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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.2 Angebotsbedingungen Das Angebot ist kostenfrei und unverbindlich einzureichen;
der Auftraggeber ist im Vergabeverfahren nicht an das niedrigste Angebot gebunden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen losweise zu vergeben.
Der Bieter bleibt vier Monate an sein Angebot gebunden.
Angebote sind als Pauschalfestpreis für die beschriebenen
Gesamtleistungen einzureichen.
Sämtliche Nebenleistungen, die zur vollständigen Vertragserfüllung
erforderlich sind, sind einzukalkulieren.
Sonder- und Alternativvorschläge sind detailliert zu beschreiben.
Etwaige Zusatzkosten für Planung, Anpassungen, Genehmigungen
oder Gebühren sind vollständig anzugeben.
Die der FLB beigefügte Plan- und Dokumentenliste ist der Kalkulation zugrunde zu legen.
Alle dort genannten Unterlagen sind Bestandteil der FLB und verbindlich zu berücksichtigen.
Für die Angebotserstellung ist eine gemeinsame Begehung mit dem Architekten
erwünscht; eine frühzeitige Terminvereinbarung wird erbeten.
Angebotsunterlagen sind zum vorgenannten Abgabetermin digital
einzureichen (GAEB/PDF/Office-Formate) inkl. Preisblättern und Anlagen
und an ich409hh@cs-mm.com zu übermitteln.
1.2 Angebotsbedingungen
1.7 Anlagenverzeichnis folgende Unterlagen liegen der FLB bei:
Anlage 1 Planunterlagen
Anlage 1.1 Bestandspläne
Anlage 1.2 Genehmigungspläne
Anlage 1.3 Ausführungspläne
Anlage 2 Listen
Anlage 2.1 Planliste
Anlage 2.2 Türliste
Anlage 2.3 Bestellliste EG und 1.OG
Anlage 2.4 Bemusterungsliste
Anlage 2.5 Sanitärliste EG und 1.OG
Anlage 3 Dokumente
Anlage 3.1 Fotos Bestand
Anlage 3.2 Fotos Musterzimmer
Anlage 3.3 Renderings EG und 1.OG
Anlage 3.4 Brandschutzkonzept
Anlage 3.5 Montageanleitungen Baumaterialien
Anlage 3.6 Montageanleitungen und Einbauanleitungen Möbel
Anlage 3.7 Stellungsnahme Schadstoffgutachter => wird nachgereicht
Anlage 3.8 Genehmigungsunterlagen => wird nachgereicht
Anlage 3.9 Brandschutzkonzept Baustelle => wird nachgereicht
1.7 Anlagenverzeichnis
2.0 AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
2.0 AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Baustelleneinrichtung, Logistik und Organisation Der Auftragnehmer hat die Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende
Hotelbetrieb jederzeit gewährleistet bleibt.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten;
erforderliche Abschrankungen und Hinweisschilder sind vor Beginn
der Arbeiten einzurichten und während der Bauzeit aufrechtzuerhalten.
Baustrom, Bauwasser sowie geeignete Lager- und Entsorgungsflächen werden
vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Container zur Zwischenlagerung und Entsorgung sind vom Auftragnehmer zu kalkulieren.
Flächen für Baustelleneinrichtung, Materiallagerung und Zwischenlagerung
stehen grundsätzlich zur Verfügung; die konkrete Nutzung, Belegung und
räumliche Zuordnung sind vor Beginn der Arbeiten mit der Bauüberwachung abzustimmen.
Logistische Abläufe wie Anlieferungen, interner Transport und Materialbewegungen
sind innerhalb der vorgegebenen Logistikfenster durchzuführen.
Die Nutzung des Lastenaufzugs erfolgt ausschließlich nach Freigabe des Hotelbetriebs;
Anlieferzeiten und Ruhezeiten sind verbindlich einzuhalten.
Der Auftragnehmer prüft vorab Abmessungen, Tragfähigkeit und Zuladung des Lastenaufzugs.
Bei Eingriffen in bestehende Leitungen und Installationen ist vor Beginn die
Freigabe der Objektüberwachung einzuholen.
Die Baustelle ist sauber zu halten; regelmäßige Zwischenreinigungen sind durchzuführen.
Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotoren dürfen im Gebäude nicht eingesetzt werden.
Funken- und staubintensive Arbeiten (Schweiß-, Trenn-, Schleifarbeiten)
sind vorab anzumelden und freizugeben.
2.1 Baustelleneinrichtung, Logistik und Organisation
2.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Regeln der DGUV
sowie der gültige Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).
Ein gesondertes Baustellen-Brandschutzkonzept wird erstellt und ist zwingend einzuhalten.
Erforderliche Feuerlöscheinrichtungen sind bereitzuhalten.
Fluchtwege über die Treppenhäuser und Eingänge sind jederzeit funktionsfähig zu halten;
maßgeblich sind die gültigen Brandschutz- und Rettungswegpläne.
Lärm- und staubintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzumelden und dürfen nur
nach Freigabe des Auftraggebers bzw. des Hotelmanagements ausgeführt werden.
Abschaltungen oder Stilllegungen von TGA-Leitungen (Lüftung, Heizung, Sanitär, Elektro)
sind frühzeitig anzumelden und dürfen nur nach Freigabe erfolgen.
2.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz
2.3 Arbeitsschutz, Umwelt und Entsorgung Alle Abbruch-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen sind gemäß
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auszuführen.
Anfallende Baustoffe und Abfälle sind sortenrein zu trennen, zu dokumentieren
und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Eine Wiederverwertung ist soweit technisch möglich zu bevorzugen.
Laut vorliegendem Schadstoffgutachten liegen keine schadstoffrelevanten Arbeiten vor.
Verdachtsfälle während der Ausführung sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Sammel- und Schutzbehälter bereit.
Entsorgungs- und Verwertungswege sind durch Lieferscheine bzw. Wiegescheine
nachzuweisen.
2.3 Arbeitsschutz, Umwelt und Entsorgung
2.4 Vor-Ort-Situation und Umbau im laufenden Betrieb Das Hotel ist während der gesamten Baumaßnahme im Betrieb.
Die jeweils im Umbau befindlichen Abschnitte sind ausreichend
gegen den laufenden Betrieb abzuschirmen.
Erforderliche Schutzmaßnahmen sind bei Bedarf zu erneuern.
Nach Abschluss von Teil-Arbeiten sind die Schutzmaßnahmen
zurückzubauen und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
Erschwerte Abläufe aufgrund des laufenden Betriebs sind vom
AN einzuplanen und werden nicht gesondert vergütet.
Terminliche Verzögerungen, die aufgrund des Umbaus im laufenden
Betrieb entstehen, werden nicht als Terminverzug anerkannt.
Lärmintensive Arbeiten sind rechtzeitig anzukündigen, im Vorfeld
mit dem AG abzustimmen und vom AG freizugeben.
Arbeitszeiten: Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen der vorherigen Rücksprache
mit dem AG bzw. dessen Vertreter.
Aus besonders dringenden Gründen können auf Anweisung
der Bauüberwachung Arbeiten in Nachtstunden sowie an Sonn- und
Feiertagen erforderlich sein.
Zuschläge hierfür werden nach Nachweis der tatsächlich nachts bzw.
an Sonn-/Feiertagen geleisteten Stunden extra vergütet, soweit
im LV/den Positionen nicht ausdrücklich auf Arbeiten zu produktionsfreien
Zeiten hingewiesen wurde.
Die Höhe der Zuschläge wird auf Basis des Ecklohns und des
Manteltarifvertrags ermittelt.
Der AN führt Tagesberichte und legt diese der Bauüberwachung
zweifach zur Unterschrift vor. Die Tagesberichte müssen alle für
Ausführung und Abrechnung relevanten Angaben enthalten.
Während der Ausführung der Arbeiten werden im Gebäude parallel weitere
Baumaßnahmen durch einen zweiten Generalunternehmer durchgeführt
(2. bis 8. Obergeschoss).
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen entsprechend zu organisieren und
mit den übrigen am Bau Beteiligten abzustimmen.
Die hieraus üblichen Erschwernisse sind bei der Kalkulation und Terminplanung
zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrvergütungs- oder
Terminverlängerungsansprüchen.
2.4 Vor-Ort-Situation und Umbau im laufenden Betrieb
2.6 Umgang mit Schäden Vom Auftragnehmer verursachte oder während der Bauausführung festgestellte
Schäden an Bestandsbauteilen, Oberflächen oder technischen Anlagen
sind der Bauleitung unverzüglich zu melden.
Der Schaden ist in einem Schadensprotokoll zu dokumentieren;
dieses hat Lage, Art des Schadens, Datum der Feststellung sowie eine
Fotodokumentation zu enthalten.
Die Schadensbeseitigung erfolgt nach Anweisung der Bauleitung durch
den Auftragnehmer oder ein vom Auftraggeber benanntes Fachunternehmen.
Weitere Beschädigungen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden;
bestehende Schutzmaßnahmen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu erneuern.
2.6 Umgang mit Schäden
3.0 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
3.0 TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
3.1 Allgemeine technische Anforderungen Alle Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln
der Technik, den jeweils gültigen DIN/EN-Normen,
den Herstellervorschriften sowie den Vorgaben der Plan- und
Detailunterlagen auszuführen.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG.
Die Ausführung hat staub- und emissionsarm zu erfolgen;
Schweiß-, Schneid-, Löt- und Schleifarbeiten sind vorab anzumelden
und freizugeben.
Der Text der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
ist gleichrangig mit den Planunterlagen.
Bei widersprüchlichen Angaben sind Bieterfragen zu stellen;
die Klarstellung des AG ist verbindlich.
3.1 Allgemeine technische Anforderungen
3.2 Normen, Richtlinien und Vorschriften Es gelten die VOB/B und die jeweils anzuwendenden Abschnitte der VOB/C (gewerkeweise),
alle einschlägigen DIN-/EN-Normen, behördlichen Auflagen und technischen Regeln. Für Bodenbeläge und Estricharbeiten gelten die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202. Für Maler- und Beschichtungsarbeiten gelten DIN EN 13300 (Nassabriebklasse/Glanzgrad)
sowie emissionsarme Systeme (ELF). Für brandschutzrelevante Bauteile gelten die Anforderungen nach DIN 4102 oder EN 13501.
3.2 Normen, Richtlinien und Vorschriften
3.3 Qualitätsanforderungen Alle einzubauenden Produkte müssen den vorgesehenen Verwendungszweck erfüllen und über gültige Zulassungen verfügen. Vor Ausführung sind erforderliche Muster, Produktdatenblätter und Freigaben vorzulegen. Sichtbare Oberflächen sind sauber, beschädigungsfrei und gleichmäßig herzustellen. Erhöhte Maßgenauigkeit:Sämtliche Trockenbaukonstruktionen, die als Untergrund oder Anschluss für werkseitig vorgefertigte Ausbau-, Möbel-, Metall-, Glas- oder Fassadenelemente dienen, sind mit erhöhter Maß- und Ebenheitsgenauigkeit auszuführen. Die Ausführung hat auf Grundlage der freigegebenen Werk- und Montageplanung sowie in enger Abstimmung mit den Folgegewerken zu erfolgen. Die hierfür erforderlichen Einmess-, Kontroll- und Abstimmungsleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Bauteile sind bis zur Abnahme vor Verschmutzung, Beschädigung und Feuchtigkeit zu schützen.
Klebemontagen (z. B. Metallboxen, Metallpaneele, Sockelleisten, Vorhangschienen) dürfen nur mit geeigneten SMP- oder Reaktionsharzklebstoffen ausgeführt werden. Für den eingesetzten Klebstoff ist ein Eignungsnachweis für Untergrund und Materialkombination vorzulegen. Haftzugprüfungen sind stichprobenartig durchzuführen und zu dokumentieren.
3.3 Qualitätsanforderungen
3.4 Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat die Planunterlagen, Detailzeichnungen,
technischen Vorgaben, Angaben in der FLB sowie die örtlichen Gegebenheiten
vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung, gegen die Qualität oder Vollständigkeit
von Vorleistungen oder gegen statische, brandschutztechnische oder
sonstige technische Rahmenbedingungen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Kosten für Leistungen, die im Zuge der Bestandsertüchtigung bzw. zur Behebung von Bestandsmängeln vor Ort erforderlich werden, vor Ausführung vorab mitzuteilen und freigeben zu lassen.
Der Auftragnehmer trägt das Risiko und die Kosten für nicht oder verspätet angezeigte Bedenken.
Mit Beginn der Ausführung bestätigt der Auftragnehmer, dass keine entgegenstehenden Umstände vorliegen.
3.4 Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers
3.5 Musterflächen, Musterachsen und Freigaben Vor Beginn der Serienausführung sind für optisch relevante
oder handwerklich anspruchsvolle Leistungen Musterflächen
oder Musterachsen herzustellen.
Dies betrifft insbesondere Bodenbeläge, Wandbeläge (Tapeten),
Trockenbauoberflächen, Metallverkleidungen, Wandpaneele,
Vorhanganlagen sowie sichtbare Möblierungs- und Ausstattungsoberflächen.
Die Muster sind in Abstimmung mit der Bauleitung im späteren Ausführungsbereich
herzustellen und dienen als verbindliche Qualitätsgrundlage für die weiteren Arbeiten.
Die Serienausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber
bzw. die Objektüberwachung erfolgen.
Änderungswünsche nach Freigabe sind unverzüglich mitzuteilen
und vor Fortsetzung der Arbeiten erneut abzustimmen.
3.5 Musterflächen, Musterachsen und Freigaben
3.6 Bauseits gelieferte Materialien, Montagepläne und Herstellerunterlagen Allgemeines
Soweit in den einzelnen Leistungspositionen Materialien als bauseits geliefert bezeichnet sind, umfasst die Leistung des Auftragnehmers sämtliche Arbeiten zur Übernahme, Kontrolle, innerbetrieblichen Logistik, Zwischenlagerung, Verbringung an den Einbauort sowie zur vollständigen fachgerechten Montage einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.
Materialübernahme
Die Anlieferung der bauseits bereitgestellten Materialien erfolgt nach vorheriger Terminabstimmung zwischen Auftraggeber, Lieferant und Auftragnehmer. Die Materialübernahme erfolgt an der Bordsteinkante des Bauvorhabens zum abgestimmten Liefertermin. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für: Entladung der Materialien, Wareneingangskontrolle, innerbetrieblichen Transport, fachgerechte Zwischenlagerung, Schutz vor Beschädigung, Verschmutzung und Feuchtigkeit, Verbringung an den jeweiligen Einbauort, Montage sowie Schutz bis zur Abnahme.
Wareneingangskontrolle
Die gelieferten Materialien sind unmittelbar nach Übernahme auf Vollständigkeit, erkennbare Transportschäden, Maßhaltigkeit, sichtbare Materialmängel, Oberflächenqualität sowie Farb- und Chargengleichheit (soweit zutreffend) zu prüfen. Erkennbare Mängel oder Fehlmengen sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und zu dokumentieren. Eine Verarbeitung offensichtlich beschädigter Materialien ist unzulässig.
Montageunterlagen
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werk- und Detailplanungen, Montagepläne, Herstellerzeichnungen, Einbauanleitungen, Wartungsvorgaben und Materialinformationen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Ausführbarkeit zu prüfen. Erforderliche Ergänzungen oder Unklarheiten sind rechtzeitig vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Herstellerangaben
Die Montage hat entsprechend den Herstellervorgaben, den Montageanleitungen, den technischen Produktinformationen, den bauaufsichtlichen Zulassungen sowie den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Erforderliche Spezialwerkzeuge, Montagehilfen, Kleber, Befestigungsmittel, Unterkonstruktionen und Zubehörteile sind Bestandteil der Leistung, soweit sie für eine vollständige und dauerhafte Montage erforderlich sind. Soweit für einzelne Materialien besondere Lagerungs-, Transport-, Klimatisierungs- oder Montagebedingungen gelten, sind diese entsprechend den jeweiligen Herstellerangaben einzuhalten. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten über sämtliche produktspezifischen Anforderungen zu informieren und diese in seiner Ausführung zu berücksichtigen.
Koordination
Die Montage der bauseits gelieferten Materialien ist mit den angrenzenden Gewerken sowie dem Bauablauf abzustimmen. Erforderliche Vorleistungen, Einbaubedingungen und Montagezeitpunkte sind eigenverantwortlich zu koordinieren.
Schutzmaßnahmen
Alle übernommenen Materialien sowie bereits montierte Bauteile sind bis zur Abnahme gegen Beschädigungen, Verschmutzung, Feuchtigkeit und Diebstahl zu schützen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Leistung.
Dokumentation
Sämtliche Montage-, Pflege- und Wartungsunterlagen sowie ergänzende Herstellerinformationen sind Bestandteil der Projektdokumentation und nach Abschluss der Arbeiten an den Auftraggeber zu übergeben.
3.6 Bauseits gelieferte Materialien, Montagepläne und Herstellerunterlagen
4. DOKUMENTATION UND ABNAHME
4. DOKUMENTATION UND ABNAHME
4.1 Revisionsunterlagen und Nachweise Der Auftragnehmer übergibt rechtzeitig vor Abnahme eine vollständige Projektdokumentation in Papierform sowie digital als PDF; technische Unterlagen sind, soweit einschlägig, zusätzlich in DWG-Format bereitzustellen.
Die Dokumentation umfasst je nach Gewerk insbesondere folgende Unterlagen:
Fachunternehmererklärungen und Konformitätserklärungen. Entsorgungs- und Verwertungsnachweise einschließlich dokumentierter Abfalltrennung. Hersteller- und Produktlisten einschließlich Ansprechpartnern und Kontaktdaten. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, Eignungsnachweise und gegebenenfalls Prüfzeugnisse. Produktunterlagen wie Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Verarbeitungsrichtlinien und technische Spezifikationen. Protokolle wie Druck-, Prüf-, Abnahme-, Einweisungs- und Spülprotokolle, soweit im jeweiligen Gewerk erforderlich. Wartungsangebote und Wartungsverträge, wenn zur Leistung gehörend oder gefordert, sowie Wartungsbücher. Pflege- und Reinigungsanleitungen für alle eingebauten Materialien, Oberflächen und Produkte. Die vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Abnahme.
4.1 Revisionsunterlagen und Nachweise
4.2 Abnahmeverfahren und Gewährleistung Zwischen- und Teilabnahmen sind mit der Objektüberwachung
zu vereinbaren. Beginn, Unterbrechung und Beendigung
wesentlicher Arbeiten sind schriftlich mitzuteilen.
Die Abnahme erfolgt nach vollständiger Herstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Auftragnehmer führt laufend Arbeitsberichte; Abschriften werden der Objektüberwachung regelmäßig vorzulegen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen fünf Jahre gemäß BGB, beginnend mit der rechtswirksamen Abnahme der Leistung. Für elektromechanische drehende Teile (z. B. Motoren) beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Für Leuchtmittel beträgt die Gewährleistung sechs Monate.
4.2 Abnahmeverfahren und Gewährleistung
5. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
5. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
5.1 Vergütung, Nachträge und Fristen Die Angebotspreise sind Festpreise bis zur vollständigen
Vertragserfüllung.
Eine gesonderte Vergütung für Schlechtwettertage erfolgt nicht.
Lohn- oder Materialpreiserhöhungen berechtigen nicht zu
Nachforderungen. Erfüllungsort ist die Baustelle am
Standort Hamburg (Glockengießerwall).
Vertragsänderungen, Nachträge und Nebenabreden bedürfen
der Schriftform. Nicht vereinbarte Fristverlängerungen werden
nicht anerkannt.
Arbeiten in Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen können
auf Anweisung der Objektüberwachung erforderlich sein;
Zuschläge werden sofern sie nicht ausdrücklich als produktionsfreie Zeiten
im Leistungsverzeichnis gefordert sind auf Nachweis vergütet.
Grundlage hierfür sind die tariflichen Regelungen (Ecklohn/Manteltarifvertrag).
5.1 Vergütung, Nachträge und Fristen
5.4 Schlussbestimmungen Es gilt die VOB/B sowie die jeweils einschlägigen Abschnitte der VOB/C als Vertragsbestandteil.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Hamburg.
Bauschilder dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers aufgestellt werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher Informationen,
die im Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb, den Gästen, den Mitarbeitern
oder internen Abläufen erlangt werden.
Foto-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen im Bereich des Hotelbetriebs sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie eingesetzte Nachunternehmer haben sich
im Hotelbetrieb jederzeit diskret zu verhalten und die Privatsphäre der Gäste zu wahren.
Der Zutritt zu Bereichen, die nicht zum jeweiligen Baufeld gehören, ist untersagt.
Verhaltensweisen, die den Hotelbetrieb stören oder beeinträchtigen könnten, sind auszuschließen.
5.4 Schlussbestimmungen
1 LOS 1 - Abbruch- und Ausbauarbeiten
1
LOS 1 - Abbruch- und Ausbauarbeiten
1.01 Baustelleneinrichtung
1.01
Baustelleneinrichtung
1.09 Schreinerarbeiten (Türen+Innenausbau)
1.09
Schreinerarbeiten (Türen+Innenausbau)
1.16 Leitpositionen
1.16
Leitpositionen
2 LOS 2 - Möbel, Einbauten, Vorhänge
2
LOS 2 - Möbel, Einbauten, Vorhänge
2.01 BaustelleneinrichtungLOS 2 - Möbel, Einbauten, Vorhänge
2.01
BaustelleneinrichtungLOS 2 - Möbel, Einbauten, Vorhänge
2.02 Möbelaufbau, Wandverkleidungen, Spiegel, Vorhänge und Vorhangschienen
2.02
Möbelaufbau, Wandverkleidungen, Spiegel, Vorhänge und Vorhangschienen
2.03 Regiearbeiten (Stundenlohnarbeiten)
2.03
Regiearbeiten (Stundenlohnarbeiten)