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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung und Baubeschreibung Sanierung Sporthalle in der Grundschule Eicklingen
In der Sporthalle der Grundschule Eicklingen ist der nächste Sanierungsschritt vorgesehen.
Folgende Arbeiten sind in der Turnhalle geplant:
1. Erneuerung Dachabdichtung,
2. Modernisierung der elektrischen Leitungen und Brandmeldeanlage,
3. Erneuerung Deckenabhängung Halle,
4. Erneuerung Deckenabhängung Flure,
5. Erneuerung Sporthallenboden und Prallschutzwände,
6. Trockenbauarbeiten,
7. Malerarbeiten
Vorbereitende Arbeiten bzw. Aufmaße können in Abstimmung mit Bauleitung und Hausmeister vorab ausgeführt werden.
In dem vorliegenden LV ist die Erneuerung der Dämmung und der Flachdach- Abdichtung von der Sporthalle beschrieben. Das Flachdach des unten anschließenden Sanitärtraktes ist bereits vor zwei Jahren erneuert worden.
Die wesentlichen Arbeiten werden von oben auf der Dachfläche ausgeführt.
Für die Arbeiten wird vorab vom Gerüstbauer ein Gerüst mit Treppenturm erstellt.
Eine Toilettenanlage ist über den Haupteingang zur Turnhalle auf der Ostseite zu erreichen.
Beschreibung Flachdach
Die vorhandene Dachabdichtung ist auf der Dämmschicht oberhalb des Stahltrapezbleches montiert. Im Randbereich führt die Abdichtungsbahn auf einer schrägen Schalung (Breite: ca. 0,60 m, Neigung 45°) bis zum Dachrand.
Die Dachkonstruktion ist mit leichtem Gefälle ausgebildet worden. Die Fachwerkträger quer zur Halle verlegt, haben in der Mitte die höchste Stelle, so dass zu den Längsseiten ein Gefälle von ca. 1,5 % besteht. Das relativ geringe Gefälle und die Kiesauflast sorgen dafür, dass das Wasser nicht schnell abfließt..
Erschwerend kommt hinzu, dass die Abläufe nicht am Dachrand angeordnet sind, sondern mit einem Abstand von ca. 0,75 m. Damit liegen die Abläufe etwas höher als der Dachrand. Moosbildung an den "Traufseiten" deutet darauf hin, dass hier immer Wasser steht.
Speier als Notentwässerung fehlen. Diese werden im Zuge der Arbeiten ergänzt.
Außenseitig vom Dachrand ist ein steiles Ziegeldach vor einigen Jahren nachträglich montiert worden.
Gestalterisch sollte damit eine Dacheindeckung aus Dachsteinen nachempfunden werden (rote Betondachsteine).
Die Oberkante der außenseitigen Ziegelverkleidung ist gleichzeitig der obere Dachrand des Flachdaches.
Diese Kante ist umlaufend mit Firstziegeln befestigt.
Auf den Firstziegeln ist umlaufend ein Blitzschutz montiert. Dieser führt 1 x längs und 2 x quer zusätzlich über das Flachdach. Der Blitzschutz wird im Zuge der Abbrucharbeiten demontiert. Die Erneuerung des Blitzschutzes erfolgt später durch eine Blitzschutz- Firma (nicht Gegenstand dieses LV).
Beschreibung geplante Arbeiten
Es ist davon auszugehen, dass die Dampfbremse direkt auf dem Stahltrapezblech bis zur Aufkantung der Außenwand geführt ist. Ebenso wird es mit der ursprünglichen 6 cm starken Dämmung der flach geneigten Dachfläche sein.
Die Schrägen am Dachrand sowie die allseitige Verkleidung mit Dachziegelbehang ist etwa 2009 erfolgt.
Da die Schräge am Dachrand erhalten bleibt (ggf. werden Hohlräume mit Einblasdämmung verfüllt), bleiben auch die Schichten von Dampfbremse, Dämmung und Abdichtung unter der Schräge erhalten.
Als Abschluss dieses Bereiches zum neuen Dach wird daher die Dachabdichtung der Schräge mit der Dampfbremse der Hallenfläche verbunden.
Die ggf. anzutreffenden Hohlräume unter der Schräge des Dachrandes werden möglicherweise durch Einblasdämmung verfüllt. Diese Arbeiten erfolgen dann parallel zur ein externes Unternehmen.
Die neue Dämmung wird in mehreren Lagen verlegt.
Die unterste Lage wird (wie die alte Dämmung) 60 mm stark sein.
Darauf wird eine Gefälledämmung mit 2 % Gefälle verlegt, um das vorhandene Gefälle von ca. 1,5 % zu erhöhen. An den Rändern wird eine Gegengefälleplatte aufgebracht, um das Wasser vom Rand zu den Abläufen zu leiten.
Die neue Dachabdichtung soll als Kunststoff- Dichtungsbahn ausgeführt werden.
Auf die neu hergestellte Dachabdichtung soll auch wieder eine Kiesabdeckung aufgebracht werden.
Diese wird etwas dünner ausgeführt als die vorhandenen 5 cm, um die etwas höhere Last durch die Dämmung auszugleichen.
Für eine Gründach- Ausführung bzw. eine PV- Belegung ist das Dach nicht geeignet.
Dies gibt die Statik nicht her.
Daher wird von der Belastung (abgesehen von der stärkeren Dämmung) der bisherige Zustand beibehalten.
Baustelleneinrichtung
Die Sporthalle mit Sanitärtrakt wird für die Dauer der Bauzeit gesperrt.
Vom Gerüstbauer wird die Baustelle umseitig mit Bauzaun abgesperrt, hier stehen Flächen für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung.
Die Baustelle kann von außen angefahren werden, ohne den Schulbetrieb / den Schulhof zu tangieren.
Bauzeit
Mit den Arbeiten kann sofort nach Auftragserteilung begonnen werden.
Auf jeden Fall muss die Baustelle zum Jahresende abgeschlossen und abgerechnet sein, weil bis dahin die Fördergelder abgerufen werden müssen.
Allgemeine Vorbemerkung und Baubeschreibung
ATV und ZTV Allgemeine Technische Vorschriften ATV
Es gilt die VOB-B und damit auch die ATV der VOB Teil C neueste Fassung.
Maßgebend für die vertragsgemäße Ausführung, die Beschaffenheit der Baustoffe und Bauteile, Aufmaß und Abrechnung ist die VOB in der neusten Fassung, Architektenplanung, Statik, insbesondere die DIN-Normen.
Zusätzliche technische Vorschriften ZTV
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage und Beschaffenheit sowie über Art und Umfang der geforderten Leistungen auf eigene Weise zu unterrichten. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Nachforderungen aufgrund von Unkenntnis der Sachlage , mangelnder Unterrichtung über den Leistungsumfang oder irrigen Auffassungen werden nicht anerkannt.
Bei allen ca.- Angaben im LV und in den Anlagen ist eine Abweichung von +/- 10 % zum im LV genannten Wert zulässig.
1. Energieversorgung der Baustelle:
Innerhalb der Baustelle ist 1 Baustromverteiler nach Absprache mit der Bauleitung auch für alle nachfolgenden Gewerke aufzustellen. Der Baustromverteiler muss über mindestens 8 Anschlußmöglichkeiten für Dreh- und Wechselstrom verfügen.
Baustrom und Wasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss sind Nebenleistungen nach DIN 18299. Die erforderliche Beleuchtung und ggf. Beheizung der Arbeitsplätze ist in das Angebot einzukalkulieren.
2. Reinigung der öffentlichen Verkehrswege:
Verschmutzungen der öffentlichen und privaten Verkehrswege durch z. B. Baufahrzeuge etc. sind sofort zu beseitigen. Die Reinigung ist Sache des AN. Diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
3. Vorhandene Leitungstrassen:
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer bei den zuständigen Stellen über die Lage von vorhandenen Leitungen, Kanälen etc. auf dem Baugelände zu erkundigen, um Beschädigungen auszuschließen.
4. Höhenfestlegung:
Höhenfestpunkte werden vom AG zur Verfügung gestellt. Die Einmessung erfolgt durch den AN.
Meterrisse müssen eigenverantwortlich vom AN an die für ihn relevanten Stellen übertragen werden.
5. Baustellenabsicherung:
Der Auftragnehmer hat eine einfache Absicherung und Beleuchtung der Verkehrswege in und um die Baustelle auf dem Gelände zu erstellen, um Unfälle zu vermeiden.
6. Baustelleneinrichtungen:
Die für die eigenen Handwerker erforderlichen Aufenthaltsräume sind entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, auf dem Gelände aufzustellen, vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten zu beseitigen. Der Standort der Aufenthaltsräume ist mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Dieses gilt ebenfalls für die Lage der Lager- und Arbeitsflächen.
Entsprechende Positionen sind im LV vorgesehen. Darüber hinausgehende Baustelleneinrichtungen des Rohbauers sind auf die Einheitspreise umzulegen.
Ein WC kann in den Räumlichkeiten der Umkleidekabinen genutzt werden. Hier wird vom Hausmeister ein geeigneter Raum zugewiesen.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der AN selbst zu sorgen. Der Schutz von Materialien, Bauteilen, etc. vor Witterungseinflüssen, die für die beauftragte Leistung und den Zeitraum der Ausführung üblicherweise zu erwarten sind, obliegt dem AN.
Schutzmaßnahmen sind in die EP einzukalkulieren.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom AN in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen. Erforderliche Kranstellflächen sind zu prüfen und die Lage mit der Bauleitung abzustimmen. Die Sicherheit ist jederzeit zu gewährleisten.
In die Preise der Baustelleneinrichtung sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen oder gesondert ausgeschrieben sind.
7. Winterbau: - entfällt.
8. Gerüste:
Gerüste werden separat durch einen Gerüstbauer aufgestellt.
9. Reinhaltung Baustelle / Schuttabfuhr:
Der Auftragnehmer hat seinen Schutt in regelmäßigen Abständen von der Baustelle zu beseitigen. Das Entsorgen von Abfall, Schutt, Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial u. ä. aus dem gesamten Umfang der Leistung (auch von ausgebauten Materialien) ist vom AN kostenlos auszuführen. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Die Bauleitung ist nach einmaliger erfolgloser Aufforderung berechtigt, die Baureinigung und Schuttabfuhr auf Kosten des Auftragnehmers zu veranlassen. Ist der reinigungspflichtige Auftragnehmer nicht zu ermitteln, werden die anfallenden Kosten mit einer Umlage auf alle als Verursacher in Frage kommenden Firmen verteilt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die Flächen besenrein zu übergeben.
10. Durchdringungen von Bauteilen:
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall die Flächenabdichtung durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen abzudichten. Beschädigungen an der Dämmung, Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des AN zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen AN zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadenbehebung zu ermöglichen.
11. Toleranzen:
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201, 18202 und 18203, soweit nichts anderes vorgeschrieben wurde.
12. Produkte:
Es werden ausschließlich gesundheitlich unbedenkliche Materialien mit bauaufsichtlicher Zulassung und Zertifizierung eingebaut.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein. Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht Angelegenheit des Bauherrn ist. Die Bauleitung ist darüber zu informieren.
Prüfzeugnisse, Bedienungs-, Wartungs- und Montageanleitungen sind bei der Abnahme beweissicher als Nebenleistung der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben. Die durch die geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C oder in den Vorschriften selbst als Besondere Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in diesem Sinne gehören: - Eignungsprüfungen, -
Eigenüberwachung, - Fremdüberwachung, - Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder vereinbart.
13. Zu liefernde Berechnungen / Pläne:
Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises, so ist sie auf Verlangen vorzulegen oder als Kopie auszuhändigen.
Erstellt der AN Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem AG verantwortlich. Sie sind vom AG zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unterschrift übernimmt der AG keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit.
14. Bauzeitenplan:
Ein detaillierter Bauablaufplan für die eigenen Arbeiten wird nach Beauftragung vom AN erstellt und mit der Bauleitung rechtzeitig vor Baubeginn abgesprochen. Dieser Bauterminplan muss auf der Basis des vom AG vorgelegten Bauzeitenplans erstellt werden und Abhängigkeiten zu Vorleistungen anderer Gewerke berücksichtigen und -sofern erforderlich - Trockenzeiten, Lieferzeiten und dergleichen enthalten.
Die Ausführung ist ab Mitte September / Anfang Oktober vorgesehen.
Die Arbeiten können unabhängig von den anderen Gewerken erfolgen.
Es muss sicher gestellt sein, dass die Arbeiten zum Jahresende 2025 abgeschlossen und abgerechnet sind.
15. Bautagesberichte:
Der AN hat Bautagesberichte zu führen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs), Abnahmen nach §12 Nr. 2 VOB/B, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angaben der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Die Bautagesberichte sind dem AG wöchentlich zu übergeben.
16. Abnahmen, Prüfungen, Proben:
Alle zu erfüllenden Anzeigen, Aufzeichnungen, Abnahmen, Prüfungen, Proben und Kontrollen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig und unaufgefordert zu veranlassen, bzw. durchzuführen.
Eine amtliche Abnahme entbindet den Auftragnehmer nicht von der Pflicht der Anzeige an die Bauleitung und von deren Abnahmen. Alle Proben, Prüfungen und Kontrollen, die laut DIN mit Beton durchzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
17. Stundenlohnarbeiten:
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn diese der Bauleitung angemeldet und von dieser
genehmigt werden, die Stundenzettel binnen 1 Woche zur Abzeichnung der Bauleitung vorgelegt werden und im Stundenzettel eindeutig nachvollziehbar sind.
18. Baustellenbesprechungen:
Der AN verpflichtet sich, während der Tätigkeit seiner Firma auf der Baustelle an den wöchentlichen, jeweils zu einem festen Termin stattfindenden Baustellenbesprechungen teilzunehmen, persönlich oder mit einem bevollmächtigten, fachlich qualifiziertem Vertreter.
19. Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer verfügt über eine geeignete Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist auf Verlangen dem AG vorzulegen.
20. Sicherheits- und Gesundheitskoordination:
Die Baumaßnahme unterliegt gemäß Baustellenverordnung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Der AG bestellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, der die Baumaßnahme begleiten wird und dessen Anweisungen zu befolgen sind.
21. Dokumentation
Vor Abnahme der Leistung sind die Dokumente der Bauleistung
zusammenzustellen und in Ordnern geheftet mit Registerteilung und
beschriftetem Ordnerrücken vorzulegen.
Je nach Erforderlichkeit sind das:
- Fachunternehmererklärungen
- Prüfberichte/Zulassungen
- Anleitungen, Datenblätter
- Hersteller- und Einbaurichtlibien
- Merkblätter, Produktdatenblätter der verwendeten Materialien und Geräte
- Wartungs- und Pflegeanleitungen
- Werkszeugnisse/Übereinstimmungszertifikate
- Lieferscheine
- Messprotokolle
- Korrosionsschutznachweis
- Deklarationsliste
- Abnahmeprotokolle
- Werks-, Revisions,- und Montagezeichnungen
- Berechnungen
Schlussrechnungen werden erst dann zur Zahlung freigegeben,
wenn die Dokumentationsordner mit den notwendigen Unterlagen der
Bauleitung vorgelegt werden.
22. Zeichnungen / Planunterlagen / Anlage zum LV:
Als Grundlage zur Mengen- und Preisermittlung liegen dem Leistungsverzeichnis nachstehende Planunterlagen als pdf bei:
- Grundrisse,
- Schnitt,
- Ansichten / Fotos
ATV und ZTV
01 Dachabdichtung
01
Dachabdichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Demontage Flachdach mit Dämmung
01.02
Demontage Flachdach mit Dämmung
01.03 Montage neues Flachdach mit Dämmung
01.03
Montage neues Flachdach mit Dämmung
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten
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