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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Fachbereich
Gebäudemanagement
Leistungsverzeichnis
Gewerk: Dachabdichtung BA1
Objekt / Bauort: GS Mengendamm
Trageweg 20
30163 Hannover
Baustellenzufahrt: Mengendamm
Projekt: Neubau 4 Züge und Sporthalle
Projektnummer: B192000009
Auftraggeber/ Projektleitung: Landeshauptstadt Hannover
FB Gebäudemanagement
Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
-
Fachbereich
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
1 Angaben zur Baustelle 0.1 Angaben zur Baustelle / allgemein
gem. VOB / C, DIN 18299
Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
0.1.1 Baustelle
Baustellenadresse:
Mengendamm (neben Hausnummer 5)
30163 Hannover
Das Grundstück ist im Osten über die öffentliche Straße Mengendamm anfahrbar. Die Baustellenzufahrt quert den Gehweg. Falls Halteverbotszonen oder sonstige Verkehrsrechtliche Anordnungen seitens der Baustelle erforderlich werden, ist eine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich, die vom AN einzuholen ist. Alle damit verbundenen Kosten sind in die pauschale LV-Position der Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Südlich des Baufeldes liegt die Bestandsschule (in Betrieb), nördlich ein Wertstoffhof. Östlich befindet sich die (teilabgerissene) Bestandssporthalle (in Betrieb), westlich liegt ein Gewerbegebiet.
0.1.2
Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat "DGNB-Silber" und Fördermittel des Bundes zu erhalten.
Die Zertifizierung beschreibt die Bewertung der Nachhaltigkeit des Objekts. Faktoren für die Zertifizierung sind:
- Standortqualität (bspw. Verkehrsanbindung)
- Prozessqualität (bspw. Qualitätssicherung der Bauausführung o.ä.)
- technische Qualität (bspw. Schallschutz, Immissionsschutz o.ä.)
- ökologische Qualität (bspw. Ressourcengewinnung o.ä.)
- ökonomische Qualität (bspw. Lebenszykluskosten o.ä.)
- Soziokulturelle und funktionale Qualität (bspw. Innenraumluftqualität, akustischer Komfort o.ä.)
0.1.3 Art und Lage
Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 4-zügigen Grundschule im nördlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im südlichen Teil.
Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit Flachdach.
Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente bzw. in Teilbereichen über eine tragende Bodenplatte.
Der BA 1 beinhaltet nur das Schulgebäude.
0.1.4 Baustellenverkehr
Innerhalb des Baufelds hat der AN die Verkehrsverhältnisse sowie die Baustellenzufahrten und -abfahrten gemäß den gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich zu regeln.
0.1.5 Für Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Straßen und Gehwege sind grundsätzlich freizuhalten. Eine Teilsperrung der Fahrbahn oder die Nutzung des Gehweges ist durch den Unternehmer bei Bedarf rechtzeitig zu beantragen (verkehrsrechtliche Genehmigung).
Ebenfalls einzurechnen ist das erforderliche Reinigen der Fahrstraße außerhalb der Baustelle.
Die Pflicht zur Verkehrssicherung obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Arbeiten.
0.1.7 Anschlüsse
Anschlussmöglichkeiten für Baustrom und Bauwasser stehen auf dem Baugrundstück zur Verfügung. (Westseite am Mengendamm)
0.1.8 Baustelleneinrichtung
Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen Teile des Baugrundstücks zur Verfügung (siehe Lageplan).
Vor Leistungsaufnahme ist dem AG ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen, der von diesem zu freizugeben ist. Übernachtungen von Mitarbeitern des AN sind auf der Baustelle nicht zulässig.
0.1.9 Boden
Ein Bodengutachten liegt vor.
0.1.10 Grundwasser
Das Grundwasser steht in einer geringen Tiefe von ca. 1m unter dem Gelände an (HGW).
Da das Grundwasser seit der Erstellung des Bodengutachtens angestiegen ist, hat es ein Update zum höchsten anzunehmenden Grundwasserstand gegeben.
0.1.11 Umweltrechtliche Vorschriften
Eine Verunreinigung des Grundwassers durch grundwassergefährdende Stoffe ist vom AN sicher auszuschließen. Betankungen der Fahrzeuge und Baugeräte haben ausschließlich auf versiegeltem (z. B. bituminös befestigtem) Untergrund zu erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Lärm, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der jeweils neuesten und gültigen Fassung, z. B. BImSchG sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauausführung Lärm- und Geruchsbelästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch geeignete Maßnahmen sicher vermieden werden. Die Staubbildung im Zuge der Baumaßnahme ist vom AN durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Als Maschinenöl für die vom AN eingesetzten Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. sind ausschließlich biologisch abbaubare Öle und Fette zu verwenden. Geräte die dieser Forderung nicht entsprechen, sind sofort von der Baustelle und vom Projektareal zu entfernen. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung haftet der AN in vollem Umfang.
0.1.12 Vorgaben Entsorgung
Die Entsorgung von Aushubmaterial und Abfällen erfolgt auf Deponien nach Wahl des Auftragnehmers. Die Merkblätter der jeweiligen Deponien sind zu beachten. Die Entsorgungskosten sind einzukalkulieren.
0.1.14 Baumschutz
Die Rodungsarbeiten werden bauseits durchgeführt. Auf dem Grundstück verbleibende Bäume wurden durch Vorgewerke mit Zäunen geschützt. Die Bauschutzzäue sind nicht zu beschädigen.
0.1.16 / 0.1.17 Vorhandene Leitungen
Südlich der bestehenden Sporthalle liegen Hausanschlussleitungen und Entwässerungsleitungen. Östlich der bestehenden Sporthalle befindet sich ein neu erstellter Schmutzwasserkanal.
0.1.18 Kampfmittel
Für das Untersuchungsgebiet liegt gemäß der Kampfmittelauskunft des LGLN aus 2020 ein
Kampfmittelverdacht vor. Im Rahmen vorausgehender Untersuchungen des Bodenmanagements (2020) fand keine flächenmäßige Freigabe des Arbeitsgebiets statt. Demzufolge
gibt es für den potenziellen Umbaubereich eine kampfmitteltechnischen Begleitung.
0.1.19 Maßnahmen nach Baustellenverordnung
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Ein übergeordneter Sicherheitskoordinator wird vom AG gestellt. Der SIGE-Plan ist vor Leistungsaufnahme beim AG anzufordern. Falls der AN zur internen Koordinierung einen weiteren SiGeKo benötigt, sind die entsprechenden Kosten einzukalkulieren.
0.1.21 Schadstoffe
/
0.1.22 Vorarbeiten
Rohbauarbeiten Stahlbeton, Holzbau. Der Holzbauer errichtet vor Beginn der Dachabdichtungsarbeiten die Wände, Decken und Holzrahmen-Attiken des Erdgeschosses. Unmittelbar nach der Errichtung des EG und der Holzrahmenattika legt der Holzbauer eine mechanisch befestigte Notabdichtungsbahn, die auch als erste Lage des Kompaktdaches dienen soll. Hierfür ist eine Gewährleistungsübernahme durch den Dachdecker ausgeschrieben.
1 Angaben zur Baustelle
2 Angaben zur Ausführung allgemein Angaben zur Ausführung
Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Vorgewerk Holzbau erstellt den Holzrohbau inkl. Bitumendampfsperre als Trennlage.
Zwischen Achse H und I wird eine Durchfahrt freigelassen, die nachträglich durch Holzbau geschlossen wird und auch nachträglich mit den Dachabdichtungsarbeiten fertiggestellt wird.
Bis Ende August 2026 sollen die Arbeiten am Gebäude auf der Westseite inkl. Innenhöfe mit fertiger Glas- und Holzfassade abgeschlossen sein, damit nach anschließender Herstellung der Freiflächen West der Durchfahrtsbereich zwischen Achse H und I geschlossen werden kann.
Arbeitsabschnitte sind (Reihenfolge wird vor Ausführung in Abstimmung mit der Bauleitung AG festgelegt.):
- Dämmung und Abdichtung über OG
- Dämmung und Abdichtung über EG
- Dämmung und Abdichtung nachträglich über Durchfahrt.
- Retentionsdach und Begrünung/Terrasse über EG
- Retentionsdach und Begrünung nachträglich über Durchfahrt
- Dachbegrünung und PV-UK über OG
Zwischen den Arbeitsabschnitten sind mehrwöchige Unterbrechungen einzukalkulieren.
Maße
Die angegebenen Maße und Flächenangaben sind circa-Angaben.
Vollständigkeit der Leistungen
Pauschale Leistungspositionen gelten als fix und fertige Arbeiten der funktional beschriebenen Leistung.
Vor Arbeitsbeginn
Unmittelbar nach Auftragsvergabe ist die Berufsgenossenschaft und das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik über die Arbeiten zu informieren.
Vier Wochen vor Ausführung ist ein Terminplan vorzulegen.
Staub, Lärm, Erschütterungen
Die auszuführenden Arbeiten befinden sich auf Schulgelände in der Nachbarschaft eines Schulgebäudes. Um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen, ist darauf zu achten, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Betrieb auf der Baustelle ist möglichst geräuscharm abzuwickeln. Zu diesem Zweck sind vorzugsweise Baumaschinen mit möglichst niedrigen Schallleistungspegeln einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. S. Position DGNB Bedingungen und Konzept lärmarme Baustelle.
Geräuschintensive Tätigkeiten sind nur werktags in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr auszuführen. Dies gilt auch für die An- und Abfahrt der LKW zur Baustelle.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen vom 19.08.1970 (Bundesanzeiger Nr. 160 vom 01.09.1970) ist zu beachten.
Anträge/Genehmigungen
Die Koordinierung und Beschaffung von Anträgen und Genehmigungen für Transporte und Entsorgung von
gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen usw. sind vom AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vorzunehmen. Die Kosten sind einzukalkulieren, sofern nicht besonders abgefragt. Alle Genehmigungen sind vom AN rechtzeitig zu beantragen und einzuholen.
Verkehrssicherungspflicht
Die Pflicht zur Verkehrssicherung obliegt dem AN. Die erforderlichen Leistungen sind ausgeschrieben.
Reinigungspflicht
Die öffentlichen Straßen- und Gehwegflächen werden vom AN frei von Verschmutzungen gehalten. Im Winter wird durch den AN Schnee und Eis nach Bedarf geräumt und gestreut.
Bauwasser / Baustrom
Bauwasser- und Baustrom werden dem AN kostenlos zur Verfügung gestellt.
Normen und Vorschriften
Die einschlägigen Normen und Vorschriften sind einzuhalten, insbesondere:
Baustellenverordnung (BaustellV)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - vom 19. August 1970
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
Unfallverhütung
Schutzmaßnahmen, sicherheitstechnische Ausstattung, Personenschutzausrüstung usw. gemäß Vorschriften und amtlichen und gutachterlichen Auflagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der SiGe-Plan ist zu beachten.
Müll
Der Auftragnehmer ist für die Beseitigung von Stoffresten, Verpackungen, Verschmutzungen, Staub und Müll selbst verantwortlich. Werden Schäden an Gebäuden und Außenanlagen verursacht, sind diese auf Kosten des Verursachers zu beseitigen.
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung wird teilw. durch das Gewerk "Baustelleneinrichtung" erstellt und unterhalten. Die Vorhaltung von Baustelleneinrichtungen durch den AN über die Ausführungszeit hinaus wird nur in geringem Umfang erforderlich, siehe LV.
2 Angaben zur Ausführung allgemein
3 Angaben zur Ausführung Dachabdichtungsarbeiten Angaben zur Ausführung / Dachabdichtungsarbeiten
Baustelleneinrichtungsplan:
Zwei Wochen nach Auftragsvergabe ist der Architekten- Bauleitung ein Baustelleneinrichtungsplan / -konzept zur Genehmigung vorzulegen.
Terminplan:
Zwei Wochen nach Auftragsvergabe ist der Architekten- Bauleitung ein detaillierter Terminplan für die Ausführung der hier beschriebenen Arbeiten vorzulegen. Die Terminvorgaben des Architekten sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen. Die im LV genannten Terminvorgaben sind für die Einteilung von Maschinen und Personal bindend.
Pläne:
Seitens des Auftraggebers werden dem AN alle notwendigen Planunterlagen einfach in Papierform, als PDF-Dateien und bei Bedarf als DWG-Dateien zur Verfügung gestellt, ggf. per Download von einem Server.
Die weitere Vervielfältigung dieser Pläne in Papierform ist Sache des AN.
Fertigungsunterlagen / Konstruktionszeichnungen:
Alle Ausführungszeichnungen sind auf der Grundlage der Werk- und Detailpläne der Architekten zu erstellen. Die Planfreigabe erfolgt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Planeingang auf Grundlage der vom AN zur verfügung gestellten PDF-Dokumente.
Ansprechpartner auf der Baustelle:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in der Bauvorbereitungsphase und für die Dauer der vertraglichen Ausführungszeit an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen mit einem deutschsprachigen, entscheidungsbefugten Vertreter teilzunehmen. Die Baustelle muss außerdem täglich und ganztägig mit einem deutschsprachigen, fachkundigen Polier/ Vorarbeiter besetzt sein.
Abstimmung und Koordination:
Die Abstimmung und Koordination mit angrenzenden Gewerken führt der AN im Zuge der Erstellung seiner Ausführungs- und Terminplanung, sowie vor Ort durch.
3 Angaben zur Ausführung Dachabdichtungsarbeiten
4 Anlagen zum LV Folgende Unterlagen und Pläne sind der Ausschreibung beigelegt und Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Hierbei sind insbesondere die Positionspläne und Details der Statik zu beachten.
Architektur:
- GSM-AR-5-XX-LAP-XX-F01-29.01.2025 #lageplan
- GSM-AR-5-SG-UEB-EG-001-VC_250430 #schule erdgeschoss
- GSM-AR-5-SG-UEB-O1-001-VD_250528 #schule obergeschoss
- GSM-AR-5-SG-UEB-DA-001-VD_250528 #schule dach
- GSM-AR-5-SG-UEB-12345-001-VC_250430#schule längsschnitte
- GSM-AR-5-SG-UEB-ABCDEFG-001-VC_250430 #schule querschnitte
- GSM-AR-5-SG-UEB-NOSW-001-VC_250430 #schule ansichten
- GSM-AR-5-BA1-BEP-XX-003A-F01_250515 #holzbau
- GSM-AR-5-BA1-BEP-XX-004-VA_250515 #galabau west
- GSM-AR-5-BA1-BEP-XX-005-VA_250515 #durchfahrt zu, galabau rest
- GSM-AR-5-SG-DET-EG-120-VB-250528 #EG attika gründach
- GSM-AR-5-SG-DET-EG-121-VB-250528 #EG attika terrasse
- GSM-AR-5-SG-DET-EG-123-VB-250528 #EG attika balkon
- GSM-AR-5-SG-DET-EG-125-VB-250528 #EG attika oberlicht
- GSM-AR-5-SG-DET-OG-130-VB-250528 #OG sockel wand balkon
- GSM-AR-5-SG-DET-OG-131-VB-250528 #OG sockel PR balkon
- GSM-AR-5-SG-DET-OG-132-VB-250528 #OG sockel PR paneel balkon
- GSM-AR-5-SG-DET-OG-133-VB-250528 #OG sockel nullschwelle balkon
- GSM-AR-5-SG-DET-OG-134-VB-250528 #OG sockel nullschwelle terrasse
- GSM-AR-5-SG-DET-OG-140-VB-250528 #OG sturz
- GSM-AR-5-SG-DET-EG-150-VB-250528 #OG attika
Terminplan:
- GSM-AR-5-XX-TPR-XX-001-VA# projektterminplan
Entwässerung:
- Auszug Retentionsberechnung
- Skizze Entwässerungsstränge:
RW und NOTENTW_EG_schule querschnitte
RW und NOTENTW_OG_schule längsschnitte
Wartung:
- Wartungsvertragsmuster VOB zur Gewährleistungsverlängerung
- Arbeitskarte Wartung
4 Anlagen zum LV
5 Allgemeine Vorbemerkungen DGNB & QNG - Plus ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN DGNB & QNG - PLUS
Ziel des Auftraggebers ist es, dass das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifiziert wird. Angestrebt wird das Zertifikat "DGNB-Silber" und Fördermittel des Bundes zu erhalten.
Das zu erstellende Gebäude wird nach Maßgabe des Zertifizierungssystems der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) gemäß dem Kriterienkatalog 2018, Nutzungsprofil Neubau Bildungsbauten, geplant und ausgeführt. Grundlage der Zertifizierung ist eine Überprüfung der eingesetzten Bauprodukte sowie umfangreiche Messungen zur Schadstoffbelastung. Der AN ist dazu aufgefordert, die Voraussetzungen zur Erlangung des DGNB-Silber Zertifikats nicht zu gefährden und seine Leistungen dementsprechend zu erbringen. Zusätzlich verpflichtet sich der AN vertraglich zur Einhaltung der QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung. Die ausführenden Firmen bestätigen die Erfüllung nach Fertigstellung ihrer Leistungen. Die Anwendung des Bewertungssystems erfolgt planungs- und baubegleitend. Diesbezüglich sind eine kooperative Zusammenarbeit und Abstimmung des AN mit allen am Bau Beteiligten unabdingbar.
Wird für den AN erkennbar, dass die geforderten Qualitäten nach DGNB/QNG nicht eingehalten werden können, ist er verpflichtet den AG darüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und Vorschläge zu unterbreiten, welche die Einhaltung des Zertifizierungsziels gewährleisten. Dies impliziert auch den Fall, dass durch Wünsche des AG das Zertifizierungsziel gefährdet ist.
5 Allgemeine Vorbemerkungen DGNB & QNG - Plus
QNG-PLUS & DGNB NBI V18 - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen QNG-PLUS & DGNB NBI V18 - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
- Anforderung an Baustoffe und Bauprodukte -
NACHHALTIGE BAUPRODUKTE - BAUÖKOLOGISCHE MATERIALANFORDERUNGEN
1.1 Allgemeine Anforderungen
Ziel ist es, eine gesundheitsverträgliche Innenraumluftqualität und einen schadstoffarmen Baukörper herzustellen. Dieses Ziel wird durch die ausschließliche Verwendung geruchs-, emissions- und gefahrstoffarmer Baustoffe insbesondere im Innenausbau erreicht. Es dürfen nur Baustoffe zum Einsatz kommen, welche sämtlichen Anforderungen der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) genügen. Die bauökologischen Materialanforderungen sind maßgeblich für das Bauvorhaben und müssen von allen angebotenen und verwendeten Materialien zwingend erfüllt werden. Gefährliche Stoffe dürfen nicht in den Bauprodukten enthalten sein.
Definition: Gefährliche Stoffe sind alle Stoffe, die erstens in der Richtlinie 2004/73/EG "Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe" bzw. nachfolgender Anpassungen und zweitens der aktuellsten Gefahrstoffliste des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und drittens in der aktuellen Kandidatenliste nach Anhang XV der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (sog. SVHC-Liste) genannt werden.
Der Auftraggeber strebt im Kriterium ENV1.2 (Risiken für die lokale Umwelt) die Erfüllung des Qualitätsniveaus 2 an sowie die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien gemäß QNG-Kriterium ANF3-1. Hinsichtlich Schadstofffreiheit und Emissionsfreiheit, entspricht dies überdurchschnittlichen Anforderungen an Bau- und Bauhilfsstoffe. Potenzielle Schadstoffe, die im Projekt detailliert zu betrachten und nachzuweisen sind, sind:
Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel
Schwermetalle
Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen
Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen
Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG)
Organische Lösungsmittel und Weichmacher
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH)
Neben den Anforderungen nach DGNB-Zertifizierung müssen die Anforderungen für Nichtwohngebäude nach QNG-Plus für eine nachhaltige Materialgewinnung eingehalten werden. Diese sind wie folgt:
Mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und / oder Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft (den Anforderungen des FSC/PEFC-Zertifikat inkl. CoC-Zertifikat entsprechend)
Mindestens 30 % der Masse des im Hoch- und Tiefbau neu eingebauten Betons, der neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate (Gesamtmasse) weisen einen erheblichen* Recyclinganteil auf.
* als Baustoffe mit erheblichen Recyclinganteil gelten:
Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen nach der jeweils gültigen Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e. V. (DAfStb).
ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z. B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück.
Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung.
Dürfen Betonbauteile aufgrund der geltenden anerkannten Regeln der Technik nicht mit einem erheblichen Recyclinganteil ausgeführt werden, so können deren Massen aus der Massenbilanz abgezogen werden. Eine Erläuterung mit Begründung ist in schriftlicher Form vorzulegen.
1.2 Oberflächenbeschichtungen auf nicht-mineralischen Oberflächen
Für dekorative Lacke und Lasuren mit Grundbeschichtungen wie 1K- und 2K-Systeme inkl. Haftgründe/Grundierungen sowie Holzlasuren auf überwiegend nicht mineralischen Oberflächen (ausgenommen Bodenbeläge) im Innenraum dürfen nur wasserverdünnbare Produkte verwendet werden, die einen maximalen Anteil an VOC von 130 g/l aufweisen. In den Produkten dürfen zudem keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei- Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen enthalten sein. (Nachweis i.d.R. über: Technisches Datenblatt/Sicherheitsdatenblatt/Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Grundierungen und Endbeschichtung von beschichteten Metallbauteilen wie Fassadenelemente, Türen, Heizkörper, Heizkühldecken müssen frei von Chrom-VI-Verbindungen sein (Nachweis: Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen /Sicherheitsdatenblatt). Feuerverzinkungen gelten nicht als Beschichtungen im Sinne dieses Kriteriums.
Beschichtungen wie Lacke auf PU/PU-Hybridbasis inkl. Grundierung/ Füller für Holzoberflächen wie Parkett, Treppen und andere Holzfußböden müssen einen GISCODE W1, W2+, W3+, W1/DD, W2/DD+ oder W3/DD+ nachweisen. Zudem müssen die Anforderungen an das AgBB-Schema eingehalten werden und in den Produkten dürfen keine Pigmente und Sikkative auf Basis von Blei- Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen enthalten sein. (Nachweis: Sicherheitsdatenblatt, Technisches Datenblatt mit Auslobung des GISCODE sowie der AgBB-Güte, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Öle und Wachse sowie 2K-Öl-Hybridsysteme für Holzoberflächen wie Parkett, Treppenstufen, Treppenkonstruktionen inkl. Geländer und Holzverkleidungen/-vertäfelungen müssen die Anforderungen an GISCODE Ö10 oder Ö20 erfüllen. Zudem ist für Beschichtungen von Parkett und Treppenstufen das AgBB-Schema einzuhalten. (Nachweis: Sicherheitsdatenblatt, Technisches Datenblatt mit Auslobung des GISCODE sowie der AgBB-Güte)
1.3 Oberflächenbeschichtungen auf mineralischen Oberflächen
Dekorative Farben und Spachtelmassen (inkl. Q-Spachtel), Grundierungen sowie Tiefengrundierungen, (staubbindende) Beschichtungen, Bodenbeschichtungen ohne spezielle Beständigkeitsanforderungen, Betonlasuren, Grundbeschichtungen wie Betonkontakt oder Aufbrennsperre,Betonkosmetik für mineralische Oberflächen im Innenbereich (ausgenommen: Bodenflächen mit speziellen Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und Verkehrswege wie Tiefgaragen, Zufahrten) müssen wasserbasiert sein und müssen einen VOC-Gehalt < 30 g/l aufweisen.
Kunstharzestriche mit PMMA-Komponenten, PMMA-Beschichtung von Estrich; Terrazzo, Industrieböden, Parkflächen inkl. Rampen und Tiefgaragen (auch OS-Systeme) mit Ausnahme von Markierungen, PMMA-Wandbeschichtungen, PMMA-Flüssigkunststoffe zur Abdichtung aufgehender Bauteile oder von Wasserabläufen inkl. Kunstharzbeschichtungen auf Bodenbelägen und Wandbeschichtungen (innen) müssen einen VOC-Gehalt < 30 g/l aufweisen und zusätzlich die Anforderungen an das AgBB-Schema einhalten. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt).
Innenfarben auf überwiegend mineralischen Oberflächen im Inneren des Gebäudes müssen lösemittelfrei, formaldehydfrei und weichmacherfrei gemäß VdL-Richtlinie 01 sein. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt)
Acrylat-Beschichtungen mit besonderen Anforderungen in Innenräumen wie Schutzbeschichtungen mit WHG-Zulassung (Sprinklertanks etc.) oder Beständigkeit gegen Säuren, Öle etc. (z.B. Aufzugschacht, Technikräume) müssen wasserbasiert sein und einen VOC-Gehalt < 30 g/l aufweisen (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt).
Dekorative Farben sowie Grundierungen für mineralische Oberflächen im Außenbereich müssen wasserbasiert sein und einen VOC-Gehalt < 30 g/l aufweisen. Zudem sind biozide Wirkstoffe zu deklarieren. Blei-Verbindungen dürfen nur mit einem Gehalt ≤ 0,1% vorkommen. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung).
Für Fassadenaußenputze auf Beton, Mauerwerk oder WDVS mit und ohne Filmschutz/algizide Ausrüstung müssen wasserbasiert sein und einen VOC-Gehalt < 30 g/l aufweisen. Zudem sind biozide Wirkstoffe zu deklarieren und Blei-Verbindungen < 0,1 % einzuhalten. (Nachweis: Sicherheitsdatenblatt)
Reaktive PU-Produkte zur Beschichtung von mineralischen Oberflächen wie Kunstharzestriche mit PU-Komponenten, PU-Versiegelungen, PU-Sperrschicht unter Parkettbelägen, PU-Wandbeschichtungen, 2K-PU-Lacke, Flüssigkunststoffe (Innen und außen) zur Abdichtung aufgehender Bauteile oder von Wasserabläufen und PU-Bodenbeschichtungen (gilt nicht für OS-Systeme etc.) an Boden, Decke und Wand müssen die Anforderungen an GISCODE PU10 oder PU40 erfüllen. Für Kunstharzestriche inkl. Kunstharzbeschichtungen müssen zudem die Anforderungen an das AgBB-Schema eingehalten werden. (Nachweis: Technisches Datenblatt mit Auslobung des GISCODE sowie der AgBB-Güte, Sicherheitsdatenblatt)
Reaktive Epoxidharzbeschichtungen auf mineralischen Oberflächen an Boden und Wand (innen und außen) wie Kunstharzestriche mit EP-Komponenten, EP-Versiegelungen, 2K-EP-Lacke, EP-Wandbeschichtungen und EP-Bodenbeschichtungen (gilt nicht für OS-Systeme etc.) müssen die Anforderungen nach GISCODE RE05, RE10, RE20 oder RE30 erfüllen und weisen einen Emissionsnachweis gemäß AgBB-Schema als Einzelprodukt oder im System auf. (Nachweis: Emissions-Prüfbericht, Sicherheitsdatenblatt)
Für EP-/PU-Grundierungen und Beschichtungen mit speziellen Anforderungen für Boden- und Wandflächen (innen und außen) wie bei Industrieböden, Parkflächen und Tiefgaragen inkl. OS-Systemen mit Aufnahme von Markierungen müssen die Anforderungen an GISCODE PU10, PU20, PU40 (ALT), PU60 (ALT), RE05, RE10, RE20, RE30, RE40 oder RE50 erfüllt sein (Nachweis: Technisches Datenblatt mit Auslobung des GISCODE, Sicherheitsdatenblatt).
1.4 Kleb- und Dichtstoffe
Klebstoffe für Tapeten müssen entweder Pulverprodukte oder lösemittelfreie Dispersionsklebstoffe (GISCODE D1) sein (Nachweis: Technisches Datenblatt/Sicherheitsdatenblatt).
PU- und Dispersionsklebstoffe für Wärmedämmstoffe an Fassade und Dach müssen einen VOC-Anteil < 40 g/l einhalten. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Summe der Chlorparaffine (kurzkettig, mittelkettig und langkettig) < 0,1 % beträgt. Zusätzlich dürfen PU-Klebstoffe einen Anteil an TCEP, PBB und PBDE von maximal < 0,1 % beinhalten. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Herstellererklärung, Sicherheitsdatenblatt).
PU-Kleber und silanmodifizierte Polymere für Sockelleisten, Türschienen und Stützenkleber (Doppel oder Hohlboden) unterliegen den Anforderungen nach GISCODE PU10, PU20 oder RS11 (Nachweis: Sicherheitsdatenblatt). Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Summe der Chlorparaffine (kurzkettig, mittelkettig und langkettig) < 0,1 % beträgt (Nachweis: Herstellererklärung).
PU-Systemkleber für Trockenestrich, Hohlboden oder Trockenbauplatten müssen lösemittelfrei sein und erfüllen die Anforderung an GISCODE RU1. Zudem darf jeweils der Anteil an TCEP, PBB, PBDE sowie die Summe von Chlorparaffinen (kurzkettig, mittelkettig und langkettig) maximal < 0,1% betragen (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Herstellererklärung).
Dichtungsmassen, Dichtstoffe, Klebestoffe für punkt- und linienförmige Verklebungen von Bauteilen im Innenraum und Lüftungskanälen im Gebäudeinneren wie Acrylatdichtstoffe, Silikondichtstoffe und SMP-Dichtstoffe zur kleinflächigen Verklebung von mechanisch belasteten Fugen an allen Anwendungen darf die Summe der Chlorparaffine einen maximalen Anteil von < 0,1 % aufweisen. Die Anforderungen an Chlorparaffine gelten dabei für die Summe an kurz-, mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. Zudem müssen biozide Wirkstoffe in Silikonen deklariert werden. (Nachweis: Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen). Nicht betrachtet wird der Glasbau und Brandschutzsilikone.
Montagekleber und Dichtstoffe auf Basis von PU und PU-Hybride, MS-Polymer, SMP, Acrylate oder Silikone zur Herstellung der Luftdichtigkeit an der Fassade, Fenster und Außentüren dürfen einen maximalen Anteil an TCEP, PBB, PBDE und Chlorparaffinen von < 0,1% beinhalten (Nachweis: Herstellererklärung). Die Anforderungen an Chlorparaffine gelten dabei für die Summe an kurz-, mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. Zudem müssen bauseitig verarbeitete Kleb- und Dichtstoffe auf Basis von PU-, PU-Hybrid- und SMP-Rezepturen (silanmodifizierte Polymere) in Innenräumen lösemittelfrei oder die Anforderungen an GISCODE PU10, PU 20, PU40 (ALT) bzw. PU50 (ALT) einhalten. (Nachweis: Technisches Merkblatt, Sicherheitsdatenblatt)
1.5 Bodenbeläge
Textile Bodenbeläge müssen den Anforderungen an das GUT-Gütesiegel oder Umweltzeichen Blauer Engel DE-UZ 128 entsprechen bzw. danach ausgezeichnet sein (Nachweis: Technisches Datenblatt, Zertifikat).
Elastische Bodenbeläge dürfen nur verwendet werden, wenn ein Emissionsnachweis zur Einhaltung der AgBB-Kriterien vorliegt (Nachweis: Emissionsprüfbericht) und die Summe der Chlorparaffine (kurzkettig, mittelkettig und langkettig) einen maximalen Anteil < 0,1 % beträgt (Nachweis: Herstellererklärung). Die Anforderungen an Chlorparaffine gelten dabei für die Summe an kurz-, mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. Zusätzlich dürfen keine Zinn-, Cadmium oder Bleistabilisatoren enthalten sein (Nachweis: Technisches Datenblatt, Herstellererklärung) Für Kautschukbeläge gilt zudem die die Anforderung, dass krebserzeugende Nitrosamine mit maximal < 0,011mg/kg oder < 0,0002 mg/m³ vorliegen (Nachweis: Herstellererklärung). Für PVC-Bodenbeläge gilt zudem die Anforderung, dass reproduktionstoxische Phtalate mit maximal < 0,1 % vorliegen und, dass keine Cadmium- und Bleistabilisatoren enthalten sind.
Mehrschichtige Bodenbeläge aus Holz- oder Holzwerkstoffen- auch Systeme wie Laminate Parkette und Holzfußböden, Bambusparkette halten die Anforderungen gem. AgBB-Schema ein. Zudem muss geräuchertes Holz die Anforderung an Ammoniak28d < 0,10 mg/m³ einhalten. (Nachweis: Technisches Datenblatt, freiwilliger Nachweis durch ETA oder Gutachten gemäß MVV TB D 3, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Verlegeunterlagen für Bodenbeläge wie Verlege- und Dämmplatten zum Zwecke des Wärme- und Trittschallschutzes müssen die Anforderungen an das AgBB-Schema einhalten. Für Gummi- und Kautschukprodukte müssen zusätzlich die Anforderungen an PAK < 50 mg/kg, BaP < 5 mg/kg und krebserzeugende Nitrosamine < 0,011 mg/kg oder < 0,0002 mg/m³ eingehalten werden. (Technisches Datenblatt, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
1.6 Naturstein-Bodenbeläge
Nicht filmbildende Imprägnierungen auf Natur- und Betonwerksteinbodenbeläge müssen Aromatenfreiheit nach den Anforderungen GISCODE GH10 (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt) aufweisen.
1.7 Verlegewerkstoffe/Verlegehilfsstoffe
Grundierungen, Voranstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe sämtlicher Wand- und Bodenbeläge (außer Tapeten) müssen die Anforderungen an GISCODE D1, ZP1, RU0,5, RU1, RE05, RE10, RE20, RE30 oder RS10 erfüllen (Nachweis: Sicherheitsdatenblatt). Zudem müssen die Anforderungen des EMICODE EC1, EC1Plus, EC1-R, EC1Plus-R oder die Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel DE-UZ 113 erfüllt sein. Zudem müssen Klebstoffe für Bodenbeläge, sofern kein Blauer Engel vorliegt, die Anforderungen an das AgBB-Schema einhalten (Nachweis: Zertifikat/Technisches Datenblatt)
Sperranstriche, Abdichtungen unter Fliesenbelägen, Rissharze (Estrich) und Beschichtungenauf Basis vonEpoxidharz-, PU- und PMMA-Harzen sowie auf Acrylat- Dispersionsbasis für Boden- und Wandaufbauten mit Feuchtigkeitsbeanspruchung gelten die Anforderungen GISCODE D1, RE05, RE10, RE20, RE30, RU0,5, RU1, PU 10, PU 20, PU40 (ALT), PU50 (ALT) oder RMA10. (Nachweis: Zertifikat/Technisches Datenblatt)
1.8 Betontrennmittel
Betontrennmittel wie Schalöle und Trennmittel für die Betonage müssen die Anforderungen an GISCODE BTM01, BTM05, BTM10 oder BTM15 erfüllen (Nachweis: Sicherheitsdatenblatt).
1.9 Metallbleche- und Korrosionsschutzbeschichtungen Metalle, Metallprodukte
Werksseitig und bauseitig aufgebrachte reaktive Brandschutzbeschichtungen (1K- und 2K-Systeme) für Metallbauteile im Innenbereich müssen frei von Halogenen sein und müssen einen VOC-Gehalt < 50 g/l aufweisen. Zudem ist das AgBB-Schema oder eine Leistungsausweisung auf Basis einer europäischen technischen Bewertung (ETA) einzuhalten. (Nachweis: Sicherheitsdatenblatt, Technisches Datenblatt mit Auslobung der AgBB-Güte oder abZ, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen).
Für tragende Metallbauteile ((Wandstärke > 3 mm) wie z.B. Atriumkonstruktion, Brücken etc.) gilt, dass für Korrosionsschutzbeschichtungen der Korrosivitätskategorie C2 nur wasserbasierte Beschichtungen mit einem VOC-Gehalt < 140 g/l verwendet werden dürfen (gem. Kat A/i oder A/j nach Decopaint-Richtlinie). Für Korrosionsschutzbeschichtungen der Korrosivitätskategorie C3 darf der maximale VOC-Gehalt des Gesamtsystems maximal 90 g/m², für die Korrosivitätskategorie C4 maximal 120 g/m² betragen (Nachweis: Herstellererklärung mit VOC-Berechnung zu Schichtaufbauten)
Für den Korrosionsschutz von nicht-tragenden Metallbauteilen Innen und Außen (Metallbauteile wie Treppengeländer, Metallunterkonstruktionen, Zargen, Stahltüren, Fassadenelemente, Wärme- und Kälteübertragungsflächen, Kälterohre, Sprinklerrohre, Haftgründe auf Pulverlacken von Türen/Zargen, Beschichtungen auf Metalldecken, TGA-Rohren und Verteilerschränke (Elektro, MSR, EDV, Feuerlöschschrank) sowie Effektbeschichtungen dürfen nur wasserverdünnbare Produkte mit einem VOC-Gehalt < 300 g/l verwendet werden. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Nachhaltigkeitsdatenblatt)
Für Dachdeckungen, Gaubenbekleidungen, Dachrinnen oder Regenfallrohre aus unbeschichteten Blechen aus Kupfer, Titanzink und verzinktem Stahl mit einer bewitterten Flächen > 50 m² müssen Regenwasserreinigungsanlagen vorgesehen werden bzw. muss der Nachweis über den Abtrag gem. Leitfaden UBA 17/05 geführt werden.
Die Anforderungen gelten sowohl für Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen als auch für werkseitig aufgebrachte Oberflächenbeschichtungen.
1.10 Bitumenprodukte zur Abdichtung
Kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche-, Kleber und Versiegelungen zur Dach- bzw. Bauwerksabdichtung gegen Erdreich (innen und außen) müssen die Anforderung nach GISCODE BBP10 oder BBP20 erfüllen. Für Bitumenvoranstriche und Haftgründe bei Umkehrdächern kann zusätzlich die Eignung nach GISCODE BBP30 nachgewiesen werden (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt)
Durch Regenwasser bewitterte Bitumenbahnen auf Dächern (ausgenommen Gründachaufbauten dürfen keine CMR-Stoffe der Kategorie 1A/1B enthalten. Biozide Wirkstoffe müssen deklariert werden. Für den eluat kumulierten Austrag gilt, dass der Anteil an Mecoprop (MCPP) < 47,0 mg/m² nicht überschritten werden darf. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen, Prüfzeugnis von Elutionsversuch nach CEN/TS 16637-2)
1.11 Holzschutzmittel und Holzwerkstoffe
Innenliegende tragende Holzbauteile nebst Auskragungen nach Außen müssen konstruktiv nach DIN 68800-2 (GK0 oder GK1) geschützt werden oder es müssen natürlich dauerhafte oder modifizierte Hölzer gemäß DIN 68800-1 verwendet werden. (Nachweis: Planung und Beschreibung, Auszüge aus LVs, technisches Datenblatt)
Für außenliegende tragende Holzbauteile dürfen nur für die GK3 und 4 verkehrsfähige Biozidprodukte nach 528/2012/EG verwendet werden. Der Anteil an reproduktionstoxischen Borverbindungen muss < 0,1% sein, biozide Wirkstoffe müssen deklariert werden. Für die GK 1 und 2 muss der Holzschutz konstruktiv nach DIN 68800-2 erfolgen, für die GK2 darf Holz der Dauerhaftigkeitsklasse 1-3 nach DIN EN 350 eingesetzt
werden. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Auszüge aus LV'
's, Konstruktionspläne und Beschreibungen)
Für masshaltige Holzbauteile wie Außentüren und Außenfenster dürfen nur verkehrsfähige Biozidprodukte nach 528/2012/EG verwendet werden. Der Einsatz von Bioziden im Innenraum ist untersagt. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt)
Für nicht masshaltige Holzbauteile ist im Innenbereich der Einsatz von chemischem Holzschutz untersagt. Im Außenbereich wie Fassade und Terrasse dürfen vorbeugende Behandlungen und Imprägnierungen einen Anteil an reproduktionstoxischen Borverbindungen von max. 0,1 % aufweisen, biozide Wirkstoffe müssen deklariert werden. Zudem dürfen für Fenster und außenliegende Holzbauteile nur verkehrsfähige Biozidprodukte nach 528/2012/EG verwendet werden. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, Auszüge aus LV's, Konstruktionspläne und Beschreibungen)
Innentüren aus Holzwerkstoff dürfen einen Anteil von 0,10 ppm Formaldehyd (0,120 mg/m³) nicht überschreiten (Nachweis: Prüfnachweis gemäß DIN EN 16516)
Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Hochdruckschichtstoff- (HPL) und OSB-Platten (für z. B. Trockenbau, Bekleidungen an Decke/ Wand, Akustikdecken, Raumakustikelemente, Einbaumöbel etc.) (ausgenommen Türen und Sanitärtrennwände) sowie Tischler-, Faser-, Furnier- und Massivholzplatten für den Holzbau und Innenausbau dürfen einen Anteil von 0,08 ppm Formaldehyd (0,096 mg/m³) in der Prüfkammer nicht überschreiten und dürfen einen Anteil an reproduktionstoxischen Borverbindungen von max. 0,1 % aufweisen. Für Spanplatten, Hochdruckschichtstoff- (HPL) und OSB-Platten muss zusätzlich die Einhaltung des AgBB-Schemas nachgewiesen werden.
1.12 Kunststoffe aus PVC
Bei Wand- und Deckenbeläge (z.B. Vinyltapeten, Wandbekleidungen) und Beschichtungen (z.B. flüssige Tapeten, Dekorapplikationen), Lichtkuppeln und Kunststofffenster aus PVC sowie PVC-Folien zur Abdichtung an Dach und Außenwand UG dürfen keine Zinn-, Cadmium und Bleistabilisatoren enthalten sein. Zudem muss ein maximaler Anteil von < 0,1 % reproduktionstoxische Phthalat-Weichmacher eingehalten werden. Für Wandbekleidungen und -beschichtungen ist zusätzlich das AgBB-Schema einzuhalten. (Nachweis: Technisches Datenblatt mit Auslobung der AgBB-Güte oder freiwilliger Nachweis durch ETA oder Gutachten gem. MVV TB D 3, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
1.13 Dämmstoffe und Ortschäume
Ort- und Montageschäumefür die Montage von Außentüren, Außenfenstern sowie im Innenausbau (z.B. Türzargen), die nicht die Anforderungen nach B1 bzw. ≥ C erfüllen müssen, müssen die Anforderungen gem. EMICODE EC1Plus erfüllen und müssen frei von halogenierten Treibmitteln, Chlorparaffinen und TCEP sein. Die Anforderungen an Chlorparaffine gelten dabei für die Summe an kurz-, mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. (Nachweis: Zertifikat, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Der Einsatz von Montageschäumen für Dämmstoffe z.B. für die Verklebung von WDVS, Perimeterdämmungen, Kellerdeckendämmung und Flachdachdämmung ist nicht gestattet (Ausnahme: In Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume OHNE halogenierte Treibmittel eingesetzt werden).
Dämmplatten aus EPS, XPS, PUR, PIR, Melaminharzschaum, Phenolharzschaum als Dämmstoffe an Wand, im zweischaligen Außenmauerwerk, an Fassade, in Dachaufbauten, Luftschächten, Decken und in Bodenaufbauten (inkl. Fußbodenheizungssystem) sowie PUR-Rohrschalen an Installationen müssen frei von halogenierten Treibmitteln sein. Für EPS/XPS-Platten gilt zusätzlich HBCD < 0,1 %. Für PUR/PIR-Platten gilt zusätzlich TCEP < 0,1 % einzuhalten. Für Phenolharzschaumplatten ist zudem die Einhaltung des AgBB-Schemas nachzuweisen. (Nachweis: Technisches Datenblatt, freiwilliger Nachweis durch ETA oder Gutachten gemäß MVV TB D 3 sowie abZ, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Sämtliche Dämmstoffe aus Mineralwolle müssen ein RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" nachweisen. (Nachweis: RAL-Gütezeichen; oder den Anforderungen entsprechend). Es ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachzuweisen und sicherzustellen, dass die Mineralwolle die Freizeichnungskriterien erfüllt, was bedeutet, dass sie als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wird, insbesondere im Hinblick auf die Biolöslichkeit der Fasern.
Dämmstoffe aus natürlichen/ nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfasern, Holzwolle, Zellulose, Hanf, Jute, Schafwolle etc. für die Dämmung von Wand, Decke, Boden (Estrich) dürfen einen maximalen Anteil an reproduktionstoxischen Borverbindungen ≤ 0,10 % beinhalten, müssen biozide Wirkstoffe müssen deklarieret werden. (Nachweis: Technisches Merkblatt, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Werden Resol-Platten als Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik eingesetzt,müssen diese frei von halogenierten Treibmitteln sein (Nachweis: Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen).
Dämmstoffe aus EPDM-Kautschuk, Polyethylen (PE) und Polyolefin an haustechnischen Installationen (RLT-Kanäle, Rohre für Installationen Wärme/ Kälte/ Wasser/ Medien) sind frei von halogenierten Treibmitteln und dürfen maximal einen Anteil von 0,1 % an kurzkettigen und mittelkettigen Chlorparaffinen, PBB und PBDE aufweisen. (Nachweis: Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
1.14 Bauprodukte haustechnischer Installationen
Kabel, Leitungen, Leerrohre sowie Kabelkanäle und Kabelrinnen aus Kunststoff für Elektroinstallationen, Datenverarbeitung und MSR-Technik dürfen maximal einen Anteil an reproduktions-toxische Phthalat-Weichmacher < 0,1 % enthalten sowie jeweils maximal einen Anteil von 0,1 % an PBB, PBDE, Blei und Cadmium aufweisen. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Es ist nur der Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 3 zulässig (Nachweis: Technisches Datenblatt des Kälteerzeugers und Kältemittels, SDB Kältemittel, Auszug aus LV).
1.15 Flammhemmende Produkte
Spachtelungen, Beschichtungen, Verklebungen bzw. Abdichtungen mit Brandschutzanforderungen wie Kabelschott, RS-Türen, Verglasungen etc. fürBrandschottungen innen und außen dürfen maximal einen Anteil von < 0,1 % an PBB, PBDE, TCEP aufweisen. Zudem darf die Summe der Chlorparaffine (kurzkettig, mittelkettig und langkettig) max. 0,1% betragen. (Nachweis: Technisches Datenblatt, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
Flammhemmend ausgerüstete Gewebe (Glasfasergewebe) und (Maler-)Vlies in Innenräumen dürfen maximal einen Anteil von 0,1% an Chlorparaffinen aufweisen. Die Anforderungen an Chlorparaffine gelten dabei für die Summe an kurz-, mittel- und langkettigen Chlorparaffinen. (Nachweis: Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen)
- Anforderungen an die Rohstoffgewinnung -
2. Zusätzliche Anforderungen
2.1 Holz- und Holzwerkstoffe
Holz- und Holzwerkstoffe
Für den Nachweis der zertifizierten Herkunft von Holz und Holzwerkstoffen (Kriterium ENV1.3 sowie QNG-Kriterium ANF2) ist die gesamte Lieferkette transparent zu machen. Mindestens 70% der neu eingebauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Hierzu sind die folgenden Dokumente zu übergeben:
Mengenermittlung (Volumen) der im Gebäude eingesetzten Holzwerkstoffen
Mengenermittlung (Volumen) des Anteils an Holzwerkstoffen den Anforderungen des FSC-/PEFC-Zertifikates entsprechendem Holz
PEFC oder FSC-Zertifizierung des Materials; oder den Anforderungen entsprechend
COC-Zertifikat des letzten Herstellers/Lieferanten; oder den Anforderungen entsprechend
Rechnungen oder Lieferscheine aus denen die zertifizierte Ware/Positionen hervorgehen bzw. der zertifizierte Anteil der Ware unter Ausweisung des verbauten Volumens ersichtlich wird. Auf dem Lieferdokument müssen die folgenden Informationen ersichtlich werden:
Sofern Holzwerkstoffe nur teilweise einen Holzanteil aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung aufweisen, ist das entsprechend anteilige Volumen anzusetzen (bspw. 70% bei "FSC-Mix")
Zudem ist für Holz- und Holzwerkstoffe eine Selbstdeklaration des Herstellers über den Sekundärrohstoffanteil vorzulegen.
2.2 Beton/Erdbaustoffe/Pflanzsubstrate
Die Verwendung von Recycling-Beton mit einem Anteil von 30% ist einzuhalten. Zudem gilt, dass der AN
die erforderlichen Bauleistungen so zu planen und auszuschreiben hat, dass geeignete und gütegesicherte Recyclingbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen angeboten werden können, die auf der Basis des Einsatzes von Primärrohstoffen hergestellt wurden, und
vorrangig Recyclingbaustoffe, insbesondere als Schüttmaterial, Material für Tragschichten, für den Bau unter Fundamenten oder Verfüllungen, Dämme und Wälle oder als Recyclingbeton verwendet werden. Andernfalls sind die Gründe zu dokumentieren
Für die Werkstoffgruppe Beton sind folgende Nachweis zu erbringen:
Massebilanz aller neu eingebauten Betone nach Gewerk inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der neu eingebauten Gesamtmasse des Baustoffs.
Die Masse für Beton unter Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen ist separat zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Masse zu beziehen.
Erklärung der Baufirmen über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton
Prüfzeugnisse für die mineralischen Recyclingmaterialien, die durch anerkannte Prüfstellen (Fremdüberwachung) erstellt wurden. Diese dürfen bei Auslieferung des Recyclingmaterials nicht älter als sechs Monate sein.
Lieferscheine.
Herstellererklärungen.
Für Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate muss die Anforderung erfüllt werden, dass mindestens 30% der Masse (kg) der Summe der neu einbauten Produkte an Erdbaustoffen und Pflanzsubstraten einen erheblichen Recyclinganteil haben.
Als erheblicher Recyclinganteil gilt: ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück
Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung
Als ungebundene Erdbaustoffe gelten beispielsweise folgende Schichten:
Bettung
Tragschicht
F1-Material
Weitere Produkte, die sich in diese Kategorien einordnen lassen. Bei Unklarheit ist das DGNB-Auditoren-Team zu kontaktieren
Für die Werkstoffgruppe Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate sind folgende Nachweis zu erbringen:
Massebilanz aller neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nach Gewerke inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der neueingebauten Gesamtmasse des Baustoffes.
Die Masse für Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist als Summe zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Gesamtmasse zu beziehen.
Lieferscheine.
Herstellererklärungen.
Für Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate muss die Anforderung erfüllt werden, dass mindestens 30% der Masse (kg) der Summe der neu einbauten Produkte an Erdbaustoffen und Pflanzsubstraten einen erheblichen Recyclinganteil haben.
Als erheblicher Recyclinganteil gilt: ungebundene Erdbaustoffe aus zertifizierten güteüberwachten Recyclingmaterialien z.B. für den Einsatz als Sauberkeitsschichten unter Gründungen oder im Bereich des Wegebaus auf dem Grundstück
Pflanzsubstrate aus güteüberwachten Recyclingbaustoffen wie Ziegelsplitt für die Gebäude- und Landschaftsbegrünung
Als ungebundene Erdbaustoffe gelten beispielsweise folgende Schichten:
Bettung
Tragschicht
F1-Material
Weitere Produkte, die sich in diese Kategorien einordnen lassen. Bei Unklarheit ist das DGNB-Auditoren-Team zu kontaktieren
Für die Werkstoffgruppe Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate sind folgende Nachweis zu erbringen:
Massebilanz aller neu eingebauten Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate nach Gewerke inklusive Angaben über den prozentualen Anteil an der neueingebauten Gesamtmasse des Baustoffes.
Die Masse für Erdbaustoffe und Pflanzsubstrate ist als Summe zu ermitteln, der Recyclinganteil ist auf diese Gesamtmasse zu beziehen.
Lieferscheine.
Herstellererklärungen.
2.3 Natursteine
Es dürfen nur Natursteine verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden und ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen ist. Bei Verwendung von Natursteinen aus Ländern der EU werden die Mindest- sowie die inhaltlichen Anforderungen als umgesetzt angenommen. Für Natursteine, die nicht in der EU abgebaut und verarbeitet wurden, muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 erfüllt sind und dass unangekündigte, unabhängige Kontrollen in den Steinbrüchen stattfanden. Für Produkte, die in der EU abgebaut und verarbeitet wurden ist eine Herstellererklärung vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestanforderungen und den Nachweis der Herkunfts- und Verarbeitungsorte in Ländern der EU beinhaltet.
Zum Nachweis der Verwendung von zertifizierten Natursteinen sind zudem die folgenden Dokumente zu übergeben:
Natureplus oder Fair-Stone-Zertifikat des Materials; oder den Anforderungen entsprechend
Rechnungen oder Lieferscheine aus denen die zertifizierte Ware/Positionen hervorgehen bzw. der zertifizierte Anteil der Ware unter Ausweisung der verbauten Masse ersichtlich wird.
Diese Daten sind vor der Abnahme der Arbeiten zu übergeben.
2.4 Metalle
Der Recyclinganteil der eingesetzten Metallbauteile ist über eine Selbstdeklaration des Herstellers vorzulegen. Die Masse des verwendeten Materials ist über Lieferscheine oder Rechnungen nachzuweisen. Ebenso ist die Gesamtmasse der verbauten Materialien der Werkstoffgruppe Metalle anzugeben.
2.5 Glas
Der Anteil des Recyclinganteils an Glas (inkl. Foamglasdämmung, Schaumglasschotter, usw.) ist über eine Selbstdeklaration des Herstellers vorzulegen. Das Volumen des verwendeten Materials ist über Lieferscheine oder Rechnungen nachzuweisen. Ebenso ist das Gesamtvolumen der verbauten Materialien der Werkstoffgruppe Glas anzugeben.
3. Ausnahmeregelung
Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d. h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen) eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, des Grundes der Abweichung, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung.
- Produktfreigabe- und Mitwirkungskonzept -
4.KONTROLLE DER MATERIALQUALITÄT ÜBER FREIGABEPROZESS UND BAUSTELLENBESUCHE
Zur Unterstützung der Bauleitung werden durch den DGNB-Auditor Prüfungen und Freigaben durchgeführt und die eingesetzten Produkte auf der Baustelle stichprobenartig überwacht. Der AN hat mindestens 4 Wochen vor Einleitung oder Ausführung jeglicher Arbeiten oder Bestellungen eine vollumfängliche Materialdeklaration (EXCEL-Vorlage wird gestellt) aller zu verwendenden Baustoffe an die Bauleitung zur Freigabe vorzulegen. Diese prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet diese an das DGNB-Auditoren-Team weiter (siehe dazu auch Kapitel 5). Alle Baumaterialtypen (Baustoffe, Hilfs- und Zusatzmittel, Nebenstoffe), die in den bauökologischen Materialanforderungen genannt werden, sind grundsätzlich anzugeben. Als Datengrundlage sind die im Kapitel 1 und 2 aufgeführten Nachweise zu verwenden, mindestens aber ist ein Technisches Datenblatt sowie Sicherheitsdatenblätter (falls vorhanden) in digitaler Form einzureichen (= Einzel-PDF je Produkt). Die Unterlagen sind in geordneter Form (Je Produkt ein Ordner, Unterlagen entsprechend zugeordnet) an die Bauleitung zu übergeben.
Herstellererklärungen müssen genau auf die spezifizierten Anforderungen und das jeweilige Bauprodukt ausgestellt sein. Die hierfür nötigen Aufwendungen sind Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Sollten ausgeschriebene Leitprodukte/ Leitqualitäten nicht angewendet werden, so hat der AN die Gleichwertigkeit seiner Produktauswahl zu belegen.
Die Bauleitung und Sachverständige im Auftrag des Bauherrn sind berechtigt, die Vorgaben an die Materialauswahl durch Begehungen und Kontrollen am Bau zu überprüfen. Rückstellproben der eingebauten Materialien dürfen genommen werden. Bei Mängeln oder Beschwerden können chemisch analytische Materialprüfungen durchgeführt werden.
5. NACHWEIS DER BAUPRODUKTE FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG
Die Vollständigkeit der Unterlagen wird durch die Bauleitung überprüft und dem DGNB-Auditor zur inhaltlichen Prüfung und Freigabe spätestens 3 Wochen vor Bestellung (bei Fertigprodukten wie Bodenbelägen, Fenstern o.Ä.) oder dem vorgesehenen Einbau (wie bspw. Lacke, Kleber, etc.) übermittelt.
Für den Fall, dass die o.g. Nachweise nicht termingerecht und in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der AN die volle Verantwortung. Dies gilt auch, wenn durch mehrfache Prüfungen, Recherchen etc. Mehraufwendungen entstehen. Im Rahmen der DGNB-Zertifizierung ist ein einmaliger Prüf- und Freigabelauf einschließlich von maximal einer gesammelten gewerkeweisen Nachtragung enthalten. Zusätzliche Prüf- und Freigabeläufe werden dem AN auf Stundenbasis zu den üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
Dem Bieter oder AN wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Materialien und Zusammenstellung der notwendigen Produktnachweise die Zuarbeit des Herstellers oder Lieferanten zu versichern. Der AN und die Bauleitung werden über die Freigabe der jeweiligen konformen Produkte informiert.
Um den Nachweis für die Nachhaltigkeitszertifizierung führen zu können, ist die Nennung weiterer Angaben erforderlich. Diese sind tabellarisch nach Maßgabe des DGNB-Auditors aufzubereiten. Hierin enthalten sind Daten über das jeweilige Bauprodukt, den Hersteller, die vorhandenen Nachweise, Gewerk, Funktion, Einbauort und eine Flächenermittlung. Eine entsprechende Vorlage wird bei Auftragserteilung übermittelt.
6. KONTROLLE DER MATERIALQUALITÄT ÜBER MESSUNG DER INNENRAUMLUFTHYGIENE
Für die Lufthygiene gelten verbindliche Grenzwerte. Die Umsetzung der geforderten Materialqualitäten aus der Anlage "Bauökologische Materialanforderungen" ist zu deren Einhaltung obligatorisch. Zur Kontrolle der Grenzwerte werden nach Fertigstellung Raumluftmessungen im Gebäude durchgeführt. Hierbei ist die folgende Qualität der Lufthygiene bei normaler Raumlufttemperatur (21°C) bzw. üblicher Nutzungstemperatur von Räumen zwingend einzuhalten:
Der Gesamtgehalt leichtflüchtiger Verbindungen (TVOC) in der Raumluft muss bei Nutzungsbeginn 1.000 µg/m³ auf jeden Fall unterschreiten. Spätestens 4 Wochen nach Fertigstellung der Arbeiten ist ein TVOC-Gehalt kleiner als 1.000 µg/m³ einzuhalten. Dieser TVOC-Gehalt versteht sich als Summenwert der Stoffe nach DIN EN ISO 16000 - 6.
Offizielle Richtwerte der "Innenraumlufthygiene-Kommission" (IRK) des Umweltbundesamtes (hier: Richtwert (RW I) sind in jedem Fall zu unterschreiten.
Maximaler Formaldehyd-Gehalt: 60 µg/m³. Der Formaldehyd-Gehalt wird nach den Vorgaben der DIN ISO 16000-3 ermittelt.
Mindestanforderung Richtwert I für Formaldehyd von 100 µg/m³ darf nicht überschritten werden.
Zur Abnahme des Bauwerks werden gezielte Prüfungen und Messungen durchgeführt, um die Einhaltung der geforderten Schadstoff- und Komfortkriterien zu überprüfen. Sollten die festgelegten Zielwerte für chemische Stoffe bei der Abnahme nicht eingehalten werden, dann ist dieser Mangel von allen AN zu beheben, um die vereinbarte Güte herzustellen. Zu ihren Lasten gehen auch alle Aufwendungen für weitere Prüfungen und Maßnahmen, die erst durch das Auftreten von Mängeln erforderlich werden (z. B. Durchführung und Nachweis eines Lüftungsprogramms, erneute Messungen).
- Anforderungen an die Baustelle -
7. ANFORDERUNGEN ZUM UMWELTSCHUTZ AUF DER BAUSTELLE
Die negativen Auswirkungen auf die lokale Umwelt während der Bauphase sollen minimiert werden. Hierzu werden die Bauausführenden auf der Baustelle hinsichtlich relevanter Umweltthemen sensibilisiert und geschult. Alle einschlägigen Umweltschutzgesetze und deren Einhaltung für den gesamten Bauprozess sind sicherzustellen. Außerdem wird die Notfallvorsorge auf der Baustelle zur Vorbeugung von Umweltschäden sichergestellt.
7.1 Lärmarme Baustelle
Ziel für den Baustellenbetrieb ist es, dass ein angemessener Geräuschpegel, sowohl im Rahmen der technischen Möglichkeiten als auch durch angepasste Baumethoden, gewahrt wird. Das bedeutet, dass durch den AN der Einsatz lärmarmer Maschinen gemäß RAL-UZ53 (Umweltzeichen Blauer Engel; oder den Anforderungen entsprechend) vorzusehen ist und Schutzzeiten während lärmintensiven Arbeiten Berücksichtigung finden. Es sind die beabsichtigten Baumaschinen, die eingesetzt werden sollen, mit Nachweis des Schallleistungspegel LWA durch den AN aufzulisten und diese Liste vor Einsatz der Maschinen zu übergeben. Das Personal ist auf der Baustelle in Bezug auf Lärmvermeidung zu schulen und die Umsetzung lärmarmer Maschinen zu prüfen. Im Rahmen der Kontrolle werden Begehungsprotokolle, sowie Messprotokolle des Schalleistungspegel während der Bauphase durchgeführt.
7.2 Staubarme Baustelle
Der AN verpflichtet sich, baubetrieblich bedingte Belästigungen und Beeinträchtigungen (insbes. durch Staub, Schmutz, Erschütterungen etc.) der Anwohner und Nutzer der anliegenden Grundstücke auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren. Insbesondere muss vom AN ein Konzept zur Staubvermeidung der eingesetzten Maschinen und Geräte vorgelegt werden (beispielsweise durch eine wirksame Absaugung). Die entstehenden Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Eine Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche muss verhindert werden. Ablagerungen von Staub sind zu vermeiden. Geeignete Verfahren zur Beseitigung von Staub sind Feucht- und Nassverfahren, sowie saugende Verfahren mit effektiver Filtertechnik. Innerhalb des Staubvermeidungskonzepts ist eine Liste der eingesetzten staubarmen Baumaschinen gemäß BG BAU zu erstellen. Das Konzept zur Staubvermeidung ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu prüfen.
7.3 Boden- und Grundwasserschutz
Der AN muss sicherstellen, dass keine chemischen Verunreinigungen in den Boden oder das Grundwasser gelangen. Auf der Baustelle dürfen keine Stoffe, welche mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung "umweltgefährlich" versehen sind, verwendet werden. Für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien muss auf der Baustelle sichergestellt werden, dass diese Stoffe nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen. Derartige Stoffe sind durch Einträge in Sicherheitsdatenblätter oder entsprechende Kennzeichnung durch R-Sätze R50-59 (bzw. GHS H-Sätze H400- H420 nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) gekennzeichnet.
Besonders zu schützen sind außerdem gewachsene Bodenschichten. Der Schutz wertvoller Böden und Biotope erfolgt durch beispielsweise nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen.
Darüber hinaus hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass schädliche mechanische Einflüsse wie z.B. unnötige Verdichtung oder die Vermischung unterschiedlicher Bodenschichten, vermieden werden.
Das Konzept des Boden- und Grundwasserschutzes ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu prüfen (z.B. Auszüge aus den Baustellentagebüchern bzw. Einweisungsprotokolle).
7.4 Abfallvermeidung und -fraktionierung auf der Baustelle
Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Landesabfallgesetz müssen Abfälle vermieden, verwertet oder umweltgerecht entsorgt werden. Vom AN ist ein Abfallkonzept vorzulegen. Dazu werden die Abfälle auf der Baustelle getrennt gehalten und nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt. Mindestens werden die Fraktionen mineralische Abfälle, gemischte Baustellenabfälle, Wertstoffe, gefahrenstoffhaltige Abfälle und Problemabfälle getrennt gesammelt. Die Bauleitung des AN kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen. Das Abfallkonzept ist auf der Baustelle zu schulen und die Umsetzung zu prüfen (z.B. Auszüge aus den Baustellentagebüchern bzw. Einweisungsprotokolle).
- Schlusserklärung -
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass ihm bewusst ist, dass das Gebäude nach DGNB und QNG zertifiziert werden soll und er sich vollumfänglich mit den zuvor genannten DGNB-Anforderungen in Form von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen befasst hat, diese verstanden hat und in seiner Angebotskalkulation berücksichtigt hat. Der Bieter ist sich zudem bewusst, dass Abweichungen von den zuvor benannten DGNB-Anforderungen dazu führen können, dass die Bewilligung von Fördermitteln gefährdet wird und im schlimmsten Fall nicht geltend gemacht werden können.
Im Auftragsfall sind diese Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen durch Unterzeichnung des Auftragnehmers separat anzuerkennen.
QNG-PLUS & DGNB NBI V18 - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
7 Nachweise und Unterlagen Nachweise und Unterlagen
zwei Wochen nach Beauftragung werden durch den AN folgende Unterlagen geliefert:
- Baustelleneinrichtungsplan
- Ausführungsterminplan
- Liste der beteiligten Fachkräfte mit Kontaktdaten
vor der Ausführung werden durch den AN folgende Unterlagen geliefert:
- geprüfte Statische Nachweise
- Datenblätter und Zulassungen der angebotenen Produkte
- Werkpläne mit Darstellung aller Bauteile inkl. ihrer Ansichten
nach der Ausführung werden durch den AN folgende Bestandsunterlagen geliefert:
Die Bestandsunterlagen sind 3-fach in je einem DIN-A4-Ordner und 1-fach auf digitalem Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) mit gleicher, nachstehender Ordnerstruktur rechtzeitig vor Abnahme an die zuständige Objektüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Als Dateiformat ist grundsätzlich "pdf" zu verwenden. Planunterlagen sind im Format "dwg" oder "dxf" und "pdf" zu speichern.
Eine Abnahme ohne vollständige, geprüfte Bestandsunterlagen wird vom Auftraggeber verweigert.
Die Unterlagen sind gem. nachstehender Liste in die jeweiligen Reiter einzusortieren. Sollte ein DIN-A4-Ordner nicht ausreichen, so sind die Ordner in entsprechender Reihenfolge inkl. der Gesamtanzahl an Ordnern zu nummerieren. Auf den Rückenschildern sind ferner das Bauvorhaben, die Gewerkenummer, das Gewerk und die ausführende Firma zu verzeichnen.
Je nach Gewerk kann es zu einzelnen Abschnitten keine Angaben geben. Dies ist kenntlich zu machen (z.B. durch Hinweis: "entfällt") und die entsprechenden Reiter sind leer zu lassen.
Sollten die Bestandsunterlagen fehlen oder unvollständig sein, wird ein Einbehalt vom Rechnungsbetrag in Höhe der zu erwartenden Kosten für die Beschaffung und Zusammenstellung der Unterlagen durch Dritte (z.B. die zuständige Objektüberwachung) getätigt.
Ordnerinhalt Reiter-Nr.
Inhaltsverzeichnis
Bauvorhaben, LV-Nummer und 1
Gewerk, Firmenangaben und
Ansprechpartner
Fachunternehmererklärung / 2
Konformitätserklärungen /
Übereinstimmungserklärungen
Kopie Abnahmeprotokoll(e) - 3
wird vom AG eingefügt
Bestätigung der
Mängelbeseitigung - wird ggf.
vom AN nachgereicht
Einweisungsprotokolle 4
Reinigungs-/Wartungs- und 5
Pflegehinweise
Herstellernachweise / 6
Systembeschreibungen /
Produktdatenblätter /
Sicherheitsdatenblätter
Prüfzeugnisse / 7
Zulassungsbescheide
(z.B. für Brandschutz,
Schallschutz, Dämmwerte,
Druckprüfungen,
Spülprotokolle, etc.)
Prüfbescheinigung
Standfestigkeit
TÜV-Zertifikate / 8
TÜV-Abnahmen /
Sachverständigenabnahmen /
Gutachterliche Stellungnahmen
Vollständige Liste der 9
verwendeten Werkstoffe bzw.
Materialien inkl. der genauen
Herstellerbezeichnung
Bedienungsanleitungen 10
Planverzeichnis und 11
Bestandspläne, wie
Werkpläne mit Eintragung
abweichender (tatsächlicher)
Ausführung,
Werkstattzeichnungen,
Verlegepläne,
Aufbauzeichnungen, Schemata,
Verteilerpläne, etc.
Anlagenverweise (z.B. 12
Prüfbücher)
Nach Erfordernis können weitere Unterlagen verlangt werden.
Die Erstellung bzw. Beschaffung der Unterlagen wird gesondert vergütet, siehe Position "Erstellen und Übergabe Bestandsdokumentation".
7 Nachweise und Unterlagen
Beschreibung Dachplanung Gebäude
Die Schule ist ein zweigeschossiges Gebäude in Holz-Massivbauweise (Brettsperrholz).
Über EG: Der größte Teil ist ein-geschossig mit Retentionsdach, Biodiversitätsdachbegrünung und Dachterrasse.
Über OG:Der zweigeschossige Teil hat kein Retentionsdach, sondern ein Flachdach mit 3% Gefälle, PV-Anlage und extensivem Gründach.
Auf beiden Dächern gibt es mehrere Lüftungsgeräte sowie große Oberlichtbänder.
Abdichtung
Über EG: Das Retentionsdach ist als 0% Gefälledach geplant als Kompaktdach mit nicht-brennbarer Schaumglasdämmung in oxidbitumenfreiem Heißbitumen verlegt mit Bitumenabdichtung. Die Trennlage unter der Dämmung wird bereits durch den Holzbauer eingebaut und muss in der Gewährleistung übernommen werden.
Im Süden und Osten gibt es einen Teilbereich eines Balkons, der mit 2% Gefälle und ohne Retention geplant ist.
Über OG: Das Flachdach mit 3% ist mit nicht brennbarer Steinwolledämmung und Bitumenabdichtung geplant.
Beide Dächer müssen die Anforderung "harte Bedachung" erfüllen.
Entwässerung
Grundlage der Planung ist eine Entwässerungssimulation des Wasserabflusses und Retentionsdaches. Das Dach über OG entwässert großteils mit Abflussbeiwert in das Retentionsvolumen über OG. Von dort läuft es gedrosselt ab. Laut Simulation beträgt der max. Anstau im Retentionselement 80mm bei 100-jährigem Regenereignis. Zusätzlich dazu ist eine Notentwässerung vorgesehen.
Das gesamte Wasser wird zusätzlich in den Freianlagen in einem Regenrückhaltebecken aufgefangen.
Begrünung
Über EG ist auf dem Retentionsraum ein großzügiges extensiv begrüntes Gründach geplant. Es soll insbesondere die Biodiversität fördern und wird daher in verschiedenen Substratstärken und mit Biodiversitätselementen ausgeführt. Außerdem gibt es eine Dachterrasse und Balkon, die als Fluchtwege dienen.
Beschreibung Dachplanung
Techn. Vorbemerkungen - Allgemein Dach Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Allgemein Dach
Anzubieten ist ein Dachsystem mit aufeinander abgestimmten Systemkomponenten.
Grundlagen des Leistungsverzeichnisses sind:
- Herstellervorschriften
- Niedersächsische Bauordnung
- alle relevanten DIN- und EN-Normen bzw. Verbandsrichtlinien
- alle relevanten Sonderbauvorschriften
- VOB, Teil B und C
- Gebäudeenergiegesetz
- Brandschutzprüfung nach DIN CEN/TS 1187,
Klassifizierung nach DIN EN 13501 - 5 (BROOF (t1))
- ETAG 005 für Flüssigkunststoffe
Unterschreitungen der Leistungs- und Funktionsanforderungen der genannten Produkte sind nicht zulässig. Maßgeblich für die Gleichwertigkeit sind die technischen Spezifikationen und Herstellervorgaben. Die Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Hersteller-Nachweise zu erfüllen:
- Güteüberwachung für Abdichtungs- und Dämmmaterialien
- Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001
- Umweltmanagement des Herstellers nach EN ISO 14001
- Energiemanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 50001
- Ökobilanz (EPD) für Abdichtungs- und Dämmmaterialien
Heißbitumen:
Das einzusetzende Heißbitumen muss oxidbitumenfrei sein. Als Nachweis ist eine Herstellererklärung oder ein technisches Datenblatt mit eindeutiger Angabe des Bitumentyps (z. B. Polymerbitumen, SBS oder APP, ohne oxidativen Herstellungsprozess) mit Angebotsabgabe bzw. vor Einbau vorzulegen.
Techn. Vorbemerkungen - Allgemein Dach
Techn. Vorbemerkungen Gründach / PV / Retention Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Gründach
Für die Gründach-Systemlösung sind die FLL-Dachbegrünungsrichtlinien, Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen, zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Wurzelfestigkeitsprüfung der Abdichtung
- Verwendung geeigneter Funktionsschichten
- Verwendung geprüfter Vegetationstragschichten
- Fachgerechte Fertigstellungspflege
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
Ergänzend sind Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken zu beachten.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Photovoltaik
Die nachfolgende Beschreibung der Photovoltaik-Unterkonstruktion berücksichtigt die vollständige Lieferung und Montage aller beschriebenen Systemkomponenten der Unterkonstruktion. Die PV Anlage wird bauseits montiert.
Die Dachfläche ist gemäß Herstellervorgaben geeignet herzustellen.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen - Retention Drossel
Die folgende Leistungsbeschreibung basiert auf einer Niederschlags-Abfluss-Simulation (N-/A-Simulation) und den entsprechend aufeinander abgestimmten Systemaufbauten.
Für hydraulisch gekoppelte Retentionsdächer mit einer gezielten Wasserrückhaltung, Einleitbeschränkung und damit verbundener Drosselung im gefällelosen Dach gelten besondere Anforderungen. Die Nachweisführung per N-/A-Simulation liefert Angaben u.a. zur Dimensionierung der Rückhalteräume, der Drosseleinstellungen bis hin zum Überflutungsnachweis und ist üblicherweise Teil der Genehmigungsplanung.
Es ist zu beachten, dass die Simulation auf herstellerspezifischen Produkten und Simulationsparametern gründet, weshalb der Bieter den Nachweis der Einhaltung der behördlichen Vorgaben hinsichtlich Einleitbeschränkung zu führen hat.
Der Systemanbieter bietet diesbezüglich für alle Anwendungsfälle vollumfänglich funktionale und aufeinander abgestimmte Aufbauten an.
Techn. Vorbemerkungen Gründach / PV / Retention
02 Baustelleinrichtung / techn. Bearbeitung
02
Baustelleinrichtung / techn. Bearbeitung
02.01 Baustelleineinrichtung
02.01
Baustelleineinrichtung
02.02 Techn. Bearbeitung
02.02
Techn. Bearbeitung
03 DGNB und QNG Zertifizierung
03
DGNB und QNG Zertifizierung
03.01 DGNB und QNG Zertifizierung
03.01
DGNB und QNG Zertifizierung
04 Abdichtung und Dämmung
04
Abdichtung und Dämmung
Beschreibung Dachaufbau über EG Beschreibung Dachaufbau über EG
von oben nach unten
Gründach:
- Abwechslungsreiche, extensive Begrünung, mit Biodiversitätsstrukturelementen
- Recyclingsubstrat in abwechselnden Stärken von 10 bis zu 21 cm
- Filtervlies
Terrasse:
- Gehwegplatten und Gitterroste auf Stelzlagern
- Kiesbelag zwischen Stelzlagern unter Plattenbelag, auf Retentionsboxen
- Filtervlies
Allgemeiner Dachaufbau unter Gründach und Terrasse
- Retensionsboxen
- Faserschutzmatte
- zweilagige Abdichtung Bitumenbahn in Heißbitumen
- Schaumglasdämmung ohne Gefälle verlegt in Heißbitumen
- Notabdichtung / Trennlage Bitumenbahn genagelt (Vorgewerk Holzbau)
- Brettsperrholzdecke ohne Gefälle (Holzbau)
Der Dachaufbau muss die Anforderungen an eine
"harte Bedachung" erfüllen.
Beschreibung Dachaufbau über EG
Beschreibung Dachaufbau über OG Beschreibung Dachaufbau über OG
von oben nach unten
- extensive Begrünung
- Recyclingsubstrat
- Filtervlies
- Dränelement, PV-UK auflastgehalten in Dränelement integriert
- Faserschutzmatte
- zweilagige Abdichtung Bitumenbahn
- Steinwolldämmung kaschiert im Gefälle 3%
- Notabdichtung Bitumenbahn mech. befestigt (Vorgewerk Holzbau)
- Brettsperrholzdecke ohne Gefälle (Holzbau)
In Teilbereichen unter den beiden Lüftungsgeräten wird der Schaumglas-Kompaktdachaufbau wie über EG ausgeführt statt Mineralwolle.
Der Dachaufbau bis OK Abdichtung muss die Anforderungen an eine "harte Bedachung" erfüllen.
Aufbau Mineralwolle:
Grunddämmung 038
Stufendämmung 038
Gefälledämmung 040 kaschiert
Mindestdämmstärke Tiefpunkt: 200mm
Der U-Wert des Gesamtdämmstoffaufbaus muss 0,12 W/qmK oder besser sein.
Der U-Wert muß nach DIN EN 6946 durch den Bieter für den Gesamtaufbau nachgewiesen werden.
Beschreibung Dachaufbau über OG
Hinweis Dampfsperre und Dachabdichtung: Dampfsperre und Dachabdichtung:
Die Verlegerichtlinien der Hersteller sind zu beachten. Zwecks Reduzierung der Stöße sind die Bahnen in maximaler Breite zu verwenden. Unnötiges Flickwerk mit Klein- und Reststücken ist ausgeschlossen. Es dürfen nur Systemkomponenten eines Herstellers verwendet werden. Dachabläufe, Notüberläufe und Blitzschutzeinbauteile sind fachgerecht nach den Verlegerichtlinien der Hersteller einzudichten.
Hinweis Dampfsperre und Dachabdichtung:
Dampfsperre für Attikaaufkantung Dampfsperre kaltselbstklebend, Nähte verschweißt
Elastomerbitumen Kaltselbstklebebahn als Dampfsperrbahn nach DIN EN 13 970, mit Schweißnaht.
Leistungs- und Funktionsanforderungen:
- Dicke ca. 2,5 mm
- oberseitig: feinbestreut
- unterseitig: Kaltselbstklebemasse mit perforierter Abziehfolie
- Trägereinlage: Aluminium-Polyester-Kombination mit Gittergelege 200 g/m²
- Durchtrittsicher
- Maximale Zugkraft nach DIN 12311-1: l: > 1000 N/50 mm, q: > 1000 N/50 mm
- Dehnung nach DIN 12311-1: l + q > 2 %
- Nagelschaftprüfung nach DIN EN 12310-1: >= 70 N
- Diffusionswiderstand (Sd- Wert) nach DIN EN 1931: > 1500 m
- Kaltbiegeverhalten nach DIN EN 1109: < -25 °C
- Wärmestandfestigkeit nach DIN EN 1110: > +70 °C
- temporäre Behelfsabdichtung
Liefern und gem. Herstellervorgaben auf den Untergrund hinterlaufsicher aufkleben. Längsnaht- und Kopfstoßüberdeckung mind. 8cm breit, unter Verwendung einer Andrückrolle fachgerecht thermisch verschweißen. Im Bereich von An- und Abschlüssen sowie Dachdurchdringungen ist die Bahn luftdicht anzuschließen. Stöße versetzt anordnen.
Geeignet als Untergrund für Verlegung von Dämmung in Heißbitumen. Im Bereich des Heißbitumens nicht flächig aufkleben, sondern nur mechanisch befestigen.
Dampfsperre für Attikaaufkantung
04.01 Kompaktdach Retention 0% über EG
04.01
Kompaktdach Retention 0% über EG
04.02 Flachdach 3% über OG
04.02
Flachdach 3% über OG
04.03 Durchdringungen / Eindichten
04.03
Durchdringungen / Eindichten
05 Gründach und Terrasse
05
Gründach und Terrasse
05.01 Biodiversitätsgründach extensiv Retention/Drossel über EG
05.01
Biodiversitätsgründach extensiv Retention/Drossel über EG
05.02 Terrasse Retention/Drossel über EG
05.02
Terrasse Retention/Drossel über EG
05.03 Gründach extensiv über OG
05.03
Gründach extensiv über OG
06 Dachoberlichter, RWA und Ausstieg
06
Dachoberlichter, RWA und Ausstieg
Hinweis RWAs Die RWA / Dachoberlichter / Dunkelklappen und die Antriebe sind im Gewerk Dacharbeiten ausgeschrieben als Komplettleistung inkl. der RWA-Zentralen, RWA-Taster sowie die Abnahme der vorgenannten RWA-Anlagen. Die Verkabelung ist beim Gewerk Elektro ausgeschrieben.
Der Auftragnehmer der Dacharbeiten unterstützt die Abnahme durch den Sachverständigen, siehe gesonderte Position.
Die technische Bearbeitung und Planung der Anlagen ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hinweis RWAs
06.01 Cluster über EG
06.01
Cluster über EG
06.02 Aula über OG
06.02
Aula über OG
06.03 Dachausstieg, Entrauchung über OG
06.03
Dachausstieg, Entrauchung über OG
06.04 Abnahmen, Nachweise
06.04
Abnahmen, Nachweise
07 Spenglerarbeiten
07
Spenglerarbeiten
Beschreibung Entwässerungsstränge Außenliegende Entwässerung hinter der Holzfassade montiert vor Verschließen der Fassade. Liefern, Montieren und Anschließen.
Dach über OG:
2x Fall 1:
Hauptentwässerung RW aus OG, senkrecht durch Balkon in Grundleitungen bestehend aus:
Attikagully DN 70 Hauptentwässerungsset MW: 1 Stk.
Bogen 87,5° DN 70: 1 Stk.
Rohr DN 70, gesamt ca. 8,5m
Sicherungsschelle DN 70: 8 Stk
Kaskadendurchführung DN 70: 1 Stk.
Rohrschelle mit EPDM DN 70: 5 Stk
5x Fall 2:
Hauptentwässerung RW aus OG, Einlauf in Retentionsdach über EG bestehend aus:
Attikagully DN 70 Hauptentwässerungsset MW: 1 Stk.
Bogen 87,5 DN 70: 1 Stk.
Rohr DN 70, gesamt ca. 4,5m
Sicherungsschelle DN 70: 6 Stk
Rohrschelle mit EPDM DN 70: 5 Stk
Bogen 45° DN 70: 2 Stk.
5x Fall 3:
Notentwässerung NOT-RW aus OG, Einlauf in Retentionsdach über EG bestehend aus:
Notentwässerungsgully abgewinkelt DN 100: 1 Stk.
Anstauelement: 1 Stk.
Dampfsperrplatte: 1 Stk.
Rohr DN 100, gesamt ca. 4 m
Bogen 87,5° DN 100: 2 Stk.
Rohrschelle mit EPDM DN 100: 3 Stk
Sicherungsschelle DN 100: 6 Stk
Bogen 45° DN 100: 2 Stk.
2x Fall 4:
Notentwässerung NOT-RW aus OG, Verzug unter Balkonbelag über EG, nach unten als Speier aus Decke bestehend aus:
Notentwässerungsgully abgewinkelt DN 100: 1 Stk.
Anstauelement: 1 Stk.
Dampfsperrplatte: 1 Stk.
Rohr DN 100, gesamt ca. 7 m
Bogen 87,5° DN 100: 3 Stk.
Sicherungsschelle DN 100: 11 Stk
Rohrschelle mit EPDM DN 100: 4 Stk
Kaskadendurchführung DN 100: 1 Stk.
Dach über EG:
10x Fall 5:
Hauptentwässerung RW aus EG, hinter Fassade in Grundleitungen bestehend aus:
Attikagully DN 70 Gründach PUR: 1 Stk.
Drosselrohr: 1 Stk.
Gründachschacht: 1 Stk.
Bogen 87,5° DN 70: 1 Stk.
Rohr DN 70, gesamt ca. 4,5m
Sicherungsschelle: 4 Stk
Kaskadendurchführung DN 70: 1 Stk.
Rohrschelle mit EPDM DN 70: 3 Stk
19x Fall 6:
Notentwässerung NOT-RW aus EG Balkon, nach unten durch Decke als Speier bestehend aus:
Attikagully DN 70 Gründach PUR: 1 Stk.
Gründachschacht: 1 Stk.
Anstauring: 1 Stk.
Fassadenabdeckplatte: 1 Stk.
3x Fall 7:
Notentwässerung NOT-RW aus EG Balkon, nach unten durch Decke als Speierbestehend aus:
Entwässerungsgully senkrecht DN 70: 1 Stk.
Anstauring: 1 Stk.
Rohr DN 70, gesamt ca. 0,5m
Sicherungsschelle DN 70: 4 Stk
Fassadenabdeckplatte: 1 Stk.
3x Fall 8:
Hauptentwässerung RW aus EG Balkon, Verzug in Abhangdecke, senkrecht in Fassade zur Grundleitung bestehend aus:
Entwässerungsgully senkrecht DN 70: 1 Stk.
Rohr DN 70, gesamt ca. 4,0m
Bogen 87,5° DN 70: 2 Stk.
Sicherungsschelle DN 70: 6 Stk.
Rohrschelle mit EPDM DN 70: 3 Stk.
Beschreibung Entwässerungsstränge
07.01 Entwässerungsbauteile DN 70
07.01
Entwässerungsbauteile DN 70
07.02 Entwässerungsbauteile DN 100
07.02
Entwässerungsbauteile DN 100
07.03 Attikaabdeckung über EG
07.03
Attikaabdeckung über EG
07.04 Attikaabdeckung über OG
07.04
Attikaabdeckung über OG
08 Sonstiges
08
Sonstiges
08.01 Stundenlohnarbeiten
08.01
Stundenlohnarbeiten
09 Wartungsarbeiten
09
Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten Hinweis Wartungsvertrag für die Dauer der Verjährungsfrist zur Mängelbeseitigung [4 Jahre] gemäß
VOB/B § 13:
Die nachfolgend beschriebenen Wartungsleistungen sind für die in diesem Leistungsverzeichnis ausge-
schriebenen betriebstechnischen Anlagen bestimmt.
Das diesem Leistungsverzeichnis beigefügte Wartungsvertragsmuster ist als Anlage beigefügt. Der War-
tungsvertrag wird gesondert unterschrieben und abgeschlossen.
Die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist zur Mängelbeseitigung gemäß VOB/B § 13 muss alle Ar-
beiten umfassen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen erforderlich
sind.
Der Störungsdienst ist in beiliegendem Vertrag geregelt.
Der Auftragsumfang umfasst alle gelieferten Anlagen und Anlagenteile des Auftragnehmers (AN). Sie sind
in der vom AN als Bestandteil der Bedienungs- und Wartungsanleitung mitzuliefernden Bestandsliste zu
erfassen.
Der Wartungsumfang ergibt sich aus den Wartungs- und Inspektionsanweisungen und den Arbeitskarten
[AMEV] die der/die Bieter*in ausgefüllt mitzuliefern hat. Anlagen und Komponenten, die nicht in den
Arbeitskarten nach AMEV enthalten sind, werden durch den/die Bieter*in sinngemäß ergänzt. Grundlage
sind insbesondere entsprechende DIN-, VDI- und VDE- Regelwerke.
Es ist die gemäß den Unterlagen des AN erforderlichen Anzahl von Wartungen/Teilwartungen durchzufüh-
ren. Dass die erforderlichen Wartungen/Teilwartungen zeitgerecht durchgeführt werden, ist vom AN zu
überwachen und auf Anforderung nachzuweisen.
Dieser Wartungsvertrag gilt für den Zeitraum der vereinbarten Verjährungsfrist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 4 Jahre. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesam-
ten Leistung.
Die v.g. Festlegungen sind Bestandteil des abzuschließenden Wartungsvertrages.
Der Inhalt des beigefügten Wartungsvertrages wird mit Abgabe des Angebotes rechtsverbindlich aner-
kannt.
Es ist der Einheitspreis pro Jahr anzugeben.
Bei der Wertung des Angebotes werden die Wartungskosten für den Zeitraum der Verjährungsfrist in vol-
ler Höhe berücksichtigt.
Die Auszahlung der Jahrespauschale erfolgt nach Durchführung der Wartung, aufgrund der jährlichen
Rechnungslegung und der Vorlage der Wartungsprotokolle.
Wartungsarbeiten
09.__.01 Wartung RWAs 1. Jahr Wartung 1. Jahr für RWAs
Wartung der Anlagen nach aktueller und gültiger Normenlage für das erste Jahr nach der mängelfreien Abnahme. Um die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht während der Gewährleistung (VOB/B §13, Abs. 4) zu beeinträchtigen, wird eine Wartung für den Gewährleistungszeitraum beauftragt.
Die Wartung für den Gewährleistungszeitraum, gerechnet vom Tage der mängelfreien Abnahme, umfasst:
- die Überprüfung und Pflege der Anlage einschl. Gestellung allen erforderlichen Schmier- und Putzmaterials, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, den Prüfzeugnissen, sowie den Angaben der Hersteller.
- die kostenlose Behebung aller in diesem Zeitraum auftretenden Mängel und Betriebsstörungen, einschl. allen hierfür erforderlichen Materials. Ausgeschlossen sind nur solche Reparaturarbeiten, die sich nachweislich auf die unsachgemäße Benutzung durch den Betreiber zurückführen lassen. Die anerkannten Wartungsnachweise sind dem Betreiber vorzulegen.
Die Wartungskosten während des Gewährleistungszeitraums werden erst nach erbrachter Leistung vergütet.
Die Kosten dieser Position beziehen sich grundsätzlich auf ein komplettes Kalenderjahr.
09.__.01
Wartung RWAs 1. Jahr
1,00
psch
09.__.02 Wartung RWAs 2. Jahr wie Vorposition, für das 2.Jahr
09.__.02
Wartung RWAs 2. Jahr
1,00
psch
09.__.03 Wartung RWAs 3. Jahr wie Vorposition, für das 3.Jahr
09.__.03
Wartung RWAs 3. Jahr
1,00
psch
09.__.04 Wartung RWAs 4. Jahr wie Vorposition, für das 4.Jahr
09.__.04
Wartung RWAs 4. Jahr
1,00
psch
09.__.05 Wartung Sonnenschutz 1.Jahr Wartung 1. Jahr für Sonnenschutz
Wartung der Anlagen nach aktueller und gültiger Normenlage für das erste Jahr nach der mängelfreien Abnahme. Um die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht während der Gewährleistung (VOB/B §13, Abs. 4) zu beeinträchtigen, wird eine Wartung für den Gewährleistungszeitraum beauftragt.
Die Wartung für den Gewährleistungszeitraum, gerechnet vom Tage der mängelfreien Abnahme, umfasst:
- die Überprüfung und Pflege der Anlage einschl. Gestellung allen erforderlichen Schmier- und Putzmaterials, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, den Prüfzeugnissen, sowie den Angaben der Hersteller.
- die kostenlose Behebung aller in diesem Zeitraum auftretenden Mängel und Betriebsstörungen, einschl. allen hierfür erforderlichen Materials. Ausgeschlossen sind nur solche Reparaturarbeiten, die sich nachweislich auf die unsachgemäße Benutzung durch den Betreiber zurückführen lassen. Die anerkannten Wartungsnachweise sind dem Betreiber vorzulegen.
Die Wartungskosten während des Gewährleistungszeitraums werden erst nach erbrachter Leistung vergütet.
Die Kosten dieser Position beziehen sich grundsätzlich auf ein komplettes Kalenderjahr.
09.__.05
Wartung Sonnenschutz 1.Jahr
1,00
psch
09.__.06 Wartung Sonnenschutz 2.Jahr wie Vorposition, für das 2. Jahr
09.__.06
Wartung Sonnenschutz 2.Jahr
1,00
psch
09.__.07 Wartung Sonnenschutz 3.Jahr wie Vorposition, für das 3. Jahr
09.__.07
Wartung Sonnenschutz 3.Jahr
1,00
psch
09.__.08 Wartung Sonnenschutz 4.Jahr wie Vorposition, für das 4. Jahr
09.__.08
Wartung Sonnenschutz 4.Jahr
1,00
psch
09.__.09 Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 1. Jahr Betrieb, Wartung und Funktionsprüfung des installierten Feuchtemonitoring-Systems über Brettsperrholzdecken mit Gründachschicht
Leistungsumfang (jährlich):
Betrieb und Unterhalt des Überwachungssystems inkl. automatischer Alarmierung
Sichtprüfung zugänglicher Systemkomponenten (z. B. Gateway, Interface)
Systemcheck und Funktionsprüfung aller installierten Feuchtesensoren (z. B. Batteriespannung, Signalstatus)
Auslesen und Exportieren von Monitoringdaten
Testauslösung von Alarmfunktionen
Erstellen eines Wartungsprotokolls mit Bewertung des Systemzustands
ggf. Firmware- oder Softwareupdates (sofern durch Hersteller bereitgestellt)
ggf. Empfehlung für Ersatzteile oder Nachkalibrierung
Einweisung des Betreibers nach jeder Wartung
Hinweis:
Die Wartung erfolgt in Abstimmung mit dem AG / Betreiber. Zugang zu Technikräumen, Interfaces oder Webportalen ist sicherzustellen.
Wartung der Anlagen nach aktueller und gültiger Normenlage für das erste Jahr nach der mängelfreien Abnahme. Um die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht während der Gewährleistung (VOB/B §13, Abs. 4) zu beeinträchtigen, wird eine Wartung für den Gewährleistungszeitraum beauftragt.
Die Wartung für den Gewährleistungszeitraum, gerechnet vom Tage der mängelfreien Abnahme, umfasst:
- die Überprüfung und Pflege der Anlage einschl. Gestellung allen erforderlichen Schmier- und Putzmaterials, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, den Prüfzeugnissen, sowie den Angaben der Hersteller.
- die kostenlose Behebung aller in diesem Zeitraum auftretenden Mängel und Betriebsstörungen, einschl. allen hierfür erforderlichen Materials. Ausgeschlossen sind nur solche Reparaturarbeiten, die sich nachweislich auf die unsachgemäße Benutzung durch den Betreiber zurückführen lassen. Die anerkannten Wartungsnachweise sind dem Betreiber vorzulegen.
Die Wartungskosten während des Gewährleistungszeitraums werden erst nach erbrachter Leistung vergütet.
Die Kosten dieser Position beziehen sich grundsätzlich auf ein komplettes Kalenderjahr.
09.__.09
Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 1. Jahr
1,00
Psch
09.__.10 Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 2. Jahr wie Vorposition, für das 2.Jahr
09.__.10
Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 2. Jahr
1,00
Psch
09.__.11 Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 3. Jahr wie Vorposition, für das 3.Jahr
09.__.11
Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 3. Jahr
1,00
Psch
09.__.12 Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 4. Jahr wie Vorposition, für das 4.Jahr
09.__.12
Betrieb und Wartung Feuchtemonitoring 4. Jahr
1,00
Psch
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