Malerarbeiten BAII
GS Irgertsheim – Erweiterung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Lage von Leitungen, Kabeln und dgl. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen und dgl. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern bzw. dem Technischen Betrieb der jeweiligen Liegenschaft anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Abfallmaterial / Entsorgung Abfall aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) sowie nicht Schadstoff belasteter Abfall aus dem Bereich des AG bis zu einer Menge von 1 m3 ist, entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen (Nebenleistung nach Nr. 4.1.11 u. 4.1.12 der DIN 18299 VOB Teil C). Sauberkeit auf der Baustelle Die Baustelle, der Baustellenbereich, deren Umfeld und die vom AN genutzten privaten und öffentlichen Verkehrsflächen sind sauber zu halten. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die von ihm, seinen Subunternehmern oder einem von ihm beauftragten Dritten (z.B. Lieferanten) verursachten Verunreinigungen umgehend beseitigt werden. Eine Verschmutzung von Boden und Grundwasser ist auszuschließen. Farbreste, Säure, Laugen und sonstige Wasser gefährdende Stoffe dürfen nicht in die Kanalisation geleitet werden. Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung. Diese werden von der örtlichen Bauleitung zugewiesen. Die eigene Baustelleneinrichtung des AN ist mit der Bauleitung abzustimmen. Die Festlegung ist verbindlich einzuhalten. Beabsichtigt der AN, von den Festlegungen abzuweichen, hat er die Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Die Lagerung chemischer und brennbarer Flüssigkeiten und Stoffe ist genehmigungspflichtig und nur bedingt möglich. Abgrenzung zu und Beachtung von Vor- und Folgeleistungen sowie gleichzeitig laufenden Arbeiten Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung sowie den für die Vor- und Folgeleistungen und gleichzeitig laufenden Arbeiten zuständigen Auftragnehmern auszuführen. Die baufachliche und terminliche Koordinierung ist zu berücksichtigen. Ende der Technischen Vertragsbedingungen
TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Baubeschreibung Baubeschreibung Die Grundschule Irgertsheim Bauabschnitt 2 ist der Bestandsbau, bestehend aus Schule und Turnhalle mit Innenhof Gebäudelänge ca. 42,8 m Gebäudebreite ca. 27,5 m Gebäudehöhe ca. 9 m über Geländekante ca. 8°-10° Dachneigung
Baubeschreibung
Weitere Hinweise Weitere Hinweise 2. Bauabnahme Der Bauherr verlangt die Durchführung einer förmlichen Abnahme nach VOB/B § 12 (4). 3.Werbung Firmenwerbung ist nur an der bauseitigen Bautafel erlaubt, siehe Punkt 10.6 der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.
Weitere Hinweise
01 Bereich Grundschule
01
Bereich Grundschule
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
01.02
Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
01.03 Anstriche Außenbereich
01.03
Anstriche Außenbereich
01.04 Anstrich Innenwände
01.04
Anstrich Innenwände
01.05 Anstrich Decken EG + OG
01.05
Anstrich Decken EG + OG
01.06 Anstrich Metallteile
01.06
Anstrich Metallteile
01.07 Regiearbeiten
01.07
Regiearbeiten
02 Bereich Turnhalle
02
Bereich Turnhalle
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
02.02
Vor- und Nebenarbeiten für Malerarbeiten
02.03 Anstrich Sockel außen
02.03
Anstrich Sockel außen
02.04 Anstrich Innenwände
02.04
Anstrich Innenwände
02.05 Anstrich Decken EG + OG
02.05
Anstrich Decken EG + OG
02.06 Anstrich Metallteile
02.06
Anstrich Metallteile
02.07 Regiearbeiten
02.07
Regiearbeiten

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