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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemein
Die Ausschreibung erfasst sämtliche Baumeisterarbeiten
inkl. Gerüst (Erdarbeiten, Abdichten, Grundleitungen, F
undamenterder, Gerüstbauarbeiten, Stahlbeton- und Mauer
werksarbeiten, Stahlträger und Stützen, Durchbürche und
Aussparungen) für den Umbau und die Sanierung des best
ehenden Gebäudes: Grundschule Nersingen, Schwalbenstraß
e 4, 89278 Nersingen.
Bauherr ist die Gemeinde Nersingen, Vertreten durch 1.
Bürgermeister Hr. Winkler,
Rathausplatz 1, 89278 Nersingen.
Eine besondere Herausforderung stellen die Bauarbeiten
im Laufenden Betrieb der angrenzenden Turnhalle dar, di
e erst ab Januar 2027 zur Baumaßnahme hinzugezogen wird
.
Die Turnhalle mit ihrer Infrastruktur und Zugängen ist
zu jederzeit zur Benutzung durch Schüler, Lehrer und Ve
reine zugänglich und zu schützen, alle erforderlichen M
aßnahmen sind zu treffen und zu unterhalten.
Anfahrt zur Baustelle, Baufeld
Die Erschließung der Baustelle erfolgt nördlich über di
e Lerchenstraße und südlich über die Schwalbenstraße.
Ein Lageplan mit den Baufeldflächen liegt den Planunter
lagen bei.
Ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan ist vom AN
zu erstellen und rechtzeitig vor
Baubeginn, mind. 2 Wochen, der Bauleitung zur Abstimmun
g vorzulegen.
Diese Leistung ist mit einzurechnen und wird nicht sepa
rat vergütet.
Bruttorauminhalt (BRI) des Objektes
Bruttorauminhalt nach der Sanierung gesamt: ca. 21.673
m³.
Grundstücksfläche: 8.662 m²
Flur-Nr.: 226/1, 225/5, Gemarkung Nersingen
Anzahl der Geschosse: 3 (Keller- / Erdgeschoss, 1. Ober
geschoss, Dachspitz).
Gebäudeklasse: 3
Sonderbau: Schule
Die Außenwände werden energetisch saniert, die Fenster
und das Satteldach rundherum erneuert.
Das Gebäude wird im Inneren komplett entkernt und mit n
euem Estrich sowie neuen Fußbodenbelägen versehen.
Die Heizungs- / Lüftungs- / Sanitär- und Elektroinstall
ation wird komplett erneuert.
Die Raumaufteilungen werden entsprechend den Anforderun
gen an Schulbauten komplett angepasst.
Energetischer Standard EH 40 EE.
Baustelleneinrichtungen, insbesondere Beschränkungen zu
m Immisionsschutz sind zu beachten.
Der vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. vorgeschlagen
e Baustelleneinrichtungsplan ist mit dem Architekten un
d der Bauherrschaft vor Beginn der Arbeiten abzustimmen
.
Die Sporthalle inkl. Umkleide und Sanitärräume wird im
gesamten Jahr 2026 weiter genutzt. Ab Januar/Februar 20
27 werden die Baumaßnahmen in diesem Bauteil stattfinde
n.
Die ist bei der Kalkulation zu Berücksichtigen. Der Meh
raufwand Baustelleneinrichtung wird separat vergütet.
Die restlichen Demontage und Abbruchpositionen gelten s
owohl für die Arbeiten im Bauabschnitt 1 im
Frühjahr 2026 sowohl im Bauabschnitt 2 im Frühjahr 2027
.
Angaben zu der Bausubstanz:
Es liegt eine Bausubstanzuntersuchung des Gebäudes vor,
dieses liegt den Ausschreibungsunterlagen bei und dien
t als Grundlage zur Gefährdungsbeurteilung und Kalkulat
ion. Die meisten Schadstoffe werden im Vorfeld durch di
e Abbruchfirma entsorgt.
Allgemein
Weitere Bilder siehe im Anhang zum Download.
Weitere Bilder siehe im Anhang zum Download.
Fortsetzung Weitere Besondere Vertragsbedingungen, sieh
e Formblatt 214.H - Besondere Vertragsbedingungen.
1.1 Beginn der Leistung
Beginn der Leistung im Sinne des Formblattes 214.H, Nr.
1 ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen. Hi
erzu zählen auch Aufmaße, Planungen (z. B. Werkstatt- u
nd Montagezeichnungen) und Ermittlungen bzw. Vorarbeite
n. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen
.
1.2 Nachtragsangebote (§ 2)
Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendi
gen begründenden Unterlagen (Kalkulationen, Aufmaße, et
c.) 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich
1-fach beim Architekturbüro zur inhaltlichen Prüfung ei
nzureichen.
1.3 Werbung der Firma / Bautafel (§ 4 Abs. 1)
Auf der Baustelle ist Firmenwerbung grundsätzlich verbo
ten.
Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrich
tungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigun
g des AG.
1.4 Besichtigung von Baustellen (§ 4 Abs. 1)
Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der
vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
1.5 Übernachtungsverbot (§ 4 Abs. 1)
Auf der gesamten Baustelle besteht striktes Übernachtun
gsverbot.
1.6 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B:
1.6.1 Anschlussmöglichkeiten hat der AN zu erstellen un
d zu unterhalten.
1.6.2 Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser üb
ernimmt der AG.
Ausgenommen sind die Kosten für Eigenbedarf des AN (Con
tainerversorgung etc.). Diese sind vom AN zu tragen. En
tsprechende Zwischenzähler sind vom AN zu setzen. Die Z
ählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer) sind ge
meinsam mit der Bauleitung des AG zu dokumentieren.
1.6.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze werden von de
r Bauleitung zugewiesen.
1.6.4 Sanitäranlagen hat der AN zu erstellen und zu unt
erhalten.
1.6.5 Lager- und Aufenthaltscontainer müssen durch den
AN bei Bedarf geliefert werden.
1.7 Nachunternehmereinsatz (§ 4 Abs. 8)
Für die Leistungen, auf die der Betrieb des AN eingeric
htet ist, besteht zunächst nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Se
lbstausführungspflicht. Ausgenommen hiervon sind diejen
ige Nachunternehmer, die bereits vor Auftragsvergabe na
mentlich für konkrete Teilleistungen benannt wurden.
Jeglicher Nachunternehmerwechsel ist vor Aufnahme der T
ätigkeiten auf der Baustelle durch den Auftraggeber gen
ehmigen zu lassen. Dabei gilt jede Abweichung zu den zu
r Vergabe genannten Nachunternehmern als Wechsel.
Für die Genehmigung sind die kompletten Eignungsnachwei
se nach Formblatt 124, sowie die Eigenerklärung oder ei
n Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualif
ikationsverzeichnis) für jeden einzelnen Nachunternehme
r so rechtzeitig vorzulegen, dass eine ordnungsgemäße P
rüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber während de
r üblichen Geschäftszeiten möglich ist.
Einem Wechsel des Nachunternehmers wird grundsätzlich n
ur zugestimmt, wenn ein triftiger Grund für einen Wechs
el des Nachunternehmers vorliegt. Ein solcher wird unte
rstellt, wenn eine Kündigung des bisherigen Nachunterne
hmers durch den Hauptunternehmer nach § 8 VOB/B gerecht
fertigt ist.
Die Verträge mit Nachunternehmern sind nach VOB/B zu sc
hließen.
Verstöße gegen diese Vertragsklausel berechtigen den Au
ftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund und führen
ggf. zum Verlust der Präqualifikation.
Der Vergabe von Leistungen aus dem Vertrag an Nach-Nach
unternehmer wird grundsätzlich nicht zugestimmt.
1.8 Rechnungen (§ 14)
Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber rechtsgül
tig und zugleich 1-fach einschließlich der notwendigen
begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungszeichnung,
etc.) beim Architekturbüro zur inhaltlichen Prüfung ei
nzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschl
ags-, oder Schlussrechnungen zu bezeichnen.
Die Rechnungen sind kumulierend und fortlaufend aufzust
ellen.
1.9 Anordnung von Stundenlohnarbeiten (§ 15)
Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen.
1.10 Bauleiter
Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizie
rte, deutsch sprechende Aufsichtsperson des Auftragnehm
ers anwesend sein.
1.11 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, d
ie der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevoll
mächtigten deutsch sprechenden Vertreter zu entsenden.
Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
1.12 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Zur Durchführung der Maßnahme wird durch den AG und den
SiGe-Koordinator ein Sicherheits- und Gesundheitsschut
zplan erstellt.
Der AN hat seine Beschäftigten über den SiGe-Plan zu in
formieren.
Der SiGe-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitu
ng bereitzuhalten.
1.13 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu
führen und dem Auftraggeber
bzw. der Objektüberwachung diese arbeitstäglich unaufge
fordert vorzulegen.
Die Bautagesberichte haben mindestens folgende Angaben
zu enthalten:
- Personal-, Nachunternehmer- (Name, Lohngruppe) und Ge
räteeinsatz.
- Materiallieferungen.
- Arbeitsleistung, Arbeitsfortschritt.
- Klimadaten: Temperatur und Witterung.
- Besondere Vorkommnisse: Begehungen, Behinderungen, Sc
häden, Unfälle, etc.
- Anweisungen durch die Objektüberwachung, bzw. den Bau
herrn.
- Abweichungen vom Leistungsverzeichnis, bzw. von der A
usführungsplanung.
1.14 Mängelmanagement-System
Vom Auftraggeber, bzw. dessen Objektüberwachung wird ei
n digitales Dokumentations-
und Mängelmanagement-System eingesetzt, das verpflichte
nd zur Beseitigung von
Ausführungs- und Gewährleistungsmängeln ebenfalls vom A
uftragnehmer zu verwenden ist.
Mängelanzeigen werden hierbei durch die Objektüberwachu
ng mit einem integrierten QR-Code bzw. Weblink erstellt
und verteilt.
Die Freimeldung des AN erfolgt ebenfalls über den QR-Co
de bzw. Link.
Der AN kann ohne Anmeldung eine Rückmeldung zum Status
geben. Ihm entstehen hierfür daher keine zusätzlichen K
osten.
1.15 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Die Planverteilung erfolgt digital. Die Ausführungsplän
e werden dem AN in digitaler Ausführung unentgeltlich z
ur Verfügung gestellt. Ausdrucke auf Papier sind vom AN
für den eigenen Bedarf selbst zu organisieren.
1.16 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
- Formerfordernisse -
Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen no
rmgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem D
IN A - Format zu fertigen. Das größte zulässige Format
ist DIN A 0.
Der Planstempel des Auftraggebers ist nach dessen Anwei
sung anzuwenden.
1.17 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat auf Basis des vom AG vorgelegten
Bauablaufplanes einen Baufristenplan für seine vertragl
ichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhal
tung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht wer
den kann.
Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachli
chen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Le
istungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderung
en der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichunge
n von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auf
tragnehmer unverzüglich fortzuschreiben. Der Plan ist d
em Auftraggeber 18 Werktage nach Auftragserteilung, bei
Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 3-facher Ferti
gung zu übergeben.
1.18 Abnahme
Eine förmliche Abnahme der Leistung wird verlangt.
Fortsetzung Weitere Besondere Vertragsbedingungen, sieh
2.1 Während der Bauarbeiten muss sich mindestens eine s
tändig anwesende Aufsichtsperson des Auftragnehmers aus
reichend auf Deutsch verständigen können. Kann dies nic
ht gewährleistet werden, muss der AN eine / -n Dolmetsc
her / -in zur Verfügung stellen.
2.2 Anweisungen des Sicherheitskoordinators sind sofort
umzusetzen. Die Sicherheitsunterweisungen von Nachunte
rnehmern hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich gemä
ß den Vorgaben der DGUV und BG vorzunehmen.
2.3 Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkohol- und R
auchverbot. Bei erstmaligem Verstoß
wird für den Arbeitstag vom Gelände verwiesen. Bei wied
erholtem Verstoß erfolgt Hausverbot.
2.4 Feuergefährliche Tätigkeiten sind der Bauleitung vo
rher anzuzeigen. Dazu gehören u. a. Schweißarbeiten, Fl
exarbeiten, Arbeiten mit Gasbrennern, Verwendung brandg
efährlicher / explosionsgefährlicher Substanzen.
2.5 Ein- / Ausgänge und Zuwege sind ständig freizuhalte
n.
2.6 Es sind lärmintensive und erschütterungsstarke Arbe
iten vorab bei der Bauleitung anzumelden.
Baustelleneinrichtungsflächen sind ebenfalls mit der ör
tlichen Bauleitung abzustimmen.
2.7 Die eigenen Arbeitsflächen sind vom AN am Ende eine
s jedes Arbeitstages aufzuräumen.
Fenster und Türen sind zu schließen.
2.8 Arbeitssicherheit
Vom SiGeKo festgestellte Mängel an Sicherheitseinrichtu
ngen sind umgehend zu beseitigen. Der AN hat seine Gerü
ste und Sicherheitseinrichtungen über die gesamte Stand
zeit turnusmäßig zu kontrollieren und ggf. Nachbesserun
gen vorzunehmen.
Für alle Arbeiten des AN sind die einschlägigen Unfallv
erhütungsvorschriften sowie Maßnahmen entsprechend gelb
er Mappe der BG (Bausteine, Arbeitsverfahren) zu beacht
en.
Montageanweisungen sowie Gefährdungsbeurteilungen sind
vor Arbeitsbeginn dem SiGe-Koordinator und der Bauleitu
ng vorzulegen, evtl. anfallende Kosten sind in die Einh
eitspreise einzurechnen.
Auf das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung entspr
echend gelber Mappe der BG, E, wird besonders hingewies
en.
2.9 Arbeiten im laufenden Betrieb
Der AN hat alle Zuwege und Fluchtwege zu den Gebäudetei
len freizuhalten, die in Benutzung verbleiben.
Die Sicherung dieser Wege und die Sicherheit der Nutzer
ist stets zu gewährleisten.
2.1 Während der Bauarbeiten muss sich mindestens eine s
1. Grundlagen der Ausschreibung
Die Leistungen sind gemäß den Vorschriften der VOB/B (V
ergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B)
sowie der VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingun
gen für Bauleistungen) in der jeweils aktuellen Fassung
auszuführen.
Ergänzend gelten die einschlägigen Normen, Verordnungen
und gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauord
nung des jeweiligen Bundeslandes, die Arbeitsschutzbest
immungen und die Unfallverhütungsvorschriften.
2. Beschreibung der Leistungen
Alle Positionen im Leistungsverzeichnis sind vom Auftra
gnehmer vollumfänglich, fachgerecht und unter Berücksic
htigung der allgemein anerkannten Regeln der Technik au
szuführen.
Die Baumeisterarbeiten umfassen insbesondere Erdarbeite
n, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Grundleitungen und Ha
usanschlüsse, Abdichtungsarbeiten, Dämmarbeiten sowie s
onstige konstruktive Leistungen, die im Rahmen des Rohb
aus erforderlich sind.
3. Baustellenorganisation
Die Baustelleneinrichtung erfolgt gemäß den Vorgaben de
s Bauherrn und ist in Abstimmung mit allen beteiligten
Gewerken durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die B
austelle stets in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zu
stand gehalten wird.
Der Zugang zur Baustelle ist freizuhalten, und es sind
Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflichte
n zu treffen.
4. Bauausführung und Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so auszuführen, dass
Schäden an angrenzenden Bauwerken und Anlagen vermiede
n werden.
Vor Beginn der Arbeiten sind Bestandsunterlagen und Plä
ne sorgfältig zu prüfen. Eventuelle Unklarheiten sind u
nverzüglich mit dem Auftraggeber oder Planer zu klären.
Alle verwendeten Materialien müssen den ausgeschriebene
n Spezifikationen entsprechen und auf Wunsch des Auftra
ggebers mit Prüfzeugnissen oder Zertifikaten nachgewies
en werden.
5. Abrechnung und Mengenprüfung
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten
und aufgemessenen Leistungen. Maßgeblich sind die Menge
nangaben und Abrechnungsregeln gemäß den Vorgaben der V
OB/C.
Vor der Abrechnung sind alle erbrachten Leistungen vom
Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigtem zu prüfen und
abzunehmen.
6. Sicherheit und Arbeitsschutz
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die gültigen Arbeit
sschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Siche
rheit seiner Mitarbeiter und der von ihm beauftragten N
achunternehmer auf der Baustelle.
7. Entsorgung und Umweltschutz
Anfallende Abfälle sind sortenrein zu trennen und gemäß
den gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen
. Es ist darauf zu achten, dass während der Bauausführu
ng keine schädlichen Stoffe in das Erdreich, Grundwasse
r oder die Umgebung gelangen.
8. Terminplanung und Fristen
Die Einhaltung der im Bauzeitenplan festgelegten Termin
e ist zwingend erforderlich.
Verzögerungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen
. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Maßnahmen siche
rzustellen, dass Terminverzögerungen vermieden oder min
imiert werden.
9. Abweichungen und Änderungen
Abweichungen von der Ausschreibung oder zusätzliche Lei
stungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustim
mung des Auftraggebers oder Planers ausgeführt werden.
Änderungen oder Ergänzungen, die sich während der Bauau
sführung ergeben, sind in einer Zusatzvereinbarung fest
zuhalten.
10. Dokumentation und Nachweise
Der Auftragnehmer hat eine lückenlose Baudokumentation
zu führen, die dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfü
gung zu stellen ist.
Nach Abschluss der Arbeiten sind dem Auftraggeber alle
relevanten Unterlagen wie Prüfprotokolle, Abnahmeberich
te und sonstige Nachweise zu übergeben.
11. Gewährleistung
Für die erbrachten Leistungen gilt die gesetzliche Gewä
hrleistung nach den Vorschriften des BGB in Verbindung
mit der VOB/B.
Mängel, die während der Bauzeit oder innerhalb der Gewä
hrleistungsfrist auftreten, sind vom Auftragnehmer auf
eigene Kosten zu beseitigen.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Punkte dieser Vorbemerkungen unwirksam
sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen u
nberührt.
Ergänzende Regelungen oder Vereinbarungen sind schriftl
ich zu treffen und Bestandteil des Vertrages.
1. Grundlagen der Ausschreibung
01 Baustelleneinrichtung und Arbeitsschutz
01
Baustelleneinrichtung und Arbeitsschutz
01.00
01.00