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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Beschreibung Baugrundstück/Lage und Gebäude
Das Ferdinand-Braun-Institut befindet sich in der Gustav-Kirchhoff-Straße 6 in Berlin-Adlershof. Der S-Bahnhof Adlershof, der Teltowkanal, die Rudower Chaussee und die Autobahn A113 sind in unmittelbarer Nähe. Das Institut besteht aus einen freistehenden Gebäudekomplex, vierseitig umgebend von Straßenland. Der Gebäudekomplex ist ca. 55mx100m in den Außenmaßen und bildet einen langen, tiefen (über 70m) Innenhof, der nach Süd-Osten zum Straßenland offen ist. Er besteht aus einzelnen Gebäudeteilen aus verschiedenstenen Bauzeiten. Die Nutzung ist Büro und Forschung.
Der Innenhof ist in Teilen befestigt und begrünt. Auf die gesamte Länge ist er befahrbar. Das Gewicht der Fahrzeuge ist auf 10t begrenzt. Die Breite der Fahrzeuge ist auf 2,60m begrenzt.
Das Institut und der Gebäudekomplex sind vollflächig in Nutzung und bleiben während der gesamten Baumaßnahme in Nutzung.
Von der Baumaßnahme betreffende Flächen
Die von der Baumaßnahme betreffenden Flächen teilen sich in 3 Bereiche im Erdgeschoss, die alle unabhängig ebenerdig vom Innenhof zugänglich sind. Es sind Technikräume, die der Forschungsnutzung im Gebäudekomplex dienen. Die gesamte Grundfläche der drei Bereiche ist ca. 95qm.
Der größte Teil der Technik in den Räume wird vor Beginn der Baumaßnahme bauseits ausgebaut und für die Dauer der Baumaßnahme wird Ersatztechnik im Innenhof aufgestellt. Nur einzelne Techniktrassen und Rohrleitungen werden danach die Räume noch queren.
Im Innenhof wird auch die Baustelleneinrichtung der hier ausgeschriebenen Bauleistungen liegen. Beides soll im nord-westlichen Ende des Innenhofes untergebracht werden und durch einen Zaun gesichert werden.
Die Baumaßnahme
Die Baumaßnahme sieht vor einige nicht tragende Innenwände und -decken zurückzubauen. Der Rückbau erfolgt nach Vorgaben des Tragwerkplaners.
Die Innenräume werden saniert. Hierzu zählt der Rückbau des Bodenbelages inkl. Bodenaufbau bis zur Ebene der Gebäudeabdichtung. Die im Estrich liegende Entwässerung wird entfernt und mit dem Einbringen eines neuen Bodenaufbaus wieder hergestellt. Der Boden und die teile der Wandflächen erhalten eine Beschichtung. Sonstige Wand- und Deckenflächen werden ausgebessert und erhalten einen neuen Anstrich.
Allgemeine Beschreibung
Technische Vorbemerkungen 1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 1504-2
Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität - Teil 2: Oberflächenschutzsysteme für Beton
DIN 18533
Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 18534
Abdichtung von Innenräumen
DIN EN ISO 4628
Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und der Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen
AGI-Arbeitsblatt K 10
Schutz von Beton Oberflächenbehandlung; Imprägnierung, Versiegelung, Beschichtung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt S 20-1
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). - Anforderungen an den Untergrund
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt S 20-2
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). - Beschichtungssysteme
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
AGI-Arbeitsblatt S 20-3
Schutz von Baukonstruktionen mit Beschichtungssystemen gegen chemische Angriffe (Säureschutzbau). - Ausführungsdetails
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI)
BFS Merkblatt Nr. 19.1
Risse in unverputztem und verputztem Mauerwerk, in Gipskartonplatten und ähnlichen Stoffen auf Unterkonstruktionen; Ursachen und Bearbeitungsmöglichkeiten
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 20
Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten
Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BWA-Richtlinien
BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen
Reihe: Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen
Herausgeber: BFA-BWA - Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Richtlinie
Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS)
Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V.
Richtlinie
Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC)
Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V.
Richtlinie
Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD)
Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V.
vdd Technische Regeln
Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V.
VFF Merkblatt ST.01
Beschichten von Stahlteilen im Metallbau
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Es werden nur Arbeiten im Erdgeschoss und bis 4,00m Höhe ausgeführt.
Gerüste
Es werden keine Gerüste bauseits gestellt.
Baustrom
Baustrom wird bauseits gestellt. Es wird nur Strom 220V gestellt.
Bauwasser
Bauwasser wird gestellt.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen.
Der Auftragnehmer soll für den Beschichtungsaufbau möglichst Produkte desselben Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat er entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer ebenfalls zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau.
5. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Folgende Ausführungszeichnungen und Unterlagen sind der Leistungsbeschreibung beigefügt:
SAB_5_A_PL_Haus 7/Nebenräume
Dokumentation Demontagen
Technische Vorbemerkungen
Trockenbau - und Putzarbeiten Trockenbau - und Putzarbeiten
Trockenbau - und Putzarbeiten
50 Trockenbau - und Putzarbeiten
50
Trockenbau - und Putzarbeiten
50. 0 Trockenbau - und Putzarbeiten
50. 0
Trockenbau - und Putzarbeiten
Maler - und Beschichtungsarbeiten Maler - und Beschichtungsarbeiten
Maler - und Beschichtungsarbeiten
70 Maler - und Beschichtungsarbeiten
70
Maler - und Beschichtungsarbeiten
70. 0 Maler - und Beschichtungsarbeiten
70. 0
Maler - und Beschichtungsarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
99 Stundenlohnarbeiten
99
Stundenlohnarbeiten
99. 0 Stundenlohnarbeiten
99. 0
Stundenlohnarbeiten
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