02
02.02 Rückbau Verbindungsgang
02.03 Entkernung
02.04 BE Schadstoffe
02.05 Asbestarbeiten
02.06 Sonstige Schadstoffe
03 TRANSPORT/ENTSORGUNG
Demontierte und ausgebaute Bauteile (Abfallfraktionen)
, die im Zuge der Entkernung bereitgestellt und sortier
t wurden, Laden, Transportieren und Verwerten bzw. Ents
orgen.Der Transport und die Deponierung der Baustellena
bfällehat grundsätzlich unter Beachtung der geltendenVo
rschriften zu erfolgen. Vor Beginn der Arbeiten sind de
r Bauleitung die Transportgenehmigung und die Annahmeer
klärung der Deponie vorzulegen; die Abfallstoffe sind e
ntsprechend der Deponieanforderungen bzw. der Entsorgun
gsstellen zu verpacken und aufzubereiten. Es sind für a
lle demontierten Stoffe und Anlagenteile Entsorgungsnac
hweise zu erstellen.Der Nachweis der Verwertung bzw. En
tsorgung ist dem AG bzw. der Bauleitung gegen Unterschr
ift in Form von Wiegescheinen von geeichten Waagen vorz
ulegen.Alle anfallenden Gebühren, die für eine ordnungs
gemäße Verwertung/Entsorgung erforderlich sind, sind ei
nzukalkulieren.Miete, Vorhalten, Betreiben der BE-Berei
tstellungsfläche sind in die Einheitspreise einzukalkul
ieren.Anfallende Gebühren und Aufwendungen wie z.B. Con
tainergestellung oder BigBags sind mit den Einheitsprei
sen der einzelnen Positionen vergütet.
Demontierte und ausgebaute Bauteile (Abfallfraktionen)
03.01 Transport/Entsorgung Bauschutt
Transport/Entsorgung Bauschutt