Elektro
Groscurthstraße 42-46
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zur Gesamtmaßnahme Elektro Allgemeine Vorbemerkungen 1. Angaben zum Vorhaben 1.1a Bauherr: Wohnungsbaugenossenschaft Wilhelmsruh eG Wackenbergstraße 92 13156 Berlin 1.1b Adresse: Groscurthstr. 42-46 13125 Berlin 1.1c Gebäudeaufteilung: Die 117 Wohnungen in der Maßnahme teilen sich auf 3 Stränge 'a 39 Wohnungen auf. 1.2 Gebäudedaten: Wohnungsbauserie QP 71 A103 Gebäudeteile/Aufgänge:  3 Anzahl der Wohngeschosse:  10 Geschoßhöhe Obergeschosse :  ca. 2,60m Geschoßhöhe Kellergeschoss : ca. 2,40m Gebäudehöhe  :  ca. 30,80m Anzahl der Wohnungen:  117 Baujahr  :   1970er Jahre Gebäude bewohnt/unbewohnt:  bewohnt, teilweise Leerwohnungen 1.3 Erschließung: Das Gebäude besteht aus 3 Aufgängen, die durch die straßenseitigen Haupteingänge zugänglich sind. Vor dem Gebäude befindet sich ein öffentlicher Gehweg und öffentliches Straßenland mit seitlichen öffentlichen Parkplätzen. 1.4 Geplante Leistungen der Gesamtmaßnahme Elektro: Es sind alle Leistungen in einzelnen im Leistungsverzeichnis erfasst. Gewerk Elektro: a. Erneuerung der Hausanschlüsse in Rücksprache mit den Energieversorgungsunternehmen (EVU) b. Komplette Erneuerung der Elektroinstallation in den Treppenhäusern + zusätzlich im Kellergeschoss. Im Eingangsbereich werden nur die alten Leuchten gegen neue LED-Leuchten ausgetauscht. Hinweis: Die Elektroinstallation in den Eingangsbereichen (Windfang), die Außenbeleuchtung, die Beleuchtung in den Müllabwurfräumen (auf den Zwischenpodesten), sowie in den Müllräumen im EG (Zugang von Außen) und in den Aufzugsmaschinenräumen (10.OG) bleiben im Bestand. Die Bestandsanlagen sind zu überprüfen und auf die neuen Hauslichtverteilungen aufzuklemmen. c. Erneuerung der Elektrosteiger bis in die Wohnungen. Aufklemen der neuen Steigeleitungen auf die Bestandsunterverteiler. Beim Anschluss (1 Phase 230V) auf die neunen Zählerschränke ist auf eine symmetrische Belastung der elektrischen Hauptstromanlage mit Drehstromsystem zu achten (Aufteilung auf die Phasen L1, L2 und L3). Die nicht benötigten Phasen sind in den Bestandsunterverteilungen auf Klemme zu legen. Bei der Installation/ Kabelverlegung ist zu beachten, dass die neuen Wohnungssteigeleitungen vorerst nur prov. im TRH + KG befestigt werden können (Leitungslänge beachten), bis die Bestands- Hauptstromanlage im TRH demontiert und die neue vertikale Kabeltrasse (500mm) montiert wurde. Erst danach können die Leitungen fachgerecht und "final" von den Wohnungen bis zu den Zählerschränken verlegt werden. Dieses ist in der Kalkulation mit zu berücksichtigen) d. Zentralisation der Stromzähler im Kellergeschoss. Bei dem Anschluss der Bestands- Wohnungsverteiler (1 Phase 230V) auf die neunen Zählerschränke ist auf eine symmetrische Belastung der elektrischen Hauptstromanlage mit Drehstromsystem zu achten (Aufteilung auf die Phasen L1, L2 und L3)! e. Vorhaltung von einem Leerrohrsytem für späteren Glasfaserausbau in den neu zu erstellenden Steigerabkofferungen in den Treppenhäusern inkl. Herstellen von Kernbohrungen in der Decke, im Schacht. f. Erneuerung der Treppenhausverkabelung/ - Beleuchtung und Umrüstung der Treppenhausbeleuchtung auf LED-Technik mit HF-Präsenzmeldern. Jede Leuchte schaltet für sich selber. Als Vorhalung werden je Aufgang und je Elektrosteigeschacht ein 5pol. Kabel mit einem Querschnitt von 2,5mm² verlegt. Die Zwischenpodestleuchten werden ebenfalls mit einem 5pol. Kabel mit einem Querschnitt von 2,5mm² versorgt. Die Lichttaster in den Treppenhäusern werden nach Fertigstellung der neunen Beleuchtung demontiert und entsorgt. (das Betrifft nicht den Kellergeschosszugang und den Eingangsbereich/ Windfang). Die demontierten Einzelrahmen werden für die Wiederverwendung (Klingeltaster) eingelagert. g. Versetzen und Austausch der Bestands-Hauslichtverteilungen aus dem Treppenhaus-Kellergeschoss ins allgemeine Kellergeschoss, inkl. Verlängerung/ Umverlegung der Bestandszuleitungen, die nicht ausgetauscht werden h. Versetzen und Austausch der Bestands-Sprechanlagen- verteilung aus dem Treppenhaus-Kellergeschoss in die neunen Hauslichtverteilungen. Die Audio bzw. Videosprechanlage wird vollständig erneuert. Das betrifft auch die Verkabelung und die Wohnungssprechstellen. Die Klingeltaster im Bestand (Doppelrahmen)werden nach Fertigstellung der neunen Verkabelung demontiert und an ihren neunen Positionen (wohnungstürbezogen mit Einzelrahmen) wieder montiert. i Ausbau der Hauptrassenwege für sämtliche Elektrokabel im Kellergeschoss und Treppenhaus. j. Die Elektroinstallation der Dachausstiegsräume wird in diesem Zuge auch erneuert. Sie erhalten für die Beleuchtung sowie einer Steckdosen jeweils eine neue 3pol. Zuleitung, mit einem Querschnitt jeweils von 2,5mm². k. Für die bestehenden RWA-Anlagen sind die vorhandenen Leitungen freizuschalten, zu verlängern und an die jeweilige neue Hauslichtverteilung anzuschließen. Dazu bedarf es einer Rücksprache/ Abstimmung mit der zuständigen Wartungsfirma. l. Für die bestehenden Aufzugs-Anlagen sind die vorhandenen Leitungen freizuschalten, zu verlängern und an die jeweilige neue Hauslichtverteilung anzuschließen. Dazu bedarf es einer Rücksprache/ Abstimmung mit der zuständigen Wartungsfirma. Hinweis zum Gewerk Sanitär : Demontage einer Außen- Gartenwasser- "Totleitung" im Kellergeschoss im Aufgang 42 im Bereich der neu geplanten Zählerzentralisation. Hier muss geklärt werden, ob diese kleine Maßnhame über eine Wartungsfirma der WBGW erfolgt. 2. Geplante Bauzeit Mit der Ausführung ist zu beginnen am: 30.03.2026 Die Leistung ist zu vollenden am: 30.09.2026 Der Start und das Ende der Ausführung richtet sich nach der Herstellung der Stromversorgung durch Stromnetz Berlin. Diese Angabe steht derzeit noch aus. Die Arbeiten sollen mit dem Herrichten der Baustromanlage beginnen. Im Anschluss wird der Ausbau der Hauptkabelwege im Kellergeschoss begonnen, das beinhaltet auch das Herstellen von den geplanten Wand- und Deckendurchbrüchen. Im gleichem Zuge soll die neue Hautstromanlage im Kellergeschoss hergerichtet werden. Das betrifft u.a. die neunen HA/HV- Kombinationen und Zählerschränke, sowie deren Verkabelung. Im zweiten Zug müssen die Etagendurchbrüche im Treppenhaus freigestemmt werden. Im Anschluss erfolgt die Verlegung der Wohnungssteigeleitungen von den neuen Zähleranlagen zu den jeweiligen Wohnungen, die aber vorerst im Treppenhaus nur provisorisch befestigt werden können (siehe auch unter 1.4c). 3. Baustelleneinrichtung Auf dem Grundstück steht begrenzter Platz beim Wäscheplatz für die Materiallagerung und Personalunterkunft zur Verfügung. Eine allgemeine Baustelleneinrichtung mit Sanitärcontainer, Baustellenumzäunung u.ä. ist im Leistungsumfang des Bauhauptgewerkes enthalten. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für Personal- und Materialunterkunft zu sorgen. Mit den Einheitspreisen sind abgegolten: Alle erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung der Arbeiten, wie Mannschaftsunterkünfte, Lagerräume, Transportgeräte, Hebeanlagen, Gerüste usw. . Gegebenenfalls ist ein mehrmaliger An- und Abtransport der Geräte bzw. Umsetzen der Baumaterialien und -maschinen aufgrund der vereinbarten Ausführungstermine bzw. bauseitiger Leistungen in den Außenanlagen erforderlich. Kellerräume zur Lagerung von Materialien stehen nicht zur Verfügung. Für die Baustelleneinrichtung stehen nur sehr begrenzt Flächen auf dem Grundstück des AG zur Verfügung. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen hat der AN die notwendigen Genehmigungen vorzubereiten, dem AG zum Einreichen an die zuständigen Behörden zu übergeben und für die entsprechenden Absperr- und Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Die Kosten für die Nutzung des Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer. Vom AN sind Bepflanzung pfleglich zu behandeln und ggf. zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes gehen zu Lasten des AN. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle. Die Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen Wege, Vegetationsflächen, Bäume sowie der Straßenbefestigung zum Zeitpunkt der Übergabe ist Sache des AN. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Erfolgt das nicht, gehen alle Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des Ursprungszustandes zu Lasten des Auftragnehmers. Der AN hat mit Fertigstellung seiner Leistungen Flächen, die er zur Baustelleneinrichtung genutzt hat, wieder in den vorherigen Zustand zu versetzen. Bauschutt, Verpackungen und sonstige Verunreinigungen zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der Brutto-Schlussrechnungssumme des AN absetzen. Die gesamte Baustelleneinrichtung und zwischengelagerte Materialien sind durch einen 2 m hohen Bauzaun zu sichern, sofern nicht bauseits vorhanden. Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen. Wirtschafts- und Hauszugangswege sowie Rettungswege und öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Post, Feuerwehr usw. wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten. Wenn die Arbeiten im bewohnten Zustand durchgeführt werden, ist generell kein Mieterstrom zu verwenden. Baustrom wird bauseits zur Verfügung gestellt (Anschlussmöglichkeit: von den Bestands- hauslichtverteilungen). Die Herrichtung des Baustromanschlusses ist Bestandteil der Ausschreibung Elektro. Sämtliche notwendige Stromunterbrechungen sind rechtzeitig dem AG und der örtlichen Bauleitung anzuzeigen. Des Weiteren müssen die Mieter rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetz werden (mind. 1KW vorher). Wenn die Arbeiten im bewohnten Zustand durchgeführt werden, ist generell kein Wasser aus Mietwohnungen zu verwenden. Der Auftraggeber stellt bei Bedarf Anschlusspunkte in seinem Hausnetz zur Verfügung. Für die allgemeine Baustelleneinrichtung (Sanitärcontainer usw.) und Baustrom- und Bauwasserversorgung wird eine Umlage in Höhe von 0,6 % der anerkannten Bruttorechnungssumme erhoben und einbehalten. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind: Die Sauberhaltung des benutzten Straßenlandes und des Baugrundstückes einschließlich Bauwerk bzw. Außenanlagen und der Gebäude. Materialreste, Verpackungsstoffe, Behälter jeder Art, Abfälle usw. dürfen nicht auf dem Baugrundstück vergraben oder verbrannt werden! Der anfallende Schutt ist arbeitstäglich zu entfernen bzw. in geschlossenen Containern zwischen zu lagern. Alle Leistungen, die den Abbau von Materialien und Bauteilen betreffen, umfassen den Abtransport und die umweltschonende Entsorgung einschl. der dafür anfallenden Gebühren. Der Nachweis zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist den Vorschriften entsprechend zu erbringen. In jeder Wohnung, in der gearbeitet wird, müssen die Fußböden von der Eingangstür bis zum Arbeitsplatz (hier im Flur mit dem Standort der Unterverteilung) vollflächig mit Schutzfolie bzw. Vlies abgedeckt werden. Diese Folie/ Vlies ist bei Notwendigkeit täglich vor Arbeitsbeginn zu verbessern. Für die Planung der Kapazität ist eine tägliche Arbeitszeit von 7.00 Uhr max. 18.00 Uhr zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit beinhaltet das tägliche Aufräumen (Sichern) und Reinigen der Baustellen, z. B. TRH usw.. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Reinigungsfirma beauftragt, und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der verursachenden AN abgezogen. Arbeiten über die tägliche Arbeitszeit hinaus bzw. an Sonn- und Feiertagen sind von den zuständigen Ämtern, der örtlichen Bauüberwachung sowie dem AG rechtzeitig bestätigen zu lassen. Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich zu sichern und zu verschließen, d. h. alle Türen schließen und verriegeln, Bauzäune usw. schließen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen. Die Bestandsaufzüge sind ausschließlich den Mietern vorbehalten. Die Benutzung für Bauarbeiter und / oder Materialtransporte sind untersagt. 4. Ausführung Der Bieter hat Gelegenheit, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Nachforderungen sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter konnte die Gegebenheiten im Rahmen einer sorgfältigen Inaugenscheinnahme nicht erkennen/ nicht einsehen. Die Einhaltung der Bestimmungen über Verwendung normgerechter Baustoffe, Bauelemente etc. obliegt dem Auftragnehmer. Der Einsatz einer Bauleitung oder eigene Sachkunde des Auftraggebers entlasten den Auftragnehmer nicht im Rahmen seiner Pflicht zur eigenverantwortlichen Vertragsdurchführung. Die Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Bauberufsgenossenschaft sind einzuhalten. 5. Baubesprechungen Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauüberwachung wird in regelmäßigen Abständen eine Baubesprechung durchgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen und für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle einen entsprechend sachverständigen Fachbauleiter (Montageleiter, Polier, Vorarbeiter) mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen und Vollmachten zu stellen. 6. Besonderheiten Vor Rechnungslegung (Teil- oder Schlussrechnungen) ist das Aufmaß zur Prüfung an die örtliche Bauüberwachung zu übergeben. Die Rechnung wird mit dem geprüften Aufmaß eingereicht. Folgende Angaben sind mit Rechnungslegung unbedingt erforderlich: a)  Vollständiger Name und Anschrift des AN b)  Steuernummer oder USt-ID-Nr. des AN c)  Rechnungsnummer und Rechnungsdatum des AN d)  Rechnungsbezeichnung, wie Zwischen-, Teilschluss- oder       Schlussrechnung e)  Vollständige postalische Anschrift des Bauvorhabens f) Angabe des      Gewerkes g)  Vollständige Auftragsnummer /  Kontierung h)  Zeitpunkt der Erbringung der Leistung Alle Zwischenrechnungen einschließlich der Schlussrechnung sind kumulativ aufzustellen. Hierbei sind zwar vereinbarte Nachlässe, nicht aber Sicherheitseinbehalte, Skonti usw. abzuziehen. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Unterlagen, wie Aufmaßberechnungen je Wohnung u.a., sind jeder Rechnung beizufügen. Anteilig entsprechend der Bausumme wird der Anteil für die Kosten für die Bereitstellung von Wasser- und Stromentnahmestellen sowie Sanitäranlagen und die Verbrauchsmengen in Höhe von 0,5% abgezogen, weiterhin wird für die Bauwesenversicherung ein Anteil von 0,2% abgezogen. Die Schlussrechnung ist im Langtext einschließlich dem kompletten Aufmaß und aller Nachweise im Original einzureichen. 7. Sicherheiten Der Auftraggeber hat wegen der Besonderheit der Vertragsleistung Arbeiten im Rahmen einer Strangsanierung im bewohnten Zustand und des damit gegebenen Sicherheitsbedürfnisses Anspruch auf Sicherheit von 10 % der Auftragssumme, bei der 1. Teilrechnung, für die Sicherstellung der Ansprüche des Auftraggebers auf vertragsgemäße Ausführung der Leistung inkl. der Mängelansprüche (Vertragserfüllung) und von 5 % der Abrechnungssumme für Mängelansprüche des Auftraggebers nach Abnahme und etwaiger sonstiger Vermögensschäden einschl. Rückzahlungsansprüche aus Überzahlungen. Wird Sicherheit in Form einer Bürgschaft geleistet, muss diese nach dem Muster des Auftraggebers ausgestellt sein und kann die Sicherheitseinbehalte ablösen. Alle Maßnahmen des Bauvorhabens werden unter Nutzungsbedingungen durchgeführt. Das Objekt ist bewohnt. Deshalb sind sämtliche Arbeiten in diesem Objekt unter minimaler Staub- und Lärmbelästigung für die im Haus wohnenden Mieter auszuführen. Sämtliche erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Abschottungen und Absperrungen sind eigenverantwortlich zu veranlassen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Mit den Einheitspreisen ist jegliche Mehrbelastung, Behinderung, der Schutz des Mietereigentums, Säuberungsarbeiten während der Ausführung und nach beendeter Arbeit abgegolten. Die tägliche Arbeitszeit ist Montag bis Freitag auf 7.00 bis 18.00 Uhr begrenzt und einzuhalten. Nach Rücksprache mit dem AG ist es ggf. möglich, bis 20.00Uhr zu arbeiten. Es ist auf die Einhaltung der örtlichen Schallschutzbestimmungen zu achten. Mit lärmintensiven Arbeiten (Bohr-, Schleifarbeiten u.ä.) ist nicht vor 8.00 Uhr zu beginnen. In der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sind die lärmintensiven Arbeiten weitgehend zu minimieren. Davon abweichende Zeiten bzw.Arbeiten an Wochenenden oder Feiertagen sind gesondert beim Bauherren zu begründen und zu beantragen. Fluchtwege im Bereich der Baumaßnahmen sind grundsätzlich freizuhalten, das Verstellen der Fluchtwege über die Treppenhäuser ist unzulässig.
Vorbemerkungen zur Gesamtmaßnahme Elektro
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Für die Ausführung der Anlage gelten die aktuellen Fassungen der DIN VDE-Vorschriften VDI-Richtlinien DIN-Normen Unfallverhütungsvorschriften VOB Teil B und C Richtlinien der Berufsgenossenschaften Bauordnung von Berlin sowie der sonstigen derzeit gültigen, fachrelevanten Verwaltungsvorschriften, Arbeits- und Werkstoffblätter Zu beachten sind ebenso die örtlichen Bestimmungen und Auflagen von Bauaufsicht Gewerbeaufsicht Feuerwehr TÜV oder sonstiger behördlicher Stellen Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind vom Auftragnehmer Montagezeichnungen zu erstellen. Diese Unterlagen sind der Fachbauleitung des Auftraggebers oder dem Auftraggeber einzureichen. Es ist der vom Auftraggeber vorgesehene Prüfumlauf zu beachten. Mit der Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle darf erst nach der Genehmigung der Montagezeichnungen durch den Auftraggeber begonnen werden. Durch die Zustimmung wird die Verantwortung des Auftragnehmers für die Montagezeichnungen nicht eingeschränkt. Auf Anforderungen des Auftraggebers sind Anlagenteile vor der Herstellung und Montage zu bemustern. Die bemusterten Anlagenteile sind vom Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nach Fertigstellung der Gesamtanlage hat der Auftragnehmer Revisionszeichnungen zu erstellen, die sämtliche Änderungen und Ergänzungen, die sich im Laufe der Bauzeit ergeben haben, enthalten. Zu diesem Zweck erhält der Auftragnehmer Dateien im dwg-Formatvon allen Zeichnungen, welche von ihm auf den letzten Stand gebracht und spätestens mit der Schlussrechnung abgegeben werden. Die angebotenen Angebotspreise gelten als Festpreise für die gesamte Bauzeit im Sinne der vorliegenden Vertragsbedingungen. Alle Preise sind für fix und fertige Arbeit kalkuliert. Sie enthalten alle Nebenleistungen im Sinne der VOB und alle für einen ordnungs- und vorschriftsmäßigen sowie technisch einwandfreien Betrieb gehörenden Lieferungen und Leistungen. Bestehen nach Ansicht des Bieters fachtechnische Unstimmigkeiten, so hat er vor der Auftragsvergabe eine Klärung herbeizuführen. Ist dies nicht erfolgt, so gilt im Auftragsfall die Textauslegung des Auftraggebers bzw. seines Vertreters/Fachingenieurs. Mit Abgabe des Kostenangebotes erklärt der Bieter, dass er sich über alle Lieferungen und Leistungen im klaren ist, dass ihm die angeführten Bestimmungen bekannt sind und dass er darauf verzichtet, durch die nachträgliche Einrede eines Irrtums die Anerkennung zu verweigern. Eine Wertung des Angebotes erfolgt nur bei korrekter Wiedergabe des Ur-LVs. Zur Durchführung einer genauen Kalkulation können Anfragen an die Vergabestelle des Auftraggebers gestellt werden. Nach Erbringung aller Leistungen sind vom Auftragnehmer Revisions- zeichnungen gemäß den Forderungen des Bauherrn auf Datenträger anzufertigen und einzureichen. Technische Regeln, Richtlinien und Normen Die Vergabe- und Vertragsunterlagen für Angebot, Auftrag, Ausführung und Abrechnung sind in folgender Reihenfolge zu beachten: Die allgemeinen Richtlinien zu den  Leistungsverzeichnissen und zusätzlichen  Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Die ergänzenden Vertragsbedingungen des Architekten. Die bauseits zur Verfügung gestellten   Projektunterlagen und die nachstehende  Leistungsbeschreibung. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen  (VOB Teil B +C) neuester Fassung mit allen Ergänzungen und Kommentaren. Die Gewährleistung nach VOB neuester Ausgabe und  Geschäftsbedingungen des Bauherrn bzw. des  Auftraggebers. Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die  Ausführung von Bauleistungen. Teil C - Allgemeine Technische Vorschriften für  Bauleistungen(ATV), mit allen aufgeführten DIN-Normen. Die Bauordnung für Berlin und Brandenburg. Vorgaben und Bestimmungen des örtlichen EVU Die Unfallverhütungsvorschriften, wie Allgemeine  Vorschriften sowie Schweißen, Schneiden und verwandte   Arbeitsverfahren etc. Energieeinsparverordnung neueste Fassung Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde    und der Versorgungsunternehmen Die anerkannten Regeln der Technik Verlege- und Montagevorschriften der Lieferfirmen und   der Hersteller Unfallvorschriften der Bau- und Berufsgenossenschaft - Örtliche Besichtigungen der Baustelle des Bietersbzw. Auftragnehmers Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Forderungen an den Hersteller der Anlage: Installation der Anlage unter Beachtung des neusten Stand der Technik, dieser genannten technischenRegeln, Richtlinien und Normen Einweisung des Bedienungspersonals und Übergabe der Bedienvorschriften Abnahme der erforderlichen Montagegerüste aufStandsicherheit und Belastbarkeit vor ihrer Nutzung Es dürfen nur Materialien, Anlagen und Anlagenteileangeboten werden, deren kurzfristige Ersatzlieferungüber einen längeren Zeitraum gewährleistet ist Sämtliche Materialien müssen den DVGW-, DIN-, VDI-und VDE-Vorschriften entsprechen Alle Anlagenteile sind vor dem Einbau gründlich zureinigen und während der gesamten Bauzeit vom AN   wirksam gegen Verunreinigungen zu schützen. Für ausreichende Ausdehnungsmöglichkeiten aller  Anlagenteile ist zu sorgen, so dass keine  unzulässigen Beanspruchungen von Bau- und Einbauteilen auftreten können. Eine ausreichende Beschilderung und Kennzeichnung der   Anlagenteile ist vorzunehmen. Eine einwandfreie, funktionstüchtige und  betriebsbereite Anlage ist zu erstellen. Der Befestigungsuntergrund ist auf Tragfähigkeit zu  überprüfen. Die Übergabe der Anlage und der Revisionszeichnungen und aller erforderlichen Unterlagen ist mit  einzukalkulieren. Gemäß DIN 18380 (VOB Teil C) ist eine Abnahmeprüfung durchzuführen, bei der im Rahmen einer  Vollständigkeitsprüfung die gelieferten Anlagenteile  hinsichtlich Umfang und Eigenschaften in Bezug auf die Leistungsbeschreibung überprüft werden. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Bautagesberichte - Es sind Bautagesberichte zu erstellen und wöchentlich der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Aufmaße zur Teil- bzw. Schlussrechung Aufmaße für Leistugen in den Stängen/in den Wohnungen: Die Aufmaße haben wohnungsweise zu erfolgen Aufmaße für Leistugen im Aufgang/ allgemeine Installationen: Die Aufmaße haben Aufgangsweise zu erfolgen Technische Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Die ausführende Firma erhält einen Satz Projektzeichnungen als Weißpause, eine CD mit CAD-Zeichnungen im DXF bzw. DWG Dateiformat sowie PLT-Dateien (ggf. Versand per E-Mail oder OnrDrive-Link) und auf Anforderung die Berechnungsunterlagen. Für die Ausführung der Arbeiten sind die Unterlagen zu prüfen und, wenn erforderlich, nachzurechnen. Die Pläne sind rechtzeitig zu kontrollieren. Festgestellte oder vermutete Fehler in der Planung sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Für eine sach- und fachgerechte Ausführung, einwandfreie Funktion und Eignung der gewählten Werkstoffe ist die ausführende Firma verantwortlich. Vor Beginn der Montage sind die Leitungs- und Kabelführungen mit sämtlichen ausführenden Firmen abzustimmen. Ausführung Die in den Projektzeichnungen eingetragenen Leitungsführungen des Gewerkes sind zu beachten. Änderungsarbeiten, die durch Nichtbeachten entstehen, werden nicht zusätzlich vergütet. Die Leitungsführung und die Montage von Leitungen ist zur Montageplanung mit der Bauleitung und anderen Projektbeteiligten abzustimmen. Die erforderlichen Montage-, Detail- und vorstehende Abrechnungs- zeichnungen sind von der ausführenden Firma anzufertigen, desgleichen für evtl. notwendige Nachtrags- und Bestandszeichnungen auf Verlangen der Bauaufsicht. Diese Unterlagen sind der Fachbauleitung des Auftraggebers einzureichen. Die Montagezeichnungen bedürfen der Freigabe und Bestätigung durch den Auftraggeber. Mit einer Freigaberteilung wird die Verantwortung des Auftragnehmers für den Inhalt der Montage- zeichnungen und für die fachgerechte Ausführung nicht eingeschränkt. Der Fachplaner des Auftraggebers liefert die Bauzeichnungen als Mutterpausen oder Datei für die Bearbeitung mit CAD. Für das Angebot und die Ausführung sind die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Materialien zu verwenden. Teile, die nicht dem Angebot entsprechen und ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers eingebaut wurden, sind auf Kosten des Auftragnehmers auszubauen und durch Materialien laut Ausschreibung zu ersetzen. Dadurch entstehende Folgeschäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch, dass die Bauleitung die Arbeiten überwacht bzw. vorgelegte Muster und Proben genehmigt, wird abweichend von der VOB Teil B 4 Ziffer 3 die Haftung des Auftragnehmers für die Güte seiner Leistungen, des Materials, etc. in keiner Weise eingeschränkt. Jegliche Abweichung der Leitungsführung, Leitungs- und Rohrdimensionierung etc. gegenüber den Projektzeichnungen bzw. Unterlagen, die nicht durch bauliche Veränderungen erforderlich werden, sind durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten schriftlich zu genehmigen. Stundenlohnarbeiten sind vor der Ausführung der Bauleitung anzuzeigen. Bei den von der Bauleitung evtl. angeordneten oder genehmigten Stundenlohnarbeiten sind die Arbeiten auf den Lohnzetteln umfassend zu beschreiben und innerhalb einer Woche nach Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Später eingereichte Stundenzettel werden nicht mehr anerkannt. Die Bauleitung kann Akkordarbeiten bei unsachgemäßer Ausführung untersagen. Beim Verschließen der Decken- und Wanddurchbrüche ist das ordnungsgemäße Einsetzen der Rohrhülsen bzw. der Dämmung  und / oder Brandschottungen zu beachten und zu überwachen. Beim Einsatz von Brandschutzschotts sind die Einbauvorschriften zu beachten. Dies gilt auch für das Verschließen der zugehörigen Durchbrüche. Die verantwortliche Überwachung der Montagearbeiten sowie des auf der Baustelle tätigen Montagepersonals muss durch einen Fachbauleiter des Auftragnehmers gewährleistet sein. Dieser ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit anderen am Bau beschäftigten Firmen eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten. Leitungs-, Rohr-, Kabelführungen und dergleichen sind vor der Montage untereinander mit der Bauleitung abzustimmen. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung, während der Bauzeit einen erfahrenen und verantwortlichen Montageleiter ständig auf der Baustelle zu halten. Ein Wechsel dieser Person darf nur im Einvernehmen mit der Bauleitung erfolgen. Der verantwortliche Montageleiter muss außerdem seine Gewerke koordinieren und überwachen, Montagetermine und Ausführungsfristen einhalten. Es ist einzukalkulieren, dass der Abtransport des anfallenden Schuttes täglich vorzunehmen ist. Gewählte Hersteller, Fabrikate und Typen sind in der Angebotsabgabe bei Verlangen anzugeben. Formlose Kataloge oder Datenblätter in Bezug auf die Leistungspositionen können mit eingereicht werden. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Anlagenteile vor der Erstellung und Montage zu bemustern. Die zu bemusternden Anlageteile sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Nebenarbeiten Bauseits hergestellte bzw. vorhandene Durchbrüche und Kernbohrungen sind auf Größe, Lage und Verwendbarkeit zu prüfen und entsprechend einzukalkulieren. Das Anzeichnen der Schlitze und Durchbrüche hat der Bieter bzw. Auftragnehmer als Nebenleistung zu erbringen und einzukalkulieren. Nachträglich erforderliche Durchbrüche werden vom Auftragnehmer ausgeführt, soweit diese nicht bereits vorhanden sind oder durch andere Gewerke bauseits hergestellt wurden. Das sach- und fachgerechte Verschließen und Beiputzen der Öffnungen einzubeziehen. Die Durchbruchsangaben sind vom Auftragnehmer abzustimmen und nach Freigabe vorzunehmen. Die Angaben und Abstimmungen müssen rechtzeitig erfolgen. Die Herstellung von nicht abgestimmten oder falsch ausgeführten Durchbrüchen geht zu Lasten des Auftragnehmers. Durchbrüchen geht zu Lasten des Auftragnehmers. Wanddurchbrüche in Beton bis 20mm (für Einzelkabel u.a. Sprechanlagenkabel, etc.) sind in der Kalkulation mit einzukalkulieren.
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen Zusätzliche Vertragsbedingungen Grundsätzlich gilt der abzuschließende Werkvertrag zw. dem Arbeitnehmer und dem Auftraggeber. Diese Vorbemerkungen sind zusätzliche VERTRAGSBEDINGUNGEN. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Zu den Technischen Vertragsbedingungen gehören die den einzelnen Titeln zugeordneten BESONDEREN HINWEISE. Aus Gewährleistungsgründen wird vom Auftragnehmer gefordert, dass gewerkebezogen nur die Produkte von einem Hersteller zur Anwendung kommen. Bei der Schlussabnahme ist eine vollständige Auflistung über alle verwendeten Materialien, incl. Kopien der technischen Merkblätter bei der Bauleitung abzugeben. Bei den durchzuführenden Arbeiten dürfen nur Verfahren, Systeme und Fabrikate gewählt werden, die den Erfordernissen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes Rechnung tragen. Der Nachweis dafür ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Sämtliche Einbauteile und Materialien oder Proben davon, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung definitiv beschrieben sind, sind auf Wunsch vor Verwendung als Muster vom Auftragnehmer vorzulegen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Bemusterung so frühzeitig durchgeführt werden kann, dass auch bei Änderungen die Fertigstellungs- termine eingehalten werden können. Er kann nicht davon ausgehen, dass die vorgelegten Materialien in jedem Fall verwendet werden können. Etwaige Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Eigenständige, vom AG nicht genehmigte Änderungen zum Materialeinsatz werden nicht anerkannt. Den Nachweis über die Qualität der Produkte bei Änderungen hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu führen, d.h. technische Datenblätter etc. sind nach Aufforderung durch den AG vorzulegen. Es dürfen grundsätzlich nur Fabrikate, Baustoffe, Bauteile und Ausführungen mit einem amtlichen Prüfzeugnis, einer bauaufsichtlichen Zulassung, einem Prüfzertifikat bzw. genormte Ausführungen verwendet bzw. eingebaut werden.  Der AN verpflichtet sich, seine erbrachte Leistung vor Beschädigung und Verschmutzung durch andere AN zu schützen. Bei auftretenden Beschädigungen sind die Ansprüche gegen die Verursacher und nicht gegen den AG zu richten. BESONDERE HINWEISE BAUSTELLENEINRICHTUNG Die vom Bauherren bereitgestellten Flächen für mögliche Baustellen- einrichtungen (BE) beschränken sich unter Berücksichtigung der BE parallel tätiger Gewerke auf den unmittelbar angrenzenden Wäscheplatz. Vor Beginn der Baumaßnahmen muss durch den AN eine Begehung, gemeinsam mit dem Bauherrn erfolgen zur Feststellung des Ist-Zustandes der zu nutzenden Flächen sowie zur Abstimmung und Vereinbarung von zusätzlichen Flächen. Darüber ist ein Protokoll anzufertigen und der Bauakte beizufügen. Des Weiteren ist der Zustand der an das Baugrundstück grenzenden Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen sowie der angrenzenden Grundstücksflächen festzustellen und zu protokollieren. Alle vor Beginn erkennbaren Beschädigungen (z.B. an Fenstern, Türen u.dgl.) sind in einem Begehungsprotokoll festzuhalten und dem Bauherren vorzulegen, ggf. mit Fotodokumentation. Diese Aufwendungen sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Erst nachträglich festgestellte Schäden werden im Schiedsfall dem AN angelastet. Der Schutz der Pflanzanlagen wird gewährleistet durch Vorgabe der zu begehenden Bereiche. Trotzdem sind die vorhandenen Grünflächen und Baumbestände bei Bedarf zu schützen. Der Bestand vor und nach der Durchführung der Baumaßnahmen ist zu protokollieren. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine förmliche Flächenübergabe genutzter Flächen. Folgende Grundsätze zum Schutz der Außenanlagen sind zu berücksichtigen: Keine Lagerbildung auf den Wegeflächen Verkehrswege sind grundsätzlich freizuhalten erforderliche Abstellflächen sind zu minimieren Die Bestimmungen der Baumschutzverordnungen sind einzuhalten. Alle Zerstörungen und Verunreinigungen außerhalb des Bereiches der Baufreiheit in den Außenanlagen sind kostenpflichtig nach dem Verursacherprinzip zu beseitigen. Der Auftraggeber lässt den Hauptanschluss für Baustrom durch den AN Elektro herstellen. Die Firmen (AN) sind für ihre eigenen Unterverteilungen verantwortlich. Die Kosten für Baustrom und Bauwasser und gegebenenfalls Bauüberwachung werden auf die Auftragnehmer umgelegt. Die Umlage beträgt 0,5% der jeweiligen Bruttoauftragssumme. Der Auftraggeber lässt einen Sanitärcontainer zur Nutzung für alle am Bau Beteiligten bereit stellen und auch unterhalten. Die Kosten dafür werden auf die Auftragnehmer umgelegt. Die Umlage beträgt 0,5% der jeweiligen Bruttoauftragssumme. Kostenpauschale für die Bauwesens- versicherung (0,2% der Bruttoauftragssumme). Materiallieferungen haben werktäglich im jeweils benötigten Umfang zu erfolgen. Materialtransporte auf den Fußwegen haben ohne motorgetriebene Fahrzeuge zu erfolgen. Beim ausnahmsweisen Einsatz von motorisierten Fahrzeugen sind vor Beginn Pflasterprotokolle zu fertigen. Für das Anfertigen notwendiger Pflasterprotokolle sind die Bauleitungen verantwortlich. Wege und Straßen im unmittelbaren Baustellenbereich sowie öffentliche Wege und Straßen, die während der Bauarbeiten benutzt werden, sind täglich zu säubern und bei Beschädigung zu reparieren. Für den An- und Abtransport aller Materialien ist der AN selbst verantwortlich und hat dafür notwendige Technik selbst zu erbringen. Es werden bauseits keine Aufzüge oder sonstige Hubgeräte bzw. Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die gestellte Rüstung ist anderen Gewerken zur Mitbenutzung zu überlassen. Die Arbeits- und Baustellenbereiche sind täglich nach Arbeits- ende zu beräumen und reinigen.Die wöchentliche Grund- reinigung des gesamten Baustellenbereiches ist Bestandteil der Einheitspreise. Bei Nicht- einhaltung wird nach einmaliger Auf- forderung durch die BL eine Reinigungsfirma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme des AN abgezogen. Bei den Reinigungsarbeiten sind die Umweltschutz- bzw. Entsorgungsbestimmungen unbedingt zu beachten. Etwaige Folgeschäden gehen zu Lasten des AN. Alle Sicherungsmaßnahmen am Baugrundstück sind entsprechend den behördlichen Vorschriften vorzusehen, alle von den Behörden geforderten Hinweis-, Warn- und Verbotsschilder sind einzu- kalkulieren. Für eine ausreichende Wege und Arbeitsplatz- beleuchtung ist zu sorgen. Wege oder Straßen bzw. Abschnitte davon, die im Zuge der Baumaßnahmen als Stellfläche, Lagerfläche u.dgl. Verwendung finden, sind einzuzäunen und ausreichend zu beschildern. Bei diesen ist auf die Gefahren während der Baudurchführung hinzuweisen bzw. unbefugtes Benutzen zu untersagen. Der sichere und ungehinderte Zutritt zum Wohngebäude ist während der gesamten Bauzeit zu gewährleisten. Die Ver- antwortung gegenüber der Bauleitung sowie gegenüber den zuständigen Behörden der Straße und des Verkehrs trägt der Auftragnehmer. Sicherheitsrelevante Bereiche sind durch einen Bauzaun zu sichern. Die Zufahrten für die Feuerwehr sind ständig zu gewährleisten. Alle am Bauvorhaben beteiligten Firmen haben eine Ruf- nummer für Havariefälle (nachts, am Wochenende und an Feiertagen) zu benennen und empfangsbereit zu halten. Die Besetzung dieser Notrufnummer muss durch einen kompetenten, mit Handlungsvollmachten ausgestatteten Verantwortlichen erfolgen. Außerhalb der Arbeitszeiten sind die Container zur Schuttabfuhr verschlossen zu halten. Die Entsorgung von Schutt und Unrat in Mülltonnen ist nicht gestattet, ebenso nicht das Verstreuen im Gelände. Schadstoffentsorgung Kontaminierung der anliegenden Bauteile ist durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu verhindern! Sollte nachweislich Fehlverhalten festgestellt werden, erfolgen die Sanierungsmaßnahmen zu Lasten des Verursachers! Alle Mitarbeiter sind dahingehend zu belehren. Bestandteil der Baustelleneinrichtung ist das Herrichten von Lagerflächen, das Sichern und Absperren des Arbeits-, Transport- und Materiallagerbereiches, das Stellen von Absperrvorrichtungen / Bauzäunen zum Schutz und Sicherung der BE. Das Aufstellen von Bau- oder Bürocontainern hat bei Bedarf entsprechend der örtlichen Gegebenheiten in Abstim- mung mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen. Es ist täglich ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich in der Bauleiterbesprechung zur Bestätigung vorzulegen. ACHTUNG Für die Sicherheit und Kontrolle auf der Baustelle ist es erforderlich, alle gewerblich tätigen Arbeitskräfte durch entsprechende Arbeitskleidung bzw. Logos der ausführenden Firma incl. Namensschilder zuordnen zu können. Eine entsprechende Beschilderung der Arbeitskleidung der AK ist vorzusehen und Bestandteil der täglichen Kontrolle der Bauleitung auf der Baustelle. Bei Nichtbeachtung kann der Arbeitskraft der Baustellenzugang verweigert werden. Es liegt im Ermessen des Bauherrn oder der von ihm ermächtigten Architekten-Bauleitung, Festlegungen zur Ablös- ung einzelner Mitarbeiter des AN nach Fehlverhalten (wie unqualifizierte Leistung, schlechtes Benehmen Mietern und anderen am Bau beteiligten Personen gegenüber, unsach- gemäßer Umgang mit gefährlichen Stoffen u.ä.) zu treffen. Daraus entstehende Schäden / Verzögerungen gehen zu Lasten des AN. Bei Montage und Befestigungsarbeiten ist darauf zu achten, dass sich im betreffenden Bereich keine verdeckt liegenden Leitungen, Kanäle, Kabel usw. befinden. Dies ist durch AN im Vorfeld zu prüfen und auszuschließen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein, ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen, Mindest(rand)abstände sind zu beachten. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker bzw. für Untergrund geeignete und zugelassene Anker / Dübel / Befestigungsmittel zu verwenden. Schutzmaßnahmen (Abdeckungen usw.) sind entsprechend den Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten durchzuführen. Bei Abbruch, Schleifarbeiten sowie sonstigen staubintensiven Arbeiten ist die Staubentwicklung auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren. Es ist grundsätzlich mit angeschlossenen Absaugvorrichtungen zu arbeiten! Bestandteil der Leistungen sind alle erforderlichen Neben- leistungen, Absperr- und Sicherungsmaßnahmen usw.. Der Bauablaufplan wird Vertragsbestandteil, die Leistungsbeschreibung der Bauleistungen ist nicht identisch mit dem Bauablaufplan. Die Feinablaufpläne werden durch die örtliche Bauleitung festgelegt und können jederzeit den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Die Arbeiten finden in den bewohnten Häusern und Wohnungen statt. Daher kann eine kontinuierliche und ungehinderte Arbeitsweise nicht immer gewährleistet werden. Der AN hat sich mit allen anderen am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen. Die sich aus dem Bauablauf und dem Zusammentreffen verschiedener Firmen und Gewerke ergebende Schwierigkeiten und Verzögerungen, evtl. wiederholter Arbeitseinsatz und dergleichen sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht besonders vergütet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personal und Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, dass alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personal- und Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, dass alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden. Die Arbeiten in den bewohnten Wohnungen sind auf eine Bauzeit von max. 1 Arbeitstag begrenzt. Dementsprechend sind die erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen und abzusichern sowie die Arbeitstechnologien zu wählen. Daraus folgende Kosten sind einzukalkulieren, Mehrkosten und Nachforderungen, die aus oben genannten Bedingungen folgen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. In dieser Zeit sind alle Arbeiten in der Wohnung abzuschließen. Die Abnahme erfolgt an einem anderen Tag. Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich zu sichern und zu verschließen, d.h. alle Türen sind zu schließen und verriegeln, Bauzäune sind zu schließen. Bei Nicht- einhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen. Zur Abnahme sind alle Arbeitsbereiche sowie eingebauten Produkte und Bauteile komplett feinzureinigen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung durch die BÜ eine Reinigungsfirma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme des entsprechenden AN abgezogen. Nach Auftragserteilung ist vom Bieter gem. §5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse für die zu seinem Leistungsumfang gehörenden Leistungen und Arbeiten sowie eine Sicherungs- konzeption zur Verminderung von Gefährdungen und Risiken seiner Angestellten durch die gewählten Arbeits-/ Produktions- verfahren durchzuführen. Diese ist als Dokumentation gem. §6 ArbSchG nach Auftragserteilung vorzulegen. Vor Ausführungsbeginn sind, sofern für bestimmte Arbeiten erforderlich, entsprechende Sachkundenachweise gem. §7 ArbSchG für die jeweilig für die Ausführung vorgesehenen Fachkräfte in Kopie dem SiGe-Koordinator zu übergeben. Spätestens mit Baubeginn ist dem zuständigen SiGe-Koordinator vom AN der nach Bauordnung verantwortliche Bauleiter sowie die Person zu benennen, die entsprechend UVV VBG 1 §6 die Arbeiten mit anderen AN auf der Baustelle sowie der vom AN beauftragten Subunternehmen im Hinblick auf Sicher- heit und Gesundheitsschutz abstimmt. Entstehen durch schuldhafte Verstöße des AN oder seiner Vertragspartner gegen die Festlegungen im SiGe-Plan oder der Baustellenordnung dem Bauherren Schäden in Form von Aus- fallzeiten (Baustop, Sperrung von Rüstungen etc.), werden diese zu Lasten des AN verrechnet. Der SiGe-Koordinator ist zur Einstellung sicherheitswidriger Arbeiten berechtigt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN. Eine vollständige Dokumentation ist der örtlichen Bauleitung zur Gesamtabnahme 2-fach (1-Fach Papier; 1 x digital) zu übergeben. Dazu gehören u.a.: Entsorgungsnachweise Liefernachweise Ausführungsbestätigung der Systemhersteller Produktnachweise, Zertifikate, Zulassungen Verwendbarkeitsnachweile, Prüfzeugnisse usw. Prüfprotokolle, Druck- und Spülprotokolle Übereinstimmungserklärungen, Errichterbestätigungen, Prüfbücher TÜV und Sachverständigenabnahmen Fachbauleitererklärung / Fachunternehmererklärung Meßergebnisse und Prüfprotokolle Betriebsanleitungen und Beschreibungen der Anlagen sowie Bestätigung über Umfang der Einweisungen des Bedienungspersonals Herstellerangaben und Wartungsvorschriften über eingebaute Materialien Ausführungsunterlagen, Werkplanungen Revisionszeichnungen usw. Abbrucharbeiten Jegliches Abbruchmaterial ist vom AN fach- und sachgerecht über ein zugelassenes Entsorgungs- unternehmen auf einer zugelassenen Deponie oder Recyclinganlage und gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise und Verträge sind der örtlichen Bauüberwachung fortlaufend zu übergeben. Wird dieser Forderung nicht nachgekommen, so werden von den Rechnungen Einbehalte vorgenommen. Der Abbruch und die Entsorgung von kontaminierten Stoffen und in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS/DGUV durchzuführen und bei den entsprechenden Behörden sowie Ämtern fristgemäß anzumelden. Erforderliche Genehmigungen sind einzuholen, Auflagen und Anweisungen zu befolgen. Die damit verbunden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei der Entsorgung gilt die vor Ort gültige Abfallsatzung / Entsorgungsvorschriften der Region / Stadt. Gefährliche Abfälle sind der SBB anzudienen. Aufmaß, Raumbuch und Rechnungslegung Die Rechnungslegung hat entsprechend den Vorgaben des BH und der örtlichen Bauüberwachung zu erfolgen. Die Aufmaße sind in prüfbarer Form wohnungs- bzw. abschnittsweise zu erstellen. Vor Erstellung der ersten Rechnung ist die genaue Form mit dem AG zu klären. Diese Vorbemerkungen gelten für AN Elektro. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. Besondere Hinweise für Kalkulation und Elektroarbeiten Für die Ausführung der Arbeiten zur Elektroinstallation gelten die VOB Teil A und B, Vergabe und Vertragsordnung, sowie die VOB Teil C, neueste Fassung, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen "ATV DIN 18299 in Verbindung mit den " Allgemeinen Regeln für Bauarbeiten jeder Art - DIN18299", insbesondere die DIN 18382 - ATV "Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden". Für Bohr- und Schlitzarbeiten sind Maschinen mit Permanentabsaugung zu verwenden. Unmittelbar nach dem Abschluss einzelner Arbeitsschritte wie fräsen, bohren etc. ist der entstandene Schmutz zu beräumen und zu entsorgen. Die dafür notwendigen Leistungen einschließlich Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Nachweis der ordnungsgemäßen, umweltgerechten Entsorgung des Bauschuttes und des Verschnittes ist der Abrechnung beizufügen. Der AN hat alle zur Ausführung der im Leistungsverzeichnis gelisteten Arbeiten benötigten Maschinen und Hilfsmittel für die gesamte Bauzeit vorzuhalten. Die dadurch entstehenden Kosten sind in die betreffenden Einheitspreise mit einzurechnen. Sämtliche Leistungen verstehen sich frei Verwendungsstelle. Transportkosten sind mit den Einheitspreisen der entsprechenden Positionen abgegolten. Bei Kabel und Leitungen ist das Liefern, das Verlegen und der betriebsfertige Anschluss aller Leitungsenden, wenn nicht anders beschrieben, in die Einheitspreiseeinzurechnen. Die Kosten für das Anschließen von Leitungen an vom Bieter mitgelieferten Betriebsmitteln sind mit den Einheitspreisen für die vom AN gelieferten Leitungen oder Betriebsmittel abgegolten. Das Prüfen und Messen nach VDE 0100 Teil 600, ist ebenso Bestandteil der Leistungen. Die Kabel, Leitungen und Betriebsmittel sind dauerhaft mit Beschriftungsgerät zu beschriften. Sämtliche Elektro-/ Fernmelde-/ Erdungsanlageteile sind vom Bieter komplett zu liefern, zu montieren und anzuschließen. Die abgegebenen Einheitspreise beinhalten jegliche Stemm-, Durchbruch- und Einsetzarbeiten, einschließlich Bohrungen bis 25 mm Durchmesser mit Ausnahmegesondert aufgeführter Positionen. Montageplanung Der Bieter hat auf Grundlage der übergebenen Ausführungsplanung eigenverantwortlich die Montage-/Werksplanung zu erstellen und vor Bauausführung bei der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Alle hiermit verbundenen Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werdennicht gesondert vergütet. Kupferpreiszuschlag Der Cu-Zuschlag für sämtliche Leitungen, Sammelschienen und andere kupferpreisabhängige Leistungen ist für die gesamte Bauzeit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Änderungen des Cu-Zuschlages während der Bauzeit werden nicht berücksichtigt. LV-Massen Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Massen sind nicht in jedem Fall auch Bestellmassen. Der tatsächliche Bedarf der einzelnen Positionen ist vom AN vor der Bestellung anhand des Baufortschrittes zu ermitteln. Aufmaß Durch das gemeinsame örtliche Aufmaß wird der tatsächliche Umfang der erbrachten Leistungen festgestellt. Kabel und Leitungen werden als Teillängen in Kabel-bzw Leitungslisten erfasst, während die anderen Installationsmaterialien raumbezogen aufzumessen sind. Auswahl der Betriebsmittel Es sind nur solche Betriebsmittel zu liefern, einzubauen oder zu montieren, die den jeweils geltenden DIN-, VDE- oder EU- Normen unter Berücksichtigung der örtlichen Einsatzbedingungen entsprechen.
Zusätzliche Vertragsbedingungen
01 KG 440 Elektrische Anlagen
01
KG 440 Elektrische Anlagen
01.01 KG 444 Prüfen von elektr. Bestandsanlagen
01.01
KG 444 Prüfen von elektr. Bestandsanlagen
01.02 KG 449 Baustelleneinrichtung
01.02
KG 449 Baustelleneinrichtung
01.03 KG 449 Baustrom
01.03
KG 449 Baustrom
01.04 KG 449 Demontage und Entsorgung
01.04
KG 449 Demontage und Entsorgung
01.05 KG 449 Um- und Anschlüsse und Freischaltungen
01.05
KG 449 Um- und Anschlüsse und Freischaltungen
01.06 KG 443 Hausanschlüsse und Hauptverteilungen
01.06
KG 443 Hausanschlüsse und Hauptverteilungen
01.07 KG 443 Verteilungen und Zähleranlage
01.07
KG 443 Verteilungen und Zähleranlage
01.08 KG 444 Kabelträger- und Verlegesysteme
01.08
KG 444 Kabelträger- und Verlegesysteme
01.09 KG 444 Kabel und Leitungen
01.09
KG 444 Kabel und Leitungen
01.10 KG 444 Fräs,- Bohr- und Stemmarbeiten
01.10
KG 444 Fräs,- Bohr- und Stemmarbeiten
01.11 KG 444 Brandschottungen
01.11
KG 444 Brandschottungen
01.12 KG 444 Allgemeine Installation
01.12
KG 444 Allgemeine Installation
01.13 KG 445 Beleuchtungsanlagen
01.13
KG 445 Beleuchtungsanlagen
01.14 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlage
01.14
KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlage
01.15 KG 449 Erdarbeiten Außenanlagen
01.15
KG 449 Erdarbeiten Außenanlagen
01.16 KG 449 Stundenarbeiten
01.16
KG 449 Stundenarbeiten
01.17 KG 449 Dokumentation
01.17
KG 449 Dokumentation
01.18 KG 444 Bestückung der Mietkeller
01.18
KG 444 Bestückung der Mietkeller
01.19 KG 444 Installation Dachausstiegräume (3Stk.)
01.19
KG 444 Installation Dachausstiegräume (3Stk.)
02 KG 450 Kommunikations-, sicherheits-und informationstechnische Anlagen
02
KG 450 Kommunikations-, sicherheits-und informationstechnische Anlagen
02.01 KG 451 Vorhaltung Leerverrohrungsanlage Medientechnik
02.01
KG 451 Vorhaltung Leerverrohrungsanlage Medientechnik
02.02 KG 459 Remontagen der Bestandsklingeltaster
02.02
KG 459 Remontagen der Bestandsklingeltaster
02.03 KG 452 Kabel und Leitungen
02.03
KG 452 Kabel und Leitungen
02.04 KG 452 Audio-Gegensprechanlage
02.04
KG 452 Audio-Gegensprechanlage
Grundbereich ZZ.001.0
02.05 KG 452 Video-Gegensprechanlage (alternativ)
02.05
KG 452 Video-Gegensprechanlage (alternativ)
Alternativbereich ZZ.001.1 zu ZZ.001.0
02.06 KG 459 Demontage Bestandstableaus u. -Sprechstellen
02.06
KG 459 Demontage Bestandstableaus u. -Sprechstellen
02.07 KG 444 Kabelverlegesysteme
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