Lüftung
Gladbeck, Erweiterung Siemens-Realschule
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Die Brüggemann Holzbau GmbH ist von der Stadt Gladbeck beauftragt worden an der Werner-von-Siemens Realschule einen schlüsselfertigen Erweiterungsbau mit zusätzlichen Klassenräumen und einer Mensa zu errichten. Das Baufeld befindet sich im Innenhof der Werner-von- Siemens Realschule als nördlicher Anbau an die Bestandsschule. Erschlossen wird das Baufeld durch eine tempöräre Baustraße zwischen der Polizeiwache und der Wittringer Schule von der Straße "Am Allhagen" aus. Der schlüsselfertige Anbau wird als Ersatz- und Erweiterungsbau an Stelle des bestehenden Flachbaues errichet. Es handelt sich hierbau um einen dreigeschlossigen in Holzbauweise. Die Außenwände sind in Holzrahmenbau und die Geschossdecken als Brettsperrholzdecken geplant. Lediglich die beiden Treppenhauskerne sind in Massivbauweise geplant. Außenabmessungen: 32,75 x 19,30 m Gebäudehöhe: ca. 12,60 m (OK Attika)
Projektbeschreibung
23 Lüftung (KG 430)
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Lüftung (KG 430)
@@ BAUSCHUTTENTSORGUNG UND BAUREINIGUNG Die umweltschonende Müllvermeidung bzw. fachgerechte getrennte Entsorgung ist Vertragsbestandteil und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei Verstößen werden alle dadurch entstehenden Kosten beim Verursacher in Abzug gebracht. Nach Fertigstellung der Arbeiten in jedem Geschoss, Bauabschnitt oder dergl. bzw. nach Anordnung der Bauleitung, sind Aufräumungs- und Säuberungsarbeiten durchzuführen. Die Arbeitsbereiche sind jeweils besenrein zu verlassen. Hierbei sind einwandfrei alle Bauschuttreste, Abbruchmaterialien, Verpackungsmaterialien etc. aus dem Gebäude herauszuschaffen, von Geländeflächen zu entfernen und zu entsorgen. Durch den Auftragnehmer verursachte Verunreinigungen aller Art an anderen Bauleistungen sind zu entfernen. Diese Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet. Kommt der Auftragnehmer trotz Aufforderung durch die Bauleitung dieser Aufforderung nicht nach, wird die Bauleitung diese Reinigungsarbeiten auf Kosten des Auftragnehmers durch eine andere Firma ausführen lassen.
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@@ Technische Vorbemerkungen Lüftung 1. Für die Erstellung der Anlage sind alle Anlagenteile so einzubauen, dass Reparaturarbeiten ungehindert durchgeführt werden können. Es dürfen keine Ventile, Pumpen, Ventilatoren usw. in unzugänglichen Räumen oder Schächten eingebaut werden. Ist dies nicht möglich, so sind Revisionsklappen zu montieren (bzw. Angaben hierzu an die Bauleitung zu machen). 2. Rohre und Kanäle sind so zu verlegen, dass sie einwandfrei isoliert werden können. 3. Wand- und Deckendurchführungen sind mit Schutzrohren zu versehen. Leitungen dürfen keinen Kontakt zum Bauwerk haben. 4. Notwendige Schlitze sind in die Wände einzufräsen. Stemmarbeiten sind nicht erlaubt. 5. Vor dem Festsetzen von Leitungen sind diese mit Isolierschlauch überziehen. 6. Sofern von den Anlagen Geräuschemissionen ausgehen, sind geeignete Maßnahmen zur Schalldämmung vorzusehen. 7. Auflagen der örtlichen Versorgungsunternehmen für den Anschluss der Anlagen sind zu beachten. 8. Sämtliche Befestigungen dürfen nur mit entkoppelten Rohrschellen ausgeführt werden. Entsprechend ihrem Einsatz sind die Rohrschellen auch in wärmegedämmter Ausführung einzubauen. 9. Die Rohr-, Kanalenden von montierten Rohren, Anlagen usw. sind gegen Diebstahl, Beschädigung, Verschmutzung und Eindringen von Fremdteilen und - stoffen zu schützen. 10. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass ausreichende Ausdehnungs, Entlüftungs- und Entleerungsmöglichkeiten gegeben sind. 11. Beim  Brandschutz von Rohrleitungen und dem Einmörteln von Feuerschutzklappen sind die entsprechenden Einbaurichtlinien zu beachten. 12. Bei Arbeiten, die einer besonderen Schweißeignung bedürfen, sind diese nur von Fachpersonal durchzuführen. Die für spez. Arbeiten notwendigen Schweißerprüfzeugnisse sind unaufgefordert dem AG vorzulegen. 13. Zur  Abnahme sind sämtliche Leistungsmessungen, Prüfprotokolle und Druckproben der Anlagen vorzulegen. 14. Notwendige Unterlagen zur Erzielung von Genehmigungen, Abnahmen durch die Behörden, die Stadtwerke, den VdS o. ä. sind ohne Aufforderung entsprechend den Bauvorschriften anzufertigen. 15. Im Zuge der Inbetriebnahme sind die Richtlinien des VDI zu beachten. Für die Inbetriebnahme, auch Teile, sind Protokolle aufzustellen und den Revisionsunterlagen beizulegen. 16. Sind zur Fertigstellung der Leistungen Abnahmen notwendig oder Bescheinigungen einzuholen oder auszustellen, so hat der AN dies ohne Aufforderung durch den AG durchzuführen. 17. Anfallende Tagelohnarbeiten sind vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Werden Arbeiten ohne Zustimmung der Bauleitung durchgeführt, erfolgt keine Bezahlung. Tagelohnzettel sind möglichst täglich zur Unterschriftvorzulegen. Kostengruppe 430 - Gewerk Lüftung Zur Einhaltung der Anforderung: Herstellung einer Schule mit technischer Gebäudeausrüstung für einen Niedrigenergiegebäude wird das gesamte Gebäude mechanisch be- und entlüftet. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird hierzu eine Zentrallüftungsanlage auf dem Dach des Gebäudes errichtet. Dem vorbeschriebenen Zentrallüftungsgerät werden die Verbraucher nachgeschaltet. Die Frischluftansaugung erfolgt über Wetterschutzgitter mit Filter. Die Zentralluftaufbereitung erfolgt in einem Gerät mit den Luftaufbereitungsstufen Filtern, Wärmerückgewinnung, Erwärmen, Transportieren mit mehreren Ventilatoren, um die Luftmenge maximal variabel zu regulieren. Eine zentrale Luftkühlung ist nicht vorgesehen. Der Zentrale sind die Nutzungsbereiche nachgeschaltet. Über dezentrale Luftvolumenstromregeleinrichtungen werden die Zonen mit Frischluft versorgt. Die Unterteilung erfolgt in Klassenräume, Multifunktionszonen, Mensa und Küche. Die Anlage arbeitet volumenstromvariabel entsprechend der Anforderungen an die CO2-Steuerung, siehe Kostengruppe 480 MSR-Technik. Die Verteilung erfolgt über Blechkanäle, mit geringen Geschwindigkeiten, um die Schallanforderungen einzuhalten und Druckverluste gering zu halten. Über die CO2-Steuerung wird der Volumenstrom raumweise variabel gestaltet. Die Luftverteilung erfolgt etagenweise ab dem Schacht, Lufteinblas und Rückluft erfolgt über Drallauslässe bzw. Tellerventile. Bei der Ausführung der Luftverteilung werden die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten. Eine Anforderung für eine Rauchableitung über das Kanalnetz besteht nach Abstimmung mit dem Brandschutz nicht.
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@@ Allgemeine Vorbemerkungen 1. Alle angebotenen Teile müssen frei von Rechten Dritter sein. 2. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem örtlichen gemeinsam durchgeführten Aufmaß wenn der Auftrag nicht pauschaliert wird In Ausnahmefällen werden auch Aufmaßzeichnungen akzeptiert. Art und Ausführung der Aufmaßblätter sowie die Unterteilung in Bauabschnitte ist mit dem Bauleiter abzustimmen. Sollte der Auftrag pauschliert werden, erhält der Bieter vor Unterzeichnung des Auftrages die Ausführungspläne. Bedenken nach einer Pauschalierung, die auf Unkenntnis oder Unklarheiten beruhen, können nicht akzeptiert werden. 3. Der Antragnehmer führt ein BAUTAGEBUCH entsprechend dem nachfolgenden Muster. Im Bautagebuch ist täglich folgendes festzuhalten: a) Anzahl der jeweils am Tag eingesetzten Monteure und Helfer (Stundenzahl) b) Prüfung der Übereinstimmung mit dem Gesamtterminplan c) rechtzeitige Meldung möglicher anstehender Ausfälle bzw. Terminüberschreitung an die Bauleitung d) sonstige Vorfälle auf der Baustelle, z. B. Verletzungen, Diebstähle, Störungen durch Fremdgewerke etc. e) mögliche Abweichungen gegenüber dem LV (Vertrag) einschließlich der neu getroffenen Ausführungsentscheidungen Das Bautagebuch ist in möglichst kurzen Zeitintervallen, spätestens jedoch 1 x wöchentlich, der Bauleitung vorzulegen und von dieser abzeichnen zu lassen. 4. Für die Baustelle ist entsprechend der baulichen Notwendigkeit ein Fachbauleiter zu benennen. Die Bekanntgabe hat vor der Auftragserteilung zu erfolgen. Nicht geeignete Bauleiter werden abgelehnt. Die Baustellenordnung ist zu beachten. 5. Änderungen an der Planung bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers. 6. Abschnittsweise sind die fertig installierten Anlagen entsprechend dem allgemeinen Baufortschritt abzudrücken einschl. Herrichten der Anlage zur Druckprobe sowie Beseitigung der Vorkehrungen. Das Füllen und Entleeren wird nicht besonders vergütet. 7. Sämtliche Wand- und Deckendurchführungen sind entsprechend der DIN 4102 auszuführen. Als Isolierstoff dürfen nur A1-Materialien verwendet werden. 8.Zum Schließen von Durchbrüchen oder zum Festsetzen von Rohren und Konsolen darf kein Gips und kein Schnellmörtel verwendet werden. 9. Die Angabe zur Erstellung bauseitiger Leistungen hat rechtzeitig zu erfolgen, d. h. in der Regel min. 14 Tage vor Durchführung der Arbeiten in diesem Bereich. 10. Der AN hat an allen Baubesprechungen, zu denen er eingeladen ist teilzunehmen. 11. Zur Ausführung werden dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: a) 1 Satz Schlitz- und Durchbruchspläne b) 1 Satz Ausführungspläne/Strangschemen c) Berechnungsunterlagen Die Koordination mit den anderen Gewerken hat der Auftragnehmer (AN) unmittelbar nach Eingang der Unterlagen selbständig vorzunehmen. Notwendige Detailpläne oder Montagepläne sind vom AN ohne zusätzliche Vergütung herzustellen. Entstehende Mehrkosten infolge mangelnder Koordination des AN gehen zu Lasten der ausführenden Firma.
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23.TX Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
23.TX
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
23.01 Lüftungsgeräte
23.01
Lüftungsgeräte
23.02 Lüftungskanäle
23.02
Lüftungskanäle
23.03 Luftkanäle rund
23.03
Luftkanäle rund
23.04 Luftkanal-Zubehör
23.04
Luftkanal-Zubehör
23.05 Brandschutzklappen
23.05
Brandschutzklappen
23.06 Luftgitter/Drosselklappen/Volumenstromre
23.06
Luftgitter/Drosselklappen/Volumenstromre
23.07 Sonstige Kanalbauelemente
23.07
Sonstige Kanalbauelemente
23.08 Dämmarbeiten Lüftung
23.08
Dämmarbeiten Lüftung
23.09 Klima - Splitanlage
23.09
Klima - Splitanlage
23.10 Sonstige Leistungen
23.10
Sonstige Leistungen
23.11 Insgemeinkosten
23.11
Insgemeinkosten
23.12 Stundenlohn
23.12
Stundenlohn
23.13 Wartungsvertrag
23.13
Wartungsvertrag

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