Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
4 NU-Auschreibungen
4
NU-Auschreibungen
LV Bau Besondere Bedingungen für Nachunternehmer der Fa. Franz Traub GmbH & Co KG Nachstehende Bedingungen sind im Auftragsfalle Bestandteil des Vertrages I.          Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von             Bauleistungen VOB, Teil A - DIN 1960, neueste             Fassung II.          Allgemeine Vertragsbestimmungen für die             Ausführung von Bauleistungen, VOB, Teil B - DIN             1961, neueste Fassung III.         Allgemeine technische Vorschriften der             Bauleistungen VOB, Teil C IV.        Zusätzliche technische Vorschriften V.         Leistungsverzeichnis mit den beigelegten bzw. bei             der Bauleitung aufliegenden Zeichnungen und             sonstigen erwähnten Unterlagen VI.        Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und             Verhütung von Unfällen (Unfallverhütungsvorschriften             der Berufsgenossenschaft) 1. Allgemeines 1.1        Die Angebotsausarbeitung ist für den Bauherrn             Auftraggeber kostenlos und unverbindlich. Unter den             Begriff "Ausarbeitung" fällt auch das Anfertigen von             Zeichnungen, Berechnungen und sonstiger             Unterlagen, soweit sie zur Erklärung des Angebotes             erforderlich sind oder wünschenswert erscheinen.             Der Bieter ist 20 Wochen nach Abgabe an sein             Angebot gebunden.             Ungültig wird das Angebot, wenn             - Änderungen in den Vertragsbedingungen oder im               Leistungsverzeichnis vorgenommen werden,             - Positionen nicht oder nur teilweise angeboten               wurden; es sei denn, dass nach in sich sachlich               oder örtlich selbständigen Losen angeboten wurde             - durch Radierung oder Streichung die               Einheitspreise geändert wurden, ohne dass dafür               eine eindeutige Erklärung zugleich mit dem Angebot               abgegeben wurde.             - Alternativ-Angebote zur Leistungsbeschreibung sind               dem Angebot gesondert als Anlage beizufügen. 1.2        Die Beauftragung erfolgt schriftlich durch den             Auftraggeber nach den Allgemeinen             Vertragsbedingungen für die Ausführung von             Bauleistungen DIN 1961 (letzte Fassung), der VOB,             Teil B; jedoch behält sich der AG das Recht der             Auswahl unter den Bietern - ggf. ohne Rücksicht auf             die Höhe der Angebotssumme - vor.             Unzulässig sind gemäß den gesetzlichen             Bestimmungen wettbewerbsbeschränkte Absprachen.             Der AG ist berechtigt, nach Bekanntwerden von             wettbewerbsbeschränkenden Absprachen - auch             nach erteilter Bestellung - unter Anwendung der             gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag             zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.             Verhandlungen über Zusammenschlüsse von Bietern             (Arbeitsgemeinschaft und dergl.) dürfen vor dem             Eröffnungstermin nur mit vorheriger Zustimmung des             AG geführt werden. Der AG behält sich vor,             Angebote von solchen Bietergemeinschaften             auszuschließen, die ohne seine Zustimmung gebildet             wurden. 1.3        Der Auftraggeber bzw die Bauherrschaft hat für das             Bauvorhaben keine Bauwesenversicherung abgeschlossen. 1.4        Bestehen nach Ansicht des AN bei der Auslegung             des Angebotstextes mehrere Möglichkeiten bzw.             erscheint dieser unklar, so hat er vor Abgabe des             Angebotes eine Klärung herbeizuführen. Dasselbe             gilt auch für sämtliche technischen Unterlagen. Nach             Vertragsabschluß gilt die Art der Auslegung, welche             vom AG berücksichtigt war. 1.5        Eine Kündigung des Hauptvertrages durch den             Bauherrn berechtigt den Auftraggeber zu einer             entsprechenden Kündigung des Nachunternehmer-             vertrages. Die bis dahin durch den Auftragnehmer             erbrachten Leistungen werden zu den             Vertragspreisen abgerechnet. Sonstige Ansprüche             des Auftragnehmers entfallen. 1.6        Der Auftraggeber ist berechtigt, mit eigenen             Forderungen aus Aufträgen, Verträgen oder             sonstigen Geschäftsverbindungen gegen             Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.             Dies gilt auch für Forderungen, die für die Franz             Traub GmbH & Co. KG, die Franz Traub GmbH und             die Traub GmbH & Co. KG, gegen den             Auftragnehmer bestehen. Das Recht zur             Aufrechnung durch den Auftragnehmer ist             ausgeschlossen, es sei denn, eine Forderung ist vom             Auftraggeber anerkannt oder rechtskräftig             festgestellt. 1.7        Gerichtsstand ist ausschließlich Aalen, sofern der             Auftragnehmer Kaufmann ist. 1.8        Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform 1.9        Der Auftraggeber behält sich die Wahl unter den             Unternehmern sowie die Vergabe in einzelnen Losen             vor. 1.10      Vor Auftragserteilung werden verbindliche Termine             vereinbart. Werden die Termine nicht eingehalten, ist             der AN ohne schriftliche Mitteilung in Verzug. Der             Auftraggeber kann im Falle des Verzugs die Arbeiten             für Rechnung der AN durch Dritte fertigstellen lassen             und wegen verspäteter Fertigstellung Schadenersatz             verlangen. Davon unabhängig ist der Auftraggeber             berechtigt, für jeden Arbeitstag der Überschreitung             eine Verzugsstrafe von 0,3 % der Auftragssumme,             limitiert auf 5 %, vom Guthaben des Unternehmers             einzubehalten. 2. Leistungsumfang 2.1        Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen             sind überschlägig ermittelt. 2.2        Außer den nach VOB, Teil C, und im             Leistungsverzeichnis näher bezeichneten Leistungen             und Nebenleistungen gehören zum Leistungsumfang:             a)          Lieferung aller benötigten Baustoffe und             Bauteile (auch Verpackung) einschl. abladen, lagern             und befördern auf der Baustelle, soweit nicht             ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist             b)          Vorhaltung, An- und Abtransport, Hebezeug,             Arbeitsbühnen, Auf- und Abbau aller nach Art und             Umfang der Arbeiten erforderl. Geräte, Maschinen,             Gerüste (auch über 2,00 m Höhe), Mannschafts- und             Materialbaracken und aller sonstigen Einrichtungen,             die für die ordnungsgemäße Durchführung der in             Auftrag gegebenen Leistungen notwendig sind,             sofern nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist             c)          ausreichende Beleuchtung der Arbeitsstellen             und Arbeitsbereiche             d)          Reinigung aller benützten Räume, Straßen             und Wege von den im Zuge der Bauarbeiten             entstandenen Verunreinigungen, ohne besondere             Aufforderung             e)          Sicherung von Aussparungen, Gerüsten,             offenen Abstürzen, EL - Kabeln usw., entsprechend             den gesetzlichen und technischen Vorschriften,             untersteht der alleinigen Verantwortung des AN.             f)           Sämtlicher von den Arbeiten des             Auftragnehmers herrührender oder durch diese             Arbeiten entstehender Schutt ist auf seine Kosten             laufend, mindestens einmal wöchentlich, von der             Baustelle zu entfernen. Kommt der Auftragnehmer             der Verpflichtung nicht zeitgerecht nach, sind wir             berechtigt, die Schutträumung auf seine Kosten             durchzuführen oder durchführen zu lassen.             g)          Herstellen der kompletten Objekt-             dokumentation in 3 facher Ausfertigung sowie auf CD 3. Ausführung 3.1        Hat der AN Bedenken irgendwelcher Art gegen die             vorgesehene Art der Ausführung, bauseits gelieferte             Werkstoffe oder die Vorarbeiten anderer             Unternehmen, so daß er die Verantwortung für die             übertragene Arbeit nicht übernehmen kann, hat er             dies nicht nur dem AG sofort schriftlich unter Angabe             der Gründe mitzuteilen, sondern er muß die in Frage             kommende Arbeit sofort einstellen, bis eine Einigung             über die Weiterführung, unter Verantwortung des             AN, erzielt wird. In jedem Fall haftet der AN für seine             Leistungen und Lieferungen allein. Zu spät erfolgte             Reklamation berechtigt nicht zur Terminüberschreitung. 3.2        Auf Verlangen der Bauleitung ist der AN verpflichtet,             Auskünfte über die vorgesehene Baustellen-             einrichtung und den Einsatz von             Maschinen und Geräten zu geben und hierfür             schriftliche oder zeichnerische Unterlagen             vorzulegen. Falls die Umlagerung von Baustoffen             sowie das Umsetzen von Buden oder Geräten aus             zwingenden Gründen erforderlich werden sollte, kann             der AN keine Ansprüche auf Erstattung der hierfür             entstehenden Kosten stellen. Evtl.             Sonderbestimmungen der Bauherrschaft sind             genauestens zu beachten und sind Vertrags-             bestandteil. Die Unterbringung von Arbeitskräften ist             auf dem Baugelände außerhalb der Arbeitszeit nicht             gestattet. 3.3        Vor Beginn der Arbeiten sind die zeichnerischen             Unterlagen zu prüfen. Unstimmigkeiten sind der             Bauleitung umgehend mitzuteilen und mit dieser zu             klären.             Die genauen Maße sind vom Auftragnehmer             alleinverantwortlich am Bau zu nehmen. Der             Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner             Ausführung von dem Zustand des Baues zu             überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten             ohne Gefahr durch nachträglich auftretende Schäden             und Mängel einbringen bzw. ausführen kann. Etwaige             Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich             geltend zu machen. Nachträgliche Einwendungen             kann nicht stattgegeben werden. 3.4        Auf Verlangen der Bauleitung sind von bestimmten             Materialien oder Lieferungen vor Beginn der Arbeiten             Proben oder Muster zur Begutachtung vorzulegen,             die Materialprüfzeugnisse einzureichen und die             Bezugsquellen nachzuweisen. 3.5        Der AN ist verpflichtet, werktäglich der Bauleitung             Tagesberichte vom Vortage zu geben, aus denen             Wetterlage, Belegschaftsstärke, Ausfallzeiten und             Leistungen ersichtlich sind. 3.6        Ist der Unternehmer oder dessen Vertreter nicht in             der Lage oder weigert sich, angezeigte             Ausführungsmängel, die im Zuge von Nachfolge-             arbeiten festgestellt wurden, im Rahmen einer             reibunglosen und termingerechten Bauausführung zu             beseitigen, so können diese auf Anordnung der             Bauleitung und zu Lasten des Unternehmers behoben             werden. Falls die Dringlichkeit oder technische             Gründe es erfordern, kann die Beseitigung dieser             Schäden auch in Abwesenheit des AN zu seinen             Lasten erfolgen. 3.7        Sämtliche Ausführungspläne müssen vom             Auftraggeber eingesehen und freigegeben sein (3-             fach vorlegen). Pläne ohne Freigabe vermerk werden             von der Bauleitung weder angenommen noch             weitergegeben. Ausführung nach nicht genehmigten             Plänen ist nicht gestattet. 3.8        Wird der AN aus einem von ihm nicht zu             vertretenden Grund an der Durchführung seiner             Arbeiten gehindert, so hat er sämtliche Materialien,             Geräte usw. auf seine Kosten und Gefahr für die             Dauer der Behinderung zu lagern. 3.9        Falls Beweissicherung erforderlich ist, hat sie der AN             rechtzeitig und auf seine Kosten durchführen zu             lassen. Dies gilt auch für  §8 VOB, Teil B, sowie             grundsätzlich für Genehmigungen. 3.10      Alle Rückfragen sind ausschließlich mit der Firma             Traub bzw. deren Projektleiter zu klären. Um             Missverständnisse zu vermeiden, ist der direkte             Kontakt zum Bauherrn nicht gestattet. Sollte der             Firma Traub aus Nichtbeachtung dieser Bedingung             irgendwelche Kosten entstehen, werden wir diese in             vollem Umfang an Sie weiterleiten 3.11      Die Arbeiten müssen in mehreren Abschnitten             ausgeführt werden. Irgendwelche Mehrkosten             entstehen der Firma Traub dadurch nicht. Gleiches             gilt auch für die Verschiebung von vereinbarten             Terminen hinsichtlich Baubeginn, Zwischenterminen             und Ausführungsterminen. 3.12      Bei evtl. durch Baufortschritt bedingten oder             sonstigen Arbeitsunterbrechungen sind die weiteren             Arbeiten spätestens 2 Tage nach Aufforderung durch             den Auftraggeber weiterzuführen. 3.13      Der Auftragnehmer ist nur mit Zustimmung des             Auftraggebers berechtigt, übernommene Leistungen             ganz oder teilweise durch Sub- oder             Nachunternehmer ausführen zu lassen. Auf jeden             Fall müssen vor Auftragserteilung die einzusetzenden             Firmen benannt und die notwendigen             Genehmigungen hierfür eingeholt werden.             Der Auftraggeber und die Bauleitung sind berechtigt,             ohne Nennung von Gründen Sub- oder Nach-             unternehmer auszuschließen.             Der Auftragnehmer hat bei Weitergabe von             Leistungen an Sub- oder Nachunternehmer die             gleichen Bedingungen zu Grunde zu legen, die ihm             selbst durch den Vertrag obliegen. 3.14      Sämtlicher Bauschutt ist tadellos zu entfernen und             nach beendeter Arbeit auf einen vom Unternehmer             zu stellenden Auffüllplatz, ohne besondere             Entschädigung, abzufahren. Unternehmen, die dieser             Aufforderung nicht nachkommen, können auf             Anordnung der Bauleitung die Kosten für die             Durchführung in Abzug gebracht werden. 4. Taglohnarbeiten 4.1        Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf schriftliche             Auftragserteilung ausgeführt werden. Auch bei im             Leistungsverzeichnis vorgesehenen Taglohnstunden             muß in jedem Falle vor Ausführung der Arbeiten die             ausdrückliche Genehmigung der Bauleitung eingeholt             werden. Die Bauleitung kann bei Taglohnarbeiten den             Einsatz von Arbeitskräften mit der der Arbeit             entsprechenden Ausbildung verlangen.             Die Taglohnzettel sind täglich bei der Bauleitung             vorzulegen. Die im Teil B, § 15.3 der VOB             vorgesehene Regelung, wonach eingereichte             Taglohnzettel nach sechs Werktagen automatisch als             anerkannt gelten, ist ungültig.             Die vereinbarten Stundenlohnsätze sind stets             Verrechnungssätze und beinhalten alle erforderlichen             Zuschläge, auch für evtl. Auslösung, Reisen und             Übernachtung. Ferner ist mit dem Verrechnungssatz             auch die notwendige Aufsicht sowie eventuell             erforderliche An und Abfahrten abgegolten. 4.2        Stillschweigen seitens AG oder dessen Beauftragten             auf Nachtragsangebote, Vorschläge, Forderungen             und Nachweise des AN gilt in keinem Falle als             Zustimmung. 5. Haftung 5.1        Der Auftragnehmer haftet nach den Bestimmungen             der § 4 und § 10 der VOB, Teil B, für alle bei seinen             Arbeiten entstehenden Schäden, jedoch hat der             Abschnitt 2 des § 10, DIN 1961, keine Gültigkeit. In             Abänderung des § 10, Teil B, der VOB stellt der AN             den AG bzw. Beauftragten, soweit gesetzlich             zulässig, von allen Schadenersatzansprüchen Dritter,             welche sich aus der Durchführung der Bauarbeiten             oder der Beschaffenheit des Bauwerks ergeben             könnten, frei. 5.2        Danach ist der AN auch dafür verantwortlich, daß             sämtliche Bestimmungen der Berufsgenossenschaft             und die Anordnungen der Baupolizei, Verkehrspolizei             oder anderer weisungsbefugter Behörden genau             eingehalten und alle notwendigen Maßnahmen zum             Schutze von Personen und Sachen getroffen             werden. 5.3        Der Auftragnehmer kann sich nicht durch Berufung             auf Weisungen der Bauleitung von seiner Haftung             befreien. 5.4        Auf Verlangen der Auftraggebers oder der Bauleitung             ist der AN verpflichtet, den Nachweis zu führen, daß             er gegen alle evtl. vorkommenden Unfälle und             Schäden in angemessener Höhe versichert ist und             seinen Verpflichtungen gegenüber der Berufs-             genossenschaft und der Krankenkasse             nachgekommen ist. 5.5        Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des             Auftraggebers umgehend den Nachweis über das             Bestehen einer Betriebshaftpflicht-Versicherung zu             erbringen. Darin muß u.a. die Versicherungs-             gesellschaft sowie die Versicherungsnummer             enthalten sein. 6. Abnahme 6.1        Es wird nach § 12, Abs. 4, der VOB, Teil B,             förmliche Schlußabnahme verlangt. Sie ist vom AN             schriftlich zu beantragen. Bei Leistungen, für welche             die Ausarbeitung von Bestandsplänen gefordert wird,             kann die Schlußabnahme erst nach Vorliegen             derselben verlangt werden. Wird hierdurch die             Abnahme verzögert, so ist der AG berechtigt, die             erbrachten Leistungen in Benutzung zu nehmen und             zwar unbeschadet der weiteren Gewährleistungs-             pflicht des Auftragnehmers. 6.2        Teilabnahme von Leistungen oder Teile von             Leistungen, die durch den Baufortschritt einer             späteren Kontrolle entzogen werden, müssen nach             Vereinbarung mit der Bauleitung ebenfalls förmlich             durchgeführt werden. 6.3        Entgegen den Bestimmungen der VOB gilt eine             Leistung auch dann nicht als abgenommen, wenn der             Bauherr diese Leistung oder einen Teil derselben in             Benutzung hat. 6.4        Es werden nur restlos fertiggestellte und nicht noch             mit Mängeln behaftete Arbeiten abgenommen. 6.5        Voraussetzung für die Abnahme ist die Übergabe der             vollständigen Dokumentationsunterlagen 7. Gewährleistung 7.1        Die Gewährleistung beginnt nach  mängelfreier             Übergabe und förmlicher Abnahme, sofern nicht             ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.             Die Dauer der Gewährleistung beträgt 5 Jahre und             6 Monate. 7.2        Innerhalb der Gewährleistungsfrist und während der             Bauzeit muß der Nachunternehmer auf seine Kosten             nicht nur aufgetretene Mängel beseitigen, sondern             auch für sämtliche Schäden und Kosten aufkommen,             die durch diese Mängel oder durch deren Behebung             entstanden sind. 8. Vergütung 8.1        Die Preise verstehen sich als absolute Einzel-             Pauschal- Festpreise und bleiben bis zur             Fertigstellung des Werks unverändert. Mehr- oder             Minderleistungen auch über 10% hinaus berechtigen             nicht zur Änderung der Einzelpreise. 8.2        Lohn- und Materialpreiserhöhungen werden - wenn             nichts besonderes erwähnt ist - nicht vergütet. 8.3        In den Einzelpreisen sind alle erforderlichen             Nebenarbeiten enthalten. 8.4        Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer             eine Aufgliederung der Einheitspreise zu verlangen.             Die Aufgliederung ist dann umgehend vorzulegen. 8.5        Eine evtl. verspätete Zahlung gibt dem AN kein             Kündigungs- oder Rücktrittsrecht. 8.6        Sämtliche Rechnungen sind kumuliert und an die Fa.             Franz Traub GmbH & Co. KG zu stellen.             Abschlagszahlungen erfolgen nach Vorlage             sämtlicher erforderlicher Unterlagen, vereinbarten             Zahlungsplan oder nach Baufortschritt  in Höhe von             90% der erbrachten Leistung.             Schlußzahlungen erfolgen nach mängelfreier             Übergabe, vollständiger Objektdokumentation und             förmlicher Abnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas             anderes schriftlich vereinbart ist in Höhe von 95%             der geprüften Schlußrechnungssumme.             5% der geprüften Schlußrechnungssumme werden             bis zum Ende der Gewährleistung als Sicherheit             einbehalten. Diese können gegen Vorlage durch             Bürgschaft gemäß dem beiliegenden Bürgschaftstext             abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung bzw. die             Bürgschaft verbleibt für die Dauer der vereinbarten             Gewährleistungszeit beim Auftraggeber. Sie ist             frühestens zurückzugeben nach Ablauf der             vereinbarten Gewährleistungszeit, soweit alle durch             den Sicherheitseinbehalt bzw. die Bürgschaft             gesicherten und geltend gemachten Ansprüche des             Auftraggebers erfüllt sind. Der Gegenwert für die             Gewährleitungsbürgschaft kann frühestens 1 Monat             nach Vorliegen der vertraglich vereinbarten             Gewährleistungsbürgschaft ausbezahlt werden 8.7        Erfolgt die Abrechnung nach Einheitspreisen, so ist             das Aufmaß, bei Leistungen, die bei Weiterführung             der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, von den             Vertragspartnern gemeinsam zu nehmen. 8.8        Für Baustrom- und Bauwasser-Entnahme werden             0,6 % der Rechnungsendsumme in Abzug gebracht,             sofern nichts anderes vereinbart wird. 8.9        Sollten während der Ausführung der Arbeiten weitere             Leistungen, welche nicht im bisherigen             Leistungsumfang enthalten sind, anfallen, müssen             diese vor Ausführung mit dem Auftraggeber             vereinbart werden. Unterläßt dies der Auftragnehmer,             hat er nachträglich keinen Anspruch auf Vergütung.             Die Vergügtung erfolgt nach dem vereinbarten Preis             abzüglich Nachlaß.
LV Bau
Versicherungsangaben Versicherungsangaben Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die dem Auftraggeber, der Bauherrschaft oder Dritten gegenüber bei den Bauarbeiten entstehen. Dies  gilt auch bei  Beschädigungen von Straßen, Gehwegen, Nachbar-gebäuden  und Grundstücken. Der Auftragnehmer haftet voll für die ihm obliegenden  Leistungen.  Sie haben  den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Personal einzusetzen, welches ordnungsgemäß angemeldet und versichert ist. Der Auftragnehmer erklärt hiermit, daß sämtliche Sozialabgaben und Steuern von den Arbeitnehmern einbehalten und ordnungsgemäß abgeführt werden. Bei Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche auf den Auftraggeber zukommenden Strafen usw. zu übernehmen. Der Auftragnehmer hat folgende Haftpflicht-Versicherungen: a)  für Personenschäden             mit EUR __________________________             bei ___________________-Versicherung             Versicherungs-Nr. __________________ b)  für sonstige Schäden             mit EUR __________________________             bei        _______________-Versicherung             Versicherungs-Nr.___________________ c)  Berufshaftpflicht- Versicherung             __________________________________             __________________________________ Vorstehende Versicherungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Ich / Wir werde(n) beim Finanzamt __________________ unter Steuernummer _______________________geführt.
Versicherungsangaben
Mindestlohn Absicherung der Bedingungen im Mindestlohntarifvertrag: - Eine Auftragserteilung ohne unterschriebene Erklärung/Bestätigung kann nicht erfolgen. - Der Auftragnehmer versichert, daß er selbst an seine gewerblichen Arbeitnehmer, die für die Ausführung der vorstehenden Leistungen eingesetzt werden sollen, mindestens den jeweils nach dem Tarifvertrag Mindestlohn (i.V.m. 1 AEntG) maßgebenden Gesamttarifstundenlohn zahlt. Dieser beträgt ab dem 01. Januar 2022: Der Auftragnehmer versichert ferner, daß er die nach den §§ 58 ff. des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe bestehenden Melde- und Beitragspflichten einhält. Der Auftragnehmer gewährleistet für den Fall der genehmigten Beschäftigung von Subunternehmern deren Einhaltung der o.g. Verpflichtungen. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (Entziehung des Auftrages). Nach der Entziehung des Auftrages ist der Auftraggeber berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen, die Ansprüche auf Ersatz eines etwa weitergehenden Schadens bleiben bestehen. Im Fall der Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer ferner verpflichtet, unabhängig vom entstandenen Schaden, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € pro Werktag und betroffenen Arbeitnehmer bzw. lt. vertraglichen Vereinbarungen zu bezahlen. Desweiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, sämtliche auf den Auftraggeber zukommenden Strafen zu übernehmen. Datum:  ______________Auftragnehmer:__________________
Mindestlohn
Unterlagen Zur Information erhalten Sie folgende Unterlagen: - GKR WP Grundrisse 2025-07-21.pdf-HLS-Entwurf-1.OG.pdf - GKR WP Grundrisse 2025-07-21.pdf-HLS-Entwurf-2.OG.pdf - GKR WP Grundrisse 2025-07-21.pdf-HLS-Entwurf-EG.pdf - GKR WP1.1d Grundriss 1.OG 2025-09-03.pdf - GKR WP1.2d Grundriss 2.OG 2025-09-03.pdf - GKR WP1e Grundriss EG 2025-09-03.pdf - GKR WP2d Schnitte 2025-09-03.pdf - GKR WP3c Ansichten 2025-09-03.pdf - GKR_HLS-Schema.pdf - BV_224_2025_04_19_Gruen_Remseck_1OG.pdf - BV_224_2025_04_19_Gruen_Remseck_2OG.pdf - BV_224_2025_04_19_Gruen_Remseck_Ansicht.pdf - BV_224_2025_04_19_Gruen_Remseck_EG.pdf - BV_224_2025_04_19_Gruen_Remseck_LP.pdf - BV_224_2025_04_19_Gruen_Remseck_Schnitt.pdf - Grün  Remseck schr Teil.pdf
Unterlagen
4.047 Sanitär
4.047
Sanitär

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen