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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung
Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des
Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das
Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke.
Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten
Stadthäusern (Townhouses), die nicht
Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum
späteren Zeitpunkt errichtet.
Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die
Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend
aus acht, separaten Häusern (L-S) mit vier
Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer
Tiefgarage.
Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der
Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau
nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau
sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet.
Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich
bzw. südlich und nördlich verlaufenden
Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist
in acht Häuser unterteilt (L-S).
Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet.
Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe
von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils
nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als
Gebäudeklasse 4 definiert.
Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg
Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen
Festsetzungen.
Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5,
wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit
unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert.
Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.
Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur
Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei.
Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan
Angaben zur Baustelle:
Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von
Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie
den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld
ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist
versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und
Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten
Bauarbeiten in mobiler Ausführung.
Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über
die B6, Abfahrt Messe Nord auf die
Weltausstellungsallee und dann über die
Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld.
Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte
gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine
bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem
Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur
bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die
Erschwernisse sind in den Einheitspreisen
einzukalkulieren.
Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet
"Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden
Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt!
Baugrund
Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/
Grundwassermonitoring:
siehe geotechnische Berichte und ergänzende
Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019,
07.09.2021
Lage und Transportwege auf dem Grundstück
Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße:
Breite: 6,00 m
Höhe: 6,00 m
Tragfähigkeit: SLW 60
Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur
Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den
Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sonstige Baustelleneinrichtung
Ver.- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß
Baustelleneinrichtung für:
Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Stromversorgung: vom AN zu erbringen
Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen
Art/Lage der Lagerplätze:
gem. Baustelleneinrichtungsplan
Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der
örtlichen Objektüberwachung abzustimmen.
Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den
AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.
Sonstige Angaben zur Baustelle:
Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur
über eine Baustraße erreichbar.
Schutz vorhandenen Bewuchses:
Nicht erforderlich
Kampfmittel:
Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt,
hier Bombenkrater.
Sondierung wird durchgeführt.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Keine.
Baubesprechungen:
Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der
Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung
schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter
(Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die
auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung
und Qualifikation besitzen und fließend deutsch
sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen
der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im
Namen des Auftragnehmers zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen
hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung
seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen
bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden.
Baustelleneinrichtung des AN:
Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN
ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der
örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom,
Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind
eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach
Beendigung zurückzubauen.
Bauschild und Werbemittel:
Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere
Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet.
Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der
Arbeiten, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen:
· Namensliste der Ersthelfer und der
Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt
werden sollen.
· Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß
Arbeitsschutzgesetz
· Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese
durch Vorschriften der BG oder andere
Vorschriften gefordert werden.
· Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind.
· Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit
erforderlich.
· sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten
Unterlagen.
Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der
Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit
bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle
zuständig und verantwortlich. Der
Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für
die frist- und sachgerechte Aufstellung der
Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten
Bauabläufe.
Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle
erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur
Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art
auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen
keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren,
Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende
Stoffe ausgegossen werden!!
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften
sowie die Richtlinien für die Sicherung der
Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den
Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
die anerkannten sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten.
Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und
Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor
Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und
Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen
vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten
Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher
Unterlagen, wie auch ggf. nötige Laborversuche, werden
nicht gesondert vergütet. Es sind
gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit
RAL-Gütezeichen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der
Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die
Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen
ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben.
Abnahmen:
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen
und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig
bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter
gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und
Zusammenstellung der Unterlagen für die
Abnahmedokumentation.
Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung
durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und
die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu
stellen.
Für technische Anlagen gilt:
Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Tischler-Innentüren
Allgemeines
Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und
Bestimmungen sowie den allgemein gültigen Regeln der
Technik, in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung
entsprechen.
Bei fehlender Zulassung sind diese im Einzelfall
einzuholen und in die Kosten in die
jeweilige Position mit einzukalkulieren.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in
unterschiedlichen Geschossen des Gebäudes. Alle
beschriebenen Leistungen verstehen sich inklusive der
erforderlichen Materialtransporte.
Toleranzen
Die durch die Vorgewerke erstellten Bauteile werden
gemäß der Toleranzvorgaben der DIN 18202 erstellt. Der
Ausgleich zu den Toleranzen der Rohbauteile bzw. der
Trockenbaubauteile ist Bestandteil der Leistung des
Gewerks "Innentüren" und als Bestandteil der jeweiligen
LV-Positionen mit einzukalkulieren.
Gerüste
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten erforderlicher
Gerüste ist Bestandteil der jeweiligen LV-Position und
in diese mit einzukalkulieren.
Werk- und Montageplanung
Nach Auftragserteilung und Klärung aller Einzelheiten
sind vom Auftragnehmer Fertigungszeichnungen von allen
voneinander abweichenden Positionen inkl. einer
Türliste anzufertigen. Den Positionsplänen sind die
dazugehörenden Schnittzeichnungen übersichtlich
zuzuordnen. Gemäß VOB/C müssen aus den Zeichnungen
Konstruktion, Maße, Bauanschlüsse, Befestigung, Einbau
und Einbaufolge erkennbar sein. Mit der Fertigung darf
erst begonnen werden, wenn die Zeichnungen vom
Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf
Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen geprüft und
für die Fertigung freigegeben sind.
Arbeitsablauf
Die Montage der Zargen und Zargenunterkonstruktion im
Mauerwerk/Stahlbeton und der Zargen und
Zargenunterkonstruktion in Trockenbauwänden erfolgt
zeitlich getrennt. Zudem werden die Türblätter zu einem
späteren Zeitpunkt montiert. Der Bieter berücksichtigt
die sich aus dem Bauablauf ergebenen, terminlichen
Montageabfolgen und die damit verbundenen, mehrfachen
Arbeitseinsätze im Zuge seiner Kalkulation.
Stahl-/Edelstahlzargen
Die Befestigung am Baukörper hat nach der "Richtlinie
für den Einbau von Stahlzargen" (Ausgabe September
2018, Industrieverband Tore, Türen, Zargen, 58095
Hagen), den jeweiligen Vorschriften der
bauaufsichtlichen Zulassung und nach den
Einbauvorschritten der jeweiligen Hersteller zu
erfolgen.
Für Türen mit Rauch- und/oder Brandschutzanforderung
sowie Schallschutzanforderung sind alle Hohlräume
zwischen Mauerwerk und Zarge vollständig auszufüllen.
Da Hohlräume die Nutzung der Räume grundlegend in Frage
stellen, muss bei der Ausführung der Arbeiten auf
diesen Punkt besondere Sorgfalt gelegt werden.
Bereiche, in denen bei der Abnahme Fehlstellen entdeckt
werden, müssen großflächig saniert werden.
Die Montageschienen der Stahlzargen sind ohne besondere
Aufforderung zu entfernen. Beschädigungen der
Oberflächen sind sofort fachgerecht auszubessern, so
dass keine Rostansätze entstehen können. Die
Gummidichtungen der Stahlzargen sind frühestens nach
Beendigung der Oberflächenbeschichtung einzuziehen.
Sämtliche Stöße der Dichtungsschnüre sind auf Gehrung
zu schneiden bzw. zu stoßen und an den Enden zusätzlich
zu verschweißen, um Hohlräume zu verhindern. Einige
Türblätter erhalten unten eine absenkbare
Bodendichtung; dieses ist sowohl bei den Zargen als
auch bei den Türblättern zu berücksichtigen.
Flügeldichtungen
Alle Dichtungsprofile müssen als, dreiseitig umlaufende
akustische Zargendichtung, so angebracht sein, dass sie
die Forderungen der verlangten Beanspruchungsgruppe für
die Konstruktion dauerhaft erfüllen. Die Dichtungen
müssen auswechselbar sein.
Farbe grau, schwarz, weiß oder beige nach Wahl des AG
einschl. Einziehen der Dichtung in die Zarge nach
Abschluss der Oberflächenbeschichtung.
Schließzylinder
Die Schlösser sind für die entsprechende Zylinderart
gem. Angabe in der Türliste und den Positionen
vorzurichten. Die eigentliche Montage erfolgt bauseits
durch das Gewerk Schließanlage. Das setzt
selbstverständlich voraus, dass die im LV beschriebenen
Türen ihre Zulassung durch den Einbau der Zylinder
behalten, welches durch die Unterschrift des Bieters
bestätigt wird.
Die Vorrichtung ist in die jeweiligen Türpositionen
einzukalkulieren.
Im Zuge der Werk- und Montageplanung müssen die
Zylinderlängen inkl. Rosettenstärke pro Tür oder pro
Türtyp verbindlich angegeben werden.
Muster
Für alle unterschiedlichen Ausführungen der Türblätter
und Zargen müssen Muster und Systemzeichnungen zur
Freigabe vorgelegt werden. Die Ausführung der Türbänder
und übrigen Beschlagteile muss ebenfalls durch Muster
abgestimmt werden.
Verglasung
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle
hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau,
einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen
und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle
erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und
Klotzungsbrücken.
Es darf nur Sicherheitsglas ESG/VSG verwendet werden.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter
Berücksichtigung der Scheibengrößen und der
Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des
Glasherstellers zu ermitteln.
Brandschutzverglasung
Glastypen: z. B. Pyrostop oder Contraflam / Swissflam.
Es dürfen nur geprüfte und in Kombination mit dem
Profilsystem zugelassene Gläser eingebaut werden. Der
Glaseinsatz hat nach den Systemvorschriften sowie den
Lieferantenrichtlinien zu erfolgen.
Türen mit Feucht- oder Nassraumanforderung
Türen mit Feucht- oder Nassraumanforderung müssen die
Bestimmungen und Anforderungen nach RAL RG 426-3 und
DIN EN 16580 erfüllen.
Türen mit Rauch- und Brandschutzanforderungen
Zu allen Brand- und Rauchschutztüren ist der
Herstellernachweis, einschließlich Prüfzeugnis bzw.
Zustimmung im Einzelfall, sowie die
Übereinstimmungserklärung des Fachunternehmers
vorzulegen. Die Kennzeichnung der Brand- und
Rauchschutztüren muss durch ein an sichtbarer Stelle
angebrachtes Blechschild vorgenommen werden. Bis zur
Vorlage der vorgenannten Nachweise wird die Abnahme
verweigert.
Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen,
dass Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente
aufgenommen werden können, ohne dass hieraus
Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Bauelemente muss flucht- und lotrecht
erfolgen. Band- und Schlossteil müssen fluchten. Der
entsprechende Wand -und Bodenaufbau muss hierbei genau
beachtet werden. Die horizontalen Einbauebenen sind
nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss
an einer Stelle vorgegeben werden.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind
in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungsmittel, wie Schrauben und Bolzen, müssen
aus nichtrostendem Stahl bestehen.
Sämtliche Anschlüsse, Versiegelungen und
Anschlussbleche an angrenzende Bauteile sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen
aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und
Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Bandtaschen und Mörtelschutzkasten sowie ggf. andere
Öffnungen sind mittels fungizidem, elastisch bleibende
Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis absolut
dicht zu verschließen.
Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der
konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden
Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so
haften, dass sie, unter Berücksichtigung der zulässigen
Dehnungsbewegungen der Bauteile, nicht von den
Haftflächen abreißt. Bei der Abdichtung von
Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die
Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu befolgen.
Elektroanschlüsse
Sämtliche Kabelführungen innerhalb der Türblätter und
der Zargen hat der Bieter für die von ihm gelieferten
elektromechanischen Teile einzukalkulieren. Die
Kabelübergänge zwischen Türblatt, Zarge und ggf.
elektromechanischen Teilen sind verdeckt liegend
herzustellen.
Kabel sind so durch die Profile zu führen, dass diese
nicht an scharfen Kanten anliegen. Kanten sind zu
entgraten.
Kabelenden sind mind. 3,00 m lang zu belassen und gegen
Herausrutschen aus den Profilen zu sichern.
Leistung des Gewerks "Innentüren" ist es, die Kabel bis
zum Kabelübergabepunkt, der im Abhang Deckenbereich
liegt, zu verlegen. Die Kabel sind in entsprechend
dimensionierte Schlitze zu verlegen, die als Leistung
dieser Ausschreibung in die Wand zu erstellen sind. Die
Kabel sind so zu fixieren, dass ein Überputzen durch
das Gewerk Innenputzarbeiten ohne weitere Vorarbeiten
möglich ist.
Die jeweiligen Elektroanschlüsse und die weitergehende
Verkabelung am Baukörper werden bauseits durch ein
Elektrounternehmen erstellt. Die Leitungsdaten (auch
Angaben bezüglich der Verwendung von flexiblen /
hochflexiblen Kabeln) sind spätestens 21 Tage nach
Beauftragung an den AG zu übermitteln.
Brandmelder
Die Anordnung, Montage, Verdrahtung und Inbetriebnahme
der für die Türanlagen erforderlichen Brandmelder sind
Bestandteile der Leistung dieses Gewerks und bei Türen
mit elektromagnetischer Feststellung vorzusehen. Bei
Deckenhöhen > 1 m über Türoberkante sind zusätzliche
Melder vorzusehen.
Türschließer
Es sind grundsätzlich nur Türschließer einzubauen, die
die Anforderungen der DIN 18040 erfüllen.
Absenkbare Bodendichtung
Türen mit Rauchschutzanforderung mit Bodendichtung als
automatische Senkdichtung mit beidseitiger Auslösung
sowie Verfugung der Anschlussfuge der Zarge gemäß
Zulassung mit Fugenmaterial auf Silikon-Basis, in
Brandschutzqualität, anstrichverträglich, Farbton nach
Wahl des AG Ausführung nach Abschluss der bauseitigen
Malerarbeiten. Absenkbare Bodendichtung gemäß Angabe
Einzelposition.
Durchgangsbreite
Die angegebenen erforderlichen lichte Durchgangsbreiten
sind zwingend unter Berücksichtigung einer unter 90°
geöffneten Tür mit im Zargendurchgang einstehendem
Türblatt einzuhalten, gemessen von Zargeninnenkante bis
Türblattinnenkante. Beschlag, Drücker, Bänder mindern
die lichte Durchgangsbreite nicht.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Tischler-Innentüren
1 Technische Bearbeitung
1
Technische Bearbeitung
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
und ist für sämtliche Leistungen für die gesamte
Ausführungszeit in den Einheitspreisen einzurechnen.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
1.__.__. 1 Werk- und Montageplanung und Türliste Erstellen einer Werk- und Montageplanung und Türliste
inkl. örtlichem Aufmaß für die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Bauteile durch den AN. Inkl. der
Einarbeitung der Eintragungen durch den Architekten bis
zu der finalen Freigabe durch den Architekten.
Die Werkstattzeichnungen von den angebotenen Positionen
sind rechtzeitig vor Beginn der Fertigung der Bauteile
(spätestens aber 3 Wochen nach Auftragserteilung) zur
Sichtung, Kommentierung und Freigabe dem AG einfach in
Papierform und zusätzlich digital (dwg-Format und
pdf-Format) zu übermitteln. Die CAD-Richtlinien des AG
sind einzuhalten.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße
(Zuschnitte), Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der
Bauteile sowie die Einbauabfolge erkennbar sein.
Die freigegebenen Werkstattpläne sind, mit einer
entsprechenden Montageanweisung zum Bauablauf, vom AN
auf der Baustelle zur Einsicht für die Monteure
vorzuhalten.
1.__.__. 1
Werk- und Montageplanung und Türliste
1,00
PSCH
1.__.__. 2 Dokumentation Kosten für die Zusammenstellung und die Aufstellung
einer Dokumentation durch den AN.
Zu übergeben sind u. a.:
Zulassungen, Bauaufsichtliche Zulassungen
Merkblätter zur Reinigung und Pflegehinweise
Merkblätter zur Wartung der Konstruktionen
Einbauanleitungen
Übereinstimmungserklärungen
Abnahmeprüfungen und Bescheinigungen der geforderten
Qualitäten
Werk- und Montagepläne
1.__.__. 2
Dokumentation
1,00
PSCH
1.__.__. 3 Handmuster Oberflächen inkl. Kantenausführung Bemusterung von
Oberflächen und Kantenausführung der Innentüren /
Wohnungseingangstüren HPL-Decklage und CPL-Decklage
1.__.__. 3
Handmuster Oberflächen inkl. Kantenausführung
1,00
PSCH
2 Innentüren
2
Innentüren
2.__.__. 1 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 5 mm Innentürelement aus Türblatt und Zarge
Türtyp T-C1
1-flügelig
Drehrichtung DIN R/L gem. PLanung des Architekten
Einbauöffnung:
GK Wand,
Wandstärke inkl. Belag 100 mm
für Rohbaumaß B X H: 0,885 x 2,135 m
Zarge:
Umfassungszarge aus Stahlblech
1-teilig
D=2 mm,
Oberfläche Grundiert
Maulweite 100 mm
Umbug min. 15 mm
Bodeneinstand nach Wahl des AN
Türblatt:
Holzwerkstoff, Röhrenspan,
1-fach gefalzt
Türblatt mit CPL-Beschichtung,
Verkehrsweiß RAL 9016
Türblattstärke 40 mm
Bodenluft/Überströmöffnung: 5 mm
Anforderungen:
Wärmeschutz: Klimaklasse I
Mechanische Beanspruchungsklasse: N
Ausführung gem. DIN 18040-2: B Barrierefrei
Bänder aus Edelstahl gemäß technischen Anforderungen
und Herstellerstandards
Beschläge:
Drückergarnitur beidseitig, Edelstahl, matt
Höhe Beschläge 105 cm üOKFF
Produkt der Planung:
Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig
Schloß:
mit Bundbartschloss
Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt,
mehrtourig, geräuschgedämpft und wartungsfrei, Dornmaß
min. 65 mm, Schließblech Edelstahl.
Einbaudetail: D197.2
2.__.__. 1
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 5 mm
238,00
St
2.__.__. 2 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm,
Unterschnitt 14 mm Türblatt:
Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
2.__.__. 2
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm,
Unterschnitt 14 mm
91,00
St
2.__.__. 3 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm,
Unterschnitt 5 mm Einbauöffnung:
Mauerwerkswand,
Wandstärke inkl. Belag: 195 mm
Zarge:
Maulweite: 195 mm
2.__.__. 3
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm,
Unterschnitt 5 mm
4,00
St
2.__.__. 4 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm,
Unterschnitt 14 mm Einbauöffnung:
Mauerwerkswand,
Wandstärke inkl. Belag: 195 mm
Zarge:
Maulweite: 195 mm
Türblatt:
Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
2.__.__. 4
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm,
Unterschnitt 14 mm
4,00
St
2.__.__. 5 Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 175 mm,
Unterschnitt 14 mm Einbauöffnung:
Mauerwerkswand,
Wandstärke inkl. Belag: 175 mm
Zarge:
Maulweite; 175 mm
Türblatt:
Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
2.__.__. 5
Innentür Typ T-C1, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 175 mm,
Unterschnitt 14 mm
3,00
St
2.__.__. 6 Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm,
Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür Innentürelement aus Türblatt und Zarge
Türtyp T-C2
Feuchtraumgeeignet,
1-flügelig
Drehrichtung DIN R/L gem. PLanung des Architekten
Einbauöffnung:
GK Wand,
Wandstärke inkl. Belag: 100 mm
für Rohbaumaß B X H: 0,885 x 2,135 m
Zarge:
Umfassungszarge aus Stahlblech
1-teilig
D=2 mm,
Oberfläche Grundiert
Maulweite: 100 mm
Umbug min. 15 mm
Bodeneinstand JA
Türblatt:
Aus Holzwerkstoff, Röhrenspan,
1-fach gefalzt
Türblatt mit CPL-Beschichtung,
Verkehrsweiß RAL 9016
Türblattstärke: 40 mm
Bänder aus Edelstahl gem. Herstellerstandard
Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
Anforderungen:
Wärmeschutz: Klimaklasse I
Mechanische Beanspruchungsklasse: N
Beansprunungsklasse DIN 16580: W Feuchtraumgeeignet
Ausführung gem. DIN 18040-2: B Barrierefrei
Drückergarnitur:
Dückergarnitur beidseitig,
als Badgarnitur, Edelstahl, matt
Produkt der Planung:
Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten
Schloss:
Badschloss
Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt,
mehrtourig, geräuschgedämpft und wartungsfrei, Dornmaß
min. 55 mm, Schließblech Edelstahl.
Einbaudetail: analog zu D197.2
2.__.__. 6
Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm,
Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür
118,00
St
2.__.__. 7 Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 150 mm,
Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür Türtyp T-C2
Wandstärke inkl. Belag: 150 mm
Maulweite: 150 mm
2.__.__. 7
Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 150 mm,
Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür
3,00
St
2.__.__. 8 Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm,
Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür Türtyp T-C2
Einbauöffnung:
Mauerwerkswand,
Wandstärke inkl. Belag: 195 mm
Zarge:
Maulweite: 195 mm
2.__.__. 8
Innentür Typ T-C2, 0,885 x 2,135 m, in MW Wand, Wandstärke 195 mm,
Unterschnitt 14 mm, Feuchtraumtür
5,00
St
2.__.__. 9 Innentür Typ T-C3 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm,
Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen Türtyp T-C3
Anforderungen:
Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht
2.__.__. 9
Innentür Typ T-C3 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke 100 mm,
Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen
4,00
St
2.__.__.10 Innentür Typ T-C3 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen Türtyp T-C3
Einbauöffnung:
für Rohbaumaß B X H: 1,01 x 2,135 m
Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm
Anforderungen:
Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht
2.__.__.10
Innentür Typ T-C3 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 5 mm, R-Wohnungen
58,00
St
2.__.__.11 Innentür Typ T-C4 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 14 mm, R-Wohnungen, Feuchtraumtür Türtyp T-C4
Einbauöffnung:
für Rohbaumaß B X H: 1,01 x 2,135 m
Lichte Durchgangsbreite min. 90 cm
Türblatt:
Bodenluft/Überströmöffnung: 14 mm
Anforderungen:
Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht
Beansprunungsklasse DIN 16580: W Feuchtraumgeeignet
2.__.__.11
Innentür Typ T-C4 1,01 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 14 mm, R-Wohnungen, Feuchtraumtür
17,00
St
2.__.__.12 Innentür Typ T-C5, 0,760 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 14 mm Türtyp T-C5
Einbauöffnung:
für Rohbaumaß B X H: 0,76 x 2,135 m
Drückergarnitur:
als Badgarnitur, Edelstahl, matt
2.__.__.12
Innentür Typ T-C5, 0,760 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 14 mm
4,00
St
2.__.__.13 Innentür Typ T-C5, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 14 mm Türtyp T-C5
Einbauöffnung:
für Rohbaumaß B X H: 0,885 x 2,135 m
Drückergarnitur:
als Badgarnitur, Edelstahl, matt
2.__.__.13
Innentür Typ T-C5, 0,885 x 2,135 m, in GK Wand, Wandstärke
100 mm, Unterschnitt 14 mm
8,00
St
3 Wohnungseingangstüren
3
Wohnungseingangstüren
3.__.__. 1 Wohnungseingangstür Typ T-B1a, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand Wohnungseingangstür
aus Türblatt und Zarge
Türtyp T-B1a
Einbauöffnung:
Stahlbeton-/Mauerwerkswand,
für Rohbaumaß B X H: 1,01 x 2,135 m
Wandstärke inkl. Wandbelägen: 260 mm
Brandschutzklasse Wand (R) EI60-M / BW (R) EI60-M
Zarge:
Umfassungszarge aus Stahlblech,
D=2mm,
Oberfläche verzinkt, Grundiert
Umbug 15 mm
Maulweite 260 mm
Bodeneinstand nach Wahl des AN
verdeckt befestigen durch Verschraubung im Falz, Anker
je nach Einbausituation
Hinterfüllung der Zarge je nach Erfordernis für
Brandschutz und Schallschutz mit Mineralwolle oder
Mörtel MG III,
umlaufend dauerelastische Versiegelung,
mit Aufnahmelement,
Dichtungsprofil DIN EN 12365-1 als Hohlkammerprofil aus
EPDM Farbe nach Wahl des AG,
Bandunterkonstruktion/Aufnahme passend zum jeweiligen
Objektband, verstellbar.
Türblatt:
Holzwerkstoff, Vollspantür
Normalfalz
Türblatt mit HPL-Beschichtung, glatt, 0,7/0,8 mm
Farbton Verkehrsweiß RAL 9016
Randbereich als PU-Kante, angegossen, Dicke ca. 5 mm,
Türblattstärke 70 mm
mit Türspion Höhe 1,40 m
mit absenkbarer Bodendichtung
Anforderungen:
Barrierefreiheit nach DIN 18040
Ausführung ohne Schwelee gem. DIN 18040
Bedienkraft Klasse 3 (gem. DIN EN 12217)
Brandschutz: Dicht- und Selbstschließend (DSS)
Schallschutz Rw,R = 32 dB nach DIN 4109
Wärmeschutz: Klimaklasse III
Sicherheit: in Anlehnung an RC2N
Mechanische Beanspruchungsklasse: S
ohne Schwelle (gem. DIN 18040 max. 2 cm)
Beschlag:
Wechselschutzgarnitur Drücker / Knauf, Knauf gekröpft
Edelstahl, matt
Zylinderabdeckung (überdeckt vorstehende Zylinderlängen
von 10-18mm)
Widerstandsklasse nach DIN 18257: ES2
Höhe Beschlag 105 cm üOFF
Produkt der Planung:
Hoppe, Amsterdam oder gleichwertig anzubieten
Schloß:
Profilzylinder als Doppelzylinder
Einsteckschloss für gefälzte Tür gem. DIN 18250,
Riegel und Falle aus Stahl poliert und vernickelt,
mehrtourig, geräuschgedämpft und wartungsfrei, Dornmaß
min. 65 mm, Schließblech Edelstahl.
Einschließlich
Obentürschließer OTS mit Gleitschiene auf Bandseite,
Einbaudetail: D197.1
3.__.__. 1
Wohnungseingangstür Typ T-B1a, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand
71,00
St
3.__.__. 2 Wohnungseingangstür Typ T-B1b, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand,
Rollstuhlgerecht Türtyp T-B1b
Brandschutzklasse Wand (R) EI60-M
Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht
Höhe Türspion ca. 120 cm
Türbeschläge Bogen- oder U-förmig
3.__.__. 2
Wohnungseingangstür Typ T-B1b, 1,01 x 2,135 m, 32dB, in WW/STB Wand,
Rollstuhlgerecht
12,00
St
3.__.__. 3 Wohnungseingangstür Typ T-B2a, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand Türtyp T-B2a
Schallschutz Rw,R = 27 dB nach DIN 4109
3.__.__. 3
Wohnungseingangstür Typ T-B2a, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand
27,00
St
3.__.__. 4 Wohnungseingangstür Typ T-B2b, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand,
Rollstuhlgerecht Türtyp T-B2b
Schallschutz Rw,R = 27 dB nach DIN 4109
Brandschutzklasse Wand (R) EI60-M
Ausführung gem. DIN 18040-2: R Rollstuhlgerecht
Höhe Türspion ca. 120cm
Türbeschläge Bogen- oder U-förmig
3.__.__. 4
Wohnungseingangstür Typ T-B2b, 1,01 x 2,135 m, 27dB, in WW/STB Wand,
Rollstuhlgerecht
5,00
St
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind
täglich zur Anerkennung vorzulegen.
Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der
Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze
der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der
preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und
unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden
Gültigkeit haben.
Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit
zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen.
Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von
Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
4.__.__. 1 Stundensatz Baufacharbeiter/-in, Tischlerarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4.__.__. 1
Stundensatz Baufacharbeiter/-in, Tischlerarbeiten
E
10,00
h
4.__.__. 2 Stundensatz Bauhelfer/-in, Tischlerarbeiten Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
4.__.__. 2
Stundensatz Bauhelfer/-in, Tischlerarbeiten
E
10,00
h