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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern, die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S).  Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnische Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück: Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art / Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und ist in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: nicht erforderlich Kampfmittel: Das Grundstück ist kampfmittelfrei. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: keine Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN  zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden!! Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Für die Gerüstbauarbeiten gelten: 1.   VOB, DIN 18 451 Gerüstbauarbeiten ZTV 01 Allgemein Dieser Titel umfasst die Erstellung, Vorhaltung und den Abbau aller für die Arbeiten an den Fassaden erforderlichen Arbeitsgerüste. Die Berechtigung der Nutzung der Fassadengerüste durch andere Unternehmer ist uneingeschränkt möglich. Das Aufstellen der Gerüste ist mit den Nutzerfirmen, der Bauleitung und dem SiGeKo im Vorfeld abzustimmen. Ein Aufstellen in zeitlich versetzten Abständen mit dafür erforderlichen Änderungen / Umbauten in mehreren Etappen, entsprechend des Baufortschritts der Gewerke, ist in die Einheitspreise einzurechnen. Zusätzliche An- und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet. 1.1 Verantwortlichkeit: Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der AN hat für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste bedient, zu sorgen. Der Abbau darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung erfolgen. ZTV 02 Aufstandsflächen Die Aufstandsflächen auf Lichtschächten und Dächern angrenzender niedrigerer Bauteile sind eigenverantwortlich abzudecken, abzustützen oder zu überbrücken und zu sichern. Unterbau: Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen, damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar auf den Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen Ausweichen zu sichern. ZTV 03 Fanggerüste Sämtliche Gebäudeeingänge sind durch Fanggerüste gegen herabfallende Gegenstände zu sichern. ZTV 04 Statische Nachweise Rechtzeitige Abstimmung mit der Bauberufsgenossenschaft und die Abnahme der Gerüste durch die Berufsgenossenschaft sind Nebenleistung. ZTV 05 Höhe der Gerüstlagen Die Höhe der einzelnen Gerüstlagen muss auf alle am Gebäude zu verrichtenden Arbeiten abgestimmt sein. Die Gerüst-Vergütung erfolgt nach Fassadenansichtsfläche. ZTV 06 Vorhaltung Die Einrüstung wird gem. den Hauptpositionen des nachfolgenden Titels einfach vergütet. Die Vorhaltung, Instandhaltung und der Umbau, soweit sie für die Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses erforderlich sind, sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt ebenso für temporär erf. zweite Rückenschutzgeländer (zum Gebäude hin) soweit diese gem. BauBG erforderlich sind (wg. zu weitem Abstand zum Gebäude im Bauzustand). Nach Abschluss der in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist das Gerüst durch den AN freizumelden. Damit beginnt der Zeitraum der Vorhaltungsvergütung. ZTV 07 ergänzende DIN Normen ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 2, gelten insbesondere die Forderungen folgender DIN-Normen: DIN EN 74 DIN EN 1298 DIN 4420 DIN 4421 DIN 4422-1 DIN 4425 DIN 4427 DIN EN 1263-1 Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10)  sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Entsprechende Sicherheitsregeln und Verwendungsanleitungen der Hersteller sind ebenfalls für die Einrüstung der Balkone zu beachten. 4.   Ausführung 4.1 Verantwortlichkeit: Für die betriebssichere Herstellung, die Vorhaltung und den Abbau der Gerüste ist der Auftragnehmer (AN) der Gerüstbauarbeiten im vollen Umfang verantwortlich. Der AN hat für eine ordnungsgemäße Erhaltung und Benutzung der Gerüste jeder Unternehmer, der sich der Gerüste bedient, zu sorgen. 4.2 Allgemeines: Das Auf-, Um- und Abrüsten darf nur unter fachkundiger Aufsicht und unter Beachtung der einschlägigen Regeln und Normen des Gerüstbaues geschehen. Bei Gerüsten, die nicht den Regelausführungen entsprechen, sind zusätzlich die besonderen konstruktiven und statischen Forderungen zu beachten. Die hierzu erforderlichen Zeichnungen müssen auf der Verwendungsstelle vorhanden sein (siehe DIN 4420). Im Besonderen ist auf die Einhaltung der erforderlichen Gerüsthöhen (auch im Dachrandbereich) zu achten. 4.3 Unterbau: Ständer müssen eine sicherer unverrückbare Unterlage erhalten, zum Beispiel Fußplatten, Kanthölzer, Bohlen, damit eine ausreichende Lastenübertragung unmittelbar auf den Untergrund sichergestellt ist. Schrägstützen sind gegen Ausweichen zu sichern. 4.4 Benutzen der Gerüste: Gerüste dürfen nicht vor ihrer kompletten Fertigstellung benutzt werden. Ihre Betriebssicherheit ist zu überwachen, nach jedem Sturm, starkem Regen, Frost und anderen Naturereignissen sind die Gerüste, vor allem der Unterbau sowie ihre Verbindungen und Verankerungen zu überprüfen. Gerüstlagen dürfen nur über Zugänge (DIN 4420) betreten werden. Auf Arbeitsgerüsten ist das Lagern und Stapeln von Baustoffen sowie das Absetzen von Kran- und Aufzuglasten nur im Rahmen der vorgesehenen Tragfähigkeit gestattet. Auf Schutzgerüsten ist das Absetzen und Lagern von Lasten grundsätzlich verboten. Über die in den Regelaus- führungen vorgesehene Tragfähigkeit hinaus dürfen Gerüstabschnitte nur belastet werden, wenn hierfür der statische Nachweis geführt und das Gerüst entsprechend ausgebildet ist. Entsprechend den Belastungswerten sind die Gerüste deutlich sichtbar zu bezeichnen (Schilder) und zu sichern. Die Gerüste sind an allen von der Bauleitung angewiesenen Flächen zu errichten, auch kleinere Flächen, auf Decken u.a. außen und innen. Vor Abgabe des Angebotes hat der AN sämtliche Situationen der Arbeitsabläufe und einzurüstenden Bereiche anhand der beiligenden Planung zu prüfen. Zusätzliche Forderungen aus Grund von Unkenntnis der Situation werden keine Berücksichtigung finden. Der Unternehmer hat sich durch Inaugenscheinnahme ein genaues Bild zu machen.
Für die Gerüstbauarbeiten gelten:
1 Gerüstarbeiten
1
Gerüstarbeiten
1.__.__. 10 Statische Berechnung längenorientiertes Fassadengerüst Statische Berechnung DIN 4420-1 einschl. erforderlicher Ausführungszeichnungen für nachfolgend beschriebene Gerüste mit Gerüstschutzplanen anfertigen. Die Gerüstankerpunkte müssen die Lage der bauseitigen Konsolen der Betonfertigteil- Vorsatzschalen im Dachbereich berücksichtigen und freihalten. Ein Gerüstankerplan ist dem AG 3-fach in Papierform in lesbarer Größe sowie in Datenform (pdf, dwg) zu übergeben (s. ZTV allgemein Nr. 2.19). Die temporären Gerüstanker sollten zur Befestigung des Gerüstes genutzt werden. Dieser Gerüstankerplan ist mit dem Architekten abzustimmen und sich freigeben zu lassen. Es wird ein längenorientiertes, metrisches Fassadengerüst DIN EN 12810-1 Lastklasse 4 mit flächenbezogener Nutzlast von 3,00kN/m2, Breitenklasse W09 (Mindestbelagbreite 0,90m), Höhenabstand der Arbeitslagen 2,00m mit 30cm Konsolen aufgebaut. Das Gerüst ist höhenversetzt gemäß den Vorgaben auf Lastverteilungsbohlen zu stellen.
1.__.__. 10
Statische Berechnung längenorientiertes Fassadengerüst
1,00
PSCH
1.__.__. 20 Vorlage Gerüst-/ Ankerplan, Werk- und Montageplanung Gemäß Vorlage Architektenplan sollte eingerüstet und verankert werden. Der Unternehmer erstellt vor Montage der Gerüste die entsprechenden Planunterlagen. Die Montageplanung ist dem Auftraggeber vor Beginn der Fertigung, mindestens aber mit 14 tägigem Vorlauf, zur Sichtung, Kommentierung und Freigabe vorzulegen. Der Gerüstplan wird je Fassadenansicht zur Freigabe an den Architekten übergeben. Die Zugangsbereiche sind jeweils mit einer lichten Abmessung von b/h ca. 2m / 2,5m freizuhalten. Der dazugehörige Ankerplan ist vom Statiker des Gerüstbauers anzufertigen und dem Architekten zur Freigabe vorzulegen. Die Erstellung der Werk- und Montageplanungen wird über diese LV-Position vergütet.
1.__.__. 20
Vorlage Gerüst-/ Ankerplan, Werk- und Montageplanung
1,00
PSCH
Bereich Klinker und WDVS-Fassade In der hofseitigen Fassade aller Gebäude befinden sich Balkonplatten mit den Abmessungen zwischen Länge von ca. 3,4 bis 4,7m Breite ca. 2,0 bis 2,2 m Dicke Filigranplatte: 0,22m Die kleinsten Öffnungsbreiten zwischen den Balkonplatten in der Fassade betragen ca. 1,87m. Die Erschwernis der Gerüststellung durch die Anordnung der Balkonplatten ist in den EP einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Die Balkonplatten sind begehbar. Sie dürfen zu keinem Zweck angebohrt werden. Vgl. Plan Nr. BF005-ARC-5-XX-GR-OG1-01-0-V     1.OG Grundriss BF005-ARC-5-XX-AN-XXX-03-0-V    Ansichten Hof Süd/Ost BF005-ARC-5-XX-AN-XXX-02-0-V   Ansichten Süd/Nord
Bereich Klinker und WDVS-Fassade
Gerüstkonzept und Bauzwischenzustände Alle über die Leistungspositionen hinausgehenden Leistungen, welche für bzw. aus dem Bauablauf etc. erforderlich werden, sind in die Positionen einzukalkulieren, auch wenn diese nicht ausdrücklich benannt werden. Hierzu zählen z.B. das abschnittsweise, das gebäude- und geschossweise Auf- und Abbauen, inkl. dazugehörende Koordinierung zwischen  Rohbauer und Fassadenbauer/ Dachdecker, das Ab- und Wiederaufbauen (z.B. zum Einheben und Einbringen von Bauteilen, Fertigteilelementen im Bereich der Fassade).
Gerüstkonzept und Bauzwischenzustände
1.__.__. 30 Arbeits- und Schutzgerüst Gruppe 4 Arbeits- und Schutzgerüste, für Fassadenarbeiten Klinker und WDVS, liefern, aufstellen, vorhalten und demontieren. Standgerüste als Flächen-/ Fassadengerüste, Schnellbau-Rahmengerüst, freistehend mit Konsolen (getrennte Position), Breitenklasse W09, Lastklasse 4, Höhenabstand der Gerüstlagen bis 2,00 m Arbeitsbühnen mit Schutzgeländer und Bordbrett, Verankerung am Bauwerk nach Wahl des Auftragnehmers in Mauerwerk und Beton mit entsprechend zugelassenen Dübeln und Ankern. Einschl. Verankerungsprotokoll für nachfolgend beschriebenes Gerüst nach Merkblatt für das Anbringen von Dübeln zur Verankerung von Fassadengerüsten, einschließlich nachträglichem Verschluss der Dübellöcher. Bestehend aus: - Vertikalrahmen aus Gerüstrohren mit Verbindungsbolzen, - Geländerstift und Taschen zum Einhängen - Profilen zum Auflegen von Belägen, - Steckstreben aus Stahlrohr, - Belagplatten, - Geländerrohr und -pfosten, Sicherungsstecker, Leitergeländer,   Zwischenriegel, Leiter, usw. Es sind ausreichend Leitergänge vorzusehen. Höhe der obersten Gerüstlage = OK Attika bis ca. 13,80 m von OKG bzw bis ca. 6m Eingang Tiefgarage Hof. Einschließlich evtl. erforderliches Lastausgleichplatten, um einen sicheren Stand zu gewährleisten. Vorhaltung = 4 Wochen (Grundeinsatzdauer) Abrechnung: Sichtfläche des Gerüstes in m2
1.__.__. 30
Arbeits- und Schutzgerüst Gruppe 4
7.135,00
m2
1.__.__. 40 Vorhaltung Gerüst Gruppe 4 Wie Pos. 01.030, jedoch Vorhaltung der vorbeschriebenen Einrüstungen Gruppe 4 über die Grundeinsatzzeit hinaus Abrechnung Fläche in m2 x Vorhaltezeit je angefangener Wochen
1.__.__. 40
Vorhaltung Gerüst Gruppe 4
370.999,00
m2Wo
1.__.__. 50 Belagsverbreiterung 30 cm innen, LK 4 Zulage zum Arbeits- und Schutzgerüst für wandseitige Belagsverbreiterungen, ca. 30 cm, Lastklasse 4, Das Einlegen der Belagsverbreiterungen und spätere Entfernen bei fortschreitender Fassadenbekleidung ist in den Preis einzukalkulieren. Vorhaltung = 4 Wochen (Grundeinsatzdauer) Abrechnung: Länge Gerüstkonsolen an Fassadenseite, aller Fassaden
1.__.__. 50
Belagsverbreiterung 30 cm innen, LK 4
3.102,00
m
1.__.__. 60 Vorhaltung Belagsverbreiterung 30cm Vorhaltung der vorbeschriebenen Belagsverbreiterung von 30cm über die Grundeinsatzzeit hinaus Für die Abrechnung gilt: Länge in m x Vorhaltezeit je angefangener Wochen
1.__.__. 60
Vorhaltung Belagsverbreiterung 30cm
161.304,00
mWo
1.__.__. 70 Eckausbildung < oder > 90° Eckausbildung des Gerüstes bei < oder > 90°-Ecken, für alle Erschwernisse die beim Auf- und Abbauen und Freigabe durch den SiGeko erforderlich sind. In dieser Position sind sämtliche Arbeiten anzubieten, um das Gerüst im Bereich der Eckausbildungen einwandfrei begehen zu können. Es werden laufende Höhenmeter aller  Ecksituationen abgerechnet Vorhaltzeit 4 Wochen
1.__.__. 70
Eckausbildung < oder > 90°
108,00
m
1.__.__. 80 Vorhaltung Eckausbildung < oder > 90° Wie Position 01.070, jedoch Vorhaltung der vorbeschriebenen Eckausbildung über die Grundeinsatzzeit hinaus. Abrechnung Eckausbildung <>90° mal x Vorhaltezeit je angefangener Wochen
1.__.__. 80
Vorhaltung Eckausbildung < oder > 90°
5.616,00
mWo
1.__.__. 90 Zusätzliches Innengeländer Zusätzliches Innengeländer nach DIN EN 12811-1 für "Arbeitsgerüste" je Gerüstlage wandseitig, dreiteilig Geländerholm + Zwischenholm + Bordbrett, bei einem Abstand zwischen Belag und Bauwerk von mehr als 0,3m einbauen und wieder entfernen. Grundeinsatzzeit ca. 4 Wochen
1.__.__. 90
Zusätzliches Innengeländer
3.102,00
m
1.__.__.100 Vorhaltezeit zusätzliches Innengeländer Wie Pos. 01.090, jedoch Vorhaltung des vorbeschriebenen Innengeländers über die Grundeinsatzzeit hinaus, Länge Innengeländer x Vorhaltezeit je angefangener Wochen
1.__.__.100
Vorhaltezeit zusätzliches Innengeländer
161.304,00
mWo
1.__.__.110 Gerüstschutzbekleidung Vollflächige Gerüstbekleidung gemäß DIN 4420-1 mit einem luftdurchlässigen Gerüstnetz senkrecht verkleiden, Netze mit Kabelbindern befestigen, zu einem späteren Zeitpunkt nach Aufforderung der Bauleitung aufbauen, gebrauchsüberlassen und wieder abbauen. Gewicht ca. 70g/m2, UV-Stabil mit hoher Reißfestigkeit, schwer entflammbar. Hinweis:  Aerodynamischer Kraftbeiwert cf = 0,38 ist zwingend einzuhalten, Vor Verkleidung ist das Datenblatt mit dem Kraftbeiwert der Bauleitung zu übergeben. Werden Planen mit höherem Kranfbeiwert verwendet, so sind diese bei aufkommenden Sturmereignissen (erhöhte Windbelastung) auf eigene Kosten einzurollen bzw. zu entfernen und nach dem Sturm wieder aufzubauen. Grundeinsatzzeit: 4 Wochen.
1.__.__.110
Gerüstschutzbekleidung
7.135,00
m2
1.__.__.120 Vorhaltezeit Gerüstschutzbekleidung Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Gerüstschutz- bekleidung über die Grundeinsatzzeit hinaus.
1.__.__.120
Vorhaltezeit Gerüstschutzbekleidung
371.020,00
m2Wo
1.__.__.130 Podesttreppen am Gerüst aussenliegenden Podesttreppe, ca. 0,65 m breit , an das Fassadengerüst befestigen. Der Umlauf erfolgt über das Gerüst, liefern, aufstellen und entfernen, Entfernung der außenliegenden Podesttreppen untereinander ca. 30m, Aufbauort nach Angabe örtlicher Bauleitung Höhe oberster Austritt ca. 14m (OJR Attika) Abrechnung erfolgt über steigende Höhenmeter aller Podesttreppen Grundeinsatzzeit: 4 Wochen.
1.__.__.130
Podesttreppen am Gerüst
210,00
stgm
1.__.__.140 Vorhaltezeit Podesttreppen Wie Pos. 01.130, jedoch Vorhaltung der vorbeschriebenen Podesttreppen über die Grundeinsatzzeit hinaus. Für die Abrechnung gilt: steigender Höhenmeter x Vorhaltezeit je angefangener Wochen
1.__.__.140
Vorhaltezeit Podesttreppen
10.920,00
stgm
1.__.__.150 Fassadengerüst, abschnittsweiser und vorzeitigen Auf-/Abbau Mehrpreis für abschnittsweisen und vorzeitigen Aufbau oder Abbau des Arbeits- / Schutzgerüstes inkl. der erforderlichen Anfahrskosten nach ausdrücklicher Anordnung der örtlichen Bauüberwachung
1.__.__.150
Fassadengerüst, abschnittsweiser und vorzeitigen Auf-/Abbau
800,00
m2
1.__.__.160 Umankern Umankern vom normalen, temporären Gerüstanker in die bauseits erstellten Dauergerüstanker zur Aufnahme der Ankerkräfte nach vorgegebenen Ankerplan. Die Arbeiten sind gemeinsam mit dem Fassadenbauer auszuführen. Nur nach Aufforderung durch den AG.
1.__.__.160
Umankern
320,00
St
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.__.__. 10 Übergabe an Nutzer Übergabeprotokoll an Nutzer WDVS-Firma, Klinker-Firma Fenster-Firma, Dachdecker, inkl. Übergabeprotokoll, zu unterschiedlichen Terminen
2.__.__. 10
Übergabe an Nutzer
4,00
St
2.__.__. 20 Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite zu dem zuvor beschriebenen Fassadengerüst für das Überbrücken von Aussparungen, wie z.B. Zugänge zur Baustelle usw. mittels  Einarbeiten von Gitterträgern für eine Öffnungsbreite von 5,00m, je Überbrückung sind 2 Gitterträger zu kalkulieren. Abrechung 1 St entspricht 2 Gitterträger! Auf Anweisung örtlicher Bauleitung zum späteren Zeitpunkt liefern, Gerüst umbauen, Gitterträger ein- und ausbauen und abtransportieren Grundstandzeit von 4 Wochen
2.__.__. 20
Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite
14,00
St
2.__.__. 30 Vorhaltezeit Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Überbrückung (1 Stück entspricht 2 Gitterträger) über die Grundeinsatzzeit hinaus.
2.__.__. 30
Vorhaltezeit Überbrückung bis 5,00m Öffnungsbreite
728,00
StWo
2.__.__. 40 Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite Öffnungsbreite bis ca. 7,50m über Tiefgarageneinfahrt und überdachten Eingangsbereichen EG. Die Überdachung der Eingangsbereiche darf nicht als Standfläche für aufgehende Gerüststeile genutzt werden.
2.__.__. 40
Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite
36,00
St
2.__.__. 50 Vorhaltezeit Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen Überbrückung (1 Stück entspricht 2 Gitterträger) über die Grundein- satzzeit hinaus.
2.__.__. 50
Vorhaltezeit Überbrückung bis 7,50m Öffnungsbreite
1.872,00
StWo
2.__.__. 60 Sicherungsgeländer für Balkone Vorrichten der Balkone mit geeigneten Sicherungsgeländern, Balkonplatten aus Filigranbeton, glatt inkl. Vorhaltung = 4 Wochen (Grundeinsatzdauer) Balkone sind mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen begehbar. Die Balkonplatten dürfen nicht angebohrt werden. Balkonabmessungen: Länge von ca. 3,4 bis 4,7m Breite ca. 2,0 bis 2,2 m Dicke Filigranplatte: 0,22m Abrechnung: 3 seitige Abwicklung der Balkone
2.__.__. 60
Sicherungsgeländer für Balkone
593,00
m
2.__.__. 70 Vorhalten Sicherungsgeländer für Balkonen Wie Pos. 02.060, jedoch Vorhaltung der zuvor eingerichtenen Sicherungen an Balkonen über die Grundeinsatzzeit hinaus.
2.__.__. 70
Vorhalten Sicherungsgeländer für Balkonen
30.836,00
mWo
2.__.__. 80 doppelte Rahmenstellung für möglichen Teilrückbau des Gerüstes ist auf Anweisung der Bauleitung eine doppelte Rahmenstellung aufzubauen, der genaue Standort ist vor der Gerüststellung mit der Bauleitung abzustimmen, die zusätzlichen Rahmen werden in laufende Höhenmeter abgerechnet, Grundeinsatzzeit 4 Wochen
2.__.__. 80
doppelte Rahmenstellung
400,00
m
2.__.__. 90 Vorhaltezeit doppelte Rahmenstellung Gebrauchsüberlassung der vorbeschriebenen doppelten Rahmenstellung über die Grundeinsatzzeit hinaus.
2.__.__. 90
Vorhaltezeit doppelte Rahmenstellung
20.800,00
mWo
2.__.__.100 Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände im Bereich der Gebäudeeingänge passend zum Gerüstsystem liefern, gemäß Angabe Bauleitung in Teilflächen und über mehreren Eingängen einbauen, vorhalten, demontieren, abtransportieren, Abstand zwischen Gerüstkonsolen und Mauerwerk ca. 60cm, Grundeinsatzzeit: 4 Wochen
2.__.__.100
Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände
144,00
m2
2.__.__.110 Vorhaltezeit Schutzdach Vorhaltung des vorbeschriebenen Schutzdachs über die Grundeinsatzzeit hinaus.
2.__.__.110
Vorhaltezeit Schutzdach
7.488,00
m2Wo
2.__.__.120 Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, verlegen, abräumen, entsorgen Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, auf unterschiedlichen Höhen bestehend aus Bautenschutzmatte (t = ca. 10mm) als Rollware und einer dicken OSB/3-Platte (t = 24mm, Nut- und Federverbindung) als Schutzstreifen vor aufgehender Wand liefern, verlegen und nach Beendigung der Arbeiten abräumen und entsorgen, Schutzstreifen ca. 2,00m breit, Einbauort: Tiefgaragendach Vorhaltezeit 4 Wochen
2.__.__.120
Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, verlegen, abräumen, entsorgen Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm
382,00
m2
2.__.__.130 Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, vorhalten+instandhalten Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, vorhalten+instandhalten Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm
2.__.__.130
Schutz Dampfsperre/ Dachabdichtung, vorhalten+instandhalten Bautenschutzmatte 10mm+OSB/3-Platte mit Nut+Feder 24mm
19.864,00
m2Wo
2.__.__.140 Barken mit Warnleuchte Barken mit Warnleuchten für Arbeits- und Schutzgerüste, für öffentlichen Raum, betriebsfertig montieren und nach Aufforderung entfernen. Ausführung: Versorgungsnetzunabhängig Grundeinsatzzeit: 4 Wochen.
2.__.__.140
Barken mit Warnleuchte
6,00
St
2.__.__.150 Vorhaltezeit Barken mit Warnleuchten Vorhaltung der vorbeschriebenen Barken mit Warnleuchten über die Grundeinsatzzeit hinaus. Für die Abrechnung gilt: Stück pro Woche Vorhaltezeit
2.__.__.150
Vorhaltezeit Barken mit Warnleuchten
312,00
StWo
Hinweis zum Treppenturm: Das Aufstellen des Treppentrums erfolgt nur auf ausdrücklicher Anweisung des SiGeKos oder der BG BAu.
Hinweis zum Treppenturm:
2.__.__.160 Treppenturm, ca. 16 m Treppenturm nach DIN EN 12 811-1/ DIN 4420-1, OKFFB EG bis OK Dachfläche, Belastung 4,0 kN/m², Stufenbreite 1,2 Meter, aufbauen, an- und abtransportieren. Der Treppenturm dient als Baustellenzugang und ist mit einer Zugangssperre nach Wahl des AN zu sichern. Diese Zugangssperre ist mit einem Einsteckschloss mit Panikfunktion, vorgerüstet für Profilzylinder und Durchgreifschutz auszurüsten. An- und Abtransport, im Bereich ca. EG bis DG auf- und abbauen, Anbau und Befestigung an bereist erstelltes Flächengerüst, inkl. verstärkte Dübelverankerungen im Mauerwerk / Stahlbeton am Flächengerüst im Bereich des Treppenturms. einzurüstende Fläche:   ca. EG - ca. 13,60 m OKR Attika Gerüstturmhöhe:    ca. 16m Grundeinsatzzeit 4 Wochen ab Gebrauchsüberlassung Die genaue Lage ist mit der AG Bauleitung abzustimmen. Der Treppenturm wird nur auf Anordnung später aufgebaut, die separate Anfahrt ist im Einheitspreis einzuklakulieren!
2.__.__.160
Treppenturm, ca. 16 m
E
2,00
St
2.__.__.170 Vorhaltezeit Treppenturm Vorhaltung des vorbeschriebenen Treppenturms über die Grundeinsatzzeit hinaus. Für die Abrechnung gilt: Stück pro Vorhaltezeit je angefangene Woche.
2.__.__.170
Vorhaltezeit Treppenturm
E
72,00
StWo
2.__.__.180 Kontrolle und Überwachung der Gerüsttreppentürme Kontrolle und Überwachung der zu vor genannten Treppentürme und des Gerüstzubehör auf Standsicherheit und Arbeitssicherheit im Abstand von 1 Monat, einschließlich Protokollierung.
2.__.__.180
Kontrolle und Überwachung der Gerüsttreppentürme
E
2,00
St
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.__.__. 10 Geprüfter Gerüstbaukolonnenführer Stunden eines geprüften Gerüstbaukolonnenführer, sonst wie zuvor beschrieben.
3.__.__. 10
Geprüfter Gerüstbaukolonnenführer
E
5,00
h
3.__.__. 20 An-/Abfahrt einer Gerüstbaukolonne Gesonderte An-/Abfahrt einer Gerüstbaukolonne (mindestens 4 Mann) auf besondere Anforderung des AG. Diese Anfahrten sind nicht für folgende Tätigkeiten vorgesehen: - normaler Gerüstaufbau/ - abbau gemäß LV - Beseitigung Aufstellungsmängel - Mängelbeseitigung aufgrund SiGEKo-Protokolls
3.__.__. 20
An-/Abfahrt einer Gerüstbaukolonne
E
1,00
St
3.__.__. 30 Stundensatz Facharbeiter, Gerüstbau Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter und Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
3.__.__. 30
Stundensatz Facharbeiter, Gerüstbau
E
10,00
h
3.__.__. 40 Stundensatz Helfer, Gerüstbau Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte). Leistung nach besonderer Anordnung der Bauüberwachung. Anmeldung und Nachweis gemäß VOB/B.
3.__.__. 40
Stundensatz Helfer, Gerüstbau
E
10,00
h