Estricharbeiten
GY Herschelschule
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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
(A) Projekt- und Nutzungsbeschreibung (BV) (A) Projekt- und Nutzungsbeschreibung 1. Allgemein: Die Herschelschule in Hannover wird um einen zusätzlichen Jahrgang erweitert (G9). Hierfür wird der Neubau (G9-Hauptgebäude) erstellt. 2. Lage: Der Neubau wird auf dem Schulgrundstück in Hannover Vahrenheide-Sahlkamp hergestellt. Herschelschule Hannover Großer Kolonnenweg 37 30179 Hannover 3. Entwurf: Viergeschossiger, annähernd quadratischer und überwiegend immer rechtwinkeliger Gebäudekörper mit einem zweiseitig leicht verdrehten Erdgeschoss; Aufenthaltsräume als Klassenräume, Sanitärräume, Nebenräume sowie Haustechnikräume; Kein Untergeschoss. In allen Geschossen einbündige Klassenraumanordnung um Nebenraumkern in der Mitte; Übereinanderliegende Sanitäranlagen in allen Geschossen; Haustechnikräume im 3. OG als Staffelgeschoss; Zwei über alle Geschosse liegende Treppenräume und weiterer Treppenraum von 2. zu 3. OG; Aufzugsschacht in Treppenraum. 4. Haustechnische Ausstattung: Alle Bauteile des Neubaus werden an das bestehende Schulgebäude angeschlossen. Hausanschlüsse aus dem öffentlichen Netz sind fertiggestellt, vorhanden und in Betrieb. 5. Erschließung: Zugang Neubau über offenen Verbindergang und direkt vom öffentlichen Straßenraum aus. Zugang teilweise über Stufen bzw. Rampe. 6. Konstruktion, Material, Gestaltung: Es findet vorgelagert dem Neubau ein Rückbau von bestehenden Maueranlagen und Oberflächenbefestigungen statt. Es besteht keine konstruktive Verbindung zwischen Neubauteilen und Bestandsgebäudeteilen. Flachgründung des Neubaus auf ca. 1,60 m starkem Bodenaustausch mit tragender Sohlplatte und Streifenfundamenten; Verstärkungen in Bereichen großer Lasteinleitungen über Punktfundamente. Neubau als massive Stb.-Konstruktion mit lastabtragenden Wänden, wandartigen Trägern, Unterzügen, Überzügen und 2 Stützen; sehr geringe lastabtragende Mauerwerksanteile, u.a. Aufzugsschacht. Dachaufbau als gedämmte Warmdachkonstruktion mit nichtbrennbarer Dämmung; Abdichtungslagen Bitumen; Dachrandausbildung als Attika in Holzkastenkonstruktion; Dachfläche mit PV-elektrischer Anlage, extensiv begrünt. Fassaden als vorgehängte, hinterlüftete Metallfassade mit nichtbrennbarer Dämmung. Fenster als gekoppelte Holz-Aluminium Fensterelemente und Stahl-Pfostenriegelfassaden. Innenwände massiv Stb. oder Mauerwerk. Decken als abgehängte GK-Konstruktion. Bodenaufbau als schwimmend verlegter Zementestrich mit Bodenbelägen aus Betonwerkstein, Fliesen und Linoleum. 7. Paralleler Schulbetrieb: Der Neubau ist Teil des gesamten Schulkomplexes, in welchem parallel aller Bauarbeiten Schulbetrieb stattfindet. Alle Baustellenflächen und Zufahrten sind von den im Betrieb befindlichen Schulflächen getrennt. Im nachfolgenden sind ggf. vorhandene Auflagen für einzelne Leistungsbereiche näher geregelt.
(A) Projekt- und Nutzungsbeschreibung (BV)
(B) Allgemeine Vertragsbedingungen (B) Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen AG: Auftraggeber AN: Auftragnehmer BÜ: Bauüberwachung des Auftraggebers 1. Ausführungsfristen Der AN verpflichtet sich, spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung für seine Leistungen inkl. vorgelagerter Planungsleistungen einen detaillierten Terminplan aller Leistungsbereiche, mit den Bauabläufen und den Abhängigkeiten der einzelnen vom AN angebotenen Leistungen zueinander sowie der erforderlichen Schnittstellen zu bauseitigen Leistungen oder Leistungen anderer AN aufzustellen, mit der BÜ abzustimmen und vorzulegen. Der Terminplan des AN ist grundsätzlich auf die Basis des Terminplans des AG abzustimmen. Änderungen während der Bauphase berechtigen nicht automatisch zu Nachforderungen. Mehraufwendungen sind grundsätzlich vorherig und rechtzeitig der BÜ anzumelden und gesondert prüffähig nachzuweisen. Ggf. erforderliche Terminänderungen sind im Rahmen einer Baubesprechung mit AG, AN und Bauüberwachung frühzeitig abzustimmen. Die abgestimmten Termine werden bei Zustimmung des Auftragnehmers Vertragsbestandteil. Sind aufgrund drohender Termin- oder Fristüberschreitungen Anpassungsmaßnahmen erforderlich, so sind diese in Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Beachtung der terminlichen Zielsetzungen dem Ausführungsterminplan fortzuschreiben. 2. Baudurchführung 2.1 Die Baustelleneinrichtung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. 2.2 Baubesprechungen finden regelmäßig wöchentlich statt. Hierbei ist die Teilnahme eines verantwortlichen Bauleiters des AN verpflichtend. 2.3 Der AN ist verpflichtet, die Bauüberwachung in geeigneter Weise unverzüglich von allen außergewöhnlichen Ereignissen zu unterrichten, die zur Behinderung, Verzögerung, Schäden und Wertminderung führen. Bei Unterlassung ist der Auftragnehmer schadensersatzpflichtig. 2.4 Der AN hat für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Höhen- und Festpunkte, Grenzsteine, Achsen usw. Sorge zu tragen. Vorgefundene Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verändert werden. 2.5 Jeder AN ist verpflichtet, die Baustelle und insb. seinen eigenen Arbeitsbereich ständig aufgeräumt und sauber zu halten. Material- und Verpackungsreste sind täglich von der Baustelle wegzuräumen und abzufahren. Anfallender Müll und Schutt ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen etc. zu entsorgen. Eine besenreine Säuberung der Arbeitsbereiche hat zum Ende jeder Arbeitswoche zu erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt eine Reinigung über eine Drittfirma zu Lasten des jeweiligen AN. 2.6 Der AN hat seine Leistungen mit denen anderer Gewerke selbstständig zu koordinieren und abzustimmen. Während der gesamten Arbeiten sind angrenzende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit den vertraglich vereinbarten Einzelpreisen abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig. 3. Abnahme der vertraglichen Leistungen Die fertiggestellten Leistungen bedürfen in jedem Falle einer Abnahme. Im Falle einer Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde gilt die Übereinstimmung mit der Bestellung erst als erfolgt, wenn der bestellte Prüfingenieur die Leistungen des AN als mängelfrei anerkannt hat und alle Nachweise und/oder Prüfzeugnisse vorliegen. Mehrmalige Nachprüfungen die auf Versäumnisse des AN zurückzuführen sind fallen zu Lasten des AN. 4. Bautagebücher Der AN hat über die ausgeführten Bauleistungen Tagesberichte mit Angaben über die Baustellenbesetzung, Wetter und besondere Vorkommnisse zu führen. Diese sind der BÜ wöchentlich vorzulegen und in Kopie auszuhändigen. 5. Baubesprechungen Der AN hat für die Arbeiten einen deutschsprachigen Bauleiter einzusetzen, welcher für die termingerechte Abwicklung und Koordination der eigenen und nachvergebenen Leistungen verantwortlich ist und diesen vor Beginn der Arbeiten dem AG zu benennen. Die AN bzw. deren Bevollmächtigte Vertreter sind verpflichtet, an den vom Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten festgesetzten Besprechungen während der Ausführungsphase teilzunehmen. Der deutschsprachige Vertreter ist befugt über terminliche und kostenmäßige Punkte zu entscheiden. Die Baubesprechungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt.
(B) Allgemeine Vertragsbedingungen
(C) Besondere Vertragsbedingungen (BV) (C) Besondere Vertragsbedingungen Bauleistungen (Bauvorhaben) 1. ALLGEMEIN 1.1 Baugrundstück Das Baugrundstück umfasst eine ca. 1875 m2 große Fläche als Teil des Schulgrundstücks bzw. der angrenzenden Grünzugfläche. Die BE-Fläche grenzt direkt an eine parallel verlaufende, bauseits vorhandene Baustraße b=4,0 m einer separaten Baumaßnahme der Herschelschule. Die Baustraße ist für Baustellenverkehr befestigt. Eine Gefährdung von Schülern und sonstigen Dritten ist zu jeder Zeit auszuschließen. Das Baugrundstück wird AG-seitig umzäunt und ist über eine Toranlagen mit b = ca. 4,00 m erreichbar. In der Nutzung der Baustelle liegen Logistikflächen für Aufenthaltscontainer und Materialcontainer der AN. Diese befinden sich parallel der vorhandenen Baustraße und werden durch die BÜ auf Anfrage zeitweise vergeben. 1.2 Zufahrt Die Zufahrt ab öffentlichem Straßenraum ist direkt auf das Baugrundstück möglich. Die Zufahrt ist planerisch für die Nutzung eines fünfachsigen Sattelzugs mit L=16,50 m vorgesehen. Die Toranlage wird im Zuge der Bauzaunstellung errichtet und kann uneingeschränkt genutzt und nach Abstimmung mit der BÜ modifiziert werden. Der Große Kolonnenweg ist eine ausgebaute, zweispurige Straße mit Geh- und Radwegen. Eine Gehwegüberfahrt ist bauseits vorhanden. 1.3 Flächennutzung Es ist ein Standort für einen Baukran geplant. Alle Gewerke können in Abstimmung mit der BÜ die durch den AN Rohbau hergestellten weiteren Baustraßen nutzen. Die Aufstellung von zusätzlichen mobilen Hebezeugen ist zeitweise geplant und darüber hinaus grundsätzlich möglich. 1.4 Tagesrythmus Anlieferungen und lärmintensive oder sonstige emissionsintensive Arbeiten sollen im Zeitraum bis 8:00 Uhr und ab 14:00 Uhr stattfinden. Ansonsten sind diese mit der BÜ abzustimmen. 1.5 Ortsbesichtigung Es findet keine Ortsbesichtigung des Schulgrundstücks vor Angebotsabgabe statt. 1.6 Bauwesenversicherung Der AG schließt keine Bauwesenversicherung ab. Eine Versicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchschäden ist durch den AN selbst mit in die Positionen einzukalkulieren. Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG gestellt. 1.7 Bauschild Es wird kein gemeinsames Bauschild mit den Namen der beteiligten Firmen aufgestellt. 1.9 Komplettleistungen: In den Angebotspreisen ist als Komplettpreis alles enthalten, was zur vollständigen und fachgerechten Ausführung aller vertraglichen Leistungen erforderlich ist, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen. Sämtliche Leistungen umfassen darüber hinaus grundsätzlich die Lieferung der dazugehörigen Stoffe, Bauteile und Baubehelfe, inkl. Abladen und Lagern, Transport zur Verwendungsstelle und Kosten für zwischenzeitliches Versetzen gem. Koordinationsterminplan des AG. 2. PLANUNTERLAGEN, DOKUMENTATION 2.1 Planung des AG: Der AN erhält die für seine Arbeiten maßgeblichen Ausführungsplanungen und Unterlagen vom AG digital im pdf-Format. 2.2 Planung, Nachweise des AN Der AN übergibt dem AG bzw. seinem Vertreter (BÜ, Objektplaner) seine Zeichnungen, Berechnungen und Nachweise rechtzeitig vor Baubeginn unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüffrist, mind. 9 Wochen. 2.3 Revision des AN: Der AN übergibt dem AG seine Revisionsunterlagen, Berechnungen und Nachweise spätestens 5 Werktage nach Fertigstellung der Arbeiten je abgeschlossenem Teilbereich zur Freigabe an den AG als Datensatz (dwg-Format und pdf-Format). Anschließend außerdem 3-fach in Papierform. 3. AUSFÜHRUNG: 3.1 Landschaftsschutz, Grünanlagen Alle Sträucher und Bäume sind bauseitig geschützt, dies ist im Baubetrieb zu berücksichtigen. Es wird besonders auf den Bewuchs im Freundschaftshain hingewiesen, dieser befindet sich grundsätzlich außerhalb der BE-Fläche. 3.2 Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Stoffen und Bauteilen Der AN hat dem AG den Nachweis über die Gütesicherung sämtlicher Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden und derzeit gültigen DIN- und EN-Normen zu erbringen. Verwendet werden nur erprobte, normgerechte und gesundheitlich unbedenkliche Materialien/Baustoffe. 3.3 Anforderungen an die Entsorgung: 3.3.1 Alle Leistungen verstehen sich einschließlich Schuttabfuhr und Abfallbeseitigung sowie Entsorgungskosten (z. B. Transport, Sicherung, Deponiekosten), wenn nicht im Positionstext etwas anderes vermerkt ist. 3.3.3 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle sind einer gemäß Gesetz zur Abnahme von Baustellenabfällen zugelassenen Sortieranlage zuzuführen. 3.3.4 Mit Gefahrenstoffen belastete Bauabfälle sind der BÜ zu melden und in jedem Fall getrennt zu halten und getrennt zu entsorgen. 3.3.5 Über die umweltgerechte Entsorgung gemischter Bauabfälle und belasteter Baustoffe ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen. (Bescheinigung der Mülldeponie bzw. des Containerdienstes). 3.4 Eignungs- und Gütenachweise Der Auftragnehmer hat über alle zur Ausführung bestimmten Baustoffe und ggf. Herstellungsverfahren Eigentums- und Gütenachweise zu führen. Die Art der Nachweise wird einvernehmlich festgelegt. Andere als in der Leistungsbeschreibung benannte Bauteile, Materialien, Stoffe und Fabrikate dürfen nur verwendet werden, wenn sie vom Auftraggeber vor dem jeweiligen Beginn der Ausführung freigegeben wurden. 3.5 Montage- und Ausführungsdisposition: Die Montagedisposition ist so zu treffen, dass mit geringstem Platzbedarf für Zwischenlagerung und Fahrzeugeinsatz auszukommen ist. Mehraufwendungen, welche aus Nichtbeachtung dieser Hinweise resultieren, werden dem AN nicht vergütet. Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen, auch für kurzfristige Zwischenlagerung, stehen nur wie beschrieben zur Verfügung und dürfen nur nach Abstimmung mit der BÜ und Zuweisung genutzt werden. 3.7 Genehmigungen von Behörden: Sofern bei Anlieferung von größeren Bauteilen, Maschinen, Geräten, etc. öffentliche Straßenflächen in Anspruch genommen werden müssen, ist es Sache des AN rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen zu erwirken.
(C) Besondere Vertragsbedingungen (BV)
(D) ZTV Estricharbeiten (D) ZTV Estricharbeiten 1. Normen, Vorschriften, Richtlinien 1.1 Grundlage der Leistungsbeschreibung ist VOB/C ATV DIN 18299 in Verbindung mit der ATV DIN 18353 Estricharbeiten. Darüber hinaus gelten alle weiteren für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten, sowie in den ATV verwiesenen Normen, Gesetze und Verordnungen. Von den Herstellern bzw. Lieferanten der verwendeten Baustoffe herausgegebene Richtlinien und Empfehlungen sind grundsätzlich bei Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen. Zur Ausführung gelten alle weitere Unterlagen, welche dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. 1.2 Ergänzend zu den vorgenannten Grundlagen der Leistungsbeschreibung sind bei der Ausführung die folgenden Ausführungsbestimmungen zu beachten. - DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - Auflagen und Hinweise aus der Baugenehmigung - Baustellenverordnung (BaustellV) - Richtlinien und Empfehlungen der Bauberufsgenossenschaft - Straßenverkehrsordnung Besondere Leistungen die sich aus dieser ZTV und etwaigen Ergänzungen zwangsläufig ergeben, sind bei der Preisermittlung der entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Dies betrifft z.B. technisch notwendige Untergrundvorbereitungen, soweit der Untergrund bekannt ist oder Planungskosten für eigene Werkplanungen. 1.3 Weiterhin gelten die Merkblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag e.V.; 1.4 Bei Einbau der vom AN verwendeten Systeme sind die Systemrichtlinien, Montagerichtlinien und Zulassungen der Hersteller zwingend zu beachten und einzuhalten. 2. Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom wird durch den AG gestellt. (Als 1/2" und Baustromverteiler CEE-Anschluss 16 A und 32 A mit Anzahl nach Absprache). Es erfolgt eine separate Zählung. Die Verbrauchskosten trägt der AG. 3. Arbeitssicherheit 3.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Von AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt. Seinen Aufforderungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Der SiGePlan wird an einer für alle AN gut sichtbaren Stelle und gegen Witterung geschützt ausgehängt. 3.2 Montageanweisung Für alle Montagearbeiten muss an der Baustelle eine schriftliche Montageanweisung inkl. Gefährdungsbeurteilung vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. 4. Durchführung 4.1 Prüfpflicht bei Ausführungsbeginn Spätestens sieben Werktage vor Ausführungsbeginn - gegebenenfalls auch von Teilleistungen - hat der AN das Baufeld zu überprüfen. Abweichungen zu dieser Leistungsbeschreibung sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Verspätet eingegangene Mitteilungen verkürzen gegebenenfalls die vertraglich festgesetzte Ausführungsfrist. 4.2 Maße am Bau: Sämtliche Maße sind am Bau vom AN eigenverantwortlich zu prüfen. 4.2.1 Meterriss Je Geschoss wird an den Treppenhäusern und am Aufzug durch das Gewerk Rohbau ein Höhenbolzen (Meterriss) für alle Gewerke hergestellt. Dieser ist verbindlich und durch alle Gewerke dauerhaft gegen Beschädigung zu schützen und nicht zu überbauen. Vor Ausführung der Arbeiten ist die Lage der Höhenbezugspunkte durch die Folgegewerke eigenverantwortlich zu prüfen. 4.3 Aufmaße: Alle Aufwendungen für Aufmaße sind in den Angebotspreisen zu berücksichtigen. 4.3.1 Der AN hat sieben Werktage vor Ausführungsbeginn eine Maßaufnahme durchzuführen. Abweichungen von dem LV sind der BÜ unverzüglich anzuzeigen. 4.4 Durchführung Der AN hat seine Leistungen mit denen anderer Gewerke selbstständig zu koordinieren und abzustimmen. Bei der Verarbeitung und Trocknung der Baustoffe darf die in den entsprechenden Produktdatenblättern angegebene Mindestverarbeitungstemperatur nicht unterschritten werden. Während der gesamten Arbeiten sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen vor Beschädigung zu schützen. Diese Leistungen sind mit dem Einzelpreis abgegolten. Für Beschädigung aller Einrichtungen oder fertiger Gewerke durch das Personal des Auftragnehmers ist dieser ersatzpflichtig. Anfallender Müll und Schutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf einer dafür vorgesehenen Deponie zu entsorgen. 5. Abrechnung 5.1 Kostenkontrolle, Kostengruppen nach DIN 276: Mengenberechnungen für Leistungspositionen müssen folgend der Kostengruppen in der 3.Ebene nach DIN 276 aufgeschlüsselt sein. 5.2 Leistungen für den Toleranzausgleich werden nur vergütet, wenn die vorhandenen Toleranzen im bauseits erstellten Rohbau bzw. vorangehenden Gewerken die zulässigen überschreiten.
(D) ZTV Estricharbeiten
(F) Anlagen (BV) (F) Anlagen (BV) 1. Ausführungsplanung: HER_G9_A_BS_EG_K1_200_G9 Bodenspiegel-Estrich EG_neutral HER_G9_A_BS_OG1_K1_201_G9 Bodenspiegel-Estrich 1.OG_neutral HER_G9_A_BS_OG2_K1_202_G9 Bodenspiegel-Estrich 2.OG_neutral HER_G9_A_BS_OG3_K1_203_G9 Bodenspiegel-Estrich 3.OG_neutral HER_G9_A_GR_EG_K1_102_G9 Grundriss EG Kubus_F_neutral HER_G9_A_GR_1OG_K1_104_G9 Grundriss 1OG Kubus_D_neutral HER_G9_A_GR_2OG_K1_105_G9 Grundriss 2OG Kubus_D_neutral HER_G9_A_GR_3OG_K1_106_G9 Grundriss 3OG Kubus_C_neutral HER_G9_A_SC_ko_120_G9 Schnitte k-o-k1-o1 Kubus_E_neutral HER_G9_A_DE_BOD_210_Prinzipskizze Bodenabläufe-Ablaufkörper EG OG_neutral HER_G9_A_DE_BOD_211-SC Bodenaufbau EG Fliese_neutral HER_G9_A_DE_BOD_212-SC Bodenaufbau EG Betonwerkstein (A)_neutral HER_G9_A_DE_BOD_213-SC Bodenaufbau EG Linoleum_neutral HER_G9_A_DE_BOD_214-SC Bodenaufbau EG Parkett_neutral HER_G9_A_DE_BOD_215-SC Bodenaufbau EG Beschichtung_neutral HER_G9_A_DE_BOD_216-SC Bodenaufbau Treppenstufen Betonwerkstein (A)_neutral HER_G9_A_DE_BOD_217_SC Bodenaufbau Podest Betonwerkstein (A)_neutral HER_G9_A_DE_BOD_218-SC Bodenaufbau OG Fliese_neutral HER_G9_A_DE_BOD_219-SC Bodenaufbau OG Linoleum_neutral HER_G9_A_DE_BOD_220-SC Bodenaufbau OG Linoleum Auskragung_neutral HER_G9_A_DE_BOD_222-SC Bodenaufbau OG Beschichtung_neutral HER_G9_A_DE_FAS_305_SC Außentuer-VHF_neutral HER_G9_A_DE_FAS_309_SC Sockel - Haupteingangstuer_neutral HER_G9_A_DE_TRH_802_Details TRH 2 (Fluchttreppenhaus) _D_neutral HER_G9_A_DE_TRH_803_Details TRH 3 (Wartungstreppe) _C_neutral HER_G9_A_DE_TRH_804_Details TRH 1 (Haupttreppenhaus)_E_neutral HER_G9_A_DE_TUER_401_I-U_ i.L. 80 cm_neutral HER_G9_A_DE_TUER_405_I-U_ i.L. 90 cm mit Seitenteil_neutral HER_G9_A_DE_422_Fliesenspiegel EG - Sitzsockel_neutral HER_G9_A_DE_440_Mobile Trennwand_neutral 2. Sachverständige, Gutachten, Behörde: _keine 3. Koordination: HER_A_LP_XY_001_A_neutral HER_G9_A_LP_BE_003_Lageplan BE G9_N_neutral HER G9_Ausfuehrung_20250303_A1_4VE_neutral
(F) Anlagen (BV)
01 Baustelleneinrichtung und Werkplanung
01
Baustelleneinrichtung und Werkplanung
Hinweistext Baustelleneinrichtung und Werkplanung Baustelleneinrichtung _ Die nachfolgend beschriebenen Positionen beschreiben die notwendigen Baustelleneinrichtungen des AG für die nachfolgenden Arbeiten. _ Die allgemeine Baustelleneinrichtung wird bauseits gestellt. _ Bauseits gestellt werden: - Bauzaunanlage; - Bauwasseranschluss; - Baustromanschluss mit Hauptverteiler und Nebenverteilern; - Sanitärcontainer; - Fassadengerüst; _ Es ist keine Baustellenbewachung vorgesehen. _ Es gibt keinen direkten Schmutzwasseranschluss.
Hinweistext Baustelleneinrichtung und Werkplanung
01.01 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für die Leistungen des Auftragnehmers, vorhalten über die gesamte Bauzeit sowie räumen der Baustelle nach Fertigstellung der Leistungen gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung. Alle benötigten Maschinen und Geräte, Hilfs- und Betriebsstoffe, Sicherungsenrichtungen usw. sowie sämtlicher Nebenleistungen, die zur vollständigen Ausführung der im folgenden beschriebenen Leistungen erforderlich sind, soweit diese nicht besonders genannt werden, insbesondere für: - Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitskonzepts für die Leistungen des AN, einschl. Abstimmung mit dem AG - Einrichtung von ergänzenden Lagerflächen - Ergänzende Beleuchtung der Arbeitsstätte für die Leistungen des AN - Hebezeuge in dem vom AN benötigten Umfang - Werkzeuge, Geräte, Maschinen - Mehraufwendungen für Lärmschutz - Hilfsmittel, Betriebsstoffe - Reinigung der Baustelle von Abfällen/Schmutz des AN Die Baustelleneinrichtung ist entsprechend der Abfolge der verschiedenen Bauteile umzusetzen. Grundeinsatzzeit: Arbeitszeitraum AN
01.01
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.02 Werk- und Montageplanung, inkl. Fugen und Höhenaufmass Erstellen von Werk- und Montageplanung inkl. Fugenplanung auf basis des örtlichen Höhenaufmaßes für alle nachfolgend beschriebenen Verlegflächen. - örtliches Höhenaufmaß zur Bestimmung der Ausgleichs-Dämmstärken - Planung Estrichaufbau je Raum oder Flächenbereich - Fugenplanung - Gefälleplanung - die Zeichnungen müssen alle relevanten Angaben unmissverständlich darstellen - in den Werkstattzeichnungen sind alle angrenzenden Bauteile mit darzustellen, auch wenn sie nicht zum Lieferumfang des AN gehören - Prüfdurchläufe und Anpassungen werden nicht gesondert vergütet und sind somit im EP zu berücksichtigen
01.02
Werk- und Montageplanung, inkl. Fugen und Höhenaufmass
1,00
psch
01.03 Dokumentation Lückenlose Dokumentation / Nachweis der eingebauten Materialien und Stoffe für sämtliche angebotenen bzw. verwendeten Produkte. Die Dokumentation umfasst Unterlagen wie: - Revisionszeichnungen - Produktdokumentation - Höhenaufmaße - Bauaufsichtliche Zulassungen - Übereinstimmungserklärung des AN - Übereinstimmungsnachweiserklärung des Herstellers - bauaufsichtliche Prüfzeugnisse - Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten im Einzelfall - Technische Datenblätter - usw. - alle Unterlagen sind digital im PDF-Format und 3-fach in Papier zu übergeben - die Übergabe an die örtl. Bauüberwachung des AG erfolgt für alle o.g. Unterlagen vor der jeweiligen ersten Verwendung im Bauvorhaben - das Fehlen dieser Unterlagen während der Bauausführung und zum Zeitpunkt der Abnahme wird als wesentlicher Mangel angesehen
01.03
Dokumentation
1,00
psch
01.04 Besonderes Schützen Angrenzender Bauteile Schutz von Bau- und Anlagenteilen über die Nebenleistungen nach DIN 18353 hinaus, z.B.: Abkleben von Türen, Fenstern, Türen Böden, Belägen , Treppen, Hölzern oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von Empfindlichen Einrichtungen und Techn, Geräten mit geeigneten Maßnahmen; Nur auf Anweisung und in Abstimmung mit BÜ.
01.04
Besonderes Schützen Angrenzender Bauteile
100,00
02 Dämmschichten und Folien
02
Dämmschichten und Folien
02.01 Untergrund reinigen Reinigen des Untergrundes vor grober Verschmutzung als Vorbereitung für die nachfolgenden Estricharbeiten, d.h. besenrein abkehren, Schutt aufnehmen und entsorgen, inkl. Entfernen von z.B. Gips- und Mörtelresten, Farbresten, Öl in Teilbereichen. - Inkl. Entsorgungsgebühren. - Untergrund: Stahlbeton.
02.01
Untergrund reinigen
1.901,00
02.02 PE-Randdämmstreifen 5mm, mit Anschlussfolie Liefern und Einbauen von: Randdämmstreifen mit Anschlußfolie aus geschlossenzelligem Polyethylen-Schaum, im Bereich von Treppen, Pfeilern, Wänden und anderen angrenzenden Bauteilen zur Schallentkopplung. -Montage: Selbstklebend oder getackert, nach Wahl AN - Materialstärke D=5mm - Höhe = 25 mm ü.OKFF. Die verwendung Unterschiedlicher Höhen ist in den EP einzukalkulieren. - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . Das Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens hat zwingend erst durch das Gewerk zu erfolgen, welches die Nutzschicht aufbringt.
02.02
PE-Randdämmstreifen 5mm, mit Anschlussfolie
1.043,00
m
02.03 MiWo-Randdämmstreifen 10mm, A1 Liefern und Einbauen von: Randdämmstreifen mit Anschlußfolie aus Mineralwolle, im Bereich von Treppen, Pfeilern, Wänden und anderen angrenzenden Bauteilen zur Schallentkopplung mit Brandschutzanforderung. - Montage: Selbstklebend oder getackert, nach Wahl AN -Materialstärke D=10mm - Höhe = 25 mm ü.OKFF. Die verwendung Unterschiedlicher Höhen ist in den EP einzukalkulieren. - Baustoffklasse: nichtbrennbar (A1) nach DIN 4102; Schmelzpunkt > 1000 °C - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . Das Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens hat zwingend erst durch das Gewerk zu erfolgen, welches die Nutzschicht aufbringt.
02.03
MiWo-Randdämmstreifen 10mm, A1
352,00
m
02.04 Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=75mm, Sanitär- und Putzmittelräume EG Liefern und Einbauen von druckfesten Dämmstoffplatten zum Einsatz unter nachfolgender Trittschalldämmung und Estrich gemäß Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung: (Grundposition Ausgleichsdämmung) - Materialstärke: d = 75mm; - Verkehrslasten: bis 3,0 kN/qm, - Einzellast: bis 2,0 kN - Kantenausbildung: stumpf; - Verlegung:einlagig, Zweilagige verlegung ist zulässig, die Mehraufwendungen sind in den EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet! - Zusammendrückbarkeit: c<= 3 mm - Dämmstoff: EPS (FCKW und HFCKW frei); - Anwendungstyp: DEO - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Baustoffklasse: schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102; - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. - Einbauort: Bodenaufbauten: - Sanitärräume, Putzmittelräume EG (DE 211)
02.04
Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=75mm, Sanitär- und Putzmittelräume EG
56,00
02.05 Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=85mm, Büro- und Klassenräume EG - Materialstärke: d = 85mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN Einbauort: Bodenaufbauten _Klassenräume EG (DE 213) _Büroräume EG (DE 213)
02.05
Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=85mm, Büro- und Klassenräume EG
W
138,00
02.06 Ausgleichs- und Wärmedämmung MiWo 040 DEO d= 65mm, Flur EG - Brandschutz - Materialstärke: d = 65 mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN - Dämmstoff: Mineralwolle, Druckbelastbar CP3 (recyclebar); - Anwendungstyp: DEO - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 035; - Baustoffklasse: nichtbrennbar (A1) nach DIN 4102; Schmelzpunkt > 1000 °C - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. Einbauort: Bodenaufbauten _Flure EG (DE 212) - mit Brandschutzanforderung _Treppenhäuser EG (DE 212)
02.06
Ausgleichs- und Wärmedämmung MiWo 040 DEO d= 65mm, Flur EG - Brandschutz
W
126,00
02.07 Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d= 65mm, Flur EG - Nutzungseinheit - Materialstärke: d = 85mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN Einbauort: Bodenaufbauten _Flur EG (DE 212) - ohne Brandschutzanforderung
02.07
Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d= 65mm, Flur EG - Nutzungseinheit
74,00
02.08 Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=70mm, Musikräume EG - Materialstärke: d = 70mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Baustoffklasse: schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102; - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. - Einbauort: Bodenaufbauten: _Musikräume EG (DE 214)
02.08
Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=70mm, Musikräume EG
W
169,00
02.09 Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=90mm, Technik EG - Materialstärke: d = 90mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Baustoffklasse: schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102; - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. - Einbauort: Bodenaufbauten: _Technik EG (DE 215)
02.09
Ausgleichs- und Wärmedämmung EPS 040 DEO d=90mm, Technik EG
W
6,00
02.10 Ausgleichsdämmung EPS 040 DEO d= 20mm, Sanitärräume OG - Materialstärke: d = 20mm; - Verkehrslasten: bis 3,0 kN/qm, - Einzellast: bis 2,0 kN - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Baustoffklasse: schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102; - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. - Einbauort: Bodenaufbauten: _Sanitärräume und Putzmittelräume OG (DE 218)
02.10
Ausgleichsdämmung EPS 040 DEO d= 20mm, Sanitärräume OG
W
109,00
02.11 Ausgleichsdämmung EPS 040 DEO d= 30mm, Klassenräume OG - Materialstärke: d = 30mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Baustoffklasse: schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102; - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. - Einbauort: Bodenaufbauten: _Klassenräume und Flure (Innerhalb Nutzungseinheit) OG (DE 219)
02.11
Ausgleichsdämmung EPS 040 DEO d= 30mm, Klassenräume OG
W
987,00
02.12 Ausgleichsdämmung EPS 040 DEO d= 35mm, Technik OG - Materialstärke: d = 35mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Baustoffklasse: schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102; - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. - Einbauort: Bodenaufbauten: _Technik OG (DE 222)
02.12
Ausgleichsdämmung EPS 040 DEO d= 35mm, Technik OG
W
83,00
02.13 Ausgleichsdämmung MiWo 040 DEO d= 10mm, Treppenhäuser OG - Materialstärke: d = 10mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN - Dämmstoff: Mineralwolle, Druckbelastbar CP3 (recyclebar); - Anwendungstyp: DEO - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Baustoffklasse: nichtbrennbar (A1) nach DIN 4102; Schmelzpunkt > 1000 °C - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit Schüttdämmung. Einbauort: Bodenaufbauten _Treppenhäuser OG , Zwischenpodeste (DE 217)
02.13
Ausgleichsdämmung MiWo 040 DEO d= 10mm, Treppenhäuser OG
W
153,00
02.14 Trittschalldämmung EPS 040 DES sg 20mm; Vl=3,0kN; El=2,0kN Liefern und Einbauen von Trittschalldämmplatten zum Einsatz über der Ausgleichsdämmung und unter dem Estrich gemäß Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung: - Materialstärke: d = 20mm; - Verkehrslasten: bis 3,0 kN/qm, - Einzellast: bis 2,0 kN - Kantenausbildung: stumpf; - Verlegung:einlagig - Dämmstoff: EPS (FCKW und HFCKW frei); - Anwendungstyp: DES - Wärmeleitfähigkeitsgruppe: 040; - Schalltechnische Eigenschaften:Trittschalldämmung geringe Zusammendrückbarkeit: sg und c<= 3 mm - Baustoffklasse: schwer entflammbar (B1) nach DIN 4102; - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen etc. . Einbauort: Bodenaufbauten: _Sanitärräume, Putzmittelräume EG (DE 211) _Sanitärräume, Putzmittelräume OG (DE 218)
02.14
Trittschalldämmung EPS 040 DES sg 20mm; Vl=3,0kN; El=2,0kN
165,00
02.15 Trittschalldämmung EPS 040 DES sg 20mm; Vl=5,0kN; El=4,0kN - Materialstärke: d = 20mm; - Verkehrslasten: bis 5,0 kN/qm, - Einzellast: bis 4,0 kN Einbauort: Bodenaufbauten: _Klassenräume EG (DE 213) _Musikräume EG (DE 214) _Technik EG (DE 215) _Klassenräume, Flure OG (DE 219) _Darstellendes Spiel OG (DE 221) _Technik OG (DE 222)
02.15
Trittschalldämmung EPS 040 DES sg 20mm; Vl=5,0kN; El=4,0kN
W
1.453,00
02.16 Trittschalldämmung MiWo 040 DES sg 20mm - Materialstärke: d = 20mm; - Dämmstoff: Mineralwolle, Druckbelastbar CP3 (recyclebar); - Baustoffklasse: nichtbrennbar (A1) nach DIN 4102; Schmelzpunkt > 1000 °C - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit nichtbrennbarer Schüttdämmung. Einbauort: Bodenaufbauten _Treppenhäuser EG (DE 212) _Treppenhäuser OG
02.16
Trittschalldämmung MiWo 040 DES sg 20mm
W
279,00
02.17 Trittschalldämmung MiWo 040 DES sg 15mm - Materialstärke: d = 15mm; - Dämmstoff: Mineralwolle, Druckbelastbar CP3 (recyclebar); - Baustoffklasse: nichtbrennbar (A1) nach DIN 4102; Schmelzpunkt > 1000 °C - inkl, aller Zuschnitte und Anpassarbeiten an TGA.Leitungen, Aussparungen, Stützen etc. . - inkl. Verfüllen von Hohlräumen mit nichtbrennbarer Schüttdämmung. Einbauort: Bodenaufbauten _Treppenhäuser Zwischenpodeste
02.17
Trittschalldämmung MiWo 040 DES sg 15mm
W
48,00
02.18 Anarbeiten Ausgleichs- und Trittschalldämmung an Durchdringungen Anarbeiten der vorgenannten Ausgleichs- und Trittschalldämmung an Durchdringungen, aufgehende Rohre, Lüftungskanäle und dergleichen.
02.18
Anarbeiten Ausgleichs- und Trittschalldämmung an Durchdringungen
120,00
St
02.19 Ausgleichsschüttung, Zementgebunden Ausgleichsschicht aus elastischem, gebundenen Granulat als Rohdeckenausgleichsschicht. - Lieferdicke: ca.15-30 mm - Korngröße: geeignet für Mindesteinbaudicke von 8 mm - Flächenlasten: 5kN/qm - Einzellasten: 5 kN - Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: A2 s1 d0 - fugenlos eingebaut und eben abgezogen - Einbau erdfeucht - inkl. Überbauen von bauseitigen Installationen - Einbau auf Rohdecke ohne Abdichtung jedoch mit PE Folie überdeckt (Abdichtung liegt UNTER der Bodenplatte) - als Unterlage für nachfolgende EPS Dämmschichten - belegbar nach 1-2 Tagen - Einzelflächen ab ca. 10 m2
02.19
Ausgleichsschüttung, Zementgebunden
100,00
02.20 Ausgleichsschüttung, Zementgebunden, nichtbrennbar - Baustoffklasse: nichtbrennbar (A1) nach DIN 4102; Schmelzpunkt > 1000 °C
02.20
Ausgleichsschüttung, Zementgebunden, nichtbrennbar
W
50,00
03 Estricharbeiten
03
Estricharbeiten
Hinweistext Estricharbeiten Allgemeines _ Zementestrich gem. DIN und Bundesverband Estrich und Belag BEB Hinweisblättern liefern und nach Herstellervorschrift fachgerecht auf Dämmung einbauen. _ Der Einbau hat gem. Herstellervorgaben zu erfolgen. _ Das Verdichten und Abreiben des Estrichs, sowie alle erforderlichen Nebenleistungen sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. _ Inkl. Lieferung und Einbau von geeigneten Randdämmstreifen. Vorgaben EN-Normen / DIN / Richtlinien _ Einschlägige EN-Normen / DIN Normen, Richtlinien, BEB Hinweisblätter zur Estrichverlegung sind einzuhalten. Zeitliche Abfolge Werk- und Montageplanung _ Um eine Abstimmung mit anderen angrenzenden Gewerken zu ermöglichen, hat die Erstellung der Fugenpläne zeitnah nach Auftragserteilung und noch vor dem Aufmaß zu erfolgen. Das Aufmaß ist im Nachgang in die Fugenpläne einzupflegen. Hieraus entstehende Mehraufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den EPs der jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. Ausführung/ Schutzmaßnahmen _ Alle angrenzenden Bauteile sind vor Staub und Beschädigung zu schützen. Diese Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den EPs der jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. _ Die Aufbauten sind auf die jeweiligen Untergründe und Abdichtungssysteme in ihrer Eignung und Zulassung abzustimmen. Verlegung: _ Stöße/ Ausbildung von Dehnfugen sind in der Werkplanung durch den AN einzuplanen und mit dem Architekten abzustimmen. _ Stöße und Fugen sind flächenbündig. Fugen _ Bewegungsfugen/ Schallentkopplungen im Bereich der Türen sind immer unter dem Türblatt auszuführen. _ Anschluss an aufgehende Bauteile durch schalldämmende Randfugen. Im Bereich der Heizestriche müssen diese mind. 5mm Bewegungen zulassen. Estrichtrocknung und klimatische Bedingungen Die frisch mit ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind vom AN abzusperren und soweit erforderlich,gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Es obliegt alleinig dem Verantwortungsbereich des AN die für eine fachgerechte Trocknung des Estrichs notwendigen klimatischen Bedingungen in den Räumlichkeiten sicherzustellen. Sofern diese nicht gegeben sein sollten, ist die örtliche Bauüberwachung des AG schriftlich darauf aufmerksam zu machen, dass Handlungsbedarf in Hinblick auf Lüftungskonzept, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, o.ä. besteht. Hierbei legt der AN die notwendigen Maßnahmen (z.B. Kondenstrockner, Beheizung, regelmäßiges Lüften bei gleichzeitigem Schutz vor zu raschem Austrocknen, o.ä.) fest, welche als Abhilfe durchzuführen sind. In Hinblick auf die klimatischen Bedingungen sind durch den AN ebenso alle vorhandenen bauseitigen Leistungen zu berücksichtigen, welche als feuchtigkeitsanfällig zu bewerten sind (z.B. Trockenbau- oder Putzoberflächen). Die durch den Estrich eingebrachte Feuchtigkeit darf bei diesen Materialien unter keinen Umständen zu einem erhöhten Risiko einer Schimmelbildung oder anderen unerwünschten Auswirkungen führen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zu Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann. Toleranzen Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass die Nutzbeläge ohne weitere Vorarbeiten der nachfolgenden Gewerke aufgebracht werden können. Insbesondere die Oberkanten der Estrichflächen sind genau einzuhalten.
Hinweistext Estricharbeiten
03.01 Trennlage - PE-Folie Lieferung und Verlegung PE-Folie gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - Trennlage, zweilagig, aus Polyethylen (PE)-Folie; - Stärke: 0,2mm; - als Abdeckung der verlegten Dämmschichten aus den Vorpositionen; - vor Randdämmstreifen hochführen; - Stöße mind. 8cm überlappend;
03.01
Trennlage - PE-Folie
1.901,00
03.02 Estrich CT-F5-S65, EL 2kN - Fliese Lieferung und Einbau Zementestrich, in Innenräumen gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung - Flächenlasten: bis 3,0 kN/qm; - Einzellast: 2,0 kN; - Schwerlastbereich: nein; - Untergrund: Dämmung und PE-Folie, - Verlegeart: schwimmend; - Bindemittel: Zement; - Biegezugfestigkeit: F5; - Estrichnenndicke: 65mm; - Heizestrich: nein - Gefälleausbildung: nein; - Oberfläche: eben, geeignet für Nutzschicht: Fliese mit Verbundabdichtung W2-I - OK Estrich = -15mm u.OKFF Einbauort: Bodenaufbauten _Sanitärräume EG (DE 211) _Sanitärräume OG (DE 218)
03.02
Estrich CT-F5-S65, EL 2kN - Fliese
165,00
03.03 Estrich CT-F5-S65 EL 4kN - Betonwerkstein - Flächenlasten: bis 5,0 kN/qm; - Einzellast: 4,0 kN; - Oberfläche: eben, geeignet für Nutzschicht: Betonwerkstein; - OK Estrich = -35mm u.OKFF Einbauort: Bodenaufbauten _Treppenhäuser EG (DE 202) _Treppenhäuser OG (DE 211) _Zwischenpodeste (DE 211)
03.03
Estrich CT-F5-S65 EL 4kN - Betonwerkstein
W
353,00
03.04 Estrich CT-F5-S65 EL 4kN - Linoleum - Flächenlasten: bis 5,0 kN/qm; - Einzellast: 4,0 kN; - Oberfläche: eben, geeignet für Nutzschicht: Auslegware (Linoleum); - OK Estrich = -5mm u.OKFF Einbauort: Bodenaufbauten _Klassenräume EG (DE 203) _GT-Bereich EG (DE 203) _Klassenräume OG (DE 212) _Flure OG (DE 212)
03.04
Estrich CT-F5-S65 EL 4kN - Linoleum
W
1.125,00
03.05 Estrich CT-F5-S65, EL 4kN - Parkett - Flächenlasten: bis 5,0 kN/qm; - Einzellast: 4,0 kN; - Oberfläche: eben, geeignet für Nutzschicht: Fliese; - OK Estrich = -15mm u.OKFF Einbauort: Bodenaufbauten _Flur EG (DE 204) _Technikräume EG (DE 204)
03.05
Estrich CT-F5-S65, EL 4kN - Parkett
W
169,00
03.06 Estrich CT-F5-S65, EL 4kN - Beschichtet - Flächenlasten: bis 5,0 kN/qm; - Einzellast: 4,0 kN; - Oberfläche: eben, geeignet für Nutzschicht: Kunstharz-Bodenbeschichtung 2K / Anstrich; - OK Estrich = +-0mm u.OKFF Einbauort: Bodenaufbauten _Technikräume EG (DE 205) _Lagerräume Treppe (DE 205)
03.06
Estrich CT-F5-S65, EL 4kN - Beschichtet
W
89,00
03.07 Zulage - Glasfaserbewehrung Bewehrung mit Glasfasern als Zulage zu vorstehend beschriebenen Estrichen gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - Verbrauch: ca. 1kg/kbm Estrich; - Estrichdicke: bis ca. 65 mm; - Einbauort: diverse Bereiche; - Ausführung nur in Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung.
03.07
Zulage - Glasfaserbewehrung
120,00
03.08 Zulage - Estrich- Abbindebeschleuniger Estrichvergütung zur Herstellung eines schwundarmen, spannungsreduzierten und erdfeuchten bis steifplastischen Zementestrichs mit einer sicher erreichten Belegreife. - begehbar nach einem Tag - belastbar nach 3 Tagen im Rahmen des üblichen Baustellenverkehrs und in Anlehnung an die Festigkeitsklasse - Belegereife innerhalb von 12-14 Tagen (ohne Aufheizen) - geeignet für vorstehenden Heizestrich - Aufheizung Heizestriche nach 5 Tagen - Estrichstärken gem. Vorpositionen - der Luftaustausch gemäß Herstellerrichtlinien ist zu gewährleisten - inkl. Baustellendokumentation mit Gütenachweis (Biegezug- und Druckfestigkeit) des örtlich verbauten Estrichs - inkl. Freimessung der Belegereife - Verarbeitung gem. Richtlinien des Systemherstellers Das Einbringen der Estrichvergütung ist vor Ausführung der Arbeiten der örtlichen Bauüberwachung anzuzeigen und von dieser schriftlich freigeben zu lassen. Nachträglich geltend gemachte Forderungen werden nicht anerkannt.
03.08
Zulage - Estrich- Abbindebeschleuniger
1.901,00
03.09 Scheinfugen, Kellenschnitt Herstellung von Scheinfugen (Schwindfugen) in vorstehend beschriebenen Estrichsorten gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - Herstellung Scheinfugen als Kellenschnitt im jungen Estrich; - Schnitttiefe: bis 1/3 der Estrichdicke - kraftschlüssiges Verfüllen der Fugen mit Kunstharz nach dem Austrocknen des Estrichs; - die Fugen sind mit einer Trennscheibe entlang ihres Verlaufes und zusätzlich alle 20-30cm quer einzuschneiden; - staubarme Ausführung mit geeigneter Absaugung; - anschließend die Fugen mit Kunstharz verfüllen und vernadeln, Überschuss mit Quarzsand abstreuen; - inkl. aller Vor- und Nacharbeiten; - Ausführung erfolgt in mehreren kleinteiligen Abschnitten.
03.09
Scheinfugen, Kellenschnitt
168,00
m
03.10 Bewegungsfugenprofil - Türen Herstellung von Dehnfugen/ Bewegungsfugen in vorstehend beschriebenen Estrichsorten gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - Herstellung von Dehnfugen durch Dehnfugenprofil als stabiles Hohlkammerprofil mit elastischem Schaum und selbstklebendem Fuß; keine Feuchtigkeitsaufnahme - dabei ist die Estrichschicht durch den PE-Streifen bis zur Dämmschicht vollständig zu trennen; Ziel ist, eine Schallentkopplung zu erreichen - die Fugen sind gegen einen Höhenversatz mit entsprechenden Kunststoffdübeln zu sichern; - Einbauort: in den Türbereichen.
03.10
Bewegungsfugenprofil - Türen
52,27
m
03.11 Bewegungsfugenprofil - Türen mit Brandschutzanforderung Ausführung mit einer Brandschutzanforderung; dafür nicht Brennbare Materialien als Fugeneinlage. - Baustoffklasse: nicht brennbar, min. A2-s1,d0 nach DIN EN 13501; - Einbau unter Brandschutztüren.
03.11
Bewegungsfugenprofil - Türen mit Brandschutzanforderung
W
52,45
m
03.12 Schwellenausbildung Mobile Trennwand Herstellen einer Schwelle aus Verbund-Zementestrich als linienförmiges, getrenntes Bauteil unter mobiler Trennwand. Schallschutztechnische Trennung durch geeignete Fugenausbildung Belastbarkeit analog angrenzender Estrichflächen: - Flächenlasten: bis 5,0 kN/qm; - Einzellast: 4,0 kN; - Schwerlastbereich: nein; - Untergrund: Rohdecke - inkl. zusätzliche Bewehrung nach Wahl AN (Faserzulage, Matte) - inkl. erforderlicher Vorbehandlung des Untergrundes Die o.g. Ertüchtigungen sind inklusive und in den EP einzukalkulieren. Höhe Bodenaufbau Gesamt: ca. 12 cm OK Schwelle= -5 mm u.OKFF Breite: ca. 10 cm Nutzschicht: Auslegware (Linoleum) Detail Angrenzender Estrichaufbau: DE 219 Bezugsdetail: DE 440
03.12
Schwellenausbildung Mobile Trennwand
10,76
m
03.13 Anarbeitung - Stützen Anarbeitung vorstehend beschriebener Estriche an Stützen bis 40x40 cm gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. Abstellen mit Randdämmstreifen
03.13
Anarbeitung - Stützen
2,00
St
03.14 Anarbeitung an Dezentrale Lüftung Anarbeitung vorstehend beschriebener Estriche an Unterkonstruktion eines Dezentralen Lüftungselemen bestehend aus: - 2Stk Stützfüße - ggf. Durchdringende Heizleitungen (ca. 2Stk je Element) Abstellen und mit PE-Randdämmstreifen
03.14
Anarbeitung an Dezentrale Lüftung
W
29,00
St
03.15 Abstellung für Bodenabläufe ca. 70x70cm Abstellung vorstehend beschriebener Estriche im Bereich bauseits vorgesehener Bodenabläufe gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - Abstellung an bauseits gestellte Bodenabläufe mit lokalem Gefälle; - Abmaße: ca. 70x70cm Angabe Planung; geringfügig abweichende Vorgaben (+- 5cm) aufgrund örtlicher Gegebenheiten sind möglich und in den EP einzukalkulieren - Anarbeiten erfolgt durch Folgegewerk Lage: Sanitärräume
03.15
Abstellung für Bodenabläufe ca. 70x70cm
9,00
St
03.16 Estrich-Abstellwinkel, bis h= 12cm, Stahl Herstellung, Lieferung und Montage von Estrichwinkeln in verschiedenen Längen gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - Material: Stahl-Winkelprofil, verzinkt; - Dicke: 2mm - Einbau im Bereich von Konstruktionswechseln nach vorheriger Freigabe mit örtlicher Bauüberwachung - inkl. Ausrichtung der Winkelprofile auf die erforderliche Höhe, einschl. ggf. erforderl. Unterfütterungen; - Höhe: bis ca. 12 cm;
03.16
Estrich-Abstellwinkel, bis h= 12cm, Stahl
10,00
m
03.17 Estrich-Abstellwinkel 30x60mm, Karton Lieferung und Montage von Estrichwinkeln in verschiedenen Längen gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - Material: Mehrschichtkarton, Beschichtet - Einbau im Bereich von Konstruktionswechseln nach vorheriger Freigabe mit örtlicher Bauüberwachung
03.17
Estrich-Abstellwinkel 30x60mm, Karton
10,00
m
03.18 Schnellzementestrich nachträglich einbringen, Fläche bis 0,15 qm Liefern und Einbringen von Schnellzementestrich gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung: - Zementestrich DIN 18560-1 CT; - Bindemittel Schnellzement; - Erhärtung und Trocknung bis zur Belegreife 24 h bei klimatischen Bezugsbedingungen Normklima 20 Grad C, rel. Feuchte 65 %, - als Estrich auf Dämmschicht, unbewehrt; - lotrechte Nutzlasten (Einzellasten über 4 kN, Flächenlasten über 5 kN/m2); - Druckfestigkeitsklasse C35 DIN EN 13813; - Biegezugfestigkeitsklasse F6 DIN EN 13813, Estrichnenndicke 85-95 mm; - Oberfläche von Hand glätten; - Randanschluss an vorhandenen Estrich mit Epoxidharz, - nachträglich einbringen, in Kleinflächen bis 0,15 qm.
03.18
Schnellzementestrich nachträglich einbringen, Fläche bis 0,15 qm
10,00
St
03.19 Schnellzementestrich nachträglich einbringen, Fläche 0,16-0,50 qm in Kleinflächen 0,16 bis 0,5 qm.
03.19
Schnellzementestrich nachträglich einbringen, Fläche 0,16-0,50 qm
W
10,00
St
03.20 Nachträgliches schließen von Aussparungen mit Epoxidharzmörtel Nachträgliches Schließen von Aussparungen mit Epoxidharzmörtel: - Aussparungen an Abstelleungen vor Außentüren, Aufzugstüren, Brüstungsgeländern, etc. - Gemisch aus Quarzsand und reinem Epoxidharz; - inkl. Grundierung RAndfalnkane für Kraftschlüssigen Verbund; - inkl. Anarbeiten an begrennzende bzw. durchdringende Bauteile mit Randdämmstreifen; - Dichte 2.100 kg/cbm; - inkl. 2 separate Anfahrten.
03.20
Nachträgliches schließen von Aussparungen mit Epoxidharzmörtel
125,00
kg
03.21 Aussparung für Eingangsmatte mit Mattenrahmen, b / l 2,50 x 2,90m Herstellen einer Aussparung für Eingangsmatte mit Mattenrahmen: - Höhe: - 35mm u.OKFF; - Kraftschlüssiger Verbund mit darunterliegendem Estrichaufbau - Abmaße BxH: ca. 2,50 x2,90m; - Es sind umlaufend 3-5cm Übermaß einzuplanen, um den Mattenrahmen setzen zu können. - Ausrichtung Spiegelsymmetrisch zu Haupteingangstür Einbauort: EG, Windfang(Raum N.0.100)
03.21
Aussparung für Eingangsmatte mit Mattenrahmen, b / l 2,50 x 2,90m
1,00
St
03.22 Aussparung für Eingangsmatte mit Mattenrahmen, Polygonal - Polygonale Grundform (Viereck) - Abmaße: ca. 3,10m / 2,00m / 3,12m / 1,75m - 2 Ecken Orthogonal (90°) Einbauort: EG, TRH 2 (Raum N.0.103)
03.22
Aussparung für Eingangsmatte mit Mattenrahmen, Polygonal
W
1,00
St
03.23 Unterbau Sitzmöbel als Estrichkonstruktion Herstellen eines Podest als Estrichkonstruktion gem. Hinweistext und folgender Beschreibung: - Grundform: L-Form, Polygonal ausgeformt - äussere Abmessungen Podest bxlxh 416x280x54 cm - Tiefe Sitzfläche: 47-102cm - Genaue Abmessungen sind der Detailplanung zu entnehmen! - Estrichdicke Trittfläche Podest: ca. 10 cm - Estrichdicke Setzfläche Podest: ca. 10 cm - OK: 38cm ü.OKFF Aufbau: - Trennlage zwischen Bodenaufbau und Podest mit gleitender Trennlage, (z.B: PE-Folie) - Einlage/Unterbau Podest und Stufe aus geeignetem Baustoff zur Reduzierung des Trocknungs- und Schwindverhaltens der Gesamtkonstruktion (z.B. Mineraldämmplatte, Porenbetonstein), h=44 cm - Alle Kanten leicht gefast ca. 0,5 cm - Alle Randanschlüsse an aufgehende Bauteile sind mit einem Randdämmstreifen 5 mm zur Entkopplung zu versehen - Belag Sitzfläche: Betonwerkstein (Gewerk Fliese) - Belag Setzstufe: Stahlblech (Gewerk Schlosser) - Die Konstruktion ist so herzustellen, dass die vorgen. Oberflächen montiert werden können. Hierfür ggf. erforderliche Zusätzliche Faserbewehrung ist in den EP mit einzukalkulieren. Einbauort: Foyer (Raum N.0.101) Bezugsdetail: DE 422 - Treppenpodest Lueftungsraum
03.23
Unterbau Sitzmöbel als Estrichkonstruktion
1,00
St
03.24 CM-Messung Ausführung CM-Messung gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung. - CM-Messung mit schriftlicher Freigabeerklärung und Haftungsübernahme für den Prüfpunkt Belegreife durch den Hersteller/ Lieferant; - Angabe der Estrich-Restfeuchte Raum- bzw. Abschnittsweise; - Dokumentation der Druck- und Biegezugfestigkeit durch Prismenentnahme auf der Baustelle und Prüfung der Prismen nach 28 Tagen inkl. Prüfbericht; - inkl. flächenbündigem Verschließen der Probeentnahmestelle; - die Durchführung der Feuchtigkeitsbestimmung erfolgt nur nach Rücksprache mit der örtl. Bauüberwachung.
03.24
CM-Messung
20,00
St
03.25 Kunstharz-Bodenbeschichtung 2K, R9 Liefern und Herstellen einer 2K Bodenbeschichtung: 1. Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen: Vorbereiten des Betonuntergrundes durch Kugelstrahlen , so dass dieser tragfähig ist: Zielwert > 1,5 N/mm2. Anschließendes Absaugen mit Industriestaubsauger. Mit einzurechnen ist die Randbearbeitung in Bereichen, die vom Kugelstrahlgerät nicht erreicht werden. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Imissionsschutzbestimmungen sind zu beachten. Spachtelung der Oberfläche vor Grundierung. 2. Grundierung, abgestreut: Aufbringen einer Grundierung aus einem nicht pigmentierten, zweikomponentigen, Epoxidharz auf den vorbereiteten Untergrund. Anschließendes Abstreuen mit feuergetrocknetem Quarzsand 0,3 - 0,8 mm und Entfernen überschüssiges Material. Verbrauch 0,3 - 0,5 kg/m² Abstreukorn ca. 1,0 kg/m² 3. Rutschhemmende Beschichtung R 9: Aufbringen eines Verlaufmörtels bestehend aus 1 Gew.-Teil eines pigmentierten, zweikomponentigen total solid Epoxidharze und 0,5 Gew.-Teile feuergetrockneter Quarzsand, 0,1 - 0,5 mm. Farbton: RAL nach Angabe AG Schichtdicke: ca. 1 mm Verbrauch ca. 1,15 kg/m² je mm Schichtdicke Anforderungen an das Produkt: -Druckfestigkeit (DIN EN ISO 604): mind. 60 N/mm² -Biegezugfestigkeit (DIN EN ISO 178): mind. 30 N/mm² -Radondicht.
03.25
Kunstharz-Bodenbeschichtung 2K, R9
89,00
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
HINWEISTEXT Stundenverrechnungssätze Stundenverrechnungssätze: Soweit bei der Durchführung der durch das Leistungsverzeichnis gekennzeichneten Arbei-ten zusätzliche und unvermeidbare Stundenlohnarbeiten anfallen, sind hierfür Stundenver-rechnungssätze anzubieten. Diese gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert: - Lohn- und Gehaltskosten, einschließlich vermögenswirksamer Leistungen - die tariflichen und übertariflichen Zuschläge - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Beiträge an die tariflichen Sozialkassen und die Winterbeschäftigungsumlage nach der Winterbeschäftigungsverordnung vom 01.05.2006 - Wegezeitvergütung und Fahrgelderstattung Stundenlohnzettel: Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifa-cher Ausfertigung einzureichen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung oder mit Zu-stimmung des fachlich zuständigen Bauleiters durchgeführt werden. Die Abrechnung der eingesetzten Arbeitskräfte erfolgt gemäß der vom Auftraggeber geforderten Qualifikation. Höherqualifizierte Arbeitskräfte werden entsprechend niedriger vergütet, es dürfen jedoch keine weniger qualifizierten Arbeitskräfte eingesetzt werden. Die Originale behält der Auf-traggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Die Stundenlohnzettel müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 VOB/B folgendes ent-halten: - Datum - Bezeichnung der Baustelle - Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe - genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle - Art der Leistung - geleisteten Arbeitsstunden ohne Pausen und Wegezeiten je Arbeitskraft, ggf. aufgeglie-dert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungs-satz nicht enthaltenen Erschwernissen - Gerätekenngrößen - Materialverbrauch ist täglich zu erfassen und nach nachgewiesenen Stoffkosten und Auftragnehmer-Zuschlag abzurechnen. - Leihgeräte und Gerüste, die nicht mit den Nebenleistungen gemäß VOB/C abgegolten sind, sind gesondert aufzuführen und werden nach Gerätekosten und Auftragnehmer-Zuschlag abgerechnet. Stundenlohnrechnungen: Um eine Nachvollziehbarkeit zu gewähren sind Stundenlohnrechnungen gemäß § 15 Abs. 4 VOB/B alsbald nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten einzureichen. Stundenlohnrech-nungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Klärung des Vergütungsanspruchs erfolgt mit der Rechnungslegung.
HINWEISTEXT Stundenverrechnungssätze
04.01 Normalstunden Hauptmonteur oder Meister Arbeiten, welche nicht in den Positonen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.01
Normalstunden Hauptmonteur oder Meister
10,00
h
04.02 Normalstunden Monteur oder Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positonen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.02
Normalstunden Monteur oder Facharbeiter
15,00
h
04.03 Normalstunden Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positonen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
04.03
Normalstunden Helfer
15,00
h
04.04 Stoffkosten Sollte für erforderliche Materialen im Rahmen der Stundenlohnarbeiten ein prozentualer Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP der entsprechende Zuschlag einzutragen. Dieser ermittelt sich wie folgt: (Ihr Zuschlag in % / 100%) + 1 Bei beispielsweise 5 % Zuschlag ist der Wert 1,05 einzutragen, bei 12 % 1,12 usw. Der Gesamtpreis der Stoffkosten ergibt sich aus den vorgegebenenStoffkosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert. Sollte kein Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP eine "1" einzutragen. Hinweis: EP ohne Einheit, EP ist Rechenfaktor; Gesamteinheit ist Euro aus Mengenspalte.
04.04
Stoffkosten
500,00
Euro
04.05 Gerätekosten Sollte für erforderliche Geräte im Rahmen der Stundenlohnarbeiten ein prozentualer Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP der entsprechende Zuschlag einzutragen. Dieser ermittelt sich wie folgt: (Ihr Zuschlag in % / 100%) + 1 Bei beispielsweise 5 % Zuschlag ist der Wert 1,05 einzutragen, bei 12 % 1,12 usw. Der Gesamtpreis der Gerätekosten ergibt sich aus den vorgegebenen Gerätekosten multipliziert mit Ihrem Zuschlagswert. Sollte kein Zuschlag erhoben werden, ist in der Spalte EP eine "1" einzutragen. Hinweis: EP ohne Einheit, EP ist Rechenfaktor; Gesamteinheit ist Euro aus Mengenspalte.
04.05
Gerätekosten
200,00
Euro

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Gesamtbetrag netto
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