Grundleitungen BF 28
Berlin Neubau Wohnanlage Schumacher Quartier BF 12 + 28
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsanfrage: Grundleitungen - Baufeld 28 (WA7) Bauvorhaben: Schumacher Quartier Tegel, 13405 Berlin Neubau einer Wohnanlage in Holzhybrid- bauweise mit 172 Wohnungen und 5 Gewerbeeinheiten Auftraggeber: ARGE Schumacher Quartier BF12 und BF28 gebildet aus: B&O Bau und Projekte GmbH (Chemnitz) und B&O Bau und Gebäudetechnik GmbH & CO. KG (Berlin)
Angebotsanfrage: Grundleitungen - Baufeld 28 (WA7)
01 Grundleitungen BF28
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Grundleitungen BF28
Beschreibung Bauvorhaben Nördlich des Kurt-Schumacher-Damms auf der Freifläche am westlichen Ende der Start- und Landebahnanlage des ehemaligen Flughafens Berlin-Tegel "Otto Lilienthal" (TXL) soll das sog. Schumacher Quartier, mit über 5.000 Wohnungen, dazugehörigen Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichen Einrichtungen einschl. 2 Schulen und 6 Kindertagesstätten, entstehen. Die Firma B&O Bau und Projekte GmbH wurde mit der Bebauung der Baufelder 12 und 28 beauftragt (siehe nachfolgenden Abbildung). Die nachfolgende Ausschreibung bezieht sich auf das Baufeld 28. Projektdaten: Projektbezeichnung: Neubau einer Wohnanlage in Holzhybridbauweise mit 172 Wohnungen und Gewerbeflächen im Baufeld 28 des Schumacher Quartiers Berlin Auftraggeberdaten: Auftraggeber: ARGE Schumacher Quartier BF12 und BF28 gebildet aus: B&O Bau und Projekte GmbH (Chemnitz) und B&O Bau und Gebäudetechnik GmbH & CO. KG (Berlin)
Beschreibung Bauvorhaben
Technische Vorbemerkungen 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18300 - Erdarbeiten DIN 18303 - Verbauarbeiten DIN 18306 - Entwässerungskanalarbeiten Weiter sind zu beachten: - DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und   Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln der   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Köln - RAL-RG 501/4 Aufbereitung zur Wiederverwendung bindiger, nicht kontaminierter   Böden - FGSV 516 Merkblatt für die Bodenverdichtung im Straßenbau - FGSV 526 Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke - FGSV 535 Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien im Erdbau - FGSV 551 Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit   Bindemitteln 2. Abraumbeseitigung, Stoffe Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer grundsätzlich auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Zur Wiedereinfüllung geeignetes Aushubmaterial ist gem. dem Leistungsverzeichnis oder in Absprache mit dem Auftraggeber zwischenzulagern, falls es nicht am Einbauort verbleiben kann. 3. Angaben zur Ausführung - Erdarbeiten und Rohrgrabenverfüllungen Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den AN zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von AN und AG im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurchlässigem Boden - oder Gesteinsschichten ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll und dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Vor dem Wiedereinbau bauseitig gewonnenen Materials bzw. vor dem Verfüllen oder Überschütten mit vom Auftragnehmer beschafften Material ist die Zustimmung des Auftraggebers bezüglich dessen Verwendbarkeit einzuholen. Nr. 3.11.2 DIN 18300 wird insoweit eingeschränkt. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten Böden dieser Art darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der AN verpflichtet ist gemäß DIN 18300 oder Vertrag, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitl. Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. Rohrgrabenverfüllung Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag u. Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/-5,0cm, Feinplanum +/- 2,5cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird. Rohrverlegearbeiten Nach dem Herstellen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Ohne Genehmigung der Bauleitung darf kein Bauteil verfüllt werden. Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig auszuführen; soweit möglich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zu erfolgen. Zur späteren Verbindung vorgesehene Rohrenden und -anschlüsse sind wasserdicht zu verschließen, einzumessen und an der Grabenoberfläche zu markieren. 4. Dokumentation Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc. 5. Preisinhalte Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Mit den Preisen sind u.a. abgegolten: - Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen   normalerweise gerechnet werden muss - Beseitigen von normalen Niederschlägen - Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen - Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle - Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers - Eignungsnachweise gemäß Nr. 3.9.2 DIN 18 300 6. Abrechnungshinweise Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Der Mengenermittlung für Aushub, Einbau und Verdichtung liegen feste Massen (Volumen nach gewachsenem oder fertig verdichtetem Boden) zugrunde, sofern im LV nichts anderes beschrieben ist. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
Technische Vorbemerkungen
Leistungsumfang und kalkulatorische Hinweise In den folgenden Titeln sind Leistungen enthalten, welche in und unter der Bodenplatte für die Grundstücksentwässerung und Medienversorgung zu erbringen sind. Die beschriebenen Leistungen betreffen Grundleitungen für die Schmutz, Regenwasser und Trinkwasserleitungen. Es sind geeignete Maßnahmen zur lagebeständigen Fixierung der Rohrleitungen und Formstücke sowie weiterer Einbauteile anzuwenden. Die Kosten für diese Befestigungen und Fixierungen sind in die Einheitspreise der folgenden Positionen einzukalkulieren. Es betrifft sämtliche Grundleitungen und die Vorrüstungen für die Medieneinführungen. Verlegung im Sandbett Sämtliche Rohrleitungen sind fachgerecht im Sandbett zu verlegen. Alle Öffnungen sind mit Enddeckel zu verschließen und die Lage bis zur Anbindung der Leitungen oberirdisch zu kennzeichnen. Alle Rohrleitungen inklusive: - Dichtungen - zugelassene Rohrbefestigungen - Übergangs- und Anschlussverschraubungen - Befestigungs- und Kleinmaterial Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Längen und Stückzahlen sind vor Bestellung zu prüfen!
Leistungsumfang und kalkulatorische Hinweise
Baustelleneinrichtung und Logistik Die gewerkespezifische Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren. Dazu zählen u.a. Geräte, Maschinen, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistung erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und nach Beendigung der Arbeiten abtransportieren. Baustellenlogistik Weiterhin ist zu beachten, dass die Berlin TXL Management GmbH für das gesamte Areal des ehemaligen Flughafens ein Baulogistikhandbuch erstellt hat. Die Baufelder 28 + 12 liegen in dem Gesamtprojekt der Berlin TXL. Das übergeordnete Baulogistikhandbuch definiert Regeln und Festlegungen, um so optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung für alle auf dem Baulogistikgebiet tätigen Unternehmen / Dienstleister zu schaffen. Die Einhaltung der Anforderungen ist Sach des Nachunternehmers. Folgende Anlagen sind zu beachten und über den nachfolgenden Link verfügbar: Baulogistikhandbuch mit Anlagen Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) Übersichtsplan Verhandlungsprotokoll Bauzeichnungen LPH 4 Bei Erfordernis einer Ortsbesichtigung bitten wir Sie, sich mit unserem Projektleiter Herrn Beutler in Verbindung zu setzen. Kontaktdaten Herr Beutler: mobil: 0151 724 10 986 oder E-Mail: a.beutler@bo-bau.de
Baustelleneinrichtung und Logistik
01.01 Schmutzwasser
01.01
Schmutzwasser
01.02 Regenwasser
01.02
Regenwasser
01.03 Schächte
01.03
Schächte
01.04 Bodenabläufe
01.04
Bodenabläufe
01.05 Sonstiges
01.05
Sonstiges
01.06 Trinkwasser
01.06
Trinkwasser
01.07 Nahwärme
01.07
Nahwärme
01.08 Rohrgrabenaushub
01.08
Rohrgrabenaushub
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten