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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern, die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S).  Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnische Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße: Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art / Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und ist in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: nicht erforderlich Kampfmittel: Das Grundstück ist kampfmittelfrei. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: keine Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden!! Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen, wie auch ggf. nötige Laborversuche, werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Stahlblechtüren Allgemeines Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und Bestimmungen sowie den allgemein gültigen Regeln der Technik, in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung entsprechen. Bei fehlender Zulassung sind diese im Einzelfall einzuholen und in die Kosten in die jeweilige Position mit einzukalkulieren. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in unterschiedlichen Geschossen des Gebäudes. Alle beschriebenen Leistungen verstehen sich inklusive der erforderlichen Materialtransporte. Toleranzen Die durch die Vorgewerke erstellten Bauteile werden gemäß der Toleranzvorgaben der DIN 18202 erstellt. Der Ausgleich zu den Toleranzen der Rohbauteile bzw. der Trockenbaubauteile ist Bestandteil der Leistung des Gewerks "Innentüren" und als Bestandteil der jeweiligen LV-Positionen mit einzukalkulieren. Gerüste Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten erforderlicher Gerüste ist Bestandteil der jeweiligen LV-Position und in diese mit einzukalkulieren. Werk- und Montageplanung Nach Auftragserteilung und Klärung aller Einzelheiten sind vom Auftragnehmer Fertigungszeichnungen von allen voneinander abweichenden Positionen anzufertigen. Den Positionsplänen sind die dazugehörenden Schnittzeichnungen übersichtlich zuzuordnen. Gemäß VOB/C müssen aus den Zeichnungen Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Befestigung, Einbau und Einbaufolge erkennbar sein. Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und für die Fertigung freigegeben sind. Arbeitsablauf Die Montage der Zargen und Zargenunterkonstruktion im Mauerwerk/Stahlbeton und der Zargen und Zargenunterkonstruktion in Trockenbauwänden erfolgt zeitlich getrennt. Zudem werden die Türblätter zu einem späteren Zeitpunkt montiert. Der Bieter berücksichtigt die sich aus dem Bauablauf ergebenen, terminlichen Montageabfolgen und die damit verbundenen, mehrfachen Arbeitseinsätze im Zuge seiner Kalkulation. Stahl-/Edelstahlzargen Die Befestigung am Baukörper hat nach der "Richtlinie für den Einbau von Stahlzargen" (Ausgabe September 2018, Industrieverband Tore, Türen, Zargen, 58095 Hagen), den jeweiligen Vorschriften der bauaufsichtlichen Zulassung und nach den Einbauvorschritten der jeweiligen Hersteller zu erfolgen. Für Türen mit Rauch- und/oder Brandschutzanforderung sowie Schallschutzanforderung sind alle Hohlräume zwischen Mauerwerk und Zarge vollständig auszufüllen. Da unkontrollierbare Hohlräume die Nutzung der Räume grundlegend in Frage stellen, muss bei der Ausführung der Arbeiten auf diesen Punkt besondere Sorgfalt gelegt werden. Bereiche, in denen bei der Abnahme Fehlstellen entdeckt werden, müssen großflächig saniert werden. Die Montageschienen der Stahlzargen sind ohne besondere Aufforderung zu entfernen. Beschädigungen der Zink- und Grundieroberflächen sind sofort fachgerecht auszubessern, so dass keine Rostansätze entstehen können. Die Gummidichtungen der Stahlzargen sind frühestens nach Beendigung der Malerarbeiten einzuziehen. Sämtliche Stöße der Dichtungsschnüre sind auf Gehrung zu schneiden bzw. zu stoßen und an den Enden zusätzlich zu verschweißen, um Hohlräume zu verhindern. Einige Türblätter erhalten unten eine absenkbare Bodendichtung; dieses ist sowohl bei den Zargen als auch bei den Türblättern zu berücksichtigen. Flügeldichtungen Alle Dichtungsprofile müssen als, dreiseitig umlaufende akustische Zargendichtung, so angebracht sein, dass sie die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für die Konstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen müssen auswechselbar sein. Farbe grau oder schwarz nach Wahl des AG einschl. Einziehen der Dichtung in die Stahlzarge nach Abschluss der bauseitigen Malerarbeiten. Beschläge / Schlösser Die Beschläge sind vom Türenbauer zu liefern und zu montieren. Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt. Diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern. Für die Konstruktionen sind Systemkomponenten zu verwenden. Sämtliche Anbauteile sind auf die Anforderungen der Tür abzustimmen (z. B. Feuerschutzdrückergarnitur bei Türen mit Anforderungen an den Brandschutz). Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgeschrieben ist, müssen alle Beschlagteile, mit Ausnahme der Bedienungshebel und Flügelbänder, verdeckt liegend angeordnet werden. Die im Falz angeordneten Beschläge sind form- und kraftschlüssig mit den Profilen zu verbinden. Bei Schraubverbindungen in Profilwandungen sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Die geforderten Schlossklassen etc. sind auf dem Stulp durch werkseitge Gravur entsprechend zu dokumentieren. Materialien / Muster Sämtliche Komponenten wie Obentürschließer, Bodendichtungen, Bänder, Garnituren, Boden- und Wandstopper, Kabelübergänge nebst Einbaugehäuse sind, wenn nicht in der jeweiligen Position anders beschrieben, in Edelstahl (V2A) auszuführen. Für alle unterschiedlichen Ausführungen der Türblätter und Zargen müssen Muster und Systemzeichnungen zur Freigabe vorgelegt werden. Die Ausführung der Türbänder und übrigen Beschlagteile muss ebenfalls durch Muster abgestimmt werden. Türen mit Rauch- und Brandschutzanforderungen Zu allen Brand- und Rauchschutztüren ist der Herstellernachweis, einschließlich Prüfzeugnis bzw. Zustimmung im Einzelfall, sowie die Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers vorzulegen. Die Kennzeichnung der Brand- und Rauchschutztüren muss durch ein an sichtbarer Stelle angebrachtes Blechschild vorgenommen werden. Bis zur Vorlage der vorgenannten Nachweise wird die Abnahme verweigert. Einbau der Elemente Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Band- und Schlossteil müssen fluchten. Der entsprechende Wand -und Bodenaufbau muss hierbei genau beachtet werden. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss an einer Stelle vorgegeben werden. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Befestigungsmittel, wie Schrauben und Bolzen, müssen aus nichtrostendem Stahl bestehen. Sämtliche Anschlüsse, Versiegelungen und Anschlussbleche an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. Bandtaschen und Mörtelschutzkasten sowie ggf. andere Öffnungen sind mittels fungiziden, dauerelastischen Dichtstoffen auf Silikon- oder Polysulfidbasis absolut dicht zu verschließen. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie, unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile, nicht von den Haftflächen abreißt. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu befolgen. Elektroanschlüsse Sämtliche Kabelführungen innerhalb der Türblätter und der Zargen hat der Bieter für die von ihm gelieferten elektromechanischen Teile einzukalkulieren. Die Kabelübergänge zwischen Türblatt, Zarge und ggf. elektromechanischen Teilen sind verdeckt liegend herzustellen. Kabel sind so durch die Profile zu führen, dass diese nicht an scharfen Kanten anliegen. Kanten sind zu entgraten. Kabelenden sind mind. 3,00 m lang zu belassen und gegen Herausrutschen aus den Profilen zu sichern. Leistung des Gewerks "Innentüren" ist es, die Kabel bis zum Kabelübergabepunkt, der im Abhang Deckenbereich liegt, zu verlegen. Die Kabel sind in entsprechend dimensionierte Schlitze zu verlegen, die als Leistung dieser Ausschreibung in die Wand zu erstellen sind. Die Kabel sind so zu fixieren, dass ein Überputzen durch das Gewerk Innenputzarbeiten ohne weitere Vorarbeiten möglich ist. Die jeweiligen Elektroanschlüsse und die weitergehende Verkabelung am Baukörper werden bauseits durch ein Elektrounternehmen erstellt. Die Leitungsdaten (auch Angaben bezüglich der Verwendung von flexiblen / hochflexiblen Kabeln) sind spätestens 14 Tage nach Beauftragung an den AG zu übermitteln. Brandmelder Die Anordnung, Montage, Verdrahtung und Inbetriebnahme der für die Türanlagen erforderlichen Brandmelder sind Bestandteile der Leistung dieses Gewerks und bei Türen mit elektromagnetischer Feststellung vorzusehen. Bei Deckenhöhen > 1 m über Türoberkante sind zusätzliche Melder vorzusehen. Türschließer Die anzubringenden Türschließer müssen so eingestellt werden, dass das Öffnungsmoment der Größe 3 nach DIN EN 1154:2003-04 nicht überschritten wird. Integrierte Türschließer (ITS) müssen bis zu einem Öffnungswinkel vom 120° verwendbar sein. Absenkbare Bodendichtung Türen mit Rauchschutzanforderung mit Bodendichtung als automatische Senkdichtung mit beidseitiger Auslösung sowie Verfugung der Anschlussfuge der Zarge gemäß Zulassung mit Fugenmaterial auf Silikon-Basis, in Brandschutzqualität, anstrichverträglich, Farbton nach Wahl des AG Ausführung nach Abschluss der bauseitigen Malerarbeiten. Absenkbare Bodendichtung gemäß Angabe Einzelposition. Schachttüren müssen zudem für den Einbau in größerer Höhe (nicht fußbodengleich) zugelassen sein und mit einer umlaufenden Dichtung versehen sein. Blecharbeiten An- und Abschlussbleche sowie Blechverkleidungen sind inkl. Unterkonstruktion, Befestigungsbügel, Brandschutz-Isolation und den erforderlichen Abdichtungsmaterialien (gemäß brandschutztechnischen Anforderungen) in die Einheitspreise einzurechnen. 2-flüglige Türen Sind 2-flüglige Türanlagen beschrieben, so sind die für die Erstellung der funktionierenden Gesamtanlage erforderlichen Teile für beide Flügel zu liefern und zu montieren. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung nicht gesondert darauf hingewiesen wird, dass bauliche Komponenten (z. B. Flügel, Bänder) sowohl für Geh- als auch für Bedarfsflügel zu erbringen sind. Durchgangsbreite Die angegebenen erforderlichen lichte Durchgangsbreiten sind zwingend unter Berücksichtigung einer unter 90° geöffneten Tür mit im Zargendurchgang einstehendem Türblatt einzuhalten. Beschlag, Drücker, Bänder mindern nicht die lichte Durchgangsbreite.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Stahlblechtüren
2 Technische Bearbeitung
2
Technische Bearbeitung
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist für sämtliche Leistungen für die gesamte Ausführungszeit in den Einheitspreisen einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
2.__.__. 1 Werk- und Montageplanung und Türliste Erstellen einer Werk- und Montageplanung und Türliste für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Bauteile durch den AN. Inkl. der Einarbeitung der Eintragungen durch den Architekten bis zu der finalen Freigabe durch den Architekten Die Werkstattzeichnungen von den angebotenen Positionen sind rechtzeitig vor Beginn der Fertigung der Bauteile (spätestens aber 3 Wochen nach Auftragserteilung) zur Sichtung, Kommentierung und Freigabe dem AG einfach in Papierform und zusätzlich digital (dwg-Format und pdf-Format) zu übermitteln. Die CAD-Richtlinien des AG sind einzuhalten. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße (Zuschnitte), Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbauabfolge erkennbar sein. Die freigegebenen Werkstattpläne sind, mit einer entsprechenden Montageanweisung zum Bauablauf, vom AN auf der Baustelle zur Einsicht für die Monteure vorzuhalten.
2.__.__. 1
Werk- und Montageplanung und Türliste
1,00
PSCH
2.__.__. 2 Dokumentation Kosten für die Zusammenstellung und die Aufstellung einer Dokumentation durch den AN. Zu übergeben sind u. a.: Zulassungen, Bauaufsichtliche Zulassungen Merkblätter zur Reinigung und Pflegehinweise Merkblätter zur Wartung der Konstruktionen Einbauanleitungen Übereinstimmungserklärungen Abnahmeprüfungen und Bescheinigungen der geforderten Qualitäten Werk- und Montagepläne
2.__.__. 2
Dokumentation
1,00
PSCH
2.__.__. 3 Handmuster Oberflächen inkl. Kantenausführung Bemusterung von Oberflächen inkl. Falzausbildung, Bänder, Schließer
2.__.__. 3
Handmuster Oberflächen inkl. Kantenausführung
1,00
PSCH
2.__.__. 4 Überprüfen / Nachjustieren Türanlagen Überprüfen aller in diesem LV beschriebenen Türanlagen ca. 12 Wochen nach Inbetriebnahme und bei Erfordernis nachjustieren. Einzukalkulieren ist die gesonderte An- und Abfahrt.
2.__.__. 4
Überprüfen / Nachjustieren Türanlagen
E
1,00
PSCH
3 Stahlblech-Innentüren ohne Rauch- und Brandschutzanforderungen
3
Stahlblech-Innentüren ohne Rauch- und Brandschutzanforderungen
3.__.__. 1 Stahlblech Innentür Typ T-D3b, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB mit Eckzarge Stahlblech Innentürelement aus Türblatt und Eckzarge als Dehflügeltür, einflügelig, mit Normfalz als barrierefreie Ausführung DIN 18040 Öffnungsrichtung DIN L / R nach Planung des Architekten Türtyp T-D3b Einbauöffnung: Mauerwerkswand/Stahlbetonwand, Rohbaurichtmaß 1,01 x 2,135 m Zarge: Eckzarge aus Stahlblech, D=2 mm, für gefälztes Türblatt Oberfläche: verzinkt und grundiert, verdeckt befestigen, Anker je nach Einbausituation, Hinterfüllung der Zarge je nach Erfordernis für Brandschutz und/oder Schallschutz mit Mineralwolle oder Mörtel MG III, umlaufend dauerelastische Versiegelung, mit Aufnahmelement, mit Dichtungsprofil DIN EN 12365-1 als Hohlkammerprofil aus EPDM Farbe nach Wahl des AG, Bänder gem. Herstellerstandard Türblatt: Stahlblech verzinkt, Normfalz Blechdicke gem. Herstellerangaben Türblattstärke gemäß technischen Anforderungen, Oberfläche: verzinkt und grundiert, vorgerichtet für 3D-Rollenband vorgerichtet für Beschlagsgarnitur und PZ-Schloß Anforderungen: Wärmeschutz: Klimaklasse III Rollstuhlgerecht gem. DIN 18040 Schwelle max. 2 cm gem. DIN 18040 Mechanische Beanspruchungsklasse: S Beschlag: Drückergarnitur Drücker/Drücker, Edelstahl, matt Höhe Beschlag 105 cm über OKFF Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloß: Panikfunktion D, als Durchgangsfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252. Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämmt und wartungsfrei Dornmaß min. 65 mm, Schließblech verzinkt Zubehör: 3D-Rollentürbänder gemäß technischen Anforderungen OTS mit Scherengestänge auf Bandseite, Einschließlich Vorrüstung zum Anschluss eines Zusätlichen Deckenmelders aufgrund der Sturzhöhe. Barrierefreiheit nach DIN 18040 Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217) mit absenkbarer Bodendichtung
3.__.__. 1
Stahlblech Innentür Typ T-D3b, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB mit Eckzarge
11,00
St
4 Stahlblech-Innentüren mit Rauch- und/oder Brandschutzanforderungen
4
Stahlblech-Innentüren mit Rauch- und/oder Brandschutzanforderungen
4.__.__. 1 Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB Wand 12,5 cm, Umfassungszarge Stahlblech Innentürelement aus Türblatt und Umfassungszarge T30-RS als Dehflügeltür, einflügelig, mit Normfalz als barrierefreie Ausführung DIN 18040 Öffnungsrichtung DIN L / R nach Planung des Architekten Lichtes Öfnfungsmaß 90 x 205 cm Türtyp T-D1a, Einbauöffnung: Mauerwerks-/Stahlbetonwand, d = 12,5 cm Rohbaurichtmaß 1,01 x 2,135 m Zarge: Umfassungszarge aus Stahlblech, D=2 mm, für gefälztes Türblatt Maulweite 12,5 cm Oberfläche: verzinkt, grundiert, verdeckt befestigen, Anker je nach Einbausituation, Hinterfüllung der Zarge je nach Erfordernis für Brandschutz und/oder Schallschutz mit Mineralwolle oder Mörtel MG III, umlaufend dauerelastische Versiegelung, mit Aufnahmelement, mit Dichtungsprofil DIN EN 12365-1 als Hohlkammerprofil aus EPDM Farbe nach Wahl des AG, Bänder gem. Herstellerstandard Türblatt Stahlblech verzinkt, Normfalz Blechdicke gem. Herstellerangaben Türblattstärke gemäß technischen Anforderungen, Oberfläche: verzinkt und grundiert, vorgerichtet für 3D-Rollenband vorgerichtet für Beschlagsgarnitur und PZ-Schloß Anforderungen: Brandschutz: T30-RS Wärmeschutz: Klimaklasse III Rollstuhlgerecht gem. DIN 18040 Schwelle max. 2 cm gem. DIN 18040 Mechanische Beanspruchungsklasse: S Beschlag: Drückergarnitur Drücker/Drücker, Edelstahl, matt Höhe Beschlag 105 cm üOFF Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloß: Panikfunktion D, als Durchgangsfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252. Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämmt und wartungsfrei Dornmaß min. 65 mm, Schließblech verzinkt. Zubehör: 3D-Rollentürbänder gemäß technischen Anforderungen Obentürschließer OTS mit Scherengestänge Montage auf Bandseite, Barrierefreiheit nach DIN 18050 Öffnungsmoment max. 47 Nm/ Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217) max. 25 N mit zusätzlichen Rauchmelder als Deckenmelder mit absenkbarer Bodendichtung Einbaudetail: D197.3
4.__.__. 1
Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB Wand 12,5 cm, Umfassungszarge
5,00
St
4.__.__. 2 Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB Wand 25 cm, Umfassungszarge Einbauöffnung: Mauerwerks-/Stahlbetonwand, d = 25 cm Zarge: Maulweite 25 cm
4.__.__. 2
Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB Wand 25 cm, Umfassungszarge
16,00
St
4.__.__. 3 Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB Wand 26 cm, Umfassungszarge Einbauöffnung: Mauerwerks-/Stahlbetonwand, d = 26 cm Zarge: Maulweite 26 cm
4.__.__. 3
Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB Wand 26 cm, Umfassungszarge
1,00
St
4.__.__. 4 Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,26 x 2,135 m, in MW/STB Wand 12,5 cm, Umfassungszarge Einbauöffnung: Rohbaurichtmaß 1,26 x 2,135 m
4.__.__. 4
Stahlblech Innentür Typ T-D1a, T30-RS, 1,26 x 2,135 m, in MW/STB Wand 12,5 cm, Umfassungszarge
1,00
St
4.__.__. 5 Stahlblech Innentür Typ T-D1b, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB mit Eckzarge Stahlblech Innentürelement aus Türblatt und Eckzarge T30-RS als Dehflügeltür, einflügelig, mit Normfalz als barrierefreie Ausführung DIN 18040 Öffnungsrichtung DIN L / R nach Planung des Architekten Lichtes Öfnfungsmaß 90 x 205 cm Türtyp T-D1b, T30-RS Einbauöffnung: Mauerwerks-/Stahlbetonwand, d = 24 cm Rohbaurichtmaß 1,01 x 2,135 m Zarge: Eckzarge aus Stahlblech, D=2 mm, für gefälztes Türblatt Oberfläche: verzinkt, grundiert, verdeckt befestigen, Anker je nach Einbausituation, Hinterfüllung der Zarge je nach Erfordernis für Brandschutz und/oder Schallschutz mit Mineralwolle oder Mörtel MG III, umlaufend dauerelastische Versiegelung, mit Aufnahmelement, mit Dichtungsprofil DIN EN 12365-1 als Hohlkammerprofil aus EPDM Farbe nach Wahl des AG, Bänder gem. Herstellerstandard Türblatt Stahlblech verzinkt, Normfalz Blechdicke gem. Herstellerangaben Türblattstärke gemäß technischen Anforderungen, Oberfläche: verzinkt und grundiert, vorgerichtet für 3D-Rollenband vorgerichtet für Beschlagsgarnitur und PZ-Schloß Anforderungen: Brandschutz: T30-RS Wärmeschutz: Klimaklasse III Rollstuhlgerecht gem. DIN 18040 Schwelle max. 2 cm gem. DIN 18040 Mechanische Beanspruchungsklasse: S Beschlag: Drückergarnitur Drücker/Drücker, Edelstahl, matt Höhe Beschlag 105cm üOFF Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloß: Panikfunktion D, als Durchgangsfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252. Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämmt und wartungsfrei Dornmaß min. 65 mm, Schließblech verzinkt. Zubehör: 3D-Rollentürbänder gemäß technischen Anforderungen Obentürschließer OTS mit Scherengestänge Montage auf Bandseite, Barrierefreiheit nach DIN 18050 Öffnungsmoment max. 47 Nm/ Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217) max. 25 N mit zusätzlichen Rauchmelder als Deckenmelder mit absenkbarer Bodendichtung
4.__.__. 5
Stahlblech Innentür Typ T-D1b, T30-RS, 1,01 x 2,135 m, in MW/STB mit Eckzarge
3,00
St
4.__.__. 6 Stahlblech Innentür Typ T-D1b, T30-RS, 1,135 x 2,135 m, in MW/STB mit Eckzarge Rohbaurichtmaß 1,135 x 2,135 m
4.__.__. 6
Stahlblech Innentür Typ T-D1b, T30-RS, 1,135 x 2,135 m, in MW/STB mit Eckzarge
1,00
St
4.__.__. 7 Stahlblech Innentür Typ T-D2, T30-RS, 1,26 x 2,135 m, in STB Wand mit Blockzarge Stahlblech Innentürelement aus Türblatt und Blockzarge T30-RS als Dehflügeltür, einflügelig, mit Normfalz als barrierefreie Ausführung DIN 18040 Öffnungsrichtung DIN L / R nach Planung des Architekten Lichtes Öfnfungsmaß 90 x 205 cm Türtyp T-D2, Einbauöffnung: Stahlbetonwand, Rohbaurichtmaß 1,26 x 2,135 m Zarge Blockzarge aus Stahl, ausgedämmt, Oberfläche: verzinkt, grundiert, Gegenzarge mit Montagewinkel an STB Wand, Anschluss Zarge mit Verschraubung als Schattenfuge auszubilden. Türblatt: Stahlblech, Normfalz gedämmtes Türblatt Oberfläche: verzinkt, grundiert, Wärmeschutz U-Wert: 1,8(W/qmK) Sicherheit: in Anlehnung an RC2N Türblattstärke gemäß technischen Anforderungen, vorgerichtet für 3D-Rollenband vorgerichtet für Beschlagsgarnitur und PZ-Schloß Anforderungen: Wärmeschutz: Klimaklasse III Schwelle max. 2 cm gem. DIN 18040 Mechanische Beanspruchungsklasse: S Beschlag: Wechslegarnitur Drücker/Knauf, Edelstahl, matt Höhe Beschlag 105 cm über OKFF Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloß: Panikfunktion E, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252. Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämmt und wartungsfrei Dornmaß min. 65 mm, Schließblech verzinkt. Zubehör: 3D-Rollentürbänder gemäß technischen Anforderungen OTS mit Scherengestänge auf Bandseite, Einschließlich Vorrüstung zum Anschluss eines Zusätlichen Deckenmelders aufgrund der Sturzhöhe. Barrierefreiheit nach DIN 18040 Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217) mit absenkbarer Bodendichtung Einbaudetail: D.124
4.__.__. 7
Stahlblech Innentür Typ T-D2, T30-RS, 1,26 x 2,135 m, in STB Wand mit Blockzarge
5,00
St
4.__.__. 8 Stahlblech Innentür Typ T-D4, T60, 1,135 x 2,135 m, in STB Wand, mit Eckzarge Stahlblech Innentürelement aus Türblatt und Eckzarge T60 als Dehflügeltür, einflügelig, mit Normfalz als barrierefreie Ausführung DIN 18040 Öffnungsrichtung DIN L / R nach Planung des Architekten Lichtes Öfnfungsmaß 90 x 205 cm Türtyp T-D4, T60 Einbauöffnung: Stahlbetonwand, Rohbaurichtmaß 1,135 x 2,135 m Zarge: Eckzarge aus Stahlblech, D=2 mm, für gefälztes Türblatt Oberfläche: verzinkt, grundiert, verdeckt befestigen, Anker je nach Einbausituation, Hinterfüllung der Zarge je nach Erfordernis für Brandschutz und/oder Schallschutz mit Mineralwolle oder Mörtel MG III, umlaufend dauerelastische Versiegelung, mit Aufnahmelement, mit Dichtungsprofil DIN EN 12365-1 als Hohlkammerprofil aus EPDM Farbe nach Wahl des AG, Bänder gem. Herstellerstandard Türblatt: Stahlblech, Normfalz Blechdicke gem. Herstellerangaben Türblattstärke gemäß technischen Anforderungen, Oberfläche: verzinkt und grundiert, vorgerichtet für 3D-Rollenband vorgerichtet für Beschlagsgarnitur und PZ-Schloß Anforderungen: Brandschutz: T60 Wärmeschutz: Klimaklasse III Rollstuhlgerecht gem. DIN 18040 Schwelle max. 2cm gem. DIN 18040 Mechanische Beanspruchungsklasse: S Beschlag: Drückergarnitur Drücker/Drücker, Edelstahl, matt Höhe Beschlag 105 cm üOFF Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloß: Panikfunktion D, als Durchgangsfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252. Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämmt und wartungsfrei Dornmaß min. 65 mm, Schließblech verzin Zubehör: 3D-Rollentürbänder gemäß technischen Anforderungen Obentürschließer OTS mit Scherengestänge Montage auf Bandseite, Barrierefreiheit nach DIN 18050 Öffnungsmoment max. 47 Nm/ Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217) max. 25 N mit zusätzlichen Rauchmelder als Deckenmelder mit absenkbarer Bodendichtung Einbaudetail: D197.3
4.__.__. 8
Stahlblech Innentür Typ T-D4, T60, 1,135 x 2,135 m, in STB Wand, mit Eckzarge
1,00
St
4.__.__. 9 Stahlblech Innentür Typ T-D5, T30-RS mit Lichtausschnitt, 1,01 x 2,135 m, in STB Wand, Umfassungszarge Innentürelement aus Türblatt und Zarge T30-RS, als Dehflügeltür, einflügelig, mit Normfalz als barrierefreie Ausführung DIN 18040 Öffnungsrichtung DIN L / R nach Planung des Architekten Lichtes Öffungsmaß 90 x 205 cm Türblatt mit Lichtausschnitt aus Glas Türtyp T-D5 Einbauöffnung: Stahlbetonwand, Wandstärke  24 cm Rohbaurichtmaß 1,01 x 2,135 m Zarge: Umfassungszarge aus Stahlblech, D=2 mm, für gefalztes Türblatt Maulweite 24 cm Oberfläche: verzinkt, grundiert verdeckt befestigen, Anker je nach Einbausituation, Hinterfüllung der Zarge je nach Erfordernis für Brandschutz und/oder Schallschutz mit Mineralwolle oder Mörtel MG III, umlaufend dauerelastische Versiegelung, mit Aufnahmelement, mit Dichtungsprofil DIN EN 12365-1 als Hohlkammerprofil aus EPDM Farbe nach Wahl des AG, Bänder gem. Herstellerstandard Türblatt: Stahlblech, Normfalz Blechdicke gem. Herstellerangaben Türblattstärke gemäß technischen Anforderungen, Oberfläche: verzinkt, grundiert vorgerichtet für 3D-Rollenband vorgerichtet für Beschlagsgarnitur und PZ-Schloß mit Lichtausschnitt Maße 1015 x 215 mm Verglasung gem. Brandschutzanfroderungen Anforderungen: Brandschutz: T60 Wärmeschutz: Klimaklasse III Rollstuhlgerecht gem. DIN 18040 Schwelle max. 2 cm gem. DIN 18040 Mechanische Beanspruchungsklasse: S Beschlag: Drückergarnitur Drücker/Drücker, Edelstahl, matt Höhe Beschlag 105cm üOFF Notausgangsbeschlag nach DIN EN 179 Produkt der Planung: Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten Schloß: Panikfunktion D, als Durchgangsfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252. Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt, mehrtourig, geräuschgedämmt und wartungsfrei Dornmaß min. 65 mm, Schließblech verzinkt.. Zubehör: 3D-Rollentürbänder gemäß technischen Anforderungen Obentürschließer OTS mit Scherengestänge Montage auf Bandseite, Barrierefreiheit nach DIN 18050 Öffnungsmoment max. 47 Nm/ Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217) max. 25 N mit zusätzlichen Rauchmelder als Deckenmelder mit absenkbarer Bodendichtung Einbaudetail: D197.3
4.__.__. 9
Stahlblech Innentür Typ T-D5, T30-RS mit Lichtausschnitt, 1,01 x 2,135 m, in STB Wand, Umfassungszarge
1,00
St
4.__.__.10 Zulage Obentürschließer mit Gleitschiene Anstatt des in den vorgenannten Positionen beschriebenen Obentürschließers mit Scherengestänge ist ein Obentürschließer mit Gleitschiene für barrierefreie Türen vorzusehen. Schließkraft stufenlos einstellbar von EN 3-5 Öffnungsunterstützung für ein leichtes Öffnen Endschlag im Obentürschließer regulierbar Produkt der Planung: GEZE TS 5000 ECline EN 3-5 Anzubieten ist der Mehrpreis.
4.__.__.10
Zulage Obentürschließer mit Gleitschiene
34,00
St
4.__.__.11 Zulage Vorrüstung elektrischer Türantrieb Zulage zu Türen dieses Titels für das Vorrüsten zur Montage eines elektrischen Türantriebes
4.__.__.11
Zulage Vorrüstung elektrischer Türantrieb
34,00
St
5 Stundenlohnarbeiten
5
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind täglich zur Anerkennung vorzulegen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden Gültigkeit haben. Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
5.__.__. 1 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5.__.__. 1
Baufacharbeiter/-in
E
0,00
h
5.__.__. 2 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5.__.__. 2
Bauhelfer/-in
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