Erd- und Sielbauarbeiten
Grömitz, Neustädter Str., MFH
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Erdarbeiten Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 18127 Baugrund, Untersuchung von Bodenproben - Proctorversuch DIN EN 16907-1 Erdarbeiten - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Regeln DIN EN 16907-2 Erdarbeiten - Teil 2: Materialklassifizierung DIN EN 16907-3 Erdarbeiten - Teil 3: Ausführung von Erdarbeiten DIN EN 16907-4 Erdarbeiten - Teil 4: Bodenbehandlung mit Kalk und/oder hydraulischen Bindemitteln DIN EN 16907-5 Erdarbeiten - Teil 5: Qualitätskontrolle und Überwachung DIN EN 16907-6 Erdarbeiten - Teil 6: Landgewinnung mit nassgebaggertem Einbaumaterial DIN EN ISO 22476-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuchungen - Teil 2: Rammsondierungen DVGW GW 315 Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. DIN EN ISO 22476-2 Geotechnische Erkundung und Untersuchung - Felduntersuchungen - Teil 2: Rammsondierungen DVGW GW 315 Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten Herausgeber: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. FGSV 516 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 526 M HifüBau - Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 535 M Geok E - Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 551 Merkblatt über Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV 559 Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau Herausgeber: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen RAL-RG 501/2 Aufbereitung zur Wiederverwendung kontaminierter Böden und Bauteile - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Angaben zur Baustelle Baugrund Art und Beschaffenheit der zu bearbeitenden Fläche: Art und Beschaffenheit vorhandener Einfassungen: siehe Geotechnischer Bericht Es ist diesem Leistungsverzeichnis vollständig als Kopie beigefügt bzw. Es ist diesem Leistungsverzeichnis auszugsweise als Kopie beigefügt. Diese sind vor Beschädigungen zu schützen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis deren Beseitigung vorgegeben wird. Geotechnische Kategorie nach DIN 4020 des Bauvorhabens:GK 2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer vor der Abfuhr gemäß den Deponieklassen bzw. Abfallschlüsseln der AVV zu separieren. Das auf der Baustelle anfallende und nicht zum Verfüllen benötigte Aushubmaterial ist vom Auftragnehmer auf eine Deponie seiner Wahl abzutransportieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorgegeben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauausführung kann etwas anderes vereinbart werden. Falls das Leistungsverzeichnis keine Festlegung enthält, ist über wieder verwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natursteinmaterial) vor der Verfügung eine Vereinbarung zu treffen. Angaben zur Ausführung Allgemeines Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Diese Besondere Leistung wird gesondert vergütet. Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten. Erdarbeiten, Straßenaufbruch Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern. Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären, ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden. Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden. Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Vergütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte. Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden. Bei Straßenaufbrüchen sind die Ränder gebundener Schichten vor Beginn der Erdarbeiten geradlinig zu beschneiden. Der Aufbruch hat so zu erfolgen, dass der nach Abzug einer eventuellen Böschung verbleibende Rand unterhalb der Tragschicht noch ca. 20 cm breit ist. Wird die Fahrbahndecke unterspült, ist nachträglich entsprechend zu verfahren. Die Tragschicht ist vor dem Schließen der Deckschicht fachgerecht in vergleichbarer Qualität wieder herzustellen. Ein Verfüllen mit Kies genügt diesem Anspruch nicht Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer gemäß ATV DIN 18300 oder Vertrag verpflichtet ist, sind so auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet wird. Werden die notwendigen zwischenzeitlichen Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszutauschen. Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein genommen worden ist. Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der Auftragnehmer sofort das zuständige Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des Auftraggebers zu verständigen. Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Rohrgrabenverfüllung Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung die Oberfläche der Sohle von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, dass das geforderte Gefälle der Leitungen erreicht wird. Rohrenden sind während der Bauzeit gegen das Eindringen von Erde und Fremdkörpern zu sichern. Verkehrssicherung Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von Verkehrszeichen). Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren. Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern. Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden. Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können. Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten. Angaben zur Abrechnung Nach ATV DIN 18299 ist der Abrechnung nach Zeichnung Vorrang zu geben. Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird, sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die Abweichung von den Sollmaßen mit dem Auftraggeber oder seinem Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Maßabweichung zu vereinbaren. Bei einer Abrechnung nach örtlichem Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger) eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen, Suchschachtung, Querschläge u.ä.). Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch gleichwertige Massen zu ersetzen. Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkungen
01 Erdbauarbeiten
01
Erdbauarbeiten
01.__.0001 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für die Dauer der Durchführung sämtlicher im LV aufgeführter Leistungen. Vorhalten der erforderlichen Baustelleneinrichtung während der Bauzeit und Räumung nach Fertigstellung einschl.: An- und Abtransport und Vorhalten der notwendigen Maschinen und Geräte, Sicherungseinrichtungen etc. aller Transporte (zur, auf und von der Baustelle) Absteckung der Planung im Gelände (Lage / Höhe) Nivellements für die Berechnung der Erdarbeiten Säubern der Baustelle während der Bauzeit und nach Fertigstellung Einrichten und Vorhalten einer Baustellentoilette für die Dauer der Ausführungsarbeiten
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
01.__.0002 Baufeldräumung Baufeldräumung vorhandenen Vegation und unbelasteter Abraum bis ca. ‘15‘cm Stärke abschieben, aufladen und zur eigenen Verwendung abfahren.
01.__.0002
Baufeldräumung
1.000,00
01.__.0003 Mutterboden, abtragen, abfahren Mutterboden, abtragen, abfahren, ‘ca. 60‘cm Schichtstärke, Boden abtragen und zur eigenen Verwendung abfahren. Die Nachweise sind bei Abrechnung einzureichen.
01.__.0003
Mutterboden, abtragen, abfahren
E
1,00
01.__.0004 Mutterboden, abtragen, lagern Mutterboden, abtragen, lagern, ca. 60‘cm Schichtstärke, Boden abtragen, bis 150 m transportieren und zur Wiederverwendung seitlich getrennt von anderen Böden lagern.
01.__.0004
Mutterboden, abtragen, lagern
E
1,00
01.__.0005 Baustraße und Lagerplatz aus Betonrecycling Baustraße und Lagerplatz aus Beton-Mineral-Gemisch liefern und einbringen, Dicke  = 30cm.
01.__.0005
Baustraße und Lagerplatz aus Betonrecycling
360,00
01.__.0006 Baugrubenaushub ausheben, laden, umfahren Baugrubenaushub profilgerecht unter 45° Böschung bei sandigen Böden (60° Böschung bei bindigen Böden) lösen ausheben, einschl. Arbeitsraum und Böschungen. Aushubtiefe i. M. 3,00 m, bis 150 m transportieren und zur Wiederverwendung seitlich getrennt von anderen Böden lagern zum Wiedereinbau. Massenangaben und Abrechnung erfolgt im verdichteten Zustand
01.__.0006
Baugrubenaushub ausheben, laden, umfahren
661,77
01.__.0007 Baugrubenaushub ausheben, LAGA Z0, entsorgen Baugrubenaushub profilgerecht unter 45° Böschung bei sandigen Böden (60° Böschung bei bindigen Böden) lösen ausheben, alle 500 m ³ nach gültigen Deponieverordnung zu untersuchen, aufladen und abfahren, LAGA Z 0, zur eigenen Verwendung abfahren, einschl. Arbeitsraum und Böschungen. Aushubtiefe i. M. 3,00 m Massenangaben und Abrechnung erfolgt im verdichteten Zustand
01.__.0007
Baugrubenaushub ausheben, LAGA Z0, entsorgen
1.630,216
01.__.0008 Zulage Boden der Unterfahrten / Einzelfundamente ausheben Zulage Boden der Unterfahrten und Einzelfundamente profilgerecht ausheben, laden, aus der Baugrube fahren, abfahren Massenangaben und Abrechnung erfolgt im verdichteten Zustand
01.__.0008
Zulage Boden der Unterfahrten / Einzelfundamente ausheben
48,466
01.__.0009 Zulage Aushub für Entsorgung Z 1.1 Zulage zu dem beprobten Baugrubenaushub für die fachgerechte Entsorgung LAGA Z 1.1 als Zulage zu der Position LAGA Z 0. Die Nachweise sind bei Abrechnung einzureichen. Massenangaben und Abrechnung erfolgt im verdichteten Zustand
01.__.0009
Zulage Aushub für Entsorgung Z 1.1
48,466
01.__.0010 Zulage Aushub für Entsorgung Z 1.2 Zulage zu dem beprobten Baugrubenaushub für die fachgerechte Entsorgung LAGA Z 1.2 als Zulage zu der Position LAGA Z 0. Die Nachweise sind bei Abrechnung einzureichen. Massenangaben und Abrechnung erfolgt im verdichteten Zustand
01.__.0010
Zulage Aushub für Entsorgung Z 1.2
E
1,00
01.__.0011 Zulage Aushub für Entsorgung Z 2 Zulage zu dem beprobten Baugrubenaushub für die fachgerechte Entsorgung LAGA Z 2 als Zulage zu der Position LAGA Z 0. Die Nachweise sind bei Abrechnung einzureichen. Massenangaben und Abrechnung erfolgt im verdichteten Zustand
01.__.0011
Zulage Aushub für Entsorgung Z 2
E
1,00
01.__.0012 Geotextil zum schützen der Böschungen liefern und Geotextil zum schützen der Böschungen liefern und einbringen
01.__.0012
Geotextil zum schützen der Böschungen liefern und
E
300,00
01.__.0013 Kiestragschicht, 40 cm stark, als oberste Gründungsschicht Kiestragschicht als oberste Gründungsschicht zum erreichen der Verdichtungsanforderungen liefern, lagenweise einbringen und verdichten, 40 cm stark. Verdichtungsnachweis = > 98 % der einfachen Proctordichte ist zur Rechnungsstellung beizulegen.
01.__.0013
Kiestragschicht, 40 cm stark, als oberste Gründungsschicht
E
590,04
01.__.0014 Feinplanum Kellersohle erstellen Feinplanum Kellersohle erstellen
01.__.0014
Feinplanum Kellersohle erstellen
590,04
01.__.0015 Gründungsebene nachverdichten Gründungsebene nachverdichte, Verdichtungsnachweis = > 98 % der einfachen Proctordichte ist zur Rechnungsstellung beizulegen.
01.__.0015
Gründungsebene nachverdichten
590,04
01.__.0016 Vorhandenen seitlich gelagerten Füllboden, Arbeitsraumverfüllung Vorhandenen seitlich gelagerten Füllboden aufnehmen, transportieren und in die Arbeitsräume lageweise einbauen und lagenweise verdichten. Der Verdichtungsnachweis ist zur Abrechnung vorzulegen
01.__.0016
Vorhandenen seitlich gelagerten Füllboden, Arbeitsraumverfüllung
661,77
01.__.0017 Füllkies, Arbeitsraum Füllkies liefern und in die Arbeitsräume lageweise einbauen und lagenweise verdichten. Der Verdichtungsnachweis ist zur Abrechnung vorzulegen
01.__.0017
Füllkies, Arbeitsraum
E
1,00
01.__.0018 Offene Wasserhaltung mit Baudränagen DN 100 Offene Wasserhaltung mit Baudränagen DN 100, Material Dränflex, und ‘2 Stück Pumpensümpfen aus Betonfertigteilen. Höhe bis 1,50 m. Betreiben der Wasserhaltung mit bis zu ‘1 ‘ Tauchpumpen . Vorhaltung und betreiben ‘3‘ Monate.
01.__.0018
Offene Wasserhaltung mit Baudränagen DN 100
E
90,00
m
01.__.0019 Pumpensumpf DN 300/400 Pumpensumpf DN 300/400 liefern und einbauen
01.__.0019
Pumpensumpf DN 300/400
E
1,00
St
01.__.0020 Hochleistungstauchpumpe Hochleistungstauchpumpe liedfern und für die offene Wasserhaltung vorhalten
01.__.0020
Hochleistungstauchpumpe
E
1,00
St
01.__.0021 Einholung einer Genehmigung zur Einleitung, Einholung einer Genehmigung zur Einleitung, Stromgestellung und Gebühren
01.__.0021
Einholung einer Genehmigung zur Einleitung,
E
P
1,00
psch
01.__.0022 Längervorhaltung der Wasserhaltung für pro Woche Längervorhaltung der Wasserhaltung für pro Woche
01.__.0022
Längervorhaltung der Wasserhaltung für pro Woche
E
1,00
St
01.__.0023 Noppenbahn montieren Lieferung und Montage einer geigneten vlieskaschierten Noppenbahn Delta-Terraxx oder gleichwertig. Einschließlich der Befestigung an der vorgenannten Perimeterdämmung an Anarbeiten an vorhandene Öffnungen
01.__.0023
Noppenbahn montieren
190,855
01.__.0024 Abbruch und Entsorgung von Betonteilen Abbruch und Entsorgung von Betonteilen
01.__.0024
Abbruch und Entsorgung von Betonteilen
E
1,00
01.__.0025 Stundenlohn Baufacharbeiter Stundenlohnarbeit gemäß zusätzlicher Vertragsbedingung für Baufacharbeiter.
01.__.0025
Stundenlohn Baufacharbeiter
E
1,00
St
01.__.0026 Stundensatz Hydraulikbagger wie vor, jedoch Stundensatz für Hydraulikbagger ca. 130 KW
01.__.0026
Stundensatz Hydraulikbagger
E
1,00
St
01.__.0027 Stundensatz LKW wie vor, jedoch Stundensatz für LKW-Kipper, Allrad, bis 10t Nutzlast
01.__.0027
Stundensatz LKW
E
1,00
St
02 Träger-Bohl-Verbau
02
Träger-Bohl-Verbau
02.__.0001 Statik für Baugrubenverbau Aufstellen der statischen Berechnung und Erstellung des Positiosplans für die Baugrubenwände.
02.__.0001
Statik für Baugrubenverbau
1,00
St
02.__.0002 Herstellen der Trägerbohlwand Freistehende Trägerbohlwand für eine freie Wandhöhe von ca. 4,2m, im unversehrten Bohr- und Rüttelverfahren einbauen, mit Holzbohlen während des Aushubsarbeiten ausfachen. Nach den Arbeiten alles zurückbauen und abfahren. Hier sind alle Einrichtungsarbeiten einzurechnen
02.__.0002
Herstellen der Trägerbohlwand
15,00
m
02.__.0003 Absturzsichherung Baugrube Erstellen einer Absturzsicherung im Bereich um die Baugrubenböschung gemäß DGUV Vorschrift 38 und 39 " Bauarbeiten ", §§ 6-13, 15,15a sowie DGUV Informationen 201-057 "Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz bei Bauarbeiten"
02.__.0003
Absturzsichherung Baugrube
15,00
m
03 Grundleitung
03
Grundleitung
Vollwandabwasserrohre und Formstücke Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Hochlastkanalrohr mit hoher Ringsteifigkeit > 10 kN/m² (durch MPA-Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt), im Schwerlastbereich ( SLW 60) einsetzbar. Die Rohrleitungen sind unter Beachtung der DIN EN 1610 und der Herstellerverlegeanleitung zu verlegen. Bei der Verlegung sind weiterhin unter anderem folgende DIN-Normen und Vorschriften einzuhalten: DIN EN 12056, DIN 1986-100, DIN EN 752, DIN 1072 sowie ZTVA StB 97. Weiterhin sind die Vorschriften der örtlichen Entwässerungsbetriebe einzuhalten. In die Rohreinheitspreise sind folgende Leistungen einzurechnen: - Lieferung und fachgerechte Montage im bauseitigen Rohrgraben - Form und Verbindungsstücke wie Bögen Red - Stücke, Muffen, Abzweige etc. (als Zulage sind zus. separate  Positionen vorgesehen) - Dichtmaterial - Gleitmittel - Verschnitt - Sämtliche Befestigungsmaterialien - Kleinere Handschachtarbeiten zur Anpassung des Untergrundes bei der Auflage der Rohrleitungen sowie Fixierung mit Sand
Vollwandabwasserrohre und Formstücke
03.01 Schmutzwassser
03.01
Schmutzwassser
03.02 Regenwasser
03.02
Regenwasser

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Gesetzl. Mehrwertsteuer
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