Elektroinstallation
Gladbeck-Brauck
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
10 Elektroinstallation
10
Elektroinstallation
Bauvorhaben: Neubau eine Seniorenresidenz mit 118 vollstationären Pflegeplätzen Auftraggeber: Cureus West GmbH Karl-Breuing-Str. 4 45770 Marl 1.1. Projektbeschreibung 1.2. Lage des Grundstücks Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet sich in Gladbeck-Brauck. Die Anschrift des Baugrundstückes lautet: Horster Straße 216 46592 Gladbeck 1.1.3. Bestand Das Grundstück ist unbebaut, bzw. zum Zeitpunkt der Erd- & Entwässerungsarbeiten sind Abbrucharbeiten fertiggestellt und das Grundstück geräumt. 1.1.4. Städtebauliches Konzept Das insgesamt 5 - geschossige Gebäude (KG, EG, 1.OG, 2.OG, 3. OG) ist mit einem Flachdach geplant. 1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über Horster Straße. 1.2. Planungskonzept, Projektdaten Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften der derzeit gültigen Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen DIN-Vorschriften, Normen und Gesetzgebung
Bauvorhaben:
Ausschreibung: Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht-/ betriebsfertig montiert, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung. Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten,  wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen. Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen. Normalposition Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in  fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben. Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden. Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN - Normen, der Herstel-lerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen- einrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes durch andere Handwerker ist eigenverantwortlich abzustimmen. Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN. Der Bieter hat  sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.). Besondere Hinweise: Die Werkplanung Filigrandecken, Fertigteiltreppen, KS-Planmauerwerk hat der Auftragnehmer auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und übrigen Projektbeteiligten anzufertigen und zur Sichtung dem AG vorzulegen. Eine Prüfpflicht des AG besteht nicht. Es sind  Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation) zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen sind. Für alle einzubauenden Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert VOR dem jeweiligen Einbau Produktatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc. einzureichen! Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Ist im LV die Erstellung und Vorlage von Revisionsunterlagen gefordert, so sind diese vollständig vor, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung einzureichen. Hierzu gehören auch oben genannte Nachweise etc. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Leistung erst nach Vorlage der Revisionsunterlagen -die sonstige Fertigstellung vorausgesetzt - komplett erbracht sind. Eine Abahme ohne vorliegende Revisionsdokumentation wird ausgeschlossen Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen. Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein. Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ausschreibung:
Kurzbeschreibung Elektro Die Hauptverteilung Elektro mit den einzelnen Zähleinrichtungen wird im Hausanschlussraum ELT im Erdgeschoss  installiert. Die Installation der Zuleitungen zu den einzelnen Unterverteilungen erfolgt auf den Rohfussböden in den einzelnen Etagen und in Steigeschächten bzw. in abgehängten Decken. Ein vorheriges Einbringen möglicher Zuleitungen innerhalb der Betoninstallation ist möglich. Die Anbindung der einzelnen Strom- kreise an die Unterverteilung erfolgt auf den Rohfussböden, in abgehängten Decken bzw. vorzugsweise direkt  in der Betondecke. Dabei sind die Installationen der Gewerke Heizung/Lüftung und Sanitär zu berücksichtigen. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Beschränktes Ausschreibungsverfahren nach VOB Nebenangebote / Änderungsvorschläge, die in technischer Hinsicht von der Leistungs- Beschreibung des Auftraggebers abweichen sind zulässig. Alternativprodukte müssen in einem separaten Angebot angeboten werden. Produktänderungen innerhalb dieses Leistungsverzeichnisses sind nicht zulässig außer es handelt sich um Nachfolgeprodukte. Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig übereinstimmen. Sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext, die Angebotsendsummen und alle geforderten Textergänzungen enthalten. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftrags- erteilung ein vollständiges Leistungsverzeichnis nachzureichen. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer der örtlichen Bauleitung Listen zur Verfügung zu stellen, aus denen die auf der Baustelle Beschäftigten mit Name zu entnehmen sind. Als Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche werden fünf Jahre und 6 Monate für alle Arbeiten und Produkte vereinbart. 1. Die Vorbemerkungen sind ausdrücklich anzuerkennen und Bestandteil der Leistungs- Beschreibung und der Angebote. Alle sich aus diesen Vorbemerkungen ergebenen Leistungen und / oder Mehrkosten sind in die betreffenden Positionen einzurechnen. Die Arbeiten sind, ohne Verzögerungen zügig durchzuführen. Alle hierzu nötigen Termine sind mit der Bauleitung abzustimmen. 2. Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die Lieferung (zum Einbauort) und Einbau der dazu gehörigen Bauteile, Stoffe, Klein- und Befestigungsmaterial sowie die Ausführung nach Zeichnung und Angabe einschl. aller Nebenkosten. Den Transport sowie die Vorhaltekosten aller zur Ausführung der Leistungen benötigten Ma- terialien, Geräte, Maschinen u. dgl. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3. Der Arbeitsplatz (Einbauort) ist grundsätzlich in einem sauberen Zustand zu halten. Der bei den Arbeiten anfallende Schutt ist unaufgefordert und schnellst- möglich jedoch spätestens zum Wochenende aus dem Gebäude zu schaffen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle gründlich zu reinigen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragnehmer seiner Verpflichtung in regelmäßigen Abständen nachkommt. Sollte das nicht der Fall sein, setzt die Bauleitung nur einmal mündlich oder schriftlich eine Frist zur Leistungserfüllung. Kommt der Auftragnehmer einer solchen Aufforderung nicht unverzüglich nach ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Nachfrist diese Nebenleistung auf Kosten des Auftragnehmers von dritter Seite ausführen zu lassen. 4. Vor Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über die Möglichkeiten seines geplanten Material- bzw. Maschineneinsatzes vor Ort zu überzeugen. Die Kosten für die Verkehrsführung, die Beschilderung und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs während der Bauzeit, sind mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer erklärt mit seiner Unterschrift, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse informiert zu haben. Einwendungen gegen das Leistungsverzeichnis sind vor Angebotsabgabe schriftlich dem Auftrag- geber zur Kenntnis zu bringen. 5. Wird vom Bieter vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung gewünscht, so sind alle Termine hierzu abzustimmen. 6. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verur- sachten Schäden an Einrichtungsgegenständen o.ä., auch wenn diese als Folge von notwendigen Arbeiten auftreten. 7. Stundenlohnarbeiten sind nur auf besonderer Anordnung der Bauleitung auszu- führen. Kosten für die zum Zeitpunkt der Ausführung auf der Baustelle notwendigen Gerüste, Geräte, Maschinen o.ä. sind in die betreffenden Positionen einzukalku- lieren. Sie werden nicht gesondert vergütet. Alle Nachweise sind der Bauleitung täglich zur Bestätigung vorzulegen. 8. Grundsätzlich sind alle Leistungen nach zuweisen. Nicht nachgewiesene Leistungen (Mengen, Massen o. ä.) werden nicht vergütet. 9. Werden durch Änderung, die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung wesentlich geändert, oder eine nicht im Vertrag vereinbarte Leistung gefordert, so ist unverzüglich ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- bzw. Minderkosten zu vereinbaren. Die Verein- barung hat vor der Ausführung und auf der Grundlage des Hauptauftrages getroffen zu werden. Dabei ist vom Auftragnehmer ein schriftliches Nachtragsangebot, auch für vergleichbare Positionen des Hauptangebotes, unaufgefordert und so früh wie möglich ein- zureichen. 10. Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung eine geeignete Fachkraft als ver- antwortlichen Vertreter zu benennen, die während der Ausführung der Leistungen auf der Baustelle anwesend ist. Vor einem Wechsel dieses Vertreters ist dieses der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Bietergemeinschaften benennen einen gemeinsamen Vertreter. Der AN stellt in jedem Fall verantwortlich den Fach- ingenieur oder Fachbauleiter für sein Gewerk. 11. Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen ganz oder teilweise nicht aus- führen zu lassen. Die Mitteilung hierzu erfolgt, wenn möglich, vor der Auftrags- vergabe. Der AG ist berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen oder durch ein anderes Gewerk ausführen zu lassen, ohne dass der Anbieter oder Auftragnehmer Forderungen auf entgangenen Gewinn oder Nachforderungen für Baustelleneinrichtungskosten stellen kann. 12. Der Auftragnehmer hat bei Bedarf eigene Aufenthalts- und Lagerräume vorzuhalten. Lagerräume innerhalb des Gebäudes dürfen nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung zeitlich begrenzt  errichtet werden. 13. Alle zum Einbau kommenden Materialien und Baustoffe, sowie Oberflächenqualitäten, soweit sie gestaltungswirksam sind, müssen vorab bemustert werden. Das Bestellen der Materialien und Ausführen der entsprechenden Leistungen dürfen erst nach Freigabe erfolgen. 14. Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber schriftlich in jedem Fall die Fertigkeit der Leistung  unverzüglich mitzuteilen und die Abnahme rechtzeitig zu beantragen. Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so gilt die  Leistung  nicht dadurch als abgenommen, dass der Auftraggeber sie in Benutzung genommen hat. Eine fiktive Abnahme nach §12 Abs. 5 VOB/B, sowie eine Abnahme durch Ingebrauchnahme der Werkleistung ist ausgeschlossen. Auch die zum Zwecke von Abschlagszahlungen, ausfeführten Bautenstände/Zwischenstände stellen keine in sich abgeschlossenen Teile der geschuldeten Gesamtleistung dar.  Teilabnahmen werden für dieses Objekt ebenfalls ausgeschlossen. 15. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. 16. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen und Maße sind Richtwerte. Nach Auftragsvergabe sind diese am Bau durch ein selbstständiges Aufmaß zu prüfen. 17. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht unbedingt das preisgünstigste, sondern das für ihn wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen. Hierzu wer- den die Einheits- bzw. Gesamtpreise sowie die Bedarfs- und Alternativpo- sitionen mit berücksichtigt. 18. In den abzugebenden Preisen sind alle für die Herstellung und Montage er- forderlichen Leistungen sowie Nebenleistungen enthalten. Die einzelnen Positionen sind vollständig entsprechend den Einzelangaben und den Vorbemerkungen zu kalkulieren. 19. Grundlage der Ausschreibung und des Angebotes ist die VOB, neueste Fassung. Alle im Leistungsverzeichniss genannten Normen, Arbeits- sowie Merkblätter und Vorschriften gelten in der jeweils neuesten Ausgabe. 20. Alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen DIN-Normen und Vorschrif- ten sind einzuhalten. 21. Der Auftragnehmer hat für alle von ihm gefertigten Bauteile Montagezeichnungen zu erstellen und der Bauleitung zur Einsicht einzureichen. Fertigungs- und Montagefehler, die ohne vorherige zur Einsicht vorliegende Unterlagen entstehen, gehen zulasten des Auftragnehmers. Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Auftraggeber ein Satz dieser Unter- lagen als Bestandszeichnungen zu übergeben. Diese Leistungen sind, soweit in den Leistungsbeschreibungen nicht gesondert aufgeführt, Bestandteil des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. 22. Der Zustand von Teilen der Leistungen ist gemeinsam vom Auftragnehmer und der Bauleitung festzustellen, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen (VOB ¬ 4 Abs.. 10). Alle hierzu nötigen Termine sind der Bauleitung frühestmöglich mitzuteilen. Alle benötigten Arbeitskräfte sowie Messgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Ein evtl. Mehraufwand bzw. -kosten, die durch Missachtung dieses Punktes entstehen, gehen im vollen Umfang zulasten des Auftrag- nehmers. Sie werden ggf. bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 23. Besonderer Hinweis: Für alle evtl. Nachtragsaufträge bzw. Nachtragsvereinbarungen und somit auch für alle Nachtragsangebote gelten die gleichen Bedingungen und Preisnachlässe wie die, des Hauptauftrages. Sie brauchen nicht gesondert vereinbart werden. 24. Der AN hat vor Baubeginn nach Aufforderung Termin- und Abwicklungspläne für seine Leistungen anhand des Bauablaufgesamtplanes zu erstellen und mit dem AG abzu- stimmen. Der Nachweis der Termineinhaltung obliegt dem AN und ist dem AG an- hand des Soll-Ist-Vergleiches (Pläne 2-fach, farbig gekennzeichnet) wöchent- lich auf Wunsch nachzuweisen. 25. Die Baustellenzufahrt wird bauseits vorgehalten. 26. Die einschlägigen Bestimmungen der UVV und Arbeitsschutzbestimmungen sind ein- zuhalten und in die Einheitspreise einzurechnen. Die Vorschriften des Umwelt- schutzes sind unbedingt einzuhalten! Die Kosten hierfür hat der Auftragnehmer in die einzelnen Leistungspositionen mit einzurechnen. 27. Der Auftragnehmer hat generell seine Leistungen mit allen am Bau tätigen Firmen und dem Vertreter des Bauherrn rechtzeitig abzustimmen. Er ist allein verantwortlich für die Richtigkeit von Einbau, Funktion und ausreichender Kennzeichnung aller Materialien, auch wenn er sie nur liefert und zum Einbau bereitstellt. Der Bauleitung sind notwendige Angaben, z. B. für erforder- liche Durchbrüche, rechtzeitig mitzuteilen. 28. Das Vorhalten von Baustelleneinrichtung und Unterkünften, Werkzeugen und Maschinen sowie die Beschaffung der notwendigen Energie während der gesamten Bauzeit ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Vorhaltung von Rüst- und Hebezeugen ist in die Einheitspreise einzurechnen. 29. Bei Benutzung von öffentlichen oder privaten Grundstücksflächen übernimmt der Auftragnehmer alle damit verbundenen Verpflichtungen und Haftungen. Die Nachbarn, Anwohner und Heimbewohner sind vor unzumutbaren Lärm- und Staubbe- lästigungen zu schützen. Hier gelten die gesondert festgelegten Grenzwerte durch beteiligte Behörden und Ämter. 30. Für die Materiallieferung in die einzelnen Etagen stehen nur bedingt Hilfsmittel wie Aufzüge, Gerüste oder ein bauseitiger Kran zur Verfügung. Der Bieter hat dieses entsprechend in die EP's einzukalkulieren. 31. Ist ein mehrmaliges Umlagern von Material an der Baustelle nach An- weisung der örtlichen Bauleitung erforderlich, so wird dieses nicht gesondert vergütet. 32. Sind im LV Materialien eines bestimmten Fabrikates und Typs genannt, so ist damit ein Wertmaßstab gesetzt. Der Bieter soll diese Positionen in der beschriebenen Art anbieten. Er hat die Möglichkeit, mit einer Alternativposition Alternativen anzubieten, sie müssen gleichwertig sein. Die Beweisführung der Gleichwertigkeit mittels Kennlinien, Leistungs- messung etc. obliegt dem Auftragnehmer. Eigenmächtige Qualitätsveränderungen des Auftragnehmers sind unzulässig. Macht der Bieter zu Alternativangeboten keine Angaben über Fabrikat und Typ, so ist er verpflichtet, die im LV ge- nannten Fabrikate und Typen zu liefern. Materialien, welche von der Leistungs- Beschreibung abweichen, sind vor Montage als Muster vorzulegen. Erst nach deren schriftlicher Freigabe darf mit der Montage begonnen werden. 33. Die Einholung von weiteren Genehmigungen bzw. Stellung von Anträgen (z. B. EVU, GVU, WVU, nicht jedoch Entwässerungsantrag) ist Sache des Auftrag- nehmers. Er hat die erforderlichen Unterlagen und Arbeiten für den Auftrag- geber unentgeltlich zu liefern bzw. auszuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Unterlagen sind der Bauleitung als Kopie zur Verfügung zu stellen. 34. Der AN ist verpflichtet, die für den Bauherrn/Auftraggeber wirtschaftlichste Ausführung zu wählen. Ungerechtfertigte Mehrleistungen werden nicht anerkannt. Sämtliche Arbeiten sind so sauber auszuführen, dass eine optisch optimale Wirkung erzielt wird. 35. Im Angebotspreis sind alle zur betriebsfertigen und fachgerechten Aus- führung gehörenden Teile enthalten, sofern sie nicht in Positionstexten ge- sondert erwähnt sind. Sämtliche Hinweise und Anweisungen der technischen Vorbemerkungen und Anlagenbeschreibung sind in die Angebotspreise einzukalku- lieren. Sie sind auch dann enthalten, wenn sie in der Qualitäts- und Einheits- Beschreibungen nicht gesondert aufgeführt sind. 36. Alle von den eigenen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, auch an anderen Bauteilen, sind restlos zu beseitigen. Sollten diese vertraglichen Nebenarbeiten nicht fristgemäß ausgeführt werden, so ist die Bauleitung nach einmaliger Aufforderung berechtigt, diese Arbeiten von einer anderen Firma zu Lasten des Auftragnehmers ausführen zu lassen. 37. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos und soweit möglich Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Schnitte zur Verfügung. Der Auftrag- nehmer hat den Auftraggeber auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der Verantwortung für die richtige Ausführung der Leistungen. 38. Die bauseits vorgelegte Planung des Architekten, Statikers und der Fach- ingenieure sind sorgfältig zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung abzuklären. 39. Das Objekt wird mit der Software Planradar begleitet. Die Nutzung als AN ist kostenlos. Der zuständige Bauleiter ist Namentlich (Mail+Name)  für die Ticketzuordung zu nennen.
Kurzbeschreibung Elektro
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Vorschriften und Prüfungen Für die Ausführung der im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten gelten die anerkannten Regeln der Technik in ihrer jeweils neuesten Fassung, einschl. der zugehörigen Ergänzungen. Die VOB ist die Kalkulationsgrundlage für alle Positionen dieses Angebotes. In Ergänzung und Abänderung sind nachstehen de Punkte zu beachten und wenn im LV nicht als Position aufgeführt, ohne zusätzliche Berechnung auszuführen. Die erstellten Anlagen müssen allen derzeit gültigen Vorschriften entsprechen, insbesondere sind dies - die DIN-Normen und VOB in der jeweils neuesten Fassung - die VDE-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung - die Energieeinsparverordnung in der neuesten Fassung - die TAB der zuständigen Energieversorger - die Vorschriften der Berufsgenossenschaft - die Unfallverhütungsvorschriften - die Vorschriften der Berufsgenossenschaften - die Vorschriften der Baubehörden - die Vorschriften der Feuer- und Sachversicherer - die Schallschutzanforderungen (DIN 4109) - die DIN18015 - die DIN18040 Die vorstehend genannten Verordnungen und Vorschriften sind Mindestforderungen. Soweit im Leistungsverzeichnis Forderungen gestellt werden die darüber hinausgehen, so gelten diese. Es sind nur solche Materialien zugelassen, deren Nachbeschaffung (Ersatz) jederzeit ohne Schwierigkeiten möglich ist. Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind durch unabhängige, staatlich anerkannte und zur Prüfung des jeweiligen Fachbereiches zugelassene Sachverständige hinsichtlich Ausführung, Einhaltung der Forderungen laut Leistungsbeschreibung und Einhaltung der technischen Vorschriften überprüfen zu lassen. Der bzw. die Sachverständigen werden durch den Auftraggeber beauftragt . Kosten von eventuell erforderlichen Wiederholungs- Prüfungen bis zur endgültigen mangelfreien Abnahme trägt allein der Auftragnehmer. Durch den AN ist für den Zeitraum der Sachverständigen- Prüfungen qualifiziertes Fachpersonal zur Unterstützung des bzw. der Prüfer zur Verfügung zu stellen. Ferner sind durch den AN alle während der Prüfung eventuell erforderlichen Messgeräte, Werkzeuge, Leitern usw. zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für eventuell erforderliche Wiederholungsprüfungen bis zur endgültigen Abnahme. Die Kosten für die Beistellung des Personals, der Messgeräte, Werkzeuge, Leitern usw. auch für Wiederholungsprüfungen, sind durch den AN in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht. Bei der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen zu prüfen und ggf. zu ergänzen. In jedem Fall ist eine Werk- und Montagplanung anzufertigen und dem AG zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen/Planungen ersetzen in keinem Fall diese Leistung. Fragestellungen, Entscheidungen, welche durch den AG oder dessen Architekten / Ingenieure beantworten werden müssen, sind mit ausreichendem Vorlauf von (min. 4 Wochen) vom AN schriftlich anzuzeigen, damit kein Bauverzug entstehen kann. Erforderliche Anträge bei Versorgungsunternehmen und Behörden sind frühzeitig durch den Auftragnehmer zu stellen, bzw. die Antragstellung einzuleiten. Sämtliche Leistungen sind selbstverantwortlich nachzurechnen und betriebsfähig zu erstellen. Das Leistungsverzeichnis dient nicht als Grundlage für Bestellungen. Der Auftragnehmer hat den für die Ausführung verantwortlichen Fachbauleiter namentlich zu nennen. Der verantwortliche Fachbauleiter darf vor Fertigstellung der Arbeiten nur mit Genehmigung der Bauleitung von der Baustelle abgezogen werden. Das Objekt wird Softwareunterstützt begeleitet. Der Softwarezugang Planradar ist für den AN kostenlos. Der AN hat dem AG eine befähigte  Ansprechperson zu nennen, welche die in Software aufgenommen Punkte bearbeitet. Alle vom Auftragnehmer zu liefernden Baustoffe haben der Beschreibung zu entsprechen; der Nachweis ist zu führen. Es ist eine Fotodokumentation anzufertigen, welche sämtliche später nicht mehr einsehbare Installationen nachvollziebar dokumentiert. Durch Materialstichproben an bereits eingebauten Anlageteilen erforderlich werdende Nacharbeiten, berechtigen nicht zu Nachforderungen. Der Aufenthalt des Auftragnehmers innerhalb des Gebäudes ist nur im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen beschränkt. Das nächtigen innerhalb der Baustelle ist untersagt Preise In den Einheitspreisen müssen enthalten sein: die Anfuhr, Bereitstellung und das Abfahren aller nach Art und Umfang der Leistungen erforderlichen Geräte, Leitern und Gerüste, sowie die Entsorgung von Abfällen, auch der von den eigenen Arbeiten herrührenden Abfälle, einschl. Verpackungsmaterial, die Teilnahme an Baubegehungen und Baugesprächen auf Verlangen der Auftraggeber, Koordination der Arbeiten mit dem Personal bzw. mit dem Bauleiter, sowie evtl. anfallende Wartezeiten, Die Lieferung von Kleinmaterial und Anschluss Material, das zur Erstellung der kompletten Anlage erforderlich ist, auch wenn es im Leistungsverzeichnis nicht erwähnt ist, die Durchführung der notwendigen Messungen und Nebenleistungen, die Montage und der betriebsfertige Anschluss aller gelieferten Betriebsmittel. Für die Verlegung von Kabel-/Leitungsanlagen nach Anforderung  E30/90 sind die für die  Montage notwendigen (Metallhalter, Metalldübel, Bügelschellen etc.) in die Einheitspreise mit einzurechnen. Das Herstellen, Anbringen oder Einbauen von Mustern (bis zu 3 Stück je Komponente) Arbeitszeiten, Art und Umfang der Arbeiten Die Arbeiten können  unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und weiterer gesetzlicher Bestimmungen, unter Aufrechterhaltung des Anlieger- und Baustellenverkehrs, durchgeführt werden. Sollten aufgrund der terminlichen Vorgaben Überstunden, Schichtarbeit, Wochenend- und/oder Feiertagsarbeit erforderlich werden, so hat der Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Samstag steht hier grundsätzlich als Werktag und ist in die Bauzeitenplanung mit eingeflossen. Lagerräume und Aufenthaltsräume werden vom Bauherrn nicht gestellt. Das Vorhalten von Aufenthalts und Lagerräumen muss mit berücksichtigt werden, da diese nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe an Ort und Stelle über Art, Umfang und evtl. Erschwernisse der auszuführenden Leistungen zu überzeugen. Nachträgliche Forderungen werden nicht anerkannt. Um sich über den genauen Umfang der Arbeiten zu erkundigen und um Unkenntnis auszuschließen empfehlen wir, ggf. die vorhandenen Ausführungsunterlagen einzusehen. Bitte vereinbaren sie hierzu einen Termin mit: Cureus West GmbH Karl Breuing Straße 4 45770 Marl Tel.: 02365 85616-0 Fax. 02365 85616-31 Sauberhaltung der Baustelle Bei Arbeitsunterbrechungen ist die Baustelle besenrein zu verlassen. Abfall ist täglich zu entfernen. Eine Zwischenlagerung darf nur in Containern erfolgen. Entsorgungsentgelte und Containergebühren sind einzukalkulieren. Nach Beendigung der gesamten Arbeiten ist die Baustelle besenrein zu übergeben. Für alle nicht durch den AN entsorgten Abfälle erfolgt eine Entsorgung mittels Container durch Dritte. Die hieraus entstehenden Kosten werden anteilig durch Umlage den betroffenen Firmen bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Versorgungsanschlüsse Versorgungsanschlüsse Baustrom- und Wasseranschlüsse sind an der Baustelle vorhanden und werden durch den AG gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt. Die Verlegung der Zuleitungen, Verlängerungen  zu den Einsatzstellen ist Sache des Auftragnehmers und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Entsorgung Nicht wiederverwendbare Altbaustoffe, Aushubmaterialien und sonstige Stoffe aller im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen sind einer Verwertung zuzuführen (Abfall zur Verwertung). Nicht wiederverwertbare Alt- Baustoffe, Aushubmaterialien und sonstige Stoffe aller im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen können auf einer Deponie nach den gesetzlichen Bestimmungen geordnet beseitigt werden (Abfall zur Beseitigung). Hierbei wird zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen unterschieden. Auskünfte zu diesem Thema können zugelassene Entsorgungsbetriebe und die Unteren Abfallwirtschaftsbehörden in Solingen das Umweltamt erteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein Nachweis über die gesetzes- und satzungsgemäße Entsorgung zu führen und durch Lieferscheine, Wiegekarten bzw. Rechnungen auf Verlangen des Auftraggebers zu belegen. Ebenso ist nach Aufforderung eine Entsorgungsstelle zu benennen. Die Entgelte für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die zu entsorgenden Stoffe gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Materialqualität Fabrikate für einzelne Baustoffe oder Bauteile sind als Qualitätsfixierung benannt. Gleichwertige Produkte können an entsprechender Stelle der Positionen. benannt werden. Es ist zwingend erforderlich, dass bei Abweichung von der Qualitätsfixierung die Angaben zum "Hersteller" und "Produkt" in die dafür vorgesehenen Zeilen vollständig eingetragen werden. Wenn einzelne Angaben fehlen, führt dieses zum Ausschluss des Angebotes. Es darf nur ein gleichwertiges Fabrikat angeboten werden. Mehrfachnennungen führen ebenfalls zum Ausschluss des kompletten Angebotes. Falls kein Produkt benannt wird, gilt das als Qualitätsfixierung genannte Produkt als angeboten. Die Gleichwertigkeit der alternativen Fabrikate zur Bemusterungsliste ist durch den Bieter nachzuweisen. Der AG behält sich jedoch vor auf das ausgeschriebene Produkt zurückzugreifen Eventuelle Sondervorschläge oder Nebenangebote des Bieters können nur in einer separaten Anlage dem An- gebot beigefügt werden. Das Angebotsschreiben ist in jedem Falle ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind den jeweils aktuellen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken und Unfallverhütungsvorschriften zu entnehmen. Die aktuellen berufsgenossenschaflichen Regelwerke (Arbeits-/Gesundheitsschutz, Baustellenverordnung, Gefahrenstoffe, etc)  sind einzuhalten, deren Umsetzung wird Vertragsbestandteil. Sofern nicht in Leistungspositionen eine gesonderte Vergütung erfolgt, sind alle anfallenden Kosten und Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz, die für die Erbringung der Leistung notwendig werden in die jeweilige Position mit einzukalkulieren. Im Sinne von § 4 der Baustellenverordnung wird das Bauvorhaben von einem Sicherheits- und Gesundheits- Schutz Koordinator begleitet. Ansprechpartner: (wird später bekannt gegeben) Jedes Unternehmen (auch Subunternehmen) hat dort vor Aufnahme der Arbeiten seinen Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen und einen Termin zwecks Einweisung in den Sicherheit und Gesundheitsschutzplan abzustimmen. Zum Einweisungstermin sind sämtliche sicherheits- relevante Unterlagen in Kopie vorzuhalten (Gefährdungsbeurteilungen, Benennung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ersthelfer, Sachkundenachweise, Nachweise über Vorsorgeuntersuchungen etc.). Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe, Plan): Seitens des SiGeKos wird im Sinne der Baustellenverordnung ein SiGe-Plan erstellt. Dieser Plan zeigt in Anlehnung an die einzelnen Gewerke die eventuell entstehenden Gefährdungen und deren gesetzlichen Gegen-/ bzw. Schutzmaßnahmen auf. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird auf der Baustelle ausgehängt und bildet die Grundlage für ein sicheres Arbeiten im Sinne der Baustellenverordnung. Die Einhaltung der aufgeführten Schutzmaßnahmen ist Grundlage der Auftragserteilung und zwingend zu beachten. Sicherheitseinrichtungen: Das Entfernen von Sicherheitseinrichtungen (Umwehrungen, Absperrungen, Abdeckungen etc.) darf nur in Absprache mit der Bauleitung erfolgen. Sicherheitsmaßnahmen: Der AN hat eine Sicherheitsfachkraft (Ansprechpartner für die Bauleitung) und einen Ersthelfer zu benennen (gem. DGUV A1). Für die regelmäßige Unterweisung des Personals ist seitens des AN zu sorgen. Der AN hat der Baustellenleitung Name und Anschrift des jeweils Aufsichtführenden und der Sicherheitsfachkraft mitzuteilen. Personen ohne Schutzhelm und Sicherheitsschuhwerk haben keinen Zutritt zur Baustelle und werden von der Baustelle verwiesen. Schutzmaßnahmen In den Endverbraucherstromkreisen ist , je nach Raumnutzung bzw. den Angaben in der Ausführungsplanung auch der Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern oder anderen Schutzmaßnahmen (entsprechend den jeweils zutreffenden VDE-Vorschriften) erforderlich. Bei Ausführung des gesamten Leitungsnetzes ist unbedingt darauf zu achten, dass alle ab Zähler- Hauptverteilung abgehenden Kabel und Leitungen 5-adrig (mit getrennt geführten Neutral- und Schutzleitern) zu verlegen sind. Ab 25 qmm Leitungsquerschnitt kann für die Neutralleiter der halbe Querschnitt gewählt werden, sofern der sich real einstellende Nennstrom im reduzierten Querschnitt geführt werden darf. Die Aufteilung des Leitungsnetzes zur getrennten Führung von Neutral- und Schutzleitern erfolgt in der Zähler-Hauptverteilung. Die Erdung des Neutral- und Schutzleiters erfolgt in der Zähler-Hauptverteilung über eine einadrige Verbindung entsprechend des größten abgehenden Kabels zur Potentialausgleichsschiene. Niederspannungsschaltanlagen Die Schaltanlagen und alle eingebauten Geräte müssen den, eingangs der zusätzl. technischen Vorbemerkungen aufgezählten Normen und Vorschriften entsprechen. Die Verdrahtung innerhalb der Anlagen ist flexibel und bis 25 qmm Querschnitt entspr. den  Vorgaben der VDE-Vorschriften farbig auszuführen. Bei Querschnitten über 25 qmm soll die Verdrahtung in schwarz ausgeführt werden, wobei jedoch die Kabelschuhe farbig zu umwickeln sind. Für die Anschlüsse sind Quetschkabelschuhe bzw. Kabelendhülsen zu benutzen. Die Leitungen sind gebündelt in Rohr bzw. PVC-Verdrahtungskanälen zu führen. Sämtliche Messleitungen müssen so über Klemmen geführt werden, dass später noch zusätzliche Messgeräte angeschlossen werden können, ohne Leitungen abklemmen zu müssen. Mess-Stromkreise die an Wandler angeschlossen sind, müssen über Abgleichwiderstände auf Nennbürde abgestimmt werden. Es dürfen nur Schaltanlagen-Reihenklemmen in kriechstromfester Ausführung eingebaut werden. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die erforderliche Kurzschluss Festigkeit und richtige Selektivität der Anlage vom Endstromkreis bis zu den abnehmerseitig größten Sicherungen bzw. Leistungsschaltern als letztes Glied innerhalb der Staffelung. Es darf nur der, der Kurzschluss Stelle als nächster liegende Schalter bzw. Sicherung abschalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich durch die Angebotsabgabe, nur Materialien einzubauen, die den durch die vom AN selbst durchgeführten  Kurzschluss Berechnungen geforderten Werten entsprechen. Auch eine Angabe von Fabrikats- und Typenbezeichnungen entbindet ihn nicht von dieser Verpflichtung. Nachforderungen irgendwelcher Art können hieraus nicht abgeleitet werden. Selektivitätsdiagramm und Kurzschluss Berechnung sind vom Auftragnehmer für die gesamte Elektroinstallationsanlage zu erstellen und müssen spätestens mit den Konstruktionszeichnungen vorgelegt werden. Zur Kennzeichnung der Abgänge der Verteilungen sowie der Einstellwerte von Auslöseorganen bei Leistungsschaltern und dergleichen sind gravierte Bezeichnungsschilder aus 2-schichtigem, verschiedenfarbigem Kunststoff (wie Resopal oder gleichwertig) anzubringen. Farbe und Größe der Schilder sowie die Beschriftung sind unaufgefordert mit dem AG abzustimmen. Zähler- und Unterverteilungen Die Zähler- und Unterverteilungen und die in ihnen eingebauten Geräte müssen den, Eingangs der technischen Vorbemerkungen aufgezählten Normen und Vorschriften entsprechen. Die Ausführung von Verteilungen erfolgt je nach Bedarf als Zählerverteilung oder Unterverteilung aus Stahlblech oder Isolierstoff, mit Türen mit innenliegenden Scharnieren und Zylinderschloss, Abdeckplatten für die Einbaugeräte mit unverlierbaren Befestigungsschrauben. Häufig benutzte Schaltgeräte sowie optische Anzeigen wie Schalter, Drucktaster, Leuchtmelder, Leuchtdrucktaster usw. sind in der Frontseite (von außen leicht zugänglich) anzuordnen. Die Feldabdeckungen der Zählerverteilungen und deren Befestigungselemente sowie Sicherungsabdeckungen sind plombierbar auszuführen. Grundgestelle für den Aufbau der Geräte haben aus einem verwindungssteifen Rahmen mit Querstegen zur Montage der Geräte zu bestehen. Der Einbau der Geräte ist so vorzunehmen, dass jedes Gerät ohne Demontage der Abdeckplatte betriebsmäßig einzeln zugänglich ist bzw. bedient werden kann und ein Auswechseln vorderseitig möglich ist. Bei Verwendung von Montageblechen zum Aufbau der Geräte ist die Verdrahtung in Kunststoff-Verdrahtungskanälen zu führen. Die Abdeckbleche sind so anzuordnen, dass sie bei zusammengehörigen Gerätegruppen getrennt und leicht demontiert werden können. Drucktaster, Leuchtmelder und Leuchtdrucktaster usw. mit Frontbefestigung sind beim Einbau innerhalb der Verteilung in eine gesonderte Abdeckplatte so einzubauen, dass diese bei Abnahme der übrigen Abdeckbleche nicht mit demontiert werden muss. Die Ausstanzungen in den Abdeckplatten sind sauber und Grat frei auszuführen. Nicht benutzte Reserveausstanzungen sind sicher zu verschließen. Bei Unterverteilungen sind für Licht-, Steckdosen- und Maschinenstromkreise je 20% Platzreserve vorzusehen. Die Zahl der Abgänge muss gleichmäßig auf Drehstrom verteilt sein, d.h. die Zahl der Abgänge muss jeweils durch 3 teilbar sein. Jede Verteilung ist mit Zu- und Abgangsklemmen entspr. dem Nennstrom der zugehörigen Schaltgeräte auszustatten. Bei durchgeschleiften Leitungen sind Doppel- oder Mehrfachklemmen einzusetzen. Es dürfen nur Schaltanlagenreihenklemmen in kriechstromfester Ausführung eingebaut werden. Um Isolationsprüfungen ohne Abklemmen des Nullleiters durchführen zu können, sind grundsätzlich nur Nulleiter-Trennklemmen einzubauen. Die jeweils zu einem Stromkreis gehörenden Phasenklemmen, Nulleiter-Trennklemmen und Schutzleiterklemmen sind unmittelbar nebeneinander anzuordnen. Mehrfachbelegung von Anschlussklemmen ist nicht erlaubt. Bei erforderlichem Anschluss von Parallelleitungen sind zusätzliche Klemmen einzubauen Sämtliche ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen sind in der Verteilung mit Zielkennzeichnung zu beschriften und  nochmals mit Schellen abzufangen. Die Zuordnung nur über Klemmnummer ist nicht gestattet. Nebeneinanderliegende Schaltgeräte gleicher Phase bzw. gleicher Zuleitung sind über Sammelschienen anzuschließen. Zur Kennzeichnung der Stromkreise der Verteilungen sind gravierte Bezeichnungen anzubringen. Handschriftliche Kennzeichnungen sind nicht gestattet. Ein komplettes Schaltbild mit Bezeichnung der Klemmen, der Stromkreise, Angabe der angeschlossenen Verbraucher usw. ist in einer Tasche aus Kunststoff mitzuliefern und an der Innenseite der Verteilungstür dauerhaft haltbar zu befestigen. Alle Anschluss Klemmen, Sammelschienen, Schaltgeräte, in Türen eingebaute Geräte und Messinstrumente etc. müssen auch bei offenstehenden Türen berührungssicher abgedeckt sein. Elektro- Installation Schalter, Steckdosen usw. Alle Abzweig-, Schalter- und Gerätedosen müssen aus flammwidrigem Material bestehen. Sie müssen ordnungsgemäß putz- und plattenbündig eingesetzt werden. Schalter- und Schalterabzweigdosen müssen je 2 Befestigungsschrauben aufweisen, die eingebauten Apparaterahmen müssen zusätzlich angeschraubt werden. Eine Befestigung von Schaltern und Steckdosen mittels Spreizdübeln oder Krallenbefestigung allein ist nicht gestattet. Die Befestigung von Schalter- und Abzweigdosen an gefliesten Wänden und in Betonwänden darf nicht mit Gips oder gipshaltigem Befestigungsmaterial erfolgen. Als Wechselstromsteckdosen dürfen nur Schuko- Steckdosen mit getrennten Neutral- und Schutzleiterklemmen verwendet werden. Drehstromsteckdosen sind in allen Räumen in gleicher Phasenfolge anzuschließen. Die Zahl der verwendeten Fabrikate ist so weit als möglich einzuschränken. Es ist VDE - geprüftes Material zu verwenden. Dies wird vorgeschrieben für sämtliche Installationsgeräte wie z.B. Schalter, Steckdosen, Fußboden Anschlussdosen, Installationstanks usw., sowie für Kabel, Leitungen, Sicherungsgeräte, Sicherungen und Leuchten. Sämtliche Schalter-/Verbindungsdosen sind vor Beginn der Putzarbeiten mittels geeigneten Abdeckungen zu verschließen/schützen. Diese sind  nach Fertigstellung Putzarbeiten und vor Beginn der Maler-/Fliesenarbeiten wieder zu entfernen. Alle vor Beginn der Malerarbeiten einesetzten Unterputzeinsätze gleich welcher Art sind durch den AN zu schützen. (Abkleben o. wiederverwertbare Schmutzabdeckung) Als Schalterprogramm wird Merten aktivweis glänzend festgesetzt Kabel und Leitungen Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Sie müssen den VDE-Vorschriften entsprechen und vorschriftsmäßig gekennzeichnet sein. Sämtliche Versorgungs-, Steuer- und Überwachungskabel sind am Anfang und Ende mit Kabelbezeichnungsschildern zu versehen, die die Verwendung, die Adernzahl und den Leitungsquerschnitt angeben. Bei der Auslegung der Leitungsquerschnitte ist folgendes zu beachten: a) ausreichende Dimensionierung unter Berücksichtigung einer 20% -igen Leistungsreserve b) Wahl der Querschnitte mit Rücksicht auf die zulässige Erwärmung nach VDE 0100, Teil 430 c) Wahl der Querschnitte mit Rücksicht auf den zulässigen Spannungsabfall: -für Hauptzuleitungen (vor Zähler)      0,5% -für Drehstrom- bzw. Wechselstromverteilleitungen (nach Zähler)1,5% -für Drehstrom- und Wechselstrom Einzelanschlüsse (nach Zähler)       3,0% Die Kabel und Leitungen sind grundsätzlich in einer Länge, also ohne Verbindungsmuffen, zu verlegen. Alle Kabel und Leitungen sind sowohl auf Pritschen als auch auf Rinnen, an Decken und an Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet, nebeneinander mit gegenseitigem Abstand so zu verlegen, dass eine gute Belüftung gewährleistet ist. Soweit erforderlich sind die Kabel auch auf Pritschen zusätzlich zu befestigen. Bei unvermeidbaren Leitungshäufungen auf Kabelrinnen sind die Querschnitte der Leitungen entspr. den laut VDE 0100 zugelassenen Berechnungsfaktoren anzupassen. ALLE eingehend Kabel und Leitungsanlagen in das Gebäude sind mittels Überspannungsschutz zu sichern. Zwischen den einzelnen Brandabschnitten sind alle Decken- und Wanddurchbrüche derart zu verschließen, dass kein Feuer und kein Rauch durchdringen können. Dies gilt für die gesamten Durchbrüche der elektrischen Anlagen. Die Wand- und Deckendurchbrüche sind so groß zu bemessen, dass später bei Bedarf noch weitere Kabel durchgezogen werden können. Die Abdichtungen der Durchbrüche müssen gemäß den DIN-Vorschriften hergestellt werden, sie müssen ein Prüfzertifikat haben und ein entspr. Hinweisaufkleber mit den erforderlichen Herstellerangaben muss an jedem Brandschott angebracht werden. Parallel verlaufende Kabel und Leitungen sind auf Register- bzw. Profilschienen (Eisen, feuerverzinkt), mit Bügel- oder Reihenschellen zu verlegen, wenn keine Kabelpritschen oder -rinnen vorhanden sind. Erdverlegte Kabel sind in diesem LV für die Versorgung der Außenbereiche. Die Verlegung erfolgt direkt im Erdreich. Die Kabel werden bis zum ersten Betriebsmittel aus dem Gebäude geführt um Muffen zu vermeiden. Alle Leitungen sind grundsätzlich parallel oder senkrecht zur Deckenebene entsprechend DIN 18015 zu verlegen. Innerhalb eines Wandbereiches dürfen unter 50 cm ab Unterkante Decke und 50 cm ab Oberkante Fußboden keine Leitungen waagerecht geführt werden. Sinngemäß sind auch die Leitungen zu den Leuchten rechtwinklig zu Wänden zu führen. Schräg geführte Leitungen sind nicht zulässig und werden nicht abgenommen. Bei geschlossener Stahlpanzer- bzw. Kunststoffpanzerrohrinstallation muss spätestens an jeder 3. Bogenstelle bzw. maximal nach 10m Rohrlänge eine Zug Dose gesetzt werden. Die Rohre müssen bei Cup.-Verlegung so verlegt werden, dass sie mindestens 1,5 cm vom späteren Putz überdeckt werden. Bei Installationen in Gipstrennwänden oder dergleichen dürfen Schlitze, Löcher und Durchbrüche nur gefräst oder gebohrt werden. An den Auslässen in Decken und Wänden zum Anschluss von Leuchten oder dergleichen sind Wand- und Deckendosen einzusetzen, die zugleich für die Befestigung von Beleuchtungskörpern verwendet werden können. In feuchten Räumen und rein technischen Räumen sowie in Räumen mit erhöhter Korrosionsgefahr sind Kabel und Leitungen auf Putz in Kunststoffpanzerrohren oder in Kunststoffkanälen zu verlegen. Die Befestigung der Rohre ist mit Schellen aus schlagfestem Kunststoff vorzunehmen, die in Abständen von mind. 3 Stück/m montiert werden müssen. Die Befestigung von Inst.-Kanälen hat in ausreichender Form mit bauaufsichtlich zugelassener Dübel- und Schraubbefestigung zu erfolgen. Eine Befestigung mit Kunststoff- Nageltechnik ist nicht ausreichend und wird nicht akzeptiert. Bei mehr als 3 parallel verlaufenden Kabeln oder Leitungen sind Kunststoff-Leitungsführungskanäle aus schlagfestem und weißem Kunststoff zu verwenden. Die Abmessungen der Leitungskanäle richten sich nach der zu verlegenden Leitungsanzahl und sind so zu wählen, dass eine Platzreserve für mindestens noch weitere 2 Leitungen vorhanden ist. Bei mehr als 10 parallel verlaufenden Kabeln oder Leitungen sind Kabelrinnen zu installieren (max. Füllfaktor 60% bei zweilagiger Belegung, max. Breite 600 mm).  Das Tragsystem ist anhand der Mindesttragfähigkeit durch Belegung mit Hauptzuleitungskabeln zu Innerhalb von abgehängten Decken dürfen Kabel oder Leitungen unter Verwendung von Kabelhalteklammern verlegt werden. Ausgenommen hiervon sind jedoch alle Flurzonen die als Fluchtweg dienen. In diesen Bereichen sind Kabelbündel nur zugelassen, wenn diese mit einer Brandschutzverkleidung in mind. F90 - Qualität ummantelt werden. Bei Unter-Putz-Installationen hat der Auftragnehmer auch die Herstellung der erforderlichen Wandschlitze und -aussparungen durchzuführen. Diese sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Herstellung der Wandschlitze und -aussparungen darf nur mittels geeigneter Maschinen (wie Schlitzfräsen, Kernbohrer, usw.) erfolgen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer alle für die Erstellung seiner Leistungen erforderlichen Wand- bzw. Deckendurchbrüche sowie Kernbohrungen in Mauerwerk und Beton selbst auszuführen. Die Herstellung der Wand- und Deckendurchbrüche darf ebenfalls nur mit geeigneten Maschinen (Kernbohrer) erfolgen. Das Schließen von Aussparrungen/Durchbrüchen Gewerk Elektro  gehört zum Leistungsumfang AN. Darüber hinausgehende, im LV geforderte, notwendige Stemmarbeiten müssen unter besonderer Rücksichtnahme auf die bestehende Bausubstanz ausgeführt werden. Eventuelle unklare Situationen, insbesondere Kernbohrungen im Tragwerk (Betonstützen bzw. Betonunterzüge), sind vor Beginn der Arbeiten mit der Objektüberwachung des Architekten abzustimmen. In Bereichen von Sichtbetonflächen/Sichtmauerwerk ist kein nachträgliches Schlitzen für die Leitungsverlegung möglich. Diese muss im Rahmen des Betonbaus / Mauerwerkbaus Zug um Zug in dessen Arbeitsabläufe integriert werden. Der AG wird in Fertigteilwände notwendige Schalter/Geräteabzweigkasten einsetzten lassen. Als Befestigungsmaterial für u.P.-Installationen dürfen nur isolierte Kabelhalteklammern bzw. -schellen oder Mörtelpflaster verwendet werden. Leitungsverbindungen bei u.P.-Installationen dürfen nur in Abzweigdosen und Schalterabzweigdosen durchgeführt werden. Bei Decken- und Wandauslässen sind die Leitungsenden mind. 30cm lang zum Anschluss von Leuchten auszuführen. Besonderer Wert wird auf ausreichenden Korrosionsschutz der Befestigungselemente gelegt. In feuchten Räumen oder Räumen mit aggressiver Raumluft dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene nichtrostende Befestigungs- Materialien aus Kunststoff-, Messing-, VA-Stahl- oder feuerverzinktem Stahl, je nach Bedarfsfall, eingesetzt werden. Gegebenenfalls bei Montagearbeiten beschädigte Schutzschichten an Geräten und Bauteilen sind vollwertig wieder herzustellen. Kabeldurchführungen, Durchbrüche, Unterflurkanäle und Wandkanäle im Bereich von Raumtrennwänden und Decken, sind nach Verlegung der Leitungen so abzudichten, dass Schall- und Feuerdämmung der durchbrochenen Wände nicht gemindert wird. Die Ausführung der Installationen muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen und fachlich einwandfrei ausgeführt werden. Bohr- und Stemmarbeiten an tragenden Konstruktionsteilen müssen vor Inangriffnahme der Arbeiten von der Objektüberwachung genehmigt werden. Befestigungen sind generell so auszuführen, dass die zur Befestigung benutzten Konstruktionsteile in ihrer Eigenschaft nicht beeinträchtigt werden. Einphasige Verbraucher sind möglichst gleichmäßig auf die drei Aussenleiter des Drehstromnetzes aufzuteilen. Die Zuordnung von Phasen und Adernfarben ist einheitlich durchzuführen und in den Bestandsplänen zu vermerken. Alle Anlagenteile sind so auszuführen, dass durch Fehlbedienung keine Gefährdung für Bedienungspersonal oder Anlage hervorgerufen wird. Fernmelde- Datenleitungen/Kabel usw. Für die Installation des Kabel- und Leitungsnetzes von Fernmeldeanlagen gelten die vorstehenden Bedingungen sinngemäß. Vom Auftragnehmer ist ein Leitungsnetz einschl. Verteilern und Dosen für Fernmelde- und Datenleitungen und -kabel zu erstellen. Auf Kabelrinnen sind diese Leitungen von den Starkstromleitungen abgeschottet (Trennstege) zu verlegen. ALLE eingehend Kabel und Leitungsanlagen in das Gebäude sind mittels Überspannungsschutz zu sichern. Art und Umfang des Fernmelde- und Datenleitungsnetzes ist entsprechend den Angaben der nachfolgenden Leistungsbeschreibung auszuführen. Starkstromkreise und Schwachstromkreise sind nach VDE 0100 und VDE 0800 elektrisch sicher voneinander getrennt zu verlegen. An Kreuzungs- und Näherungsstellen müssen Kabel, Drähte, usw. der beiden Leitungsarten mind. 10mm voneinander entfernt sein, sofern sie nicht in verschiedenen Isolierrohren geführt oder durch besondere, starr angebrachte Trennstege voneinander getrennt sind. Des Weiteren sind die Vorschriften der Deutschen Telekom, sowie die Informationsschrift "Leernetze für Fernmeldeeinrichtungen in Gebäuden" zu beachten. Für die Installation des Kabel- und Leitungsnetzes von Datenverarbeitungsanlagen gelten die o.g. Bedingungen entsprechend. Bei Mehrfachverlegung von Leitungen u. Kabeln für Datenverarbeitungsanlagen sind hierfür eigene Kabeltrassen und -rinnen etc. zu verlegen. Das Leitungsnetz der Brandmeldetechnik ist ausschließlich mit gekennzeichnetem Brandmeldekabel (Farbe rot) auszuführen. Das Leitungsnetz der Lichtruftechnik ist ausschließlich mit dem Kabeltyp ISTY herzustellen. Das verwenden von A2Y bzw. Telekomkabel (Farbstrichcode) wird ausdrücklich nicht gestattet. Leuchten Alle im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthaltenen Leuchten Lieferungen sind entsprechend den nachstehenden Bedingungen auszuführen. Lieferung entsprechend dem Baufortschritt in Teilmengen und auf Abruf frei Verwendungsstelle, Übergabe der Anschluss fertigen Leuchten in einwandfreiem elektrischen und mechanischen Zustand, einschließlich aller erforderlichen  Montage- und Anschluss Zubehörteile an die Firma, die für die Montage der Leuchten verantwortlich ist, soweit die Montage nicht vom Auftragnehmer selbst durchgeführt wird. Auf Anforderung sind der Objektüberwachung kostenlos Muster der angebotenen Leuchten vorzulegen. Die Musterleuchten verbleiben gegebenenfalls dort bis der Auftrag vollständig erfüllt ist. Über die im LV vorgesehenen Grund- und Alternativfabrikate und  -typen hinaus, sind keine weiteren Alternativen vorgesehen bzw. anzubieten. Alternativfabrikate müssen  in einem separaten Angebot ausgewiesen werden. Der Auftragnehmer ist gehalten, vor der  Bestellung die Massenansätze des Leistungsverzeichnisses an der Baustelle und anhand der Ausführungspläne zu kontrollieren und gegebenenfalls in Abstimmung mit der Objektüberwachung zu mehren oder zu mindern. Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leuchten müssen nach dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, sowie den CE - Normen den anerkannten Regeln der Technik genügen. Zur Gewährleistung der elektrischen und mechanischen Sicherheit müssen sie den VDE - Bestimmungen entsprechen und das ENEC und Funk-Schutzzeichen tragen. Für die im Leistungsverzeichnis geforderten Schutzarten, Schutzklassen und Brandschutzzeichen sind auf den Leuchten die vom VDE festgelegten Prüf-Kurzzeichen gut sichtbar anzubringen. Leitungsadern von Leuchtenanschluss Leitungen, die keine wärmebeständige Aderisolierung besitzen, müssen mit wärmebeständigen Schutzschläuchen versehen werden (z.B. temperaturbeständige Silikonschläuche). Bei Durchgangsverdrahtungen in Leuchten aller Schutzarten müssen werksseitige Vorkehrungen zum mechanischen Schutz der Leitungen und zur Erhaltung der Leuchtenschutzart vorhanden sein. Beleuchtungsstärken: Die angegebenen Beleuchtungsstärken sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinien und DIN 12464  Beleuchtung von Innenräumen angepasst und stellen somit Mindestgebrauchswerte dar. Zusätzlich sind die Bestimmungen der Heimverordnung zu berücksichtigen. Leuchten Montage Der Anschluss sowie die Montage der Beleuchtungskörper sind mit größter Sorgfalt durchzuführen. Alle Klein-, Isolier- und Befestigungsmaterialien zur Montage an Beton, Stein, Holz, Stahl oder sonstigen Materialien durch Verschrauben oder dergleichen sind einzukalkulieren. Bolzenschießgeräte dürfen nicht eingesetzt werden. Befestigungsschrauben müssen korrosionsfest sein. An Stellen, wo diese Schrauben zur Wartung und Reparatur gelöst werden müssen, sind Rändelschrauben vorgeschrieben. In Räumen, in denen mit Feuchtigkeit und aggressiven Dämpfen zu rechnen ist, darf nur Befestigungsmaterial aus Messing oder Edelstahl verwendet werden. Es ist ferner einzukalkulieren, dass bauseits gelieferte Leuchten (Pendelleuchten durch den Raumausstatter) zu übernehmen, zu prüfen, selbstverantwortlich zu lagern, auf der Baustelle bis zum Verwendungsort zu transportieren, auszupacken, zusammenzubauen, zu reinigen und evtl. Verdrahtungsfehler zu beseitigen sind. Sämtliches Verpackungsmaterial der durch den Auftragnehmer zu liefernden Leuchten, Bauteile, Geräte und sonstigen Materialien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind durch diesen ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung werden die hierdurch entstehenden Entsorgungskosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Ausführung und Bestandsunterlagen Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer kostenlos Arbeitsunterlagen wie Grundrisse und Übersichten 1-fach als Papier und als Datei zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf evtl. entdeckte Fehler oder vermutete Mängel rechtzeitig hinzuweisen. Fehlerhafte Unterlagen befreien ihn nicht von der Verantwortung für die richtige Ausführung der Leistungen. Folgende Unterlagen sind nach Fertigstellung durch den AN zu liefern bzw. am gewünschten Ort zu installieren: 01. Sämtliche Anlagenteile müssen ordnungsgemäß beschildert und bezeichnet sein. 02. Prüf- und Abnahmebescheinigungen. 03. 2 x Funktionsschemata, lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 Original auf Datenträger, sämtliche Anlagen als Übersichtsplan mit Angaben der technischen Daten 04. 2 x Wirkschaltbild, Stromlauf- und Klemmpläne und 1 Original auf Datenträger, mit Angaben über Sicheungssgröße, Leistungen, Nennstrom, Darstellung Norm- und VDE-gerecht. 1 Satz hiervon in stabiler Tasche am Innern des Schaltschrankes angebracht. 05. Protokolle der Lichtmessung (Allgemeine Bereiche ASR + Sicherheitsbeleuchtung) 06. Messprotokolle gem. DIN/VDE 07. 2 x Bestandszeichnungen (Grundrisse, Details, Schnitte) lichtecht und alterungsbeständig, farbig angelegt und 1 Original auf Datenträger, Übereinstimmung sämtlicher Bezeichnungen zwischen LV, Beschilderung, Zeichnungen und Plänen, Schemata, Protokollen, Listen, Schaltschrank usw., Einzeichnung der räumlichen Lage aller Anlagenteile. Bei verborgenen Anlagenteilen ist ein besonderer Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeit zu machen. 08.  Einbauleitungen u. techn. Datenblätter Sämtliche Einbauanleitungen, die den verbauten Anlagenteilen und Geräten beiliegen, sind zu sammeln und den Bestandsunterlagen beizufügen. 09.  Herstellerliste Eine Liste, in die sämtliche verbaute Anlagenteile mit Angabe des Herstellers, sowie Anschrift und Telefonnummer des nächsten Kundendienstes enthält, ist beizubringen. 11.  Bedienungs- und Wartungsvorschriften Diese müssen tabellarisch genaue Zeitangaben enthalten, wann welche Teile zu warten oder zu überprüfen sind und wie das zu erfolgen hat und welche Betriebsmittel hierzu erforderlich sind. Es muss in den Bedienungsanleitungen Anweisungen enthalten sein über die genaue Reihenfolge, wenn automatische Vorgänge von Hand geschaltet werden, sowie für die Stilllegung der Anlagen und deren Wiederinbetriebnahme. 12.  Ersatzteillisten Diese sind zu liefern für alle dem Verschleiß unterliegenden Anlagenteile. 13.  Ordner für Bestandsunterlagen Sämtliche Bestandsunterlagen sind 2-fach in stabilen, kunststoffkaschierten DIN-A 4 Ordnern mit Unterteilung durch Ein- lageblätter und einem Inhaltsverzeichnis abzuliefern. 14.  Einweisungsprotokoll Die Einweisung des Betreibers in die Funktion der Anlagen mit Übergabe der Wartungs- und Bedienungsvorschriften und Ersatzteillisten müssen in einem Protokoll festgehalten werden. Der Betreiber muss mit seiner Unterschrift bestätigen, dass die Bedienungsvorschrift im Einzelnen durchgesprochen und nachvollzogen wurde. Die vorgenannten Planungsunterlagen, Beschilderung usw. sind 12 Tage vor Beantragung der Abnahme vollständig zu liefern bzw. zu befestigen. Sollten Unterlagen fehlen, wird die Abnahme verweigert. Die Kosten für die vorgenannten Punkte sind in die Einheitspreise einzurechnen. Sachverständigenberichte sind mind. als Vorabzug vor Abnahmeverlagen dem AG auszuhändigen. Diese müssen mangelfrei und oder mind. Bestätigen, dass sämtliche Sicherheitsrelevanten Anlagen Betriebssicher und Wirksam sind. Zur Abnahme sind die mängelfreien Sachverständigenberichte dem AG auszuhändigen. Eine Abnahme ohne originale Dokumente bestandener Prüfungen wird verweigert. Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen / Leistungen Das Erstellen der Angebotsunterlagen ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Die vom AN zu erbringenden Unterlagen müssen dem neuesten Planungsstand des Bauwerkes entsprechen und sind entsprechend den Verwendungszwecken projektgebunden gekennzeichnet, mit pausfähigem Firmenkopf versehen, nummeriert und mit der Unterschrift des verantwortlichen Projektleiters oder dessen Vertreter versehen und vor Ort bereitzuhalten. Dem AG ist nach Bedarf und Anmeldung Einsicht zu gewähren. Bauliche Änderungen während des Baufortschrittes sind laufend in die Pläne einzuarbeiten.  Geänderte Zeichnungen werden mit einem Index versehen und die Änderung eindeutig kenntlich gemacht. Die Plannummer ist beizubehalten. Sämtliche Zeichnungen erhalten einen Verteilerkopf, aus dem hervorgeht, wer wann die jeweiligen Zeichnungen erhalten hat. Alle Anlagenteile werden maßstäblich gezeichnet und mit Bezugsmaßen zum Baukörper vermasst. Es werden nur deutsche Bezeichnungen gewählt. In den Zeichnungen werden nur genormte Symbole verwendet. In den Montageunterlagen werden vom AN  alle erforderlichen Daten eingetragen. Dieses gilt insbesondere für F 30 / 60 / 90 - Klassifizierungen, Detailangaben, Statikpositionen etc. Beginn der Leistung des AN Der AN übernimmt es, alle restlichen, zur Erfüllung seines Vertrages notwendigen Unterlagen, in eigener Planungsabteilung zu erstellen. Installationspläne im Maßstab 1:50 werden vom Auftraggeber erstellt und dem Auftragnehmer vor Ausführung der Anlagen in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Übersichtsschaltpläne der Sicherheitsbeleuchtung, Energieverteilung, Sonnenschutz, Störmeldeanlage, EDV, Antennenanlage, Backbone (EDV), Gebäudeautomation werden vom Auftraggeber erstellt und dem Auftragnehmer vor Ausführung der Anlagen in 1-facher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Die Übersicht Brandmelde-/ Lichtrufanlage sind Herstellerneutral geplant. Hier wird frühzeitig ein Fachunternehmer eingebunden. Dessen Montageplanung ersetzt die vorhanden Übersichten. Der Auftragnehmer liefert Schalt- und Stromlaufpläne sowie Aufbauzeichnungen der Verteilungen. Detailplanungen von Schalttableaus, Anzeigefeldern usw. Die Schaltbilder müssen neben Stromkreis- und Verbraucherangaben die Leistungsdaten u. die Gerätebezeichnungen (Kennbuchstaben) .sowie die Klemmen-Nummerierung enthalten und sind in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Vom Auftragnehmer ist vor Abnahme der Anlagen durch den Fachbauleiter eine Bescheinigung darüber vorzulegen, dass sämtliche Anlagen nach den Bestimmungen der UVV, des EVU und der übrigen aufsichtführenden Behörden sowie entspr. den VDE-Vorschriften errichtet worden sind. Ferner müssen vor Abnahme der Anlagen durch den Auftragnehmer sämtliche unter Pkt. 01. der Zusätzlichen technischen Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis geforderten Prüfbescheinigungen in 1-facher Ausfertigung an die Objektüberwachung übergeben werden. Der AN übernimmt es, alle restlichen, zur Erfüllung seines Vertrages notwendigen Unterlagen, in eigener Planungsabteilung zu erstellen. Der AN wird seine Montage- und anderen Unterlagen in prüffähiger Form rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG bzw. dessen Vertreter zur Sichtung  einreichen. Der AG wird keine Freigabevermerke vornehmen Verlangt der AG oder dessen Vertreter Änderungen oder Ergänzungen an den eingereichten Unterlagen, so wird der AN diese unverzüglich durchführen. Änderungen des vereinbarten Terminplanes können hieraus nicht abgeleitet werden. Der AN wird von seinem Schriftwechsel mit AG, Architekt, Behörden, IB oder BL jeweils eine Kopie den Beteiligten unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Ferner sind vom Auftragnehmer alle erforderlichen Betriebs- und Anlagenbeschreibungen sowie Bedienungs- und Wartungsanleitungen nach fertiggestelltem Stand in 2-facher Ausfertigung beizustellen. Über die durch den Auftragnehmer vorzunehmenden, eingehenden Einweisungen des Bedienungs- und Wartungspersonals in die Funktion und Bedienung der einzelnen Anlagen, sind durch das Bedienungs- und Wartungspersonal quittierte Bescheinigungen in 2-facher Ausfertigung vorzulegen. Auf dieser ist eine Zusammenfassung der Einweisung nieder zu schreiben. Wichtige Grundeinstellungen oder Abläufe müssen mit dokumentiert werden. Es ist eine Kurzbedienungsanweisung anzufertigen. Alle aufgeführten Unterlagen sind vom Auftragnehmer nach Fertigstellung der Anlagen, jedoch 12 Tage vor Abnahme durch die Fachbauüberwachung, als Bestandsunterlage aufzuarbeiten und zu liefern. Des Weiteren sind diese Unterlagen zusätzlich auf elektronischem Datenträger (USB Stick  im DWG/DXF-Format und pdf  zu speichern und an die Objektüberwachung zu übergeben. Korrosionsschutz Alle eingesetzten Materialien sind den am Einbauort zu erwartenden Beanspruchungen entsprechend auszuwählen. Materialien die besonders korrosionsgefährdet sind (z.B. im Freien), müssen ausreichend und dauerhaft geschützt werden. Für Teile aus Eisen wird, sofern nichts anderes gefordert ist, zumindest Verzinkung oder gleichwertiger Schutz gefordert. Normal beanspruchte Eisenteile müssen mindestens einen Grundanstrich aus passivierendem Rostschutzanstrich und einen Deckanstrich (Farbton nach Wahl des Auftraggebers) erhalten. Die Eisenteile sind vor dem Auftragen des Anstriches gründlich zu entrosten und zu entfetten. Metallnotierung Die angebotenen Preise sind Festpreise bis zum Ende der Bauzeit. Eine Anpassung an Veränderungen der Deutschen Metallnotierung erfolgt nicht.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
10.01 Zuleitungen
10.01
Zuleitungen
10.02 Kabel / Leitungen
10.02
Kabel / Leitungen
10.03 Verlegesysteme
10.03
Verlegesysteme
10.04 Potentialausgleich
10.04
Potentialausgleich
10.05 Haupt-/Unterverteiler
10.05
Haupt-/Unterverteiler
10.06 Installationsgeräte
10.06
Installationsgeräte
10.07 EDV-TK Installation
10.07
EDV-TK Installation
10.08 Lautsprecheranlage
10.08
Lautsprecheranlage
10.09 Antennenanlage
10.09
Antennenanlage
10.10 Videoüberwachung
10.10
Videoüberwachung
10.11 Beleuchtungsanlagen
10.11
Beleuchtungsanlagen
10.12 Sicherheitsbeleuchtung
10.12
Sicherheitsbeleuchtung
10.13 Störmeldeanlage
10.13
Störmeldeanlage
10.14 Sonnenschutz
10.14
Sonnenschutz
10.15 Schwesternrufanlage
10.15
Schwesternrufanlage
10.16 Stundenlohn / Sonstige Arbeiten
10.16
Stundenlohn / Sonstige Arbeiten
10.17 Außenanlage
10.17
Außenanlage
10.18 Baustrom - Baubeleuchtung
10.18
Baustrom - Baubeleuchtung
10.19 Abnahmen
10.19
Abnahmen
10.20 Wartungsverträge
10.20
Wartungsverträge

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