100 - Gerüstbau
Gustav-Adolf-Straße – 168 WE
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OZ
Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
allg. Angaben Allgemeine Angaben zum Objekt In der Gustav-Adolf-Straße 11, 13-14 / Tratzigerstraße 21 im Bezirk Hamburg-Wandsbek, Gemarkung Marienthal, ist der Neubau von drei mehrgeschossigen Wohngebäuden mit 168 freifinanzierten und geförderten Mietwohnungen geplant. Das Eckgrundstück wird von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße begrenzt.  Gegenüber an der Gustav-Adolf-Straße befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Wandsbek, sowie die Bahnstrecke Hamburg-Lübeck. Ab dem Jahr 2028 entsteht an der Ecke Gustav-Adolf-Str. / Bovestraße die neue S-Bahnstation „Bovestraße“, welche in ca. 3 min zu Fuß vom Neubau erreichbar sein wird. Auf dem Grundstück entstehen drei Gebäude auf einem gemeinsamen Untergeschoss mit Tiefgarage - der L-förmige Straßenriegel mit sechs Treppenhäusern und zwei Hofriegel mit jeweils zwei Treppenhäusern. In ihrer Geschossigkeit orientieren sich die Neubauten an der umliegenden Bebauung. Im Untergeschoss befinden sich die Nebenräume für Haustechnik, Fahrradstellplätze und Abstellraumflächen sowie die natürlich belüftete Tiefgarage mit insgesamt 86 PKW-Stellplätzen. Sie wird von der Gustav-Adolf-Straße über eine einspurige Rampe mit beidseitigem Schrammbord erschlossen. Das Garagentor befindet sich im Inneren des Gebäudes im Bereich der einspurigen Rampe. Ein- und Ausfahrt werden über Signalgeber an den entsprechenden Wartepositionen koordiniert. Die sechs Treppenhäuser im Straßenriegel (Bauteil C und D) werden von der Gustav-Adolf-Straße und der Tratzigerstraße erschlossen. An der Gustav-Adolf-Straße befindet sich sowohl die Tiefgarageneinfahrt, als auch der Hofzugang in den Innenhof, der gleichermaßen auch als Feuerwehrdurchfahrt genutzt wird. Pkw-Verkehr ist im Hofbereich nicht zulässig. Durch den Hofzugang führt auch die Erschließung zu den weiteren vier Treppenhäusern in den beiden Hofriegeln (Bauteil A und B). Die Treppenhäuser fünf und sechs an der Tratzigerstraße haben zusätzlich einen direkten Hofzugang. An der Gustav-Adolf-Straße ist der Gemeinschaftsraum angeordnet. Der Wohnungsmix bietet eine angemessene Durchmischung verschiedener Wohnungstypen und –größen und sichert ein vielfältiges Angebot. Es sollen 24 Ein-Zimmerwohnungen, 58 Zwei-Zimmerwohnungen, 47 Drei-Zimmerwohnungen, 33 Vier-Zimmerwohnungen und sechs Fünf-Zimmerwohnungen entstehen. Insgesamt umfassen die Gebäude 168 Wohneinheiten, die sich wie folgt verteilen: Im Straßenriegel 115 Wohnungen verteilt auf fünf Geschossen und in den beiden Hofriegeln jeweils 29 und 24 Wohnungen verteilt auf vier Geschossen. Die Wohn- und Essbereiche der Wohnungen sind überwiegend nach Süden und Westen ausgerichtet, ebenso wie die Terrassen, Balkone und Dachterrassen. Die meisten Wohnungen haben eine West-Ost-Ausrichtung. Die Wohnungen im Nordriegel und an den Eckpunkten der Hofriegel erhalten eine Nord-Süd-Ausrichtung. Im Nordriegel liegen die Dachterrassen des 4.Obergeschoss in Richtung Norden. Jede Wohnung ist mit einem Abstellraum ausgestattet. Zusätzliche Abstellräume befinden sich im Untergeschoss. Insgesamt 43 Wohnungen werden barrierefrei nutzbar und erreichbar ausgeführt. Diese verteilen sich auf neun von zehn Treppenhäusern. Die barrierefreie Erschließung aller Geschosse und Treppenhäuser ist durch den Aufzug gewährleistet. Die barrierefreien Wohnungen entsprechen den Vorgaben der HBauO §52 sowie den in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) festgelegten Abschnitten der DIN 18040-2. So sind die Wohn- und  Schlafräume, ein Bad mit Toilette, die Küche sowie die Balkone barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2 erreichbar. Die Fassaden des Straßenriegels zur Gustav-Adolf-Straße und Tratzigerstraße werden als Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen ausgeführt. Es wird ein hellrotbunter Klinker im Farbspektrum rot/ rotbunt/ rotblau im Format NF oder DF verbaut. Als Verband wird ein wilder Verband hergestellt. Zur Gliederung der Fassade wird ein eingeschossiger bis zweigeschossiger Sockel durch Klinkerrelief ausgebildet. Zusätzlich werden die Fenster durch leicht zurückspringende Faschen eingefasst. Die Treppenhausfenster werden durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Das zurückspringende 4. Obergeschoss, sowie die Loggien erhalten einen beigefarbenen Putzanstrich. Die Innenhoffassaden erhalten ebenso einen Putzanstrich und einen eingeschossigen Sockel mit Kammzugstruktur. Aufgrund der hohen Lärmbelastung an der Gustav-Adolf-Straße werden an dieser Fassade verglaste Vorbauten als schallabsorbierende Maßnahmen ausgebildet. Diese werden zu drei Risaliten entlang der Fassade zusammengefasst. Die Fassaden der Hofriegel werden als Wärmedämmverbundsystem mit beigefarbenem Putz hergestellt. Hier wird ein eingeschossiger Sockel mit Kammzugstruktur zur Fassadengliederung ausgebildet. Zusätzlich werden Fenster durch Felder in Kammzugstruktur eingefasst. Im Innenhof werden die Treppenhausfenster ebenfalls durch ein vertikales Fensterband zusammengefasst. Die einspringenden Hauseingänge werden durch eine farblich abgesetzte Wandoberflächengestaltung betont. Die Fassaden sind als Lochfassaden überwiegend mit bodentiefen Fenstern gestaltet – größtenteils mit einer unteren absturzsichernden Festverglasung und Kämpfern. Die Fenster derden als verglaste Konstruktionen mit farbig folierten Kunststofffensterprofilen ausgeführt. Die Absturzsicherungen an Balkonen werden in der bauordnungsrechtlich erforderlichen Höhe von 90cm bzw. 110cm als Flachstahlkonstruktionen mit vertikalen Längsstäben ausgeführt. Die Dachflächen bestehen aus einem gedämmten Flachdachaufbau mit extensiver Begrünung.  Auf den Dächern befinden sich neben den Aufzugsüberfahrten und den Dachausstiegen auch Technikflächen für die Wärmepumpen und aufgeständerte Photovoltaikmodule. Die Wärmepumpen erhalten aus Gründen des Schallschutzes eine Technikeinhausung. Die sich durch die Staffelung ergebenden Dachflächen im 3.OG (Hofriegel) und 4.OG (Straßenriegel) erhalten einen Belag aus Betonwerkstein und sind für die Bewohner als Terrasse nutzbar.
allg. Angaben
Technische Vorbemerkungen Technische  Vorbemerkungen Für die Ausführung der Arbeiten und die verwendeten Materialien gelten alle einschlägigen DIN-Vorschriften, Richtlinien, Ausführungsbestimmungen und Vorschriften der Bauordnungsbehörden in der jeweils neuesten Fassung, insbesondere z. B.: DIN 18299         - Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 451         - Gerüstarbeiten sowie die DIN 4420 Gerüste/Gerüstordnung in der jeweils neuesten Fassung. Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, liefern und Montage, einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem. VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik". Die Durchführung der Arbeiten in Abschnitten bzw. mit Unterbrechungen, die sich aus dem Bauverlauf ergeben, ist zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Für die Ausführung erforderliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen. Sofern nicht aus Detailzeichnungen ersichtlich, sind Maße für Vorleistungen für andere Gewerke  mit der Bauleitung oder dem nachfolgenden Unternehmer abzusprechen. Während der Montage ist die Konstruktion gegen Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen. Das gilt vor allem bei Arbeitsunterbrechungen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Die von den Bauausführungen ausgehenden Immisionen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierzu sind alle technisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Gerüste sind für verschiedene Gewerke, wie z.B. Verblendarbeiten, Fenstereinbau, Klempnerarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten u.a. vorgesehen. Deshalb muß der erforderliche Abstand von der Fassade unbedingt mit der Bauleitung abgestimmt werden. Ferner sind alle Maßnahmen entsprechend den bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z.B., Absperrungen, Leitergänge usw. sowie das Einholen der erforderlichen Gerüstgenehmigungen für die Dauer der vorgesehenen Standzeit in die Einheitspreise einzurechnen. Ebenso im Preis zu berücksichtigen ist einmal im Monat eine Pflege aller gestellten Gerüste. Die Verankerungen sind nach Wahl des Bieters auszuführen, jedoch so, daß später keine Montagestellen sichtbar bleiben. Die Art der Verankerung ist jedoch mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig vor Baubeginn der eigenen Arbeiten zu überprüfen und der Bauleitung etwaige Mängel schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht bzw. werden Mängel erst zum Zeitpunkt der Ausführung erkannt, so obliegt es dem Auftragnehmer allein, diese Mängel zu beseitigen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen könnten, so hat der Bieter den Ausschreibenden vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Nach Auftragserteilung kann sich der Auftragnehmer nich mehr auf etwaige Unklarheiten oder Widersprüchlichkeiten in der Ausschreibung berufen. Vollständigkeit der Leistungen und Nebenleistungen Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Dies betrifft auch eventuelle Erschwerniszulagen. Die gesamten Konstruktionen sind sturmsicher auszuführen. Auf Anforderung ist ein entsprechender Nachweis zu führen Alle erforderlichen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, liefern und Montage, einschliesslich aller erforderlichen Materialien gem. VOB, funktionsfähig sach- und fachgerecht ausgeführt  nach den "Allgemein anerkannten Regeln der Technik". Der Bieter erklärt mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift, daß er die vorgenannten Vertragsbedingungen samt allen darin genannten Angebotsgrundlagen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Sofern dem nachfolgenden LV eine technische Erläuterung beigefügt ist, gelten die Bemerkungen. ................................... (Ort, Datum) (Unterschrift Bieter)
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.     Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von    der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten.         Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet     und gehören ohne weitere Erwähnung zur vertraglichen     Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen     und Kosten die sich aus der Einhaltung der UVV sowie     einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen. 4.     In die Preise sind einzurechnen:         - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen         - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten         Wege und Straßen         - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder     technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen    Arbeiten         - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten     des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung         sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen     Überblick über die Lage von Leitungen für Strom,    Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.    Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport gehören zum Leistungsumfang. 8.    Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9. I   n Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und    Zeitabläufe der betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen    Teilen. 11.    Mengenermittlung erfolgt nach einzurüstender Fläche
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Gerüstarbeiten
01
Gerüstarbeiten
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
01.02 Aufgänge
01.02
Aufgänge
01.03 Gerüstbespannungen
01.03
Gerüstbespannungen