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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allgemeine Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt
In der Gustav-Adolf-Straße 11, 13-14 / Tratzigerstraße 21 im Bezirk Hamburg-Wandsbek, Gemarkung Marienthal, ist der Neubau von drei mehrgeschossigen Wohngebäuden mit 168 freifinanzierten und geförderten Mietwohnungen
geplant.
Das Eckgrundstück wird von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße begrenzt. Gegenüber an der Gustav-Adolf-Straße befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Wandsbek, sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. Ab dem Jahr 2028 entsteht an der Ecke Gustav-Adolf-Str. / Bovestraße die neue S-Bahnstation „Bovestraße“, welche in ca. 3 min zu Fuß vom Neubau erreichbar sein wird.
Auf dem Grundstück entstehen drei Gebäude auf einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage - der L-förmige Straßenriegel mit sechs Treppenhäusern und zwei Hofriegel mit jeweils zwei Treppenhäusern. In ihrer Geschossigkeit orientieren sich die Neubauten an der umliegenden Bebauung.
Im Untergeschoss befinden sich die Nebenräume für Haustechnik, Fahrradstellplätze und Abstellraumflächen sowie die natürlich belüftete Tiefgarage mit insgesamt 86 PKW-Stellplätzen.
Sie wird von der Gustav-Adolf-Straße über eine einspurige Rampe mit beidseitigem Schrammbord erschlossen. Das Garagentor befindet sich im Inneren des Gebäudes im Bereich der einspurigen Rampe. Ein- und Ausfahrt werden über Signalgeber an den entsprechenden Wartepositionen koordiniert.
Die sechs Treppenhäuser im Straßenriegel (Bauteil C und D) werden von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße erschlossen. An der Gustav-Adolf-Straße befindet sich sowohl die Tiefgarageneinfahrt, als auch der Hofzugang in den Innenhof, der gleichermaßen auch als Feuerwehrdurchfahrt genutzt wird. Pkw-Verkehr ist im Hofbereich nicht zulässig. Durch den Hofzugang führt auch die Erschließung zu den weiteren vier Treppenhäusern in den beiden Hofriegeln (Bauteil A und B). Die Treppenhäuser fünf und sechs an der Tratzigerstraße haben zusätzlich einen direkten Hofzugang.
An der Gustav-Adolf-Straße ist der Gemeinschaftsraum angeordnet.
Der Wohnungsmix bietet eine angemessene Durchmischung verschiedener Wohnungstypen und –größen und sichert ein vielfältiges Angebot. Es sollen 24 Ein-Zimmerwohnungen, 58 Zwei-Zimmerwohnungen, 47 Drei-Zimmerwohnungen, 33 Vier-Zimmerwohnungen und sechs Fünf-Zimmerwohnungen entstehen. Insgesamt umfassen die Gebäude 168 Wohneinheiten, die sich
wie folgt verteilen:
Im Straßenriegel 115 Wohnungen verteilt auf fünf Geschossen und in den
beiden Hofriegeln jeweils 29 und 24 Wohnungen verteilt auf vier Geschossen.
Die Wohn- und Essbereiche der Wohnungen sind überwiegend nach Süden und Westen ausgerichtet, ebenso wie die Terrassen, Balkone und Dachterrassen. Die meisten Wohnungen haben eine West-Ost-Ausrichtung. Die Wohnungen im Nordriegel und an den Eckpunkten der Hofriegel erhalten eine Nord-Süd-Ausrichtung. Im Nordriegel liegen die Dachterrassen des 4.Obergeschoss in Richtung Norden.
Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum ausgestattet. Zusätzliche Abstellräume befinden sich im Untergeschoss.
Insgesamt 43 Wohnungen werden barrierefrei nutzbar und erreichbar ausgeführt. Diese verteilen sich auf neun von zehn Treppenhäusern. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse und Treppenhäuser ist durch den Aufzug gewährleistet. Die barrierefreien Wohnungen entsprechen den Vorgaben der HBauO §52 sowie den in der Verwaltungsvorschrift Technische
Baubestimmungen (VV TB) festgelegten Abschnitten der DIN 18040-2. So sind die Wohn- und Schlafräume, ein Bad mit Toilette, die Küche sowie die Balkone barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2 erreichbar.
Die Fassaden des Straßenriegels zur Gustav-Adolf-Straße und Tratzigerstraße werden als Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen ausgeführt. Es wird ein hellrotbunter Klinker im Farbspektrum rot/ rotbunt/ rotblau im Format NF oder DF verbaut. Als Verband wird ein wilder Verband hergestellt. Zur Gliederung der Fassade wird ein eingeschossiger bis zweigeschossiger Sockel durch Klinkerrelief ausgebildet. Zusätzlich werden die Fenster durch leicht zurückspringende Faschen eingefasst.
Die Treppenhausfenster werden durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Das zurückspringende 4. Obergeschoss, sowie die Loggien
erhalten einen beigefarbenen Putzanstrich. Die Innenhoffassaden erhalten ebenso einen Putzanstrich und einen eingeschossigen Sockel mit Kammzugstruktur.
Aufgrund der hohen Lärmbelastung an der Gustav-Adolf-Straße werden an dieser Fassade verglaste Vorbauten als schallabsorbierende Maßnahmen ausgebildet. Diese werden zu drei Risaliten entlang der Fassade zusammengefasst.
Die Fassaden der Hofriegel werden als Wärmedämmverbundsystem mit beigefarbenem Putz hergestellt. Hier wird ein eingeschossiger Sockel mit Kammzugstruktur zur Fassadengliederung ausgebildet. Zusätzlich werden Fenster durch Felder in Kammzugstruktur eingefasst. Im Innenhof
werden die Treppenhausfenster ebenfalls durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst.
Die einspringenden Hauseingänge werden durch eine farblich abgesetzte
Wandoberflächengestaltung betont.
Die Fassaden sind als Lochfassaden überwiegend mit bodentiefen Fenstern gestaltet – größtenteils mit einer unteren absturzsichernden Festverglasung und Kämpfern. Die Fenster derden als verglaste Konstruktionen mit farbig folierten Kunststofffensterprofilen ausgeführt. Die Absturzsicherungen an Balkonen werden in der bauordnungsrechtlich erforderlichen Höhe von 90cm bzw. 110cm als Flachstahlkonstruktionen mit vertikalen Längsstäben ausgeführt.
Die Dachflächen bestehen aus einem gedämmten Flachdachaufbau mit extensiver Begrünung. Auf den Dächern befinden sich neben den Aufzugsüberfahrten und den Dachausstiegen auch Technikflächen für die Wärmepumpen und aufgeständerte Photovoltaikmodule. Die
Wärmepumpen erhalten aus Gründen des Schallschutzes eine Technikeinhausung.
Die sich durch die Staffelung ergebenden Dachflächen im 3.OG (Hofriegel) und 4.OG (Straßenriegel) erhalten einen Belag aus Betonwerkstein und sind für die Bewohner als Terrasse nutzbar.
allgemeine Angaben
Auszug FLB 4.5 Dach
Schlosserkonstruktionen im Außenbereich werden verzinkt und farbig beschichtet ausgeführt. Dachterrassengeländer werden als Flachstahlkonstruktion, verzinkt und farbig beschichtet, ausgeführt.
4.6 Balkone/ Loggien
Balkonfertigteile
Vorgehängte Balkonplatten sind thermisch vom Gebäude getrennt, als Stahlbetonfertigteile, Oberflächenqualität SB2, mit Gefälle und Entwässerungssystem auszuführen. Thermische Trennung mittels Iso-Korb gem. Brand- und Schallschutzanforderung.
Schallschutzloggien
Die Schallschutzloggien sind mit Einscheibensicherheitsglas (ESG) zu verglasen, um den dahinterliegenden Räumen einen zusätzlichen Lärm- und Witterungsschutz zu gewährleisten. Die Verglasung soll mit einem Schiebe-Dreh-System ausgeführt werden, so dass sie nach Bedarf großflächig zu öffnen ist (Fabrikat Schiebe-Dreh-System Solarlux (SL25), Lumon o.glw.).
Zur Montage der außenliegenden Absturzsicherungen sind die Brüstungen
der Schallschutzloggien mit durchgehenden Ankerplatten gem. Detailplanung HH-G11_00_ARC_5_AR_--_DD_2401 zu versehen.
Geländer
Für die Balkone und Loggien sind Stabgeländer mit Ober- und Untergurt vorzusehen. Rahmen, Gurte und Füllstäbe bestehen aus Flachstahlprofilen, verzinkt, farbig beschichtet gem. Vorgabe Architekt. Die Befestigung erfolgt an der Außen- bzw. Innenkante der STB-Fertigteile. Die Geländer der Schallschutzloggien werden über Anschlusslaschen auf der durchgehenden Ankerplatte montiert.
Trennwände
Für gemeinschaftlich durch verschiedene Wohnungen genutzte Balkone und Dachterrassen, sowie direkt aneinander liegende Terrassen verschiedener Nutzungen sind Trennwände vorzusehen. Diese bestehen aus einer
Rahmenkonstruktion aus Rechteckprofilen, verzinkt und farbig beschichtet. Sie sind beidseitig mit Metallblechen, verzinkt und pulverbeschichtet vorzusehen. Die Höhe der Trennwände beträgt ca. 2,00 m.
4.9 Ausbau Treppenhäuser/Schleusen
Treppengeländer
In den Treppenhäusern sind Stabgeländer mit Ober- und Untergurt sowie aufgesetztem Holzhandlauf aus Eiche, geölt, gem. Detailplanung vorgesehen. Rahmen und Gurte, sowie Füllungsstäbe bestehen aus Flachstahl
profilen, beschichtet in Standard-RAL-Farbton. Die Befestigung erfolgt seitlich an den Treppenwangen und Stirnseiten der Podeste. Die Handläufe sind i.d.R. ohne Unterbrechung durchzuführen und in den Treppenaugen dem Verlauf der Treppe anzupassen.
Auszug FLB
ZTV Metallbauarbeiten ZTV Metallbauarbeiten
2 BESONDERER TEIL - Metallbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN
18360 - Metallbauarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18357 - Beschlagarbeiten
DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen
DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten
wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen
gelten:
DIN 6935 - Kaltbiegen von Flacherzeugnissen aus
Stahl
DIN 24537-1 - Roste als Bodenbelag - Teil 1:
Gitterroste aus metallischen Werkstoffen
DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von
Metallen; Begriffe, Verfahren und
Oberflächenvorbereitung
DIN 55945 - Lacke und Anstrichstoffe - Fachausdrücke
und Definitionen für
Beschichtungsstoffe und
Beschichtungen - Weitere Begriffe
und Definitionen zu DIN EN 971-1
sowie DIN EN ISO 4618-2 und
DIN EN ISO 4618-3
DIN EN 971-1 - Lacke und Anstrichstoffe -
Fachausdrücke und Definitionen für
Beschichtungsstoffe - Teil
1: Allgemeine Begriffe
DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen -
Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für
das Bauwesen
DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen -
Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine
Anwendungen - Spezifikationen
DIN EN 10027 - Bezeichnungssysteme für Stähle
DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle - Teil 1:
Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10210 - Warmgefertigte Hohlprofile für den
Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus
Feinkornbaustählen
DIN EN 10326 - Kontinuierlich schmelztauchveredeltes
Band und Blech aus Baustählen
- Technische Lieferbedingungen
DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl
aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) -
Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische
Überzüge Normen der Reihe
DIN EN ISO 8501ff - Vorbereitung von Stahloberflächen
vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen
DIN EN ISO 9692-1 - Schweißen und verwandte Prozesse -
Empfehlungen zur Schweißnahtvorbereitung - Teil
1: Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen,
Gasschweißen, WIG-Schweißen und Strahlschweißen
von Stählen
DIN EN ISO 13920 - Schweißen - Allgemeintoleranzen für
Schweißkonstruktionen
- Längen- und
Winkelmaße; Form und Lage
ISO 6362-4 - Stranggepresste Stangen, Rohre und
Profile aus Knetaluminium und Aluminium-
Knetlegierungen, Teil 4: Strangpressprofile; Maß- und
Formtoleranzen
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher
Metallhandwerke:
Fachregelwerk Metallbauerhandwerk -
Konstruktionstechnik, Grundlagen und Metallbauarbeiten
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln:
BGI 544 - Sicherheitslehrbrief für
Metallbau-Montagearbeiten
BGI 561 - Treppen
BGI 563 - Brandschutz bei Schweiß- und Schneidarbeiten
BGI 588 - Merkblatt für Metallroste
BGI 606 - Verschlüsse für Türen von Notausgänge
Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbau
(DASt):
DASt 007 - Lieferung, Verarbeitung und Anwendung
wetterfester Baustähle
Die Merblätter des Stahl-Informations-Zentrums,
insbesondere:
MB 382 - Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei
MB 383 - Plattiertes Stahlblech
MB 405 - Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch
Beschichtungssysteme
MB 434 - Wetterfester Baustahl
MB 822 - Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei
MB 823 - Schweißen von Edelstahl Rostfrei
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und
lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar
sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und
atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und
ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck
dauerhaft entsprechen.
Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders
geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine
verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten.
Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von
Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht
sichtbar sein.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei
brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen
Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei
vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die
Grundierung auf das geplante Beschichtungssystem
abzustimmen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das
angebotene Fabrikat erforderlichen
bauseitigenLeistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls
erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr
Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen
enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie
der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber
anzufordern. Die im Leistungsverzeichnis und in den
Zeichnungen angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Nach
Auftragsvergabe sind die genauen Maße festzulegen und
nach Aufmaß vor Ort zu überprüfen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein
Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind
bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern
anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung
unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen
Teilen zu verfahren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen
funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit
Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der
Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind
geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu
treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit
Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu
erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte
Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug
gefährdete Oberflächen abzudecken.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat
der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die
erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit
Detailzeichnungen zu übergeben
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern
anderweitig (z.B. im Chromsäurebad) zu passivieren.
Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle
nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen,
anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 %
Zinkstaubanteil zulässig. Schweißschlacken und
Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen
dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden.
Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig
und ggf. notwendig.
Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig,
sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm
vollständig von Zink zu befreien.
Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht
lösbare Verbindungen ist dem Auftragnehmer
freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen,
Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas
anderes ergibt.
Befestigungen von schweren Bauteilen auf
Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden
und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen
für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden.
2.3.2 Metallbauarbeiten
Bei Fenstern und Türen dürfen nur solche Dichtungen
eingesetzt werden, die vom Systemhersteller zugelassen
sind und Bestandteil der Fenstersystemprüfung (z.B.
durch das ift - Institut für Fenstertechnik in
Rosenheim) waren.
Vor Übergabe ist mit der Bauleitung abzustimmen, ob die
Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine
Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen
provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem
Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist.
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser
eindringen kann oder in denen sich Tauwasser sammeln
kann, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach
außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Öffnungen sind
an tiefster Stelle des Falzgrundes (mindestens 3 Stück
zwischenzwei Abflussbegrenzungen)
mit folgenden Mindestgrößen anzubringen:
- 8 mm Durchmesser bei Bohrungen
- 5 x 200 mm bei Nuten
Die Öffnungen müssen entgratet sein.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume,
Kleber oder ähnliches sind unzulässig. Die eingesetzten
Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund
abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu
großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht
ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu
verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in
Standarddübel ist nicht zulässig.
Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend
der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen
Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern sind
druckfeste Hinterfüllungen zwischen Wand und Rahmen an
allen Befestigungspunkten einzusetzen. Das gilt
entsprechend bei Schallschutzforderungen.
Beim Aufmaß auf der Baustelle ist zu beachten, dass die
Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei Fenstern
wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Im
Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung
notwendig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Sind Zargen mit Mörtel zu hinterfüllen und sind die
Türblätter eingehängt, ist die Tür bis zur Erhärtung
geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu
sichern.
Beim Aufmaß auf der Baustelle ist zu beachten, dass die
Größe der Leibung und der lichten Öffnung bei Fenstern
wesentlich von den Rohbaumaßen abweichen kann. Im
Zweifel ist eine Abstimmung mit der Bauleitung
notwendig.
Bei Arbeiten mit Schussapparaten gilt die BGV D9
uneingeschränkt. Die Arbeiten dürfen nur nach
Genehmigung durch die Bauleitung durchgeführt
werden. Die Genehmigung soll schriftlich erteilt
werden; sie ist auf bestimmte Bauteile, Räume und
Zeiten zu beschränken.
2.3.3 Schlosserarbeiten
Es dürfen nur Lichtschachtroste und sonstige Gitter zur
Ausführung kommen, die mit einer dem üblichen Standard
entsprechenden Einbruchsicherung versehen und montiert
sind.
Geländer und sonstige Umwehrungen müssen die aus
Sicherheitsgründen geforderte Höhe haben. Das gleiche
gilt für den lichten Abstand senkrechter Geländerstäbe
sowie für den Abstand zum Fußboden. Dabei sind die
Bauordnungen der Länder zu beachten; bei Unklarheiten
ist der Architekt zu befragen.
Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen
Korrosion zu schützen.
In Feuchträumen sind nur nicht rostende Teile zu
verwenden.
Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden
Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in
der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3
nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete
Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das
gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer
Baustoffklassen,
insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne
Oberflächen.
Der Nachweis der Schweißerprüfung für die
entsprechenden Arbeiten kann vom Auftraggeber
personenbezogen verlangt werden. Ebenso kann der
Nachweis über ausgebildete Schweißaufsichtspersonen
gemäß DIN EN 719 - Schweißaufsicht; Aufgaben und
Verantwortung, gefordert werden.
Alle ausgeschriebenen Stahlbauteile sind grundsätzlich
zu entgraten.
Die Angabe der Geländerhöhe in der
Leistungsbeschreibung beinhaltet
lediglich die Länge von OKFF bis UK-Handlauf.
Mehrlängen die sich durch Montage an Betonstirnkanten,
bzw. durch vergießen in passenden Kernbohrungen ergeben
hat der Bieter mit in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Leistungsbeschreibung umfasst die dargestellte
Konstruktion mit möglichst allen Teilen. Knoten- und
Anschlussblechen, Klein- und Schweißmaterial ist in die
Positionen mit einzukalkulieren und berechtigt den AN
nicht zu Nachforderungen.
Alle Endstücke von Handläufen, Rohrenden etc. sind
dicht zu verschweißen.
Alle Anstriche und Grundierungen sind Farbläufer- bzw.
Tropfenfrei herzustellen.
2.3.4 Feuerschutzabschlüsse
entfällt
2.4 Qualität
Die Festlegung hinsichtlich der Qualität des Aussehens
der Oberflächen der einzelnen Leistungen erfolgt im
Rahmen von Musterausführungen.
Für die Herstellung der Konstruktionen und Leistungen
sind die tatsächlichen Baumaße zugrunde zu legen.
Alle sichtbaren Schweißnähte müssen so geschliffen und
poliert werden das keine Blasen, Poren, Grate, oder
Verfärbungen sichtbar bleiben. Schweißungen an
Stahlbauteilen die einen Anstrich erhalten sind
planzuschleifen und Poren/Löcher sind auszuspachteln.
Die Rohbautoleranzen richten sich nach DIN 18 201, 18
202, 18 203.
Alle Bauteile sind mind. aus ST 37 herzustellen, falls
nicht anders genannt ist.
Alle Teile sind vor dem Einbau ausreichend gegen
Korrosion zu schützen.
Biegungen und Kröpfungen von Metallteilen haben frei
von Rissen zu sein und dürfen keine Querschnitts-
verengungen aufweisen.
Alle Verschraubungen, Bolzen, Hutmuttern, Gewinde und
sonstige
Befestigungsmittel im Außenbereich sind zwingend in VA
zu wählen.
Muster/Musterausführungen
Zur Festlegung des Ausbaustandards sind grundsätzlich
alle für den Einbau vorgesehenen Materialien zu
bemustern.
2.5 Korrosionsschutz
Stahlbauteile die eine Feuerverzinkung erhalten sind in
den Positionen gekennzeichnet. Darüber hinaus erhalten
alle Stahlbauteile eine Grundierung. Die Koordination
für den rechtzeitigen und zwischenzeitlichen
Malerbeginn hat der AN in voller Verantwortung zu
übernehmen und der Bauleitung anzuzeigen.
Der AN hat die erf. Sandstrahlarbeiten und die
Grundbeschichtungen durch eine Malerfirma in der
Werkstatt auszuführen.
Alle Stahlkanten sind grundsätzlich mit einem Radius
von 2mm zu runden/brechen. Freiliegende Ecken von
Stahlbauteilen sind mit einem Radius von 1 mm zu
runden / brechen.
Lochbleche sind grundsätzlich wenn nicht anders
beschrieben allseitig mit ungelochten Rändern
auszuführen.
Grundsätzlich sind bei vor Ort auszuführenden
Schweißarbeiten alle angrenzenden Bauteile in
ausreichendem Maß zu schützen.
2.6 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Die Dimensionierung der tragenden Teile des
Treppengeländers, Geländers, Brüstungsgeländers, der
Sichtschutzelemente einschließlich Holzfüllung ist
durch den AN durch eine statische Berechnung zu
bestätigen und nachzuweisen.
Die Verankerung hat bei langen Elemeten aufgrund von
Temperaturveränderungen in längs Richtung verschieblich
zu erfolgen. Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Das Rohbau-Aufmaß zur Anfertigung der
Auftragnehmer-Konstruktionszeichnungen ist vom
Auftragnehmer durchzuführen und mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor
Beschädigungen sind erst nach Absprache mit dem
Auftraggeber zu entfernen. Werden vom Auftraggeber für
den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der
Gesamtfertigstellung des Bauwerks zusätzliche
Schutzvorrichtungen gefordert, so sind das Besondere
Leistungen. Das gilt entsprechend für Ersatzhandlungen,
z.B. das Aushängen von Türen, als zwischenzeitliche
Maßnahme.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des
Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als
Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und
lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig
ist.
Bauseitig wird in der Regel ein 230-Volt-Anschluss
vorgesehen und bereitgestellt. Die elektrische
Steuereinrichtung einschließlich der
Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu
erbringen und einzukalkulieren.
Das Nachverzinken von Schnittstellen und Anschlüssen
(Kaltverzinkung) auf der Baustelle ist eine
Nebenleistung.
Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit
Brandschutzanforderungen fällt unter die
Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.5. der ATV/DIN
18360. Abschnitt 4.2.4 bezieht sich ausschließlich auf
das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also
das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits
vorhandenem Wandputz.
Falls für die angebotene Konstruktion keine allgemeine
amtliche Zulassung vorhanden ist, so gehört es zu den
Aufgaben des Auftragnehmers, Einzelzulassungen unter
Beachtung der in der Genehmigungsplanung enthaltenen
und ihm mitgeteilten Auflagen, ggf. durch zusätzliche
Prüfungen, zu bewirken. Das gilt entsprechend für dazu
erforderliche Gutachten und Prüfversuche. Die
Aufwendungen für die Genehmigungsfähigkeit sind in die
Preise einzurechnen.
2.5 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der
Angebotsabgabe nach vorheriger
Terminabsprache eingesehen werden.
ZTV Metallbauarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes
von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu
unterrichten.
2. Mit den Preisen ist die komplette Leistung
abgegolten.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet
und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen
Leistung.
3. In die Preise sind grundsätzlich alle
Aufwendungen und Kosten die sich aus der Einhaltung
der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben
einzurechnen.
4. In die Preise sind einzurechnen:
- witterungsbedingte Erschwernisse und
Mehraufwendungen
- ständige Reinigung der durch die eigenen
Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder
technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen
Arbeiten
- Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten
des Arbeitsbereiches
5. Kosten für die komplette erforderliche
Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit
einzukalkulieren.
6. Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen
Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,
Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen.
7. Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das
Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören
zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in
dieEinheitspreise einzurechnen.
8. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert
vergütet.
9. In Abstimmung mit der Bauleitung sind die
technischen Bedingungen und Zeitabläufe der
betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten.
10. Maßgebend für die Ausführung sind die
Bestimmungen der VOB in allen Teilen.
11. Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens
sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Metallbau Schlosserarbeiten
01
Metallbau Schlosserarbeiten
01.01 Innengeländer
01.01
Innengeländer
01.02 Außengeländer
01.02
Außengeländer
01.03 Geländer Dachterasse
01.03
Geländer Dachterasse
01.04 Geländer Schallschutzloggien
01.04
Geländer Schallschutzloggien
01.05 Sichtschutz Loggien / Balkone
01.05
Sichtschutz Loggien / Balkone
01.06 Vordach
01.06
Vordach
01.07 Schallschutzwand TGA Dach
01.07
Schallschutzwand TGA Dach
01.08 Wetterschutzgitter / Gittterroste / Abdeckroste
01.08
Wetterschutzgitter / Gittterroste / Abdeckroste
01.09 sonstiges
01.09
sonstiges