Rauchschutzvorhänge
Hafenpark Quartier Atriumhaus
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
27 Rauchschutzvorhänge
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Rauchschutzvorhänge
Technische Vorbemerkungen Metallbau - Rauchschutzvorhänge 1. Mitgeltende Normen und Regeln 1.1 Allgemeines Es gelten die einschl ä gigen Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g ü ltigen Fassung, einschlie ß lich Ä nderungen, Berichtigungen und Beibl ä tter. Angaben zu Normen, Klassen und Leistungseigenschaften sind allgemeing ü ltige Mindestanforderungen und gelten ohne Einschr ä nkung. Angaben zu Fabrikaten, Typen oder Systembezeichnungen sind Leitfabrikate und gelten stets mit dem Zusatz oder gleichwertig. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die geforderten funktionalen, sicherheits- und brandschutztechnischen Eigenschaften vollst ä ndig erf ü llt und nachgewiesen werden. In Detail- und Ausf ü hrungspl ä nen genannte Zulassungs- bzw. Bauartgenehmigungsnummern sind produktspezifisch und werden nur nachrichtlich wiedergegeben. Sie stellen keine Anforderung dar. Gefordert ist ein g ü ltiger Verwendbarkeitsnachweis f ü r das jeweils angebotene System. 1.2 Relevante Regelwerke (Auszug) DIN 18299 – Allgemeine Regelungen f ü r Bauarbeiten jeder Art DIN 18360 – Metallbauarbeiten DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau DIN EN 16034 – Feuer- und Rauchschutzabschl ü sse DIN EN 1634-1 – Feuerwiderstandspr ü fungen DIN EN 1634-3 – Rauchschutzpr ü fungen DIN EN 13501-1 – Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen DIN EN 13501-2 – Klassifizierung von Feuerwiderstand und Rauchschutz DIN EN 13241 – Tore (Produktnorm) DIN EN 12604 / 12605 – Mechanische Anforderungen und Pr ü fverfahren f ü r Tore DIN 18095 – Rauchschutzt ü ren und -abschl ü sse DIN 14677 – Instandhaltung von Feststellanlagen VdS-Richtlinien f ü r Feststellanlagen und Rauchschutzabschl ü sse Herstellerbezogene Montage-, Pr ü f- und Wartungsvorgaben Anerkannte Regeln der Technik 2. Angaben zu Stoffen, Bauteilen und Nachweisen F ü r alle brandschutztechnisch relevanten Bauteile sind dem Auftraggeber vor Ausf ü hrungsbeginn folgende Unterlagen unaufgefordert vorzulegen: Pr ü fzeugnisse / Klassifizierungsberichte Verwendbarkeitsnachweis des angebotenen Systems: CE-Kennzeichnung mit Leistungserkl ä rung bzw. allgemeine Bauartgenehmigung / allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Konformit ä ts- und Errichtererkl ä rungen Hersteller-Montage- und Wartungsanleitungen Nicht nachgewiesene oder nicht zugelassene Systeme d ü rfen nicht eingebaut werden. 3. Angaben zur Ausf ü hrung 3.1 Allgemeines Alle Ma ß e sind vor Fertigung und Montage durch den Auftragnehmer vor Ort zu pr ü fen. Die in den Positionen angegebenen Ma ß e sind Planungsma ß e. Ma ß abweichungen infolge Bautoleranzen sind zu ber ü cksichtigen. Brand- und Rauchschutzabschl ü sse sind ausschlie ß lich als gepr ü fte Systeml ö sungen zu liefern und zu montieren. Montagearbeiten d ü rfen nur durch fachkundige und vom Hersteller autorisierte Unternehmen erfolgen. Gefahrenbereiche w ä hrend der Montage sind abzusperren und zu kennzeichnen. Oberfl ä chen angrenzender Bauteile sind zu sch ü tzen. 3.3 Unterkonstruktion und Befestigung Die f ü r die Befestigung erforderlichen Anschlusslasten, Befestigungsmittel und Vorgaben zur Unterkonstruktion sind vom Auftragnehmer mit dem Angebot anzugeben und in der Werk- und Montageplanung zu best ä tigen. Bauseitige Vorleistungen (St ü rze, Unterkonstruktionen, brandschutztechnische Bekleidungen) sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Montage zu pr ü fen; Bedenken sind schriftlich anzuzeigen. Der Nachweis der bauseitigen Unterkonstruktion ist nicht Bestandteil dieser Leistung. 3.4 Steuerung, Ausl ö sung, Schnittstellen Rauch- und Feuerschutzabschl ü sse sind failsafe auszuf ü hren (stromlos selbstschlie ß end). Die zur Ausl ö sung erforderlichen systemgebundenen Rauchmelder geh ö ren zum Leistungsumfang des jeweiligen Abschlusssystems. Die Aufschaltung auf die bauseitige Brandmelde- oder Sicherheitstechnik erfolgt in Abstimmung mit dem Gewerk TGA-Elektro. 3.5 Schnittstellen (Zuordnung) Es gilt die Schnittstellenliste als Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis. Erg ä nzend gilt: Elektrische Zuleitung, Absicherung und Steckvorrichtung : Gewerk TGA-Elektro. Die erforderliche Anschlussleistung, Spannung und Absicherung ist vom Auftragnehmer mit dem Angebot anzugeben. Aufschaltung auf die Brandmeldeanlage einschlie ß lich Leitungen ab Schnittstelle: Gewerk TGA-Elektro. St ü rze, Unterkonstruktionen und brandschutztechnische Bekleidungen : bauseitige Vorleistung gem äß Detailplanung. Revisions ö ffnungen, Bekleidungen und Verkleidungen in angrenzenden Bauteilen: bauseitige Leistung der angrenzenden Gewerke; Lage und Ma ß e nach Vorgabe des Auftragnehmers. 3.6 Werk- und Montageplanung Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung eine vollst ä ndige Werk- und Montageplanung vorzulegen, bestehend aus: Ü bersichts- und Anschlusszeichnungen, inkl. Ansichten und Schnitten Angaben zu Befestigung, Unterkonstruktion, Anschlusslasten und Einbausituation Angaben zu Steuerung, Ausl ö sung, Anschlussleistung und Schnittstellen Die Freigabe durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung f ü r die fach-, norm- und zulassungskonforme Ausf ü hrung. 3.7 Pr ü fung, Inbetriebnahme und Dokumentation Nach Abschluss der Montage sind s ä mtliche Anlagen funktional und sicherheitstechnisch zu pr ü fen. Abnahmepr ü fungen (z. B. bei Feststell-, Rauch- und Feuerschutzanlagen) sind durch fachkundige Personen oder benannte Pr ü fstellen durchzuf ü hren. Pr ü fbescheinigungen und Kennzeichnungen sind dauerhaft anzubringen. Sp ä testens vor Abnahme ist eine vollst ä ndige Objektdokumentation zu ü bergeben, bestehend aus: Pr ü f- und Zulassungsnachweisen Errichter- und Konformit ä tserkl ä rungen Bedien-, Wartungs- und Pflegeanleitungen 4. Schutzma ß nahmen, Reinigung und Ü bergabe Der Auftragnehmer hat seine Leistungen w ä hrend der Bauzeit vor Besch ä digungen, Verschmutzungen und Witterungseinfl ü ssen zu sch ü tzen. Vor Abnahme sind alle Anlagen zu reinigen und in betriebsfertigem Zustand zu ü bergeben. Eine vollst ä ndige Funktions- und Sicherheitspr ü fung ist Bestandteil der Leistung. 5. Sonstige Bestimmungen Auf der Baustelle ist stets mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Auftragnehmers anwesend zu halten. Es d ü rfen ausschlie ß lich freigegebene Ausf ü hrungsunterlagen verwendet werden. Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zul ä ssig.
Technische Vorbemerkungen Metallbau - Rauchschutzvorhänge
27.01 Atrium
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