Erweiterte Rohbauarbeiten
Grabbe24
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN I.  Gegenstand der Ausschreibung Erweiterte Rohbauarbeiten Für das Bauvorhaben "Wiederherstellung des Wohnhauses Grabbestraße 24 nach Brand- und Löschwasserschaden". in 30165 Hannover, Stadtteil Vahrenwald-List. II.  Angebotsgrundlagen Die Vergabe erfolgt nach der VOB/A Stand 2019 mit den VOB-Ergänzungen 2023, in der jeweils gültigen Fassung. Die Gewährleistungszeit beträgt nach BGB, entgegen der VOB/B,  -  fünf  -   5 Jahre. Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung für die anzubietenden Leistungen mit den Vorbemerkungen und den EVM-Blättern, sowie die Ausführungszeichnungen, die Baugenehmigung, die Statischen Berechnungen, das Brandschutzkonzept und der Wärmeschutznachweis sowie die Vorgaben zum Schallschutz. Den Angebotsunterlagen liegen die Unterlagen entsprechend den Angaben des Anlagenverzeichnisses in digitaler Form bei und sind zur Kalkulation des Angebotes heranzuziehen. Die Unterlagen können während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden bei: Architekturbüro Axel Schreiber Seelhorststraße 64 30175 Hannover Tel: 0511 - 85 18 42 e-mail:  a.schreiber@architekturbuero-schreiber.de Das Leistungsverzeichnis ist als Angebot abzugeben im Original oder als eingescanntes pdf-Dokument sowie zusätzlich als digitales Kurz-LV (gaeb-Datei). Zu beachten ist, dass, unabhängig zur Art der Angebotsabgabe, die zur Kalkulation abgefragten Fabrikate / Systeme vom Bieter anzugeben sind. Vorgeschlagenen Fabrikate sind mindestens gleichwertig anzubieten. Bei fehlenden Produktangaben mit zur Kalkulation vorgeschlagenen Produkten verpflichtet sich der Unternehmer das vorgeschlagene Produkt zu verwenden. Fehlenden Angaben ohne vorgeschlagene Produkte bilden ein Ausschlusskriterium. Die vom Unternehmer frei festzulegenden Materialien und / oder Fabrikate haben den gültigen Vorschriften und Richtlinien zu entsprechen und müssen eine gültige bauaufsichtliche Zulassung haben. Grundsätzlich dürfen nur systemkonforme Materialien für ein Bauteil zum Einsatz kommen. Die anzubietenden Einheitspreise sind Festpreise einschließlich aller Nebenleistungen, Werkplanung, Lieferung der Materialien frei Verwendungsstelle, Montage und in fix und fertiger Arbeit, dem Schutz bis zum Ende der Bauzeit, einschließlich der behördlichen Genehmigungen, Abnahmen und Inbetriebnahmen. Nebenangebote und alternative Ausführungsvorschläge sind in einem gesonderten Angebot bzw. Anschreiben zu erläutern und anzubieten. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über Art und Umfang der Arbeiten sowie über die Örtlichkeiten der Baustelle eingehend Kenntnis zu verschaffen. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bieters haben keine Gültigkeit. Gewertet werden nur vollständig, ohne Abänderungen ausgefüllte Leistungsverzeichnisse. III. Beschreibung der Baumaßnahme Die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr beabsichtigt die Wiederherstellung des Mehrfamilienwohnhauses Grabbestraße 24 nach einem Brandschaden durchzuführen. Das Gebäude musste nach den Löscharbeiten des Dachstuhlbrandes bis auf die traagenden Wände, die Deckenbalken und das Treppenhaus entkernt werden. Zur Witterungssicherung hat das Gebäude ein Notdach erhalten. Die Wiederherstellung erfolgt nach dem aktuellen Standard der heute geltenden behördlichen Auflagen insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Erneuerbare Energien und Anlagentechnik. Die geplante Maßnahme sieht vor, das Notdach zu entfernen und die ursprüngliche Dachform mit Satteldach, einem großen straßenseitigen Risalitgiebel und zwei Gauben sowie zwei kleinen hofseitigen Zwerchdächern wieder herzustellen. Des Weiteren sollen die beiden Dachgeschosswohnungen sowie die 8 Wohnungen der darunterliegenden Etagen inklusive dem Ausbau der Geschossdeckenebenen wieder auf- und ausgebaut werden. Das Gebäude wurde ursprünglich in Massivbauweise mit Putzfassade um das Baujahr 1923 mit einem Kellergeschoss, vier Vollgeschossen und einem traufseitigen Satteldach errichtet. Ursprünglich verfügte es über 8 Wohneinheiten in den Vollgeschossen sowie einer Dachgeschosswohnung. Im Zuge des Wiederaufbaus soll eine zweite Dachgeschosswohnungen ausgebaut werden. Im fertigen Zustand weist das Wohnhaus eine Bruttowohnfläche von ca. 845 m² auf. Die Erschließung des Gebäudes erfolgt vom Gehweg aus über einen kleinen Vorgarten an der Grabbestraße mittig mit einem zentralen Treppenhaus. Ein Aufzug ist nicht vorhanden. Alle Wohneinheiten sind während der Bauphase nicht bewohnt. Die Höhe der obersten Geschossebene mit Aufenthaltsräumen beträgt ca. 15,70 m über OK Gelände, also mehr als 13 m. Somit ist das Objekt bauordnungsrechtlich in die Gebäudeklasse 5 eingestuft. IV. Allgemeine Angaben zur Baustelle IV.1. Lage der Baustelle Das Bauvorhaben liegt in Hannover im Stadtteil Vahrenwald-List in der Grabbestraße 24 und ist über die Grabbestraße sowie eingeschränkt rückseitig über den offenen Hof zu erreichen. Ein Baugerüst wird auf beiden Gebäudeseiten gestellt. Die Grabbestraße verbindet die Vahrenwalder Straße mit der Dragonerstraße und wird in beiden Richtungen regelmäßig von Linienbussen befahren. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie dan angrenzenden Flächen örtlich zu informieren und die Baustelleneinrichtung entsprechend zu planen und zu kalkulieren. Spätere Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Vor Baubeginn sind die Bereiche gemeinsam mit der Bauleitung zu überprüfen und zu dokumentieren (Beweisaufnahme). IV. 2. Baustelleneinrichtungsflächen Eine Baustelleneinrichtungsfläche kann nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt werden. Die erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen sowie die Aufstellung von Containern müssen zwingend mit der Bauleitung abgestimmt werden. Parkmöglichkeiten sind nur auf der Straße vorhanden. Erforderliche Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von öffentlichen Flächen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen und die entsprechenden Gebühren sind mit einzukalkulieren. Vorhandene Vegetationsflächen und befestigte Flächen dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung genutzt, geändert oder entfernt werden. Die vom Auftragnehmer genutzten Flächen (Lager- und Verkehrsflächen) sind mit geeigneten Maßnahmen zu schützen und nach Beendigung der Baumaßnahme in ihren Ursprungszustand zu versetzen. EIne besondere Beachtung gilt der Nahwärmeversorgung, die die angrenzenden Wohngebäude versorgt. Die Heizungsleitungen dieser Versorgung sind zur Zeit behelfsmäßig außerhalb der Grabbestraße 24 geführt und werden nach Fertigstellung des Dachbereiches wieder in den Spitzboden verschwenkt und durch die Giebelwände der Grabbestraße 26 in die Grabbestraße 22 geführt. Der Schutz der Leitungen ist bei der Baustelleneinrichtung und bei der Umsetzung der Baumaßnahmen zu beachten. Der Auftragnehmer hat spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan zur Freigabe vorzulegen, mit der Bauleitung abzustimmen und verbindlich einzuhalten. Lager-, Abstell-, und Verkehrsflächen können nur in hierfür ausgewiesenen Bereichen in Anspruch genommen werden. IV. 3. Bauwasser und Baustrom Bauwasser und Baustrom werden bauseits zur Verfügung gestellt. Vor Ausführung ist der Bedarf an Kraftstrom mit entsprechendem Vorlauf zwingend abzustimmen. Die Herstellung und Unterhaltung der Zuleitungen zu den Einsatzorten ist Aufgabe des Unternehmers IV. 4. Abfall Im Arbeitsprozess anfallende Abfälle sind Eigentum des Auftragnehmers und von diesem arbeitstäglich ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird der Auftragnehmer abgemahnt. Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm verursachten Abfälle auf seine Kosten beseitigt werden und die dafür entstehenden Kosten von seiner Schlussrechnung abgezogen werden dürfen. IV. 5. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Durch das Gewerk der Erweiterten Rohbauarbeiten sind die Bäume und Büsche angrenzend am Gebäude für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen und instand zu halten. Der Kronenbereich des Baumbestandes ist von allen Gewerken von Baumaschinen und Arbeitsgeräten freizuhalten. IV.6 Nachbarschaftsrecht / Grenze Die Baumaßnahme findet in unmittelbarer Nähe zu den angrenzenden Wohngebäuden statt. Auf die Bedürfnisse der Nachbarn ist bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Der Auftragnehmer hat die einschlägigen Bestimmungen des Nachbarschaftsrechts zu beachten. Er ist verpflichtet, die Grenzen lage- und höhenmäßig genau nachzuprüfen und genau einzuhalten. Im Zweifelsfall ist die Festlegung der Grenzen beim zuständigen Vermessungsamt vor Arbeitsbeginn zu veranlassen. IV.7.  Zusätzliche Angaben zur Baustellenordnung Auf Grund der angrenzenden bewohnten Gebäude ist bei allen Bauarbeiten, bei denen sich für die Ver- und Entsorgung der Baustelle die Verkehrswege von Anwohnern, Besuchern, Personal und dergleichen kreuzen, größtmögliche Vorsicht geboten. Sehr lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen. Die Durchführung der Bauarbeiten am Objekt ist in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr und an Samstagen nur nach vorheriger Anmeldung von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr gestattet. Sonntage sind Ruhetage. Das Rauchen ist generell innerhalb des Gebäudes sowie im Bereich der gesamten Baustelle strengstens untersagt. Der Genuss von Alkohol und anderen Rauschmitteln während der Ausführungszeiten ist auf der Baustelle verboten. Eine Bewachung der Baustelle wird bauseits nicht gestellt. Der Auftraggeber sieht vor, eine Bauwesenversicherung abzuschließen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Sicherung seines Gewerkes bis zur Gesamtbaufertigstellung die Verantwortung. V. Allgemeine Angaben zu den auszuführenden Leistungen V.1. Angaben zur Ausführung Die Ausführung der Bauleistungen hat grundsätzlich nach der VOB und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Der Bieter verpflichtet sich, nur Leistungen und Materialien anzubieten und zu liefern, die den derzeitig gültigen, einschlägigen, behördlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen und Vorschriften mit entsprechend gültiger Zulassung, den Vorschriften und Richtlinien der DIN, EN, EnEV und der Fachverbände sowie den Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke, in der aufgeführten Reihenfolge, entsprechen. Die Ausführung jeder Leistung versteht sich als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfertige Herstellung der geforderten Leistung, einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen - auch wenn in den einzelnen Positionen nicht besonders erwähnt. Sollten Einzelleistungen, wie z.B. "nur liefern" verlangt sein, so ist dies in den jeweiligen Texten ausdrücklich vermerkt. Der Auftragnehmer haftet für die in Auftrag gegebene Leistung, für gelagertes Material und einwandfreie Beschaffenheit bis zur Abnahme seiner Leistung und für die Dauer der Gewährleistungszeit. Bei Weiterverarbeitung unsachgemäß ausgeführter Vorleistungen haftet der Ausführende allein. Der Auftragnehmer hat für seine Arbeiten zum Ausführungsbeginn einen Montagebauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen. Der Auftragnehmer hat für alle Arbeiten einen dauerhaft anwesenden deutschsprachigen Polier auf der Baustelle bereitzustellen. Vor Arbeitsbeginn informiert der Auftragnehmer selbstständig den SiGeKo. Erst nach Einweisung durch den SiGeKo beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen sowie die Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes sind zwingend zu berücksichtigen. Der jeweilige Auftragnehmer ist, unabhängig von dem bauherrenseitig eingeschalteten Sicherheitskoordinator, verpflichtet, die Gefahren am Arbeitsplatz zu dokumentieren (§5; 6 ArbSchG), den Stand der Technik einzuhalten (§4 ArbSchG) und die Erste Hilfe (§10 ArbSchG) zu gewährleisten. Zudem sind die relevanten Sicherheitsvorschriften sowie Bestimmungen, die Arbeitssicherheitsgesetz Rechtsverordnungen zu beachten. Firmenbauschilder dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung aufgestellt bzw. angebracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärmemission der Baugeräte und Baumaschinen durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken und die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm in der neuesten Fassung sowie die gültige Lärmschutzverordnung zu beachten. Bei allen Arbeiten ist die Ausführung zu wählen und in die Einheitspreise einzukalkulieren, die die geringstmögliche Staub- und Lärmbelastung garantiert. Lärmintensive Arbeiten (Bohr- u. Stemmarbeiten) müssen unabhängig von der Ausführungszeit vorher angemeldet werden und sind ggf. zeitlich abzustimmen. Bei Arbeiten an bestehenden Versorgungsanlagen (z.B. Wasser, Abwasser, Strom, Heizung, Lüftung u.a.) hat der Auftragnehmer die notwendige Abstimmung mit dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen. Beim Schweißen, Schneiden, Flexen oder verwandten Verfahren im Gebäude ist unbedingt die Unfallverhütungsvorschrift zu beachten. Des Weiteren sind für alle Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze (Schweiß-, Löt-, Brenn-, Schmelz-, Trenn-, Schleifarbeiten, etc.) vor Beginn arbeitstäglich Schweißerlaubnisscheine auszustellen und unaufgefordert der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Nach Fertigstellung der Arbeiten mit offenen Flammen oder großer Hitze ist mind. 2 Stunden Brandwache einzuhalten und zu dokumentieren. Feuerlöscher auf der Baustelle sind zwingend vorzuhalten. Der Bieter ist verpflichtet, bei Aufforderung Materialproben des angebotenen Materials kostenlos vorzulegen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung nach Aufforderungen detaillierte Nachweise für Art und Qualität sowie Zulassung des Produkts beizubringen. wie auch die Gütezeugnisse und Herkunftsnachweise vorzulegen. Diese Leistungen sind mit einzukalkulieren. V. 2. Angaben zum Bauablauf und zum Sauberhalten der Baustelle Auf der Baustelle sind für die Ausführung der Arbeiten immer mehrere Fachgewerke gleichzeitig beschäftigt. Nach Auftragserteilung erhält der Auftragnehmer Ausführungspläne M 1 : 100, M 1:50 bis 1:10, die er eigenverantwortlich in seine Werk- und Montageplanung überführen muss. Die Maßangaben und die angegebenen Massen der Leistungsbeschreibung dienen nicht zur Bestellung. Alle Maßangaben sind vor Ort zu überprüfen. Die Werkplanung ist bis zur Freigabe durch den Architekten zu überarbeiten. Der Aufwand für die Abstimmungen der Werkplanung ist mit einzukalkulieren. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Für die Leistungserbringung und die Materialwahl sind die Umweltrichtlinien öffentlichen Auftragswesens (Nieders. Ministerialblatt, 42. (47.) Jahrgang, vom 30.09.1992, Nr. 32) zu beachten. Es sollen möglichst bewährte natürliche bzw. umweltschonende Baustoffe und Recyclingprodukte eingesetzt werden. Der Auftragnehmer übernimmt für den durch seine Arbeit anfallenden Schutt kostenlos die Beseitigung und Abfuhr. Die Baustelle ist sauber zu halten. Wird der Aufforderung zur Baureinigung trotz mündlicher Anmahnung durch die Bauleitung nicht Folge geleistet, trägt der Auftragnehmer die vollen Kosten der vom Bauherrn veranlassten Reinigungsmaßnahmen. Einer Schriftform bedarf es nicht! Alle beim Arbeitsprozess anfallenden Stoffe (Abbruchmaterial, nicht verbrauchte Reststoffe, z.B. Zementschlemmen etc.) sowie die beim Reinigen der Gerätschaften anfallende verunreinigte Wässer sind Eigentum des Auftragnehmers und sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei bekannt gesundheitsschädigenden Materialien sind der Auftraggeber--Bauleitung Entsorgungsnachweise von Deponien, Sonderdeponien und/oder anderen Entsorgungsstellen ohne Aufforderung sofort zu übergeben. Die beauftragten Bauleistungen müssen zu einem festen Zeitpunkt fertig gestellt sein. Der Montagebeginn wird direkt nach Auftragserteilung gemeinsam abgestimmt und ist zwingend einzuhalten. Alle auf der Baustelle zu erbringenden Leistungen sind in direkter Folge zu erbringen. Unternehmerseitig bedingte Arbeitsunterbrechungen sind zwingend zu vermeiden. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Baugrundstück in sauberem Zustand zu hinterlassen. Dazu gehört das Abfahren des Mülls und des Schutts sowie das rückstandslose Beseitigen von übriggebliebenen Baumaterialien. Die Flächen sind, wie vor Baubeginn vorgefunden, wiederherzustellen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nach dem Bauablauf in angemessener Frist von 10 Werktagen nicht nach, dann ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. V. 3. Angaben zu Nebenleistungen Das Angebot umfasst die fertige Herstellung, Lieferung und Montage inklusive aller Geräte, Bauteile und Stoffe, die für die Erbringung einer betriebsfertigen Leistung erforderlich sind. Die Einheitspreise gelten für abgeschlossene Leistungen samt Lieferung aller Bauhaupt- und Baunebenstoffe und allen sonstigen zur Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen Aufwendungen. Ggf. finden sich nähere Angaben zur jeweiligen Ausführung in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Für die sichtbaren, zur Anwendung kommenden Fabrikate / Produkte sind dem Bauherrn Muster vorzulegen. Die Bemusterung hat umfassend und so rechtzeitig zu erfolgen, dass kein Terminverzug entsteht. Die zu bemusternden Anlagen, Produkte, Objekte und Armaturen werden rechtzeitig vor dem Bemusterungstermin festgelegt und mitgeteilt. Zur Bemusterung sind dann zu jedem/r bemusterten Anlage, Produkt, Objekt und Armatur mindestens 2 kostenneutrale Alternativen zu liefern. Die Kosten für die Bemusterung trägt der Auftragnehmer. In die Einheitspreise sind unter anderem folgende Maßnahmen mit einzukalkulieren: - Die terminliche Koordination insbesondere mit der örtlichen Bauleitung sowie mit allen am Bau beteiligten Gewerken und Personen sowie deren unmittelbare Benachrichtigung (z. B. Gerüststellung, Beginn und Ende der Arbeiten usw.) inklusive der Teilnahme an den wöchentlichen Baubesprechungen. - Die Sicherung der Baustelle nach den Vorschriften der Ortspolizei, der Berufsgenossenschaften und der Bauleitung - Geeigneter Witterungsschutz über die gesamte Bauzeit - Die Sicherung und Wegebefestigung der im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen liegenden Baustraßen und Zuwegungen sowie der Beachtung der § 17 der Niedersächsischen Bauordnung. - Ggf. erforderliche Überfahrten der Gehwegbereiche in vollumfänglicher Ausführung inklusive der behördlichen Abstimmungen, Schutzmaßnahmen und ggf. Wiederherstellungsleistungen. - Mehraufwendungen durch die auf den Bauablauf basierenden Arbeitsunterbrechungen - Gewährleistung der ständigen und verkehrssicheren Zugänglichkeit des Gebäudes für die anderen Gewerke - Herstellen und Unterhalten aller notwendigen Absteckungen, Markierungen, Höhenpunkte und Profile einschließlich der erforderlichen Nivellements nach Angaben der Ausführungszeichnungen bzw. der örtlichen Bauleitung. Bereits angebrachte Höhenpunkte und dergleichen sind sofort bei Beginn der Arbeiten zu sichern. Bei Verlust sind diese auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen. - Schutz von angrenzenden bzw. tangierenden Bauteilen, insbesondere Fenster, Balkone, Vordächer etc. mit geeigneten Maßnahmen - Erschwernis durch Gebäude-Vor- und Rücksprünge, Balkone sowie durch Bäume / Pflanzung / Geländer / Treppen / Vordächer / Mülleinhausungen / sonstige feste Einbauten / Fallrohre etc. - Die Sauberhaltung der Zuwegungen, Fluchtwege der angrenzenden Gebäude sowie aller Baustellenbereiche. V. 4. Angaben zu Besonderen Leistungen Werden vom Auftraggeber während der Bauausführung Änderungen der Leistung oder zusätzliche Leistungen gefordert, so sind diese vor Leistungserbringung mit einem Nachtragsangebot anzubieten. Die Kalkulationsgrundlagen sind die Stoffkosten mit den angegebenen Zuschlägen aus den EFB-Preisblätter (Formblätter 221 und 222) gleich den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten und den Stundensätzen. Besondere Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind und kurzfristig ausgeführt werden müssen, sind nur nach gesonderter Aufforderung durch die Bauleitung im Zeitaufwand als Stundenlohnarbeiten auszuführen. Der Bauleitung ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel einzureichen. ACHTUNG: Werden Stundenlohnzettel 10 Werktage später als nach dem Ausführungsdatum eingereicht, werden diese nicht anerkannt. Stoffkosten, für die in Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten, werden nach Maßgabe der Formblätter bzw. den Materialkostenzuschlägen aus den Vorbemerkungen der Stundenlohnarbeiten mit dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Es sind die Technischen Vorbemerkungen zum Titel Stundenlohnarbeiten sind zu beachten. VI.  Zusätzliche Vertragsbedingungen Ab 20.000,- Euro wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% der Brutto-Gesamtsumme fällig. Diese wird von der 1. Abschlagsrechnung als Abzug einbehalten, oder durch eine Bankbürgschaft in der Höhe abgelöst. Für die Gewährleistungsdauer wird ab einer Auftragssumme von brutto 20.000,- Euro ein Einbehalt in Höhe von 5% der endgültigen Abrechnungssumme einbehalten. Dieser Betrag wird bei Vorlage einer Bankbürgschaft ausgezahlt. Die Gewährleistungsdauer beträgt, wie vor angegeben, nach BGB 5 Jahre und beginnt ab dem Tag der Schlussabnahme. VII.  Sonstige Angaben VII.1. Die in den Architektenplänen, Beschreibungen und Positionstexten angegebenen Maße und Längenangaben stellen lediglich Richt- und Rastermaße dar. Die genauen und erforderlichen Maße für einzelne Bauteile richten sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Für die Ausführung sind alle Maße vor Ort durch den Auftragnehmer zu nehmen, Unstimmigkeiten zu den Plänen des Architekten sind zuvor mit diesen abzustimmen und zu klären. VII.2. Direkt nach der Vergabe hat der Auftragnehmer für seiner Arbeiten alle erforderlichen Maße eigenverantwortlich vor Ort zu ermitteln. VII.3. Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die Bestandssituation zu prüfen und sich besonders davon zu überzeugen, dass der Untergrund bzw. die Aufstellflächen und Anschlussbereiche für die Arbeiten geeignet sind. VII.4. Evtl. erforderliche Arbeits- und Schutzgerüste, die zur Ausführung der beschriebenen Leistung erforderlich sind, sowie Gerüste innerhalb des Gebäudes bis zu einer Arbeitshöhe von 3.50 m werden nicht gesondert vergütet, außer es ist eingangs anders beschrieben. VII.5. Neben dem Schutz der angrenzenden Bauteile ist der Auftragnehmer verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Witterungsschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle. In den Ausführungszeiten in den Wintermonaten hat der Auftragnehmer seine Leistungen entsprechend zu schützen und seinen Arbeitsplatz sowie die Zuwegung dorthin von Schnee und Eis zu befreien. Alle Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind mit einzukalkulieren. VII.6. Für sämtliche Materialien die im LV nach Angabe des Bieters von den zur Kalkulation vorgeschlagenen Fabrikaten abweichen, sind die entsprechenden Produktbeschreibungen mit den technischen und bauphysikalischen Datenblättern vor Ausführungsbeginn zur Freigabe vorzulegen. VII.7. Angaben zur Beauftragung mit aufschiebender Bedingung Für die Sanierung an der Gebäudehülle werden Fördermittel über das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) des BMWE beim BAFA bzw. der KfW beantragt. Bis zur Bewilligung wird die Beauftragung unter Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung der Förderzusage erfolgen, so dass der Vertrag formal erst in Kraft tritt, wenn die Fördermittel bewilligt sind. VIII Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt gemäß VOB/C bzw. den Angaben im Leistungsverzeichnis. Abschlagszahlungen werden nur in Verbindung mit einem Aufmaß gewährt. Alle Massen sind vom Auftragnehmer anhand von Revisionszeichnungen nachprüfbar nachzuweisen (Aufmaß). Die Aufmaße sind zusammen mit der Abschlags- / Schlussrechnung als Einzelaufmaße einzureichen, welche mit jeder Abschlagsrechnung ein kumulatives Gesamtaufmaß ergeben. Leistungen, die in ihrem Umfang nicht den Revisionszeichnungen zu entnehmen sind, müssen in Anwesenheit der örtlichen Bauführung aufgemessen werden. Mit der Schlussrechnung sind sämtliche Dokumentationsunterlagen und Fachunternehmererklärungen mit vorzulegen. Die Rechnungen sind digital per E-Mail einzureichen über :       Architekturbüro Architekten Schreiber       Seelhorststraße 64       30175 Hannover       Tel: 0511 - 85 18 42       e-mail: a. schreiber@architekturbuero-schreiber.de an : Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G Hildesheimer Straße 89 30169 Hannover IX. Planerliste Bauherr Wohnungsgenossenschaft Heimkehr e.G Hildesheimer Straße 89 30169 Hannover Fachplaner Hochbau Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vergabe und Objektüberwachung, Bauleitung Architekturbüro Architekten Schreiber Seelhorststraße 64 30175 Hannover Tel: 0511 - 85 18 42 Fachplanung für Tragwerksplanung KMP-Ingenieure Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU) Richard Wagner Str. 9 30177 Hannover Tel:  0511 - 99 99 98 70 Fachplanung für den allgemeinen und baulichen Brandschutz KMP-Ingenieure Herr Sergej Manusin M.Eng. (TU) Richard Wagner Str. 9 30177 Hannover Tel:  0511 - 99 99 98 70 SiGeKo NN Fachberatung Energie und Wärmeschutz sowie Ökobilanzierung Energieberatung Ingenieurbüro Rust Herr Benjamin Rust Florastraße 9 25364 Westerhorn Tel:  0151 - 580 57 315 Fachplanung für den Schallschutz AMT Ingenieurgesellschaft mbH Steller Straße 4 30916 Isernhagen/Hannover Tel: 05136 - 878 620 14 Fachplanung technische Ausrüstung über den Bauherrn X.   Anlagen zur Leistungsbeschreibung Neben der textlichen Leistungsbeschreibung sind die Anlagen, entsprechend der Aufstellung der beiliegenden Anlagenbeschreibung bindender Vertragsbestandteil. Grabbe24 - Erweiterte Rohbauarbeiten - Anlagenverzeichnis.pdf
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
01 TITEL 1 - Baustelleneinrichtung
01
TITEL 1 - Baustelleneinrichtung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung liefern - Hauptposition Einrichten der Baustelle mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen: - Herrichten von erforderl. Baustraßen, und Bauwege auf den Flächen der Baustelle sowie den direkten Zuwegen zur Baustelle. - Herrichten der erforderl. Überfahrten, Lager- und Arbeitsplätze - Bautreppen aus Holz - notwendige Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel - Material-Vorhaltekosten - Verkehrssicherung der Baustelle, inklusive Baustellenbeleuchtung Innen in allen Geschossen - Lohnkosten - Personalkosten - alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat - Sicherungsmaßnahmen insbesondere der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, auf Zufahrten, Bürgersteigen, einschl. Säuberung und Schneeräumung usw.; für eine ausreichende Wegebeleuchtung ist zu sorgen; - ebenso sind die Nachbargrundstücke an der Grenze absolut zuverlässig und unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe zu schützen; Maßgeblich sind die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonst mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften. Leistungen, die der Auftraggeber über die oben definierten Bereiche hinaus fordert, sind in den nachfolgenden Positionen beschrieben und werden gesondert vergütet. Baustelleneinrichtung vollumfänglich mit allen Leistungen, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen und bereitstellen. Mit einzukalkulieren sind die Mehraufwendungen für die Einholung aller für die Baustelleneinrichtung und den Baubetrieb erforderlichen Genehmigungen. Kosten für Wasser und Strom trägt der Auftraggeber. Beachtung und Einhaltung des § 11 der Neidersächsischen Bauordnung. Die Kosten für die Vorhaltung wird in gesonder Position beschrieben und abgerechnet.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung liefern - Hauptposition
P
1,00
psch
01.__.0020 Baustelleneinrichtung vor- und unterhalten Vorbeschriebene Baustelleneinrichtung für die gesamte Bauzeit vor- und unterhalten, einschließlich Gebühren und öffentlichen Abgaben, wie die Anmietung von Bürgersteigen und anderer öffentlicher Flächen, die für die Baustelleneinrichtung erforderlich sind, für die gesamte Bauzeit. Abrechnung nach Vorhaltedauer in Wochen.
01.__.0020
Baustelleneinrichtung vor- und unterhalten
50,00
Wo
01.__.0030 Baustelleneinrichtung räumen Räumen der vorgenannten Baustelleneinrichtung nach Angabe der örtlichen Bauleitung und Wiederherstellung des Geländes einschl. Entfernung von Fundamenten und Verunreinigungen.
01.__.0030
Baustelleneinrichtung räumen
P
1,00
psch
01.__.0040 Bauzaun aus Stahlrohrrahmen, versetzbar Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen, verzinkt, mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton liefern und aufbauen. Einzelelemente sturmsicher mit Klemmen unverschieblich und lagegesichert durchgehend verbinden, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc.. Befestigung in anstehendem Boden mit systemgebundenen Erdankern, sofern vorhanden Befestigung an angrenzende vorhandene Bauteile (z.B. Zäune / Container) mit geeigneten Verbindern (z.B. Schellen, Kabelbindern, Bindedraht). Zaunhöhe über Geländeoberkante: 2,0m
01.__.0040
Bauzaun aus Stahlrohrrahmen, versetzbar
155,00
m
01.__.0050 Bauzaun, vor- und unterhalten vorbeschriebenen Bauzaun für die gesamte Bauzeit vor- und unterhalten. Der Bauzaun ist eigenverantwortlich arbeitstäglich auf Vollständigkeit und korrekter Lage zu überprüfen und ggf. in Stand zu setzen. Abrechnung der Vorhaltedauer nach Metern Bauzaun und vollen Wochen (zur Kalkulation 155 m x 50 Wochen)
01.__.0050
Bauzaun, vor- und unterhalten
7.750,00
mWo
01.__.0060 Bauzaun umsetzen Bauzaun der vorgenannten Position während der Ausführungszeit nach besonderer Anordnung des Auftraggebers / der Bauleitung auf dem Gelände der Baustelle umsetzen.
01.__.0060
Bauzaun umsetzen
20,00
m
01.__.0070 Bauzaun abbauen und beseitigen Vorgenannten Bauzaun nach Abschluss aller Bauarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber/der Bauleitung abbauen und beseitigen, einschließlich Herstellen der benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand.
01.__.0070
Bauzaun abbauen und beseitigen
155,00
m
01.__.0080 Bauzaunbeleuchtung, öffentlicher Raum Sicherungsleuchten für den vorbeschriebenen Bauzaun im Bereich des öffentlichen Raum, bzw. nach Angabe der Bauleitung, montieren, während der gesamten Bauzeit unterhalten und nach Aufforderung komplett entfernen.
01.__.0080
Bauzaunbeleuchtung, öffentlicher Raum
2,00
Stck
01.__.0090 Baustellentür im Bauzaun Zulage zum vorgenannten Bauzaun für das Liefern, Herstellen und Unterhalten während der gesamten Bauzeit einer Baustellentür, einflügelig, verschließbar, mit Schließzylinder und ausreichenden Schlüsseln. lichte Durchgangsbreite 1,50 m Nach Abschluss aller Bauarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber / der Bauleitung abbauen und beseitigen.
01.__.0090
Baustellentür im Bauzaun
1,00
Stk
01.__.0100 Bauschild Grundplatte Bauschild mit Tragkonstruktion aus Holz, wetterfest, Sicherung durch Ballastgewicht aus Beton, statischer Nachweis durch den Auftragnehmer. Schild aus wetterfesten Mehrschichtholzplatten, Digitaldruck auf Klebefolie, wetterfest, UV-beständig, nach Vorgabe des Auftraggebers, Übergabe der Daten erfolgt digital. Abmessungen: Breite 500 cm, Höhe 250 cm, Höhe UK Schild = ca. 3,5 m über OK Gelände; komplett aufstellen, unterhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung räumen. Standort nach Angaben Auftraggeber / Bauleitung.
01.__.0100
Bauschild Grundplatte
1,00
St
01.__.0110 Bauschild Firmenschild Namensleiste mit Firmenschildern unterhalb des Bauschild liefern, montieren und nach Fertigstellung rückbauen. Namens- / Firmenschilder mit Angaben zu Planer, Fachplaner und Unternehmen (Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, nur als Schriftsatz, ohne Bild/Logo, schwarz). Material und Ausführung wie Bauschild, Schriftsatz und Darstellung nach Angaben des Auftraggebers. Breite ca. 100 cm, Höhe ca. 15 cm. Miteinzukalkulieren ist das Unterhalten inklusive dem mehrmaligen An- und Abfahren für nachträgliche Leistenmontage für jeweils 2 hinzukommende Firmen
01.__.0110
Bauschild Firmenschild
15,00
St
BAUKRAN
BAUKRAN
01.__.0120 Kranstandfläche Kranstandfläche herstellen, gemäß dem aufzustellenden und freizugebenden Baustelleinrichtungsplan. Der Standort muss statisch nachgewiesen werden. Es dürfen keine Schächte überbaut werden. Grundleitungen ausserhalb des Gebäudes sind zwingend zu überprüfen und dürfen nicht belastet werden. Kranstandfläche einrichten durch Herstellen eines Kies-Schotter Polsters, Größe in Abhängigkeit des zur Verwendung kommenden Kranes. Eventuell nicht tragfähige Bodenschichten austauschen, Kies lagenweise einbringen und verdichten. Eigenverantwortliche Überprüfung des Verformungsmoduls durch den Auftragnehmer. Inklusive Erstellung des Standsicherheitsnachweises (Statik). Kranstandfläche nach Beendigung der Bauarbeiten zurückbauen, das Material abfahren entsorgen, sowie Herrichten der Fläche in ihren ursprünglichen Zustand.
01.__.0120
Kranstandfläche
P
1,00
psch
01.__.0130 Turmdrehkran Baukran als Turmdrehkran ohne Gleisanlage auf Baustelle anliefern und bereitstellen. Ausladung 40,00 m Hakenhöhe 35,00 m Traglast 8 t Stützfüße der Spreizholme auf tragfähigen Unterbau auf vorbeschriebenen Kranstandfläche aufstellen und statisch einwandfrei unterbauen. Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m zwischen sich bewegenden Teilen des Kranes und festen Teilen der Umgebung, z.B. Bauwerk, Gerüst, Materialstapel usw. einhalten. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, gefährdeten Bereich durch stabile Schutzgeländer oder Schutzzäune absperren. Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten.
01.__.0130
Turmdrehkran
1,00
Stk
01.__.0140 Turmdrehkran vorhalten vorbeschriebener Kran für die erforderliche Bauzeit vor- und unterhalten. Abrechnung der Vorhaltedauer nach vollen Wochen.
01.__.0140
Turmdrehkran vorhalten
25,00
Wo
01.__.0150 Turmdrehkran umsetzen Turmdrehkran der vorgenannten Position während der Ausführungszeit nach besonderer Anordnung des Auftraggebers / der Bauleitung auf dem Gelände der Baustelle umsetzen.
01.__.0150
Turmdrehkran umsetzen
E
P
1,00
psch
01.__.0160 Turmdrehkran abbauen und beseitigen Vorgenannten Turmdrehkran nach Abschluss aller Bauarbeiten in Abstimmung mit dem Auftraggeber / der Bauleitung abbauen und beseitigen, einschließlich Herstellen der benutzten Flächen in den ursprünglichen Zustand.
01.__.0160
Turmdrehkran abbauen und beseitigen
P
1,00
psch
BAUSTROM / BAUWASSER Der Baustromkasten wird durch den ausführenden Elektriker gestellt. Vor Ausführungbeginn sind die Angaben zu den erforderlichen Stromanschlüssen mit 3 wöchigem Vorlauf anzugeben. Der Bauwasseranschluss wird duch das ausführende Sanitärunternehmen gestellt. Vor Ausführungbeginn sind die erforderlichen Wasseranschlüssen mit 3 wöchigem Vorlauf anzugeben. Die Kosten des Verbrauchs für Baustrom und Bauwasser zahlt der Auftraggeber
BAUSTROM / BAUWASSER
FÜR DIE ENTSORGUNG FREMDEN MÜLLs
FÜR DIE ENTSORGUNG FREMDEN MÜLLs
01.__.0170 Bauschuttcontainer, gemischter Bauschutt 7m³ Container, 7 m³, für Bauschutt gemischt nur für Fremdmaterial gemäß den Angaben der örtlichen Bauleitung stellen. Es sind nur die Bereitstellungskosten und die Transportkosten zu kalkulieren. Die Entsorgungsosten werden in einer gesonderten Position erfasst
01.__.0170
Bauschuttcontainer, gemischter Bauschutt 7m³
1,00
St
01.__.0180 Bauschuttcontainer, sortierter Bauschutt, 7m³ für Bauschutt sortiert nur für Fremdmaterial
01.__.0180
Bauschuttcontainer, sortierter Bauschutt, 7m³
W
3,00
St
01.__.0190 Restmüllcontainer für Restmüll nur für Fremdmaterial
01.__.0190
Restmüllcontainer
W
1,00
Stk
01.__.0200 Deponiegebühr Deponiegebühren für vorbeschriebene Containerentsorgung bestehend aus Fremdmaterial. Das Gewicht ist mit Lieferscheinen zu belegen. Die Abrechnung erfolgt nur über Lieferscheine.
01.__.0200
Deponiegebühr
1,00
t
CONTAINERANLAGEN + SANITÄTSRAUM Der Sanitätsraum ist entsprechend dem Regelwerk "Bausteine: Sicher arbeiten   gesund bleiben", heraus- gegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Bau-Berufs- genossenschaften, 60389 Frankfurt/Main und der Tief- bau-Berufsgenossenschaft, 81241 München, abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, einzurichten und muss den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung nach § 49 Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 38/2 entsprechen.
CONTAINERANLAGEN + SANITÄTSRAUM
01.__.0210 Sanitärcontainer Wasch- und Toilettencontainer mir Abwasserbehälter, bzw. Schmutzwasseranschluss antransportieren, aufstellen, an die Versorgungsleitungen (Wasser + Strom) anschließen, und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen einschließlich aller Fundamenten und Anschlüsse. Miteinzukalkulieren ist das Herstellen der erforderlichen Fundamente und des Unterbaus, Ausstattung gemäß Arbeitsstättenverordnung für eine Beschäftigtenzahl bis 50 Personen gemäß ASR 48/1,2 Anzahl der Toilettenbecken:  3 Anzahl der Bedürfnisstände:  3 Zahl der Handwaschbecken: 1
01.__.0210
Sanitärcontainer
1,00
Stk
01.__.0220 Vorhaltung Sanitärcontainer vorbeschriebenen Sanitärcontainer für die Haupt-Bauzeit vor- und unterhalten. Die Reinigung des Containers erfolgt im Wochenrhythmus Abrechnung nach Wochen
01.__.0220
Vorhaltung Sanitärcontainer
25,00
Wo
01.__.0230 Bau-WC-Kabinenanlage Bau-WC-Kabinenanlage außerhalb der Bauhauptzeiten liefern, in Abstimmung mit der Bauleitung standsicher aufstellen, und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen. Ausführung nur nach Angabe der Bauleitung
01.__.0230
Bau-WC-Kabinenanlage
3,00
Stk
01.__.0240 Vorhaltung WC-Kabinenanlage vorbeschriebenen WC-Kabinenanlage für die gesamte Bauzeit vor- und unterhalten. Reinigung der Toilette erfolgt im Wochenrhythmus Abrechnung nach Wochen
01.__.0240
Vorhaltung WC-Kabinenanlage
75,00
Wo
01.__.0250 Sanitätsraum Sanitätsraum oder vergleichbare Einrichtung entsprechend den baulichen Anforderungen und den Anforderungen an die Einrichtung nach § 6 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mir Anhang 4.3, Arbeitsstättenrichtlinie ASR 38/2 sowie Merkblatt für Sanitärräume in Betrieben BGI 62 einschließlich Herstellen der erforderlichen Fundamente und des Unterbaus, antransportieren, aufstellen, an die Versorgungsleitungen (Wasser + Strom) anschließen und nach Beendigung der Bauarbeiten beseitigen einschließlich aller Fundamenten und Anschlüsse. Im Preis enthalten sind die Kosten für Installation und Zugänge und Betrieb Der Sanitätsraum wird erforderlich, wenn mehr als 50 Beschäftigte auf der Baustelle tätig sind.
01.__.0250
Sanitätsraum
E
P
1,00
psch
01.__.0260 Vorhaltung Sanitätsraum vorbeschriebenen Sanitätsraum über die Bauzeit (Annahme 50 Wochen) vor- und unterhalten Abrechnung nach Wochen
01.__.0260
Vorhaltung Sanitätsraum
E
50,00
Wo
01.__.0270 Umzug Containeranlage Vorbeschriebene Containeranlage inklusive Mobiliar und technischer Ausstattung wie vorgefunden nach Angabe der Bauleitung ausräumen und an anderer Stelle innerhalb der Baustelle wieder einrichten und installieren. Nur nach gesonderter Aufforderung.
01.__.0270
Umzug Containeranlage
E
1,00
Stk
01.__.0280 Anschluss- und Verteilerstelle Containeranlage Anschluss- und Verteilerstelle an vorbeschriebener Containeranlage, für Verteilung und Anschluss an sanitäre Einrichtungen der Container, mit Absperrungen und Anschlussleitungen, bis DN40, Nenndurchfluss 10m³/h, gedämmt und frostgeschützt, sowie 2 Entnahmestellen DN20, jeweils mit Ventil und Schlauchverschraubung; mit Erdungsbrücke, -leitung und -fahne. Standort in Abstimmung mit der Bauleitung an/rückseitig Containeranlage.
01.__.0280
Anschluss- und Verteilerstelle Containeranlage
1,00
Stk
BAUSTELLENSICHERUNG
BAUSTELLENSICHERUNG
01.__.0290 Baumschutz aus Brettermantel Gefährdete Bäume über Gelände während der gesamten Bauzeit gegen mechansiche Schäden vollumfänglich aus Brettermaterial mit Polsterung schützen Stammdurchmesser bis 50 cm
01.__.0290
Baumschutz aus Brettermantel
2,00
St
01.__.0300 Brandschutz Brandschutz für Baustellen mit mittlerer Brandgefährdung, entsprechend dem Regelwerk "Bausteine: Sicher arbeiten  gesund bleiben" für alle Grundfläche im Gebäude sowie der Baustellenfläche außen. Die Baustelle ist mit ausreichend Löschmitteleinheiten auszustatten, mit geeigneten Feuerlöschern gemäß DIN-EN 3, Feuerlöscher mit ABC-Löschpulver DIN-EN 3, Löschvermögen 43A 183B. Diese sind an geeigneten, von der örtlichen Bauleitung zu benennenden Stellen zu montieren und nach Anordnung der örtlichen Bauleitung abzubauen. Die Unterhaltung ist in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet. Abmessungen: Grundfläche im Gebäude: ca. 865 m² Baustellenfläche außen: ca. 250 m² Die Ausstattung bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
01.__.0300
Brandschutz
P
1,00
psch
01.__.0310 Brandschutz, vor- und unterhalten vorbeschriebenen Löschmitteleinheiten für die gesamte Bauzeit vor- und unterhalten. Die Verbrauchsmittel sind umgehend wieder zu ergänzen. Abrechnung der Vorhaltedauer nach vollen Wochen (zur Kalkulation 50 Wochen)
01.__.0310
Brandschutz, vor- und unterhalten
50,00
Wo
01.__.0320 Aushang SiGe-Plan Aushang SiGe-Plan am Baubüro, Gerüst o. ä., nach Angabe der Bauleitung auf Unterkonstruktion bestehend aus wasserfest verleimter Rückwand, d = ca. 19 mm und oberem Wetterschenkel aus Holz. Bauseits als pdf-Dokument gestellter SiGe-Plan in laminiertem Papier bis Din A 0 in Farbe ausdrucken und aushängen, einschließlich Wechseln des SiGe-Plans nach Fortschreibung. Abmessungen SiGe-Plan Unterkonstruktion: b / h = ca. 1,25 m / 1,00 m Herstellen, Unterhalten und nach Fertigstellung der Arbeiten wieder entfernen.
01.__.0320
Aushang SiGe-Plan
P
1,00
psch
01.__.0330 Bautür Bautür aus Stahlblech, mit Drückergarnitur und eingebautem Sicherheitsschloss liefern und in die vorhandene Öffnung nach Angabe der Bauleitung einbauen, vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder Ausbauen und abfahren. Der Profilzylinder wird bauseits gestellt. Abmessungen bis ca. 1,26 m x 2,26 m Die Vorhaltezeit beträgt bis zu 50 Wochen.
01.__.0330
Bautür
1,00
Stk
01.__.0340 Bauschutzwand mit Holzplatten- Beplankung Bauschutzwand in mehreren Einzelgrößen als provisorische Wand um Baudichtheit zu gewährleisten als Einbruchs-, Staub- und Sichtschutz herstellen, vorhalten und nach Angabe der Bauleitung abbauen und beseitigen. in stabiler Trag- und Unterkonstruktion aus Holz, standsicher auf und gegen Rohbaubauteile anbauen. einseitig beplankt mit Holzwerkstoffplatten, Beplankung: d = mind. 15 mm Bauschutzwand in verschiedenen Größen. Ausführung nur nach besonderer Anweisung der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers. Abrechnung nach Aufmaß, dieses ist direkt nach Aufbau anzufertigen und der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
01.__.0340
Bauschutzwand mit Holzplatten- Beplankung
10,00
01.__.0350 Witterungsschutz Fassadenöffnung Folie/Holz Schutzvorrichtung als Witterungsschutz, an Fenster- und Bauwerksöffnungen anbringen, für die Dauer der Bauarbeiten bis zur Fenstermontage vor- und unterhalten und nach Aufforderung durch die Bauleitung des Auftraggebers entfernen. Ausführung: Lattenrahmen aus Latten min. 4 x 6 cm, Bespannung mit Folie Foliendicke: 0,5 mm Einzelgröße: bis 7,5 m² Ausführung nur nach besonderer Anweisung der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers. Liefern, aufbauen und nach Angabe wieder abbauen und beseitigen. Inklusive aller Nebenleistungen. Abrechnung nach Aufmaß, dieses ist direkt nach Aufbau anzufertigen und der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
01.__.0350
Witterungsschutz Fassadenöffnung Folie/Holz
E
175,00
01.__.0360 Witterungsschutz Fassadenöffnung mit Holzwerkstoffplatten bestehend aus: - stabiler Holzlattenrahmen aus Hölzern 4 / 6 cm - einseitig beplankt mit Holzwerkstoffplatten, o.ä. Beplankung: d = mind. 15 mm
01.__.0360
Witterungsschutz Fassadenöffnung mit Holzwerkstoffplatten
E
W
10,00
01.__.0370 Abdeckung auf Aussparungen, bis 2,0 m² Durchtrittsichere Abdeckung als Sicherheitsmaßnahme auf Aussparungen und Bodenvertiefungen, unverschiebbar und trittsicher anbringen, für die Dauer der Bauarbeiten der Nachfolgegewerke vorhalten und entfernen. Abdeckfläche: in unterschiedlichen Abmessungen bis 2,0 m² Abrechnung nach Aufmaß, dieses ist direkt nach Aufbau anzufertigen und der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Ausführung nur nach örtlicher Angabe
01.__.0370
Abdeckung auf Aussparungen, bis 2,0 m²
20,00
01.__.0380 Zugangsstege in den Wohnungen liefern und aufbauen bzw. ergänzen Für die vorbereitenden Arbeiten der Ertüchtigungen der Geschossdeckenbalken sind die bauseits vorhandenen Stege und Brücken als Zugangsstege entsprechend den Forderungen der Bauberufsgenossenschaft nach DIN 4420 zu ertüchtigen bzw. zu ergänzen, oder gemäß den Angaben der Bauleitung neu herzustellen. Bestehend aus OSB-Tafeln, d > 22 mm, und Geländerklemmen. Zur Veranschaulichung ist dieser Position ein Bild der Bestandssituation beigefügt. Ausführung in enger Abstimmung mit dem Zimmerergewerk, suzessiv mit dem Baufortschritt der Dechenbalkenertüchtigung. Abrechnung nach Aufmaß, dieses ist direkt nach Aufbau anzufertigen und der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
01.__.0380
Zugangsstege in den Wohnungen liefern und aufbauen bzw. ergänzen
100,00
m
01.__.0390 Zugangsstege in den Wohnungen rückbauen Rückbau der vorbeschriebenen Zugangsstege, auch der bauseits vorhandenen Zugangsstege. Ausführung in enger Abstimmung mit dem Zimmerergewerk, suzessiv mit dem Baufortschritt der Dechenbalkenertüchtigung. Abrechnung nach Aufmaß, dieses ist direkt nach Aufbau anzufertigen und der örtlichen Bauleitung vorzulegen.
01.__.0390
Zugangsstege in den Wohnungen rückbauen
240,00
m
01.__.0400 Absturzsicherung als Seitenschutz - Balkone Absturzsicherung als Seitenschutz an den Bestandsbalkonen, nach DIN 4420-1 herstellen und nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung abschnittsweise entfernen. Absturzsicherung als ein Geländer mit Zwischenholm und Bordbrett an der Balkonkonstruktion so montieren, dass die Bestandskonstruktion nicht beschädigt und auch keine Rostflecken übertragen werden. Das Bestandsgeländer ist zwingend schadensfrei zu erhalten. Zur Veranschaulichung ist dieser Position ein Bild der Bestandssituation beigefügt. Abrechnung nach Aufmaß, dieses ist direkt nach Aufbau anzufertigen und der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Lage: Balkonanlagen im Dachgeschoss und im Erdgeschoss
01.__.0400
Absturzsicherung als Seitenschutz - Balkone
15,00
m
01.__.0410 Absturzsicherung als Seitenschutz - Balkone vor- und unterhalten Vorbeschriebene Absturzsicherung als Seitenschutz - Balkone während der Bauzeit (bis die bauseitigen Balkongeänder montiert sind) vor- und unterhalten. Abrechnung nach m x Vorhaltedauer in Wochen.
01.__.0410
Absturzsicherung als Seitenschutz - Balkone vor- und unterhalten
600,00
Wo
01.__.0420 Unfallschutz und Absturzsicherungen Fensteröffnungen Unfallschutz und Absturzsicherungen nach DIN 420, für die Fensteröffnungen gem. Forderung der Bauberufsgenossenschaft herstellen, vor- und unterhalten, sowie nach Beendigung der Arbeiten abbauen und beseitigen. Fensterbreite in unterscheidlichen Abmessungen bis 2,00 m. Abrechnung nach Aufmaß, dieses ist direkt nach Aufbau anzufertigen und der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Ausführung nur nach Angabe der Bauleitung.
01.__.0420
Unfallschutz und Absturzsicherungen Fensteröffnungen
10,00
m
EINMESSARBEITEN Das Bestandsgebäude wird in den Wohnungen einen höheren Fußbodenaufbau erhalten. Demzufolgen müssen die Türstürze und die Sockel der Balkontüren angearbeitet werden. In den Wohnungen sind in jedem Raum Meterpunkte zu setzen in Positionen, die mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen sind.
EINMESSARBEITEN
01.__.0430 Meterrisse setzen - Markierungen Herstellen von Höhenpunkte als Meterrisspunkten (1,00 m Punkt über OK FFB) in Form von eindeutigen Markierungen, die für alle am Bau beteiligten nutzbar und lesbar in den Leibungen der WE-Türen bzw. in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu setzen sind. Ausgehend von den vorhandenen Podesthöhen im Treppenhaus in den Geschossebenen. Höhenpunkte setzen und während der Bauzeit unterhalten.
01.__.0430
Meterrisse setzen - Markierungen
50,00
Stk
WINTERSCHUTZARBEITEN
WINTERSCHUTZARBEITEN
01.__.0440 Strom-Heizgerät Bauheizgerät einschließlich aller Verbindungskabel mit Lieferung, Aufbau, Einrichtung, Abbau als Strom-Heizgerät mit Anschluss an die Baustromverteilung auch zur Überlassung anderer am Bau beteiliten, inklusive Einweisung nach Absprache Heizleistung: ca. 10 KW inklusive aller Nebenkosten Ausführung nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung
01.__.0440
Strom-Heizgerät
10,00
Stk
01.__.0450 Strom-Heizgerät vorhalten vorbeschriebene Strom-Heizgerät vorhalten, einschließlich aller Nebenkosten. Da der Anschluss über den Baustromanschluss erfolgt, sind die Energiekosten nicht miteinzukalkulieren. Abrechnung pro Gerät x Vorhaltedauer in Wochen. Ausführung nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung.
01.__.0450
Strom-Heizgerät vorhalten
200,00
Stk*
01.__.0460 Strom-Heizgerät umsetzen Umsetzen des vorgenannten Strom-Heizgerät in andere Bauabschnitte, Wohnungen bzw. Geschosse, einschließlich aller Kable etc. Neuanschlüsse sowie aller sonstigen Nebenleistungen. Ausführung nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung.
01.__.0460
Strom-Heizgerät umsetzen
10,00
Stk
01.__.0470 Entfeuchtungsgerät Entfeuchtungsgerät einschließlich aller Verbindungskabel mit Lieferung, Aufbau, Anschluss an die Baustromverteilung, Einrichtung zur Überlassung anderer am Bau beteiligten, Abbau, inklusive Einweisung nach Absprache. Anschluss an Auffangbehälter für Kondensat. Das Gerät dient der Entfeuchtung / Trocknen der Raumluft, geforderte relative Luftfeuchte 70 %, bei einer Raumtemperatur von mind. 10 Grad C, Aufstellort der Geräte innen. Ausführung nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung
01.__.0470
Entfeuchtungsgerät
E
10,00
Stk
01.__.0480 Entfeuchtungsgerät vorhalten vorbeschriebene Entfeuchtungsgeräte vorhalten, einschließlich aller Nebenkosten. Abrechnung pro Gerät x Vorhaltedauer in Werktagen. Ausführung nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung.
01.__.0480
Entfeuchtungsgerät vorhalten
E
10,00
Stk*
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 2 - Vorbereitende Leistungen BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 2 - Vorbereitende Leistungen I.  Die dem Leistungsverzeichnis vorgestellten Allgemeinen Vorbemerkungen sind zu beachten. Wie hier beschrieben, handelt es sich bei der Baumaßnahme um die Wiederherstellung nach einem Brand- und Löschwasserschaden. Aufgrund der Bestandssituation nach der Entkernung des Gebäudes ist die Ermittlung der Massen für den Wiederaufbau zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung nicht möglich. Die in den folgend beschriebenen Positionen angegebenen Massen sind nicht verbindlich ermittelt und als reine Schätzwerte angenommen. Um die Ausführungsbereiche und die in den folgenden Positionen der vorbereitenden Arbeiten beschriebenen Leistungen zu definieren, wird nach Beauftragung vor Ausführung der hier beschreibenen Arbeiten eine Bestandsaufnahme gemeinsam mit den Fachplanern Architektur und Statik durchgeführt. Diese Bestandsaufnahme erfolgt nach der Ertüchtigung der Deckenbalken und nach der vollflächigen Montage der Schalung, die als durchlaufender Blindboden durch das Zimmereihandwerk hergestellt wird. Alle Bereiche werden erst dann zugänglich und begehbar sein. Im Zuge der folgend beschriebenen Bestandsaufnahmen werden die tatsächlich zu erbringenden Massen etagenweise, Raum für Raum und bauteilweise festgelegt und sind als Fotonotizen / Raumbuch oder gleichwertig digital zu dokumentieren und vom Architekten und Statiker gegenzuzeichnen zu lassen. Die Festlegungen der Bestandsaufnahme dienen zudem der Abrechnungsgrundlage der folgend beschriebenen Leistungen der vorbereitenden Arbeiten. Sollten im Zuge der Bestandsaufnahme Leistungen, die nicht in den folgenden Postionen beschrieben sind, aber durch die Fachplaner Architektur oder Statiker oder auf Wunsch des Bauherrn erbracht werden müssen, ist vor Ausführungsbeginn einvernehmlich der Umfang der Leistungserbringung sowie deren Abrechnung festzulegen und durch den Auftraggeber bestätigen zu lassen.
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 2 - Vorbereitende Leistungen
02 TITEL 2 - Vorbereitende Leistungen
02
TITEL 2 - Vorbereitende Leistungen
02.__.0010 Bestandsaufnahme im KG Bestandsaufnahme im KG zur Festlegung des erforderlichen Umfangs der nachfolgend beschriebenen Leistungen, hier im Ausführungsbereich KG. Teilnahme an der Bestandsaufnahme v or Ausführungsbeginn gemeinsam mit den Fachplanern Architektur und Statik, wie in den Besonderen Vorbemerkungen und im vorgestellten Hinweistext beschriebenen. Miteinzukalkulieren ist die Erstellung einer digitalen Bestandsdokumentation in Form einer durchgehenden Fotodokumentation aller Ausführungsbereiche in dieser Etage, in Form eines Raumbuches o.ä., inhaltlich sind die Vermerke und Angaben des Architekten und des Statikers mit eindeutigem Ortsbezug z.B. als Bildnotizen anzugeben. KG zur Ermittlung der Massen in folgend beschriebenen Leistungen: - Nachverfugen von Mauerwerksbereichen - Ausmauern von Fehlstellen im Ziegelmauerwerk - Austausch von Sturzträgern aus Stahlprofilen sowie sämtliche, erst in der Begehung ersichtlich werdenden Arbeiten, deren Ausführung und Abrechnung vor Ausführungsbeginn einvernehmlich festzulegen ist.
02.__.0010
Bestandsaufnahme im KG
P
1,00
psch
02.__.0020 Bestandsaufnahme im EG Bestandsaufnahme im EG zur Ermittlung der Massen in folgend beschriebenen Leistungen: - Entfernen von Holzklötzen, die ursprünglich als Befestigungspunkte für die Sockelleisten in das Bestands-Mauerwerk eingemauert wurden - Nachverfugen von Mauerwerksbereichen - Ausmauern von Fehlstellen im Ziegelmauerwerk - Ausbessern von Mauerbereichen zwischen den Deckenbalken, hier über dem EG - Vorbereiten der Balkenauflager für auszuwechselnde Deckenbalken - maurermäßiges Verschließen von Aussparungen / Fensteröffnungen - Austausch von Sturz- und Deckenträgern aus Stahlprofilen - Schließen von Aussparungen / Ausbrüchen in den Betondeckenbereichen sowie sämtliche, erst in der Begehung ersichtlich werdenden Arbeiten, deren Ausführung und Abrechnung vor Ausführungsbeginn einvernehmlich festzulegen ist.
02.__.0020
Bestandsaufnahme im EG
P
W
1,00
psch
02.__.0030 Bestandsaufnahme im 1.OG Bestandsaufnahme im 1.OG zur Ermittlung der Massen in folgend beschriebenen Leistungen: - Entfernen von Holzklötzen, die ursprünglich als Befestigungspunkte für die Sockelleisten in das Bestands-Mauerwerk eingemauert wurden - Nachverfugen von Mauerwerksbereichen - Ausmauern von Fehlstellen im Ziegelmauerwerk - Ausbessern von Mauerbereichen zwischen den Deckenbalken, hier über dem 1.OG - Vorbereiten der Balkenauflager für auszuwechselnde Deckenbalken - maurermäßiges Verschließen von Aussparungen / Fensteröffnungen - Austausch von Sturz- und Deckenträgern aus Stahlprofilen - Schließen von Aussparungen / Ausbrüchen in den Betondeckenbereichen sowie sämtliche, erst in der Begehung ersichtlich werdenden Arbeiten, deren Ausführung und Abrechnung vor Ausführungsbeginn einvernehmlich festzulegen ist.
02.__.0030
Bestandsaufnahme im 1.OG
P
1,00
psch
02.__.0040 Bestandsaufnahme im 2.OG Bestandsaufnahme im 2.OG zur Ermittlung der Massen in folgend beschriebenen Leistungen: - Entfernen von Holzklötzen, die ursprünglich als Befestigungspunkte für die Sockelleisten in das Bestands-Mauerwerk eingemauert wurden - Nachverfugen von Mauerwerksbereichen - Ausmauern von Fehlstellen im Ziegelmauerwerk - Ausbessern von Mauerbereichen zwischen den Deckenbalken, hier über dem 2.OG - Vorbereiten der Balkenauflager für auszuwechselnde Deckenbalken - maurermäßiges Verschließen von Aussparungen / Fensteröffnungen - Austausch von Sturz- und Deckenträgern aus Stahlprofilen - Schließen von Aussparungen / Ausbrüchen in den Betondeckenbereichen sowie sämtliche, erst in der Begehung ersichtlich werdenden Arbeiten, deren Ausführung und Abrechnung vor Ausführungsbeginn einvernehmlich festzulegen ist.
02.__.0040
Bestandsaufnahme im 2.OG
P
1,00
psch
02.__.0050 Bestandsaufnahme im 3.OG Bestandsaufnahme im 3.OG zur Ermittlung der Massen in folgend beschriebenen Leistungen: - Entfernen von Holzklötzen, die ursprünglich als Befestigungspunkte für die Sockelleisten in das Bestands-Mauerwerk eingemauert wurden - Nachverfugen von Mauerwerksbereichen - Ausmauern von Fehlstellen im Ziegelmauerwerk - maurermäßiges Verschließen von Aussparungen / Fensteröffnungen - Austausch von Sturzträgern aus Stahlprofilen - Schließen von Aussparungen / Ausbrüchen in den Betondeckenbereichen sowie sämtliche, erst in der Begehung ersichtlich werdenden Arbeiten, deren Ausführung und Abrechnung vor Ausführungsbeginn einvernehmlich festzulegen ist.
02.__.0050
Bestandsaufnahme im 3.OG
P
1,00
psch
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 3 - Mauerarbeiten BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 3 - Mauerarbeiten I.  Die dem Leistungsverzeichnis vorgestellten Allgemeinen Vorbemerkungen sind zu beachten. Wie hier beschrieben, handelt es sich bei der Baumaßnahme um die Wiederherstellung nach einem Brand- und Löschwasserschaden. Vor Abgabe des Angebotes wird empfohlen, die Bestandssituation des Gebäudes in Augenschein zu nehmen. Hierfür sind Besichtigungstermine mit den Architekten abzustimmen. Die in den Leistungspositionen des folgenden Titel Maurerarbeiten angegebenen Massen sind reine Schätzwerte und dienen nicht als Grundlage für Materialbestellungen. Zur Festlegung der auszuführenden Mengen ist aus diesem Grund nach der Vergabe und vor Ausführungsbeginn gemeinsam mit den Fachplanern Architektur und Statik eine Bestandsaufnahme des gesamten Gebäudes vorzunehmen, wie im Titel 2 - Vorbereitende Leistungen, beschrieben. Die Besonderen Vorbemerkungen zum Titel 2 - Vorbereitenden Leistungen sowie die Angaben zu den Bestandsaufnahmen sind zu beachten. Für alle Positionen gilt, dass Mengenschwankungen der auszuführenden bzw. abzurechnenden Leistung zu den LV-Mengen entgegen der VOB, nicht zu einer Anpassung der Einheitspreise berechtigen.
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 3 - Mauerarbeiten
03 TITEL 3 - Maurerarbeiten
03
TITEL 3 - Maurerarbeiten
Angaben zu den Maurerarbeiten Die Ausführungen der nachfolgende beschriebenen Maurerarbeiten erfolgen nach der Ertüchtigung der Holzbalken und dem Auflegen der Deckenbalkenschalung durch das Gewerk der Zimmererarbeiten, vom EG beginnend, etagenweise noch oben weiterführend. Für den vorher erforderlichen bauseitigen Austausch abgängiger Deckenbalken sind im Zuge der Zimmererarbeiten Ertüchtigungen der Auflagerbereiche und der Mauerbereiche zwischen den Balkenauflager erforderlich. Diese Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Zimmerer auszuführen. Alle weiteren Maurerarbeiten erfolgen erst nach Fertigstellung der Deckenbalkenschalung. Sämtlich entstandener Schutt und Ausbaumaterial ist umgehend aufzusammeln, von der Baustelle zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Die Maurerarbeiten sind als Vorleistung der Putzarbeiten auszuführen. Alle Arbeiten in fix und fertiger Ausführung inklusive sämtlicher Nebenleistungen, Abfangungs-, Sicherungs-, Hebe- und Hilfsmittel sowie sämtlicher Materialien.
Angaben zu den Maurerarbeiten
03.__.0010 Balkenauflager vorbereiten Im Zuge des zimmererseitigen Austausches der Deckenbalken sind die Balkenauflager von losen Material zu räumen und zu säubern. Im Auflagerbereich sind die Auflagerflächen mit geeingetem Material zu verfestigen und die Auflagerfläche mit einem Kellenglattstrich eben abzuziehen. Ausführung nur in Abstimmung mit dem Gewerk Zimmerarbeiten und nach Angabe der Bauleitung. Abmessung der Auflagerbereiche: bis ca. 40 cm Abrechnung nach m in Kleinstabschnitten
03.__.0010
Balkenauflager vorbereiten
35,00
m
03.__.0020 Ertüchtigen Mauerbereiche zwischen den Deckenbalkenauflager Ertüchtigen der Mauerbereiche zwischen den Deckenbalkenauflagern, die, auf Grund von alten Brandzehrungen o.ä. Fehlstellen bzw. ohne Verbund liegen. Miteinzukalkulieren ist das Entfernen des losen Materials sowie die Prüfung auf Wiederverwendung des Steinmaterials für die fachgerechte Ausmauerung. Zeitlich sind die Arbeiten unabhängig zu den folgend beschriebenen Mauererarbeiten auszuführen, in Abstimmung mit den Zimmererarbeiten, im Zuge der Auswechselungen / Ertüchtigung der Deckenbalken, etagenweise. Arbeitsunterbrechungen sind mit einzukalkulieren. Ausführung an tragenden Außen- und Innenwandbereichen, zwischen den Deckenbalken, Abmessungen: Wanddicken bis ca. 0,40 m bis zu 3 Steinlagen l x h x t: bis ca. 0,8 m x ca. 0,3 m x ca. 0,4 m Arbeitsbereiche in Höhen über 3,0 m sind miteinzukalkulieren. Raumhöhen bis OK Deckenbalken: EG bis ca. 3,85 m 1.OG + 2.OG bis ca. 3,55 m Zur Veranschaulichung ist dieser Position Bildmaterial der Bestandssituation beigefügt. Abrechnung nach m
03.__.0020
Ertüchtigen Mauerbereiche zwischen den Deckenbalkenauflager
50,00
m
RÜCKBAUARBEITEN
RÜCKBAUARBEITEN
03.__.0030 Rückbau Innenmauerwerk Rückbau der Trennwände zwischen Küche und Bad zwischen Außenwand und innenliegendem Schornstein, raumhoch, Abbruchmaterial aufnehmen und entfernen und fachgerecht entsorgen, inklusive sämtlicher Nebenleistungen. Die Trennwand liegt auf dem I-Stahlprofilträger der Geschossdecke auf im Rohfußboden auf und ist bis unter den Stahlprofilträger der über dem Geschoss angeordneten Decke im Bestand gemauert. In Teilbereichen auch nur oberhalb von Abfangträger als einlagige bis ca. 5-reihige Steinlage bis zur Rohdecke. Mauerwerk überwiegend Ziegelmauerwerk, Reichsformat, oder als versetzte Kalksandsteinwand aus jüngerem Sanierungsvorgang. Wanddicken: ca. 12,5 cm, ohne Putz Raumhöhen: EG bis ca. 3,55 m 1.OG + 2.OG bis ca. 3,25 m Ausführung in unterschiedlichen Abmessungen Lage: EG, 1. OG und 2.OG Miteinzukalkulieren ist die Ausführung in Höhen > 3,00 m
03.__.0030
Rückbau Innenmauerwerk
30,00
03.__.0040 Rückbau Stahlprofile Rückbau von Stahlprofilen in den im Bestand teilweise rückgebauten Bereichen der Trennwände zwischen Küche und Bad zwischen Außenwand und innenliegendem Schornstein bestehend aus raumhoher Stütze und Träger auf 2 Auflagern (Stütze und Auflagertasche in der Außenwand) Stahlprofil als Breitflanschträger (HEA / HEB oder ähnlich), verzinkt / grundiert, wie vorgefunden lösen, entfernen und fachgerecht entsorgen Abmessungen: Profil: d x h = ca. 12,5 cm x 12,5 cm Längen: als Stütze bis Wandhoch, h bis ca. 3,75 m               als Träger  bis ca. 3,20 m Ausführung in unterschiedlichen Abmessungen Lage: EG und 2.OG Miteinzukalkulieren ist die Ausführung in Höhen > 3,00 m, sämtliche Hilfs- und Abfangkonstruktionen sowie das Aufnehmen des Abbruchmaterials, das Abfahren und das fachgerechte Entsorgen.
03.__.0040
Rückbau Stahlprofile
22,00
m
03.__.0050 Rückbau Schonrstein 3-zügig Rüchbau der innenliegenden Schonrsteine aus einschaligen Roh-Ziegelsteinen, vor den tragenden Wänden stehend, in diese verzahnt eingebunden, vollständig vom Rohfußboden bis zur Rohdecke abbrechen, abfahren und entsorgen, inklusive aller Nebenarbeiten. Hier als 3-zügiger Schornstein Abmessungen: ohne Putz l x b x h: bis ca, 1,20 x 0,40 m x bis ca. 3,50 m Lage: In der Küche, angrenzend zum Bad in den Etagen EG, 1.OG und 2.OG Raumhöhen: EG bis ca. 3,55 m 1.OG + 2.OG bis ca. 3,25 m Abrechnung nach m Schonrsteinhöhe
03.__.0050
Rückbau Schonrstein 3-zügig
17,00
m
03.__.0060 Rückbau Schonrstein 2-zügig als 2-zügiger Schornstein, Rückbau vollständig vom Rohfußboden EG bis zur Rohdecke über 3.OG Abmessungen: ohne Putz l x b: bis ca, 0,8 x 0,40 m Lage: In den straßenseitigen Wohnräumen, angrenzend zu den straßenseitigen Schlafräumen allen Etagen vom EG, bis über 3.OG Raumhöhen: EG bis ca. 3,55 m 1.OG + 2.OG bis ca. 3,25 m 3.OG bis ca. 3,35 m Ausführung nur nach Angabe des Auftraggebers
03.__.0060
Rückbau Schonrstein 2-zügig
W
34,00
m
03.__.0070 Rückbau Schonrstein 1-zügig als 1-zügiger Schornstein, Rückbau vollständig vom Rohfußboden EG bis zur Rohdecke über 3.OG Abmessungen: ohne Putz l x b: bis ca, 0,4 x 0,40 m Lage: In den straßenseitigen Schlafräumen, angrenzend zu den hofseitigen Schlafräumen in den Etagen EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG Raumhöhen: EG bis ca. 3,55 m 1.OG + 2.OG bis ca. 3,25 m 3.OG bis ca. 3,35 m Ausführung nur nach Angabe des Auftraggebers
03.__.0070
Rückbau Schonrstein 1-zügig
W
68,00
m
03.__.0080 Rückbau Brüstungsmauerwerk Küchenfensterelement Rückbau hofseitige Fassadenwand im Brüstungsbereich neben der Balkontür zum Einbau eines zweiflügeligen Balkontürelementes in den Küchen mittels Schneideverfahren. Das Abbruchmaterial aufnehmen und entfernen und fachgerecht entsorgen, inklusive sämtlicher Nebenleistungen. Die Unterkante ist bündig mit der Sockelkante des angrenzenden Fensterelementes herzustellen. Inklusive Rückbau der innen- und außenseitigen Fensterbank sowie des außenseitigen WDVS-Behangs Mauerwerk aus Ziegelmauerwerk, Reichsformat, sowie Kalksandstein. Wanddicken: MW bis ca. 40 cm, raumseitig ohne Putz Abmessungen: l x h = ca. 0,80 m x ca. 0,90 m Ausführung in unterschiedlichen Abmessungen Lage: EG, 1. OG, 2.OG und 3.OG Miteinzukalkulieren ist die Ausführung zeitlich unabhängig zu den anderen Mauerwerksarbeiten erst im Zuge des Fensteraustausches. Es sind zwingend gerade Abbruchkanten herzustellen, für den Einbau der neuen Balkontürelemente geeignet.
03.__.0080
Rückbau Brüstungsmauerwerk Küchenfensterelement
7,50
ERTÜCHTIGUNGSARBEITEN BESTANDSMAUERWERK
ERTÜCHTIGUNGSARBEITEN BESTANDSMAUERWERK
03.__.0090 Türöffnungen überarbeiten im EG, Wandstärke ca. 38 cm Die bestehenden innenliegenden Türöffnungen müssen in der Höhe vergrößert werden und von sämtlichen Holzbauteilen befreit werden. Ausführung wie folgt beschrieben: Fachgerechtes Einbauen eines Ziegelsturzes in die tragenden Bestandsflurwände oberhalb der bestehenden Türöffnungen zur Erzielung einer höheren Durchgangshöhe und entfernen der Mauerbereiche unterhalb des neu eingelegten Türsturzes. Miteinzukalkulieren ist das Entfernen der vorhandenen alten Holz- bzw. Ziegelstürze in der bestehenden Türöffnung, sowie das maurermäßige Ergänzen der daraus entstandenen Fehlstellen mit Mauerstein, Rohdichteklasse > 2,0, Mörtelfestigkeit > 5 N/mm². Des Weiteren sind die 6 Stück Holzeinlagen in den Türleibungen zu entfernen und die Fehlstellen in den Leibungen hohlraumfrei mit Quellmörtel zu verfüllen. Abmessungen wie vorgefunden nach örtlichem Aufmaß Lichte Türöffnung: - lichte Rohbauöffnungsbreite:             wie vorgefunden: b = bis 1,00 m - lichte Rohbauöffnungshöhe:             Bestand h = ca. 2,19 m; neu h = 2,315 m (gemessen ab             ok Deckenbalken) und nach Angabe der örtlichen Bauleitung Wandstärke = Leibungstiefe: im EG d = bis ca. 0,40 m Wandmaterial: Ziegelwand ohne Putz Zur Veranschaulichung der Bestandssituation ist dieser Position eine Fotodarstellung beigefügt. Abrechnung nach Stück Tür
03.__.0090
Türöffnungen überarbeiten im EG, Wandstärke ca. 38 cm
10,00
Stk
03.__.0100 Türöffnungen überarbeiten im OG, Wandstärke ca. 25 cm Wandstärke = Leibungstiefe: im OG d = bis ca. 0,27 m
03.__.0100
Türöffnungen überarbeiten im OG, Wandstärke ca. 25 cm
W
30,00
Stk
03.__.0110 Holzstürze in ausgemauerten Türöffnungen entfernen In den bestehenden innenliegenden Wänden befinden sich zugemauerte Türöffnungen mit den noch alten Holzstürzen. Diese müssen entfernt und ausgemauert werden wie folgt beschrieben: Entfernen der Holzstürze Zug um Zug. Die entstandenen Fehlstellen sind auszumauern und hohraumfrei zu vermörteln. Abmessungen wie vorgefunden nach örtlichem Aufmaß Sturzbreite ca. 1,30 m, Sturzhöhe ca. 0,10 m Wandstärken: bis 40 cm Wandmaterial: Ziegelwand ohne Putz Zur Veranschaulichung der Bestandssituation ist dieser Position eine Fotodarstellung beigefügt. Abrechnung nach Stück Holztürsturz
03.__.0110
Holzstürze in ausgemauerten Türöffnungen entfernen
7,00
Stk
03.__.0120 Holzeinlagen in den ausgemauerter Türöffnungsleibungen entfernen Holzeinlagen in den zugemauerten Türleibungen entfernen und die Fehlstellen hohlraumfrei mit Quellmörtel verfüllen. Wandstärke = Leibungstiefe:  d = bis ca. 0,40 m Pro Tür 6 Stück Holzeinlagen Wandmaterial: Ziegelwand ohne Putz Zur Veranschaulichung der Bestandssituation ist dieser Position eine Fotodarstellung beigefügt. Abrechnung nach Stück Tür
03.__.0120
Holzeinlagen in den ausgemauerter Türöffnungsleibungen entfernen
2,00
Stk
03.__.0130 Holzeinlagen in den Fensterleibungen entfernen Holzeinlagen in den Fensterleibungen entfernen und die Fehlstellen in den Leibungen hohlraumfrei mit Quellmörtel verfüllen. Wandstärke = Leibungstiefe:  d = bis ca. 0,40 m Pro Fenster 6 Stück Holzeinlagen Wandmaterial: Ziegelwand ohne Putz Zur Veranschaulichung der Bestandssituation ist dieser Position eine Fotodarstellung beigefügt. Abrechnung nach Stück Fenster
03.__.0130
Holzeinlagen in den Fensterleibungen entfernen
23,00
Stk
03.__.0140 Holzschwelle entfernen und ausmauern sofern in den vorbeschriebenen zugemauerten Türöffnungen neben den Holztürstürzen auch Holztürschwellen noch vorhanden sind, sind diese in voller Wandstärke zu entfernen und maurermäßig hohlraumfrei zu verfüllen, wie vor beschrieben. Zur Veranschaulichung der Bestandssituation ist dieser Postition eine Fotodarstellung begelegt. Abmessungen bis ca, 1,00 m Türbreite Wandstärke d = bis ca. 0,40 m Abrechnung nach Stück
03.__.0140
Holzschwelle entfernen und ausmauern
1,00
Stk
03.__.0150 Türöffnung verschließen Türöffnung mauermäßig verschließen, Steine passend zum Bestand verwenden, Mauermörtel angepasst an die Festigkeit des Bestandesmauerwerks, Mörtelgruppe II oder III als Sanierungsmörtel oder Kalkmörtel nach Angabe der Statik. Leibungen von losem Material befreien, reinigen und vornässen. Steine kraftschlüssig in den Verband einbinden. Fugen dicht verschließen, Oberfläche bündig abschließen. Abmessungen: wie vorgefunden nach örtlchen Gegebenheiten b x h: bis ca. 1,0 m x ca. 2,25 m Wanddicken bis ca. 27 cm Lage im Gebäude: 1. OG in WE 4 zwischen Raum Schlafen und Kind Abrechnung in m², nur auf Grundlage einer vor Ausführung angefertigten und vom Architekten freigegebenenen Aufmaßskizze
03.__.0150
Türöffnung verschließen
2,50
03.__.0160 Schließen fehlender Ausmauerungen in ehem. Türöffnungen, ca. 1,0 x 0,5 m Fachgerechtes Ausmauern fehlender Ausmauerungen in bestehendem mit Mauerwerk verschlossenen ehemaligen Türöffnungen. Steine und Mauermörtel passend zum angrenzenden Bestand verwenden, mit der erforderliche Rohdichte und Mörtelgruppe. Öffnungen von losem Material befreien, reinigen der zu verschließenden Öffnungsbereiche, Leibungsflächen und angrenzende Flächen vornässen, Steine kraftschlüssig in den Verband einbinden, Fugen dicht verschließen, Oberfläche bündig beiputzen. Wanddicken bis ca. 0,40 m Abmessungen: b x h: bis ca. 1,0 m x 0,5 m Zur Veranschaulichung ist dieser Position Bildmaterial der Bestandssituation beigefügt.
03.__.0160
Schließen fehlender Ausmauerungen in ehem. Türöffnungen, ca. 1,0 x 0,5 m
3,00
Stk
03.__.0170 Ausmauern Oberlicht -Nischen ca. 0,8 m x 0,65 m in den Flurwänden Ausmauern von vorhandenen Wandnischen, die ehemals für die WC-Oberlichter angelegt wurden und flurseitig bereits verschlossen sind. Die Nischen sind mit einem Holzsturz überdeckt. Dieser ist zu entfernen und auszumauern wie folgt beschrieben: Entfernen der Holzstürze Zug um Zug. Die entstandenen Fehlstellen sind auszumauern und hohraumfrei zu vermörteln. Steine passend zum Bestand verwenden, Mauermörtel angepasst an die Festigkeit des Bestandesmauerwerks, Mörtelgruppe II oder III als Sanierungsmörtel oder Kalkmörtel nach Angabe der Statik. Abmessungen wie vorgefunden nach örtlichen Begebenheiten Nische b x h = ca. 0,80 x 0,65 m Sturzbreite bis ca. 1,10 m, Sturzhöhe ca. 0,10 m Wandstärken: bis 40 cm Wandmaterial: Ziegelwand ohne Putz Zur Veranschaulichung der Bestandssituation ist dieser Position eine Fotodarstellung beigefügt. Abrechnung als Stk nur auf Grundlage einer vor Ausführung angefertigten und vom Architekten freigegebenenen Aumaßskizze
03.__.0170
Ausmauern Oberlicht -Nischen ca. 0,8 m x 0,65 m in den Flurwänden
5,00
Stk
03.__.0180 Ausmauern von Fensteröffnung in Ziegelaußenwänden Ehemalige kleine Fensteröffnungen in Mauerwerksaußenwand durch kraftschlüssiges Ausmauern schließen. Miteinzukalkuliern ist das Entfernen der Fensterbank sowie des Holzfensterelementes, sofern noch vorhanden, im Zuge der Entfernung des losen Materials und der Reinigung des zu verschließenden Fensteröffnungsbereiches. Die Fensteröffnung ist außenseitig mit dem WDVS überdeckt. Die Beschädigung ist zwingend zu vermeiden. Wanddicken Ziegelmauerwerk bis ca. 0,40 m Abmessungen: b x h: bis ca. 0,5 m x 1,00 m Zur Veranschaulichung ist dieser Position Bildmaterial der Bestandssituation beigefügt.
03.__.0180
Ausmauern von Fensteröffnung in Ziegelaußenwänden
3,00
Stk
03.__.0190 Ausmauern ehem. Unterverteilungskästen-Nischen bis 0,5 m x 1,0 m in den Flurwänden, t = ca. 15 cm Ausmauern von vorhandenen Ausstemmungen als Wandnischen für ehemals vertieft angeordnete Unterverteilungskästen in den bestehenden Flurwänden. Steine passend zum Bestand verwenden, Mauermörtel angepasst an die Festigkeit des Bestandesmauerwerks, Mörtelgruppe II oder III als Sanierungsmörtel oder Kalkmörtel nach Angabe der Statik. Löcher von losem Material befreien, reinigen und vornässen. Steine kraftschlüssig in den Verband einbinden. Fugen dicht verschließen, Oberfläche bündig beiputzen. Nischentiefe bis ca. 0,15 m Abmessungen: b x h: bis ca. 0,5 m x 1,0 m Abrechnung als Stk nur auf Grundlage einer vor Ausführung angefertigten und vom Architekten freigegebenenen Aumaßskizze
03.__.0190
Ausmauern ehem. Unterverteilungskästen-Nischen bis 0,5 m x 1,0 m in den Flurwänden, t = ca. 15 cm
4,00
Stk
03.__.0200 Ausmauern von Fehlstellen Ausmauern von vorhandenen Fehlstellen, Durchbruchbereichen ohne ablesbarem Verband in den Bestandswänden aus Ziegelmauerwerk. Steine passend zum Bestand verwenden, Mauermörtel angepasst an die Festigkeit des Bestandesmauerwerks, Mörtelgruppe II oder III als Sanierungsmörtel oder Kalkmörtel nach Angabe der Statik. Löcher von losem Material befreien, reinigen und vornässen. Steine kraftschlüssig in den Verband einbinden. Fugen dicht verschließen, Oberfläche bündig beiputzen. Abmessungen: wie vorgefunden nach örtlchen Gegebenheiten b x h: bis ca. 1,0 m x 1,0 m Wanddicken bis ca. 27 cm Abrechnung in m², nur auf Grundlage einer vor Ausführung angefertigten und vom Architekten freigegebenenen Aufmaßskizze
03.__.0200
Ausmauern von Fehlstellen
10,00
03.__.0210 Nachverfungen vertikaler MW-Fuge in Ziegelmauerwerk Nachverfugen von vertikalen Mauerwerksfugen in Bestands-Ziegelmauerwerks in den Bereichen, die in vorgeschriebener Bestandsaufnahme von den Fachplanern Architektur und Statik angegebene wurden. Der betroffene Fugenverlauf zeigt sich vertikal in den Stoßfugen und an diesen anbindenden Lagerfugen entsprechend dem diesem Positionstext beigefügten Bestandsbild, welches zur Veranschaulichung dieser Position beigefügt ist. Miteinzukalkulieren ist das flankensaubere Herstellen der alten Fugen inklusive dem Auskratzen in einer Tiefe von mindestens 1,5 cm. Vor dem Einbringen des Fugenmörtels sind Fugenflanken der Wandbereiche vorzunässen. Der Fugenmörtel ist hohlraumfrei in die Fugen einzudrücken und gut zu verdichten. Die Verfugung ist bündig auszuführen. Fugenmörtel der Mörtelgruppe MG III nach DIN 1053-1 bzw. M10 nach DIN 998-2 Ausführung auch in Kleinstbereichen, sowie in Raumhöhen bis ca. 3,55 m Abrechnung in m nur auf Grundlage einer vor Ausführung angefertigten und vom Architekten freigegebenenen Aumaßskizze.
03.__.0210
Nachverfungen vertikaler MW-Fuge in Ziegelmauerwerk
83,49
m
03.__.0220 Holzklötze aus den Bestandswänden entfernen und maurermäßig verfüllen Entfernen der vorhandenen alten Holzklötzchen aus den Bestands-Ziegelmauerwänden. Die Holzklötzchen wurden zur Errichtungszeit des Gebäudes als Befestigungspunkte für die Sockelleisten ca 1 bis 2 Steinlagen oberhalb der Deckenbalken im Zuge des Aufmauerns der Wände oberflächenbündig eingemauert und sind vollständig zu entfernen. Die entstandenen Aussparung maurermäßig mit Steinmaterial und mit Quellmörtel hohlraumfrei verfüllen und oberflächenbündig abziehen. Abmessungen: b x h x t: ca. 8 cm x ca. 13 cm x ca. 10 cm Zur Veranschaulichung ist dieser Position Bildmaterial der Bestandssituation beigefügt. Abrechnung nach laufenden Wandmetern. Achsmaß der Holzklötze ca. 0,80 m bis ca. 1,0 m.
03.__.0220
Holzklötze aus den Bestandswänden entfernen und maurermäßig verfüllen
500,00
m
03.__.0230 Austausch Fenstersturzträger Austausche der Fensterstürze der bestehenden Fassadenöffnungen wie folgt beschrieben: Entfernen der alten Fenstersturzprofile aus der Bestandswand, bis zu 3 Stück nebeneinanderliegend, inklusive dem Abstützen des Mauerwerkes, dem Abklopfen des Außenputzes und dem Freilegen der Sturzträger. Auflagerbereiche gründlich säubern. Einlegen der in gesonderter Position beschriebenen und abgerechneten Stahlträger gemäß Angabe der Statik, exakt ausrichten und mit tragfähigem Mörtel fest im Mauerwerk verankern. Nach dem Abbinden sind die Träger hohlraumfrei und dicht einzumauern. Abmessungen wie vorgefunden, Ausführung nach Statik: zur Kalkulation: Lichte Fensteröffnungsbreite bis 2,50 m, Auflagerfläche je Seite bis ca. 25 cm, Sturzhöhe bis 15 cm, Wanddicke bis 40 cm. Miteinzukalkulieren sind die Abstütz- und Sicherungsmaßnahmen sowie das Aufnehmen und Entsorgen des Bauschutts Ausführung an der straßenseitigen Fassade in den Etagen EG bis 2.OG Abrechnung nach m Fenstersturz (seitliche Auflagerbereiche + lichte Öffnungsbreite)
03.__.0230
Austausch Fenstersturzträger
40,00
m
03.__.0240 Profilstahl, S 235 JR Profilstahl als HE-M, HE-B, HE-A, IPE, Rechteckrohrprofile, o.ä. in unterschiedlichen Querschnitten und Längen, Stahlgüte S235JR für den Einsatz der vorbeschriebenen Höherlegung der Türstürze der bestehenden Wohnungsinnentüren, der vorbeschriebenen Auswechselung von Fensterstürzträgern, Auswecheslung bzw. Ergänzung von Deckenträgern aus Stahl, etc. gemäß den Angaben der Statik. fertig bearbeitet liefern und für die vorbeschriebenen Arbeiten zur Verfügung stellen, einschließlich den erforderlichen Aussteifungsblechen, Unterlegplatten, Verbindungsmitteln, Kopf- und Fußplatten, Schweißarbeiten etc. Miteinzukalkulieren ist die Grundbeschichtung als umfassenden Korrosionsschutz der Stahlbauteile. Abrechnung nach Stahllieferliste in kl
03.__.0240
Profilstahl, S 235 JR
2,65
t
03.__.0250 Sägeschnitte für Demontage der Fensteranschläge 3-seitig umlaufende Anschläge demontieren für straßenseitige Fassadenöffnungen im Sägeschnittverfahren, die Sägeecken sind händisch nachzuarbeiten. Material: Mauerwerk mit Putz Das Abbruchmaterial ist umgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Vorhandene Innenanschläge h = ca. 6,5 cm; t = ca. 12,5 cm sauber absägen für bauseitige mauerwerksaußenkantenbündige Fenstermontage. Beidseitig senkrechte sowie oberer Anschlag je Fassadenöffnung. Abmessungen: Fensteröffnungen h bis ca. 2,20m; b bis ca. 2,50 m Die Ausführung erfolgt zeitlich unabhängig zu den anderen Mauerearbeiten als Vobereitung des Fensteraustausches. Arbeitsunterbrechungen sind miteinzukalkulieren sowie die Abstimmungen mit dem Fensterbauer und der örtlichen Bauleitung. Abrechnung nach Meter
03.__.0250
Sägeschnitte für Demontage der Fensteranschläge
E
120,00
m
03.__.0260 Kellenglattstrich der Öffnungsleibungen Kellenglattstrich auf den Laibungsflächen liefern und fachgerecht herstellen zur Aufnahme der Anschlussdichtung von anschließend einzubauenden Fenster- und Türen. Die Oberflächen der umlaufenden Fensterleibungen müssen ausreichend eben und deren Oberfläche sauber und tragfähig sein für den luftdichten Anschluss der innenliegenden Fensterabdichtung durch den Fensterbauer. Unebenheiten über 5 mm sind vollständig und dauerhaft mit Leichtmörtel LM 21 auszugleichen und flächenbündig mit einem Mörtelabgleich zu versehen und zu spachteln. Leibungstiefe der Wandöffnungen 24 cm Ausführung nur auf gesonderte Angabe der örtlichen Bauleitung. Abrechnung nach m
03.__.0260
Kellenglattstrich der Öffnungsleibungen
120,00
m
03.__.0270 Mauerwerk aus Vollziegel d = 11,5 Liefern und Herstellen von Mauerwerk als Innenliegende Wand aus Ziegelstein Vollstein in allen Etagen inklusive aller Ausgleichschichten in verschiedenen Höhen zur Erzielung der vorhandenen Raumhöhen. Miteinzukalkulieren ist der Anschluss an der Bestandsmauerwerk. Formate: DF, NF, RF Druckfestigkeit: 20 N/mm² Rohdichte ~ 1,8 kg/dm³ Mörtel: Normalmauermörtel der Mörtelgruppe IIa / M10 Rohbauhöhen: KG bis ca. 2,65 m EG bis ca. 3,55 m 1.OG + 2.OG bis ca. 3,25 m 3.OG bis ca. 3,35 m Abmessungen: l = ab ca. 0,10 m (z.B. als Wandvorlage) nach Angabe Bezeichnung: Mz 20-18; NM IIa Wanddicke: ca. 11,5 cm Ausführung nur nach Angabe des Auftraggebers
03.__.0270
Mauerwerk aus Vollziegel d = 11,5
10,00
03.__.0280 Mauerwerk aus Vollziegel d = 24 Wanddicke: ca. 24 cm Ausführung nur nach Angabe des Auftraggebers
03.__.0280
Mauerwerk aus Vollziegel d = 24
W
10,00
03.__.0290 Wandschlitze herstellen bis 5 x 3 cm für Elektroinstallationen Herstellen von Schlitzen lot- und waagerecht in bauseits vorhandener Ziegelmauerwerkswand bzw. Kalksandstein-Mauerwerk für Leitungen und Rohre maschinell herstellen, einschließlich Schuttentsorgung. Schlitzquerschnitt: b x t: bis ca. 50 mm x 30 mm Miteinzukalkulieren ist die Ausführung gemäß den Angaben der Elt-Installationsfirma und die hierfür erforderlichen Abstimmungsleistungen sowie das maschinelle Herstellen der Schlitze, das Ausbrechen des Steges und reinigen des Schlitzes, sowie der Abtransport des Schuttmaterials. Ausführung nur nach Angabe der Elt-Installationsfirma
03.__.0290
Wandschlitze herstellen bis 5 x 3 cm für Elektroinstallationen
500,00
m
03.__.0300 Wandschlitze herstellen bis 10 x 5 cm für Elektroinstallationen Schlitzquerschnitt: b x t: bis ca. 100 mm x 50 mm
03.__.0300
Wandschlitze herstellen bis 10 x 5 cm für Elektroinstallationen
W
200,00
m
03.__.0310 Wandschlitze herstellen bis 30 x 10 cm für Elektroinstallationen Schlitzquerschnitt: b x t: bis ca. 300 mm x 100 mm
03.__.0310
Wandschlitze herstellen bis 30 x 10 cm für Elektroinstallationen
W
185,00
m
03.__.0320 Pfettenauflagerplatten austauschen Austausch der Auflagerlagerplatten für die Pfettenauflager in den Giebelwänden nach Erfordernis durch die Brandschädigung des Auflagerpunktes. Ausführung nur nach Angabe der örtlichen Bauleitung wie folgt beschrieben: Ausbauen der bauseits vorhandenen Auflager-Stahlplatten in den Mauerwerksbestandswand mittels ausstemmen, inklusive Beseitigen und Entfernen des Schuttmaterials. Für den Wiedereinbau der neuen Auflager-Stahlplatten sind die Auflagertaschen fachgerecht vorzubereiten, die exakte Höhenlage ist sicherzustellen und die bauseitigen Auflager-Stahlplatten einzumauern. Miteinzukalkulieren ist das dichte und hohlraumfreie Vermörteln mit entsprechendem Quellmörtel. Abmessungen Auflagertasche: b x h x t = bis ca. 0,2 m x 0,12 m x 0,05 m
03.__.0320
Pfettenauflagerplatten austauschen
2,00
Stk
03.__.0330 Pfettenauflagertaschen neu herstellen Austemmen von Auflagerlagertaschen nach Angabe des ausführenden Gewerks Zimmerarbeiten für die kraftschlüssige Einbindung der bauseitigen Stahlanschlussplatte zur Aufnahem von Horzträgern, wie Mittelpfetten, Firstpfette und dergleichen wie folgt beschrieben: Einstemmen der Auflagertaschen in Mauerwerksbestandswand einschließlich fachgerechte Entsorgung des Bauschutts. Die exakte Höhenlage ist sicherzustellen und ggf. mit druckfester Untermauerrung während der bauseitigen Einlegung der Stahlplatte herzustellen. Miteinzukalkulieren ist das dichte und hohlraumfreie Vermörteln nach dem bauseitigen Einlegen der Stahlplatte mit entsprechendem Quellmörtel Abmessungen Auflagertasche: b x h x t = bis ca. 0,2 m x 0,12 m x 0,05 m Ausführung nur nach Angabe der Bauleitung
03.__.0330
Pfettenauflagertaschen neu herstellen
1,00
Stk
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 4 - Stahl, Beton- und Stahlbetonarbeiten BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 4 - Stahl, Beton- und Stahlbetonarbeiten I.  Die dem Leistungsverzeichnis vorgestellten Allgemeinen Vorbemerkungen sind zu beachten. Wie hier beschrieben, handelt es sich bei der Baumaßnahme um die Wiederherstellung nach einem Brand- und Löschwasserschaden. Vor Abgabe des Angebotes wird empfohlen, die Bestandssituation des Gebäudes in Augenschein zu nehmen. Hierfür sind Besichtigungstermine mit den Architekten abzustimmen. Die in den Leistungspositionen des folgenden Titel Stahl, Beton- und Stahlbetonarbeiten angegebenen Massen sind reine Schätzwerte und dienen nicht als Grundlage für Materialbestellungen. Zur Festlegung der auszuführenden Mengen ist aus diesem Grund nach der Vergabe und vor Ausführungsbeginn gemeinsam mit den Fachplanern Architektur und Statik eine Bestandsaufnahme des gesamten Gebäudes vorzunehmen, wie im Titel 2 - Vorbereitende Leistungen, beschrieben. Die Besonderen Vorbemerkungen zum Titel 2 - Vorbereitenden Leistungen sowie die Angaben zu den Bestandsaufnahmen sind zu beachten. Für alle Positionen gilt, dass Mengenschwankungen der auszuführenden bzw. abzurechnenden Leistung zu den LV-Mengen entgegen der VOB, nicht zu einer Anpassung der Einheitspreise berechtigen.
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 4 - Stahl, Beton- und Stahlbetonarbeiten
04 TITEL 4 - Stahl, Beton- und Stahlbetonarbeiten
04
TITEL 4 - Stahl, Beton- und Stahlbetonarbeiten
Fundamentarbeiten LuWäPumpe Fundamentarbeiten für die Luft-Wärme-Pumpen
Fundamentarbeiten LuWäPumpe
04.__.0010 Unterbau für Luft-Wärme-Pumpe Liefern und Herstellen des Unterbaus für 2 Stück bauseits aufzustellende Luft-Wärmepumpen wie folgt beschrieben: Aufstellbereich hofseits gemäß den Angaben der Fachplanung TGA und der Architekten festlegen. Erdaushub für 1 Stück Luft-Wärme-Pumpe in den Abmessungen l x b x t = ca. 1,20 m x 1,00 m x 1,10 m. Aushubmaterial entsorgen. Einbringen einer 10 cm staken Kiesschicht in den Aushubbereich. Liefern und Setzen einer Sickerbox nach Herstellerangaben, beschrieben und abgerechnet in nachfolgender Position. Herstellen von 2 Stück Streifenfundamenten in den Abmessungen l x b x h = 0,80 x 0,10 x 1,00 m. Miteinzukalkulieren ist das exakte Ausrichten mit einem Achsabstand von 1058 mm und einem lichten Abstand zwischen den Fundamenten von 958 mm, inklusive Schalung, konstruktiver Bewehrung und Ortbeton C20/25 XF1 und waagerechtem Abziehen. Desweiteren ist das lagegesicherte Positionieren der bauseits zu liefernden Zuleitungsrohre bzw. Leerrohre gemäß den Angaben der HLS-Bauer miteinzukalkulieren. Nach dem Abbinden sind die restlichen Aushubbereich mit Schotter bzw. Erdmaterial gemäß den Angaben der örtlichen Bauleitung zu verfüllen. Die Überdeckung von 40 cm über dem Sickerkasten ist sicher zu stellen. Alles in fix und fertiger Arbeit inklusive sämtlichen Hilfs- und Montagemitten.
04.__.0010
Unterbau für Luft-Wärme-Pumpe
2,00
Stk
04.__.0020 Sicherbox Fabrikat ACO Self® Liefern  der Sickerbox Fabrikat ACO Self® Sickerbox und fachgerechtes Einbauen einzeln nach Herstellerangaben Produktdaten: - 205 l Fassungsvolumen - aus Polypropylen, inkl. Filtervlies - geprüft durch MFPA Leipzig GmbH, Prüfbericht Nr. PB 5.2117-396-1 Abmessungen: b x l x h = 0,60 m x 0,60 m x 0,60 m
04.__.0020
Sicherbox Fabrikat ACO Self®
2,00
Stk
Sanierung Geschossdecken Sanierungsarbeiten Geschossdecken
Sanierung Geschossdecken
04.__.0030 Stahlträger in den Betondeckenbereichen austauschen Austauschen der Deckenstahlträger in den Betondeckenbereichen der Küchen und Bäder wie folgt beschrieben: Freilegen der I-180-Profil- Stahlträger der Bestandsdecken bestehend aus einer ebenen Betondecke mit Eiseneinlagen aus I-180-Profilen durch das Entfernen der angrenzenden ausbetonierten Felder, Stahlträger ausbauen, Auflagerbereiche aufbereiten und die neuen Stahlträger passgenau positionieren und mit Quellmörtel unterfüttern. Das Ausbetonieren der angrenzenden Feldbereiche wird in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet. Stahlträger Profil I 180 aus S235 grundiert, Abmessungen nach örtlicher Prüfung ca. 4,50 m Alles in fix und fertiger Arbeit inklusive Abstützungen, Hebe- und Hilfsmittel und sämtlicher Nebenleistungen und Montagematerialien. Ausführung nur nach Angabe des Tragwerkplaners
04.__.0030
Stahlträger in den Betondeckenbereichen austauschen
45,00
m
04.__.0040 Feldergänzungen im Zuge Austausch der Stahldeckenträger in den Küchen- und Badbereichen Im Zuge des vorbeschriebenen Austausche der Deckenstahlträger der Bestandsdecken bestehend aus einer ebenen Betondecke mit Eiseneinlagen, sind nach dem Einlegen der neuen I-180-Profil- Stahlträger die angrenzenden Feldbereiche wie folgt beschieben auszubetonieren. Felbdereiche einschalen, mit Bewehrungsmatten gemäß Angaben der Statik auslegen und mit Ortbeton ausbetonieren. Bewehrung: B500A, die Betonüberdeckung ist einzuhalten. Beton: C 25/30, d = 10 cm Alles in fix und fertiger Arbeit inklusive Abstützungen, Hebe- und Hilfsmittel und sämtlicher Nebenleistungen und Montagematerialien. Ausführung nur nach Angabe des Tragwerkplaners
04.__.0040
Feldergänzungen im Zuge Austausch der Stahldeckenträger in den Küchen- und Badbereichen
81,00
04.__.0050 Einzelergänzungen der Betondecken in den Küchen- und Badbereichen Durchbrüche in der Bestandsdecke bis 0,2 x 0,2 m ausbetonieren, inklusive Schalung und konstruktiver Bewehrung mit Einbindung in die Bestandsdecke. d = 10 cm Zur Veranschaulichung ist dieser Position Bildmaterial der Bestandssituation beigefügt.
04.__.0050
Einzelergänzungen der Betondecken in den Küchen- und Badbereichen
W
40,00
Stk
04.__.0120 Kernbohrung in Stb, Ø 125 mm Herstellen von Kernbohrungen in vorbeschriebener Betondeckenbereichen auch nach Fertigstellung der bauseits eingebrachten gebundenen Schüttung in den Küchen und Bädern, nach Angabe der TGA-Planung, einschließlich aufnehmen und entsorgen des Schuttgutes. Kernbohrung: Ø 125 mm Bauteilstärken bis 35 cm Miteinzukalkulieren ist die Ausführung zeitlich unabhängig zu den restlichen Rohbauarbeiten
04.__.0120
Kernbohrung in Stb, Ø 125 mm
30,00
Stk
04.__.0130 Kernbohrung Ø 150 mm Kernbohrung: bis Ø 150 mm
04.__.0130
Kernbohrung Ø 150 mm
W
10,00
Stk
04.__.0140 Kernbohrung Ø bis 20 0 mm Kernbohrung: bis Ø 200 mm
04.__.0140
Kernbohrung Ø bis 20 0 mm
W
10,00
Stk
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 5 - Putzarbeiten BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 5 -  Putzarbeiten I.  Die dem Leistungsverzeichnis vorgestellten Allgemeinen Vorbemerkungen sind zu beachten. Wie hier beschrieben, handelt es sich bei der Baumaßnahme um die Wiederherstellung nach einem Brand- und Löschwasserschaden. Vor Abgabe des Angebotes wird empfohlen, die Bestandssituation des Gebäudes in Augenschein zu nehmen. Hierfür sind Besichtigungstermine mit den Architekten abzustimmen. Für die Putzarbeiten ist zu beachten, dass es sich bei dem Gebäude um ein vollentkerntes, bis auf die Rohmauern und Deckenbalken freigelegtes Bestandsgebäude handelt. Alle Bestandswände sind vom Altputz freigelegte Ziegelmauerwerkswände. Zur Veranschaulichung sind diesen Vorbemerkungen Fotodarstellungen nach Entkernung des Gebäudes beigefügt. Zum Zeitpunkt der Putzarbeiten werden die Deckenbalken mit einer begehbaren und für Rollgerüste befahrbaren Schalung belegt sein. Nach Fertigstellung der Putzarbeiten wird die Schalung mit einer gebundenen Schüttung belegt werden. Somit sind alle Putz-Batzen, -Rückstände und sonstige durch die Putzarbeiten anfallenden Verunreinigungen auf dem Fußboden rückstandslos zu entfernen und der Schutt zu entsorgen. Die Fußbodenschalung ist zur Abnahme in einem sauberen, besenreinem Zustand zu übergeben. In die jeweiligen Leistungspositionen sind die vollumfänglich entstehende Kosten zur vollständigen Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen einzukalkulieren sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. Für alle Positionen gilt, dass Mengenschwankungen der auszuführenden bzw. abzurechnenden Leistung zu den LV-Mengen entgegen der VOB, nicht zu einer Anpassung der Einheitspreise berechtigen. Sofern in den Leistungspositionen nichts anderes angegeben wird, gilt für die Ebenheit jeweils die Toleranzklasse E1 als vereinbart. Die vollumfängliche Baustelleneinrichtung, die für die Ausführung der folgend beschriebenen Putzarbeiten zusätzlich zu der im Titel 1 beschriebenen Baustelleneinrichtung benötigt wird, ist in die jeweiligen Positionen miteinzukalkulieren. Sicherheitseinrichtungen (z.B. Geländer), die aufgrund der zu erbringenden Arbeiten entfernt werden müssen, werden nach Maßgabe des Arbeitnehmerschutzgesetzes (unter Umständen auch mehrmals) wieder angebracht, ohne die bereits erbrachte Leistung (Eigen- und Fremdgewerke) zu schädigen. Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einkalkuliert. Mit den Einheitspreisen für die Leistungspositionen sind nachstehend aufgeführte Nebenleistungen abgegolten: - Das fortlaufende Unterhalten und Instandsetzen aller Putzflächen bis zur Beendigung aller Ausbauarbeiten. - Erschwernisse und Behinderungen durch andere Gewerke. - Eigenverantwortliche Festlegung der Höhen in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung  (vom Haupthöhenbolzen pro Geschoß). - Erforderliche abschnittsweise Ausführung, bzw. mehrmaliger Beginn der Putzarbeiten, entsprechend dem Baufortschritt bzw. Aufforderung durch die örtl. Bauleitung. - Erhöhter Aufwand für die Erzielung der Luftdichtigkeit, s.u. - Notwendige Standzeiten nach Herstellerrichtlinien zwischen den einzelnen Putzlagen. - sämtliche Nebenleistungen, die in der VOB Teil C, ATV DIN 18299 und DIN 18350 Abschnitt 4.1 aufgeführt sind. Auflagen zur Energieeffizienz Das Gebäude ist als Effizienzhaus BEG EH 55 Standard des Programms 261 der kfw konzipiert und wird dementsprechend gefördert. Zudem  werden Fördermittel über das BAFA und die KFW für BEG EM beantragt. Die entsprechenden Anforderungen der Förderprogramme sind zwingend einzuhalten, des Weiteren sind die Angaben aus dem Energiekonzept der Fachplanung Energieberatung des Ingenieurbüros Rust zu beachten. Der hierfür erforderliche Mehraufwand ist mit einzukalkulieren
BESONDERE VORBEMERKUNGEN zum TITEL 5 - Putzarbeiten
05 TITEL 5 - Putzarbeiten
05
TITEL 5 - Putzarbeiten
05.__.0010 Schutz angrenzender Bauteile Schutz vor Verschmutzungen und Zerstörungen sämtlicher Fußbodenflächen, Fensterelemente, Verglasungen usw. mittels stabiler und geeigneter Folien durch ganzflächiges Abhängen bzw. Abdecken. Befestigung mit geeigneten Klebebändern, deren Verträglichkeit mit dem zu schützenden Bauteil vorher zu prüfen ist und die sich rückstandlos ohne zusätzliche Maßnahmen entfernen lassen. Inklusive rückstandslosem Entfernen nach Fertigstellung der Putzflächen sowie Entsorgung. Nach Fertigstellung der Putzarbeiten und dem Entfernen der Schutzvorrichtungen sind die Fußbodenflächen vollflächig von Putzresten rückstandslos zu säubern.
05.__.0010
Schutz angrenzender Bauteile
1.150,00
05.__.0020 Vorarbeiten Vollflächiges Entfernen der auf dem Untergrund sichtbaren Verunreinigungen, wie Staub, Schmutz etc. sowie ggf. vorhandene Mörtelreste, Mörtelgrate oder vereinzelte Betonnasen, Zementmilchreste. Alle Verunreinigungen, wie vorgefunden trocken entfernen, den Schutt aufnehmen und entsorgen. Nachfolgend ist der Putzuntergrund auf seine Eignung und Tragfähigkeit zu prüfen und der Bauleitung zu bestätigen. Auf Grund der im Zuge der Entkernung vollflächigem Abschlagen der Putzflächen ist davon auszugehen, dass keine Anstrichreste oder dergleichen vorhanden sind. Geschosshöhen in den Etagen bis ca. 3,50 m. Die Ausführung im Treppenhaus und im Eingangsbereich mit Höhen über 3,50 m werden als Zulage in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
05.__.0020
Vorarbeiten
3.100,00
05.__.0030 Leitungschlitze vorschließen - Breite bis 30 mm Nach Freigabe der TGA-Gewerke Leitungsschlitze in den Wänden wie folgt vorschließen und für die nachfolgenden Putzarbeiten vorbereiten. Entfernen loser Teilen, Staub und Schmutz aus den Schlitzbereichen. Schlitze gründlich vornässen, und die Bereiche hohlraumfrei mit Schnellputz verfüllen und vorspachteln und glätten. Für den vollflächigen Putzauftrag müssen die Bereiche ausreichend durchgetrocknet sein. Schlitzbreite: bis ca. 30 mm Schlitztiefe: ca. 3 cm Geschosshöhen in den Etagen bis ca. 3,50 m. Die Ausführung im Treppenhaus und im Eingangsbereich mit Höhen über 3,50 m werden als Zulage in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
05.__.0030
Leitungschlitze vorschließen - Breite bis 30 mm
885,00
m
05.__.0040 Schlitze Schließen - Breite bis 150 mm Schlitze nach dem Reinigen hohlraumfrei mit Mineralwolle ausstopfen und vollflächig mit einem Putzträger überspannen. Putzträger mit geeignetem Grundputz vorputzen und die Fläche oberflächebündig abziehen Schlitzbreite: bis ca. 150 mm
05.__.0040
Schlitze Schließen - Breite bis 150 mm
W
130,00
m
05.__.0050 Schlitze bis Breite bis 250 mm Schlitze nach dem Reinigen hohlraumfrei mit Mineralwolle ausstopfen und vollflächig mit einem Putzträger überspannen. Putzträger mit geeignetem Grundputz vorputzen und die Fläche oberflächebündig abziehen Schlitzbreite: bis ca. 250 mm
05.__.0050
Schlitze bis Breite bis 250 mm
W
50,00
m
05.__.0060 Schlitze bis Breite bis 400 mm Schlitze nach dem Reinigen hohlraumfrei mit Mineralwolle ausstopfen und vollflächig mit einem Putzträger überspannen. Putzträger mit geeignetem Grundputz vorputzen und die Fläche oberflächebündig abziehen Schlitzbreite: bis ca. 400 mm
05.__.0060
Schlitze bis Breite bis 400 mm
W
50,00
m
05.__.0070 Holzwolleleichtbauplatten Holzwolleleichtbauplatten nach DIN EN 13168 nachträglich als Putzträger im Innenbereich zum Ausgleich unterschiedlicher Oberflächenhöhen liefern und nach Herstellervorschrift einbauen. Plattendicke: bis ca. 30 mm
05.__.0070
Holzwolleleichtbauplatten
10,00
05.__.0080 Haftbrücke Putzgrundvorbehandlung bei stark saugenden Untergründen als Voranstrich mit Mineralzusatz zur Haftverbesserung fachgerecht nach Vorschrift des Herstellers vollflächig auftragen. Verdünnung der Grundierung für Folgebeschichtungen geeignet. Trocknungszeit mindstens 12 Stunden. Geschosshöhe im EG ca. 3,50 m , in den oberen Etagen bis ca. 3,35 m, im DG bis ca. 3,15 m Die Ausführung mit Höhen bis 3,50 m ist mit einzukalkulieren. Die Arbeiten im TRH werden als Zulage in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
05.__.0080
Haftbrücke
3.100,00
05.__.0090 Gittergewebe - vollflächig, nach örtlicher Angabe Putzbewehrung aus Gittergewebe aus Kunststofffasern für das Überspannen an besonders rissgefährdeten Bereichen wie z. B. Untergrundmaterialwechseln, stumpfen Mauerstößen, von Stahlbetonbauteilen im Mauerwerk, Randbalken, Stützen, etc. Es dürfen keine Risse entstehen. Vollflächig inklusive Einbetten in Armierungsputz. Stöße überlappt. Einschließlich aller für die Leistung erforderlichen Materialien.
05.__.0090
Gittergewebe - vollflächig, nach örtlicher Angabe
50,00
05.__.0100 Gittergewebe - in Teilbereichen, nach örtlicher Angabe in Streifen, Breiten bis 200 mm
05.__.0100
Gittergewebe - in Teilbereichen, nach örtlicher Angabe
W
50,00
m
05.__.0110 Rippenstreckmetall Liefern und Anbringen von verzinktem Putzträger aus Rippenstreckmetall, in Einzelflächen, z.B. über ausgemauerten Stahlträgern, Übergang Mauerwerk und Stahlbetonbauteilen, stumpfen Mauerstößen, Rohrschlitze und sonstigen Rohbaumaterialwechseln zur Vermeidung von Rissen. Mit Überlappung im Stoßbereich bzw. auf benachbarte Bauteile von mind. 15 cm. Nach Herstellervorschrift fach- und sachgerecht anbringen.
05.__.0110
Rippenstreckmetall
100,00
05.__.0120 Beton vorbehandeln Vollflächige Haftspachtelung auf Betonbauteilen mit einem faserarmierten Kalkzementmörtel. Oberfläche gut Aufrauen oder Aufzahnen. DIN EN 998-1: GP, CS IV, W 2 (DIN V 18 550 P III), Schichtdicke ca. 3 mm. Standzeit: mind. 24 Stunden Ausführung in Kleinstflächen
05.__.0120
Beton vorbehandeln
10,00
05.__.0130 Eckschutzschienen Herstellen einer Kante mittels eines Eckwinkels an allen Außenecken und Kanten von Öffnungen, mit Ansetzmörtel auf den vorbereiteten Untergrund mit Ansetzmörtel lot- und fluchtrecht, sowie rechtwinklig (90°) befestigen. Gesamtputzdicke: ca. 20 mm Geschosshöhen in den Etagen bis ca. 3,50 m. Die Ausführung im Treppenhaus und im Eingangsbereich mit Höhen über 3,50 m werden als Zulage in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet. Material:  verzinktes Stahlblech zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Protektor oder gleichwertig
05.__.0130
Eckschutzschienen
500,00
m
05.__.0140 Mineralische Putzhaftbrücke auf vlieskaschierten Fensteranschlussfolien bauseitige Fensteranschlussfolien auf vollständige Verklebung überprüfen, Kratzspachtelung mit Normalputzmörtel GP vollflächig nach Herstellerangabe aufbringen. Leibungstiefe: ca. 36 cm
05.__.0140
Mineralische Putzhaftbrücke auf vlieskaschierten Fensteranschlussfolien
350,00
m
05.__.0150 Grundierungsanstrich Putzgrundvorbehandlung liefern und fachgerecht auf die vorbehandelten Flächen auftragen. Passend zum System der Putzbeschichtung. Grundierung verdünnt einmalig streichen, rollen oder spritzen. Standzeit: 1 Tag
05.__.0150
Grundierungsanstrich
3.100,00
05.__.0160 Wandputz als Kalk-Zementmaschinenputz Q3 Wandputz als Kalk-Zementmaschinenputz, mineralischer Normalputzmörtel nach DIN EN 998-1: GP-CS II-W 2 Putz, für Innen- und Feuchträume liefern und zweilagig auf vorbereitete Wänden aus Mauerwerk jeder Art bzw. in geringen Bereichen auf Betonflächen fluchtrecht nach Herstellerangaben auftragen. Der Innenputz ist vom Rohfußboden bis zur Unterkante Rohdecke / Unterkante Deckenbalken zu führen und mit einer Hohlkehle als Putzschnitt, beschrieben und abgerechnet in gesonderter Position, abzuschließen. Untergrund: Mauerwerk, überwiegend Ziegel oder geringfügig Betonflächen Putzart: KZM - Kalkzementputz, GP-CS II-W 2 Putzdicke: mind. 12mm bis 15mm Der Unterputz ist mit einer Schichtdicke von 10 mm bis 13 mm aufzutragen, der Oberputz mit mind. 2 mm bis 5 mm Ausführung der Oberflächen: In allen Bereichen, aninnenliegenden Außenwandflächen, Innenwänden, im Treppenhaus, in den Eingangsbereichsbereichen und in den Bädern. Oberflächen in Bereichen, die später gefliest werden: zum Aufbringen von Fliesen geeignet Oberfläche nach dem Ansteifen eben abziehen und mit einem Reibe-, Filz- oder Schwammbrett glätten für nur malermäßig gestrichene Wandflächen ohne Behang: Qualitätsstufe: Q 3 Standzeit: pro mm Putzdicke / 1 Tag. Geschosshöhen in den Etagen bis ca. 3,50 m. Die Ausführung im Treppenhaus und im Eingangsbereich mit Höhen über 3,50 m werden als Zulage in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet. Zur Kalkulation vorgeschlagenes Fabrikat: Quick-Mix Kalk-Zement-Maschinenputz MK3, oder gleichwertig.
05.__.0160
Wandputz als Kalk-Zementmaschinenputz Q3
3.100,00
05.__.0170 Zulage Mehrstärken zu vorbeschriebener Position Wandputz für Mehrputz pro 5 mm Dicke nur auf gesonderter Anordnung durch die Bauleitung
05.__.0170
Zulage Mehrstärken
10,00
05.__.0180 Zulage Fensterleibungen Wandputz Zulage für die Ausführung im Bereich der Fensterleibungen bei allen Öffnungen. Vollflächiges Einputzen bzw. Überputzen der Fensterdichtung Leibungstiefe: bis ca. 40 cm
05.__.0180
Zulage Fensterleibungen Wandputz
370,00
m
05.__.0190 Zulage Schmalseitenflächen von Wandvorlagen etc. Zulage zum Wandputz für die Flächen von Wandvorlagen, Unterzügen, Leibungen von Öffnungen, Aussparungen, Nischen, Pfeilervorlagen, etc. Aufmaß in der Abwicklung. Wanddicken bis ca 0,55 m Die Zulage der Fensterleibungen ist in gesonderter Position beschrieben und abgerechnet.
05.__.0190
Zulage Schmalseitenflächen von Wandvorlagen etc.
10,00
05.__.0200 Putzschnitt Putzschnitt als Trennschnitt zum vollständigen Trennen von Putzflächen an Bauteilanschlüsse z.B. an Decken-Wand-Anschlüssen, Holzbauteilen u.ä. um Rissbildungen zu vermeiden.
05.__.0200
Putzschnitt
1.850,00
m
05.__.0210 Ein-, Zu- und Beiputz / Wandeinbauleuchten u.a. Ein-, Zu- und Beiputz nachträglich nach Anordnung der Bauleitung an Wandeinbauleuchten bzw. Einsetzen von beigestellten Einputzrahmen für die Einbauleuchten, etc. Größe bis ca. 400 mm x 400 mm . Ausführung nur nach Angabe der Bauleitung
05.__.0210
Ein-, Zu- und Beiputz / Wandeinbauleuchten u.a.
1,00
Stk
05.__.0220 Nachträglich: Einputzen der Fensterbänke Zulage für das nachträgliche Einputzen der Fensterbänke, seitlich, rechts und links. Abrechnung pro Stück Fensterbank Abmessungen: Leibungstiefe bis 0,40 m Einzellänge bis ca. 2,70 m Abrechnung nach Meter Fensterbank
05.__.0220
Nachträglich: Einputzen der Fensterbänke
120,00
m
05.__.0230 Nachträglich: Einputzen der Türzargen Nachträgliches Beiputzen von bauseits eingebauten Stahlzargen der Wohnungseingangstüren und später montierten Einbauteilen. Die Oberfläche ist absolut flächengleich an den angrenzenden Putz angleichen. Ausführung nach Fertigstellung der Hauptleistung Breite des einzuputzenden Wandbereiches: ca. 10 cm Rohbauabmessungen Türöffnung: 1,01 m x 2,135 m Ausführung nur nach Angabe der Bauleitung
05.__.0230
Nachträglich: Einputzen der Türzargen
1,00
Stk
05.__.0240 Nachträglich: Ein-, Zu- und Beiputz / Rohrdurchführungen 100 mm Nachträgliches Ein-, Zu- und Beiputz an Rohrdurchführungen in Wand- und Decken. Rohrdurchmesser bis d = 100 mm. Ausfürhrung nur nach Anordnung der Bauleitung
05.__.0240
Nachträglich: Ein-, Zu- und Beiputz / Rohrdurchführungen 100 mm
1,00
Stk
05.__.0250 Nachträglich: Leitungsschlitze schließen bis Breite 30 mm Nachträgliches Ein-, Zu- und Beiputz der Leitungsschlitze in den bereits fertiggestellten Putzflächen nach Anordnung der Bauleitung und mit geeignetem Grundputz verpurzen und die Fläche komplett feinspachteln Es ist eine absolut oberflächenbündige, optisch absatzfreie und gleichmäßige Fläche mit den angrenzenden Putzflächen sicher zu stellen. Schlitzbreite: bis ca. 30 mm Schlitztiefe: ca. 3 cm
05.__.0250
Nachträglich: Leitungsschlitze schließen bis Breite 30 mm
10,00
m
05.__.0260 Nachträglich: Schlitze schließen bis Breite 150 mm Nachträgliches Ein-, Zu- und Beiputz der Leitungsschlitze , in den bereits fertiggestellten Putzflächen, nur nach Anordnung der Bauleitung. Zwischenraum mit Mineralwolle hohlraumfrei ausstopfen, Schlitz mit vollflächigem Putzträger überspannen, Putzträger mit geeignetem Grundputz verpurzen und die Fläche komplett feinspachteln Es ist eine absolut oberflächenbündige, optisch absatzfreie und gleichmäßige Fläche mit den angrenzenden Putzflächen sicher zu stellen. Schlitzbreite: bis ca. 150 mm
05.__.0260
Nachträglich: Schlitze schließen bis Breite 150 mm
10,00
m
05.__.0270 Nachträglich: Ein-, Zu- und Beiputz / Öffnungen < 100 cm² Nachträgliches Ein-, Zu- und Beiputz von Öffnungen / Löchern nach Anordnung Abmessungen bis ca. bis 100 cm²
05.__.0270
Nachträglich: Ein-, Zu- und Beiputz / Öffnungen < 100 cm²
2,00
Stk
05.__.0280 Nachträglich: Ein-, Zu- und Beiputz / Öffnungen < 500 cm² Abmessungen bis ca. bis 500 cm²
05.__.0280
Nachträglich: Ein-, Zu- und Beiputz / Öffnungen < 500 cm²
W
2,00
Stk
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten VORBEMERKUNGEN ZU DEN STUNDENLOHNARBEITEN Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind als feste Stunden-Verrechnungssätze gemäß VOB § 15 Nr. 1 anzubieten. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter das Angebot hiermit gleichzeitig, dass die nachstehend aufgeführten Stundenverrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Verrechnungssätzen sind neben den Lohn- und Gehaltskosten die Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen enthalten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in die Verrechnungssätze nicht einzubeziehen. Die Verrechnungssätze werden nur für Zeiten auf der Baustelle geleistet. An- und Abfahrtzeiten werden nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnarbeiten nach Abschluss der Hauptarbeiten geleistet wurden. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Erbrachte Stundenlohnarbeiten sind in Tageslohnzettel / Stundenzetteln mit Angabe der Baustelle, der namentlichen Angabe jedes Arbeitnehmers mit der Uhrzeit des Arbeitsbeginns und Uhrzeit der Arbeitsniederlegung sowie dem Inhalt der ausgeführten Arbeiten der örtlichen Bauleitung nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten zeitnah, längstens jedoch in wöchentlichen Abständen zur Gegenzeichnung vorzulegen. Zu spät eingereichte Unterlagen können nicht anerkannt werden. Stoffkosten der Stundenlohnarbeiten Für Materialien gelten die Preise frei Verwendungsstelle inklusive aller Transportkosten. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Materialkosten sowie sämtliche für die in den vorgenannten Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten erforderlichen Stoffkosten werden nach Maßgabe der EFB-Blätter, gleich dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Die Materialkosten sind generell mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Sofern diese nicht vorliegen, werden die Materialkosten nicht anerkannt. Höhe des Zuschlages in %: . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter auszufüllen)
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten
06 TITEL 6 - Stundenlohnarbeiten
06
TITEL 6 - Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten Die folgenden Stundenlohnarbeiten sind als feste Stunden-Verrechnungssätze gemäß VOB § 15 Nr. 1 anzubieten. Der Bieter erklärt durch seine Unterschrift unter das Angebot hiermit gleichzeitig, dass die nachstehend aufgeführten Stundenverrechnungssätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Verrechnungssätzen sind neben den Lohn- und Gehaltskosten die Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen und vermögenswirksamen Leistungen enthalten. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind in die Verrechnungssätze nicht einzubeziehen. Die Verrechnungssätze werden nur für Zeiten auf der Baustelle geleistet. An- und Abfahrtzeiten werden nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnarbeiten nach Abschluss der Hauptarbeiten geleistet wurden. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Erbrachte Stundenlohnarbeiten sind in Tageslohnzettel / Stundenzetteln mit Angabe der Baustelle, der namentlichen Angabe jedes Arbeitnehmers mit der Uhrzeit des Arbeitsbeginns und Uhrzeit der Arbeitsniederlegung sowie dem Inhalt der ausgeführten Arbeiten der örtlichen Bauleitung nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten zeitnah, längstens jedoch in wöchentlichen Abständen zur Gegenzeichnung vorzulegen. Zu spät eingereichte Unterlagen können nicht anerkannt werden. Stoffkosten der Stundenlohnarbeiten Für Materialien gelten die Preise frei Verwendungsstelle inklusive aller Transportkosten. Kosten für Materialien sind mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Materialkosten sowie sämtliche für die in den vorgenannten Stundenlohnarbeiten aufgeführten Arbeiten erforderlichen Stoffkosten werden nach Maßgabe der EFB-Blätter, gleich dem hier angegebenen Zuschlag abgerechnet. Die Materialkosten sind generell mit Einkaufs- und Kalkulationsnachweisen nachzuweisen. Sofern diese nicht vorliegen, werden die Materialkosten nicht anerkannt. Höhe des Zuschlages in %: . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter auszufüllen)
Vorbemerkungen zu den Stundenlohnarbeiten
06.__.0010 Vorarbeiter, Facharbeiter Stundenlohnarbeiten für Vorarbeiter, Facharbeiter, und Gleichgestellte (z.B. Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter, Obermonteure, Monteure, Gesellen, Maschinenführer, Fahrer und ähnliche Fachkräfte) Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
06.__.0010
Vorarbeiter, Facharbeiter
20,00
Std
06.__.0020 Baufachwerker, Helfer Stundenlohnarbeiten für Werker, Helfer und Gleichgestellte (z.B. Baufachwerker, Helfer, Hilfsmonteure, Ungelernte, Angelernte) Leistung nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
06.__.0020
Baufachwerker, Helfer
20,00
Std