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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Leistungsverzeichnis L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Gewerk: Dachabdichtung, Gründach, Abdichtung
Bauvorhaben: Kindertagesstätte Christstraße
44789 Bochum, Christstraße 5-7
Auftraggeber: GLS Gemeinschaftsbank eG
44789 Bochum, Christstraße 9
Vergabeverfahren: Freihändige Vergabe
Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber. Der Unterzeichnende erbietet sich nach genauer Prüfung der vertraglichen Verhältnisse sowie der Anerkennung aller Vertragsbestandteile den Vertragsgegenstand zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen auszuführen.
Angebotssumme ohne Ust.: _________________ EUR
zzgl. Umsatzsteuer z.Zt. 19% _________________ EUR
Angebotssumme mit Ust.: _________________ EUR
Nachlass ohne Bedingung: _________________ %
____________________________________________________
Datum, Name des Bieters in Textform
Deckblatt Leistungsverzeichnis
Baubeschreibung Bauvorhaben
Die GLS Bank Bochum plant an Ihrem Hauptstandort in Bochum Christstraße 7 die Errichtung einer zweizügigen Kindertageseinrichtung. Hierfür sind folgende Maßnahmen geplant:
- Anbau an den Bestand als 2-geschossiges Gebäude in Holzbauweise (Nutzung EG Kita, OG Bürofläche);
- Entkernung, Umbau und Umnutzung eines Teiles des Bestandsgebäudes von Nutzung Büro zu Kita;
- Anbau eines Aufzuges an das Bestandsgebäudes über alle Geschosse in massiv gebautem Schacht;
- Kleinere Anpassungen im Bestand im Bereich von Aufzug und Anbau auch in anderen Geschossen;
- Abdichtung und Dämmung erdberührter Außenwände des Bestandsgebäudes im Umfeld des Anbaus.
Der Anbau gründet sich auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit unterseitiger Dämmung aus Schaumglasschotter. Der tragende und aussteifende Holzbau ist feuerbeständig als heißbemessener Holzskelettbau mit eingestellten, nichttragenden Außenwänden in Holztafelbauweise feuerhemmend geplant. Die gerundeten Teile der Außenwände sind abweichend über Bekleidungen in feuerbeständig qualifiziert. Die Decke ist als heißbemessene Holz-Beton-Verbunddecke mit holzsichtiger, akustisch wirksamer Untersicht vorgesehen. Die Warmdachkonstruktion erhält eine extensive Begründung. Alle Außenfenster sind als Holzfenster, die Außentüren als Holzrahmentüren vorgesehen.
Der nichttragende Ausbau erfolgt als Holzständer-Trockenbau im Anbau und als Metallständer-Trockenbau im Bestand. Der Boden ist ein Heizestrich mit unterschiedlichen Oberbodenbelägen.
Leistungsumfang des Auftragnehmers
Durch den Auftragnehmer sind alle Arbeiten am Neubau (Anbau) Dachabdichtung und Dachbegrünung auszuführen. Der Holzbau teilt sich dabei in eine vorrangig herzustellende tragende Konstruktion aus Stützen und Trägern aus Holz sowie Holz-Beton-Verbunddecken, ergänzt durch einzelne tragende Außenwandelemente in Holzrahmenbauweise. Hierauf ist zunächst die Dachabdichtung aufzubringen, um die weiteren Leistungen vor Witterung zu schützen.
Zufahrt / Lagerflächen
Die Baustelle befindet in einem dichten innerstädtischen Wohngebiet. Die Zufahrt erfolgt von der Königsallee über Christstraße oder Hugo-Schultz-Straße in die Saladin-Schmitt-Straße, die alle einen Straßenquerschnitt typischer Wohnstraßen mit beidseitigen Parkplätzen aufweisen; entgegenkommende Fahrzeuge müssen regelmäßig ausweichen. Die Erschwernisse für größere Materialtransporte und Fahrzeuge sind daher zu im Vorfeld prüfen und zu berücksichtigen. Anlieferungen sind über die Zufahrt Ecke Saladin-Schmitt-Straße / Hugo-Schultz-Straße durchzuführen. Zu beachten ist, dass die Kreuzung Hugo-Schulz-Straße / Stolzestraße absehbar längerfristig für Kanalarbeiten gesperrt ist.
Der Baustellenbereich innerhalb des Bauzauns weist je nach Baufortschritt nur in begrenztem Umfang Lagerflächen aus. Lagerungen außerhalb des Baustellenbereiches sind unzulässig. Für das Parken von Mitarbeiterautos sind Parkplätze außerhalb des Baustellenbereichs zu nutzen, hierfür bietet der Baustellenbereich keinen Platz. Innerhalb des Baustellenbereichs dürfen nur Fahrzeuge mit Material und Werkzeugen über längere Zeiträume abgestellt werden; diese sind auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers unverzüglich umzusetzen oder nach Erfordernis aus dem Baustellenbereich zu entfernen.
Im Baustellenbereich ist eine Feuerwehraufstellfläche dauerhaft freizuhalten.
Baubeschreibung
Hinweis Materialtransporte Hinweis Materialtransporte
Alle Materialtransporte führen durch Tür- und Fensteröffnungen sowie durch Räume des Gebäudes entsprechend dem Baufortschritt. Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich anhand der beiliegenden Zeichnungen oder durch Ortsbesichtigung für ihn sinnvolle Transportwege auszuwählen und den Transportaufwand und erforderliche Geräte, Hilfsmittel u.ä. dafür einzukalkulieren. Eine bauseitige Transportmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Dies gilt insbesondere auch für Kräne und vergleichbare Hebezeuge.
Hinweis Materialtransporte
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und spätestens am folgenden Werktag dem Auftraggeber sowie zusätzlich dessen Bauleitung in Textform (z.B. per eMail - ausdrücklich nicht über Messenger-Dienste) zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, wie z.B. Zahl der Mitarbeiter vor Ort, Arbeitszeit, erbrachte Leistungen, wesentliche Änderungen/zusätzliche Leistungen gegenüber dem Vertrag, relevante Wetterdaten und sonstige besondere Vorkommnisse.
Fachbauleitung des Auftragnehmers
Umgehend nach Auftragserteilung sind durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber und dessen Bauleitung (Objektüberwachung) als qualifizierte und erfahrende Ansprechpersonen eine Fachbauleitung sowie eine Stellvertretung in Textform zu benennen (Fachbauleitererklärung), die für die Leistungen des Auftragnehmers die Fachbauleitung nach Landesbauordnung, die ständige Koordinierung der eigenen Arbeitnehmer vor Ort und die eigenverantwortlichen Absprachen mit den anderen am Projekt Beteiligten wahrnehmen. Jeder Wechsel von Fachbauleitung oder Stellvertretung ist dem Auftraggeber umgehend in Textform anzuzeigen. Fachbauleitung und Stellvertretung müssen deutsch sprechen und in fachlichen Fragen zur Ausführung entscheidungsbefugt sein.
Regelmäßige Baubesprechungen
Die Fachbauleitung oder seine Stellvertretung sind zur Teilnahme an den allgemeinen Baubesprechungen verpflichtet. Alle Leistungen zur Fachbauleitung, zur Teilnahme an den Baubesprechungen, deren Vor- und Nachbereitungen sowie zu erforderliche Wegezeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bautagesberichte / Fachbauleitung AN / Baubesprechung
Bauvorbereitende Leistungen Bauvorbereitende Leistungen des Auftragnehmers nach Auftragserteilung
Die nachbeschriebenen Leistungen sind vom Auftragnehmer innerhalb der jeweils angegebenen Fristen zu erbringen. Die geforderten Angaben und Unterlagen sind wichtige Voraussetzungen für die beteiligten Planer und Bauüberwacher und dienen insbesondere zur Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu übergeben. Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Grundlagen für die Ausführung und die vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen
Vom Auftraggeber bzw. von dessen Planern werden Zeichnungen als Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details sowie auch weitere Dokumente (Leistungsbeschreibungen, Terminpläne u.ä.) zur Baumaßnahme zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind Grundlage für die vorliegende Ausschreibung, für die Ausführung der Leistungen selbst sowie für alle vom Auftragnehmer vorzulegenden Unterlagen. Auf wesentliche Abweichungen seiner Unterlagen und seiner Leistungen zu diesen Grundlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber (nach Auftragserteilung dessen Bauleitung) rechtzeitig und eindeutig hinzuweisen. Der Ausführung selbst dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Für alle nach Auftragserteilung übergebenen Unterlagen hat der Auftragnehmer den Erhalt in Textform zu bestätigen; bei Nutzung eines Datenraums erfolgt die Bestätigung durch personenbezogene Anmeldung im Datenraum.
Montagekonzept / Terminplanung
Vom Auftragnehmer ist ein Montagekonzept für seine Leistungen mit Terminangaben für die einzelnen Arbeitsschritte vorzulegen. Dieses ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung des Auftraggebers, dem SiGeKo und nach Erfordernis mit weiteren am Bau Beteiligten abzustimmen. Montagekonzept und Terminplanung sind bei Änderungen im Bauablauf auf Anforderung des Auftraggebers zu aktualisieren. Die vom Auftragnehmer eigenverantwortlich gewählten Arbeitsabläufe sind in die Einheitspreise einzurechnen, ebenso alle Leistungen zu Konzepterstellung und Terminplanung. Auf Anforderung des Auftraggebers ist das Montagekonzept vom Bieter/Auftragnehmer über wesentliche Leistungen bereits mit Angebotsabgabe (also vor Vertragsschluss) vorzulegen.
Gefährdungsbeurteilung
Vom Auftragnehmer sind die nach Arbeitsschutzgesetz zu erstellende Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeiter und die daraus abgeleiteten von den Mitarbeitern unterzeichneten Arbeitsanweisungen der Bauleitung des Auftraggebers in Absprache mit dem SiGeKo zur Information vorzulegen.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Baustelleneinrichtungsplan
Vom Auftragnehmer ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen und mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. In diesen Plan sind die einzelnen Baucontainer für Personal und Material sowie Lagerflächen und Standorte der benötigten Geräte einzutragen. Der Auftragnehmer hat in diesem Zusammenhang gewissenhafte Auskünfte über Einbauten im Boden wie Versorgungsleitungen, Kanäle und Kabel einzuholen und diese in den Baustelleneinrichtungsplan einzutragen. Der beigefügte Lageplan zur Baustelleneinrichtung dient ausschließlich der Lagebeschreibung und ersetzt nicht den o.g. eigenverantwortlich zu erstellenden Baustelleinrichtungsplan des Auftragnehmers. Alle Leistungen zum Baustelleneinrichtungsplan sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Verwendbarkeitsnachweise / Anwendbarkeitsnachweise
Vom Auftragnehmer sind für alle zum Einsatz kommenden Baumaterialien und Bauprodukte die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise (CE-Kennzeichen/Leistungserklärung, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen oder Prüfzeugnisse), für alle zum Einsatz kommenden Bauarten die jeweiligen Anwendbarkeitsnachweise (allgemeine Bauartgenehmigungen, allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für Bauarten) sowie ergänzend technische System-/Produktbeschreibungen, Einbauhinweise der Hersteller u.ä. geordnet an die Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben.
Vor Begehungen zur Vorbereitung der Abnahme sind zur Ergänzung der Ver-/Anwendbarkeitsnachweise z.B. Fachunternehmererklärungen, Prüfberichte, Einbaudokumentationen, aktualisierte Zulassungen etc. der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben.
Alle Leistungen zu den Ver-/Anwendbarkeitsnachweisen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Bemusterungen
Vom Auftragnehmer sind für alle eingesetzten sichtbaren Materialien und Oberflächen aussagefähige Muster anzufertigen und rechtzeitig dem Auftraggeber oder Architekten zur Kontrolle und Freigabe vorzulegen. Diese Arbeiten zur Bemusterung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Angabe von Referenzfarben und -mustern erfolgt nach Farbangaben bzw. aus aktuellen Kollektionen der Hersteller oder nach marktgängigen Farbsystemen wie z.B. RAL oder NCS. Für alle Farbtonbereiche ist eine maximale Toleranz der Farben von Delta E max. 1,5 (entsprechend CIELab) gegenüber dem Urmuster bzw. der Referenzfarbe zulässig. Erstellte Muster sind vom Auftragnehmer bis zur Abnahme der betreffenden Leistung gemäß Anweisung des Auftraggebers oder dessen Bauleitung an geeigneter Stelle aufzubewahren oder zu übergeben.
Bauvorbereitende Leistungen
Allgemeine Regelungen Baustelle Baustelleneinrichtung für alle Gewerke / Leistungsgrenzen
Der Auftraggeber stellt eine allgemeine Baustelleneinrichtung für alle Gewerke wie nachfolgend zur Verfügung.
Abgrenzung des Baustellenbereichs
Der Auftraggeber veranlasst die Abgrenzung des Baustellenbereichs durch Bauzäune mit Baustellentoren und ggf. den Einbau von Bautüren in der Gebäudehülle. Türen und Tore sind außerhalb der Arbeitszeiten verschlossen zu halten. Der Auftragnehmer hat sich zu vergewissern, ob er als letzter die Baustelle verlässt. Er hat in diesem Fall alle noch ungesicherten Türen und Tore zu verschließen.
Versorgungsanschlüsse, Sanitärräume, Erste-Hilfe-Raum
Toiletten-/Waschräume gemäß ArbStättV sowie Baustromverteiler, Bauwasseranschlüsse sowie eine provisorische Baubeleuchtung der Fluchtwege und Treppen werden durch den Auftraggeber unentgeltlich bereitgestellt. Ein Erste-Hilfe-Raum gemäß §6 ArbStättV bzw. entsprechend nutzbarerer Bereich wird durch den Auftraggeber in unmittelbarer Nähe zum Baustellenbereich zur Verfügung gestellt.
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ("Umlagen") werden die jeweiligen Verbrauchskosten durch den Auftraggeber selbst getragen oder auf alle Auftragnehmer umgelegt.
Lagerflächen
Flächen für Materiallagerung, Geräte- und Baucontaineraufstellung innerhalb des Baustellenbereichs stehen dem Auftragnehmer nach den begrenzten Möglichkeiten unentgeltlich zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Lagerflächen. Gerüste dürfen generell nicht als Lagerflächen benutzt werden. Lage und Abmessungen von Lagerflächen bedürfen der Zustimmung der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers in Textform. Lagerflächen befinden sich auf befestigtem und teilweise auch unbefestigtem Untergrund (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Informationen über maximal zulässige Nutzlasten von Lagerflächen und deren Zufahrten sind durch den Auftragnehmer eigenständig einzuholen. Baustoffe oder Bauteile, die ohne Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers gelagert wurden, sind auf Anordnung umgehend und ohne Kosten für den Auftraggeber umzulagern.
Gerüste, Kräne etc.
Durch den Auftraggeber für alle Gewerke zur Verfügung gestellte Gerüste können durch den Auftragnehmer unentgeltlich benutzt werden. Gerüststandorte bzw. vergleichbare bauseitige Maßnahmen sind im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in den Beschreibungen der einzelnen Leistungen oder Gewerke ausdrücklich enthalten. Eigenmächtige Veränderungen oder Umbauten jeglicher Art am Gerüst sind dem Auftragnehmer untersagt und dürfen ausschließlich vom Gewerk Gerüstbau durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat sich mit dem Gewerk Gerüstbau eigenverantwortlich abzustimmen. Die Abstimmung ist zu dokumentieren und der Bauleitung des Auftraggebers zur Freigabe vorzulegen.
Von anderen Gewerken gestellte weitere Gerüste, Kräne, Bauaufzüge u.ä. sind von den jeweiligen Gewerken zur Mitbenutzung, teilweise gegen Entgelt, zur Verfügung zu stellen. Eine Gewähr für die Nutzung wird vom Auftraggeber nicht übernommen.
Meterrisse und weitere Messpunkte
Der Auftraggeber veranlasst die Anbringung von einem Meterriss pro Geschoss an einer allgemein zugänglichen Stelle als +1,00m über OKFF (nicht Rohdecke) sowie von weiteren Messpunkten für zwei Hauptachsen je Geschoss (längs/quer). Jeder Auftragnehmer hat im Zuge seiner Leistungserbringung diese Messpunkte des Auftraggebers zu schützen und jeden Verlust oder Beschädigungen daran umgehend der Bauleitung des Auftraggebers mitzuteilen.
Alle weiteren für die Leistungserbringung des Auftragnehmers an zusätzlichen Stellen erforderliche Messpunkte hat der Auftragnehmer mit Bezug ausschließlich auf die Messpunkte des Auftraggebers eigenverantwortlich anzubringen und nach Aufforderung durch die Bauleitung des Auftraggebers später umgehend wieder zu entfernen. Ein Bezug auf Messpunkte anderer Gewerke ist ausdrücklich untersagt.
Genehmigung für Bauvorhaben und Baustellenbetrieb
Die Genehmigung für das Bauvorhaben selbst sowie für den Baustellenbetrieb innerhalb der dafür im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen veranlasst der Auftraggeber.
Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers / Pflichten während der Bauausführung
Der Auftragnehmer hat alle Einrichtungen, Werkzeuge, Sicherheitsmaßnahmen und dergleichen, die für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistungen erforderlich sind, in die Einheitspreise zu einzurechnen, insbesondere auch die nachbeschriebenen Leistungen.
Inanspruchnahme öffentlicher und fremder Grundstücke durch den Auftragnehmer
Nimmt der Auftragnehmer öffentliche oder fremde Grundstücke außerhalb des im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Bereichs für eigene Lagerflächen, Kranstellflächen, besondere Zufahren o.ä. in Anspruch, hat er hierfür erforderliche Genehmigungen eigenständig einzuholen und alle anfallenden Genehmigungs-, Nutzungsgebühren etc. sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandenen Schäden in die Einheitspreise einzurechnen. Ausnahmen hiervon sind ausdrücklich im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt oder in de Leistungstexten beschrieben.
Genehmigungen, Prüfungen, Zertifizierungen u.ä.
Alle für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlichen Genehmigungen durch Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörden, externe Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstellen o.ä. sind, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis ausdrücklich als bereits vorliegend aufgeführt werden, durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich herbeizuführen. Dafür anfallende Gebühren, Honorare und dergleichen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Baucontainer / Lagerflächen
Mit dem Übereinanderstellen von Baucontainern für Baubüro, Aufenthalt, Material etc. muss gerechnet werden, für Zugänglichkeit mit Treppen o.ä. hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Soweit Baucontainer auf vorhandenen gepflasterten bzw. asphaltierten Flächen positioniert werden, ist ein Schutz des Untergrundes gegen Beschädigungen einzukalkulieren. Gleiches gilt für die Nutzung solcher Flächen für die Lagerung von Materialien.
Gerüste / Geräte / Werkzeuge
Der Auftragnehmer hat selbstständig für eine ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsbereiche zu sorgen.
Das Umsetzen der vom Auftragnehmer eingesetzten Geräte, Gerüste und Maschinen, bedingt durch den Baufortschritt auch anderer Auftragnehmer, ist einzurechnen.
Gerüste des Auftragnehmers für Arbeitshöhen über 3,50m sind während der eigenen Nutzungszeiträume des Auftragnehmers auch anderen Gewerken zur Mitbenutzung entgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Kräne bzw. Bauaufzüge des Auftragnehmers sind in gleicher Weise den anderen Gewerken zur Verfügung zu stellen; hierfür eventuell anfallende Vergütungen sind zwischen den Auftragnehmern zu vereinbaren und gegenseitig abzurechnen.
Räumen der Baustelleneinrichtung und der Lagerflächen
Nach Abschluss der Baumaßnahme sind alle o.g. Einrichtungen einschließlich aller Anschlüsse zu beräumen. Die Bauleitung des Auftraggebers kann für einzelne, nicht mehr benötigte Einrichtungen eine frühere Räumung verlangen. Noch erforderliche durch den Auftragnehmer hergestellte temporäre Schutzmaßnahmen sind erst auf Anweisung der Bauleitung des Auftraggebers rückzubauen.
Arbeitstägliche Reinigung der Baubereiche
Die Baubereiche sind arbeitstäglich zu reinigen. Auf Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers sind Verunreinigungen auch vor Beendigung eines entsprechenden Arbeitsabschnittes zu beseitigen.
Rauchverbot
Das Rauchen im Gebäude und in Bereichen der allgemeinen Baustelleneinrichtung ist verboten.
Allgemeine Regelungen Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen Dachabdichtung Für nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die maßgeblichen Normen und Bestimmungen der Leistungsbereiche Dachabdichtung, Zimmerer/Holzbau, Metallbau, Klempner- bzw. Verblechungsarbeiten. Es gelten weiterhin alle Vorschriften und Regeln zu Unfallverhütung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Zugelassenes Gesamtsystem
Es sind durchgehend die Systemkomponenten eines zugelassenen Systems zu verwenden; eine Mischung von unterschiedlichen Systemen ist nicht statthaft. Das Gesamtsystem aus Dampfsperre, Dämmschicht und Dachabdichtung muss für die beschriebenen Einbausituationen (auch für Befestigungsuntergrund, weiteren Dachaufbau bzw. Auflast) über Ver-/Anwendbarkeitsnachweise verfügen bzw. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sein. Die Richtlinien der Systemhersteller sind zusätzlich zu beachten.
Montageskizzen
Auflager- und Anschlusspunkte hat der Auftragnehmer mit dem Architekten abzustimmen und hierbei die Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Detailplanung des Architekten zu übernehmen. Dies beinhaltet auch die mindestens skizzenhafte Anpassung von Systemdetails des Herstellers auf die konkreten Einbausituation bzw. mit den tatsächlichen Abmessungen zur Klärung von Einzelfragen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Werkstoffe und Bauteile
Für alle eingesetzten Materialien gelten die maßgebliche Normen und Regelwerke für die einzelnen der oben genannten Leistungsbereiche. Bei Erfordernis liegen diesen Leistungsverzeichnis für darüberhinausgehende Vorgaben und Erläuterungen zu eingesetzten Materialien weitere zusätzliche technische Vertragsbedingungen bei.
Korrosionsschutz / Befestigungsmittel
Die zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nach Herstellervorschrift bzw. den Vorgaben der Verwendbarkeitsnachweise montiert sein. Alle Befestigungsmittel sind gemäß den Korrosionsbelastungen des Einbauortes auszuwählen oder zu schützen. Beim Zusammentreffen von Bauteilen verschiedener Werkstoffe und bei der Auswahl der Befestigungsmittel ist Kontaktkorrosion auszuschließen.
Verankerungselemente und -mittel, die einem Korrosionsangriff ausgesetzt und gleichzeitig für eine Kontrolle nur schwer sichtbar oder für Wartungen nur schwer zugänglich sind, sind in jedem Fall aus nichtrostendem Stahl auszuführen. Sichtbare Verbindungsmittel sind (zumindest innerhalb eines Typs) gleichfarbig mit dem zu befestigenden Bauteil und in geordneten Bild nach Absprache und Freigabe durch die Architekten auszuführen. Bei Verschraubungen jeglicher Art sind Unterlegscheiben zu verwenden. Die Herstellung der erforderlichen Bohrungen für die Befestigungsmittel ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Holzfeuchte
Der Streubereich des Feuchtigkeitsgehaltes verwendeter Hölzer darf nicht größer sein als 2%. Der maximale Feuchtigkeitsgehalt der Einzelteile darf dabei 15% nicht übersteigen. Die Messung des Feuchtigkeitsgehaltes ist vor Beginn der formgebenden Bearbeitung durchzuführen und durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Windsogsicherheit
Die Forderungen aus den Nachweisen für die Windsogsicherheit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach Flachdachrichtlinien und DIN EN 1991-1-4, sind durch den Auftragnehmer einzuhalten. Rein herstellerspezifische Nachweise, z.B. für eine reduzierte Befestigeranzahl, sind nicht zugelassen.
Luftdichtigkeit
Alle Stöße und Anschlüsse der Dampfdichtungsebene sind luftdicht mit den aufgehenden Bauteilen, Attiken, Durchführungen (Abwasser und Lüftung) sowie Anschlagpunkte anzuschließen. Das Gebäude wird nach Fertigstellung mittels Blower-Door-Test geprüft. Undichtigkeiten in der Luftdichtigkeitsebene des Daches sind durch den Auftragnehmers als Mängelbeseitigung nachzuarbeiten.
Montage
Alle Dämm- und Dichtungsmaterialien sind bis zu ihrer Verarbeitung trocken zu lagern. Materialien, die in Feuchtigkeit gelegen haben, dürfen nicht mehr verarbeitet werden.
Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechungen offene Kanten des Abdichtungsaufbaues gegen das Eindringen von Niederschlagswasser zu schützen sind. Die Dachflächen sind, falls erforderlich, vor Weiterführung der Arbeiten zu reinigen und zu trocknen. Bei Arbeiten in den Wintermonaten gilt dies auch für das Entfernen von Eis und Schnee. Diese Reinigungen sind auch mehrfach auszuführen. Die vorbeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
An allen Wand- und Attika-Anschlüssen sind die Anschlusshöhen über der wasserführenden Schicht bzw. der Oberkante von Dachbelägen zu beachten.
Vorläufige Sicherung gegen Windsog
Für Dachflächen, deren Windsogsicherung über Auflast hergestellt wird, ist diese sofort nach Fertigstellung der jeweiligen Dachfläche herzustellen, anderenfalls sind durch den Auftragnehmer geeignete alternative Maßnahmen - jedoch keine mechanischen Befestigungen durch die Dachabdichtungsbahn - zur vorläufigen Windsogsicherung in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Materialtransporte und Lagerung
Zum Transport der Materialien auf die Dachflächen sind entsprechende Hebegeräte einzukalkulieren, die nach Baufortschritt des Auftragnehmers auch mehrfach notwendig werden. Von über längere Zeiträume nutzbaren Lagerflächen nahe der Dachflächen außerhalb der vom Auftragnehmer abzudichtenden Flächen kann nicht ausgegangen werden. Ausnahmen hiervon sind in den Positionen oder projektbezogenen Baubeschreibungen ausdrücklich vermerkt.
Aufmaß und Abrechnung
Das zur Abrechnung bereitgestellte Aufmaß ist prüfbar, bezogen auf die Gesamtleistung, aufzustellen. Flächen und Abwicklungen sind zeichnerisch zu markieren. Zusätzliche An- und Abfahrten werden nicht gesondert vergütet. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Allgemeine Vorbemerkungen Dachabdichtung
externe Überwachung Dachabdichtung Prüfung für Flachdächer durch eine externe Prüf- und Zertifizierungstelle
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Diese Leistung ist, so sie der Auftraggeber zu beauftragen beabsichtigt, als gesonderte Position im Leitungsverzeichnis aufgeführt ("Überwachung und Zertifizierung durch eine externe Prüf- und Zertifizierungstelle"). Die Leistung unterliegt folgenden Bedingungen:
Prüf- und Zertifizierungstelle
Die beschriebenen externen Prüfungen sind durch eine allgemein anerkannte, vom Systemhersteller unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle (z.B. TÜV, Dekra, Baufach-Institute o.ä. ) durchzuführen. Die Prüf- und Zertifizierungstelle muss für die geforderten Überwachungs-Leistungen fachlich geeignet sein und vor Beginn der Prüfungen einen standardisierten Qualitätstandard für Dokumentionen und Überwachungen vorlegen können. Der Systemhersteller der Dachabdichtung kann für sein System eine Prüf- und Zertifizierungstelle vorgeben.
Produktüberwachung
Es muss eine gesonderte Überwachung der Fertigung der Dachbahnen mit der Überprüfung von Produkten in Labors (Fremdüberwachung) erfolgen. Eine fertigungsbezogene Prüfung (z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherung) ist nicht ausreichend!
Baustellenüberwachung / -betreuung
Die Überwachung / Betreuung und die Abschluss- / Zertifizierungsbegehung können nur durch einen vom der Prüf- und Zertifizierungstelle nachweislich qualifizierten Außendiensttechniker des Systemherstellers bzw. durch einen Sachverständigen der Prüf- und Zertifizierungstelle selbst erfolgen. Ein Blankett des Leistungsverzeichnisses (Auftragsstand) ist an der Baustelle bereitzuhalten. Sollten vom Leistungsverzeichnis abweichende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen, so sind diese ebenfalls bereitzuhalten.
Arbeitstäglich sind eine Versuchsschweißung und ein Schältest längs und quer zur Naht durchzuführen. Die Schälproben sind auf der Baustelle bis zur Abnahme vorzuhalten.
Nach Beendigung der Abdichtungsarbeiten ist die Abschluss- / Zertifizierungsbegehung für das zu zertifizierende Flachdach zu beantragen. Dokumentieren und Überwachen der Verlegearbeiten sowie Abschluss- / Zertifizierungsbegehung der fertigen Abdichtung sind gemäß dem Qualitätsstandard der Prüf- und Zertifizierungstelle durch eine von dieser Stelle zertifizierte Person bzw. durch einen Sachverständigen der Prüf- und Zertifizierungstelle selbst vorzunehmen. Hierbei ist ein Überwachungs- / Zertifizierungs-Protokoll und eine Zertifizierungs-Bescheinigung zur Vorlage beim Auftraggeber zu erstellen. Diese Abschlussbegehung oder die Zertifizierungs-Bescheinigung ersetzen nicht die förmliche Abnahme nach VOB bzw. BGB als Vertragsvereinbarung zwischen Bauherrn (Auftraggeber) und Verlegebetrieb der Dachabdichtung (Auftragnehmer), sondern dient als Voraussetzung hierzu.
externe Überwachung Dachabdichtung
Eigenschaften und Verwendung von Materialien Für alle eingesetzten Materialien gelten die maßgebliche Normen und Regelwerke der entsprechenden Leistungsbereiche. Hier aufgeführt sind hauptsächlich weitergehende Vorgaben und Erläuterungen.
Aluminium
Für stranggepresste Aluminium-Profile sind die Legierungen EN AW 6060 und EN AW 6063 in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A) für farbbeschichtete Aluminium-Bleche die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in Normalqualität zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von Ihm angebotenen und verarbeiteten Aluminiumbauteile von Lieferanten stammen, die der A/U/F Initiative, Recycling im Bausektor, angehören. In diesem Zusammenhang ist die Veröffentlichung des Gesamtverbandes der deutschen Aluminiumindustrie e.V., Aluminium im Bauwesen, „ökologisch und nachhaltig“, Grundlage der gestellten Forderung. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer über die Einhaltung der vorbeschriebenen Forderungen projektbezogene Nachweise vorzulegen.
Stahl / verzinkter Stahl
Stahlbleche sind verzinkt auszuführen. Alle übrigen Bauteile aus Stahl sind werkseitig vor Einbau ausreichend gegen Korrosion durch Feuerverzinkung zu schützen, so nicht in der jeweiligen Position ausdrücklich eine andere Qualität vermerkt ist. Die entsprechenden Oberflächen des Stahls müssen Normreinheitsgrad SA 3 (metallisch blank) nach DIN 55 928 T4 entsprechen. Feuerverzinken als Korrosionsschutz in ca. 450°C nach DIN 50 976 muss mit Mindestschichtdicken in Abhängigkeit von der Materialdicke 50 bis 85 Mikrometer als flächenbezogene Zinkauflage von 360 bis 610g/m2 erfolgen. Sämtliche Bohrungen und Schweißnähte sind vor Verzinken der Stahlkonstruktion durchzuführen. Die für die Feuerverzinkung notwendigen Profilöffnungen bzw. Bohrungen sind bei sichtbaren Bauteilen mit dem Auftraggeber bzw. dem Architekten abzusprechen und festzulegen. Verformungen, die beim Feuerverzinken eingetreten sind, sind kalt zu richten. Die Nachbesserung von Fehlstellen, Beschädigungen und Schweißstellen muss entsprechend DIN EN ISO 1461 im Werk durch thermisches Spritzen, auf der Baustelle durch Zinkstaubbeschichtung umgehend erfolgen.
Edelstahl / nichtrostender Stahl
Ohne besondere Angabe sind Teile aus Edelstahl bzw. nichtrostendem Stahl mindestens in Werkstoffgüte 1.4301 herzustellen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Spannung stehende, insbesondere legierte Bauteile, in uneingeschränkter Festigkeit zu keiner Spannungskorrosion oder anderweitiger interkristalliner oder auch anderweitig wirksam werdender Zersetzung im Alterungsprozess neigen. Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer über die Einhaltung der vorbeschriebenen Forderungen projektbezogene Bescheinigungen des Herstellers bzw. Prüfzeugnisse und Nachweise vorzulegen.
Kunststoffe
Unbekannte Zusammensetzungen von Kunststoffen dürfen nicht eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass von ihm angebotene und verarbeitete Kunststoffe (insbesondere PVC) und daraus hergestellte Bauelemente einem lückenlosen Werkstoff-Recycling-Kreislauf zugeführt werden können.
Holz- und Holzwerkstoffe
Es dürfen keine nicht zertifizierten Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus tropischen, subtropischen oder borealen Wäldern eingesetzt werden. Es sind so weit möglich Hölzer, Holzprodukte oder Holzwerkstoffe aus mitteleuropäischen oder einheimischen Wäldern einzusetzen. Diese Vorgabe gilt auch für Bauholz.
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. Der Nachweis dieser Anforderungen ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines FSC- oder PEFC-Zertifikats (sowie das dazugehörige CoC-Zertifikat) oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. Holzlieferungen unterliegen den Vorschriften der DIN-Güte-und Massenbestimmungen und müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Bauschnittholz für Konstruktionen muss mindestens Schnittklasse B entsprechen und die Gütemerkmale der Normalklasse nach DIN 68365 haben. Konstruktiv erforderliche Kanthölzer sind kerngetrennt zu liefern und einzubauen. Festverwachsene Äste sind zulässig, Ausstöpselungen sind unzulässig. Vorgeschriebene Holzstärken sind einzuhalten. Alle Kanten sind zu brechen oder zu fasen, Oberflächen sind zu egalisieren.
Alle Hölzer sind in trockenem Zustand einzubauen, um £ 15% (um = 12% ± 3%). Sichtbare Holzteile sind, sofern nicht anders angegeben, zu hobeln. Bei allen gehobelten Kanthölzern und bei Holzwerkstoffen sind die angegebenen Maße Fertigmaße. Zapfen werden bei Holzlängen nicht berücksichtigt.
Der konstruktive/bauliche Holzschutz ist in vollem Umfang auszuschöpfen. Im Innenbereich dürfen keine Holzschutzmittel verwendet werden, im Außenbereich nur zugelassene Holzschutzmittel, von denen keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen ausgehen. Anstriche müssen den Richtlinien der Gütegemeinschaft Holz oder gleichwertiger Art entsprechen, der Nachweis ist durch Prüfzeugnis einer amtlich zugelassenen Materialprüfstelle zu führen.
Dämmstoffe aus Mineralfaser und Hartschäumen
Mineralfaserdämmstoffe müssen mit RAL-Gütezeichen der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. oder gleichwertiger Art versehen, gesundheitlich unbedenklich nach der Gefahrstoffverordnung und freigezeichnet nach EU-Richtlinie 97 / 69 Anmerkung Q sein. Dämmstoffe aus Hartschäumen (EPS, XPS, PUR u.ä.) müssen mit RAL-Gütezeichen oder gleichwertiger Art versehen und toxikologisch unbedenklich, formaldehydfrei sowie frei von FCKW, HFCKW, HFKW oder ähnlichen (teil-) halogenierten Treibmitteln sein.
Gefache oder Hohlräume sind mit Dämmstoffen satt auszustopfen, bei Verwendung von Dämmplatten müssen diese formstabil und gut klemmfähig sein. Fassadendämmungen u.ä. sind planeben, fluchtrecht, dicht gestoßen und lückenlos im versetzten Verband zu verlegen und an Unterkonstruktionen anzupassen. Die Verlegung kann in zwei Lagen mit versetzten Fugen erfolgen, wenn der Dämmstoff in der vorgegebenen Dicke nicht einlagig lieferbar ist. Die entsprechenden Herstellervorschriften sind zu beachten. Zuschnitte und Anpassarbeiten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Befestigung von Dämmplatten und die Auswahl der zur Verwendung kommenden Befestigungsmittel sind unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorschriften auszuführen. Dämmplatten sind - so sie nicht ohnehin in Unterkonstruktionen eingefügt sind - zur Befestigung mit dem Untergrund zu verkleben. Sind zur Befestigung (zusätzlich) Anker zu setzen, sind hierfür die Dämmplatten sauber auszustechen und nach Setzen der Anker die Löcher dicht und oberflächenbündig mit gleichem Dämmstoff zu schließen. Anker dürfen sich nicht in den darüberliegenden Fertigoberflächen abzeichnen. Die besonderen Herstellervorschriften für die vorbeschriebenen Befestigungen insbesondere auch für Randbereiche, Ecken, Pfeiler, Laibungen u.ä. sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Winddichtungen, Abdichtungen, Dampfsperren, Folien als Trennlagen
Bei dem Einsatz von Abdichtungsfolien, Fassadenbahnen etc. ist grundsätzliche auf Verträglichkeit der Materialien zu achten, Weichmacherwanderungen u.ä. müssen ausgeschlossen sein. Der Gehalt an Blei und Zinn in Folien darf nicht größer als 0,1% sein. Die Art der Abdichtung ist auf das jeweilige Anwendungsgebiet und Untergrund anzupassen. Die Vorbehandlung des Untergrundes gemäß Herstellerangaben ist grundsätzlich in die Einheitspreise einzurechnen.
Dichtprofile
Ohne besondere Vorgabe sind Dichtprofile aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen und müssen auswechselbar sein. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für die Konstruktionen von Systemherstellern sind die in den Fertigungsunterlagen ausgewiesenen System-Dichtungen zu verwenden.
Versiegelungen, Fugendichtmaterialien
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sowie die Regelungen der IVD-Merkblätter (Industrieverband Dichtstoffe e.V.) zu beachten. In den verwendeten Dichtstoffen darf der Gehalt an Chlorparaffinen nicht über 0,1%, von Lösemitteln nicht über 1% sowie von KWS-Weichmachern nicht über 0,1% liegen.
Eigenschaften und Verwendung von Materialien
6 DACHABDICHTUNG
6
DACHABDICHTUNG
Leitbeschreibung Dachabdichtungen Leitbeschreibung Dachabdichtungen
Dachabdichtungen für flache oder flach geneigte Dächer liefern und verlegen
Die Auswahl der Dachabdichtungsbahnen ist gemäß den Vorgaben der DIN 18531 und/oder den Flachdachrichtlinien sowie passend für die jeweilige Befestigungsart und Einbausituation laut Angabe in den jeweiligen Positionen vorzunehmen. Die angebotenen Materialien müssen für Dachflächen mit Gefälle unter 2% als Sonderkonstruktionen geeignet sein. Ausgeschriebene Dampfsperren und Dachabläufe sind regelmäßig zeitlich vorgezogen zum übrigen Dachaufbau auch als Behelfsabdichtungen herzustellen.
Die Verlegung der Dachabdichtungsbahnen hat mit Überdeckungen längs und quer ca. 8 bis 15cm nach Herstellervorschrift sowie dauerhafter Verschweißung aller Stöße zu erfolgen. Unterhalb des Systemaufbaus ist eine Dampfdruckausgleichsschicht auszubilden.
Herzustellen sind auch alle Anschlussausbildungen an Dachrändern, Firsten, Graten, Kehlen, Attiken, aufgehenden Bauteilen sowie zu Einbauteilen in den Flächen laut Angabe in den jeweiligen Positionen. Alle Arbeiten sind auch abschnittsweise getrennt nach Dachbereichen auszuführen.
Gefälle Dachflächen: >=2% und <5% (Gefälle der Planung);
Gefälle in Kehlen und Rinnen: ca. 1%;
planmäßige Anstauhöhe: =<10cm (kurzfristige Überschreitungen bei Starkregen o.ä. möglich);
Einwirkungen Flächenbahn: frei bewittert, regelmäßig durch Nutzbeläge/Gründachaufbauten überdeckt;
Einwirkungen Anschlüsse: frei bewittert, regelmäßig freiliegend ohne Überdeckung,
dauerhafte direkte Sonneneinstrahlung;
Brandverhalten Materialien: normalentflammbar Klasse E nach DIN EN 13501-1;
Brandverhalten von oben: widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme nach DIN 13501-5
("Harte Bedachung");
Einwirkung Wurzelwachstum: FLL- u. Rhizomprüfung gegen Durchwurzelung bestanden;
UV-Beständigkeit Oberfläche: Klasse 1 nach EN 1297 (>5000 Stunden);
Regelungen DIN 18531 vorrangig zu Flachdachrichtlinien
Bei Unterschieden in den Regelungen zwischen der Normenreihe DIN 18531 und den Flachdachrichtlinien gelten die Regelungen der DIN 18531 vorrangig.
Leitbeschreibung Dachabdichtungen
Prinzip der Windsogsicherung als Auflast Prinzip der Windsogsicherung als Auflast
Die einzelnen Flachdach-Bereiche sind wie nachbeschrieben gegen Windsog zu sichern. Die Positionen dieses Leistungsverzeichnisses sind auf diese Ausführungsart abgestimmt und kommen auch nur in den entsprechend genannten Flächenteilen zur Abrechnung. Die Eignung aller angebotenen Produkte für die jeweils angegebene Sicherungsart durch den Bieter/Auftragnehmer eigenverantwortlich zu prüfen, die Produkte sind entsprechend anzubieten und einzubauen. Höhenvorgaben aus der Planung für Auflast durch Kiesschüttungen o.ä. sind einzuhalten.
alle Dachbereiche: Auflast Kies bis ca. 10cm oder Dachbegrünung mind. 80 kg/m2;
Der Nachweis der Windsogsicherung ist durch den Auftragnehmer zu führen, diese Leistung ist in die Einheitspreise zu verrechnen.
Prinzip der Windsogsicherung als Auflast
Material FPO_12/2022 Material FPO
Es ist ein einlagiger Systemaufbau aus Dachabdichtungsbahnen auf Basis flexibler Polyolefine (FPO) auszuführen. Die Bahnenmaterialien müssen schrumpffrei, hoch alterungsbeständig, vollständig recyclebar sowie frei von Bitumen, Halogenen und Schwermetallen sowie verträglich mit Bitumen sein. Im Brandfall dürfen keine Furane oder Dioxine freigesetzt werden. Schnittkanten müssen delaminierungsfrei und frei von Kapillarität sein. Die Ausbildung der Innen- und Außenecken sowie die Eindichtung von Einbauteilen ist unter Verwendung werkseitig vorgefertigter Formteile vorzunehmen.
Alle Verschweißungen sind mit Heißluft nur unter Verwendung der vom Systemhersteller vorgegebenen Schweißautomaten mit Temperaturanzeige auszuführen.
Scherwiderstand Fügenähte: > 500N/50mm nach EN 12317-2;
Die Montage des Systems darf nur durch vom Systemhersteller geschulte Mitarbeiter des Auftragnehmers erfolgen. Bei Montagebeginn ist nachweislich ein Fachberater des Systemherstellers zu den Arbeiten hinzuzuziehen.
Hersteller/Typ Beispiel: Sika Sarnafil;
angebotener
Hersteller/Typ:vom Bieter einzutragen, ohne Eintrag
gilt das Beispielprodukt als angeboten
Material FPO_12/2022
zusätzlich folgende Komponenten: Folgende Komponenten sind zusätzlich zu liefern und zu montieren (Auswahl laut Angabe in jew. Position):
zusätzlich folgende Komponenten:
- Komponente Dachabd.___FPO für lose Verl._11/2022 Sarnafil TG 66 Dachabdichtungen FPO für lose Verlegung unter Auflast
in einlagigem Systemaufbau mit Dachabdichtungsbahnen auf Basis flexibler Polyolefine (FPO);
als Bahnen mit innenliegendem Glasvlies;
einschl. lose Verlegung auf dem Untergrund;
Farbton Oberseite: beige oder grau, Glanzgrad matt
nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten;
Dicke: >=1,8mm (Ist nach Erfordernis des Systemherstellers eine größere
Materialdicke erforderlich, so ist diese anzubieten und auszuführen);
sD-Wert: ca. 240m nach EN 1931 bei Materialstärke 1,8mm;
Reißfestigkeit: >9N/mm2 / >7N/mm2 (längs / quer) nach EN 12311-2;
Reißdehnung: >550% / >550% (längs / quer) nach EN 12311-2;
stoßartige Belastung: Widerstand >1.000mm / >1.250mm (Unterlage starr / flexibel)
nach EN 12691 (Perforationsfestigkeit) jeweils bei Materialstärke 1,8mm;
Statische Belastung: Widerstand >20kg / >20kg (Unterlage starr / flexibel) nach EN 12730;
Herst./Typ Beispiel: Sarnafil TG 66;
- Komponente Dachabd.___FPO für lose Verl._11/2022 Sarnafil TG 66
- Komponente Dachabd.___FPO für Anschlüsse_03/2023 Sarnafil TG 66 Dachabdichtungen FPO für Anschlussausbildungen
für den Einbau an Attiken, aufgehenden Wänden u.ä.;
in einlagigem Systemaufbau mit Dachabdichtungsbahnen auf Basis flexibler Polyolefine (FPO);
als Bahnen mit innenliegendem Glasvlies;
einschl. lose Verlegung oder als geklebte Anschlussbahn laut Angabe in jeweiliger Position;
Farbton Oberseite: beige oder grau, Glanzgrad matt
nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten;
Dicke: >=1,8mm (Ist nach Erfordernis des Systemherstellers eine größere
Materialdicke erforderlich, so ist diese anzubieten und auszuführen);
sD-Wert: ca. 240m nach EN 1931 bei Materialstärke 1,8mm;
Reißfestigkeit: >9N/mm2 / >7N/mm2 (längs / quer) nach EN 12311-2;
Reißdehnung: >550% / >550% (längs / quer) nach EN 12311-2;
stoßartige Belastung: Widerstand >1.000mm / >1.250mm (Unterlage starr / flexibel)
nach EN 12691 (Perforationsfestigkeit) jeweils bei Materialstärke 1,8mm;
Statische Belastung: Widerstand >20kg / >20kg (Unterlage starr / flexibel) nach EN 12730;
Herst./Typ Beispiel: Sarnafil TG 66;
- Komponente Dachabd.___FPO für Anschlüsse_03/2023 Sarnafil TG 66
- Komponente Dachabd.___FPO+vollf. Verkleb._11/2022 Sarnafil TG 76 FELT Dachabdichtungen FPO mit vollflächiger Verklebung
in einlagigem Systemaufbau mit Dachabdichtungsbahnen auf Basis flexibler Polyolefine (FPO);
als Bahnen mit innenliegendem Glasvlies und rückseitiger Kaschierung aus Polyestervlies;
Farbton Oberseite: beige oder grau, Glanzgrad matt
nach Wahl des Auftraggebers bzw. Architekten;
Dicke: >=1,8mm (Ist nach Erfordernis des Systemherstellers eine größere
Materialdicke erforderlich, so ist diese anzubieten und auszuführen);
max. Zugkraft je 5cm: >=800N / >=600N (längs / quer);
Dehnung (max. Zug): >=50%;
stoßartige Belastung: Widerstand >1.000mm / >1.750mm (Unterlage starr / flexibel)
nach EN 12691 (Perforationsfestigkeit) jeweils bei Materialstärke 1,8mm;
Hagelschlag: Widerstand >25m/s / >33m/s (Unterlage starr / flexibel)
nach EN 13583 jeweils bei Materialstärke 1,8mm;
Statische Belastung: Widerstand >20kg / >20kg (Unterlage starr / flexibel) nach EN 12730;
Herst./Typ Beispiel: Sarnafil TG 76 FELT;
einschl. vollflächige Verklebung mit dem Untergrund;
Befestigungsuntergr.: verklebte Dämmschicht des Auftragnehmers;
- Komponente Dachabd.___FPO+vollf. Verkleb._11/2022 Sarnafil TG 76 FELT
Leitbeschreibung Wärmedämmungen Dach (Rand steht neben Fläche) 03/2023 Leitbeschreibung Wärmedämmungen Dach
Wärmedämmungen für flache oder flach geneigte Dächer liefern und verlegen
in dicht gestoßener Verlegung nach Verlegeplan bzw. Verlegeanleitung des Systemherstellers;
einschl. mindestens streifenweise Verklebung gegen Verschieben mit geeignetem Kleber;
einschl. Zuschnitte und Gehrungsschnitte zum dichten Anschluss der Platten an Graten, Firsten, Kehlen sowie an Übergängen zwischen liegenden Dachflächen und aufgehenden Wänden (z.B. Attiken);
einschl. Befestigungsmittel, Zubehör etc.;
Anwendungstyp: DAA nach DIN 4108-10;
Dämmschichtdicke: laut Angabe in jeweiliger Position;
Befestigungsuntergr.: Dampfsperre auf Untergrund laut Angabe in jeweiliger Position;
Befestigung: laut Angabe in jeweiliger Position;
Bei Gefälledämmung darf eine minimale Dämmstärke von 2cm nicht unterschritten werden, Ausnahmen sind in den Positionen ausdrücklich vermerkt. Erfolgt die Befestigung zusammen mit der Dachabdichtung, sind Befestigungen davon nicht erfasster Platten nach Herstellervorgabe in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer hat den Befestigungsplan des Dachbahnenherstellers mit dem Gefälledämmplan des Dämmstoffherstellers abzustimmen, zusätzlich zu befestigende Dämmplatten sind zu markieren.
Wärmedämmungen an Dachrandausbildungen stehen in der Regel direkt auf dem Untergrund auf, die Gefälledämmung stößt seitlich dagegen. Ohne besondere Angabe ist die Höhe der Dämmschicht so angegeben. Die abweichende Ausführung ist zugelassen, Abrechnung erfolgt jedoch wie ausgeschrieben.
Leitbeschreibung Wärmedämmungen Dach (Rand steht neben Fläche) 03/2023
6.1 Dampfsperre/Behelfsabdichtung Dach über OG
6.1
Dampfsperre/Behelfsabdichtung Dach über OG
6.2 Dampfsperre/Behelfsabdichtung Dach Aufzug
6.2
Dampfsperre/Behelfsabdichtung Dach Aufzug
6.3 Wärmedämmung Dach über OG
6.3
Wärmedämmung Dach über OG
6.4 Wärmedämmung Dach Aufzug
6.4
Wärmedämmung Dach Aufzug
6.5 Wärmedämmung Vordach
6.5
Wärmedämmung Vordach
6.6 Dachabdichtung Dach über OG
6.6
Dachabdichtung Dach über OG
6.7 Dachabdichtung Dach Aufzug
6.7
Dachabdichtung Dach Aufzug
6.8 Dachabdichtung Vordach
6.8
Dachabdichtung Vordach
6.9 Dachabdichtung sonstiges
6.9
Dachabdichtung sonstiges
7 DACHBEGRÜNUNG
7
DACHBEGRÜNUNG
7.1 extensive Dachbegrünung_Aufbau
7.1
extensive Dachbegrünung_Aufbau
7.2 extensive Dachbegrünung_Fertigstellungspflege
7.2
extensive Dachbegrünung_Fertigstellungspflege
8 ABDICHTUNG
8
ABDICHTUNG
8.1 Bodenplatte von oben
8.1
Bodenplatte von oben
9 ARBEITEN AUF NACHWEIS
9
ARBEITEN AUF NACHWEIS
9.2 Stundenlohnarbeiten
9.2
Stundenlohnarbeiten