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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Tech. Vorbemerkungen, Anlagen zum LV Technische Vorbemerkungen
Die Beschreibungen der Leistungen (Leistungsverzeichnis, Zeichnungen udgl.), die VOB Teil A, B und C (neueste Fassung), die ATV soweit nichts anderes angegeben ist, die besonderen Vertragsbedingungen des Architekten und die Vorbemerkungen sind Grundlage des Angebotes.
Die Bauleistungen sind gemäß VOB, Teil C sowie den entsprechenden DIN Gütebestimmungen zu erbringen.
Die Positionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung beinhalten die Herstellung, die Lieferung sämtlicher Materialien, den Transport und das Abladen auf der Baustelle, sowie den betriebsfertigen Einbau.
Sämtliche Kosten für Baustelleneinrichtung, Geräte, Werkzeuge, Transporte, Fahrkosten, Auslösungen, Hilfsstoffe und alle sonstigen Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Bieter erklärt, daß er sich gegen alle Risiken angemessen versichert hat und auf Verlangen des Auftraggebers diesen Versicherungsschutz nachweist.
Über Beschaffenheit und Wirksamkeit seiner Leistungen haftet der Unternehmer gem. § 638 BGB. Außerdem haftet er für alle Personen- und Sachschäden, die durch seine Arbeit oder deren Ausführung entstehen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Maße am Bau zu überprüfen bzw. die Bauzeichnungen mit der Bauleitung
abzustimmen.
Der AN hat dem AG einen Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Das gleiche gilt für kleinere Berechnungen, insbesondere für Einschalungs- und Gerüstbau, einschließlich Nachweis für die Bauaufsicht, falls erforderlich.
Außervertragliche Leistungen müssen grundsätzlich vor Ausführung von der Bauleitung genehmigt werden.
Die Arbeiten sind unter Berücksichtigung der Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung, der Berufsgenossenschaft und den einschlägigen DIN-Vorschriften sowie der Landesbauordnung durchzuführen.
Während der gesamten Bauzeit sind die Arbeiten durch einen fachkundigen, verantwortlichen Polier (in Gewerken, in denen es keinen Polier gibt, ist ein Facharbeiter einzusetzen) überwachen zu lassen. Der Polier bzw. Facharbeiter muß während der Arbeitszeit über Handy erreichbar sein
sowie der deutschen Sprache mächtig.
Es dürfen auf der Baustelle nur qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden.
Geplanter Ausführungszeitraum:
gem. Bauzeitenplan (wird nachgereicht)
Die Vorbemerkungen wurden gelesen und bei der Kalkulation
in den Einheitspreisen berücksichtigt.
.......................................................
Ort, Datum, Unterschrift, Stempel
Tech. Vorbemerkungen, Anlagen zum LV
01 Gerüstbau
01
Gerüstbau
Gerüstarbeiten Gerüstarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung
einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale
Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische
Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug
genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
(Erläuterung:
"Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV
DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden,
sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug
genommen wird.")
DIN EN 280
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit -
Prüfungen
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen - Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifikation
und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen
mit U-förmigem Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1: Anschlagseile für allgemeine
Hebezwecke
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V
und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
DGUV Information 201-011
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 663)
DGUV Information 201-026
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher: BGI 825)
DGUV Regel 101-011
Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
(bisher BGR/GUV-R 179)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden.
Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen
der Gerüstanlage freizuhalten.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dachterrassen und
Flachdächer erstellt, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die wasserführende
Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert bzw. beschädigt wird. Diese
Flächen dürfen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im Zweifel
ist die Bauleitung zu informieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt
werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung
nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe
des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über
die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die
Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der
Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (geputzte Fassade,
WDVS, Fassade mit Thermohaut geputzt, Ziegelsichtmauerwerk, Betonsichtflächen,
Metallfassaden, Fassadenverkleidungen sonstiger Art etc.) abgestimmt ist.
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder
über den Unternehmer für die Fassadengestaltung in eigener Regie und auf eigene
Kosten ausbessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst
beseitigt, kann der Auftragnehmer das dazu benötigte Material in Kleinmengen über
die Bauleitung anfordern. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus
durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist rechtzeitig der
Abbautermin mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung abzustimmen.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen
immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Gerüstarbeiten
Technische Vorbemerkungen Gerüstarbeiten nach DIN 18451
Alle zur Ausführung der Leistungen benötigten Gerüstarbeiten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Gerüste sind so aufzubauen, dass die Nachuternehmen des AG diese nutzen können. Es ist zu beachten, dass Balkonfertigteile so eingerüstet werden, dass ohne einen erneuten Umbau die Geländer durch den Metallbauer montiert werden können. Zur Montag der Fenster sind entsprechende Arbeitsplattformen vor jedem Haus ohne Zusatzkosten vorzuhalten.
Die für Preisanfragepositionen vereinbarten Einheits-
preise gelten auch bei einer Über- bzw. Unterschreitung des Mengenansatzes bis zu 100 v.H.
Evtl. Nachforderungen des AN für entgangenen Gewinn,
aufgrund von reduzierten bzw. erhöhten Mengenansätzen
werden nicht anerkannt.
In dem EP ist zu berücksichtigen:
·
Änderungen gemäß dem Baufortschritt während der
Vorhaltung.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Fassadengerüst
01.01
Fassadengerüst
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