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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Die Brüggemann Holzbau GmbH ist von der Stadt Gladbeck
beauftragt worden an der Werner-von-Siemens Realschule
einen schlüsselfertigen Erweiterungsbau mit
zusätzlichen Klassenräumen und einer Mensa zu
errichten.
Das Baufeld befindet sich im Innenhof der Werner-von-
Siemens Realschule als nördlicher Anbau an die
Bestandsschule. Erschlossen wird das Baufeld durch
eine tempöräre Baustraße zwischen der Polizeiwache und
der Wittringer Schule von der Straße "Am Allhagen"
aus.
Der schlüsselfertige Anbau wird als Ersatz- und
Erweiterungsbau an Stelle des bestehenden Flachbaues
errichet.
Es handelt sich hierbau um einen dreigeschlossigen in
Holzbauweise. Die Außenwände sind in Holzrahmenbau und
die Geschossdecken als Brettsperrholzdecken geplant.
Lediglich die beiden Treppenhauskerne sind in
Massivbauweise geplant.
Außenabmessungen: 32,75 x 19,30 m
Gebäudehöhe: ca. 12,60 m (OK Attika)
Projektbeschreibung
23 Lüftung (KG 430)
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Lüftung (KG 430)
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BAUSCHUTTENTSORGUNG UND BAUREINIGUNG
Die umweltschonende Müllvermeidung bzw. fachgerechte
getrennte Entsorgung ist Vertragsbestandteil und ist
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Verstößen
werden alle dadurch entstehenden Kosten beim
Verursacher in Abzug gebracht.
Nach Fertigstellung der Arbeiten in jedem Geschoss,
Bauabschnitt oder dergl. bzw. nach Anordnung der
Bauleitung, sind Aufräumungs- und Säuberungsarbeiten
durchzuführen. Die Arbeitsbereiche sind jeweils
besenrein zu verlassen.
Hierbei sind einwandfrei alle Bauschuttreste,
Abbruchmaterialien, Verpackungsmaterialien etc. aus
dem Gebäude herauszuschaffen, von Geländeflächen zu
entfernen und zu entsorgen. Durch den Auftragnehmer
verursachte Verunreinigungen aller Art an anderen
Bauleistungen sind zu entfernen.
Diese Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert
vergütet.
Kommt der Auftragnehmer trotz Aufforderung durch die
Bauleitung dieser Aufforderung nicht nach, wird die
Bauleitung diese Reinigungsarbeiten auf Kosten des
Auftragnehmers durch eine andere Firma ausführen
lassen.
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Technische Vorbemerkungen Lüftung
1. Für die Erstellung der Anlage sind alle
Anlagenteile so einzubauen, dass Reparaturarbeiten
ungehindert durchgeführt werden können. Es dürfen
keine Ventile, Pumpen, Ventilatoren usw. in
unzugänglichen Räumen oder Schächten eingebaut werden.
Ist dies nicht möglich, so sind Revisionsklappen zu
montieren (bzw. Angaben hierzu an die Bauleitung zu
machen).
2. Rohre und Kanäle sind so zu verlegen, dass sie
einwandfrei isoliert werden können.
3. Wand- und Deckendurchführungen sind mit
Schutzrohren zu versehen. Leitungen dürfen keinen
Kontakt zum Bauwerk haben.
4. Notwendige Schlitze sind in die Wände einzufräsen.
Stemmarbeiten sind nicht erlaubt.
5. Vor dem Festsetzen von Leitungen sind diese mit
Isolierschlauch überziehen.
6. Sofern von den Anlagen Geräuschemissionen ausgehen,
sind geeignete Maßnahmen zur Schalldämmung vorzusehen.
7. Auflagen der örtlichen Versorgungsunternehmen für
den Anschluss der Anlagen sind zu beachten.
8. Sämtliche Befestigungen dürfen nur mit entkoppelten
Rohrschellen ausgeführt werden. Entsprechend ihrem
Einsatz sind die Rohrschellen auch in wärmegedämmter
Ausführung einzubauen.
9. Die Rohr-, Kanalenden von montierten Rohren,
Anlagen usw. sind gegen Diebstahl, Beschädigung,
Verschmutzung und Eindringen von Fremdteilen und -
stoffen zu schützen.
10. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass
ausreichende Ausdehnungs, Entlüftungs- und
Entleerungsmöglichkeiten gegeben sind.
11. Beim Brandschutz von Rohrleitungen und dem
Einmörteln von Feuerschutzklappen sind die
entsprechenden Einbaurichtlinien zu beachten.
12. Bei Arbeiten, die einer besonderen Schweißeignung
bedürfen, sind diese nur von Fachpersonal
durchzuführen. Die für spez. Arbeiten notwendigen
Schweißerprüfzeugnisse sind unaufgefordert dem AG
vorzulegen.
13. Zur Abnahme sind sämtliche Leistungsmessungen,
Prüfprotokolle und Druckproben der Anlagen vorzulegen.
14. Notwendige Unterlagen zur Erzielung von
Genehmigungen, Abnahmen durch die Behörden, die
Stadtwerke, den VdS o. ä. sind ohne Aufforderung
entsprechend den Bauvorschriften anzufertigen.
15. Im Zuge der Inbetriebnahme sind die Richtlinien
des VDI zu beachten. Für die Inbetriebnahme, auch
Teile, sind Protokolle aufzustellen und den
Revisionsunterlagen beizulegen.
16. Sind zur Fertigstellung der Leistungen Abnahmen
notwendig oder Bescheinigungen einzuholen oder
auszustellen, so hat der AN dies ohne Aufforderung
durch den AG durchzuführen.
17. Anfallende Tagelohnarbeiten sind vor der
Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Werden
Arbeiten ohne Zustimmung der Bauleitung durchgeführt,
erfolgt keine Bezahlung. Tagelohnzettel sind möglichst
täglich zur Unterschriftvorzulegen.
Kostengruppe 430 - Gewerk Lüftung
Zur Einhaltung der Anforderung: Herstellung einer
Schule mit technischer Gebäudeausrüstung für einen
Niedrigenergiegebäude wird das gesamte Gebäude
mechanisch be- und entlüftet. Aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit wird hierzu eine
Zentrallüftungsanlage auf dem Dach des Gebäudes
errichtet. Dem vorbeschriebenen Zentrallüftungsgerät
werden die Verbraucher nachgeschaltet. Die
Frischluftansaugung erfolgt über Wetterschutzgitter
mit Filter.
Die Zentralluftaufbereitung erfolgt in einem Gerät mit
den Luftaufbereitungsstufen Filtern,
Wärmerückgewinnung, Erwärmen, Transportieren mit
mehreren Ventilatoren, um die Luftmenge maximal
variabel zu regulieren. Eine zentrale Luftkühlung ist
nicht vorgesehen.
Der Zentrale sind die Nutzungsbereiche nachgeschaltet.
Über dezentrale Luftvolumenstromregeleinrichtungen
werden die Zonen mit Frischluft versorgt. Die
Unterteilung erfolgt in Klassenräume,
Multifunktionszonen, Mensa und Küche.
Die Anlage arbeitet volumenstromvariabel entsprechend
der Anforderungen an die CO2-Steuerung, siehe
Kostengruppe 480 MSR-Technik.
Die Verteilung erfolgt über Blechkanäle, mit geringen
Geschwindigkeiten, um die Schallanforderungen
einzuhalten und Druckverluste gering zu halten. Über
die CO2-Steuerung wird der Volumenstrom raumweise
variabel gestaltet. Die Luftverteilung erfolgt
etagenweise ab dem Schacht, Lufteinblas und Rückluft
erfolgt über Drallauslässe bzw. Tellerventile.
Bei der Ausführung der Luftverteilung werden die
Anforderungen an den Brandschutz eingehalten.
Eine Anforderung für eine Rauchableitung über das
Kanalnetz besteht nach Abstimmung mit dem Brandschutz
nicht.
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Allgemeine Vorbemerkungen
1. Alle angebotenen Teile müssen frei von Rechten
Dritter sein.
2. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem örtlichen
gemeinsam durchgeführten Aufmaß wenn der Auftrag nicht
pauschaliert wird In Ausnahmefällen werden auch
Aufmaßzeichnungen akzeptiert. Art und Ausführung der
Aufmaßblätter sowie die Unterteilung in Bauabschnitte
ist mit dem Bauleiter abzustimmen. Sollte der Auftrag
pauschliert werden, erhält der Bieter vor
Unterzeichnung des Auftrages die Ausführungspläne.
Bedenken nach einer Pauschalierung, die auf Unkenntnis
oder Unklarheiten beruhen, können nicht akzeptiert
werden.
3. Der Antragnehmer führt ein BAUTAGEBUCH entsprechend
dem nachfolgenden Muster. Im Bautagebuch ist täglich
folgendes festzuhalten:
a) Anzahl der jeweils am Tag eingesetzten Monteure und
Helfer (Stundenzahl)
b) Prüfung der Übereinstimmung mit dem Gesamtterminplan
c) rechtzeitige Meldung möglicher anstehender Ausfälle
bzw. Terminüberschreitung an die Bauleitung
d) sonstige Vorfälle auf der Baustelle, z. B.
Verletzungen, Diebstähle, Störungen durch Fremdgewerke
etc.
e) mögliche Abweichungen gegenüber dem LV (Vertrag)
einschließlich der neu getroffenen
Ausführungsentscheidungen
Das Bautagebuch ist in möglichst kurzen
Zeitintervallen, spätestens jedoch 1 x wöchentlich,
der Bauleitung vorzulegen und von dieser abzeichnen zu
lassen.
4. Für die Baustelle ist entsprechend der baulichen
Notwendigkeit ein Fachbauleiter zu benennen. Die
Bekanntgabe hat vor der Auftragserteilung zu erfolgen.
Nicht geeignete Bauleiter werden abgelehnt. Die
Baustellenordnung ist zu beachten.
5. Änderungen an der Planung bedürfen der Genehmigung
des Auftraggebers.
6. Abschnittsweise sind die fertig installierten
Anlagen entsprechend dem allgemeinen Baufortschritt
abzudrücken einschl. Herrichten der Anlage zur
Druckprobe sowie Beseitigung der Vorkehrungen. Das
Füllen und Entleeren wird nicht besonders vergütet.
7. Sämtliche Wand- und Deckendurchführungen sind
entsprechend der DIN 4102 auszuführen. Als
Isolierstoff dürfen nur A1-Materialien verwendet
werden.
8.Zum Schließen von Durchbrüchen oder zum Festsetzen
von Rohren und Konsolen darf kein Gips und kein
Schnellmörtel verwendet werden.
9. Die Angabe zur Erstellung bauseitiger Leistungen
hat rechtzeitig zu erfolgen, d. h. in der Regel min.
14 Tage vor Durchführung der Arbeiten in diesem
Bereich.
10. Der AN hat an allen Baubesprechungen, zu denen er
eingeladen ist teilzunehmen.
11. Zur Ausführung werden dem Auftragnehmer folgende
Unterlagen zur Verfügung gestellt:
a) 1 Satz Schlitz- und Durchbruchspläne
b) 1 Satz Ausführungspläne/Strangschemen
c) Berechnungsunterlagen
Die Koordination mit den anderen Gewerken hat der
Auftragnehmer (AN) unmittelbar nach Eingang der
Unterlagen selbständig vorzunehmen. Notwendige
Detailpläne oder Montagepläne sind vom AN ohne
zusätzliche Vergütung herzustellen. Entstehende
Mehrkosten infolge mangelnder Koordination des AN
gehen zu Lasten der ausführenden Firma.
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23.TX Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
23.TX
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
23.01 Lüftungsgeräte
23.01
Lüftungsgeräte
23.02 Lüftungskanäle
23.02
Lüftungskanäle
23.03 Luftkanäle rund
23.03
Luftkanäle rund
23.04 Luftkanal-Zubehör
23.04
Luftkanal-Zubehör
23.05 Brandschutzklappen
23.05
Brandschutzklappen
23.06 Luftgitter/Drosselklappen/Volumenstromre
23.06
Luftgitter/Drosselklappen/Volumenstromre
23.07 Sonstige Kanalbauelemente
23.07
Sonstige Kanalbauelemente
23.08 Dämmarbeiten Lüftung
23.08
Dämmarbeiten Lüftung
23.09 Klima - Splitanlage
23.09
Klima - Splitanlage
23.10 Sonstige Leistungen
23.10
Sonstige Leistungen
23.11 Insgemeinkosten
23.11
Insgemeinkosten
23.12 Stundenlohn
23.12
Stundenlohn
23.13 Wartungsvertrag
23.13
Wartungsvertrag
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