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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vortext 01 Rohbauarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Maßnahmenbeschreibung:
Zur genauen Beschreibung der Maßnahme siehe auch die
unten angefügte Projektbeschreibung.
Nachfolgende Angaben und Hinweise sind bei der
Kalkulation zu berücksichtigen:
Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN
18299 VOB/C
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1
Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt
sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung:
Es wird empfohlen die Örtlichkeiten vor der
Angebotsabgabe zu besichtigen.
0.1.2
Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere
klimatische oder betriebliche Bedingungen:
Sind bei dieser Baumaßnahme nicht zu erwarten.
0.1.3
Die Einzelheiten zur geplanten Ausführung der Gebäude
sind der nachfolgenden Leistungsbeschreibung, den
Planunterlagen, Gutachten und sonstigen Objekt- und
Fachplanungen zu entnehmen.
0.1.4
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen:
Der AN darf für das An- und Abfahren der Baustelle nur
die dafür freigegebenen Straßen und Wege benutzen.
Durch den AN verursachte Verunreinigungen außerhalb des
Baufeldes sind am Ende des Arbeitstages und wenn nötig
auch mehrmals am Tag auf Kosten des AN zu beseitigen.
0.1.5
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Das Parken der Firmenfahrzeuge sowie der Privat-PKWs
der Firmenbeschäftigten wird nur auf freigegebenen
Flächen sowie innerhalb des Baufeldes gestattet.
Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden für den AN
gebührenpflichtig entfernt.
0.1.6
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und
Transportwegen, z. B. Montageöffnungen:
Keine besonderen Vorgaben des AG.
Die UVV müssen eingehalten werden.
0.1.7
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und
Abwasser:
Baustromverteiler und Wasseranschlüsse sowie der
Transport der Medien von den Übergabe- bis zu den
Verbraucherstellen auf dem Baufeld sind vom AN zu
veranlassen und werden vergütet.
Die Verbrauchskosten für Wasser und Strom werden mit
dem AN über eine Umlage abgerechnet.
0.1.8
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder
Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume:
Flächen:
Aufstellen von Lager- und Aufstellflächen im Freien für
Container, Material etc. nur in Abstimmung mit dem AG
bzw. auf dem Baufeld. Die Lage und Größen sind durch
den AN zu ermitteln. Dabei sind maximale Ausdehnungen
der Bauflächen und Baugruben gemäß beigefügten
Planunterlagen zu berücksichtigen.
Notwendige Befestigungen, Aufschüttungen etc. sind
wieder zurückzubauen und die Flächen wieder in den
Zustand wie vor Beginn der Maßnahme zurückzuführen.
Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter des AN können vom
AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Der AN hat
hierfür im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung eigene
Container zu stellen.
Begleitheizungen für Wintermonate und deren Sicherung
ist Sache des AN.
Das Gelände ist nach der täglichen Arbeit wieder zu
verlassen.
Die Baustelle sowie die Arbeits- und Lagerplätze sind
in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu
halten und täglich am Ende der Arbeitsschichten
aufzuräumen.
0.1.9
Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit,
Ergebnisse von Bodenuntersuchungen:
Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt und muss
bei der Erstellung des Angebotes und der späteren
Ausführungsplanung und Ausführung berücksichtigt
werden.
0.1.10
Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art,
Lage, Abfluss, Abflussvermögen und
Hochwasserverhältnisse von Vorflutern, Ergebnisse von
Wasseranalysen:
Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt und
muss bei der Erstellung des Angebotes und der späteren
Ausführungsplanung und Ausführung berücksichtigt
werden.
0.1.11
Besondere umweltrechtliche Vorschriften:
Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist
lückenlos zu erfüllen.
Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlichrechtlichen
Entsorgungsträger sind zu beachten.
Verpackungs-, Restmaterialien und Baustellenabfälle
sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung
zu beseitigen.
0.1.12
Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und
Abfall:
Bauschutt, Erdaushub, Abfall und Sonderabfall im Rahmen
der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen
sind unter Beachtung der ATV DIN 18299 VOB/C und des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG)
zu behandeln.
Der entstehende Abfall darf nicht in vorhandene
Müllbehältnisse eingebracht werden. Anfallender
Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom AN zu
stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu
entsorgen.
Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig.
Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von
Bauschutt, Müll und Verunreinigungen sind entsprechend
einzukalkulieren.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-,
Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes;
vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Die Anforderungen des §22 BImschG, sowie die Richtwerte
der AVV Baulärm sind einzuhalten.
0.1.14
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im
Bereich der Baustelle:
Die Beweissicherungsaufnahme erfolgt durch den AN.
Verunreinigungen oder Beschädigungen von
Verkehrsanlagen und Gebäuden während der Bauphase
müssen durch den Verursacher sofort gemeldet,
gereinigt, beseitigt bzw. instandgesetzt werden.
Öffentliche Straßen sind durch den AN laufend täglich
zu reinigen.
Spätestens mit Fertigstellung der Baumaßnahme sind
sämtliche Zu- und Abfahrtswege durch den AN wieder in
ihren Zustand von vor dem Baubeginn zu bringen und
abschließend zu reinigen.
Bäume am Rande des Baufeldes bleiben wie bestehend
erhalten und sind unter Berücksichtigung der DIN 18920
bzw. RAS-LP4 dauerhaft zu schützen.
0.1.15
Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs:
-entfällt-
0.1.16
Im, Bereich der Baustelle vorhandener Anlagen,
insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen:
-entfällt-
0.1.17
Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der
Baustelle:
Nicht bekannt.
0.1.18
-entfällt-
0.1.19
Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Zur Vorankündigung der Baumaßnahme:
Für die Erstellung der Vorankündigung und Aufstellung
des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plans)
durch den AG hat im Falle der Auftragserteilung der AN
dem AG auf der Basis der Vertragsbedingungen
unverzüglich eine Liste mit folgenden Angaben
vorzulegen.
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen des AN werden
nicht gesondert vergütet.
(1) Für die Leistungen, die gem. Vertragsbedingungen im
eigenen Betrieb ausgeführt werden:
- Benennung der Leistungen
- Anzahl des zum Einsatz kommenden Personales
(Beschäftigten)
(2) Für die Leistungen, die gem. den
Vertragsbedingungen von Nachunternehmern ausgeführt
werden:
- Namen und Anschriften der Nachunternehmer
- Benennung der Leistungen
- Anzahl des zum Einsatz kommenden Personals
(Beschäftigten)
- Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft des
Nachunternehmers
(3) - Name und Anschrift mit Telefonnummer des
Bauleiters
- Name und Anschrift mit Telefonnummer des
Sicherheitsverantwortlichen
- Name und Anschrift mit Telefonnummer der Ersthelfer
(4) - Gefährdungs- und Belastungsanalyse der einzelnen
Gewerke
(5) Verbindlicher Bauablaufplan aus dem die einzelnen
Arbeitsschritte und ggf. Bauabschnitte erkennbar
werden. Dieser Bauablaufplan kann auch gleichzeitig
Bauzeitenplan gem. dieser Vorbemerkungen sein.
Der SiGe-Plan wird dem AN vom AG übergeben und vom AN
gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt.
Zum Sicherheits- und Gesundheitsplan:
Der Sicherheits- und Gesundheitsplan weist die bei der
betreffenden Baustelle anzuwendenden
Arbeitsschutzbestimmungen aus und enthält die für
besonders gefährliche Arbeiten zutreffenden besonderen
Maßnahmen. Erforderlichenfalls sind bei der Erstellung
des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu
berücksichtigen. Soweit es sich bei den zutreffenden
Maßnahmen um die Einhaltung der allgemeinen Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen handelt (Nebenleistungen nach DIN
18299 Ziff. 4.1.4), erfolgt hierfür keine besondere
Vergütung.
Zur Bestellung des Sicherheits- und
Gesundheitskoordinators:
Die laut den einschlägigen Bestimmungen dem AN
obliegenden Verpflichtungen bzgl. der Einhaltungen der
Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen, bleiben von der
Einschaltung des SiGe- Beauftragten seitens des AG
unberührt. Der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator
ist im Allgemeinen auf der Baustelle nicht
weisungsbefugt. Im Sinne der Zielsetzung der
Baustellenverordnung, einer Vermeidung der Gefährdung
aller auf der Baustelle beschäftigten Personen bzw.
aller für die Baumaßnahme arbeitenden Personen und
Dritte, wird jedoch ein kooperatives Verhalten der
Vertragspartner gewünscht und erwartet.
Dokumentationen:
Gem. BGV A1 "Grundsätze der Prävention", hat der
Unternehmer die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter
zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur
Verringerung oder Ausschaltung des
Gefährdungspotentials zu planen.
Sowohl die Gefährdungsbeurteilung, als auch die
Maßnahmenplanung sind entsprechend zu dokumentieren.
Die Dokumentationen sind dem SiGe-Koordinator vor
Baubeginn zur Kenntnis zu geben.
Die zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Regeln
und Vorschriften bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen
sind zu berücksichtigen und einzuhalten.
Alle weiteren, gem. BGV A1 erforderlichen
Dokumentationen sind dem SiGe-Koordinator auf Verlangen
vorzulegen.
Vor Baubeginn sind dem SiGe-Koordinator folgende
Informationen zu liefern:
Auflistung aller an der Baumaßnahme tätigen Unternehmer
(auch Nachunternehmer) einschl. Benennung der
entsprechenden Berufsgenossenschaft und
Mitgliedsnummer.
Benennung der Verantwortlichen (Bauleiter, Polier etc.)
aller beteiligten Unternehmer auf der Baustelle
einschl. Telefonnummern.
Benennung der Sicherheitsverantwortlichen aller
beteiligten Unternehmer auf der Baustelle einschl.
Telefonnummern.
Benennung der Ersthelfer aller beteiligten Unternehmer
auf der Baustelle einschl. Telefonnummer.
0.1.20
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der
Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von
Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen,
Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich
der Baustelle:
-entfällt-
0.1.21
Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des
Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und
Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen:
Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt.
0.1.22
Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten:
- entfällt -
0.1.23
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle:
Die Koordination der Nachunternehmer obliegt dem AN.
0.2 Angaben zur Ausführung
Termine:
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten
Ausführungstermine.
Die Termine sind unmittelbar nach Auftragserteilung
seitens des AN im Rahmen der vertraglichen Leistungen
zu detaillieren und dem AG vor Beginn der Arbeiten zur
Prüfung und Genehmigung schriftlich vorzulegen.
Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag: 7.00 bis 18.00Uhr
bzw. nach Abstimmung mit dem AG
Samstag: nur nach Vereinbarung
Personal:
Es muss seitens des AN während der gesamten
Projektbearbeitungszeit ein verantwortlicher
Projektleiter/Bauleiter als Ansprechpartner für den AG
in der Planungs- und Ausführungsphase vorhanden sein,
der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig
ist. Vertreter der Projektleitung sind nach
Auftragserteilung zu benennen.
Von jedem Nachunternehmen ist ein Fachbauleiter /
Vorarbeiter zu benennen, der der deutschen Sprache in
Wort und Schrift mächtig ist. Bauleiter und
Fachbauleiter müssen sich unmissverständlich mit dem
Baustellenpersonal verständigen können.
Anlagen zum Leistungsverzeichnis:
Der AN erhält die dieser Leistungsbeschreibung
beigefügten Planungen sowie Leitdetails und sonstige
Unterlagen als Grundlage für seine Angebotsbearbeitung
gemäß dem beigefügten Dokumenten-/ Planverzeichnis.
Dem AN werden die Planunterlagen für die Ausführung
seiner Leistungen digitalisiert als PDF-, dxf/dwg-
Dateien über eine Datenaustauschplattform zur Verfügung
gestellt. Planungen und Dokumente des AN sind ebenfalls
dort einzustellen, die Planorganisation wird bei
Auftragsvergabe benannt.
Zusätzliche Papierexemplare können nach Auftragsvergabe
vom AN gegen Kostenerstattung beim AG angefordert
werden.
0.2.1
Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie
Abhängigkeit von Leistungen anderer:
-entfällt-
0.2.2
Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B.
Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft,
Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei
außergewöhnlichen äußeren Einflüssen:
Die benachbarten Gebäuden sind während der gesamten
Zeit der Baumaßnahme in Benutzung. Die Ausführung der
Leistungen ist deshalb so zu organisieren und
auszuführen, dass unnötige Lärmbelästigungen vermieden
werden.
Grundsätzlich sollen Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte
verwendet werden, die eine Lärmimmission auf das
zulässige Maß nach AVV-Baulärm beschränken.
Lärmverursachende und/ oder Erschütterungen auslösende
Arbeiten sind zeitlich vom AN mit der örtlichen
Objektüberwachung abzustimmen.
0.2.3
Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß
Baustellenverordnung ergeben:
Siehe Hinweis -SiGeKo-
0.2.4
Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und
zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter und anderer
Unternehmer:
Gemäß Anforderungen des SiGe-Koordinator und der
allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften und der
Vorschriften der BG-Bau.
0.2.5
Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten
Bereichen:
-entfällt-
0.2.6
Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
und Entsorgungseinrichtungen:
-entfällt-
0.2.7
Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie
Vorhalten von Gerüsten:
Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
bauseitig eingerüstet.
0.2.8
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtung und
dergleichen durch den Auftragnehmer:
- nicht vorgesehen -
0.2.9
Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für
welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste,
Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer
vorzuhalten hat:
- entfällt -
0.2.10
Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten
(Recycling-)Stoffen.
Die Anforderungen an wiederaufbereitetete (Recycling-)
Stoffe sind zu beachten. Der Einbau ist vom AG zu
genehmigen.
0.2.11
Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe
und an nicht genormte Stoffe und Bauteile:
Nicht genormte Stoffe und Bauteile sind für die
Verarbeitung ausgeschlossen.
Sofern wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe verwendet
oder mitverwendet werden sollen, haben diese den
Qualitätsanforderungen der TL SoB-StB 04 sowie der
novellierten Ersatzbaustoffverordnung zu genügen. Dies
ist z.B. durch einen Nachweis des Lieferwerkes zu
bestätigen. Der Einbau ist vom AG zu genehmigen.
Die für den Einbau von RCL Baustoffen erforderlichen
Genehmigungen (z.B. wasserrichtliche Erlaubnis) sind
eigenverantwortlich einzuholen. Die Kosten für sich aus
der Genehmigung ergebende Auflagen (z.B. Baubegleitung
durch Baugrundgutachter) trägt der AN.
0.2.12
Besondere Anforderungen auf Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile:
-entfällt-
0.2.13
Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungsund
Gütenachweise.
Eignungsnachweis:
Für Montage- und Fertigteilbau von Stahl-, Stahlbeton-
oder Leichtbauteilen, Nachweis des von der
Landesregierung geforderten Überwachungszeichens.
Güteüberwachung:
Eigenüberwachung durch werkseitige Fertigungskontrolle
und Fremdüberwachung sind nachzuweisen.
Es werden grundsätzlich nur Materialien zugelassen, für
die ein entsprechender Verwendbarkeitsnachweis
vorliegt.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile
entsprechend den DIN Normen zu erbringen.
Diese Forderung gilt für alle nicht genormten Stoffe
und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis
/ Prüfzeichen einer anerkannten Prüfstelle vorliegt.
Die Kosten einer Baustoffprüfung, die zum Nachweis der
Güteeignung und Zusammensetzung der vom AN gelieferten
Stoffe durchzuführen sind, trägt der AN.
Statik:
Liegt vor.
Materialkataster:
Insbesondere sind folgende Materialien zu
dokumentieren:
- Alle Dämmstoffe
- Produkte zur Belegung von Oberflächen in
großflächiger Anwendung, der Oberflächen von Wänden,
Fußböden, Decken oder Dächern
- vor Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen,
Kleber oder Schutzmittel zur Belegung von Oberflächen
in großflächiger Anwendung (>20%) in den Oberflächen
von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern, die PU,
Epoxidharz oder Bitumen enthalten
0.2.14
Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene
Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer
anderen Verwertung zuzuführen sind:
- entfällt -
0.2.15
Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des
Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und
Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die
Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über
Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu
tragenden Entsorgungskosten:
Die gesamte Bauausführung hat den Anforderungen des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu genügen. Ziel
ist die Schonung der natürlichen Ressourcen, die
Vermeidung von Abfällen, weitestgehender und möglichst
hochwertiger, ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung
unvermeidbarer Abfälle, sowie der umweltverträglichen
Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen.
Nachunternehmer sind hierzu vertraglich zu
verpflichten; bei Verstößen gilt das
Verursacherprinzip. Die Baustoffabfälle sind sortenrein
zu trennen.
Es ist insbesondere darauf zu achten, dass für
Sonderabfälle die fachgerechte Entsorgung nachgewiesen
wird, sowie Paletten und Umverpackungen an die
Lieferanten zurückgegeben werden.
Verpackungsmaterialien:
Transport-, Um- und Verkaufspackungen sind gemäß §§ 4,
5 Abs. 3, 6 Abs. 2 der Verpackungsverordnung vom AN zu
seinen Lasten zurückzunehmen und einer erneuten
Verwendung zuzuführen.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit im
Sinne des § 18, Abs. 1 Nr. 11 AbfG in Verbindung mit §
12 Verpackungsverordnung dar und werden entsprechend
den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
geahndet.
0.2.16
Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile,
die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort
(genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe:
- entfällt -
0.2.17
In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und
Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder
dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur
Verfügung stellt:
- entfällt -
0.2.18
Leistungen für andere Unternehmer.
- entfällt -
0.2.19
Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der
Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit
anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für
die Gebäudeautomation:
-entfällt-
0.2.20
Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme:
-entfällt-
0.2.21
Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für
maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen
oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf
die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat
(vergleiche §13 Abs.4 Nr.2 VOB/B), durch einen
besonderen Wartungsvertrag:
-entfällt-
0.2.22
Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen:
Bei pauschalierten Leistungsbereichen:
Die Abrechnung erfolgt nach Abschlagsrechnungen auf
Basis eines zwischen dem AG und AN vereinbarten
Zahlungsplan nach Projekt- und Bauablauf, in
Abhängigkeit von Fristen und nach erfolgter Leistung.
Bei Einheitspreis- Leistungsbereichen
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß und
Aufmaßzeichnungen zwischen AN und AG.
Baubeschreibung
Das Schulgrundstück befindet sich in heterogener
städtebaulicher Lage. Ein markanter Gehölzbestand, vor
allem an der südlichen Peripherie des Grundstückes,
erweckt den Eindruck einer Schule im Park. Das Baufeld
ist eingeschränkt durch die vorhandene und
erhaltenswerte Busvorfahrt, sowie durch die Lage des
bestehenden Schulgebäudes. Das Bestandsgebäude kann
erst nach dem Umzug in das neue Schulgebäude abgerissen
werden.
Das zweiflügelige neue Schulgebäude platziert sich
zwischen dem Bestandsgebäude, der Busvorfahrt und der
Sporthalle. Durch die zwei versetzen Gebäudeflügel
entstehen gefasste und räumlich definierte Bereiche für
den Eingangsvorplatz und gartenseitig für den grünen
Schulhof. Die Anordnung des Baukörpers sorgt für eine
effektive Schallabschirmung des Schulbinnenbereiches
zur Karl-Arnold-Straße und den nordöstlichen
Gewerbegebieten. Der bemerkenswerte vorhandene
Baumbestand wird durch die Neubaumaßnahme geschont und
in die Ensemblegestaltung mit einbezogen.
Eingangsbereich und der Ausgang zum Schulhof sind im
Erdgeschoss eingerückt und somit überdacht.
Die zentralen Foyers im Erd- und Obergeschoss bilden
die Schnittstellen der beiden Gebäudeflügel. Eine
offene zweiläufige, gerade Treppe mit Zwischenpodest
verbindet die Geschosse. In den Foyers befinden sich je
Geschoss die 125 Garderobenspinde für die Schüler.
Der südöstliche Gebäudeflügel beherbergt 4
Jahrgangscluster, die auf je zwei Geschosse verteilt
sind. Im Erdgeschoss befinden sich die 1. und 2.
Jahrgangsstufe und im Obergeschoss die 3. und 4.
Jahrgangsstufe. Die großzügige und zentral angeordnete
Lernlandschaft lädt die Schüler mit verschiedenen
Einrichtungsangeboten zum Aufenthalt ein. Die
Klassenräume sind zur „Gemeinsamen Mitte“ den
Lernlandschaften über die innenliegenden
Fensterelemente und den Klassenraumtüren großzügig
verglast. Das schafft eine natürliche Belichtung der
Lernlandschaften. Die Bibliothek für die Schüler
befindet sich im Foyer des Obergeschosses mit direktem
Bezug zur Haupttreppe und dient als Bindeglied zwischen
den Verwaltungsräumen und den Lernbereichen.
Im nordwestliche Gebäudeflügel sind im Erdgeschoss die
abtrennbare Mensa, welche außerschulisch auch als
Versammlungsstätte für maximal 350 Personen nutzbar
ist, die Küche, Lager- und Technikräume, sowie die
Sanitäranlagen verortet.
Die mobile Bühne ist im Lagerraum untergebracht und
über eine Tür der Mensa zugeschaltet. Die
Sanitäranlagen für das Forum können vom Gebäudeinneren
und vom Schulhof aus benutzt werden. Die
Anlieferungszone für die Küche befindet sich an der
Grundstückszufahrt nahe der Karl-Arnold-Straße. Die
Mensa mit der gesamten Infrastruktur kann durch einen
separaten Außenzugang unabhängig vom restlichen
Schulbetrieb z.B. durch Vereine oder für
Feierlichkeiten genutzt werden.
Im 1. Obergeschoss befindet sich der Verwaltungs- und
Lehrerbereich. Dieser ist räumlich von der restlichen
Schule durch eine Glaswand vom Foyer abgetrennt. Das
Sekretariat bildet das Bindeglied zwischen Foyer und
Verwaltung. Ein dem Foyer und Bibliotheksbereich
zugeordneter Kreativraum im Obergeschoss
vervollständigt das Raumangebot als Musik -und
Kunstraum.
Materialwahl und Konstruktionsweise, Tragwerkskonzept
Das 2-geschossige Gebäudetragwerk wird in Stahlbeton
geplant. Die innenliegenden Flurwände werden in
Sichtbeton hergestellt. Die vertikalen Lasten werden im
Wesentlichen ohne Abfangkonstruktionen in die
Gründungsbauteile eingeleitet. Sämtliche Treppenhäuser
und Erschließungsschächte werden als
gebäudeaussteifende Kerne in Massivbauweise geplant.
Über die Deckenscheiben werden die Horizontallasten
geschossweise in die Wandscheiben weitergeleitet. Der
große Mensabereich kann ohne Unterzüge realisiert
werden, die Geschossdecke wird über Rundstützen im EG
und dem wandartigen Träger im OG abgefangen.
Fassade
Die Fassadenfläche besteht aus Ziegelverblendmauerwerk.
Türen und Fenster sind überwiegend als Pfosten-Riegel-
Konstruktionen geplant. Vor den Öffnungsflügeln sind
Lamellen auf Abstand als Absturzsicherung vorgesehen.
Die horizontalen Sichtbetonelemente kragen aus und
betonen die Geschossigkeit der Baukörper. Der
Sonnenschutz erfolgt über außenliegende
Senkrechtmarkise aus textilem Glasfasergewebe mit
seitlicher, windfester Führung in Schienen.
Bauabschnitte
Die Umsetzung erfolgt in 2 Bauabschnitten. Der Neubau
wird auf dem nördlichen Grundstücksteil erstellt.
Während der Bauphase wird das südliche Grundstücksteil
mit dem Bestandgebäude durch einen Bauzaun abgetrennt.
Die Zugänge zur Bestandsschule und der Sporthalle sind
frei zugänglich. Nach Fertigstellung des Neubaus
erfolgt der Abriss des Bestandsgebäudes und die
Ergänzung der südlichen Freiflächen.
Kennzahlen
BGF Bruttogeschossfläche: ca. 3.541m2
BRI Bruttorauminhalt: ca. 15.639m3
Betriebsbeschreibung
Die Grundschule ermöglicht die Unterrichtung und
Betreuung von insgesamt bis zu 240 Schülerinnen und
Schülern in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Alter von etwa
6 bis 10 Jahren).
Die Schule plant den Einsatz von ca. 17 Lehrkräften, 1
Lehramtsanwärter, 1 Sozialpädagog. Fachkraft, 20
Pädagogische Mitarbeiter OGS, 1 Sekretärin, 4
Schulbegleiter, 2 Hausmeister und 2 Küchen-MA.
Für die außerschulische Nutzung des Forum mit
anschließender Küche (Aula) als Versammlungsstätte wird
die Besucherzahl auf 350 Personen begrenzt.
Aufgehende Bebauung
(Konstruktions- und Maßnahmenbeschreibung IBC)
Die tragende aufgehende Bebauung wird komplett in
Massivbauweise geplant. Die Geschossdecken werden als
Flachdecken ausgeführt und sowohl punktförmig als auch
linienförmig gelagert. Die Decke über dem Obergeschoss
wird mit einer Dicke von 25 cm ausgeführt, während die
Decke über dem Erdgeschoss mit einer Dicke von 30 cm
ausgeführt wird. Die Wände in den Geschossen haben eine
Dicke von 24 cm.
Im Obergeschoss kommen runde Stützen mit einem
Durchmesser von 35 cm zum Einsatz. Im Erdgeschoss
werden die Fassadenstützen mit einem Durchmesser von 25
cm und die Innenstützen mit einem von 35 cm geplant.
Gründung
Das neu zu errichtende Gebäude besitzt kein
Untergeschoss und wird oberhalb des abzubrechenden
Gebäudes errichtet. Nach derzeitiger Planung wird die
Gründung als flächige Bodenplatte mit einer Stärke von
40 cm ausgeführt. Aufgrund der schlechten
Bodenverhältnisse ist unter dem Gebäude eine flächige
Rüttelstopfverdichtung geplant.
Der Frostschutz ist durch bauliche Maßnahmen (z.B.
Frostschürze) mit einer Gesamthöhe von 80 cm ab OK
Gelände sicherzustellen.
Für weitere Unterbauten, notwendige Kiespolster
unterhalb des abzubrechenden Gebäudes und ggf.
erforderlichen Baugrundertüchtigungen wird an dieser
Stelle auf das Bodengutachten verwiesen. Sämtliche
Forderungen und Hinweise darin sind zu beachten.
Die Abnahme der Gründungssohle und Verifizierung des
zul. Sohlwiderstandes muss vor Bauausführung durch den
Bodengutachter erfolgen.
Treppen/Podeste
Die Treppenläufe in den Treppenhäusern werden als
Fertigteile ausgebildet und über Tronsolen
Schallschutztechnisch entkoppelt. Die Podeste werden
über den Bodenaufbau entsprechend entkoppelt. Die
Freitreppen im Eingangsbereich wird in Ortbeton
hergestellt und monolithisch an die angrenzenden
Geschossdecken angeschlossen.
Gebäudeaussteifung
Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die
horizontalen Deckenscheiben, die die Horizontallasten
aus Wind, Schiefstellung und Erdbeben an die
aussteifenden Treppenhäuser bzw. Wände weiterleiten.
Die aussteifenden Wandscheiben stehen in jedem Geschoss
übereinander und leiten die Lasten bis in die
Bodenplatte.
Konstruktiver Brandschutz
Für den Brandschutz sind die Anforderungen nach DIN
4102, sowie der DIN EN 1992-1-2 (Stahlbeton) für die
Brandschutzklasse R30 bzw. R60 einzuhalten.
Die Stützen sind gemäß DIN EN 1992-1-2 bzw. MLTB 02/06
Anl. 3.1/10 für den Brandfall bemessen. Die Bewehrung
wurde dahingehend gegenüber der statisch erforderlichen
Bewehrung ggf. erhöht.
Fabrikatshinweise / Entsorgung
Vom Bieter sind die Angaben zum angebotenen Hersteller
und dem genauen Typ an den vorgegebenen Stellen im
Angebot einzutragen.
Produktnennungen:
Die ggfs. im LV oder beigefügten Unterlagen genannten
Produkte sind lediglich als Vorschlag /
Berechnungsgrundlage zu sehen.
STLB-Bau 10/2013
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder
gleichwertig, immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
STLB-Bau 10/2025
Im Leistungsverzeichnis können folgende
Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde,
m = Meter,
m2 = Quadratmeter,
m3 = Kubikmeter,
St = Stück,
kg = Kilogramm,
t = Tonne,
mWo = Meter x Woche,
Std = Stück x Tag,
StMt = Stück x Monat.
Ausführungsunterlagen:
Dem AN werden nach Auftragserteilung unentgeltlich zur
Verfügung gestellt:
Der AN erhält Zugang zum bauseitigen Projektraum.
Benötigte Pläne sind dort zur freien Verwendung
hinterlegt.
Brandschutz:
Während der Bauzeit ist die Erreichbarkeit des Gebäudes
für Fahrzeuge der Feuerwehr jederzeit zu gewährleisten.
Rettungswege sind freizuhalten.
Die Flächen zum Aufstellen der Rettungsgeräte sind
freizuhalten.
Bei der Durchführung von Schweiß- Löt- und
Trennarbeiten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu
treffen. Derartige Heißarbeiten sind rechtzeitig bei
der Bauleitung anzumelden.
Immissionen:
Die Bauarbeiten sind insbesondere unter Einsatz von dem
Stand der Technik entsprechenden erschütterungsarmen
Baumaschinen, Geräten und Abtragsverfahren
durchzuführen.
(§22 BImSchG)
Die durch die Bauarbeiten verursachten Geräusche
einschließlich Fahrzeugverkehr dürfen die in der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen
Baulärm (AVV Baulärm) festgelegten gebietsbezogenen
Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Außerdem
dürfen Bauarbeiten, inklusive Fahrzeugverkehr, nur
werktags zur Tageszeit von 7:00 bis 20:00 Uhr
stattfinden.
(§§ 22, 24 BImSchG, §66 BImSchG i.V.m. der AVV Baulärm)
Die Staubentwicklung ist bei den Bauarbeiten sowie beim
Verladen und Transport der Abfälle durch geeignete
Maßnahmen (z.B. ausreichendes Benetzen mit Wasser und/
oder Abdeckung mit Schutzplanen, regelmäßiges Kehren
der öffentlichen Straße auf das technisch erreichbare
Minimum zu reduzieren.
(§22 BImSchG)
Nachweis Bauzustände:
Die Planung und die statischen Nachweise der
Bauzustände sind vom Auftragnehmer Rohbau zu erbringen.
Hierbei ist ebenfalls die Gesamtstabilität des Bauwerks
zu beachten.
Hinweis Gerüste:
Der AN stellt sämtliche für die eigene
Leistungserbringung erforderlichen Arbeits- und
Schutzgerüste. Die Kosten hierfür sind
einzukalkulieren.
Allgemeine Vorbemerkungen bzgl. Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf der Baustelle:
Die Baustelle wird von einem Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator überwacht, der vom
Bauherrn eingesetzt und in sicherheitsrelevanten
Belangen Anweisungen erteilen kann. Diesen Anweisungen
ist unverzüglich Folge zu leisten.
Das eingesetzte Personal ist von der Betreuung durch
den SiGeKo in Kenntnis zu setzen. Seitens des SiGeKo
wird eine baubezogene Baustellenverordnung erstellt,
welche die grundlegenden Verhaltensweisen auf der
Baustelle regelt.
Die Baustellenordnung wird den einzelnen beauftragten
Firmen zugesandt. Der Erhalt dieser Baustellenordnung
ist dem Auftraggeber zu bestätigen.
Die Baustellenordnung ist als Auftragsbestandteil zu
sehen und demnach von allen Ausführungsfirmen zu
beachten. Das eingesetzte Personal ist über den Inhalt
der Baustellenordnung vom Auftragnehmer nachweislich in
Kenntnis zu setzen.
Vom SiGeKo wird weiterhin ein SiGe-Plan zum
Bauvorhaben erstellt. Dieser Plan zeigt in Anlehnung an
die einzelnen Gewerke oder Gewerkegruppen die eventuell
entstehenden Gefährdungen und die gesetzlich
geforderten Schutzmaßnahmen zu deren Abwendung.
Ebenfalls werden Überschneidungspunkte einzelner
Gewerke aufgeführt und hinsichtlich der Vermeidung
gegenseitiger Gefährdung dokumentiert. Der SiGe-Plan
wird auf der Baustelle ausgehangen und bildet die
Grundlage für ein sicheres Arbeiten im Sinne der
Baustellenverordnung. Er kann auf Anforderung jedem
Auftragnehmer als PDF-Datei zur Verfügung gestellt
werden. Die Einhaltung der aufgeführten Schutzmaßnahmen
ist Grundlage der Auftragserteilung und zwingend zu
beachten.
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Arbeiten unmittelbar neben, auch während der Bauzeit,
dauerhaft genutzten Gebäuden stattfinden. Aus diesem
Grunde ist besondere Rücksichtnahme auf die Belange
der Schule zu nehmen.
Der AN hat sich während der Arbeiten nur in den ihm
durch die Bauleitung zugewiesenen Bereichen
aufzuhalten. Auf dem Grundstück sind Lagerflächen nur
auf dem Baufeld vorhanden, die dem AN unentgeltlich für
die Ausführungszeit nach Abstimmung mit der
Objektüberwachung des Bauherrn zur Verfügung gestellt
werden.
Dazu findet eine Abstimmung mit dem AG statt.
Im Straßenbereich können keine Lagerflächen zur
Verfügung gestellt werden.
Die Grundstücksfläche darf nur von Firmenfahrzeugen
befahren werden. Private PKW der Mitarbeiter müssen
außerhalb des Baustellenbereichs abgestellt werden.
Es ist davon auszugehen, dass eine Anlieferung und
Lagerung von Baustoffen nur für die jeweilig in
Bearbeitung befindlichen Bauabschnitte erfolgen kann.
Materiallager und Lagerplätze für Abfallcontainer und
Geräte des AN innerhalb der
Baustelleneinrichtungsfläche werden von der örtlichen
Bauleitung festlegt und ausgewiesen.
Die Baustelleneinrichtung ist nur auf den im
beigefügten Plan dargestellten Flächen möglich.
Arbeitsvorbereitung
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN mit den
örtlichen Gegebenheiten, Gebäuden, Arbeitsbereichen und
Besonderheiten vertraut zu machen.
Arbeiten mit feuergefährlichen Verfahren dürfen nur
durchgeführt werden, wenn eine Brandwache vorhanden und
der Arbeitsbereich ausreichend mit geeigneten
Feuerlöschern ausgestattet ist.
Aufmaße sind vor Ort zu nehmen. Anschlüsse sind vor Ort
zu prüfen. Vorhandenen Oberflächen sind auf
Unebenheiten zu prüfen.
Die Lage von Bestandswänden und die Höhen von
Bestandsdecken sind, wie vor Ort vorhanden in der
Ausführung zu übernehmen.
Abweichungen zwischen Angaben im LV und den beigefügten
Anlagen zur Situation vor Ort sind mit der örtlichen
Bauleitung zu besprechen und daraus ggf. erwachsende
Änderungen in der Ausführung abzustimmen.
Zeitliche Beschränkungen
Eine grundsätzliche tägliche Arbeitszeitbegrenzung
durch den AG die über den öffentlich rechtlich
gesetzten Rahmen hinausgeht liegt nicht vor.
Zusammenwirken mit der Bauleitung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an gemeinsamen
Besprechungen und Baustellenbegehungen mit dem
Auftraggeber bzw. Vertretern der Bauleitung
teilzunehmen. Hierfür ist ein Zeitaufwand von 1x
wöchentlich und jeweils 2 Stunden in die Einheitspreise
mit einzukalkulieren.
Von jeder Baubesprechung wird von der AG-Bauleitung ein
Protokoll gefertigt. Die Festlegung in diesen
Protokollen sind für den AN verbindlich.
Zusammenwirken mit anderen Unternehmen
Können Arbeiten aufgrund fehlender fachlicher
Qualifikation oder aufgrund nicht ausreichend
vorhandenen Personals nicht selbst ausgeführt werden,
sind die einzusetzenden Nachunternehmer schriftlich zu
benennen und deren Einsatz durch den AG genehmigen zu
lassen.
Der AN verbleibt auch für deren Leistungen in der
vertraglich geschuldeten Rechtsverantwortung.
Parallel laufende Arbeiten / Gewerke
Neben den vom AN durchzuführenden Arbeiten finden auf
der Baustelle noch andere bauliche Tätigkeiten statt.
Die Koordination der Arbeiten erfolgt durch die
örtliche Bauleitung des AG.
An Gewerkeschnittstellen ist für einen ungehinderten
Bauablauf eine bauablauftechnische Koordination mit den
entsprechenden Nachunternehmern zwingend erforderlich.
Der AN verpflichtet sich Leistungs- und
Zeitüberschneidungen mit anderen Gewerken und daraus
ggf. erwachsende Behinderungen in der Arbeitserledigung
und/oder Kosten frühzeitig der Bauleitung zum Zwecke
einer anordnenden Entscheidung bekanntzugeben.
Technische Vorbemerkungen Gewerk
Der Auftragnehmer hat alle für seine
Leistungserbringung benötigten Arbeits- und
Schutzgerüste eigenverantwortlich zu stellen und zu
unterhalten.
Die Planung und die statischen Nachweise der
Bauzustände sind vom Auftragnehmer Rohbau zu erbringen.
Hierbei ist ebenfalls die Gesamtstabilität des Bauwerks
zu beachten.
Für die Bewehrungsabnahmen aller Stahlbetonbauteile ist
der Prüfstatiker eigenverantwortlich rechtzeitig
einzuladen.
Vortext
02 TGA
02
TGA
02.03 Fettabscheider und Zubehör
02.03
Fettabscheider und Zubehör
02.07 erdverlegte Rohrleitungen Trinkwasser / Hauseinführung
02.07
erdverlegte Rohrleitungen Trinkwasser / Hauseinführung