmer haftet in vollem Umfang für die durch ihn verursachte Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und für Beschädigungen der von ihm benutzten Zufahrtsstraßen (öffentliche Verkehrswege). Verunreinigungen der Straße sind sofort zu beseitigen. Umweltverträglichkeit, Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile Sämtliche eingesetzten Baustoffe und Baukonstruktionen müssen - soweit möglich - schadstofffrei bzw. -arm sein. Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse und sonstige Verwendbarkeitsnachweise etc. sind rechtzeitig vor entsprechenden Materialdispositionen und Fertigungsbeginn zu beschaffen und jederzeit auf der Baustelle vorzuhalten. Die Eigenschaften / Zulassungen aller verwendeten Materialien sind durch Prüfzeugnisse / Normen / Europäische Technische Bewertungen nachzuweisen. Alle angebotenen Baustoffe, -Systeme sind gem. Herstellervorschriften so auszuführen, dass eine Herstellergarantie für das Gesamtsystem erhalten bleibt. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Parallel zu den Arbeiten des AN werden mit zunehmendem Baufortschritt weitere Unternehmer auf dem Baufeld bzw. im Gebäude tätig sein. Teile der allgemeinen BE und der zentralen Erschließung sind gemeinsam zu nutzen, z.B. Zufahrten, Sanitäranlagen und Baustelleneinrichtung. Materialanlieferung Um einen geregelten Ablauf des Baustellenverkehrs zu erreichen, hat sich der Auftragnehmer bei Materialanlieferungen mit den anderen Baubeteiligten vor Ort abzustimmen. Hierzu dienen u.a. die wöchentlichen Baubesprechungen. Das Einrichten der eigenen Lagerflächen und das Abladen von Material ist rechtzeitig abzustimmen. Kräne / Hebezeug Durch den AG wird dem Rohbaugewerk die Standfläche für 2 Kräne zur Verfügung gestellt. Sonstiges Hebezeug zum Heben sämtlicher Lasten und Materialien, das für die Erbringung aller Leistungen aus den nachfolgend beschriebener Positionen notwendig ist, wird ebenfalls nicht gesondert vergütet, es ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Standortwahl von Auftragnehmern für eigene Mobilkräne und bei der Wahl der Größe bzw. Länge der Kranausladung, hat dieser eigenverantwortlich, rechtzeitig vor Baubeginn und auf eigene Kosten erforderliche und hieraus bedingte Einverständniserklärungen der Nachbarn und Eigentümer der überfahrenen Grundstücke für die Überfahrung mit dem Ausleger einzuholen. Sanitärräume Sanitär-/ WC-Container werden erst nach den Erdarbeiten mit Beginn der Rohbauarbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird vom AG eine Trocken-WC-Kabine vorgehalten. Die Einrichtung der zur Verfügung gestellten Sanitäranlagen ist pfleglich zu behandeln und in einem gereinigten Zustand zu hinterlassen. Entstandene Schäden, die der AN zu verantworten hat, werden dem AN in Rechnung gestellt. Bauzaun Die Schließung der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt mit einem umlaufenden Bauzaun. Dieser ist stets geschlossen zu halten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Arbeiten sind die Tore eigenverantwortlich durch alle Gewerke zu verschließen und zu sichern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Bewachung und Überwachung der Unterkünfte, Baustofflager und Geräte besteht nicht. Baubeleuchtung Der Auftraggeber sorgt für eine Grundbeleuchtung der Verkehrswege auf der Baustelle, sowohl im als auch außerhalb des Gebäudes. Die Arbeitsplatzbeleuchtung ist Leistung des jeweiligen Auftragnehmers. SiGeKo / SiGe-Plan Der Auftraggeber beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz -Koordinator (SiGeKo) gem. BaustellV. Die Auflagen und die Hinweise des SiGe-Koordinators sind durch den Auftragnehmer und seiner Nachunternehmer zu beachten. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gem. NBauO  § 55 Bauleiterin und Bauleiter bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und entlasten nicht von den Verpflichtungen des Auftragnehmers. Der SiGeKo erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie  ein Anschreiben zum SiGe-Plan, das von den Unternehmern auszufüllen und zurückzusenden ist. Während der gesamten Bauzeit werden durch den SiGeKo Begehungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt und protokolliert. Auf besondere Anforderung hat der AN diesen Begehungen mit einem vertretungsbefugten, auskunftsfähigen, deutschsprachigen Mitarbeiter teilzunehmen. Der AN verpflichtet sich, Beanstandungen und sicherheitstechnische Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten, bspw.: ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten ASR Arbeitsstätten-Richtlinien UVV Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften VBG Vorschriften der Berufsgenossenschaften für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit (Altbestand) BGV Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit Insbesondere auf die Pflichterfüllung des AN gem. § 5 BaustellV wird hingewiesen. Maße Vor Ausführung sind alle Maße am Bau zu überprüfen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Örtlichkeiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. Das örtliche Aufmessen hat so frühzeitig zu erfolgen, dass evtl. erforderliche Korrekturen der Vorleistung durchgeführt werden können, ohne dass die Ausführungsfristen des Auftragnehmers davon betroffen werden. Höhen, Achsen Die Höhenangaben in den Plänen beziehen sich auf einen Höhenpunkt. Bauseitig wird durch den Vermesser des Bauherrn 1 Achssystem zur Verfügung gestellt. In jedem Haus wird auf jedem Geschoss an 1 Stelle Meterrisse eingemessen. Der Meterriss ist für alle Nachfolgeunternehmer verbindlich. Weitere Höhen für die Erbringung der eigenen Leistungen hat der AN eigenverantwortlich und selbständig einzumessen und zu übertragen. Komplettleistungen Alle im Folgenden beschriebenen Leistungen verstehen sich als Komplettleistungen inkl. Montage, Liefern aller erforderlichen Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffe, Befestigungsmittel, Schutzmaßnahmen, Einbau- und Montagehilfen usw. soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind. Die erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Witterung Einschränkungen des Baubetriebes durch Witterungseinflüsse, mit denen während der Bauausführungszeit normalerweise gerechnet werden muss, gelten nicht als Behinderung und sind vom AN bei der Kalkulation seines Angebotes entsprechend zu berücksichtigen.
Besondere Vertragsbedingungen
Ausführungsbeschreibung 1. Leistungsbereich Bei den Leistungen dieser Auschreibung handelt es sich um die BAUSCHLUSSREINIGUNG zur Bauübergabe; die Beseitigung von sämtlichen Verschmutzungen zur Fertigstellung des Bauwerkes. 2. Regeln zu Ausführung Der Auftragnehmer hat vor Leistungsausführung die örtlichen Verhältnisse zu pru¨fen. Bedenken sind insbesondere geltend zu machen, wenn die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände in einem fu¨r die Ausfu¨hrung ungeeigneten Zustand sind, z. B. bei ungeeigneten Temperatur und Luftverhältnissen und bei Hindernissen. Stellt sich bei der Ausfu¨hrung der Reinigungsarbeiten heraus, dass Schäden an den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden, ist der Auftraggeber unverzu¨glich zu benachrichtigen. Verschmutzungen, die bei der Hauptleistung entstehen, sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die Ausführung beinhaltet eine staubfreie, schlierenfreie, wasserfleckenfreie Reinigung; das Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä. (soweit dies nach dem Stand der Technik durchfu¨hrbar ist); die Behandlung mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Pflegemittel. 2.2 Glasreinigung Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen sowie die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen zweiseitig (innen & außen), Bekleidungen und Zargen sowie Falze/Dichtungen und Blenden. 2.3 Gebäudeinnenreinigung Die Gebäudeinnenreinigung umfasst: 2.3.1 Die Reinigung der Bodenbeläge durch: Entfernen von groben Schmutz vorab: - Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles bzw. maschinelles Fegen. Und anschließendem Nasswischen: - Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell in zwei Arbeitsgängen mit einem Nasswischgerät oder kombiniert arbeitender Maschine. 2.3.2 Die Reinigung der Decken und Wände durch: Feuchtwischen von Fliesen: - Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell in zwei Arbeitsgängen "wenn erforderlich" Einweichen und Scheuern bei angetrockneten Schmutzablagerungen auf Fliesen: - Entfernen von stark haftenden    Verschmutzungen mit Scheuergeräten /-mitteln "wenn erforderlich" Bürstsaugen bei sichtbarer Staubablagerung: - Entfernen lose aufliegender Verschmutzungen durch manuelles Abfegen mit sauberen, weichen Bürsten oder durch Sauggeräte mit sauberen Bu¨rstwalzen, 2.3.2 Die Reinigung der Heizkörper, der sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung (Lichtschalter, Geländer, Fensterbänke, Fußleisten etc.) durch: Feuchtwischen: - Entfernen von haftenden Verschmutzungen manuell in zwei Arbeitsgängen "wenn erforderlich" Einweichen und Scheuern bei angetrockneten Schmutzablagerungen: - Entfernen von stark haftenden    Verschmutzungen mit Scheuergeräten /-mitteln Kratz-/Schleifspuren auf Oberflächen sind dringend zu vermeiden! 2.4 Reinigungsmittel, Geräte - Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen mu¨ssen fu¨r den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschinen mu¨ssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Pru¨fvermerke (z. B. GS, CE-Zeichen) tragen. - Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutzvorschriften zu beachten. - Bei der Auswahl und der Verwendung von Desinfektions- und anderen Zusatzmitteln sind die geltenden behördlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten. - Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, fu¨r die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten. 3. Nebenleistungen Die Lieferung, Installation und Vorhaltung der erforderlichen Geräte, Gerüste und Maschinen zur Erbringung der eigenen Leistung, einschl. der Betriebskosten und späteren Demontage und Abtransport, zur Durchführung der Baumaßnahme, sind in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren, soweit im LV nicht ausdrücklich anders beschrieben. Im Kalkulationspreis ist zudem enthalten: Das Abschließen der Tu¨ren nach Beendigung der Reinigung und Ru¨ckgabe der Schlu¨ssel. Die Zusammenstellung von Herstellernachweisen u¨ber die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel. Das Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Tu¨ren und Einrichtungsgegenständen. Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z. B. Stu¨hle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchfu¨hrung der Reinigung. Die Gesamtfläche der Fenster und Außentüren (Rahmen, Glas und feststehende Elemente) beträgt 2.431m². Die zu reinigenden Flächen sind im Wesentlichen wie folgt ausgestattet: Wohnungen: - Decken und Wände tapeziert und/oder gestrichen, in Bäder und WCs teilweise Feinsteinzeug - bodengleich Kunststofffenster, im Erdgeschoss mit Rolläden - Vinyl- Designboden, in Bädern und Küchen Feinsteinzeug - Türen mit HPL- bzw. CPL-Oberfläche, Zargen lackiert; Edelstahlbeschläge - Terrassen, Balkone, Loggien, Dachterrassen, Französische Balkone mit Plattenbelag und Flachstahlabsturzsicherung bzw. -umwehrung Treppenhäuser: - Wände: Dispersionsanstrich auf grobem Putz - Kunststofffenster, Oberlicht als Dachausstieg - Bodenbelag und Fensterbank: Fliesenbelag - WE-Türen mit HPL- Oberfläche, Zargen lackiert; Edelstahlbeschläge - Aufzugstüren: Edelstahloberfläche - Aufzugskabine: verspiegelte Rückwand - Flachstahlgeländer - Handläufe: Holz und/oder Edelstahl Kellerräume: - Wände: Anstrich - Kellertrennwände und -türen: verzinktes Blechlamellen tapeziert und/oder - Kunststofffenster in Lichtschächten - Böden: Besenstrich - Stahlblechtüren- und zargen, lackiert
Ausführungsbeschreibung
1 Endreinigung
1
Endreinigung
1.1 Endreinigung der Wohnungen Vollständige Endreinigung aller Wohnungen inkl. Balkone, Loggien, Terrassen gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung nach Grundrissflächen der Wohnungen, wobei Balkone, Loggien und Dachterrassen zu 25% und Terrassen zu 10% ihrer Grundfläche berücksichtigt sind.
1.1
Endreinigung der Wohnungen
10.015,00
m2
1.2 Endreinigung der Treppenhäuser Vollständige Endreinigung aller Treppenhäuser gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung nach Grundrissflächen der Treppenhäuser.
1.2
Endreinigung der Treppenhäuser
1.684,00
m2
1.3 Endreinigung der Keller Vollständige Endreinigung des gesamten Untergeschosses außer Tiefgarage gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung nach Grundrissflächen.
1.3
Endreinigung der Keller
2.022,00
m2
1.4 Endreinigung der Tiefgarage Vollständige Endreinigung der Tiefgarage mit Fahrradabstellräumen gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung nach Grundrissflächen.
1.4
Endreinigung der Tiefgarage
1.373,00
m2
1.5 Endreinigung des Trafohauses Vollständige Endreinigung des Trafohauses gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung nach Grundrissflächen.
1.5
Endreinigung des Trafohauses
19,00
m2
1.6 Endreinigung der Aufzugskabinen Endreinigung von Aufzugskabinen gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung pro Stück.
1.6
Endreinigung der Aufzugskabinen
10,00
St
1.7 Endreinigung der Briefkastenanlagen Endreinigung von Briefkastenanlagen (ca. 1,2/1,6m) und Eingangsbeleuchtung gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung pro Stück.
1.7
Endreinigung der Briefkastenanlagen
10,00
St
1.8 Endreinigung Einzelbriefkasten Endreinigung Einzelbriefkasten und Eingangsbeleuchtung gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung pro Stück.
1.8
Endreinigung Einzelbriefkasten
4,00
St
1.9 Endreinigung der Lichtschächte Endreinigung von Lichtschächten inkl. Abdeckungen gemäß vorstehender Ausführungsbeschreibung. Hinweis zur Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt als Komplettleistung pro Stück.
1.9
Endreinigung der Lichtschächte
26,00
St
2 Stundenlohnarbeiten
2
Stundenlohnarbeiten
2.1 Stundenlohn Vorarbeiter
2.1
Stundenlohn Vorarbeiter
10,00
h
2.2 Stundenlohn Facharbeiter
2.2
Stundenlohn Facharbeiter
10,00
h
2.3 Stundensatz Helfer
2.3
Stundensatz Helfer
10,00
h