Elektroinstallation
Grundschule Heeseberg
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Grundschule Heeseberg 1.    Allgemeine Beschreibung Die Samtgemeinde Heeseberg plant die Sanierung und Erweiterung der Grundschule sowie den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle am Grundschulstandort Heeseberg in Jerxheim. Der Schulneubau ist als Erweiterung der bestehenden Bestandsgrundschule geplant. Der bereits sanierte Bestandsbaukorper wird neu strukturiert und minimal umgebaut. Die Sporthalle wird sowohl schulisch, sowie fur den Vereinssport, genutzt. Gebäudekennzahlen - NRF 2.944 m2 - BGF 3.670 m2 - BRI 20.368 m3 Schulgebäude Länge ca. 30,89m Breite ca. 28,21m Höhe ca. 8,25m Sporthalle: Länge ca. 46,30m Breite ca. 22,90m Höhe ca. 9,26m 2.    Lage der Baustelle Das Bauvorhaben "Neubau und Sanierung der Grundschule Heeseberg" befindet sich in der Schulstrase 6 38381 Jerxheim Bauherr ist die Samtgemeinde Heeseberg. Die Schulstrasse ist die Hauptzufahrt auf das Gelande und von hier aus erfolgt auch die Baustellenzufahrt. Die Schulstrasse und entsprechend die Zufahrt ist eine Feuerwehrzufahrt und muss immer freigehalten werden. 3.   Angaben zur Ausführung Der Neubau der Sporthalle und des Schultracktes soll in Holz-/Hybrid- Bauweise erstellt werden. Die Neubaumassnahme greift im geringen Teilen auch in das verbleibende Schulgebaude ein im Bereich des Anschlusses Neubau an Altbau. Die Baumassnahme umfasst den Abbruch, den kompleten Neubau mit diversen Anschlussarbeiten zum Bestand sowie dem kompletten Innenausbau inkl. aller haustechnischen Anlagenteile als gebrauchsfertiges Gebaude. Die Gründung erfolgt als frostfreie (min. 1,00 m unter GOK) Flachgründung auf Einzel- und Streifenfundamenten. Das Tragwerk des Neubaus wird durch Stützen, Unterzügen und Decken in massiver Holzbauweise und Wänden aus Stahlbeton gebildet. Die Fassade wird größtenteils als Pfosten-Riegel-Konstruktion hergestellt. Die Dachflächen beinhalten einen Gründachaufbau mit PV-Anlagen. Die vertikale Erschließung des Gebäudes erfolgt durch eine Stahlaußentreppe im Außenbereich, interne Treppen und durch einen Fahrstuhl im Schulanbau (Bereich A). Darüber hinaus sind direkte Ausgänge ins Freie im Erdgeschoss sowie ein umlaufender Laubengang (Bereich A) im 1.OG als Rettungswege vorgesehen. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ( ATV ) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen der GPHI. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt GPHI nicht an, auch dann nicht, wenn GPHI nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie finden daher keine Anwendung, es sei denn, GPHI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) sowie die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung, wobei vorrangig die nachfolgenden Regelungen Anwendung finden. Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Positionen einschl. Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle, einschl. Stellen / Aufbau, Vorhalten und Abbau aller für die Durchführung erforderlicher Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Steig- und Hebegeräte, Kräne und sonstiger Hilfsmittel. 1.   Gesetze und Verordnungen Es gelten die für das Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN- und DIN EN ISO- Normen, zusätzlich alle weiteren einschlägigen und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Hinweise, insbesondere die BGR (Berufsgenossenschaftlichen Regelungen) und die Richt- linien der Gemeinde - Unfall - Versicherer. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bau-Berufsgenossenschaft sind Bestandteil und Grundlage des Angebots, ebenso die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen / BaustellV BGBl.I S 1283) in der aktuell gültigen Fassung. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z. B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Alle in den nachfolgenden Vorbemerkungen der Einzelwerke beschriebenen Leistungen werden ergänzend bzw. abweichend zur VOB vereinbart und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 2.   Baustelleneinrichtung (BE) Durch den Auftraggeber wird ein Sanitär - und Toilettencontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Dieser wird für alle Gewerke zur Verfügung gestellt. Lagerflächen für die eigene BE des AN und ggf. erforderliche Lagerfläche für Material stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung (Absprache mit BL des Auftraggebers erforderlich). 3.1    Parken auf der Baustelle Wahrend der Baumassnahme werden keine anderen Baufirmen oder private Fahrzeuge auf das Baufeld fahren. Der AN hat sich hier komplett selbst zu organisieren. Die Zufahrtstrassen zur Baustelle von der Schulstrase dient als Feuerwehrzufahrt und darf niemals komplett zugeparkt und zugestellt werden. Die Durchfahrt und die interne Wegefuhrung sind in Absprache mit dem AG vorab festzulegen. 3.2    Schulhof/Kinder Die Baumassnahme läuft parallel zu dem Schulbetrieb im Bestandsgebäude. Der Schulhof bleibt bis zu den abgesperrten Bereichen der Baustelle als Schul-/Pausenhof in seiner Funktion erhalten. Von daher ist ganz besonders auf den Verschluss und die Abgrenzung der Baustelle zu diesem sensiblen Bereich zu achten besonders bei Baustellenverkehr, LKW- Anlieferungen etc. 4   Angaben zur Ausführung 4.1   Allgemein Alle Positionen verstehen sich einschl. Lieferung der Materialien in der ausgeschriebenen und beauftragten Qualität, Herstellung und Montage, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben. 4.2   Arbeitsabschnitte und Unterbrechungen Die Arbeitsabläufe entsprechend den Arbeiten/Leistungen im Leistungsverzeichnis werden vom Auftraggeber festgelegt. Unterbrechungen der Arbeiten sind entsprechend der erforderlichen Arbeitsabläufe nicht ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit. 4.4    Personaleinsatz auf der Baustelle Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenes Personal, deutschsprachig, auf der Baustelle einzusetzen. Beabsichtigt der Auftragnehmer Arbeiten an Dritte weiterzugeben ist dies mindestens zwei Wochen vor Arbeitsaufnahme beim Auftraggeber schriftlich anzumelden und alle erforderlichen Unterlagen sind in diesem Zuge einzureichen. Nicht angemeldetem Personal ist das Arbeiten auf der Baustelle untersagt. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet monatlich den Erhalt des gesetzlichen Mindestlohn schriftlich auf der Baustelle zu bestätigen. Resultierende terminliche Auswirkungen aus den zuvor genannten Punkten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat sich täglich bei Ankunft auf der Baustelle bei der örtlichen Bauleitung anzumelden. Jeder Mitarbeiter des AN hat vor erster Arbeitsaufnahme die Baustellenordnung zu unterschreiben. Eine Gefährdungsbeurteilung ist seitens des Auftragnehmers vor Arbeitsbeginn vorzulegen. 4.5   Arbeitssicherheit Der AN hat im Rahmen seiner Leistungserbringung dafür Sorge zu tragen, dass Unfälle, Beinaheunfälle oder unsichere Situationen vermieden werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe sein betriebliches Sicherheitsmodell (sofern es GPHI noch nicht vorliegt) darzulegen, aus welchem ersichtlich ist, wie die unfallfreie Abwicklung des Leistungsumfangs geplant ist. Bei der Baustelle handelt es sich um eine Baustelle, bei der die Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung erforderlich ist. Alle für den AN tätigen fremdsprachigen Personen müssen besonders sorgfältig eingewiesen und beaufsichtigt werden. Für eine einwandfreie Verständigung mit Ihnen hat der AN zu sorgen. Darüber hinaus wird mindestens ein deutschsprachiger Vertreter der Bauleitung (z.B. Polier) auf der Baustelle gefordert. Die Entfernung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Absturzsicherungen, Gerüstbeläge, etc., sofern dies für die Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich ist, sind nach Abschluss der Arbeiten umgehend wiederherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor die Wiederherstellung durch Dritte, zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen, wennn dieser dem nicht nachkommt. Anordnungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators sowie sonstigen weisungsberechtigten Personen sind umzusetzen. 4.6   Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Müll und nicht mehr verwendbare Materialreste sind gemäß den aktuellen Bestimmungen zu entsorgen 4.7   Ausführung von Leistungen zum Nachweis Zusatzleistungen zum Nachweis werden nur vergütet, wenn diese ausdrücklich durch die örtliche Bauleitung angewiesen und Art und Umfang der Arbeiten vor Beginn der Ausführung vereinbart wurden. Die Anerkennung von Leistungsnachweisen erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich der preislichen Prüfung. 4.8   Behinderungsanzeige Bei Behinderung der Ausführung (§ 6 Nr. 1 VOB/B) hat der AN mit der schriftlichen Behinderungsanzeige eine Schadensprognose, zumindest aufgeschlüsselt nach Kostenart, wenn möglich auch nach Kostengröße, abzugeben. 4.9   Verzug Droht der AN mit der Einhaltung von Ausführungsfristen in Verzug zu geraten, werden alle Abhilfemaßnahmen wie z. B. Mehrschichtbetrieb o. ä., die zur Einhaltung der vereinbarten Termine erforderlich werden, nicht vergütet. 4.10   Sonderbauweisen Es ist dem AN freigestellt, die Ausführung von Sonderbauweisen getrennt anzubieten. Diese sind erschöpfend zu beschreiben. Zugelassen sind jedoch nur Bauweisen, die den anerkannten Regeln der Technik und der Baukunst entsprechen. Änderungsvorschläge des ANs insbesondere, wenn diese zu einer wirtschaftlicheren Ausführung oder Beschleunigung der Bauzeit führen können jederzeit in einem Anlageschreiben mit Preisangabe beigefügt werden. 4.11   Anlieferung / Lagerung von Material Falls Materialien bauseits angeliefert werden, hat sie der AN kostenfrei für den AG abzuladen und zwischenzulagern. Mit dem Beginn des Abladens gehen sie in die Obhut des AN über. Der AG kann die Beibringung eines Nachweises über den Verbleib der Materialien verlangen. 4.12   Unklarheiten im LV Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er die ausschreibende Stelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis vorher schon in anderer Form gegeben hat. 4.13   Massenmehrungen Sind wesentliche Massenmehrungen mit Auswirkungen auf den vereinbarten Termin erkennbar, so hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 5.   Aufschlüsselung Einheitspreise Im Auftragsfalle müssen die im Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreise falls nicht im Angebot ausgeführt auf Verlangen des AG nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt werden. 6.   Kalkulationsunterlagen Der AG behält sich vor, bei Auftragserteilung die Hinterlegung der Kalkulation des AN in geschlossenem Umschlag zu verlangen. Ebenso behält sich der AG vor, die Kalkulationsunterlagen für Nachtragsangebote zu verlangen. 7.   Preisbildung Die angebotenen Preise sind in "EURO" und als Nettopreise anzugeben. Die Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten. 8.   Nachtragsangebote Nachtragsangebote für neue oder erweiterte Leistungen müssen auf Grundlage des Hauptangebotes erstellt werden und bedürfen zur Ausführung der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber. Kalkulationsnachweise sind unaufgefordert beizulegen. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigen- mächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftrag- nehmer hat sie auf Verlangen unverzüglich zu beseitigen; sonst geschieht es auf seine Kosten. Die Ausführungsfristen werden beim Abschluss des Vertrages vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nichterfolgt, so gelten die vom Auftraggeber später bekannt- gegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 10 Werktagen widerspricht. 9.   Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach zeichnerischen Unterlagen und örtlichen Aufmaßen gemäß VOB / C so weit in den speziellen Vorbemerkungen der Gewerke nichts Abweichendes beschrieben ist. 10.   Mengen Abschlagsrechnungen Mengenangaben des AN in Abschlagsrechnungen werden den Zahlungen hierauf nur als Schätzungen zugrunde gelegt. Verbindlich sind allein die Mengen, die der AG aufgrund der Abrechnung anerkennt. 11.   Mengenvordersätze Die im LV angegebenen Mengenvordersätze beinhalten die Gesamtmengen der zu erbringenden Leistung nach Fertigstellung aller Arbeiten. In Abhängigkeit vom Baufortschritt müssen auch kleinere Einzelmengen eingebaut oder geliefert werden. Der AN hat auch bei der Erbringung von kleinen Teilmengen nicht den Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Mindermengen, gesonderte Transportzuschläge, -kosten o. ä. 12.   Benutzung vor der Abnahme Überdeckte oder überbaute Leistungen werden gemeinsam mit dem Auftraggeber oder des bevollmächtigten Vertreters vorher als Leistungsfeststellung kontrolliert und protokolliert und stellen keine Abnahme im Sinne der VOB / B § 12 dar . Diese Leistungskontrollen sind Bestandteil einer noch zu erfolgenden Abnahme der gesamten Bauleistungen des Auftragnehmers und werden dieser Abnahme beigefügt. 13.   Gerüste und Hebezeuge Sämtliche Gerüste und Hebezeuge, die für die vollständige Erbringung der Leistung erforderlich werden, sind, abweichend zur VOB, in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die Benutzung übernommener, fremder Gerüste geschieht im Auftragsfall auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für etwa auftretende Schäden übernimmt GPHI in keinem Fall die Haftung. 14.   Schlechtwetter-Regelung Alle Arbeiten sind bis zu den nachfolgend definierten Bedingungen auszuführen, die dafür notwendigen Aufwendungen, Materialien, Schutzmaßnahmen etc. sind entsprechend einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Eine Unterbrechung der Arbeiten erfolgt nur bei: geschlossener Schneedecke, Windstärke > 6 Beaufort, 24 - stündige Niederschlagshöhe > 30 mm, Lufttemperatur < 5 Grad Celsius für Mauerwerksarbeiten gemessen um 9:00 Uhr, Lufttemperatur < 0 Grad Celsius für Betonarbeiten gemessen um 9 :00 Uhr Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen am gleichen Tag beim AG schriftlich anmelden. Der Nachweis erfolgt ausschließlich über die Daten des Deutschen Wetterdienstes die der Auftragnehmer vorzulegen hat. 23.    Baustoffe und Einbauteile Sämtliche Baustoffe und Einbauteile müssen hinsichtlich ihrer Art und ihrer Verarbeitung den bei Ausführung aktuellen DIN-Vorschriften oder anerkannten bautechnischen Richtlinien entsprechen. Ist zum Zeitpunkt der Ausführung bereits absehbar, dass sich Normen oder Richtlinien bis zur Abnahme ändern werden, muss die Leistung und müssen Baustoffe und Bauteile so ausgeführt werden, dass sie den bei Abnahme bestehenden Normen oder Richtlinien entsprechen. Ungeachtet dessen muss die Werkleistung des AN zum Zeitpunkt der Abnahme sämtlichen zu diesem Zeitpunkt gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. GPHI kann einen Gütenachweis für diese Materialien verlangen. GPHI ist berechtigt, die Verwendung nicht normgerechter und ungeeignet erscheinender Materialien abzulehnen. 29.   Gewährleistung (Wird in den Werkverträgen von GPHI geregelt) 30.   Übergebene Unterlagen Folgende Zeichnungen werden im pdf-Format zum Leistungsumfang des LV beigefügt. Ausschreibungsunterlagen: Die Anlagen zur Ausschreibung sind in der Mail zur Angebotsanfrage aufgelistet bzw. über die Ausschreibungsplatform Cosuno einsehbar und werden hier nicht gesondert aufgeführt. Planungsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Details, etc.) werden lediglich digital zur Verfügung gestellt. 31.    Planmanagment Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Werk- und Montageplanung des AN / Muster des AN vor Fertigungsbeginn sind die Werk- und Montageplanungen durch den AN mit allen Leistungen auf der Grundlage der bauseitigen Ausführungspläne des Architekten des AG und der eigenen örtlichen Aufmaße des AN herzustellen. Anschließend sind durch den AN die Werk- und Montageplanungen beim Architekten des AG zur Prüfung auf den Poolarserver einzureichen. Die Korrekturen des Architekten sind final einzuarbeiten. Die Fertigung darf erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanungen durch den Architekten und AG erfolgen. Die Produktionsfreigabe erfolgt schriftlich durch den AG. Die Kosten für die statischen Nachweise, sowie die Erstellung der Werk- und Montageplanungen und der Bemusterung bis zur Ausführungsreife, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Dem AN werden, wie nachfolgend aufgeführt, Unterlagen entsprechend dem Erfordernis des Objektes zur entgültigen Berechnung, Dimensionierung und konstruktiven Durcharbeitung auf Datenträger zur Verfügung gestellt. - Architektenzeichnungen - Grundrisszeichnungen mit eingetragenen technischen Anlagenteilen des Gewerkes - Anlagenschemata (soweit vorhanden) Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen berücksichtigen den Entscheidungsstand des AG zum darin jeweils genannten Zeitpunkt. Vor Beginn seiner einzelnen Leistung hat sich der AN davon zu vergewissern, dass bzw. ob der betreffende Entscheidungsstand bzw. die Aufgabenstellung noch unverändert gültig ist; diesbezügliche Änderungen wird der AN bei seiner weiteren Bearbeitung entsprechend berücksichtigen. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel und Bedenken hat er dem Auftraggeber schriftlich hinzuweisen. Die Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen. Die Pläne sind vom Auftragnehmer unentgeldlich zu Montageplänen zu ergänzen und mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters zu versehen. Bei Änderungen während der Bauphase sind diese Planungen mit einem fortlaufenden Änderungsindex zu versehen. Mindestens 14 Tage vor Beginn der Ausführung sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen in 2- facher Ausfertigung vorzulegen: a. Montagepläne 1 : 50 b. Regel- und Schaltschemen c. Nachprüfung von Berechnungen, z.B. Leistungen Die Montagpläne müssen folgende Eintragungen besitzen: Raumnummern,Stromkreisbezeichnungen, Dimensionen, Abstandsmaße zu Bauteilen, Darstellung der Brandschotts. Der Sichtvermerk der Freigabe durch den Planer entbindet den AG nicht von der Gewährleistung für die Ausführung und Funktion der Anlage. Sollte die Montageplanung mangelhaft sein und wiederholt zu Freigabe vorgelegt werden müssen, ist für die wiederholte Bearbeitung eine Aufwandsentschädigung durch den AN zu entrichten. Bei Änderung der Werkplanung des Architekten obliegt die Fortschreibung der Montagepläne dem AN. Die Koordination der Deckenspiegelpläne ist Sache des AN gemeinsam mit dem Architekten sowie den anderen Gewerken (Einbaukomponenten, Revisionsöffnungen, etc.). Soweit erforderlich, sind die Montagepläne durch Detailpläne zu ergänzen. Die Montageunterlagen hat der Auftragnehmer mit den andere am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Weiterhin hat der AN alle zur Erfüllung seines Vertrages erforderlich werdenden bauseitigen Leistungen dem AG oder der Bauleitung rechtzeitig bekanntzugeben und die für die Durchführung erforderlichen Unterlagen termingerecht zur Verfügung zu stellen. Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen sind vom Auftragnehmer unentgeldlich zu liefern. Der genaue Inhalt dieser Unterlagen wird in der entsprechenden Grundposition des Leistungsverzeichnisses beschrieben. Die Freigabe der Schlussrechnung erfolgt erst nach vollständiger Vorlage o.g. Unterlagen. Der AN hat auf Verlangen des AG oder der Bauüberwachung kostenfreie Bemusterungen durchzuführen. Dies gilt für jede LV-Position, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird. Neben den angebotenen Produkten sind bis zu drei gleichwertige Alternativprodukte zu bemustern. Im Rahmen der Bemusterung sind die Kostenveränderungen, bezogen auf das gesamte Bauvorhaben, die sich durch Wahl von Alternativprodukten gegebenenfalls ergeben, durch den AN aufzuzeigen. Bemustert werden Bauteile mit optischem gestalterischem Anspruch und technische Sonderbauteile. Die zu bemusternden Bauteile werden zwischen AG und AN in einer Liste festgelegt. Grundlage für das Angebot und die Ausführung der beschriebenen Anlagenteile sowie der Gesamtanlage sind, neben den anerkannten Regeln der Technik, unter anderem nachfolgende Vorschriften und Bestimmungen: - VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) - die DIN-Vorschriften - die VDI-Richtlinien - die VDE-Bestimmungen, die VDEW-Empfehlungen und Richtlinien - die VdS-Richtlinien - die AMEV-Richtlinien (für öffentliche Bauten) - die Landesbauordnung - die Bedingungen und Richtlinien der Versorgungsunternehmen (TAB Nord, enercity) - die Auflagen der Baugenehmigungsbehörden/ Baugenehmigung - die Vorschriften der örtlichen Behörden - die Bedingungen der Feuerwehr - das Bundesemissionsschutzgesetz (BEmSchg) - die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und   Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) - TA-Luft, TA-Lärm - Brandschutzgutachten - Schallschutzgutachten - Bauschein inklusive Auflagen - Betriebssicherheitsverordnung - Baustellenverordnung in der derzeit gültigen Fassung. Bei Inbetriebnahme der Anlagen oder einzelner Anlagenteile hat der Auftragnehmer eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der ausdrücklich bescheinigt wird, dass die Anlage in ihrem gesamten Umfang den gültigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entspricht. Dabei ist jeweils die zum Inbetriebnahmezeitpunkt gültige Fassung verbindlich. Weiterhin ist schriftlich zu erklären, dass bereits vor der Abnahme die erforderlichen und notwendigen Messungen und Überprüfungen durch den Auftragnehmer durchgeführt worden sind. .01 Für die Baumaßnahme ist grundsätzlich die TNS-Netzform ab Hauptverteilung vorzusehen. .02 Als Kabel-/Leitungsmaterial ist prinzipiell halogenfrei auszuführen, NYY nur Erdkabel. Leistungsantriebe wie z.B. Stellmotoren sind mit mind. 1,5qmm anzuschliessen .03 Die Kabel-/Leitungsverlegungen erfolgen: a) UP/AP mit Nagelschellenbefestigung b) bei Häufungen oder als zusätzlicher mechanischer Schutz mit offenen, auf Anreihdruckschellen verlegten Kupa-Rohren, Kabelbahnen, Kanälen, Kabelschlaufen usw. gemäß Einzelabstimmung. c )alle für evtl. Wanddurchgänge erforderlichen Bohrungen im GK, Mauer, Beton sind in die EP´s mit einzurechnen .04 Auf die Verwendung von passenden Schutzeinrichtungen (Rohre, Schläuche usw.), zur Vermeidung mechanischer Beschädigungen der Kabel/Leitungen bei Wand- und Deckendurchführungen, Maschinenanschlüssen usw. wird besonders hingewiesen. .05 Bei Verwendung von Kabelbahnen und Leitungsführungskanälen sind die Belegungen vorschriftsmäßig zu begrenzen. Die Trassen müssen in jedem Falle mit Kabelhalteklammern bzw. Kabelbindern versehen sein. Es werden grundsätzlich nur systemgerecht ausgeführte Kanal und Trassenabzweige, -übergänge und sonstige Verbindungen akzeptiert. Die Trennung von Stark- und Schwachstromleitungen (z.B. durch Trennstege) ist zwingend einzuhalten (EMV gerechte Installation). .06 Auf die Berücksichtigung von Zugentlastungen bei Übergängen auf bewegliche Einrichtungen sowie bei Deckenauslässen usw. in Hohl- oder Massivdecken wird besonders hingewiesen. .07 Die Dehnungsfugen des gesamten Gebäudes sind besonders zu beachten, d.h. über Dehnungsfugen dürfen keine festen Installationen wie Kabelbahnen. Fußbodenkanäle, Leerrohre etc. verlegt werden. Diese Materialien müssen im Bereich der Dehnungsfuge ausgespart werden. Die zu verlegenden Elt. Leitungen sind im Bereich mit einer Schlaufe/Bogen ca. 10cm zu verlegen. .08 Feuerhemmende Brandschutzverkleidung von Kabeltrassen werden entsprechender behördlicher Forderungen vorgesehen. .09 Sämtliche Elektroanschlüsse bzw. fest angeschlossene Verbraucher sowie Schalteinrichtungen (z.B. bei Inst.Schaltern in den Gerätedosen) und Abzweigdosen (außen Gehäuseunterteil, innen bei Einbaudosen) sind deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen (keine Prägeklebebänder). Bei Vorhandensein verschiedener Netzarten gleicher Spannungen sind die Kennzeichnungen in den betreffenden Verteilungsbereichen grundsätzlich von außen sichtbar anzubringen. ..10 Sämtliche Einbaugeräte sind grundsätzlich mit Schraubbefestigungen zu installieren. Für die diversen Geräteeinbaudosen für Wand-,Hohlwand-, Kanaleinbau usw ist einschließlich der Aussparungen ein Mischpreis gefordert. .11 Kabel/Leitungsverzweigungen sind in Großraumbereichen über Rangierverteiler und in Klein- bzw. Nebenbereichen über Einzelabzweigkästen entsprechender Schutzart mit fest eingebauten Reihen-Steckklemmen vorgesehen. In den Einheitspreisen der Abzweigkästen/Verteiler sind grundsätzlich sämtliche Befestigungs.- typengerechtes Dichtungs-, Klemmen- und Leitungsführungsmaterialien einschl. Einführung, Anschluß und Rangierung sämtlich Leiter zu berücksichtigen. .12 Bei den diversen Installationen kann grundsätzlich nicht von gleichmäßig durchzuführenden Arbeitsabläufen ausgegangen werden. .13 Notwendige Gerüste für Elt. Installationsarbeiten, Leitungsverlegungen, Leuchtenmontage etc. sind bis zu einer Arbeitshöhe bis 5 m d.h. Gerüsthöhe ca. 4 m entprechend der Arbeiten vorzuhalten und in den EP¦s zu berücksichtigen. .14 Sämtliche Transformatoren Zu- bzw. -Ableitungen sind fest anzuschließen, d.h. diese Leitungen werden nicht über Steckdosen o.ä. geführt. .. 15 Die Überprüfung von Vorleistungen insbesondere von Betoneinlegearbeiten obliegt dem NU. (Funktionsfähigkeit und Durchgänägigkeit von Kabeln und Leerrohren) Die in Verbindung mit der Errichtung und Funktion der elektrotechnischen Anlagen erforderlichen Installationen dürfen nur durch ein Unternehmen mit der Konzession des zuständigen EVU ausgeführt werden (Nachweis erforderlich, Fachunternehmerbescheinigung). Die Höhen und der äussere Aufbau der einzelnen Verteilungen sind einheitlich festzulegen. Für die elektrische Ausrüstung (Schütze, Regelgeräte, Schalter, Sicherungsautomaten usw.) ist jeweils ein einheitliches Fabrikat einzusetzen. Haben Geräte gleiche Größe, gleiche Funktionen und gleiche Nenndaten, so ist das gleiche Fabrikat und der gleiche Typ vorzusehen. Es dürfen nur Geräte und Material eingesetzt werden, die VDE-geprüft oder vom VDE anerkannt sind. VDE-geprüfte Geräte müssen das VDE-Zeichen tragen. Für ausreichende Wärmeabfuhr ist zu sorgen. Die Selektivität der Schutzeinrichtung (Relais, Leistungsschalter, Sicherung) ist zu gewährleisten und gegebenenfalls nachzuweisen. Messgeräte sind so anzuordnen, dass sie gut abgelesen werden können: Höhe max. 2000 mm Sämtliche Anlagenteile sowie Schalt-, Schutz-, Steuer- und Anzeigengeräte werden dauerhaft beschriftet oder beschildert. Sie kennzeichnen eindeutig Anlage, Geräte, Leistung und Funktion, Kabel und Leitungen werden bei Einführung in die Verteilungen eindeutig entsprechend Stromkreiszugehörigkeit gekennzeichnet. Die Kabel- und Leitungsquerschnitte sind so zu bemessen, dass am Drehstromverbraucher ein Spannungsfall gemäß EVU-Vorschrift, jedoch maximal von 5 % nicht überschritten wird. Jeder Schaltschrank ist mit Schaltschrankdokumentation (Ansichtszeichnung, Stromlaufplan, Klemmleiste, Geräteliste etc.) in einer Schaltplantasche auf der Türinnenseite des Schaltschrankes auszurüsten. Vorgenannte Unterlagen sind zusätzlich Bestandteil der Revisionsunterlagen. Bei der Installation ist ab 10 parallel geführten Kabeln oder Leitungen eine Kabelwanne o. ä. zu installieren. Sicherungen über 63 A sind grundsätzlich als NH-Sicherungen auf Sicherungstrennern vorzusehen Für Steuerstromkreise sind Sicherungsautomaten mit Hilfskontakt zur Absicherung vorzusehen. Die Hilfskontakte geben bei Ansprechen des Automaten Signal auf die Sammelstörmeldung. Für Drehstrommotoren sind folgende Einschaltbedingungen zu beachten: Direkteinschaltung  bis  4,0 kW Sterndreieckanlauf über 4,0 kW Die Installation in Zentralen ist grundsätzlich in offener Verlegung auszuführen. Die E- Elektroinstallationsrohre sind grundsätzlich mit Endtüllen zu versehen. Die Fertigstellung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die förmliche Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder seinen Beauftragten. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. Alle vom AN gelieferten und montierten Geräte und Materialien werden durch den AG und/oder dessen Vertreter förmlich abgenommen. Die förmliche Abnahme und damit die Übernahme der Anlagen erfolgt erst nach Beseitigung aller vorher bekannten Mängel. Der AN ist verpflichtet, für alle nach TPrüfVO abnahmepflichtigen Anlagen Sachverständigenabnahmen durchzuführen. Erst nach mängelfreier Sachverständigenabnahme findet die förmliche Abnahme statt. Eine Inbetriebnahme oder frühere Nutzung ersetzt keinesfalls die Abnahme. Werden Abnahmen nach TPrüfVO für abnahmepflichtige Anlagen durch den AG direkt an die Sachverständigen beauftragt, stellt der AN sicher, dass diese Abnahmen durch fachkundiges Personal unentgeldlich begleitet werden. Die Lieferungen und Leistungen des AN gelten als abgenommen, wenn die Abnahme gemäß Verfahren der Abnahme durchgeführt wurde und dabei folgende Bedingungen erfüllt waren: a) die Gesamtheit der vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN betriebsfertig ist, die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Mängeln behaftet ist; b) die Erfüllung der Garantiewerte durch Messungen nachgewiesen ist und die Anlagen, soweit erforderlich, einreguliert sind; c) die einwandfreie Funktion der Lieferungen und Leistungen durch den AN vorgeführt wurde und die Betriebssicherheit durch den AN gewährleistet wird. Voraussetzung zur Abnahme Der AN wird die Abnahmebereitschaft seiner Lieferungen und Leistungen - unter Nachweis der Voraussetzungen a) bis h) - schriftlich anzeigen und zeitlich mit dem AG und der Bauüberwachung abstimmen. Als Nachweis der Abnahmefähigkeit müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: a) Erklärung, dass seine Lieferungen und Leistungen gemäß des Vertrages abnahmebereit sind; b) Erklärung, dass die vertraglichen Lieferungen und Leistungen des AN insgesamt betriebsfertig erstellt sind; c) Erklärung, dass für alle Anlagen der erfolgreiche Probebetrieb stattgefunden und alle Funktionsprüfungen durchgeführt wurden (Übergabe der Protokolle); d) Erklärung, dass für alle Anlagen die bestimmungsmäßige Inbetriebnahme nach Einregulierung durchgeführt wurde, mit Beleg durch Protokolle; e) Erklärung, dass alle notwendigen Messungen zum Nachweis der vertraglichen Leistungswerte durchgeführt und protokolliert sind, mit Vorlage der Protokolle; f) Vorlage der vollständigen Betriebsbeschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Revisionszeichnungen und Schaltschemata etc. g) Erklärung, dass das Bedienpersonal des AG in die bestimmungsgemäße Betriebsführung aller Anlagen eingewiesen wurde; h) Vorlage aller notwendigen behördlichen und Sachverständigen (TÜV, VdS etc.) Abnahmen. Diese müssen erfolgreich abgeschlossen sein. Der AN hat für alle bei der Abnahme erforderlichen Prüfungen und Messungen die erforderlichen Prüfgeräte, Materialien, Werkzeuge und entsprechendes Personal zu stellen. Die Kosten für v. g. Unterlagen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Ohne Vorlage dieser Unterlagen besteht kein Anspruch auf Abnahme und Zahlung der Schlussrechnung. Alle Schadensfolgen durch verspätete oder unzureichende Vorlage dieser Unterlagen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Verweigerung der Abnahme Weisen die Lieferungen und Leistungen des AN zum Zeitpunkt der Abnahmebegehung in Bezug auf Vollständigkeit, Funktion oder Betriebssicherheit einen wesentlichen Mangel auf, kann der AG die Abnahme verweigern. Auch eine Vielzahl von Mängeln kann insoweit als "wesentlicher Mangel" gewertet werden. Muss eine Abnahme oder Messung wiederholt werden, aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, so trägt der AN die dem AG durch die Objektüberwachung dadurch entstehenden Kosten. Wiederholte Begehungen der Objektüberwachung nach Abnahme im Rahmen der Mängelbeseitigung sind für den AN kostenpflichtig. Einweisung von Betriebs- und Wartungspersonal. Der Auftragnehmer hat durch seine Fachbauleiter dem Betriebs- und Wartungspersonal des AG die Funktion der gelieferten und installierten Anlagen zu erläutern und anhand eines besonderen Programmes die Einweisung vorzunehmen. Das Einweisungsprogramm ist vom Auftragnehmer anzufertigen und dem Bauherrn rechtzeitig (i. d. R. 21 Kalendertage) vor Beginn der Einweisungszeit in geschriebener Form vorzulegen. Die Einweisung muss gründlich durchgeführt werden, damit das Personal in der Lage ist, selbständig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes ohne fremde Hilfe durchführen zu können. Das Einweisungsprogramm muss folgende Punkte umfassen: - Erklärung und Unterweisung von Funktion und Bedienung von Anlagen und Anlagenteilen - Einweisung in zu treffende Maßnahmen bei Störungsfällen einzelner Anlagenteile und über deren   Behebung - Einweisung in die betriebsmäßig durchzuführenden Wartungs- und Kontrollmaßnahmen in allen zum Leistungsumfang gehörenden Anlagen - Unterweisung in die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften im Allgemeinen und im Hinblick auf die zu betreuenden Anlagen. Über die durchgeführte Unterweisung, die während der Inbetriebsetzungszeit bis zum Tage der Übergabe der Anlage zu erfolgen hat, ist dem Auftraggeber eine Niederschrift zu liefern, die vom Nutzer der Anlagen zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind alle Punkte der vorgenommenen Einarbeitung zu vermerken. Die Zeitdauer richtet sich nach den Erfordernissen.
Grundschule Heeseberg
1 Starkstromanlagen
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Starkstromanlagen
Elektrische Anlagen, Starkstromanlagen 1. Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV) Die zuständige aktuell gültige Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie ist zu berücksichtigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesamte Elektroinstallation nach den einschlägigen VDE-Richtlinien, Muster- Leitungsanlagen-Richtlinien sowie den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Richtlinien der aktuellsten Fassung  auszuführen ist. Insbesondere  sind die Anforderungen (in den Bestimmungen der MLAR) an Sicherheitstechnische Anlagen (wie z. B. Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Hausalarmanlagen, Elektroakustische Anlagen, RWA- Zentralen) zu berücksichtigen und anzuwenden. Grundsätzlich sind alle Materialien halogenfrei im Gebäude auszuführen. PVC ist, soweit möglich, nicht einzusetzen. Der AN liefert eine voll funktionierende und schlüsselfertige technische Anlage entsprechend der in dieser funktionalen Leistungsbeschreibung (technische Gebäudeausrüstung) erläuterten Darstellung sowie der nachfolgend formulierten Detaillierungen. Ergänzend zur funktionalen Leistungsbeschreibung gelten die Grundrisse mit den eingezeichneten Elt-Installationen. Anpassungen örtlicher Installationen an die finalen Anforderungen ( nur zum Beispiel und nicht ausschließlich elektrische Anschlüsse in Technikräumen ) sind mit einzukalkulieren. Anpassungen, deren finanzielle Klärung teurer sind als deren Ausführung, werden nicht separat vergütet. Lieferung der Anlage entsprechend der vorgenannten Beschreibung wird wie folgt erläutert: Die komplette Stromversorgung, Telekommunikation und Automatisierung ab der definierten Schnittstelle. Die Leistung umfasst die gesamte allgemeine Elektroinstallation  einschließlich  der Leitungsnetze für alle bauseitigen Geräte, Anlagen und Gewerke. Zur Verkabelung der gewerksfremden Leistungen sind die zugehörigen Kabelzugpläne der jeweiligen Gewerke rechtzeitig anzufordern. Die Kabeldurchführungen und das Verschließen. Den kompletten Potentialausgleich und Blitzschutz. Die komplette Außenbeleuchtung, Steuerung , Restverkabelung entsprechend definierter Schnittstelle. Die komplette Lieferung und Inbetriebnahme. Vor Beginn der Installationsarbeiten sind folgende Planunterlagen zu erstellen und in 2-facher Ausfertigung zur Genehmigung dem Auftraggeber vorzulegen: - Installationspläne mit Eintragungen, wie Stromkreisnummern, usw. - Übersichtspläne - Übersichtsschaltpläne - Verteileraufbauzeichnungen - Stromlaufpläne - Beleuchtungsplan mit Leuchtenlegende und Schaltgruppeneinteilung - Leuchtenstückliste - Beleuchtungsberechnungen - Objektkatalog Die technischen Anlagen sind vor der Übergabe an den Auftraggeber von einem Sachverständigen abnehmen zu lassen, soweit die Technische Prüfverordnung - TprüfVO- dies verlangt. Das Protokoll ist dem Auftraggeber vor der Abnahme vorzulegen. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat eine Einweisung des Bedienungspersonals ausführlich und erschöpfend zu erfolgen. Dabei ist eine Bedienungs- und Wartungseinweisung 3-fach dem Bauherrn zu übergeben. Folgende Rahmenpunkte müssen eingehalten sein: o  Technische Beschreibung der gesamten Anlage. o  Firmenverzeichnis mit Datenblättern der eingebauten Materialien. o Wartungsverträge sind anzubieten. Sämtliche  wartungsbedürftigen  Anlagenteile  sind tabellarisch aufzulisten und mit entsprechendem Wartungsturnus (täglich,  wöchentlich,  monatlich etc.) zu kennzeichnen. Des Weiteren muss die ent-sprechende Arbeit mit Kurztext bezeichnet werden. o Erstellen von Revisionsplänen bzw. Bestandsplänen nach DIN 40 900 als zusätzliche Leistung zur VOB in 3-facher Ausfertigung, angelegt in Ordner und zusätzlich auf Datenträger im DXF- oder DWG Format, Datenblätter und Beschreibungen im PDF-Format. o Wartungsarbeiten sind innerhalb der Gewährleistung mit anzubieten. o Sachverständigen-Abnahmeberichte:  Vorgenannte Unterlagen sind mit dem Inhaltsverzeichnis dem Bauherrn beim Antrag zur Abnahme einfach einzureichen Zusätzliche Leistungen Zur Erreichung des vertragsgegenständlichen Erfolges, ist der AN verpflichtet,  in Fortschreibung  und Fort-entwicklung der mit der Leistungsbeschreibung übergebenen  Funktionale Ausschreibung  und sonstigen Verdingungsunterlagen, insbesondere der Pläne, textlichen Beschreibungen, Gutachten, Hinweise, Details und sonstigen Unterlagen  (einschließlich aller Leitdetails und technischen Vorgaben),  die gesamte für die Herstellung  des  Bauvorhabens  entweder  durch die  Leistungsbeschreibung gefordert oder  sonst aus objektiven Gründen noch weiter erforderliche Planung, insbesondere  die  noch erforderliche und übliche Ausführungs-, sowie Werk- und Montageplanung, sowie die weitere konkretisierte Leistungsbeschreibung zu erstellen bzw. zu erbringen (nachfolgend als die Planungsverpflichtung' bzw. die Planungsleistung ' bezeich-net). Auf die hierzu weiter geltenden Regelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Bestandteil der Planungspflicht des AN ist insbesondere auch die Ermittlung der erforderlichen Massen und Mengen der von dem AN zu erbringenden Teilleistungen und Leistungen. Der AN hat die endgültigen Ausführungs-, Werkstatt- und Montagepläne mit den zuständigen Behörden, TÜV, Branddirektion, Bauaufsicht, etc., auf Einhaltung der entsprechenden Auflagen durchzusprechen und abzeichnen zu lassen. Der AN hat entsprechende Besprechungsprotokolle zu führen. Dem  AG  sind die  von den zuständigen Stellen abgezeichneten bzw. genehmigten (etc.) Pläne mit den jeweiligen Besprechungsprotokollen unaufgefordert vorzulegen. Wegen der Ausführung der Planungspflicht kann der AN nur insofern eine zusätzliche Vergütung verlangen, als ein entsprechender Anspruch durch die vertragsgegenständlichen  BVB  ausdrücklich  eingeräumt wird oder die Erbringung einer nicht durch die Leistungsbeschreibung geforderten weiteren Planungsleistung nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nur gegen gesonderte zusätzliche - zuvor vereinbarte - Vergütung erwartet werden kann. Technische Vorschriften: Für die Ausführung der elektrischen Anlagen und Elektroinstallationen nach dem neuesten Stand der Technik gelten nachstehende Vorschriften und Richtlinien in ihrer jeweils letztgültigen Fassung: o VDE-Bestimmungen und -Richtlinien o VDEW-Richtlinien, -Regeln und -Empfehlungen o Die Vorschriften und TAB des energieliefernden EVU o IEC-Empfehlungen o VDI-Richtlinien und -Regeln o DIN-Normen o Örtliche TÜV-Richtlinien o Richtlinien der deutschen Telekom o Allgemeine Blitzschutzbestimmungen (ABB) o VBG-Richtlinien und -Empfehlungen o Richtlinien des Verbands der Sachversicherer (VdS) o Leitungsanlagen-Richtlinie LAR o Baugenehmigung o Unfallverhütungsvorschriften (UVV, insbesondere die VBG 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel") o Brandschutzkonzept o Die Vorschriften der örtlichen Elektrobauleitung o Unfallverhütungsvorschriften o Die sonstigen anerkannten Regeln der Technik Für das Energienetz ist ein durchgängiges TN-C-S-Netz aufzubauen. Alle Verteileranlagen sowie Großverbraucher erhalten 4-adrige Zuleitungskabel NYCWY mit reduziertem Querschnitt des PE-Leiters oder eine 5-adrige Zuleitung NYY-J oder NYM-J. Die  Potentialausgleiche  der Haustechnik,  wie Heizung,  Sanitär,  Elektroanlagen,  Kabelbahnen  sowie Aggregate und Anlagenteile der Haustechnik und Metallteile des Bauwerks, sind mit dem Fundamenterder zu verbinden. Sämtliches Material, auch Geräte, Aufbau- und Leitungsmaterial ausländischer Fertigung, muss oben ge-nannten Vorschriften entsprechen. Abweichungen hiervon werden nur in begründeten Ausnahmefällen gestat-tet und bedürfen der vorhergehenden Genehmigung durch den Auftraggeber. Die Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und durch den Auftraggeber zu bestätigen. Lassen sich  auf einzelne Geräte oder Komponenten  der zu liefernden  Ausrüstung  mehrere,  sich widersprechende Vorschriften anwenden, so ist die endgültig anzuwendende Vorschrift mit dem Auftraggeber zu klären und schriftlich festzuhalten. Auch in Fällen, in denen die anzuwendenden Vorschriften zu technisch unvernünftigen bzw. unwirtschaftlichen Lösungen führen würden, ist der AG zu informieren und mit seinem Einvernehmen eine vertretbare Alternativlösung festzulegen. Es ist ausschließlich das metrische System nach DIN anzuwenden. Einheitlichkeit der elektrischen Ausrüstung / Fabrikats-Vorschriften für alle Ausrüstungen sind eingesetzte Fabrikate und Gerätetypen mit optimaler Auslegung und Konstruktion in Bezug auf Betriebs- und Bedienungssicherheit, Prüf-, Montage- und Wartungsfreundlichkeit sowie hoher Lebensdauer einzusetzen. Die zum Einsatz kommenden Geräte sind auf wenige Typen zu minimieren. Für die Ausführung der Anlage ist eine Stückliste der einzusetzenden Geräte und Materialien zu erstellen. Über die Technik, Typenwahl und die detaillierte Abgrenzung des Leistungsumfangs ist rechtzeitig vor Beginn der technischen Auftragsbearbeitung mit dem Auftraggeber eine entsprechende Klärung und Abstim-mung durchzuführen Bezeichnungen: Alle Schaltanlagen und Verteilungen sowie alle Einzelgeräte in den Verteilungen sind dauerhaft und unverwechselbar zu beschriften. Die Beschriftung ist auf den Geräten und unmittelbar neben dem jeweiligen Gerät auf der Montageplatte anzubringen. Die Beschriftung muss mit den Bezeichnungen in den Stromlaufplänen übereinstimmen.  Alle sich außerhalb der Verteilungen befindenden  Komponenten,  wie Motoren,  Magnetventile, Geber, Zwischenkästen, Unterverteilungen, Steckdosen usw., sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss mit Klartext und bei Motoren, Magnetventilen usw. mit der Bezeichnung des Absicherungsorts versehen sein. Sachverständigenabnahmen: Der AN hat die Sachverständigenabnahmen zu organisieren und diese in Abstimmung mit der Bauleitung ca. zwei Wochen vor Abnahme durchzuführen. Die Sachverständigenabnahmen der abnahmepflichtigen Anlagen sind in das Angebot mit einzukalkulieren. Hoch- und Mittelspannungsanlagen KG441 Die Kostengruppe 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen finden keine Anwendung, da die Gebäude aus dem 400V-Niederspannungsnetz des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers versorgt werden sollen. Eigenstromversorgungsanlagen KG442 siehe Titel 1.01.02 - PV Anlage Niederspannungsschaltanlage KG443 Vorbemerkung zum Bestand: Die Spannungsversorgung des bestehenden Gebäudes erfolgt mittels außenliegenden Anschlusses. Dieser befindet sich nord-westlich des Objektes in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze. Von dort aus ist die Hauptleitung angrenzend zum Treppenaufgang über den - Flur 0.01A - in den Raum - 0.07 Lager - verlegt worden. Hier befindet sich die Hauptverteilung des bestehenden Objektes. Der Hauptverteiler versorgt ab-gehend mittels Lasttrennschalter samt Sicherungseinsätzen  die Un-terverteilungen, welche sich auf den jeweiligen Ebenen und Gebäudeabschnitten befinden. Es ist geplant,  den  Neubau  der Grundschule Heeseberg nicht über den bestehenden Hauptverteiler zu versorgen. Stattdessen soll ein sich in der bestehenden Sporthalle verorteter zusätzlicher Niederspannungsanschluss zunächst demontiert  und  anschließend durch einen neuen Niederspannungsanschluss ersetzt werden. Aufgrund der  umzusetzenden elektrischen, kommunikations-,  sicherheits-  und informationstechnischen Anlagen innerhalb des Neubaus ist davon auszugehen, dass eine im Erdreich verlegte Mantelleitung des Typs NAYY-J 4x240 SE SW Ø 58 mm zur Versorgung des neuen Grundschulgebäudes und der angrenzenden Sporthalle notwendig sein wird. Dieses soll in Form einer druckwasserdichten Wand-/ bzw. Bodendurchführung mit einem  Nenndurchmesser  von DN160 ausgeführt und im - Raum 5.21 NSHV - verortet werden. Hierfür  muss  im Zuge der Errichtung der neuen Bodenplatte ein flexibles DN 160 Wellrohr mit glattwandiger Innenseite in Kombination mit einem Mauerkragen samt Spannbänder mit einer Nennweite von 160 mm durch die Bodenplatte geführt werden. Anschließend soll das o. g. Hausanschlusskabel mittels Segmentringrichtung im Wellrohr abgedichtet werden. Der Überstand des Wellrohrs kann auf Oberkante des Fertigfußboden entfernt werden. Die Niederspannungshauptverteilung  soll  durch einen vier-Feld breiten Einspeiseschrank samt Sammelschienensystem mit  den Abmaßen HxBxT= 1.400x1.050x350 mm  und  dazugehörigen zwei-Feld breitem Abgangsfeld mit den Abmaßen HxBxT= 1.400x550x350 mm erfolgen. Die Einspeisung soll einen Kompakt-leistungsschalter mit einer Nennstromgröße von IN 400 A und einer Überstromschutzeinrichtung von 27,9 kA enthalten. Darüber hinaus sollen die Abgänge zu den Unterverteilungen und Großgeräten der Fremdgewerke durch NH-Sicherungs-Lasttrennschaltleisten mit einer Nennstromgröße IN von 63 - 100 A abgesichert werden. Ferner soll aufgrund der Umsetzung einer Photovoltaikanlage neben der Wandlermessung in der Einspeisung eine weitere  Wandlermessung  der erzeugten elektrischen Energie der Photovoltaikanlage berücksichtigt werden. Die gesamte Niederspannungshauptverteilung und deren Schaltgerätekombinationen sind gem. DIN VDE 0660-600-1:2021-10 zu errichten. Sämtliche Materialien, Koordinationen, Arbeiten und sonstige Leistungen, welche zur Errichtung der oben genannten Niederspannungsanlagen benötigt werden, sind vom AN zu erbringen. Verteilungen allgemein - Aufbau: Erstellung nach den Bestimmungen für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen: o DIN EN 60 439-1 / DIN VDE 0660-500 Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Kombinationen (TSK/PTSK) o DIN EN 60 439-3 / DIN VDE 0660-504 Installationsverteiler o DIN EN 0603-1 Installationskleinverteiler und Zählerplätze AC 400 V o DIN EN 60 439-1 / DIN VDE 0660-500/A 11 Typgeprüfte und partiell typgeprüfte Kombinationen (EMV) Die Anlagen sind nach folgenden europäischen Richtlinien zu erstellen: o Niederspannungs-Richtlinie o EMV-Richtlinie Vor dem Anfertigen der Verteilungen sind diese mit dem Auftraggeber endgültig in Bezug auf Größe, Form, Bestückung und Standort zu bestimmen.  Für Verteilungen, die ohne den entsprechenden Genehmigungsvermerk gebaut und aufgestellt werden, trägt der Hersteller allein das Risiko und hat die Verteilungen unter Umständen auf seine Kosten und nach Angaben des Auftraggebers abzuändern. Die Mindestquerschnitte bis zu den Abgangsklemmen sind nach VDE 0100 und 0660 auszulegen. Die Verteilungen sind sauber und übersichtlich zu verdrahten. Werden in Verteilungen wärmestrahlende Geräte eingebaut, so hat der Hersteller dafür zu sorgen, dass diese ausreichend klimatisiert werden. Der Hersteller hat zu prüfen, ob dafür eine statische Entlüftung ausreichend ist, oder ob eine dynamische Entlüftung (Zwangsentlüftung mit Ventilator und Thermostat) erforderlich ist. Die erforderliche Belüftungsart ist mit einzukalkulieren und einzubauen. Felder und Sicherungen für die nachstehenden Bereiche sind wie folgt zu kennzeichnen: o Sicherheitsbeleuchtung / gelb o Kritische Kreise / gelb Das zur Verwendung kommende Material, soweit dieses nicht schon bereits vorgeschrieben ist, muss dem neuesten Stand der Technik,  den VDE-Vorschriften  und den Vorschriften/TABs  des Energieversorgungsunternehmens entsprechen Für die Schaltschrankverdrahtung sind folgende Farben zu wählen: Drehstromnetz 400 V schwarz Steuerspannung 230 V rot Steuerspannung 24 V grau Nullleiter N blau Schutzleiter PE gelb/grün Messgeber 0-10 V/0-20 mA weiß Leittechnik (GA) braun KNX-Technik grün sonst gemäß VDE. Für Erweiterungen ist in den Verteilungen eine Platzreserve von mind. 20 % vorzuhalten. Die Reservefläche ist als zusammenhängende Fläche (Feld) vorzuhalten. Alle Geräte sind durch dauerhafte Bezeichnungsschilder sowohl auf den Geräten als auch auf der Montageplatte vollständig und verständlich entsprechend der Bezeichnung im Stromlaufplan dauerhaft zu kennzeichnen. Niederspannungsinstallationsanlagen KG444 Verteilungen: Ausgehend von  der  Niederspannungshauptverteilung sollen im gesamten Neubau drei Unterverteilungen verortet werden und sind gem. DIN VDE 0100-520:2023-06 zu errichten. Die NSHV und die Unterverteilungen  sind  sinnvoll in Bereiche zu strukturieren und erhalten grundsätzlich einen Überspannungsschutz. Die Ausführung der Unterverteilungen erfolgt als Einzelverteiler mit VDE Gutachten (Fertigungsüberwachung nach IEC 439-1, VDE 0660/600) und DIN EN 61439 /-2/-3, bis 355 A, 3AC 230/400 V / 50Hz. Die Verteilergehäuse bestehen aus pulverbeschichteten, profiliertem Stahlblech mit mind. 1 mm dicken Stahlblechbauteilen und einer Innenauskleidung aus Kunststoff. Die Türen sind ebenfalls aus pulverbeschichtetem Stahlblech mit umlaufender, aufgeschäumter Türdichtung und Dreipunkt-Stangenverschluss mit Drehknebelantrieb. Die Unterverteiler sind in IP 54 auszuführen. Die elektrotechnische Einspeisung der jeweiligen Unterverteilung erfolgt mittels Kabel direkt aus der Niederspannungshauptverteilung. Die Verteiler besitzen jeweils nach entsprechender Leistungsanforderung einen zentralen Lastschalter in mindestens  3-poliger  Ausführung, welche die betroffenen Unterverteilungen ab diesem Schalter komplett spannungsfrei schaltet. Die leistungsmäßige Auftrennung und Absicherung der angeschlossenen Verbraucher erfolgt über Vorsicherungselemente (D02) und über nachgeschaltete Fehlerstromschutzschalter (RCD) bzw. Leitungsschutzschalter. Getrennte Stromkreise für Licht- und Steckdosen sowie für Verbraucher   2 kW. Die Lichtstromkreise werden über separate FI/LS - B 10A / 30mA versorgt. Die Stromkreise der Beleuchtung sind so zu verteilen, daß die Beleuchtung benachbarter Räume über jeweils separate Absicherungen versorgt werden. Dabei erfolgt die Absicherung der nachfolgend genannten Komponenten wie folgt: o Steckdosen, ohne besondere Anforderungen, B16 A. Maximal 8 Steckdosen pro LS-Schalter. o Direktanschlüsse allgemein über Schraubsicherungselemente D02 als schaltendes Sicherungselement Sicherungsstromkreise raumweise mit ausreichender Anzahl an FI-Schutzschaltergruppen. Es sind einem 3 phasigen FI maximal 6 LS-Schalter nachzuordnen, bzw. 1 x 3 phasiger LS und 3 x 1 phasige LS. Sämtliche Unterverteilungen als auch elektrisch leitende Kabel und Leitungen sind gem. DIN VDE 0100-534:2016-10 mittels Überspannungsschutzeinrichtungen (Mittelschutz, Typ 2) zu versehen. Über entsprechend dimensionierte Lasttrennschalter je Unterverteilung soll die Spannungsversorgung der Gruppenfehlerstromschutzschalter IN 40/0,03 A über selektive Hauptleitungsschutzschalter IN 63 A erfolgen. Einzelne elektrische Verbraucher mit einem IN > 16 A sind mittels NH-Lasttrennschalter zu versorgen. Der Anschluss der zu- bzw. abgehenden Leitungen erfolgt über die in der Verteilung angeordneten Reihen-klemmen. Installationsgeräte: Die Produkte, bei denen die Erteilung des VDE-Zeichens gegeben ist, müssen diese Prüfzeichen tragen. Es ist ein Flächenschalterprogramm mit konventioneller Schalttechnik zu installieren. Es ist darauf zu achten, dass Schwachstromgeräteanschlüsse der verwendeten Schwachstromgeräteanschlussdosen mit dem zum Einsatz kommenden Schalterprogramm kombinierbar sind. Grundsätzlich sind Schwachstromgeräteanschlüsse nicht gemeinsam mit Stromanschlüssen (230 / 400 V) in Mehrfachrahmenkombinationen zu installieren. Schwachstromgeräteanschlüsse sind mit Abstand in separa-ten Gerätedosen zu Stromanschlüssen (230 / 400 V) zu installieren. Die Steckdosen für die Datenendgeräte (je 2 Steckdosen ein Stromkreis) erhalten separate Stromkreise. (Ausstattung entsprechend "Richtlinien zum strukturierten und dienstneutralem Verkabelungssystem") -    Installation von Schalter und Steckdosen in Hohlwanddosen bzw. Bauerwerks-, Betoneinbaudosen -Sämtliche Schalter und Steckdosen sowie Sondergeräte wie Schlüsselschalter etc. müssen einem Fabrikat entsprechen. Berker, Busch-Jäger oder gleichwertig in Farbe reinweiß - Für Kinder zugängliche Steckdosen mit festeingebauter Kindersicherung nach DUVG -Schalter und Steckdosen sind in antibakterieller Ausführung zu installieren. - Anzahl und Montagehöhe für Schalter und Steckdosen richtet nach DIN 18015 und Bemusterung mit dem Bauherren - In Fluren, Treppenhäusern, WC-Bereichen und Lagern Beleuchtungssteuerung durch Präsenzmelder in Abhängigkeit von Helligkeit und Bewegung - In jedem Raum, dem eine Fußbodenheizung oder andere Wärmeversorgungsanlagen zugeordnet sind, sind entsprechende Raumbediengeräte bzw. Thermostate zu berücksichtigen -In Sporthalle, Aula und Mensa Beleuchtungssteuerung durch Präsenzmelder mit möglicher Übersteuerung aus Regieraum bzw. Küche. - Kücheninstallation abschaltbar über Schlüsselschalter ? - Stromversorgung für angebotene Haustechnik (Raumlufttechnik, Aufzug, Spülstation, 600 l Kühlschränke, Durchlauferhitzer, beh. WC ) - Außensteckdosen vor den Gruppenräumen (Terrassen) - Taster einschließlich Verkabelung für motorisch öffenbare Lichtkuppeln In den Klassen und Betreuungsräumen sind Whiteboardverkabelungen bzw. Anschlüsse vorzusehen. Erforderliche Vorinstallation: 2 Doppeldosen 230V, 1 Doppel RJ45. Höhe über FFB genau 1,10 m, siehe auch Richtlinien Verkabelungssystem. Für den geplanten Sonnenschutz (Außenjalousien) ist eine entsprechende Steuerung vorzusehen. Eine automatische Steuerung über eine zentrale Wetterstation (Sonnen- und Windwächter) soll je Fassadenseite erfolgen, wobei eine Übersteuerung je Raum von Hand mit automatischem Rückfall in die Automatik nach einstellbarer Zeit ebenfalls realisiert werden muss. Kabelwege: Für das gesamte Gebäude sind zur Aufnahme der 400V/230V Stromkreisleitungen, sowie Verteilerzuleitungen und Schwachstromleitungen Hauptkabeltrassen vorzusehen. Die Kabelrinnen erhalten soweit erforderlich Trennstege. Die Trassenführung ist mit allen am Bau Beteiligten zu koordinieren. Metallene Kabelträger müssen in den Potentialausgleich mit einbezogen werden. Für die vertikale Trassenführung werden Steigtrassen mit Langwannenbefestigungskomponenten vorgesehen. Kabelrinnen und -pritschen sind in sendzimierverzinkt auszuführen. Nur in begründeten Fällen ist feuerverzinkt möglich. Die Kabel und Leitungen der Endstromkreise sind, je nach Erfordernis und bauseitiger Gegebenheiten, entlang der geplanten Kabelrinnen und Sammel- bzw. Einzelkabelbefestigungen anschließend in Hohlwänden, unter Putz und in Installations- oder Leerrohren zu verlegen.  Grundsätzlich  ist  eine Ausführung in Unterputz-Montage vorgesehen.  Die Kabelbefestigungen sind so zu errichten,  dass  die Nutzung der Flucht- und Rettungswege im Brandfall nicht eingeschränkt werden. Für die vertikale Verlegung der Kabel und Leitungen sind Kabelleitern samt  C-Profilschienen und dazugehörigen Hammerfuß- bzw. Kabelschellen zu berücksichtigen. Kabel und Leitungen: Die komplette Leitungsanlage für Stark- und Schwachstrom ist in halogenfreier Ausführung herzustellen Zu den Elektroinstallationen gehören sämtliche Kabel, Leitungen und Anschlüsse der entsprechenden Apparate, Tore, Geräte, Schranken, Parkscheinautomaten usw.; darüber hinaus sind auch Kabel, Leitungen und Anschlüsse für die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär usw. mit zu berücksichtigen. Die überlicherweise erforderlichen Anschlüsse für Fremdgewerke sind einzukalkulieren, auch wenn sie nicht explicit in den Grundrissen dargestellt sein sollten. Positionsänderungen gegenüber den in den Plänen eingetragenen Positionen berechtigen nicht zu Nachträgen. Die Querschnitte der Leitungen und Kabel sind so zu dimensionieren, dass maximal 80 % der nach VDE zulässigen Dauerbelastung, unter Berücksichtigung aller eventuell erforderlichen Reduktionsfaktoren, für Häufung, Temperatur usw. auftritt. Sämtliche Kabelstrecken sind in einer durchgehenden Länge entsprechend der für den jeweiligen Kabeltyp größtmöglichen Fertigungslänge zu verlegen. Bei der Verlegung dürfen die vorgeschriebenen Biegeradien nicht unterschritten werden. Auch ist eine für die Montage ausgelegte Kabelstrecke ausreichend vor Beschädigung durch Dritte zu sichern. Im Schadensfall muss die gesamte Kabelstrecke ausgewechselt werden, wobei die Beweispflicht beim Auftragnehmer der Kabelanlage liegt. Bei allen Verlegearten ist dabei auf eine saubere und gerade ausgerichtete Montage zu achten. Verschlingungen der Kabel sind zu vermeiden. Kabel unterschiedlicher Spannungsebenen sind mit den erforderlichen Abständen zu verlegen. Insbesondere Starkstromleitungen und Fernmeldeleitungen. Stegbandinstallationen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Das Kabel- und Leitungsnetz sicherheitstechnischer Einrichtungen sind nach den gültigen Vorschriften und der entsprechenden Landesbauordnung zu verlegen Alle Schwachstromkabel sind entsprechend Ihrer Anwendung und der Gewährleistung für einwandfreie Funktion bezüglich Abschirmung usw. zu verwenden. Die einzelnen Kabeladern müssen mit Kabelnummern oder mit dem Farbcode nach DIN 40 705 gekennzeich-net sein. Wo die mechanische Festigkeit es erfordert, sind für den Anschluss einzelner Geräte Kabel des Typs NYSLYÖ bzw. NYSLYCYÖ mit einem Mindestquerschnitt von 1,5 mm² zu verwenden. Für ortsveränderliche Stromverbraucher sind ab den Abzweigkästen Leitungen H03VV-F sowie H05VV-F zu verlegen. Als Haupt- und Steigekabel sind Kabel der Typen NYCWY, NYY oder NYM zu verlegen. Die Leiter der Kabel (L1/L2/L3) sind so anzuschließen, dass in allen Verteilungen das Drehfeld rechtsdrehend (im Uhrzeigersinn drehend) ist. Einschlägige DIN-Normen sowie VDE-Vorschriften sind einzuhalten. Decken- und Wanddurchführungen von Kabeltrassen und Kabelhäufungen werden entsprechend der Brand-schutzvorschriften, DIN 4102 und MLAR nach Erfordernis geschottet. Durchdringungen von Brandabschnitten sind nach Abschluss der Installationsarbeiten feuerbeständig F90 zu schließen. Gewerkeverkabelung: Zu  den  Elektroinstallationen  gehören  sämtliche Kabel, Leitungen und Anschlüsse der entsprechenden Apparate, Geräte, usw.; darüber hinaus sind auch Kabel, Leitungen und Anschlüsse für die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär usw. mit zu berücksichtigen Weiterhin sind im Zuge des Neubaus einzelne Räume im bestehenden Gebäude zu sanieren. Hierbei wird lediglich die Nutzungsart der einzelnen Räume geändert. Somit sind dahingehend vereinzelt Stromkreise über die bestehenden Unterverteilungen zu ergänzen. Beleuchtungsanlagen KG445 Sämtliche Räume sind grundsätzlich mittels light emitting diode (LED-) Leuchtmittel und den notwendigen Beleuchtungsstärken gem. DIN 12464-1:2021-11 auszustatten. Der Nachweis hierfür ist durch entsprechende Beleuchtungsberechnungen der jeweiligen Raumgruppen im Vorfeld erfolgt. Es ist nicht vorgesehen die Beleuchtungsanlagen mittels tageslichtabhängiger Steuerung zu schalten. Leuchtmittel: LED-Lampen, Lichtfarbe ist vor Ausführung im Rahmen der Bemusterungen abzustimmen. Beleuchtungsanlage nach DIN 5035 + EN 12464-1; Grundsätzlich sollte ein Wartungsfaktor von 0,90 angestrebt werden. Die Reflexionsgrade der Oberflächen sind bei der Beleuchtungsauslegung zu berücksichtigen. Die Schaltung der Beleuchtung in den Flucht- und Rettungswegen als auch in den Nassräumen ist mittels Präsenzmeldung umzusetzen. Darüber hinaus sollen die Leuchten mittels DALI gedimmt werden können, um die Notbeleuchtung sicherstellen zu können. Innerhalb der geschlossenen Räume sind konventionelle Aus-/Wechselschalter auszuführen. Lediglich die Lichtbänder in der Aula und den Klassenzimmern sowie in angrenzende Räume sollen mittels Dimmer stufenlos geschaltet werden können. In Räumen mit Bildschirmnutzung sind bildschirmgerechte Leuchten einzusetzen. Flure, Treppenhäuser sowie Sanitärbereiche erhalten je nach Einbausituation Downlights oder Wandleuchten als Einbau- oder Anbaumodelle, in den jeweils erforderlichen IP Ausführungen. Technikräume und Küchen erhalten Leuchten, die durch ihre Schutzart für diese Räume geeignet sind. Ein- und Ausgänge im Außenbereich mit Wandleuchten in IP Ausführung für Außen. Schaltung der Außenleuchten über Dämmerungsschalter und Zeituhr. In der Sporthalle erfolgt die Beleuchtung integriert in das Deckensegel. Diese sind wie o.g. zu schalten und sind durch den AN elektrische Anlagen mittels Leuchtenanschluss zu berücksichtigen. In größeren Räumen soll die Beleuchtung in Reihen schaltbar ausgelegt werden. Wenig frequentierte Räume (Flure, Treppenhäuser, Nebenräume usw.) sind mit Zeitrelais oder Präsenzmeldern (Eigenverbrauch < 0,35 W, Nachlaufzeit einstellbar, Standard 5min) auszustatten. Innenliegende Toiletten und Umkleiden etc. sollten Eingangsbewegungsmelder mit Akustiksensoren erhalten. Grundsätzlich sind niedrig aufbauende Anbauleuchten mit LED entsprechend den technischen Anforderungen zu kalkulieren. Sicherheitsbeleuchtung ist in 230-V-Technik, Gruppenbatterieanlagen sind möglichst in BUS-Technologie mit Einzelüberwachung und Fluchtwegpiktogramme in LED- Technik zu realisieren. Die Sicherheitsbeleuchtung wird in Abhängigkeit zum Brandschutzkonzept geplant und umgesetzt. Gegenwärtig befinden sich bereits zwei Sicherheitsbeleuchtungszentralen im bestehenden Gebäude. Diese sollen mit der neu zu errichtenden Unterzentralen im Neubau miteinander verknüpft werden. Die Verbindung des Bestandes und des Neubaus erfolgt über ein Leerrohr ausgehend aus dem Raum - 5.09 Heizung - bis hin zum Raum - 5.20 BMZ/SiBel - . In den Flucht- und Rettungswegen soll die Notbeleuchtung mittels Einzelüberwachungsmodul zum Anschluss an  die  Batterieanlage  der Sicherheitsbeleuchtungsanlage zur Überwachung der DALI-Betriebsgeräte ausgeführt werden. Die Überwachungsmodule sind so zu wählen, dass Sie für den Einbau in der Leuchte oder in den Zwischendeckenbereich vorgesehen sind. Sämtliche Flucht- und Rettungswege sind darüber hinaus mittels Fluchtwegpiktogramm zu kennzeichnen. Gemäß Muster-Schulbaurichtlinie ist die Sicherheitsbeleuchtungsanlage für eine Dauer von 3 h auszulegen. Die für die Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen Leuchten der Allgemeinbeleuchtung erhalten jeweils zwei Einspeisungen (Normalnetz und SiBel-Netz). Die Umschaltung erfolgt über die Überwachungsmodule. Die Steuerung der allgemeinen Beleuchtung erfolgt über DALI. Bei SiBel Betrieb werden die für die SiBel genutzten Leuchten auf die für die SiBel ausreichende Beleuchtungsstärke reduziert. Sicherheitsbeleuchtung als Zentralbatterieanlage entsprechend VDE 0108, den DIN-Vorschriften und dem genehmigten Brandschutzkonzept. Für die Überwachung der Einzelbatterie-Sicherheitsbeleuchtung ist eine Überwachungszentrale mit folgenden Funktionen vorzusehen: - Überwachung der Leuchten an zentraler Stelle - Informationsaustausch über ungeschirmte 2-adrige verdrillte Busleitung 19 - Visualisierung des aktuellen Leuchtenstatus im Gebäudegrundriss - Steuerung jeder Leuchte über das huasinterne Netzwerk Die Mindestbeleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtungsanlage  beträgt  allgemein  1 Lux, in Technikräumen müssen 15 Lux erreicht werden. An Orten für sicherheitstechnische Einrichtungen wie z. B.  Feuerlöscher etc. sind separate 5 Lux- Leuchten vorzusehen. Die Beleuchtungsstärken der Außenbeleuchtung sind im Zuge der Beleuchtungsberechnung überprüft und die Anzahl der notwendigen Leuchtmittel in die Planung der Niederspannungsinstallationsanlagen aufge-nommen worden. Hierfür sind in der Planung entsprechende Kabeleinführungen und Leerrohre berücksichtigt worden. Die Planung der Beleuchtungsanlage ist nach DIN EN 12 464-1 und DIN EN 12464-2 auszulegen. Eine gute Ausleuchtung ist zu gewährleisten. Alle Leuchten müssen VDE- oder GS-Zeichen tragen und müssen den gültigen VDE-, DIN-, Feuerschutz- sowie den Funkentstörbestimmungen entsprechen. Vor  der  endgültigen Leuchtenbeschaffung  müssen  ein Koordinationsgespräch und eine Leuchtenbemus-terung mit dem Bauherrn stattfinden. In die Angebotspreise sind Aufwendungen für lichttechnische Beratung, Probebeleuchtung auf der Baustelle, sowie das Ermitteln der genauen Stückzahl einzukalkulieren. Ferner sind folgende Punkte durch den AN in den Angebotspreis mit einzukalkulieren: 1. Liefern, montieren und anschließen, Einhaltung der Schutzart und Klasse der Leuchte, einschließlich Ablängen und Abisolierung der Zuleitung. 2. Beseitigen des Verpackungsmaterials. 3. Einbau der Leuchtmittel, gegebenenfalls Nachrichten der Fassungen und Halterungen. 4. Grundsätzlich sind Leuchten in LED-Technik anzubieten. Sollten ggf. Leuchten zum Einsatz kommen für die andere Leuchtmittel notwendig sind, sind diese komplett mit den jeweiligen Leuchtmitteln (L-Lampen, AGL usw.) anzubieten. 5. Einmessen der Leuchten, typenbezogen an Roh- und Fertigdecken. 6. Sofern erforderlich Koordination mit dem Deckenbauer, d. h. verschiedene Abhängungen. Abhängun-gen sind vor oder im Zuge der Deckenmontage zu montieren, die Größe der Deckenausschnitte sind zu übermitteln, Deckenspiegel sind zu überprüfen. 7. Lichtbänder sind entsprechend der Anzahl der Leuchten komplett mit systemgebundener Durchgangsverdrahtung anzubieten. 8. Bei der Bemusterung können dem Bauherrn zusätzlich Alternativen vorgestellt werden. Von verschiede-nen Leuchtentypen kann vom Bauherrn eine Alternative zur oder nach der Bemusterung zur erneuten Bemusterung gefordert werden. 9. Sollten vom AN Alternativen vorgestellt werden, ist der Nachweis der Gleichwertigkeit vom AN zu erbringen. Ist der Nachweis strittig, gilt er als nicht erbracht. Blitzschutzanlagen KG446 Für das Gebäude ist eine Blitzschutz- und Erderanlage (innerer und äußerer Blitzschutz) entsprechend den Normen Blitzschutz DIN EN G 2305 (VDE 0185-305 ), Fundamenterder DIN 18014/2007, Erfüllung der EMV- Richtlinie 2004/108/EG, Überspannungsschutz DIN VDE 0100-444, Schutzpotenzialausgleich DIN VDE 0100-410 und Potenzialausgleich und Erdung für Gebäude mit Einrichtung der Informationstechnik DIN VDE 0800-2-310 vorzusehen. Die die Photovoltaikanlage ist in die Blitzschutzanlage einzubinden. Für die Blitzschutzanlage ist eine Wartung währen der Gewährleistung (min. 5 Jahre) mit anzubieten. Des Weiteren ist eine Sachverständigenabnahme für die Anlage mit einzukalkulieren. Für das Gebäude ist eine Blitzschutzanlage gem. der Schutzklasse III auszuführen. Die Blitzschutzklasse III resultiert aus den Empfehlungen der Richtlinie der VdS 2010:2021-02. Hierfür ist ein Fundamenterder aus Runddraht St/Zn mit einem Durchmesser von 10 mm in regelmäßigen Abständen an die Armierung des Fundamentes anzubringen und mittels druckwasserdichten Wanddurchführung herauszu-führen. Der Fundamenterder ist mit einer Maschenweite von 20 x 20 m auszuführen. Es ist geplant die Ableitungen des außenliegenden Blitzschutzes mittels hochspannungsfester isolierter Leitungen hinter der Fassadenkonstruktion zu realisieren. Etwaige leitende Dachkonstruktionen sind in das Blitzschutzsystem einzubinden. An der Attika sind entspre-chende Fangspitzen vorzusehen. Fremdgewerke, deren Abmaße die Oberkante der Attika überragen sind zusätzlich mittels Fangstangen zu schützen. Darüber hinaus ist die Umsetzung eines Ringerder mit einem Abstand von > 1 m umlaufend zum Gebäude geplant. Der Ringerder ist mit einem Runddraht NIRO (V4A), mit einem Durchmesser von ebenfalls 10 mm, in einer Maschenweite von 10 x 10 m und einer Mindesttiefe von - 0,8 m OK Gelände zu verlegen. Der in den erstellten Bodenplatten installierte Fundamenterder ist mittels Übergabe- und Meßprotokoll zu  dokumentieren und in die Bestandspläne einzuarbeiten. Innerer Blitzschutz/ Überspannungsschutz: Im Gebäude kommt unter Beachtung der DIN EN 62305-3 ein Blitzstromüberspannungsschutzkonzept zum Einsatz. Ein Teil dieses Konzepts ist der mehrstufige Aufbau des Überspannungsschutzes im Gebäude, welcher bereits bei Eintritt der Energieversorgungsleitungen und Telekommunikationsversorgungsleitungen ins Gebäude beginnt. Diese einführenden Kabel und Leitungen werden über Blitzstromableiter, Typ 1, an den Blitzschutzpotentialausgleich angeschlossen. In allen Schaltanlagen und Unterverteilungen werden die einspeisenden Leiter (L1, L2, L3, N) mittels Über-spannungsableiter, Typ 2, geschaltet. Die Verschaltung erfolgt entsprechend dem vorliegenden Netzsystem, in diesem Gebäude ein TN-C-S-Netz. Endstromkreise werden nicht in den Überspannungsschutz mit einbezogen. Des Weiteren sind Schutzmaßnahmen gegen Überspannung an allen Anlagen für sicherheitstechnische Anforderungen durchzuführen Ausstattungsmerkmale und Qualitätsmerkmale für Rauminstallationen Starkstrom Für genaue Ausrüstung siehe dazu auch die Darstellungen zur jeweiligen Raumausstattung in den Grundrissen Elektro Alle Elektroinstallationen erfolgen unter Putz, in Leichtbauwänden oder in angehängten Decken. Foyer / Flure In den Fluren werden in regelmäßigen Abständen Reinigungssteckdosen mit Kindersicherung vorgesehen, welche vom zugehörigen Allgemeinverteiler der jeweiligen Geschosse versorgt werden. Die Erschließung sämtlicher elektrischer Betriebsmittel in den Fluren muss Unterputz erfolgen. Anschlüsse und Taster für Jalousien Beleuchtung: Nennbeleuchtungsstärke mind. Em 100 lx, geschaltet über Präsenzmelder, Bewegungsmelder mit Helligkeitssensor und einstellbarer Nachlaufzeit. Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit 3-stündigem Akkubetrieb entsprechend Brandschutzgutachten. Sowie Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Klassenräume/Unterrichtsräume/Gruppenräume Schalter und Steckdosen entsprechend Standardausstattung in Unterputzausführung mit Schraubenbefestigung in besonders schlagfester Ausführung. Ausführung mit Kinderschutz. Für die Datenendgeräte sind an den in den Grundrissen dargestellten Positionen 230V-Doppelsteckdosen zu installieren. Neben den Datendosen für WLAN und DECT ist zur Sicherheit jeweils noch eine 230V Steckdose vorgesehen. Ggf. nur Reserve in UP-Dose ohne Steckdose. Anschlüsse und Taster für Jalousien Beleuchtung: Ein Standard-Klassenraum kann in der Regel mit Linienförmigen Leuchtbändern entsprechend der Raumgröße ausreichend ausgeleuchtet werden. Klassenraum mit 300 lx ein Grenzwert von 7,5 W/m² und ein Zielwert von 6 W/m². Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit 3-stündigem Akkubetrieb entsprechend Brandschutzgutachten. Sowie Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. WC's Quadratische Deckeneinbauleuchten, geschaltet über Präsenzmelder Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. WC Vorräume (Waschbecken) Spritzwassergeschütze Steckdosen mit Klappdeckel Quadratische Deckeneinbauleuchten, geschaltet über Präsenzmelder Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Umkleideräume Putzsteckdose und Steckdosen für Fön Quadratische Deckeneinbauleuchten, geschaltet über Präsenzmelder Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Duschen Quadratische Deckeneinbauleuchten mit geeignetem Feuchtigkeitsschutz, geschaltet über Präsenzmelder Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Lager / PuMi Installationsgeräte: Schalter und Steckdose entsprechend Standardausstattung, jedoch mindestens pro Raum 1x Putzsteckdose und 1x Doppelsteckdose in Unterputzausführung mit Schraubenbefestigung in besonders schlagfester Ausführung. Zusätzlich im PuMi-Raum und Hausmeister-Lager: Modul 1x CEE Steckdose 16A Beleuchtung: Nennbeleuchtungsstärke min. 200 Lx. Deckenleuchte IP54 mit Plexiglas- Wanne, geschaltet über Schalter. Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Technikräume Putzsteckdose am Eingang Elektrische Anschlüsse nach Vorgaben der jeweiligen Anlagen Langfeldleuchten mit örtlicher manueller Schaltung Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Treppenhäuser Beleuchtung: Nennbeleuchtungsstärke mind. Em 150 lx geschaltet über Präsenzmelder, Bewegungsmelder mit Helligkeitssensor und einstellbarer Nachlaufzeit. Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit 3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten. Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Mensa Steckdosen nach örtlichem Bedarf nach Einrichtungsplan Anschlüsse und Taster für Jalousien Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über Präsenzmelder und Übersteuerungsmöglichkeit aus Küche Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit 3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten. Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Aula Steckdosen nach örtlichem Bedarf nach Einrichtungsplan Anschlüsse und Taster für Jalousien Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über Präsenzmelder und Übersteuerungsmöglichkeit aus Regieraum Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit 3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten. Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Regieraum Aula Putzsteckdose am Eingang Weitere Steckdosen am Regiepult und an der Rückwand Langfeldleuchte mit örtlicher manueller Schaltung Lichttableau Sicherheitsbeleuchtung: Leuchte der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodul. Küchenbereich Steckdosen nach örtlichem Bedarf nach Einrichtungsplan, sowohl 400V, als auch 230V Anschlüsse Separate Stromkreise nach Leistungsbedarf. Küchengeeignete Deckeneinbauleuchten mit örtlicher Schaltung über Präsenzmelder Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Lager Küche Steckdosen nach örtlichem Bedarf z. B. für Kühlschränke und ähnliches nach Einrichtungsplan Separate Stromkreise nach Leistungsbedarf. Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über Präsenzmelder Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit 3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutach-ten. Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Turnhalle Elektroanschlüsse nach Ausrüstungsbedarf Anschlüsse für RWA Anlage In Deckenplanung integrierte Leuchten mit örtlicher Schaltung über Taster an den Türen und Übersteuerungsmöglichkeit aus Regieraum Sicherheitsbeleuchtung: Rettungszeichenleuchten mit 3-stündigen Akkubetrieb entspr. Brandschutzgutachten. Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Leuchten in ballwurfsicherer Ausführung oder mit entsprechendem Schutz Regieraum Turnhalle Putzsteckdose am Eingang Weitere Steckdosen am Regiepult und an der Rückwand Langfeldleuchte mit örtlicher manueller Schaltung Lichttableau Sicherheitsbeleuchtung: Leuchte der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodul. Geräteräume Steckdose Langfeldleuchten mit örtlicher Schaltung über Präsenzmelder Sicherheitsbeleuchtung: Leuchten der Allgemeinbeleuchtung mit Umschaltmodulen. Allgemein 400V/230/ Anschlüsse für RWA, Aufzug und andere Geräte Schlitz- und Stemmarbeiten Kernbohrungen bzw. Bohrungen bis zu einer Größe d=80mm sind im Leistungsumfang des AN und in den EPs zu berücksichtigen
Elektrische Anlagen, Starkstromanlagen
1. 1 Eigenstromversorgungsanlagen
1. 1
Eigenstromversorgungsanlagen
1. 2 Niederspannungsschaltanlage
1. 2
Niederspannungsschaltanlage
1. 3 Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 3
Niederspannungsinstallationsanlagen
1. 4 Beleuchtungsanlagen
1. 4
Beleuchtungsanlagen
1. 5 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1. 5
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1. 6 Starkstromanlagen, Sonstiges
1. 6
Starkstromanlagen, Sonstiges
2 Schwachstromanlage
2
Schwachstromanlage
Kommunikationsanlagen, Schwachstrom 1. Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV) Fernmelde und Informationstechnische Anlagen Normen, Richtlinien, Technische Unterlagen Folgende Unterlagen der Stadt Düsseldorf sind zur Massen Ermittlung ebenfalls zu berücksichtigen: Die Standards im Hochbau allg. bauliche Standards in der jeweils aktuellen Fassung Die Kommunikationstechnik in Düsseldorfer Schulen.(KIDS aktuelle Version als Entwurf 2023) KiDS & t-Net - Netzwerkausbau in Schulen Standards im Hochbau Allgemeine bauliche Standards - Elektrotechnik März 2022 Das Brandschutzkonzept in seiner aktuellen Fassung Und das Barrierefrei - Konzept in seiner aktuellen Fassung Informationstechnik Blitz- und Überspannungsschutz, Funktionspotentialausgleich DIN VDE 0800-1 Fernmeldetechnik Allgemeine Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für die Sicherheit der Anlagen und Geräte DIN VDE 0800-2 Fernmeldetechnik Erdung und Potentialausgleich DIN VDE 0800-10 Fernmeldetechnik Übergangsfestlegungen für Errichtung und Betrieb der Anlagen DIN EN 50310, DIN VDE 0800-2-310 Informationstechnik Anwendung von Maßnahmen für Erdung und Potentialausgleich in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik DIN EN 50174-2, VDE 0800-174-2 Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall DIN VDE 0845-1 Schutz von Fernmeldeanlagen gegen Blitzeinwirkungen, statische Aufladungen und Überspannungen aus Starkstromanlagen Maßnahmen gegen Überspannungen DIN EN 61663-1, VDE 0845 Teil 4-1 Blitzschutz Telekommunikationsleitungen Lichtwellenleiteranlagen DIN EN 61663-2, VDE 0845 Teil 4-2 Blitzschutz Telekommunikationsleitungen Telekommunikationsleitungen mit metallischen Leitern DIN CLC/TS 61643-22, VDE V 0845-3-2 Überspannungsschutzgeräte für den Einsatz in Telekommunikations- und signalverarbeitenden Netzwerken Auswahl und Anwendungsprinzipien DIN EN 60728-11, VDE 0855-1 BTB--Fernmelde und Informationstechnische Anlagen Such- und Signalanlagen KG451 Eine Notrufanlage ist gemäß DIN 18040-1:2023-02 in den behindertengerechten WC-Anlagen zu beplanen und auszuführen. Eine so genannte ständig besetzte Stelle soll mittels GSM-Modul realisiert werden. Pausensignalanlage: Akustische Pausensignalanlage bestehend aus Hauptuhr, Schalteinrichtung und Lautsprechern der internen elektroakustischen Anlage in den Fluren, Treppenhäusern und Außenanlagen. Elektroakustische Anlagen KG454 Es ist eine interne elektroakustische Anlage gem.  DIN 14675-1:2020-01 für den gesamten Neubau vorgesehen und soll mit der bestehenden Anlage verknüpft werden. Diese elektroakustische Anlage beinhaltet auch die Kopplung mit der Pausenklingelanlage  und  zentrale Kommunikationsmöglichkeiten z. B. für allgemeine Durchsagen und als AMOK-Warnsystem. Die  erforderlichen Installationen sind durch den AN zu planen,  zusammen  mit dem AG bzw. der Bauüberwachung mit den zuständigen Behörden abzustimmen und auszuführen. Die Anzahl der Lautsprecher ist so zu wählen, daß die akustischen Signale und Durchsagen in den Unterrichtsräumen etc. und im Außenbereich zu verstehen sind. Gefahrenmelde- und Alarmanlagen KG456 Es ist eine Brandmeldeanlage in der Kategorie I - Vollschutz für den gesamten Neubau vorgesehen und soll mit der bestehenden Anlage verknüpft werden. Die Brandmeldeanlage wird gem. DIN VDE V 0826-2:2018-07 und DIN EN 54-3:2019-11 geplant und ausgeführt. Hierfür sind Melder sowohl an der Sichtdecke als auch in der Zwischendecke auszuführen, sofern eine Brandlast von > 2 MJ/m² vorliegt. Entgegen der Ausführung im Bestand ist durch den Brandschutzkonzeptverfasser gefordert, dass zukünftig die Brandmeldeanlage mittels Hauptmelder auf die Feuerwehr zu schalten ist. In den brandlastbehafteten Räumen sind automatische Brandmelder zu installieren. Sofern entsprechend hohe Brandlasten in abgehängten Decken vorhanden sind, sind auch diese Decken mit automatischen Brandmeldern zu überwachen. An den Fluchtausgängen sind manuelle Brandmelder vorzusehen. Die erforderlichen Installationen sind durch den AN mit dem AG  bzw.  der  Bauüberwachung mit den zuständigen Behörden abzustimmen und auszuführen. Zusätzlich zu den automatischen Brandmeldern, sind manuelle Brandmelder an den Ausgangstüren vorzusehen. Betriebsmäßig  aufstehende  Türen  erhalten automatische Türschließer mit eigenen Rauchmeldern, ohne Anschluss an die BMA. Zusätzlich zur Brandmeldeanlage ist noch eine Hausalarmanlage vorgesehen. Hausalarmierungszentrale mit Druckknopfmelder blau (rot bei BMA) an den Ausgängen und nach Erfordernis entsprechend Brandschutzgutachten. Alarmierung über die in Kapitel 6.2 beschriebene ELA. Diese Hausalarmanlage wird entweder von der zentralen Bedienstation  ausgelöst  oder  von  manuellen Meldern an den Hauptausgängen. Die Alarmierung erfolgt über akustische Signale oder Durchsagen. Die Durchsagen können über Mikrofon oder über vorher programmierte Ansagen erfolgen. Datenübertragungsnetze KG457 Die Datenübertragungsnetze werden gem. DIN EN 50173-1:2018-10 in strukturierter Verkabelung, im Sinne der Primär-, Sekundär- und Tertiärverkabelung, geplant und errichtet. Die Primärverkabelung ist bereits im bestehenden Gebäude umgesetzt worden. Hier ist der Hauptverteiler im Raum - 0.07 Lager - verortetet. Die Verbindung mittels Lichtwellenwellen zwischen dem Bestand und dem Neubau erfolgt über ein Leerrohr, das analog zur Verbindung der Sicherheitsbeleuchtungszentrale erfolgt. Es ist geplant, einen 19" Netzwerkschrank mit 42 Höheneinheiten im Raum - 5.18 EDV - zu errichten. Über den Netzwerkschrank soll die Tertiärverkabelung mit Hilfe von symmetrischen Kabeln mit verdrillten Adernpaaren realisiert werden. Hierfür werden CAT-7-Kabel mit einer Betriebsfrequenz von bis zu 1000 MHz und eines Schirms des Standards S/FTP (Screened/ Foiled schielded Twisted-Pair) verwendet und an Universelle-Anschluss-Einheiten (UAE) mit genormten Buchsen (RJ45) des Standards CAT-6A löt-, schraub-, und abriebfest aufgelegt. Die maximale Kabellänge von 90m für Cat7 Kabel ist zu beachten. Die Anzahl und Positionierung der UAEs stellt eine flächendeckende Verbindung der Datenübertragungsnet-ze sicher. Um eine homogene Ausleuchtung der Funkverbindung zu gewährleisten, werden hierfür UAEs in den Fluren verortet, die mittels Power-over-Ethernet (PoE) neben der Datenübertragung auch die Spannungsversorgung für notwendige Access-Points liefern können. 6.5. Ausstattungsmerkmale  und Qualitätsmerkmale für Rauminstallationen Schwachstrom Für genaue Ausrüstung siehe dazu auch die Darstellungen zur jeweiligen Raumausstattung in den Grundrissen Elektro Alle Elektroinstallationen erfolgen unter Putz, in Leichtbauwänden oder in angehängten Decken. Foyer / Flure Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage EDV Einfach-Dosen zum Anschluss von PoE WLAN Sendern und PoE DECT Sendern Klassenräume/Unterrichtsräume/Gruppenräume Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage An den in den Grundrissen bezeichneten Positionen ist je eine Anschlussdose 2 x RJ 45 (100 Base T / 100 Base T) zu installieren. Brandmelder mit Sirene EDV Doppel-Dosen an Arbeitsplätzen EDV Einfach-Dosen zum Anschluss von PoE WLAN Sendern und PoE DECT Sendern WC's Notrufanlagen in Beh.-WCs mit optischem und akustischem Signal im Flurbereich und Meldung an während der Nutzung besetzte Stelle. Umkleideräume Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage Brandmelder mit Sirene (teilweise) Lautsprecher (teilweise) Duschen Brandmelder mit Sirene (teilweise in Decken) Lager / PuMi Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage Technikräume Brandmelder mit Sirene Fernmelde Anschlüsse nach Vorgaben der jeweiligen Anlagen Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage Technikraum EDV Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage 19" Verteilerschrank 42 HE Treppenhäuser Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage Mensa Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage Aula Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage Küchenbereich Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage EDV Einfach-Dosen Lager Küche Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage EDV Einfach-Dosen Turnhalle Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage Regieraum Turnhalle Brandmelder mit Sirene Lautsprecher für Pausensignalanlage und Hausalarmierungsanlage EDV Doppel-Dosen Allgemein 400V/230/ Anschlüsse für RWA, Aufzug und andere Geräte
Kommunikationsanlagen, Schwachstrom
2. 1 Such- und Signalanlagen
2. 1
Such- und Signalanlagen
2. 2 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2. 2
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2. 3 Übertragungsnetze
2. 3
Übertragungsnetze
3 Allgemein, Sonstiges
3
Allgemein, Sonstiges
3. 1 Insgemeinkosten
3. 1
Insgemeinkosten