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Grundschule Heinsberg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vortext 01 Rohbauarbeiten Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) Maßnahmenbeschreibung: Zur genauen Beschreibung der Maßnahme siehe auch die unten angefügte Projektbeschreibung. Nachfolgende Angaben und Hinweise sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Abkürzungen: AN = Auftragnehmer AG = Auftraggeber Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 VOB/C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung: Es wird empfohlen die Örtlichkeiten vor der Angebotsabgabe zu besichtigen. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen: Sind bei dieser Baumaßnahme nicht zu erwarten. 0.1.3 Die Einzelheiten zur geplanten Ausführung der Gebäude sind der nachfolgenden Leistungsbeschreibung, den Planunterlagen, Gutachten und sonstigen Objekt- und Fachplanungen zu entnehmen. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen: Der AN darf für das An- und Abfahren der Baustelle nur die dafür freigegebenen Straßen und Wege benutzen. Durch den AN verursachte Verunreinigungen außerhalb des Baufeldes sind am Ende des Arbeitstages und wenn nötig auch mehrmals am Tag auf Kosten des AN zu beseitigen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Das Parken der Firmenfahrzeuge sowie der Privat-PKWs der Firmenbeschäftigten wird nur auf freigegebenen Flächen sowie innerhalb des Baufeldes gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden für den AN gebührenpflichtig entfernt. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen: Keine besonderen Vorgaben des AG. Die UVV müssen eingehalten werden. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser: Baustromverteiler und Wasseranschlüsse sowie der Transport der Medien von den Übergabe- bis zu den Verbraucherstellen auf dem Baufeld sind vom AN zu veranlassen und werden vergütet. Die Verbrauchskosten für Wasser und Strom werden mit dem AN über eine Umlage abgerechnet. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume: Flächen: Aufstellen von Lager- und Aufstellflächen im Freien für Container, Material etc. nur in Abstimmung mit dem AG bzw. auf dem Baufeld. Die Lage und Größen sind durch den AN zu ermitteln. Dabei sind maximale Ausdehnungen der Bauflächen und Baugruben gemäß beigefügten Planunterlagen zu berücksichtigen. Notwendige Befestigungen, Aufschüttungen etc. sind wieder zurückzubauen und die Flächen wieder in den Zustand wie vor Beginn der Maßnahme zurückzuführen. Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter des AN können vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Der AN hat hierfür im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung eigene Container zu stellen. Begleitheizungen für Wintermonate und deren Sicherung ist Sache des AN. Das Gelände ist nach der täglichen Arbeit wieder zu verlassen. Die Baustelle sowie die Arbeits- und Lagerplätze sind in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu halten und täglich am Ende der Arbeitsschichten aufzuräumen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit, Ergebnisse von Bodenuntersuchungen: Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt und muss bei der Erstellung des Angebotes und der späteren Ausführungsplanung und Ausführung berücksichtigt werden. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern, Ergebnisse von Wasseranalysen: Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt und muss bei der Erstellung des Angebotes und der späteren Ausführungsplanung und Ausführung berücksichtigt werden. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften: Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist lückenlos zu erfüllen. Landesabfallgesetze sowie Satzungen der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger sind zu beachten. Verpackungs-, Restmaterialien und Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig vorgeschriebenen Entsorgung zu beseitigen. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall: Bauschutt, Erdaushub, Abfall und Sonderabfall im Rahmen der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind unter Beachtung der ATV DIN 18299 VOB/C und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW- /AbfG) zu behandeln. Der entstehende Abfall darf nicht in vorhandene Müllbehältnisse eingebracht werden. Anfallender Bauschutt und Müll ist getrennt, in vom AN zu stellenden Containern, täglich zu sammeln und zu entsorgen. Schuttablagerungen auf der Baustelle sind unzulässig. Die Kosten der Entsorgung und Beseitigung von Bauschutt, Müll und Verunreinigungen sind entsprechend einzukalkulieren. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen: Die Anforderungen des §22 BImschG, sowie die Richtwerte der AVV Baulärm sind einzuhalten. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle: Die Beweissicherungsaufnahme erfolgt durch den AN. Verunreinigungen oder Beschädigungen von Verkehrsanlagen und Gebäuden während der Bauphase müssen durch den Verursacher sofort gemeldet, gereinigt, beseitigt bzw. instandgesetzt werden. Öffentliche Straßen sind durch den AN laufend täglich zu reinigen. Spätestens mit Fertigstellung der Baumaßnahme sind sämtliche Zu- und Abfahrtswege durch den AN wieder in ihren Zustand von vor dem Baubeginn zu bringen und abschließend zu reinigen. Bäume am Rande des Baufeldes bleiben wie bestehend erhalten und sind unter Berücksichtigung der DIN 18920 bzw. RAS-LP4 dauerhaft zu schützen. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs: -entfällt- 0.1.16 Im, Bereich der Baustelle vorhandener Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen: -entfällt- 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle: Nicht bekannt. 0.1.18 -entfällt- 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen Zur Vorankündigung der Baumaßnahme: Für die Erstellung der Vorankündigung und Aufstellung des Sicherheits- und Gesundheitsplans (SiGe-Plans) durch den AG hat im Falle der Auftragserteilung der AN dem AG auf der Basis der Vertragsbedingungen unverzüglich eine Liste mit folgenden Angaben vorzulegen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen des AN werden nicht gesondert vergütet. (1) Für die Leistungen, die gem. Vertragsbedingungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden: - Benennung der Leistungen - Anzahl des zum Einsatz kommenden Personales (Beschäftigten) (2) Für die Leistungen, die gem. den Vertragsbedingungen von Nachunternehmern ausgeführt werden: - Namen und Anschriften der Nachunternehmer - Benennung der Leistungen - Anzahl des zum Einsatz kommenden Personals (Beschäftigten) - Mitgliedsnummer der Berufsgenossenschaft des Nachunternehmers (3) - Name und Anschrift mit Telefonnummer des Bauleiters - Name und Anschrift mit Telefonnummer des Sicherheitsverantwortlichen - Name und Anschrift mit Telefonnummer der Ersthelfer (4) - Gefährdungs- und Belastungsanalyse der einzelnen Gewerke (5) Verbindlicher Bauablaufplan aus dem die einzelnen Arbeitsschritte und ggf. Bauabschnitte erkennbar werden. Dieser Bauablaufplan kann auch gleichzeitig Bauzeitenplan gem. dieser Vorbemerkungen sein. Der SiGe-Plan wird dem AN vom AG übergeben und vom AN gut sichtbar auf der Baustelle ausgehängt. Zum Sicherheits- und Gesundheitsplan: Der Sicherheits- und Gesundheitsplan weist die bei der betreffenden Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen aus und enthält die für besonders gefährliche Arbeiten zutreffenden besonderen Maßnahmen. Erforderlichenfalls sind bei der Erstellung des Plans betriebliche Tätigkeiten auf dem Gelände zu berücksichtigen. Soweit es sich bei den zutreffenden Maßnahmen um die Einhaltung der allgemeinen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen handelt (Nebenleistungen nach DIN 18299 Ziff. 4.1.4), erfolgt hierfür keine besondere Vergütung. Zur Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators: Die laut den einschlägigen Bestimmungen dem AN obliegenden Verpflichtungen bzgl. der Einhaltungen der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen, bleiben von der Einschaltung des SiGe- Beauftragten seitens des AG unberührt. Der Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator ist im Allgemeinen auf der Baustelle nicht weisungsbefugt. Im Sinne der Zielsetzung der Baustellenverordnung, einer Vermeidung der Gefährdung aller auf der Baustelle beschäftigten Personen bzw. aller für die Baumaßnahme arbeitenden Personen und Dritte, wird jedoch ein kooperatives Verhalten der Vertragspartner gewünscht und erwartet. Dokumentationen: Gem. BGV A1 "Grundsätze der Prävention", hat der Unternehmer die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen zur Verringerung oder Ausschaltung des Gefährdungspotentials zu planen. Sowohl die Gefährdungsbeurteilung, als auch die Maßnahmenplanung sind entsprechend zu dokumentieren. Die Dokumentationen sind dem SiGe-Koordinator vor Baubeginn zur Kenntnis zu geben. Die zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Regeln und Vorschriften bezüglich der Corona-Schutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen und einzuhalten. Alle weiteren, gem. BGV A1 erforderlichen Dokumentationen sind dem SiGe-Koordinator auf Verlangen vorzulegen. Vor Baubeginn sind dem SiGe-Koordinator folgende Informationen zu liefern: Auflistung aller an der Baumaßnahme tätigen Unternehmer (auch Nachunternehmer) einschl. Benennung der entsprechenden Berufsgenossenschaft und Mitgliedsnummer. Benennung der Verantwortlichen (Bauleiter, Polier etc.) aller beteiligten Unternehmer auf der Baustelle einschl. Telefonnummern. Benennung der Sicherheitsverantwortlichen aller beteiligten Unternehmer auf der Baustelle einschl. Telefonnummern. Benennung der Ersthelfer aller beteiligten Unternehmer auf der Baustelle einschl. Telefonnummer. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle: -entfällt- 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen: Die Baugrunderkundung ist als Anlage beigefügt. 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten: - entfällt - 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle: Die Koordination der Nachunternehmer obliegt dem AN. 0.2 Angaben zur Ausführung Termine: Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausführungstermine. Die Termine sind unmittelbar nach Auftragserteilung seitens des AN im Rahmen der vertraglichen Leistungen zu detaillieren und dem AG vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung und Genehmigung schriftlich vorzulegen. Arbeitszeiten: Montag bis Freitag: 7.00 bis 18.00Uhr bzw. nach Abstimmung mit dem AG Samstag: nur nach Vereinbarung Personal: Es muss seitens des AN während der gesamten Projektbearbeitungszeit ein verantwortlicher Projektleiter/Bauleiter als Ansprechpartner für den AG in der Planungs- und Ausführungsphase vorhanden sein, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Vertreter der Projektleitung sind nach Auftragserteilung zu benennen. Von jedem Nachunternehmen ist ein Fachbauleiter / Vorarbeiter zu benennen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Bauleiter und Fachbauleiter müssen sich unmissverständlich mit dem Baustellenpersonal verständigen können. Anlagen zum Leistungsverzeichnis: Der AN erhält die dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Planungen sowie Leitdetails und sonstige Unterlagen als Grundlage für seine Angebotsbearbeitung gemäß dem beigefügten Dokumenten-/ Planverzeichnis. Dem AN werden die Planunterlagen für die Ausführung seiner Leistungen digitalisiert als PDF-, dxf/dwg- Dateien über eine Datenaustauschplattform zur Verfügung gestellt. Planungen und Dokumente des AN sind ebenfalls dort einzustellen, die Planorganisation wird bei Auftragsvergabe benannt. Zusätzliche Papierexemplare können nach Auftragsvergabe vom AN gegen Kostenerstattung beim AG angefordert werden. 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer: -entfällt- 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen: Die benachbarten Gebäuden sind während der gesamten Zeit der Baumaßnahme in Benutzung. Die Ausführung der Leistungen ist deshalb so zu organisieren und auszuführen, dass unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden. Grundsätzlich sollen Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte verwendet werden, die eine Lärmimmission auf das zulässige Maß nach AVV-Baulärm beschränken. Lärmverursachende und/ oder Erschütterungen auslösende Arbeiten sind zeitlich vom AN mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben: Siehe Hinweis -SiGeKo- 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter und anderer Unternehmer: Gemäß Anforderungen des SiGe-Koordinator und der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften und der Vorschriften der BG-Bau. 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen: -entfällt- 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen: -entfällt- 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten: Das Gebäude ist zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bauseitig eingerüstet. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtung und dergleichen durch den Auftragnehmer: - nicht vorgesehen - 0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat: - entfällt - 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Die Anforderungen an wiederaufbereitetete (Recycling-) Stoffe sind zu beachten. Der Einbau ist vom AG zu genehmigen. 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile: Nicht genormte Stoffe und Bauteile sind für die Verarbeitung ausgeschlossen. Sofern wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe verwendet oder mitverwendet werden sollen, haben diese den Qualitätsanforderungen der TL SoB-StB 04 sowie der novellierten Ersatzbaustoffverordnung zu genügen. Dies ist z.B. durch einen Nachweis des Lieferwerkes zu bestätigen. Der Einbau ist vom AG zu genehmigen. Die für den Einbau von RCL Baustoffen erforderlichen Genehmigungen (z.B. wasserrichtliche Erlaubnis) sind eigenverantwortlich einzuholen. Die Kosten für sich aus der Genehmigung ergebende Auflagen (z.B. Baubegleitung durch Baugrundgutachter) trägt der AN. 0.2.12 Besondere Anforderungen auf Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile: -entfällt- 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungsund Gütenachweise. Eignungsnachweis: Für Montage- und Fertigteilbau von Stahl-, Stahlbeton- oder Leichtbauteilen, Nachweis des von der Landesregierung geforderten Überwachungszeichens. Güteüberwachung: Eigenüberwachung durch werkseitige Fertigungskontrolle und Fremdüberwachung sind nachzuweisen. Es werden grundsätzlich nur Materialien zugelassen, für die ein entsprechender Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den DIN Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für alle nicht genormten Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis / Prüfzeichen einer anerkannten Prüfstelle vorliegt. Die Kosten einer Baustoffprüfung, die zum Nachweis der Güteeignung und Zusammensetzung der vom AN gelieferten Stoffe durchzuführen sind, trägt der AN. Statik: Liegt vor. Materialkataster: Insbesondere sind folgende Materialien zu dokumentieren: - Alle Dämmstoffe - Produkte zur Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung, der Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern - vor Ort verarbeitete Beschichtungen, Imprägnierungen, Kleber oder Schutzmittel zur Belegung von Oberflächen in großflächiger Anwendung (>20%) in den Oberflächen von Wänden, Fußböden, Decken oder Dächern, die PU, Epoxidharz oder Bitumen enthalten 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind: - entfällt - 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten: Die gesamte Bauausführung hat den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu genügen. Ziel ist die Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vermeidung von Abfällen, weitestgehender und möglichst hochwertiger, ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung unvermeidbarer Abfälle, sowie der umweltverträglichen Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen. Nachunternehmer sind hierzu vertraglich zu verpflichten; bei Verstößen gilt das Verursacherprinzip. Die Baustoffabfälle sind sortenrein zu trennen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass für Sonderabfälle die fachgerechte Entsorgung nachgewiesen wird, sowie Paletten und Umverpackungen an die Lieferanten zurückgegeben werden. Verpackungsmaterialien: Transport-, Um- und Verkaufspackungen sind gemäß §§ 4, 5 Abs. 3, 6 Abs. 2 der Verpackungsverordnung vom AN zu seinen Lasten zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung zuzuführen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 18, Abs. 1 Nr. 11 AbfG in Verbindung mit § 12 Verpackungsverordnung dar und werden entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet. 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, Ort (genaue Bezeichnung) und Zeit ihrer Übergabe: - entfällt - 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt: - entfällt - 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer. - entfällt - 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation: -entfällt- 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme: -entfällt- 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche §13 Abs.4 Nr.2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag: -entfällt- 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen: Bei pauschalierten Leistungsbereichen: Die Abrechnung erfolgt nach Abschlagsrechnungen auf Basis eines zwischen dem AG und AN vereinbarten Zahlungsplan nach Projekt- und Bauablauf, in Abhängigkeit von Fristen und nach erfolgter Leistung. Bei Einheitspreis- Leistungsbereichen Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß und Aufmaßzeichnungen zwischen AN und AG. Baubeschreibung Das Schulgrundstück befindet sich in heterogener städtebaulicher Lage. Ein markanter Gehölzbestand, vor allem an der südlichen Peripherie des Grundstückes, erweckt den Eindruck einer Schule im Park. Das Baufeld ist eingeschränkt durch die vorhandene und erhaltenswerte Busvorfahrt, sowie durch die Lage des bestehenden Schulgebäudes. Das Bestandsgebäude kann erst nach dem Umzug in das neue Schulgebäude abgerissen werden. Das zweiflügelige neue Schulgebäude platziert sich zwischen dem Bestandsgebäude, der Busvorfahrt und der Sporthalle. Durch die zwei versetzen Gebäudeflügel entstehen gefasste und räumlich definierte Bereiche für den Eingangsvorplatz und gartenseitig für den grünen Schulhof. Die Anordnung des Baukörpers sorgt für eine effektive Schallabschirmung des Schulbinnenbereiches zur Karl-Arnold-Straße und den nordöstlichen Gewerbegebieten. Der bemerkenswerte vorhandene Baumbestand wird durch die Neubaumaßnahme geschont und in die Ensemblegestaltung mit einbezogen. Eingangsbereich und der Ausgang zum Schulhof sind im Erdgeschoss eingerückt und somit überdacht. Die zentralen Foyers im Erd- und Obergeschoss bilden die Schnittstellen der beiden Gebäudeflügel. Eine offene zweiläufige, gerade Treppe mit Zwischenpodest verbindet die Geschosse. In den Foyers befinden sich je Geschoss die 125 Garderobenspinde für die Schüler. Der südöstliche Gebäudeflügel beherbergt 4 Jahrgangscluster, die auf je zwei Geschosse verteilt sind. Im Erdgeschoss befinden sich die 1. und 2. Jahrgangsstufe und im Obergeschoss die 3. und 4. Jahrgangsstufe. Die großzügige und zentral angeordnete Lernlandschaft lädt die Schüler mit verschiedenen Einrichtungsangeboten zum Aufenthalt ein. Die Klassenräume sind zur „Gemeinsamen Mitte“ den Lernlandschaften über die innenliegenden Fensterelemente und den Klassenraumtüren großzügig verglast. Das schafft eine natürliche Belichtung der Lernlandschaften. Die Bibliothek für die Schüler befindet sich im Foyer des Obergeschosses mit direktem Bezug zur Haupttreppe und dient als Bindeglied zwischen den Verwaltungsräumen und den Lernbereichen. Im nordwestliche Gebäudeflügel sind im Erdgeschoss die abtrennbare Mensa, welche außerschulisch auch als Versammlungsstätte für maximal 350 Personen nutzbar ist, die Küche, Lager- und Technikräume, sowie die Sanitäranlagen verortet. Die mobile Bühne ist im Lagerraum untergebracht und über eine Tür der Mensa zugeschaltet. Die Sanitäranlagen für das Forum können vom Gebäudeinneren und vom Schulhof aus benutzt werden. Die Anlieferungszone für die Küche befindet sich an der Grundstückszufahrt nahe der Karl-Arnold-Straße. Die Mensa mit der gesamten Infrastruktur kann durch einen separaten Außenzugang unabhängig vom restlichen Schulbetrieb z.B. durch Vereine oder für Feierlichkeiten genutzt werden. Im 1. Obergeschoss befindet sich der Verwaltungs- und Lehrerbereich. Dieser ist räumlich von der restlichen Schule durch eine Glaswand vom Foyer abgetrennt. Das Sekretariat bildet das Bindeglied zwischen Foyer und Verwaltung. Ein dem Foyer und Bibliotheksbereich zugeordneter Kreativraum im Obergeschoss vervollständigt das Raumangebot als Musik -und Kunstraum. Materialwahl und Konstruktionsweise, Tragwerkskonzept Das 2-geschossige Gebäudetragwerk wird in Stahlbeton geplant. Die innenliegenden Flurwände werden in Sichtbeton hergestellt. Die vertikalen Lasten werden im Wesentlichen ohne Abfangkonstruktionen in die Gründungsbauteile eingeleitet. Sämtliche Treppenhäuser und Erschließungsschächte werden als gebäudeaussteifende Kerne in Massivbauweise geplant. Über die Deckenscheiben werden die Horizontallasten geschossweise in die Wandscheiben weitergeleitet. Der große Mensabereich kann ohne Unterzüge realisiert werden, die Geschossdecke wird über Rundstützen im EG und dem wandartigen Träger im OG abgefangen. Fassade Die Fassadenfläche besteht aus Ziegelverblendmauerwerk. Türen und Fenster sind überwiegend als Pfosten-Riegel- Konstruktionen geplant. Vor den Öffnungsflügeln sind Lamellen auf Abstand als Absturzsicherung vorgesehen. Die horizontalen Sichtbetonelemente kragen aus und betonen die Geschossigkeit der Baukörper. Der Sonnenschutz erfolgt über außenliegende Senkrechtmarkise aus textilem Glasfasergewebe mit seitlicher, windfester Führung in Schienen. Bauabschnitte Die Umsetzung erfolgt in 2 Bauabschnitten. Der Neubau wird auf dem nördlichen Grundstücksteil erstellt. Während der Bauphase wird das südliche Grundstücksteil mit dem Bestandgebäude durch einen Bauzaun abgetrennt. Die Zugänge zur Bestandsschule und der Sporthalle sind frei zugänglich. Nach Fertigstellung des Neubaus erfolgt der Abriss des Bestandsgebäudes und die Ergänzung der südlichen Freiflächen. Kennzahlen BGF Bruttogeschossfläche: ca. 3.541m2 BRI Bruttorauminhalt: ca. 15.639m3 Betriebsbeschreibung Die Grundschule ermöglicht die Unterrichtung und Betreuung von insgesamt bis zu 240 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Alter von etwa 6 bis 10 Jahren). Die Schule plant den Einsatz von ca. 17 Lehrkräften, 1 Lehramtsanwärter, 1 Sozialpädagog. Fachkraft, 20 Pädagogische Mitarbeiter OGS, 1 Sekretärin, 4 Schulbegleiter, 2 Hausmeister und 2 Küchen-MA. Für die außerschulische Nutzung des Forum mit anschließender Küche (Aula) als Versammlungsstätte wird die Besucherzahl auf 350 Personen begrenzt. Aufgehende Bebauung (Konstruktions- und Maßnahmenbeschreibung IBC) Die tragende aufgehende Bebauung wird komplett in Massivbauweise geplant. Die Geschossdecken werden als Flachdecken ausgeführt und sowohl punktförmig als auch linienförmig gelagert. Die Decke über dem Obergeschoss wird mit einer Dicke von 25 cm ausgeführt, während die Decke über dem Erdgeschoss mit einer Dicke von 30 cm ausgeführt wird. Die Wände in den Geschossen haben eine Dicke von 24 cm. Im Obergeschoss kommen runde Stützen mit einem Durchmesser von 35 cm zum Einsatz. Im Erdgeschoss werden die Fassadenstützen mit einem Durchmesser von 25 cm und die Innenstützen mit einem von 35 cm geplant. Gründung Das neu zu errichtende Gebäude besitzt kein Untergeschoss und wird oberhalb des abzubrechenden Gebäudes errichtet. Nach derzeitiger Planung wird die Gründung als flächige Bodenplatte mit einer Stärke von 40 cm ausgeführt. Aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse ist unter dem Gebäude eine flächige Rüttelstopfverdichtung geplant. Der Frostschutz ist durch bauliche Maßnahmen (z.B. Frostschürze) mit einer Gesamthöhe von 80 cm ab OK Gelände sicherzustellen. Für weitere Unterbauten, notwendige Kiespolster unterhalb des abzubrechenden Gebäudes und ggf. erforderlichen Baugrundertüchtigungen wird an dieser Stelle auf das Bodengutachten verwiesen. Sämtliche Forderungen und Hinweise darin sind zu beachten. Die Abnahme der Gründungssohle und Verifizierung des zul. Sohlwiderstandes muss vor Bauausführung durch den Bodengutachter erfolgen. Treppen/Podeste Die Treppenläufe in den Treppenhäusern werden als Fertigteile ausgebildet und über Tronsolen Schallschutztechnisch entkoppelt. Die Podeste werden über den Bodenaufbau entsprechend entkoppelt. Die Freitreppen im Eingangsbereich wird in Ortbeton hergestellt und monolithisch an die angrenzenden Geschossdecken angeschlossen. Gebäudeaussteifung Die Aussteifung des Gebäudes erfolgt über die horizontalen Deckenscheiben, die die Horizontallasten aus Wind, Schiefstellung und Erdbeben an die aussteifenden Treppenhäuser bzw. Wände weiterleiten. Die aussteifenden Wandscheiben stehen in jedem Geschoss übereinander und leiten die Lasten bis in die Bodenplatte. Konstruktiver Brandschutz Für den Brandschutz sind die Anforderungen nach DIN 4102, sowie der DIN EN 1992-1-2 (Stahlbeton) für die Brandschutzklasse R30 bzw. R60 einzuhalten. Die Stützen sind gemäß DIN EN 1992-1-2 bzw. MLTB 02/06 Anl. 3.1/10 für den Brandfall bemessen. Die Bewehrung wurde dahingehend gegenüber der statisch erforderlichen Bewehrung ggf. erhöht. Fabrikatshinweise / Entsorgung Vom Bieter sind die Angaben zum angebotenen Hersteller und dem genauen Typ an den vorgegebenen Stellen im Angebot einzutragen. Produktnennungen: Die ggfs. im LV oder beigefügten Unterlagen genannten Produkte sind lediglich als Vorschlag / Berechnungsgrundlage zu sehen. STLB-Bau 10/2013 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. STLB-Bau 10/2025 Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen: h = Stunde, m = Meter, m2 = Quadratmeter, m3 = Kubikmeter, St = Stück, kg = Kilogramm, t = Tonne, mWo = Meter x Woche, Std = Stück x Tag, StMt = Stück x Monat. Ausführungsunterlagen: Dem AN werden nach Auftragserteilung unentgeltlich zur Verfügung gestellt: Der AN erhält Zugang zum bauseitigen Projektraum. Benötigte Pläne sind dort zur freien Verwendung hinterlegt. Brandschutz: Während der Bauzeit ist die Erreichbarkeit des Gebäudes für Fahrzeuge der Feuerwehr jederzeit zu gewährleisten. Rettungswege sind freizuhalten. Die Flächen zum Aufstellen der Rettungsgeräte sind freizuhalten. Bei der Durchführung von Schweiß- Löt- und Trennarbeiten sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Derartige Heißarbeiten sind rechtzeitig bei der Bauleitung anzumelden. Immissionen: Die Bauarbeiten sind insbesondere unter Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden erschütterungsarmen Baumaschinen, Geräten und Abtragsverfahren durchzuführen. (§22 BImSchG) Die durch die Bauarbeiten verursachten Geräusche einschließlich Fahrzeugverkehr dürfen die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) festgelegten gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Außerdem dürfen Bauarbeiten, inklusive Fahrzeugverkehr, nur werktags zur Tageszeit von 7:00 bis 20:00 Uhr stattfinden. (§§ 22, 24 BImSchG, §66 BImSchG i.V.m. der AVV Baulärm) Die Staubentwicklung ist bei den Bauarbeiten sowie beim Verladen und Transport der Abfälle durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichendes Benetzen mit Wasser und/ oder Abdeckung mit Schutzplanen, regelmäßiges Kehren der öffentlichen Straße auf das technisch erreichbare Minimum zu reduzieren. (§22 BImSchG) Nachweis Bauzustände: Die Planung und die statischen Nachweise der Bauzustände sind vom Auftragnehmer Rohbau zu erbringen. Hierbei ist ebenfalls die Gesamtstabilität des Bauwerks zu beachten. Hinweis Gerüste: Der AN stellt sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren. Allgemeine Vorbemerkungen bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle: Die Baustelle wird von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator überwacht, der vom Bauherrn eingesetzt und in sicherheitsrelevanten Belangen Anweisungen erteilen kann. Diesen Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Das eingesetzte Personal ist von der Betreuung durch den SiGeKo in Kenntnis zu setzen. Seitens des SiGeKo wird eine baubezogene Baustellenverordnung erstellt, welche die grundlegenden Verhaltensweisen auf der Baustelle regelt. Die Baustellenordnung wird den einzelnen beauftragten Firmen zugesandt. Der Erhalt dieser Baustellenordnung ist dem Auftraggeber zu bestätigen. Die Baustellenordnung ist als Auftragsbestandteil zu sehen und demnach von allen Ausführungsfirmen zu beachten. Das eingesetzte Personal ist über den Inhalt der Baustellenordnung vom Auftragnehmer nachweislich in Kenntnis zu setzen. Vom SiGeKo wird weiterhin ein SiGe-Plan zum Bauvorhaben erstellt. Dieser Plan zeigt in Anlehnung an die einzelnen Gewerke oder Gewerkegruppen die eventuell entstehenden Gefährdungen und die gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen zu deren Abwendung. Ebenfalls werden Überschneidungspunkte einzelner Gewerke aufgeführt und hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdung dokumentiert. Der SiGe-Plan wird auf der Baustelle ausgehangen und bildet die Grundlage für ein sicheres Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung. Er kann auf Anforderung jedem Auftragnehmer als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Die Einhaltung der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist Grundlage der Auftragserteilung und zwingend zu beachten. Allgemeine Angaben zur Ausführung Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeiten unmittelbar neben, auch während der Bauzeit, dauerhaft genutzten Gebäuden stattfinden. Aus diesem Grunde ist besondere Rücksichtnahme auf die Belange der Schule zu nehmen. Der AN hat sich während der Arbeiten nur in den ihm durch die Bauleitung zugewiesenen Bereichen aufzuhalten. Auf dem Grundstück sind Lagerflächen nur auf dem Baufeld vorhanden, die dem AN unentgeltlich für die Ausführungszeit nach Abstimmung mit der Objektüberwachung des Bauherrn zur Verfügung gestellt werden. Dazu findet eine Abstimmung mit dem AG statt. Im Straßenbereich können keine Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden. Die Grundstücksfläche darf nur von Firmenfahrzeugen befahren werden. Private PKW der Mitarbeiter müssen außerhalb des Baustellenbereichs abgestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Anlieferung und Lagerung von Baustoffen nur für die jeweilig in Bearbeitung befindlichen Bauabschnitte erfolgen kann. Materiallager und Lagerplätze für Abfallcontainer und Geräte des AN innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche werden von der örtlichen Bauleitung festlegt und ausgewiesen. Die Baustelleneinrichtung ist nur auf den im beigefügten Plan dargestellten Flächen möglich. Arbeitsvorbereitung Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN mit den örtlichen Gegebenheiten, Gebäuden, Arbeitsbereichen und Besonderheiten vertraut zu machen. Arbeiten mit feuergefährlichen Verfahren dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine Brandwache vorhanden und der Arbeitsbereich ausreichend mit geeigneten Feuerlöschern ausgestattet ist. Aufmaße sind vor Ort zu nehmen. Anschlüsse sind vor Ort zu prüfen. Vorhandenen Oberflächen sind auf Unebenheiten zu prüfen. Die Lage von Bestandswänden und die Höhen von Bestandsdecken sind, wie vor Ort vorhanden in der Ausführung zu übernehmen. Abweichungen zwischen Angaben im LV und den beigefügten Anlagen zur Situation vor Ort sind mit der örtlichen Bauleitung zu besprechen und daraus ggf. erwachsende Änderungen in der Ausführung abzustimmen. Zeitliche Beschränkungen Eine grundsätzliche tägliche Arbeitszeitbegrenzung durch den AG die über den öffentlich rechtlich gesetzten Rahmen hinausgeht liegt nicht vor. Zusammenwirken mit der Bauleitung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an gemeinsamen Besprechungen und Baustellenbegehungen mit dem Auftraggeber bzw. Vertretern der Bauleitung teilzunehmen. Hierfür ist ein Zeitaufwand von 1x wöchentlich und jeweils 2 Stunden in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Von jeder Baubesprechung wird von der AG-Bauleitung ein Protokoll gefertigt. Die Festlegung in diesen Protokollen sind für den AN verbindlich. Zusammenwirken mit anderen Unternehmen Können Arbeiten aufgrund fehlender fachlicher Qualifikation oder aufgrund nicht ausreichend vorhandenen Personals nicht selbst ausgeführt werden, sind die einzusetzenden Nachunternehmer schriftlich zu benennen und deren Einsatz durch den AG genehmigen zu lassen. Der AN verbleibt auch für deren Leistungen in der vertraglich geschuldeten Rechtsverantwortung. Parallel laufende Arbeiten / Gewerke Neben den vom AN durchzuführenden Arbeiten finden auf der Baustelle noch andere bauliche Tätigkeiten statt. Die Koordination der Arbeiten erfolgt durch die örtliche Bauleitung des AG. An Gewerkeschnittstellen ist für einen ungehinderten Bauablauf eine bauablauftechnische Koordination mit den entsprechenden Nachunternehmern zwingend erforderlich. Der AN verpflichtet sich Leistungs- und Zeitüberschneidungen mit anderen Gewerken und daraus ggf. erwachsende Behinderungen in der Arbeitserledigung und/oder Kosten frühzeitig der Bauleitung zum Zwecke einer anordnenden Entscheidung bekanntzugeben. Technische Vorbemerkungen Gewerk Der Auftragnehmer hat alle für seine Leistungserbringung benötigten Arbeits- und Schutzgerüste eigenverantwortlich zu stellen und zu unterhalten. Die Planung und die statischen Nachweise der Bauzustände sind vom Auftragnehmer Rohbau zu erbringen. Hierbei ist ebenfalls die Gesamtstabilität des Bauwerks zu beachten. Für die Bewehrungsabnahmen aller Stahlbetonbauteile ist der Prüfstatiker eigenverantwortlich rechtzeitig einzuladen.
Vortext
02 TGA
02
TGA
02.03 Fettabscheider und Zubehör
02.03
Fettabscheider und Zubehör
02.07 erdverlegte Rohrleitungen Trinkwasser / Hauseinführung
02.07
erdverlegte Rohrleitungen Trinkwasser / Hauseinführung