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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Vorbemerkungen
Allgemeine Baubeschreibung Das Baufeld A.5 befindet sich im westlichen Areal des Quartiers Kronsberg Süd in Hannover Kronsrode. Das Baufeld unterteilt sich in zwei Teilgrundstücke. Die Bebauung des ersten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung von elf nicht unterkellerten Stadthäusern (Townhouses), die nicht Vertragsbestandteil sind. Die Stadthäuser werden zum späteren Zeitpunkt errichtet. Die Bebauung des zweiten Teilgrundstücks umfasst die Neueinrichtung eines Geschosswohnungsbaus, bestehend aus acht separaten Häusern (L-S) mit vier Vollgeschossen und 115 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Die Stellplätze aller Wohneinheiten werden in der Tiefgarage auf dem Teilgrundstück Geschosswohnungsbau nachgewiesen. Den Wohneinheiten Geschosswohnungsbau sind Mietkeller im Untergeschoss zugeordnet. Der Geschosswohnungsbau befindet sich in der westlich bzw. südlich und nördlich verlaufenden Grundstücksgrenze. Die blockrandähnliche Bebauung ist in acht Häuser unterteilt (L-S). Die Wohneinheiten werden als Mietwohnungen vermarktet. Die Gebäude, Geschosswohnungsbau sind mit einer Höhe von bis zu 13,0 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 Grundfläche gemäß NBauO§2 (3) als Gebäudeklasse 4 definiert. Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 1553 "Kronsberg Süd" der LH Hannover mit seinen textlichen Festsetzungen. Das Grundstück erstreckt sich auf das Flurstück 143/5, wobei die Nutzungsgrenze zwei Bereiche mit unterschiedlichen städtebaulichen Kennwerten definiert. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Die notwendigen Ausführungszeichnungen zur Angebotsabgabe liegen der Ausschreibung bei. Termine und Fristen: Siehe Deckblatt/ Bauzeitenplan Angaben zur Baustelle: Die Baustelle liegt am südöstlichen Stadtrand von Hannover und ist über die Autobahnen A37 und A7 sowie den Schnellwegen B6 und B65 gut erreichbar. Das Baufeld ist zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar und ist versorgungstechnisch nicht angeschlossen. Der Ver- und Entsorgung mit Wasser/ Strom erfolgt für die ersten Bauarbeiten in mobiler Ausführung. Die eigentliche Erschließung des Baufeldes erfolgt über die B6, Abfahrt Messe Nord auf die Weltausstellungsallee und dann über die Emmy-Noether-Allee auf das Baufeld. Während der Bauzeit werden mehrere Großprojekte gleichzeitig erstellt, aus diesem Grund ist eine bauzeitliche Verkehrslenkung mit einem Einbahnstraßensystem geplant. Der Plan zur bauzeitlichen Verkehrslenkung liegt als Anlage bei, die Erschwernisse sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Eine LKW-Durchfahrt durch das bestehende Wohngebiet "Bemerode" und entlang der nördlich weiterführenden Straße "Kattenbrookstrift" ist nicht erlaubt! Baugrund Bodenverhältnisse/ Grundwasserspiegel/ Grundwassermonitoring: siehe geotechnische Berichte und ergänzende Stellungnahmen vom 21.02.2019 und 19.10.2019, 07.09.2021 Lage und Transportwege auf dem Grundstück: Zufahrtmöglichkeiten über Baustraße: Breite: 6,00 m Höhe: 6,00 m Tragfähigkeit: SLW 60 Es stehen keine Hebewerkzeuge zur Verfügung. Die zur Ausführung benötigten Hebewerkzeuge sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Sonstige Baustelleneinrichtung Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse gemäß Baustelleneinrichtung für: Mobile Wasserversorgung: vom AN zu erbringen Mobile Stromversorgung:    vom AN zu erbringen Mobile Abwasserentsorgung: vom AN zu erbringen Art/Lage der Lagerplätze: gem. Baustelleneinrichtungsplan Die Lagerplätze stehen zur Verfügung und sind mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. Die Aufenthalts- und Sanitärcontainer werden durch den AN gestellt und sind in der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Sonstige Angaben zur Baustelle: Das Baufeld ist noch nicht erschlossen und zurzeit nur über eine Baustraße erreichbar. Schutz vorhandenen Bewuchses: Nicht erforderlich Kampfmittel: Auf dem Grundstück befindet sich ein Verdachtspunkt, hier Bombenkrater. Sondierung wird durchgeführt. Schutzgebiete oder Schutzzeiten: Keine Baubesprechungen: Nach Auftragserteilung, in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten, hat der Auftragnehmer der Objektüberwachung schriftlich den vorgesehenen Fachbauleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können. Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der örtlichen Bauüberwachung entgegenzunehmen und im Namen des Auftragnehmers zu handeln. Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN zwei Wochen vor und während der Durchführung seiner Bauleistungen den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Baustelleneinrichtung des AN: Die Aufstellung von erforderlichen Containern des AN ist nur mit Zustimmung des AG und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung möglich. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser zu den vorhandenen Anschlüssen sind eigenverantwortlich zu verlegen, zu sichern und nach Beendigung zurückzubauen. Bauschild und Werbemittel: Der AG errichtet ein gemeinsames Bauschild. Weitere Werbung auf der Baustelle ist nicht gestattet. Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: ·    Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt      werden sollen. ·    Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gemäß Arbeitsschutzgesetz ·    Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere      Vorschriften gefordert werden. ·    Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der      Baustelleneinrichtung notwendig sind. ·    Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich. ·    sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. Der verantwortliche Fachbauleiter des AN und der Sicherheitsbeauftragte des AN sind für die Sicherheit bei der Durchführung der Arbeiten auf der Baustelle zuständig und verantwortlich. Der Sicherheitsbeauftragte des AN ist auch zuständig für die frist- und sachgerechte Aufstellung der Arbeitsanweisungen für die sicherheitsrelevanten Bauabläufe. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art auf der Baustelle erforderlich sind. Die Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es dürfen keine schädlichen Stoffe, wie Mineralöle, Säuren, Laugen, sonstige Chemikalien oder bodenverfestigende Stoffe ausgegossen werden!! Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass während der Baumaßnahme die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere StVO, die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Richtlinien für die Sicherung der Arbeitsstellen von Straßen (RSA) eingehalten werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für den Auftraggeber geltenden Unfallverhütungsvorschriften und die anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln zu beachten. Es sind vor Beginn der Bauausführung, zur Werk- und Montageplanung, mindestens 14 Kalendertage vor Ausführungsbeginn, alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen vorzulegen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet. Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden. In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Bauleitung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben. Abnahmen: Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Abnahmeersuchen hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter gleichzeitiger Benachrichtigung der Bauleitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Abnahmedokumentation. Vor Abnahme hat der Auftragnehmer eine Erstreinigung durchzuführen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für technische Anlagen gilt: Entfällt hier.
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Leistungsbeschreibung Bodenbeläge Alle Arbeiten müssen den einschlägigen DIN-Normen und Bestimmungen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils neusten und gültigen Fassung entsprechen. Die Verlegerichtung der Beläge ist, vor Ausführung der Leistungen, durch den AN in einem Plan darzustellen. Die Darstellung der Verlegerichtung ist dem AG bzw. dem Architekten mit einer Frist von 4 Wochen nach Auftragserteilung zur Freigabe vorzulegen. Vor Verlegung des Bodenbelags ist das Erreichen der erforderlichen Belegreife im Rahmen der Prüfungspflicht des AN vor Durchführung der Belagsarbeiten anhand repräsentativer Feuchtemessungen (CM-Messung) zu überprüfen. Die Ergebnisse der Durchführung der CM-Messungen sind zu protokollieren und dem AG zur Kenntnis vorzulegen. Beläge, die eine bestimmte Verlegetemperatur benötigen, sind rechtzeitig in die zu verlegenden Räume zu schaffen. Sockel und Deckleisten aller Art sind dicht zu stoßen, an Innen- und Außenecken sind die Leisten auf Gehrung zu schneiden. Die Leisten sind entsprechend dem Material zu befestigen. Die Bodenbeläge sind, sofern nicht anders beschrieben, als Bahnen vollflächig geklebt zu verlegen. Die Bodenbeläge und Sockel sind vor der Verlegung auf Chargengleichheit, Farbengleichheit, Maß, Genauigkeit etc. vom Auftragnehmer verantwortlich zu prüfen. Isolier-, Ausgleichsmassen, Spachtelmassen und Kleber sind als Systemaufbau/Komponenten aufeinander abzustimmen und von einem Hersteller anzubieten. Beläge sind an Stößen und Nähten dicht zu verlegen. An Wände und sonstige Bauteile ist der Belag so heranzuführen, dass die Ausbildung des nachfolgend beschriebenen Sockels erfolgen kann. Bei Verschweißarbeiten von elastischen Bodenbelägen sind alle Materialien aufeinander abzustimmen. Schweißschnüre sind in jedem Fall zur Bemusterung vorzulegen. Der Abrechnung liegen grundsätzlich die Werkpläne des Architekten zu Grunde. Es werden nur die tatsächlich verlegten Massen abgerechnet. Ein eventuell erforderlicher Verschnitt ist in die abzurechnende LV-Position einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Im Schwellenbereich zu Feucht- und Nassräumen ist zwingend wasserfester Kleber zu verwenden. Die Anschlussfuge zum Belag bzw. Trennschiene ist Dauerelastisch auszuführen. Der Bodenbelag muss bauaufsichtlich vom DIBt für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und jährlich von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfinstitut überwacht werden. Dieses jährliche Überprüfungsaudit ist mit einem Prüfzertifikat nachzuweisen. Bei Produktnennung sind gleichwertige Produkte oder Systeme anderer Hersteller zulässig. Deren Gleichwertigkeit ist durch dem Angebot beizufügende Unterlagen (Prüfzeugnisse, Technische Merkblätter etc.) nachzuweisen. Sollten gleichwertige Produkte angeboten werden, sind die entsprechenden Produktnamen je Position zu benennen und ins LV einzutragen. Ohne Produktnennung, gilt das ausgeschriebene Produkt als angeboten. Durch den AN ist vor Ausführung der Arbeiten eine Bemusterung über alle vorgesehenen Bodenbeläge und Sockelleisten durchzuführen. Dabei sind Produktbeschreibungen und Prüfzeugnisse vorzulegen. Insbesondere für die sichtbar bleibenden Bauteile ist die vorherige Bemusterung zu Oberflächen und Farben vorzunehmen. Der AN ist für die rechtzeitige Bemusterung eigenverantwortlich zuständig. Sollte es durch zu späte Bemusterungen eine Verzögerung im Bauablauf geben, so ist der AN hierfür verantwortlich. Als Vorlaufzeit sind mindestens 4 Wochen vor Beschaffung einzuhalten.
Allgemeine Leistungsbeschreibung Bodenbeläge
1 Übergeordnete Leistungen
1
Übergeordnete Leistungen
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist für die gesamte Ausführungszeit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Aufgrund der geringen Lagermöglichkeiten innerhalb der Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich eine just-in-time-Anlieferung einzukalkulieren.
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
1.__. 1 Dokumentation Kosten für die Zusammenstellung und die Aufstellung einer Dokumentation durch den AN. Zu übergeben sind u. a.: Zulassungen Muster/ Proben Merkblätter zur Reinigung und Pflegehinweise Merkblätter zur Wartung der Konstruktionen Bauaufsichtliche Zulassungen Übereinstimmungserklärungen Abnahmeprüfungen und Bescheinigungen Entsorgungsnachweise Fachunternehmerbescheinigung Fachbauleitererklärung. Dokumentation ist 2-fach in Papier und als PDF zu erstellen.
1.__. 1
Dokumentation
1,00
PSCH
1.__. 2 Schutzabdeckung Bodenflächen, selbstklebende Folie Selbsthaftendes Schutzflies auf Bodenbelag der Wohnräume (Bodenbeläge ohne Bodenfliesen) fachgerecht aufbringen Weißer Vliesstoff aus Synthetikfasern 180 g/m2 Zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen (Stoßabsorbierendes Vlies), inkl. Stoßüberdeckung von 20 cm ist im m2-Preis einzukalkulieren. Oberseite mit diffusionsdichter PE-Folie Rückseite aktive Haftbeschichtung rückstandslos abziehbar, Reißfest, Umweltfreundlich (frei von schädlichen Stoffen).
1.__. 2
Schutzabdeckung Bodenflächen, selbstklebende Folie
7.501,00
m2
1.__. 3 Schutzabdeckung Bodenflächen entfernen Rückstandsloses Entfernen sowie fachgerechte Entsorgung der Bodenschutzfolie (zeitversetzt zur Aufbringung der Folie), nach Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG. Die Entsorgung der Schutzfolie ist in diese Position einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
1.__. 3
Schutzabdeckung Bodenflächen entfernen
7.501,00
m2
1.__. 4 Untergrund anschleifen und absaugen Abtragen der mürben und/ oder verunreinigten Oberflächenzone des Untergrundes durch Abschleifen, Feinreinigung mit leistungsstarken Industriestaubsauger, inkl. Entsorgung des Schleifgutes einschl. Randbereiche. Untergrund: Heizestrich/Zementestrich Es ist einzukalkulieren, dass bauseits keine Aufzüge / Hebefahrzeuge zur Verfügung stehen.
1.__. 4
Untergrund anschleifen und absaugen
7.501,00
m2
1.__. 5 Feuchtigkeitsmessung Feuchtigkeitsmessung nach dem CM-Verfahren DIN 18560-1, Ausführung auf Anordnung des AG
1.__. 5
Feuchtigkeitsmessung
172,00
St
1.__. 6 Messung der Rauhtiefe Rauhtiefenbestimmung nach der Oberflächenvorbereitung im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING (Sandflächenverfahren). Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen. Bei Rauhtiefen > 0,5 mm ist eine Egalisierung der Bodenflächen erforderlich.
1.__. 6
Messung der Rauhtiefe
100,00
St
1.__. 7 Prüfen der Haftzugfestigkeit Überprüfen der Haftzugfestigkeit der vorbereiteten Oberfläche im Beisein der Bauleitung gem. DAfStb-Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Rili-SIB, 2001) bzw. ZTV-ING. Die Ergebnisse (Prüfstelle, Werte, Trennfall) sind in einem Protokoll festzuhalten und der Bauleitung zu übergeben. Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, sind mit der Bauleitung weitere Maßnahmen abzusprechen.
1.__. 7
Prüfen der Haftzugfestigkeit
100,00
St
1.__. 8 Überstand Randdämmstreifen abschneiden PE-Schaum Abschneiden des Überstandes des Randdämmstreifens aus PE-Schaum, für Bodenbelagarbeiten. In diese Position ist der Abtransport und Entsorgung einzukalkulieren.
1.__. 8
Überstand Randdämmstreifen abschneiden PE-Schaum
8.540,00
m
Vor Ausführung der Leistung ist gemeinsam mit der Bauleitung eine Begehung durchzuführen, in der der Umfang der Leistungen festgelegt wird. Die Festlegungen werden durch den AN dokumentiert und stellen die Grundlage für die spätere Abrechnung dar.
Vor Ausführung der Leistung ist gemeinsam mit der
1.__. 9 Scheinfuge/Riss schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse Kraftschlüssiges Schließen von Scheinfugen/Rissen im Estrich mit Zweikomponenten-Reaktionsharz, einschl. Einschneiden, Säubern, Einlegen von Wellenverbindern und Absanden. Die Bearbeitungstiefe ist auf den Aufbau des Heizestrichs abzustimmen.
1.__. 9
Scheinfuge/Riss schließen 2K-Reaktionsharz-Fugenmasse
100,00
m
1.__. 10 Untergründe nivellieren und ausgleichen, vollflächig, bis 5 mm Untergründe vollflächig nivellieren und ausgleichen in Rakeltechnik und entlüften mit zementärer Nivelliermasse. Schichtdicke bis 5 mm. Untergrund: Heizestrich Einzukalkulieren ist die Grundierung gem. Systemhersteller.
1.__. 10
Untergründe nivellieren und ausgleichen, vollflächig, bis 5 mm
7.501,00
m2
1.__. 11 Zulage Untergründe nivllieren und ausgleichen, vollflächig, 5-10 mm Zulage Nivellieren mit einer erhöhten Schichtdicke von 5 bis 10 mm.
1.__. 11
Zulage Untergründe nivllieren und ausgleichen, vollflächig, 5-10 mm
400,00
m2
2 Designbodenbelag
2
Designbodenbelag
2.__. 1 Bodenbelag, Elastischer Designbodenbelag ohne PVC, D 2,5 mm Elastischer Designbodenbelag ohne PVC gemäß EN 14565, ISO 19322, Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (hohe Belastbarkeit), Oberflächenbehandlung (PUR): TopCleanXP Nutzschicht: 0,55 mm Flächengewicht 3.900 g/m2 Aufladungsspannung DIN EN 1815 max. 2 kV (antistatisch) Trittschallverbesserungsmaß 2 dB DIN EN ISO 717/2, Lichtechtheit DIN ISO 105-B02 >= 6 Chemikalienbeständigkeit EN ISO 26987 sehr gut Stuhlrollenbeanspruchung ISO 4918; Typ W (Norm 12529): geeignet Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1, Rutschhemmklasse gemäß DIN51130 R 9 Dicke 2,5 mm, in Planken, Plankenabmessungen 20/122 cm, auf vollflächig gespachtelten Untergrund, vollflächig kleben einschließlich Grundierung gem. Systemhersteller Produkt: Tarkett, ID Revolution Farbton: Englisch Oak Almond oder gleichwertig nach Wahl des AG Verlegeart: Läuferverband
2.__. 1
Bodenbelag, Elastischer Designbodenbelag ohne PVC, D 2,5 mm
7.501,00
m2
2.__. 2 Bodenbelag, PVC Designboden als Planken, D 2,5 mm PVC Boden als Planken, Oberflächenbehandlung (PUR): Tektanium Flächengewicht 3.850 g/m2 Trittschallverbesserungsmaß 3 dB DIN EN ISO 717/2, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 BFL-s1, Produkt der Planung: Tarkett iD Inspiration Naturals, Farbe Highland Oak - Golden Anzubieten ist das Produkt der Planung oder gleichwertig.
2.__. 2
Bodenbelag, PVC Designboden als Planken, D 2,5 mm
E
7.501,00
m2
2.__. 3 Bodenbelag, Linolium in Bahnen, D 2,5 mm Linoliumboden in Bahnen Bahnenbreite ca. 2 m Bahnenlänge bis max. 33 m anzubieten Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 23 (hohe Belastbarkeit), Oberflächenbehandlung (PUR): Topshield Pro Flächengewicht 2.900 g/m2 Rutschsicherheit DIN 51130: R9 Resteindruckverhalten EN ISO 24343-1: <0,16mm Lichtechtheit DIN ISO 105-B02 >= 6 Innenrumemissionen nach 28 Tagen EN 16516 <0,06mg/m3 Flexibilität EN-ISO 24344:  ø 40 mm Aufladungsspannung DIN EN 1815 max. 2 kV (antistatisch) Trittschallverbesserungsmaß 5 dB DIN EN ISO 717/2, Wärmeleitfähigkeit DIN EN 12524: 0,17 W/mK Chemikalienbeständigkeit EN ISO 26987: Besatändig gegen Kurzzeiteinwirkungen verdünnter Säuren, Öle und Fette Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 CFL-s1, Dicke 2,5 mm, in Bahnen, auf vollflächig gespachtelten Untergrund, vollflächig kleben einschließlich Grundierung gem. Systemhersteller Produkt der Planung: Forbo Flooring Linoleum, Striato, 5256 silt stone Anzubieten ist das Produkt der Planung oder gleichwertig.
2.__. 3
Bodenbelag, Linolium in Bahnen, D 2,5 mm
E
7.501,00
m2
2.__. 4 Anpassen Bodenbelag an aufgehende Bauteile Anpassen des Bodenbelags an aufgehende Bauteile ohne Leistenabdeckung, z. B. bodentiefe Fenster
2.__. 4
Anpassen Bodenbelag an aufgehende Bauteile
719,00
m
2.__. 5 Anpassen Bodenbelag an bauseitige Profile Anpassen des Bodenbelags an bauseits verlegte Profile ohne Leistenabdeckung, z. B. Abschlussprofile Fliesen und Betonwerkstein Einschließlich der Versiegelung der Fuge mit einem, geeigneten, dauerelastischen Dichtstoff. Farbe passend zu den Bodenbelägen
2.__. 5
Anpassen Bodenbelag an bauseitige Profile
254,00
m
2.__. 6 Bewegungsfugenprofil aus Kunstsoff Bewegungsfugenprofil aus Kunststoff, für dünnschichtige Bodenbeläge, im Bereich von Bewegungsfugen an den Bodenbelag zweiseitig anschließen und oberflächenbündig anarbeiten. Profilfarbe in Anlehung an Bodenbelag Produkt der Planung: Schlüter DILEX-BWS oder gleichwertig anzubieten.
2.__. 6
Bewegungsfugenprofil aus Kunstsoff
122,00
m
2.__. 7 Sockelleiste aus Vollholz (Nadelholz), B/H 16/58 mm, weiß lackiert Sockelleiste Querschnitt B/H 16/58 mm, rechteckig, aus Vollholz (Nadelholz), Oberfläche lackiert, RAL 9016 weiß geklebt befestigen.
2.__. 7
Sockelleiste aus Vollholz (Nadelholz), B/H 16/58 mm, weiß lackiert
7.600,00
m
2.__. 8 Gehrungsschnitt Ecke Sockelleiste Durch Gehrungsschnitt hergestellte Ecke für Sockelleiste, Sockelleiste aus Holzwerkstoff, einteilig, Höhe 78 mm. Abgerechnet wird pro Ecke mit zwei Gehrungsschnitten.
2.__. 8
Gehrungsschnitt Ecke Sockelleiste
2.965,00
St
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung des AGs ausgeführt werden. Nachweise hierfür sind täglich zur Anerkennung vorzulegen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebotes erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass die Verrechnungssätze der Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden Gültigkeit haben. Vor Ausführung der Arbeiten auf Nachweis sind die damit zu beschäftigenden Mitarbeiter namentlich zu benennen. Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ggf. anhand von Nachweisen der Lohnbuchhaltung zu belegen.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung
3.__. 1 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
3.__. 1
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
E
20,00
h
3.__. 2 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
3.__. 2
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
E
20,00
h